| Befehle Oktober 1939 |
| 29.Division
Div.Gef.St.Wiersze, den 23.9.59. Abt.Ib Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr.23. ============================================== 1.) Personeller Ersatz. Gem.Fernschreiben O.K.H. werden Ersatztransporte nach den Osten nicht mehr durchgeführt. 2.) Unterstellungsverhältnisse. Die Division hat z.Zt. folgende Verbände mit zu versorgen Leibstandarte Adolf Hitler, Stab A.R.610, schw.Artl.Abt. 605, Nebel-Abteilung 1, voraussichtlich schw.Artl.-Abt.II/93 (bisher noch nicht eingetroffen). 3.) Munitions- und Gerätewesen. Anlage 1. 4.) Verwaltungswesen. Die selbstständige Beschaffung von Marketenderware im Reichsgebiet durch einzelne Verbände und Einheiten ist nur noch in dringenden Fällen zulässig. Befehl dazu nur durch mindestens Rgts.- oder selbst. Kommandeure. Den Einkäufern sind gestempelte Ausweise mit Unterschrift der anordnenden Kommandeure mitzugeben. Waren, die der Bewirtschaftung unterliegen, dürfen nicht gekauft werden. 5.) Gefangenenwesen. Gefangenen-Sammelstelle Kloster Paprotnia wird im Laufe des 23.9. aufgelöst. 6.) Ordnungsdienste: a) Verkehrsregelung in Blonie ab 23.9., 7,00 Uhr, durch Feldgendarmerietruppp 415. b) Hinweis. Wiederholt sind Kolonnenführer auf dienstliche Weisungen zur Verkehrsregelung eingesetzter Streifen und Posten der Feldgendarmerie nicht eingegangen. In einzelnen Fällen kam es zu Beleidigungen und Drohungen der Posten und Streifen. Dieser Umstand zeigt, dass nicht überall Klarheit über die Befugnisse der Feldgendarmerie besteht. § 111 M.St.G.B. lautet: "Ziff.1. Wer eine militärische Wache im Dienst oder in Beziehung auf eine Diensthandlung mit der Begehung eines Verbrechnns oder Vergehens bedroht, oder wer sich ihr gegenüber einer Beleidigung, eines Ungehorsams, einer Widersetzung oder einer Tätlichkeit schuldig macht, wird ebenso bestraft, als wenn er die Handlung gegen einen Vorgesetzten begangen hätte. Ziff. 2. Als militärische Wache im Sinne dieses Gesetzes sind anzusehen alle zum Wach- oder militärischen Sicherheitsdienst befehligten Soldaten mit Einschluss der Feldgendarmerie, welche in Ausübung dieses Dienstes begriffen und als solche äusserlich erkennbar sind." Die Einheiten, besondere die rückw. Dienste, sind umgehend zu unterrichten. 7.) Kraftfahrwesen. Auf Befehl des XV.A.K. haben von dem zum Vorrat empfan-enen Gummipolstern abzugeben an 1.Werkstattkompanie, Leszno, zur Verfügung der Division: Pz.Abw.Abt.29 l00 Polster W 102, 14./I.R. 15 25 " (mit Kettenglieder), 14./I.R. 71 25 " " 1. Werkstattkompanie meldet Eingang an Division, Abt.V. 8.) Abhören ausl.Sender. Der Truppe ist folgendes bekanntzugeben: Der Ministerrat für die Reichsverteidigung hat durch die Verordnung über ausserordentliche Rundfunkmassnahmen vom 11.9.39 das absichtliche Abhören ausländicher Sender verboten. Wer gegen dieses Verbot handelt, läuft Gefahr, durch ein Feldkriegsgericht zu einer Zuchthausstrafe verurteilt zu worden. (siehe Anlage 2). 9.)Pakete mit Plünderungsgut nach der Heimat. siehe Anlage 3. Die aus der Anlage ersichtlichen Vorkommnisse sind mit allen Mitteln zu verhindern. l0.) Ib mit gesamter Quartiermeisterabteilung Wiersze. 11.) Notiz. Am 19.9. zwischen 16,00 und 17,00 Uhr wurden zwischen Schule Lubiec und Leszno verloren: 1 Koppel mit Schloß, 1 Seitengewehr, 1 Pistole mit Tasche, l6 Schuß Pistolenmunition, 1 Kartentasche mit 3 Karten und Kartenschutzhülle. Abzugeben an Stabsquartier 29.Division (z.Zt. Leszno) oder Kradmeldezug 29 (z.Zt. Wiersze). |
| 29.D i v i s i o n
Div.Gef.St. Wiersze, den 27.9.39. Abt. Ib Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr. 25. ================================================ 1.) Für die Versorgung des als Korps-Reserve abgestellten verst. J.R.71 werden diesem unterstellt: a) 1 kl. KW.-Kolonne mit 1.F.H.-Munition, b) 1 Kw.-Werkstattzug, c) 10 Fahrzeuge der 9.gr.Kw.-Kolonne (7 Otto, 3 Diesel), d) Gepäcktross (zugl. für I./A.R. 29, 2./Pz.Abw.Abt.29 und 2./Pi.29). Die Einheiten zu a) bis d) sind zur Verfügung des verst. J.R.71 bei Zuckerfabrik Leszno abzustellen. 2.) Munitionswesen. a) Die Einheiten rücken mit der überplanmäßigen Beladung ab. b) A.R.29 übergibt in den Feuerstellungen 5 700 Schuß 1.F.H. Munition an die 213. Division. c) Soweit nach überplanmäßiger Beladung und Übergabe der 5 700 Schuß 1.F.H.-Munition an 213. Division, sich noch l.F.H.-Munition in den Feuerstellungen der I. und III./A.R.29 befindet, ist diese durch A.R.29 der Div.-Ausgabestelle in Leszno im Laufe des 27. 9. wieder zuzuführen. d) Die auf die überplanmäßige Beladung ist durch I./A.R.65 die in den Feuerstellungen gestapelte s.F.H.-Munition an die ablösende 213. Division restlos zu übergeben. e) A.R.29 trifft zwischen schw.Art1.-Abt.605 und II./A.R.93 Ausgleich, sodaß gleichmäßige Munitionierung gewährleistet ist. f) Soweit 1.F.H.-Munition zu übergeben ist, verbleiben nach Vereinbarung mit der 213.Division, die mit l.F.H.16 ausgestattet ist. Auch die Kartuschen für l.F.H.18 in den Feuerstellungen. Sie werden durch die 213. Division durch Leerkolonnen zurückgeführt. g) Div.-Nachschubführer stellt bis 27.9., 18,00 Uhr, 6 000 Schuß l.F.H.-Munition in Kolonnen zum Umschlag auf Marktplatz Blonie auf Kolonnen des XI.Korps bereit. h) Die Kolonnen 1 - 8 sind sodann mit der planmäßigen 1.Ausstattung, soweit die Bestände der Div.-Ausgabestelle Leszno reichen, zu beladen. An der Kolonnenbeladung dann fehlende Munition (insbesondere s.F.H.-Munition) wird voraussichtlich nach Eintreffen im neuen Unterkunftsraum ergänzt. i) Munitionsverwaltung übergibt in Leszno verbleibende Restbestände an die 213.Division. 3.) Verwaltungswesen. a) Gepäcktrosse stehen der Truppe in Blonie zur Verfügung und sind durch diese in den neuen Unterkunftsraum heranzuziehen. b) Bäckerei-Kompanie, Schlächtereizug und Verpflegungsamt bleiben zunächst in Blonie eingesetzt und werden später durch die Division herangezogen. c) Über Verpflegungsempfang und Ergänzung der 1.Ausstattung, insbesondere an Brot, folgt Befehl, Die Truppe hat teilweise das zur Verfügung gestellte Brot nicht abgenommen. Es wird darauf hingewiesen daß die 1.Ausstattung, insbesondere an Brot, unter allen Umständen auffüllt werden muß, da während einer möglichen Verschiebung der Division die Versorgung mit Brot nicht möglich ist. 4.) Kraftfahrwesen. I.Betriebsstoff. a) Für Betriebsstoffergänzung richten Kolonnen 9 (ohne Abstellungen) und l0 in Parc-Czerwona Betriebsstoff-Ausgabestelle ein. Anfahrt von Cuzow, Abfahrt nach Aleksandrow. b) Über Auffüllung der Betriebsstoff-Kolonnen folgt Befehl. II. Instandsetzung. Je 1 Kw.-Werkstattzug wird unterstellt und ist durch Nachschubführer zuzuführen: Unterkunftsgruppe Leibstandarte Adolf Hitler nach Fw. Dzierzgow, Unterkunftsgruppe J.R.15 nach Wiskitki (Ostausgang), 1 Zug bei rückw.Diensten. Einsatzort ist durch Marschgruppenführer zu melden. 5.) Sanitätsdienst. Anlage 1. Anlage 1 S a n i t ä t s w e s e n : 1.) H.V.P1.Blonie - San.Kp.1/29 - wird aufgelöst. (Übergabe an Feldlazerett 18.Division in Blonie). San.Komp.1/29 richtet H.V.P1. lazarettmäßig (Ortslazarett) in Zyrardow ein. Dazu Kr.Kw.Zug 2/29. 2.) H.V.P1.Lubiec- San.Komp.2/29 - wird abgelöst durch San.Komp. der 213.Division. San.Komp. 2/29 richtet H.V.P1. lazarettmäßig (Ortslaznrett) in S o c h a c z e w ein. Dazu Kr.Kw.Zug 1/29. 3.) Feldlazerett 29 verbleibt bis auf Weiteres in Grodzisk. Dazu Kr.Kw.Zug 3/29. 4.) Krankensammelstelle für XV.A.K.Lowicz. 5.) Die Truppen richten Ortskrankenstuben ein (gem.H.Dv.21 Ziff.46 ). 6.) In L o d z - Süd Pilsudskiego, ist das Lazarett der Luftwaffen-San.Bereitschaft Brünn als Offizierlazarett eingerichtet. 7.) Im Armeebereich ist eine Anzahl von Ruhrfällen aufgetreten. Die Bekämpfung ist durch Sonderbefehl geregelt. Die Truppen sind vor dem Genuß von unreifem und ungeschältem Obst zu warnen. Die Truppenärzte haben die Wasserversorgung ihrer Truppenteile zu prüfen und verdächtige Brunnen zu schließen. Bei jeder in Ortsunterkunft liegenden Truppe ist auf Latrinenbau besondere Sorgfalt zu verwenden. Bei den Ortskrankenstuben sind besondere Latrinen für Darmkranke zu bauen und auch die Leichtdarmkranken, die bei der Truppe verbleiben, auf diese anzuweisen. Die Desinfektion der Latrinen (Kalkmilch) ist laufend streng durchzuführen. Die San.-Dienste sorgen dafür, daß bei ihnen ein Vorrat solcher Mittel zur Ausgabe bereitgehalten wird. |
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