| Befehle Juni 1940 |
| Generalkommando II.Armeekorps (Wehrkreiskommando II) Stettin, den 6.Juli 1939 IA Nr.2919/39 g.Kdos. Betr.: Schanzeinsatz an der Ostgrenze. 1) II./A.R.48 wird vom 5.-31.8.39 im Rahmen des Schanzeinsatzes an der Ostgrenze nach dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born verlegt. 2) Die Verlegung erfolgt in der für Einsatzbereitschaft befohlenen Gliederung, die am Tage vor dem Abmarsch herzustellen ist. Die im Mob.Fall zu stellenden Stämme und Einzelabgaben für andere Verbände bleiben im Standort zurück. Ausrückstärke, getrennt nach Einheiten und nach Offizieren, Beamten, Unteroffizeren, Mannschaften und Kraftfahrzeugen ist bis 18.7. dem Gen.Kdo.zu melden. 3) Die 1.Mun.Ausstattung, soweit für Einsatzbereitschaft zuständig ist mitzuführen. 4) Die Mob.Kartenausstattung B ist mitzuführen. 5) Vom Verlassen des Standortes bis zur Rückkehr ist die Tarnung der Truppenkennzeichen gem.H.Dv.g.151 Anlage 53a durchzuführen. Über das Führen der polizeilichen und taktischen Kennzeichen an den Kraftfahrzeugen folgt Sonderverfügung. 6) Die Abtlg.untersteht während des Aufenthaltes in Gr.Born dem Gen.Kdo.II.A.K. unmittelbar. 7) Der Aufenthalt auf dem Truppenübungsplatz ist zur Förderung der Verbandsausbildung in der einsatzbereiten Abteilung auszunutzen, Soweit es die verfügbare Übungsmunition zulässt, sind Gefechtsschiessen durchzuführen. Die Abteilung wird ausserdem zum Arbeitsdienst im Rahmen des Stellungsbaus und zur Erntehilfe in der Umgebung des Tr.Üb.Pl.Gr.Born herangezogen werden. Dabei muss Herstellung der Einsatzbereitschaft innerhalb 24 Stunden gewährleistet sein. Nähere BEfehle über diesen Einsatz folgen. 8) Hin- und Rückmarsch nach und von Gr.Born erfolgt im Landmarsch. Marschstrasse: Perleberg - Wittstock - Waren - Neubrandenburg - Pasewalk - Stttin - Stargard - Freienwalde - Dramburg - Tempelburg - Gr.Born. Abmarsch vom Standort 5.8., Eintreffen in Gr.Born bis 6.8. abends. Zwischenunterkunft 5./6.8. in Gegend Löcknitz (15km ostw.Pasewalk) |
| Generalkommando II.Armeekorps
Stettin, den 19.Juli 1939 (Wehrkreiskommando II) Abt.IaGrz/Id Nr.3172/39 g.Kdos. Bezug: Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Ia Nr.2919/39 g.Kdos. vom 6.7.1939. Betr.: Schanzeinsatz an der Ostgrenze. Im Nachgang zur Bez.Vfg.wird für die Verlegung der II./A.R.48 auf dem Tr.Üb.Pl.Gr.Born angeordnet: 1.) Im Rahmen ihrer Ausbildung auf dem Tr.Üb.Pl.ist der II./A.R.48 der erforderliche Funkverkehr gestattet. Ausserhalb des Tr.Üb.Pl.ist jedes Funken verboten. 2.) Verpflegung: Ab 7.8.1939 wird die Abteilung auf Magazinverpflegung angewiesen. Zuständig sind die grossen Sätze der Einsatzwehrmachtsverpflegungsvorschrift. Sicherstellung dieser Verpflegung vernlasst W.V.II. Der Empfang erfolgt in der Üb.Verpfl.Ausgabe Stelle Lager Linde. Quartiermacherkommandos nehmen bis zum Eintreffe der Abt. an der Truppenverpflegung der Kdtur.Gr.Born (Lager Linde) teil. 3.) Die san.ärztl.Versorgung erfolgt durch den Standortarzt Gr.Born, der auch Krankenrevierzuteilung regelt. 4.) Tarnung der Truppenkennzeichen an Uniformen und Fahrzeugen hat vom Verlassen des Standortes bis zur Rückkehr gemäss H.Dv.g 151 Anlage 53a zu erfolgen. Für das Anbringen von taktischen Zeichen an Fahrzeugen und für Tarnung von Kraftfahrzeugen und Fahrzeugen aller Art gilt Verfügung Gen.Kdo.II.A.K. Abtg.IbWuG /IbMOb-K/H-Mot.Nr.2849/39 g.Kdos.vom 11.7.1939. 5.) Kraftfahrwesen: a) Die Versorgung der Abt.mit Betriebsstoff gegen Bezahlung hat durch die Kdtur.Gr.Born bei der vom W.Kdo.II zugeteilten Betriebsstoffirmen (Otto-Kraftstoff 50% B.V. und 50% Rhenania-OSsag; Dieselkraftstoff: Rhenania-Ossag) zu erfolgen. b) Zum Freitag jeder Woche ist von der Kdtur.Gr.Bron dem W.K.Kdo.II zu melden, welche Mengen von Betriebsstoff (getrennt nach Otto- und Dieselkraftstoff) entnommen wurden unter Angabe, an welchem Ort und für welchen Zeitraum. c) Instandsetzungen sind unter Ausnutzung der Werksätten der Tr.Üb.Pl.Kdtur. durch die Abt.durchzuführen. Grössere Instandsetzungen, die nicht bei der Abt. durchgeführt werden können, sind dem Gen.Kdo.II.A.K. zu melden. 6.) Regelung des Postverkehrs wird noch befohlen. 7.) Als Gerichtsherr 1.Instanz für II./A.R.48 während der Verlegung auf den Tr.Üb.Pl.Gr.Born wird der Kommandeur der 32.Div. bestimmt. |
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