Artillerieregiment 37
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Befehle Artillerieregiment 37 Oktober 1939
Generalkommando II.Armeekorps                                                                             Zagroby, den 2.Oktober 1939
Ia                 Nr.95/39.                                                                                        10.30 Uhr

                                                         Korpsbefehl für den Abmarsch der Pz.Div.Kempf
                                                         -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) Pz.Div.Kempf mit den aus Heerestruppen unterstellten rückw.Diensten marschiert am 3.10. aus dem bisherigen Unterbringungsraum über Plonsk - Mlawa in den
    Raum um Neidenburg. Mit Eintreffen auf ostpreussischem Gebiet wird Pz.Div.Kempf dem Befehlshaber des Ersatzheeres unterstellt. Befehl
    über ihre weitere Verwendung folgt.
2.) II./A.R.48 und II./A.R.68 treten zum XIX.A.K. zurück. Pz.Div. Kempf setzt diese Abteilungen unter Führung des ältesten Abt.Kdeurs.
    am 3.10. so in Marsch, dass sie über Plonsk - Mlawa marschierend am 3.10. abds. Gilgenburg erreichen. Dort Unterkunft vom 3./4.10. Von Gilgenburg
    marschieren die Abteilungen am 4.10. über Dt.Eylau zur Verfg.des XIX.A.K. nach Riesenburg. Unterkunft 4./5.10. nach Befehl des XIX.A.K.
    im Raum Marienwerder - Riesenburg.
3.) Landespol.Regt.1 fährt am 3.10. mit Bewegung Kastanie 2 ab Bhf.Nasielsk mit folgenden Fahrtnummern:

Fahrtnummer              Truppenteil                   verladen von - bis                   Abfahrt
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
81 221                   I.Batl.                          0.00 - 2.00  Uhr                     2.51 Uhr
81 220                   Regts.Stab,Nachr.,
                         Zug u.I.G.Komp.                  2.45 - 5.00  Uhr                     5.51 Uhr
81 222                   II.Batl.                         5.30 - 7.45  Uhr                     8.15 Uhr
81 224                   Reste                            8.00 - 10.00 Uhr                    10.39 Uhr
81 223                   III.Batl.                       10.30 - 12.30 Uhr                    13.03 Uhr

Pz.Div.Kempf setzt das Regt.rechtzeitig zum Einladebahnhof in Marsch.

Weiteres über Inmarschsetzung der Teile der Brig.Eberhardt ist mit Korpsbefehl für den 2.10.39 Nr.93/39 vom 1.10.30 bereits befohlen.

4.) Aus dem Befehlsbereich der Pz.Div.Kempf scheiden mit dem Abmarsch der Division aus:
  a) Stab A.R.501,     )
     Stab A.R.511,     )
     II./A.R.37,       )
     II./A.R.47,       )   werden ab 2.10. 20.00 Uhr dem Artl.Kdeur.2 unterstellt.
     II./A.R.57,       )
     schw.Artl.Abt.436 )
     Beob.Abt.11       )
     Pz.Abw.Abt.511    - wird ab 2.10. 20.00 Uhr der 32.I.D. unterstellt.
     Pi.Batl.505       - wird ab 2.10. 20.00 Uhr dem Pi.Regt.601 unterstellt.

    Die aus der Pz.Div.Kempf ausscheidenden Teile sind in ihren bisherigen Unterkünften zu belassen. Pz.Div.Kempf gibt Unterlagen über ihre
    Unterbringung an die Stellen, denen sie neu unterstellt werden und veranlasst, dass die Truppenteile Verbindung mit diesen Stellen aufnehmen.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                 Zagroby, den 3.Oktober 1939
Ia             Nr.96/39                                                                                               0.35 Uhr

                                                       Korpsbefehl für den 3.10.1939
                                                       -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) II.A.K. beginnt am 3.10. mit der Zurückführung der unterstellten Verbände aus dem Operationsgebiet.
2.) 228.I.D. übernimmt am 3.10. die Besetzung und weitere Durchführung der Aufräumungsarbeiten in Modlin. Kommandant von Modlin wird der Kdeur.der 228.I.D.
    Befehlsübernahme am 3.10. 16.00 Uhr.
    228.I.D. hat die zur Besetzung von Modlin eingesetzten Truppenteile des X.A.K. und der 32.I.D. am 3.10. abzulösen. Ablösung des X.A.K. im südl.Brückenkopf ist
    durch ein Batl. bis 3.10. 9.00 Uhr durchzuführen. Die Ablösung der 32.I.D. im Nordteil der Festung hat bis 3.10. abds. zu erfolgen.
    Einzelheiten regeln 32. und 228.I.D. unmittelbar. Masse der 228.I.D. bleibt im Raum Nowy Dwor - Jablonna - Wieliszew untergebracht.
3.) 32.I.D. bleibt in ihrem bisherigen Unterbringungsraum. Es wird anheimgestellt, den Unterbringungsraum ab 3.10. mittags nach Westen bis zur Linie Wrona Str. -
    Zaluski - Kroszewo (Orte einschl.) zu erweitern.
4.) Pz.Div.Kempf hat den Abmarsch über Plonsk nach Norden so zu regeln, dass Plonsk mit Anfang der Division am 3.10. erst ab 10.00 Uhr durchschritten wird. Bis 10.00
    Uhr ist die Ostwestdurchmarschstraße durch Plonsk für die Armeeartillerie freizuhalten.
    Teile der Pz.Div.Kempf können ab 8.00 Uhr auf Straße Chociszewo - Ostrzykowizn - Przyborowice - Nasielsk - Strzegrocin - Ciechanow in Marsch gesetzt werden.
    Marschregelung mit Landespol.Rgt.1 auf Straße Przyborowice - Nasielsk trifft Pz.Div.Kempf selbst.
5.) II./A.R.48 und II./A.R.68 sind durch Pz.Div.Kempf so in Marsch zu setzen, dass sie am 3.10. bis 4.00 Uhr Plonsk nach Norden durchschritten haben.
6.) Art.Kdeur.2 hat die unterstellte Armeeartillerie am 3.10 wie folgt in Marsch zu setzen:
     a) Stab A.R.511 mit II./A.R.47 und II./A.R.57 über Kroszewo - Ostrzykowizna - Wyszogrod - Gora - Sierpc - Lipno auf Kikol. Chociszewo muß
        8.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter Marschgruppe A.R.603.
     b) Stab A.R.603 mit Stab A.R.606, schw.Artl.Abtlgen. 601, 602, 604 über Nowo Miasto - Plonsk - Gora - Sierpc auf Lipno. Plonsk muss 7.00 Uhr,
        Gora 8.30 Uhr durchschritten sein.
     c) Stab A.R.501 mit II./A.R.37, schw.Artl.Abtlgen.506 und 526 über Plonsk - Gora - Sierpc auf Skepe.

              Versammlung bis 7.30 Uhr mit Anfängen an Plonsk:
        Stab A.R.501,          auf Straße Szczytno - Plonsk,
        II./A.R.37          )
        schw.Artl.Abt.      )  auf Straße Noew Miasto - Plonsk,
        526 und 506         )
        Schw.Artl.Abt.506 ist durch 228.I.D. über Zegrze - Nasielsk so zuzuführen, dass sie Slustowo 6.00 Uhr erreicht. Von dort Heranziehung nach Befehl des Artl.Kdrs.2.
        Marschgruppe A.R.501 tritt 7.30 Uhr mit Anfang durch Plonsk an. Plonsk muß mit letzten Teilen 10.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter
        Marschgruppe A.R.511.
        Von Gora ab übernimmt Kdeur.A.R.501 den Befehl über einheitliche Marschregelung aller 3 Marschgruppen am 3. und 4.10.
        Am 3.10. sind folgende Marschziele zu erreichen:
        Von Marschgruppe A.R.603  Raum Czernikowo - Kikol,
        von Marschgruppe A.R.511  Lipno,
        von Marschgruppe A.R.501  Raum Karnkowo - Skepe.
        Am 4.10. ist der Marsch nach Anordnung des Kdeurs. A.R.501 über Lubicz - Thorn so fortzusetzen, dass die vorderste Marschgruppe ab 10.00 Uhr die Brücke Fordon
        hinter dem Heeres-Nachr.Regt.537 überschreitet, sodann ist am 4.10. das Unterkunftsgebiet beiderseits der Straße Nakel - Schneidemühl zu erreichen.
        Die Armeeartillerie tritt damit zur Verfügung des O.K.H. Befehl über weitere Verwendung folgt. Befehlsempfänger der Stäbe A.R.501, A.R.511
        und A.R.603 bleiben nach Abmarsch der Rgter. bei Artl.Kdeur.2, damit den Marschgruppen weitere Befehle nachgesandt werden können.
7.) Pi.Batl.41 mit Brücken-Kol.B 2/41 ist durch 32.I.D. am 3.10. über Modlin - Ostrzykowniz - Wyszogrod - Plock - Sierpc - Strasburg nach Graudenz zur Verfügung
    des Stabes  Oberstltn.Stammbach in Marsch zu setzen. Ostrzykowniza ist mit Anfang nicht vor 12.00 Uhr nach Westen zu durchschreiten. Zwischenunterkunft
    in der Nacht 3./4.10. in Sierpc. Eintreffen in Graudenz am 4.10. Vorkommando unter Führung eines Offiziers hat am 3.10. in Graudenz bei Oberstltn.Stammbach
    einzutreffen.
    Br.Kol.B 2/41 ist durch Pi.Batl.41 zum Abmarsch selbst heranzuziehen. Br.Kol.B 1/41 verbleibt in Ciechanow zur Verfügung des A.O.K.3.
8.) II./Flak Regt.11 ist am 2.10. durch Sonderbefehl nach Königsberg in Marsch gesetzt worden.
9.) Aufkl.Staffel (H) 3/21 tritt am 4.10. morgens den Marsch über Sierpc - Thorn - Schneidemühl nach dem Fliegerhorst Stargard an Zeitliche Marschregelung und
    Zwischenunterkunft nach Anordnung der Staffel. In Stargard ist die Staffel zu überholen. Die Unterstellung unter II.A.K. ändert sich hierdurch nicht.
    Einsatzbereitschaft in 6 Stunden muß jederzeit gewährleistet sein.
10.) Beim Abmarsch der motorisierten Truppengteile sind beschädigte Fahrzeuge mitzuschleppen. Fahrzeuge, die so beschädigt sind dass ein Abschleppen nicht möglich
     ist, sind dem Gen.Kdo.(Qu.) unter Angabe des Standortes zum Abtransport zu melden. Es ist damit zu rechnen, dass auf diesem Wege eine Rückkehr der
     Fahrzeuge zur Truppe sehr lange Zeit in Anspruch nehmen wird.
11.) N.42 zieht nach Abrücken der Pz.Div.Kempf die Verbindungen zu dieser ein. Die Verbindungen zu 32. und 228.I.D., Artl.Kdr.2
     und den Sprechstelle Nasielsk und Plonsk sind aufrechtzuerhalten.
12.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt 3.10. Zagroby.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 3.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                               18.35 Uhr

                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                             für den 4.10.39.
I. Unterstellung.
    Aus dem Verbande des II.A.K. scheiden aus:
       Stab A.R.501, 511, 603, 606,
       II./A.R.37,  I./A.R.47, II./A.R.57,
       s.Artl.Abt´n 506, 526, 601, 602, 604.
    Die Versorgung der 3./(H)Aufkl.St.21 erfolgt ab 4.10. durch Fliegerhorst Stargard.
II.Verwaltungswesen.
   Verpflegung.
   a) Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 4.10.39:
      aa) 32.I.D. in der Zeit von 10.00 bis 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die mot- u.nichtmot-Truppenteile (für den 6.10.).
          Korpstruppen empfangen Brot.
      bb) 228.I.D. ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die nichtmot-Truppenteile (für den 5.10.).
   b) 32.I.D. holt am 4.10.39 für die nichtmot- und mot.-Truppenteile einschl.Korpstruppen einen weiteren Tagessatz Verpfl.einschl.Dauerfleisch, Brot und Hafer
      (für den 7.10.) vom A.V.L.Nasielsk ab. Empfangszeiten sind mit dem A.V.L.zu vereinbaren.
III.Kraftfahrwesen.
    Betriebsstoffversorgung erfolgt wie bisher.

 

Fernschreiben (Eingang 5.10.39)

An
W.Kdo.I,II,III,IX,X,XI,XIII

Bezug: OKH/BdE Nr.7173/39 geh.AHA Ia (4)

Es werden aus dem Osten verlegt:
1. Stb.H.Gru.Kdo.Nord mit Stabstruppen u.A.Nachr.Rgt.537
   Gen.Kdo.II.A.K. mit Stabs-u.Korpstruppen
   12.und 32.Inf.Div.

2. Stb.A.R.(mot)501, 511
   s.Art.Abt.(mot) II./37, II./47, II./57, 506, 526, 536
   M.G.Btl.9

3. Stb.A.R.(mot) 603,606,609
   schw.Art.Abt.(mot) 601,602,604,611
   St.Pi.Rgt.(mot)601,604
   Pi.Btl.(mot)42,50,627 mit Br.Kol.
   Br.Kol.1./430,2./430,602,603,606,609,636
   Verm.Abt.601,Prop.Kp.689
   ferner Radf.Schwd.173

zu 1.-3. soweit Ausladegebiete nicht bereits mitgeteilt wurden, erfolgt Mitteilung bei Bekanntwerden.

4. 9./Art.Lehrrgt.in ihren Friedensstandort Jüterborg, wo sie mit Eintreffen unter den Befehl des BdE tritt.

OKH/BdE Nr.7661/39 geh.AHA Ia(III)
 
F e r n s c h r e i b e n (5.10.39)
An Wk.Kdo.II,III

Bezug: OKH/BdE Nr.7650/39 geh. AHA Ia 
Aus ihrem Einladegebiet Schneidemühl - Nakel werden etwa ab 5.X. beginnend nach Tr.Üb.Pl.Schwarzenborn (handschr.schwer leserlich "Kassel zur Verfg.AOK"?)
(W.Kdo.IX)abtransportiert.
Stb.Art.Rgt.(mot) 501 und 511 (W.Kdo.I), 603 und 606 (W.Kdo.II), schw.Art.Abt.(mot)II/37, II./47, II./57, 506 und 526 (W.Kdo.I), 601 (W.Kdo.II), 602 und 604
(W.Kdo.III).
OKH/BdE Nr.7650/39 geh.AHA Ia(III)
 
F e r n s c h r e i b e n (Eingang 5.10.39)
An Wk.Kdo.I,II,III

In Abänderung des Fernschreibens OKH/BdE Nr.7650/39 geh.AHA Ia(III) vom 5.10.39 wir die nach Tr.Üb.Platz Schwarzenborn befohlene Art.Gruppe zur Verfügung
OKH nach Kassel abtransportiert.

OKH/BdE Nr.7650/39 geh.AHA Ia(III)
 
Oberkommando des Heeres                                                                                                                      Berlin, den 10.10.39
Gen.Stab General der Artillerie
   Ia              48/39 geh.  

Betrifft: Befehlsbefugnisse, Unterstellungsverhältnisse

1.) Die in dem Raum um Wahn, Sennelager und Kassel eintreffenden Einheiten der Heeresartillerie werden für die Dauer ihres dortigen Aufenthaltes wie folgt
    zusammengefasst und unterstellt:
    Hierzu wird Art.Kdr.17 von Wahn nach Kassel, Art.Kdr.31 von Sennelager nach Kassel verlegt.

    a) Gruppe Wahn
       Art.Kdr.22 ihm werden unterstellt:
            Rgts.Stab A.R.614 mit
                II./A.R.53
                II./A.R.54
                II./A.R.46
            Rgts.Stab A.R.617 mit
                II./A.R.58
                II./A.R.66
                II./A.R.115
                Art.Abt.629
       Art.Kdr.24 ihm werden unterstellt:
            Rgts.Stab A.R.49 mit
                II./A.R.40
                II./A.R.49
                II./A.R.50
                II./A.R.56

    b) Gruppe Sennelager
       Art.Kdr.3 ihm werden unterstellt:
            Rgts.Stab A.R.610 mit
                II./A.R.39
                II./A.R.59
                Art.Abt.605
                Art.Abt.634
            Rgts.Stab A.R.609 mit
                Art.Abt.536
                Art.Abt.611
                Bb.30
       Art.Kdr.20 ihm werden unterstellt:
            Rgts.Stab A.R.623 mit
                Art.Abt.607
                Art.Abt.631
                Art.Abt.641
            Rgts.Stab A.R.627 mit
                II./A.R.55
                II./A.R.60
                II./A.R.67
                II./A.R.93
e) Gruppe Kassel
   Art.Kdr.17 ihm werden unterstellt:
            Rgts.Stab A.R.501 mit
                II./A.R.37
                II./A.R.47
            Rgts.Stab A.R.511 mit
                Art.Abt.506
                Art.Abt.526
   Art.Kdr.31 ihm werden unterstellt:
            Rgts.Stab 603 mit
                II./A.R.57
                Art.Abt.601
            Rgts.Stab A.R.606 mit
                Art.Abt.602
                Art.Abt.604

2). Art.Kdr.3,17,20,22,24,31 melden Eintreffen der unterstellten Einheiten, Unterkunft, Anschrift, Fernsprecher.
3). Für Überholung und Instandsetzung des Geräts sorgt B.d.E. AHA In4 das Vertreter zur Prüfung und Beratung entsendet.
    Die Ergänzung des Kraftfahrgeräts regelt sich gemäß OKH BdE AHA In 6 Ia/I6 Nr.4998/39 geh.v.5.10.39. Dieser Befehl ist durch die Kommandanturen Wahn,
    Sennelager, Kassel anzufordern.
4). Die Feldervwendungsfähigkeit ist dem O.d.H.(Gen.d.Art.) zum 25.10.39 zu melden.
5). In der Ausbildung liegt der Schwerpunkt in der Verwendung in einer ständigen Front, Stellungsbau.
 
Oberkommando des Heeres, den 16.10.1939
Gen.Stab d H Org.Abt.
General d.Artillerie
Ia No 118/39 geh.

Betrifft: Befehlsbefugnisse und Unterstellungsverhältnisse

1.) Die Gliederung und Unterstellungsverhältnisse der Heeresartillerie ist aus der Anlage ersichtlich (Stand vom 16.10.1939)
2.) Die Gruppe Euskirchen und Koblenz sind der H.Gr.B unterstellt. Ihren Einsatz regelt O.K.H.Gen.St.d.H.
3.) In der Ausbildung liegt der Schwerpunkt in der Verwendung im Westen, Kamp in einer ständigen Front, Stellungsbau. Einzelheiten
    sind mit den Art.Kdr.anläßlich der Reise des Gen.d.Art. besprechen.
4.) Bb.13 wird der Gruppe Senne (Art.Kdr.20) unterstellt. Verlegung ist beantragt.
5.) Die Feldverwendungsfähigkeit jeder Formation ist dem O.K.H. (Gen.d.Art.) fernmündl.zu melden.

Anlage zu O.K.H.Org.Abt.Gen.d.Art.IaNr.118/39 g vom 16.10.39
Unterstellunsgverhältnisse der z.Zt.nicht eingesetzten Heeresartillerie

Gruppe Wahn
    Artilleriekommandeur 24
        Art.Rgts.Stab 49
            II./40 gem.s.F.H.
            II./49 gem.s.F.H.
            II./50 gem.s.F.H.
            II./56 gem.s.F.H.
    Artilleriekommandeur 22
        Art.Rgts.Stab z.b.V.617
            II./58 gem.s.F.H.
            II./66 gem.s.F.H.
            II./115 gem.s.F.H.
            Art.Abt.629 gem.s.F.H.
        Art.Rgts.Stab z.b.V.614
            II./53 gem.s.F.H.
            II./54 gem.s.F.H.
            II./46 gem.s.F.H.

Gruppe Senne
    Artilleriekommandeur 20
            Bb.14,13
            Art.Rgts.Stab z.b.V.627
                II./55 gem.s.F.H.
                II./60 gem.s.F.H.
                II./67 gem.s.F.H.
                II./93 gem.s.F.H.
            Art.Rgts.Stab z.b.V.623
                Art.Abt.607    21cm Msr
                          1    15cm K
                Art.Abt.631     21cm Msr
                          1    15cm K
                Art.Abt.641    1 30,5cm Msr
                               1 10cm K
    Artilleriekommandeur 3
            Bb.30,1,11
            Art.Rgts.Stab z.b.V.609
                Art.Abt.536    2 s.F.H.
                Art.Abt.611    gem.s.F.H.
            Art.Rgts.Stab z.b.V.610
                II./39 gem.s.F.H.
                II./59 gem.s.F.H.
                Art.Abt.605
                Art.Abt.634
Gruppe Kassel
    Artilleriekommandeur 31
            Art.Rgts.Stab z.b.V.606
                II./47 gem.s.F.H.
                Art.Abt.506 gem.s.F.H.
            Art.Rgts.Stab z.b.V.603
                Art.Abt.601 gem.s.F.H.
                Art.Abt.602 gem.s.F.H.
    Artilleriekommandeur 17
            Art.Rgts.Stab z.b.V.511
                II./57 gem.s.F.H.
                Art.Abt.604 2 21cm Msr.
                            1 15cm K.
            Art.Rgts.Stab z.b.V.501
                II./37 gem.s.F.H.
                Art.Abt.526 2 s.F.H.
                            1 15cm K.
            Art.Rgts.Stab 110
Gruppe Euskirchen
    Artilleriekommandeur 2 B(?)
       
II./38
        Art.Abt.436
        Bb.18,19,32
Gruppe Koblenz
    Artilleriekommandeur 18
        Bb.4,10,27,29,38,44
Gruppe Döberitz
    Artilleriekommandeur 103 (XIX.A.K.)
        II./48 gem.s.F.H.
        II./68 gem.s.F.H.
 
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