Artillerie-Regiment 47
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Kriegstagebuch April 1944
21.4.1944
KTB 9.Armee.
Der zur Zeit in Gang befindliche große Feindaufmarsch vor dem Südflügel der Heeresgruppe drückt den Ereignissen auch bei der 9.Armee weiterhin seinen Stempel auf. Nicht nur, daß ihr neue
Aufgaben auferlegt werden (die Inmarschsetzung einer Art.-Abt. - II./47 - zu AOK 2 ist angeordnet worden; s.Anl. IV 5), es scheint ihr jetzt auch eine noch weitere Erstreckung ihres
Befehlsbereichs im Süden bevorzustehen. Die Heeresgruppe teilt mit, es werde im Hinblick auf die Inanspruchnahme des AOK2 auf seinem rechten Flügel die Unterstellung des an seinem linken
Flügel stehenden XXIII.A.K. unter das AOK 9 erwogen (Ia H.Gr./ Chef, 10.35 Uhr). Zwar sei die Frage noch nicht spruchreif, da nach den Plänen des AOK vielleicht auch die Einschiebung eines
neuen AOK auf der Naht zwischen Heeresgruppe Mitte und Heeresgruppe Nord-Ukraine in Frage komme, - immerhin möge sich das AOK bereits jetzt auf die Möglichkeit einer Übernahme des Korps
einstellen. - Die unverzüglich zu Informationszwecken eingeholten Führungsunterlagen des Gen.Kdos. zeigen, daß eine solche Übernahme der Armee neue und nicht leichte Verpflichtungen
auferlegen würde: die völlig im Gebiet der Pripjet-Sümpfe verlaufende Front des Korps, das leider nur über wenige Pionier- und Baueinheiten verfügt, ist nur stützpunktartig und mit
außergewöhnlich schwachen Kräften besetzt (7.I.D., 203.Sich.Div. und Brig.Verband 17), und es sind so gut wie keine Reserven vorhanden. Wenn auch - nach der augenblicklichen Feindlage
- in diesem Abschnitt, wo der eigenen Front vielfach nicht einmal reguläre Sowjettruppen, sondern Banden gegenüberstehen, mit größeren feindlichen Angriffsoperationen nicht zu rechnen ist,
so würde doch schon ein mit stärkeren Kräften geführter örtlicher Vorstoß des Gegners verhältnismäßig leicht zu einem Erfolg kommen können und die Armee im Hinblick auf die Gefahr einer
Unterbrechung der frontnahen Bahnlinie, die praktisch den einzig voll brauchbaren Versorgungsweg darstellt, zu Gegenmaßnahmen zwingen, die notwendig mit einer Abziehung eines Großteils der
vorhandenen Reserven der anderen Korps verbunden sein müßten. Aus diesem Grunde wird die Aussicht auf eine Unterstellurg des XXIII.A.K. vom AOK nicht gerade begrüßt.
Mit neuen Anordnungen werden die Maßnahmen zur weiteren Hebung der Abwehrfähigkeit und zur Ordnung des Armeegebiets fortgesetzt. Auf der Linie der Vorbereitung rascher Schwerpunktbildungen
liegt der heute an die Gen.Kdos. ergehende Befehl, alle vorhandenen Heeres-Fla-Geschütze zu einer im Kommandowege aufzustellenden Heeresflak-Abteilung zusammenzufassen (s.Anl.IV 1 ).
Das AOK beabsichtigt, sich mit dieser Zusammenziehung der bisher verstreut bei der Div.-Pz-Jg-Abteilungen eingesetzten Geschütze einen gewiesen Ersatz für die zumeist zur 2.Armee abgezogene
Luftwaffen-Fak zu schaffen, dessen Bereithaltung insbesondere zum Schutz der Artillerieräume vor allem deshalb so vordringlich erscheint, weil damit gerechnet werden muß, daß der Feind nach
dem Ende der Schlammperiode seine vor der Armeefront gebauten Flugplätze zu vermehrten Einflügen ausnutzen wird.
Auch die Vorbereitungen der neuen Bandenunternehmen, deren Beginn im wesentlichen lediglich durch die derzeitigen witterungsbedingten Straßen- und Geländeverhältnisse noch hinausgezögert
wird, werden weiter vorangetrieben: Das Unternehmen "Moorexpreß" (Bahnlinie Wittschiny - Uretschje) soll am, 23.4. beginnen (s.Anl. IV 5), der Antransport des Sturm-Rgts. der AWS für das
Unternehmen "Wirbelwind" (nordostw. Marina Gorka) soll zum 25.4. vorbereitet werden (s. Anl. IV 2, ferner s. dazu Anl. IV 7 und IV 4), und für die Durchführung des Unternehmens "Winnetou 2"
(Gorodez) wird dem XXXV. A.K. (wie beim Unternehmen "Winnetou 1") ein westl. der Olssa stehendes Sicherungs-Btl. des Korück zu Abschirmung der Olssa-Linie zeitweilig unterstellt; das
Unternehmen selbst wird voraussichtlich am 25.4. anlaufen.
Mit der herannahenden Zeit der Frühjahrsbestellung ist ferner eine Neuregelung der bisher stark eingeschränkten Bewegungsfreiheit der Zivilbevölkerung notwendig geworden: unter Auflockerung
der bisherigen Bestimmungen, die den Zivilverkehr außerhalb geschlossener Ortschaften nahezu völlig verboten, wird der einheimischen Bevölkerung jetzt wieder eine begrenzte Bewegungsfreiheit
zugestanden, allerdings unter Ausweiszwang, um einem Aufleben der Agenten- und Bandenkundschaftertätigkeit vorzubeugen (s.Anl. VII 2).
 
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