schwere Artillerie-Abteilung 633
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Befehle, Meldungen... März 1939
Artillerie-Kommandeur (mot)                                                                                   Kaiserslautern, den 7.3.1939
b.Gen.Kdo.d.Grz.Tr.Saarpfalz
Abt.Ia Nr.50/39 g.Kdos.
2 Beilagen
                                                Artillerie-Befehl für die Verteidigung
                                                      des Abschnitts Zweibrücken

1.) Beurteilungen der Lage, Möglichkeiten  eines feindlichen Anmgriffs, eigene Aufgabe: siehe Divisionsbefehl Gen.Kdo.d.Grz.Tr.Saarpfalz Abt.Ia Nr.164/39
    g.Kdos.
2.) Gliederung der Artillerie:
    Gruppe rechts: II./A.R.36 )
                   II./A.R.72 ) unter Kommandeur II./A.R.36 mitunterstellt 10cm Battr.222
    Gruppe mitte:  I./A.R.36 )
                   I./A.R.72 ) unter Führung Rgts.-Kdr.z.b.V.70
                   s.Art.Abt.633
    Gruppe links:  III./.A.R.36  )
                   II./A.R.65    ) mit unterstellter 10cm Battr.232 unter Rgts.Kdr.z.b.V.618
                   s.Art.Abt.643 )  
    Kommandeur A.R.36 tritt zur Division.
3.) Aufmarschräume der Artillerie siehe anl.Karte.
    Die Feuerstellungen, B.-Stellen, Gefechtsstände sind ausgepflockt und versteint und tragen dieselben Nummern wie auf anl.Karte.
4.) Aufgaben der Artillerie:
    a) Feuereröffnung auf weiteste Schußentfernung, um Gegner frühzeitig zur Entfaltung zu zwingen.
    b) Schutz der H.K.L. durch Sperrfeuer.
    c) Zerschlagen von erkannten feindlichen Bereitstellungen durch zusammengefasstes Feuer.
    d) Bekämpfung der feindlichen Artillerie durch die schweren Abteilungen. Hierzu steht Beob.Abt.36 zur Verfügung.
    e) Störungsfeuer, Feuerzusammenfassungen sie "besondere Aufgaben" in Divisionsbefehl Ziff.7.
    f) Zielpunktkarte wird mit diesem Befehl ausgegeben.
5.) Es werden auf Zusammenarbeit angewiesen:
      I./A.R.36 mit I.R.87
     II./A.R.36 mit I.R.70
    III./A.R.36 mit I.R.118.
6.) Feuerplan ist mit der Infanterie genau zu vereinbaren und festzulegen.
7.) Beobachtungs-Abteilung 36 wird in dem aus anl.Karte ersichtlichen System eingesetzt.
      2./Bb.36 mit I./A.R.72
      3./Bb.36 mit s.Art.Abt.633
8.) Wettermeldungen sind zu jeder geraden Stunde an Arko einzureichen.
9.) Nachrichtenverbindungen siehe Divisionsbefehl.
10.) Munition: Nachschub an Munition siehe besondere Anordnungen des Wehrkeiskommando XII.(Wird erst im Mob.Fall ausgegeben)
 
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