Artillerieregiment 48
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Befehle Artillerieregiment 48 Oktober 1939
Fernspruch.
Aufgegeben: Uffz.Bindemann am 1.10.39, 21.45 Uhr
aufgenommen: Gefr.Hilpisch.
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An Qu.Abt.
II./.A.R.48 und II./A.R.68 sind so in Marsch zu setzen, dass sie am 3.10. abends in Gilgenburg eintreffen und dort die Nacht 3./4.10. Unterkunft beziehen.
Befehl über weitere Verwendung folgt.
II.A.K.Ia
 
-unleserlich- II.Armeekorps                                                                             Zagroby, den 2.Oktober 1939
-unleserlich- Nr.95/39                                                                                        10.30 Uhr

                                                         Befehl für den Abmarsch der Pz.Div.Kempf
                                                         -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.

Pz.Div.Kempf mit den aus Heerestruppen unterstellten rückw.Diensten marschiert am 3.10. aus dem bisherigen Unterbringungsraum über Plonsk - Mlawa in den
Raum um Neidenburg. Mit EIntreffen auf ostpreussische, Gebiet wird Pz.Div.Kempf -unleserlich- dem Befehlshaber des Ersatzheeres unterstellt. Befehl
über ihre weitere Verwendung folgt.
-unleserlich-A.R.48 und II./A.R.68 treten zum XIX.A.K. zurück. Pz.Div. -unleserlich-setzt diese Abteilungen unter Führung des ältesten -unleserlich- Kdeurs.
am 3.10. so in Marsch, dass sie über Plonsk - Mlawa marschierend am 3.10. abds. Gilgenburg erreichen. Dort Unterkunft vom 2./4.10. Von Gilgenburg
marschieren die Abteilungen am 4.10. über Dt.Eylau zur Verfg.des XIX.A.K. -unleserlich- Riesenburg. Unterkunft 4./5.10. nach Befehl des XIX.A.K.
-unleserlich- Raum Marienwerder - Riesenburg.
Landespol.Regt.1 fährt am 3.10. mit Bewegung Kastanie 2 ab -unleserlich- Nasielsk mit folgenden Fahrtnummern:

Fahrtnummer              Truppenteil                   verladen von - bis                   Abfahrt
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81 221                   I.Batl.                          0.00 - 2.00  Uhr                     2.51 Uhr
81 220                   Regts.Stab,Nachr.,
                         Zug u.I.G.Komp.                  2.45 - 5.00  Uhr                     5.51 Uhr
81 222                   II.Batl.                         5.30 - 7.45  Uhr                     8.15 Uhr
81 224                   Reste                            8.00 - 10.00 Uhr                    10.39 Uhr
81 223                   III.Batl.                       10.30 - 12.30 Uhr                    13.03 Uhr
Pz.Div.Kempf setzt das Regt.rechtzeitig zum Einladebahnhof in Marsch.
Weiteres über Inmarschsetzung der Teile der Brig.Eberhardt ist mit Korpsbefehl für den 2.10.39 Nr.93/39 vom 1.10.30 bereits befohlen.

Aus dem Befehlsbereich der Pz.Div.Kempf scheiden mit dem Abmarsch der Division aus:
  a) Stab A.R.501,     )
     Stab A.R.511,     )
     II./A.R.37,       )
     II./A.R.47,       )   werden ab 2.10. 20.00 Uhr dem Artl.Kdeur.2 unterstellt.
     II./A.R.57,       )
     schw.Artl.Abt.436 )
     Beob.Abt.11       )
     Pz.Abw.Abt.511    - wird ab 2.10. 20.00 Uhr der 32.I.D. unterstellt.
     Pi.Batl.505       - wird ab 2.10. 20.00 Uhr dem Pi.Regt.601 unterstellt.

-unleserlich- aus der Pz.Div.Kempf ausscheidenden Teile sind in ihren bisherigen Unterkünften zu belassen. Pz.Div.Kempf gibt Unterlagen über ihre Unterbringung an die
Stellen, denen sie neu unterstellt werden und veranlasst, dass die Truppenteile Verbindung mit diesen Stellen aufnehmen.
 
An
W.Kdo.II, III, IX, X, XVII                                                                                                     Berlin, 2.10.1939
Genstb.d.H. Org.Abt. (1.Staffel), H.Verw.Amt

Bezug: 1) OKH/B d E Nr. 7173/39 geh. AHA I a
       2) OKH/B d E Nr. 7435/39 geh. AHA I a

1. Es werden in ihre Standorte zurückbefördert:
    a) 3.Panz.Division. Räderfahrzeuge im Landmarsch bis ans Ziel, Gleisketten und nicht marschfähige Räderfahrzeuge im Bahntransport.
       Einladung der Gleiskettenfahrzeuge usw. ab 4.10. früh um Bromberg-Laskowitz.
    b) 20.Inf.Division (mot).
2. Gen.Kdo. XIX. A.K. mit Korpstruppen, dabei II./A.R.48,II/A.R.68 und Pi.Btl.43 wird nach Tr .Üb.Pl.Döberitz zurückbefördert.
3. Kps.Kdo. XIX.A.K. sowie die in Ziffer l. und 2. genannten Verbände und Truppenteile werden mit Eintreffen in den befohlenen Unterkünften dem B.d.E.
   unterstellt und scheiden mit diesem Zeitpunkt aus dem Verband des Kps.Kdo XIX.A.K. aus.
4. Aufgaben des XIX.A.K. werden gesondert befohlen.
5. Die örtlich zuständigen Wehrkreiskommandos sind bezüglich Versorgung für diese Verbände gemäss OKH/B d E Ia/I b Nr. 6040/39 geh. vom 1.9.39 zuständig.
 
OKH/B d E Nr.6089/39 geh. AHA I a
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                 Zagroby, den 3.Oktober 1939
Ia             Nr.96/39                                                                                               0.35 Uhr

                                                       Korpsbefehl für den 3.10.1939
                                                       -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

1.) II.A.K. beginnt am 3.10. mit der Zurückführung der unterstellten Verbände aus dem Operationsgebiet.
2.) 228.I.D. übernimmt am 3.10. die Besetzung und weitere Durchführung der Aufräumungsarbeiten in Modlin. Kommandant von Modlin wird der Kdeur.der 228.I.D.
    Befehlsübernahme am 3.10. 16.00 Uhr.
    228.I.D. hat die zur Besetzung von Modlin eingesetzten Truppenteile des X.A.K. und der 32.I.D. am 3.10. abzulösen. Ablösung des X.A.K. im südl.Brückenkopf ist
    durch ein Batl. bis 3.10. 9.00 Uhr durchzuführen. Die Ablösung der 32.I.D. im Nordteil der Festung hat bis 3.10. abds. zu erfolgen.
    Einzelheiten regeln 32. und 228.I.D. unmittelbar. Masse der 228.I.D. bleibt im Raum Nowy Dwor - Jablonna - Wieliszew untergebracht.
3.) 32.I.D. bleibt in ihrem bisherigen Unterbringungsraum. Es wird anheimgestellt, den Unterbringungsraum ab 3.10. mittags nach Westen bis zur Linie Wrona Str. -
    Zaluski - Kroszewo (Orte einschl.) zu erweitern.
4.) Pz.Div.Kempf hat den Abmarsch über Plonsk nach Norden so zu regeln, dass Plonsk mit Anfang der Division am 3.10. erst ab 10.00 Uhr durchschritten wird. Bis 10.00
    Uhr ist die Ostwestdurchmarschstraße durch Plonsk für die Armeeartillerie freizuhalten.
    Teile der Pz.Div.Kempf können ab 8.00 Uhr auf Straße Chociszewo - Ostrzykowizn - Przyborowice - Nasielsk - Strzegrocin - Ciechanow in Marsch gesetzt werden.
    Marschregelung mit Landespol.Rgt.1 auf Straße Przyborowice - Nasielsk trifft Pz.Div.Kempf selbst.
5.) II./A.R.48 und II./A.R.68 sind durch Pz.Div.Kempf so in Marsch zu setzen, dass sie am 3.10. bis 4.00 Uhr Plonsk nach Norden durchschritten haben.
6.) Art.Kdeur.2 hat die unterstellte Armeeartillerie am 3.10 wie folgt in Marsch zu setzen:
     a) Stab A.R.511 mit II./A.R.47 und II./A.R.57 über Kroszewo - Ostrzykowizna - Wyszogrod - Gora - Sierpc - Lipno auf Kikol. Chociszewo muß
        8.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter Marschgruppe A.R.603.
     b) Stab A.R.603 mit Stab A.R.606, schw.Artl.Abtlgen. 601, 602, 604 über Nowo Miasto - Plonsk - Gora - Sierpc auf Lipno. Plonsk muss 7.00 Uhr,
        Gora 8.30 Uhr durchschritten sein.
     c) Stab A.R.501 mit II./A.R.37, schw.Artl.Abtlgen.506 und 526 über Plonsk - Gora - Sierpc auf Skepe.

              Versammlung bis 7.30 Uhr mit Anfängen an Plonsk:
        Stab A.R.501,          auf Straße Szczytno - Plonsk,
        II./A.R.37          )
        schw.Artl.Abt.      )  auf Straße Noew Miasto - Plonsk,
        526 und 506         )
        Schw.Artl.Abt.506 ist durch 228.I.D. über Zegrze - Nasielsk so zuzuführen, dass sie Slustowo 6.00 Uhr erreicht. Von dort Heranziehung nach Befehl des Artl.Kdrs.2.
        Marschgruppe A.R.501 tritt 7.30 Uhr mit Anfang durch Plonsk an. Plonsk muß mit letzten Teilen 10.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter
        Marschgruppe A.R.511.
        Von Gora ab übernimmt Kdeur.A.R.501 den Befehl über einheitliche Marschregelung aller 3 Marschgruppen am 3. und 4.10.
        Am 3.10. sind folgende Marschziele zu erreichen:
        Von Marschgruppe A.R.603  Raum Czernikowo - Kikol,
        von Marschgruppe A.R.511  Lipno,
        von Marschgruppe A.R.501  Raum Karnkowo - Skepe.
        Am 4.10. ist der Marsch nach Anordnung des Kdeurs. A.R.501 über Lubicz - Thorn so fortzusetzen, dass die vorderste Marschgruppe ab 10.00 Uhr die Brücke Fordon
        hinter dem Heeres-Nachr.Regt.537 überschreitet, sodann ist am 4.10. das Unterkunftsgebiet beiderseits der Straße Nakel - Schneidemühl zu erreichen.
        Die Armeeartillerie tritt damit zur Verfügung des O.K.H. Befehl über weitere Verwendung folgt. Befehlsempfänger der Stäbe A.R.501, A.R.511
        und A.R.603 bleiben nach Abmarsch der Rgter. bei Artl.Kdeur.2, damit den Marschgruppen weitere Befehle nachgesandt werden können.
7.) Pi.Batl.41 mit Brücken-Kol.B 2/41 ist durch 32.I.D. am 3.10. über Modlin - Ostrzykowniz - Wyszogrod - Plock - Sierpc - Strasburg nach Graudenz zur Verfügung
    des Stabes  Oberstltn.Stammbach in Marsch zu setzen. Ostrzykowniza ist mit Anfang nicht vor 12.00 Uhr nach Westen zu durchschreiten. Zwischenunterkunft
    in der Nacht 3./4.10. in Sierpc. Eintreffen in Graudenz am 4.10. Vorkommando unter Führung eines Offiziers hat am 3.10. in Graudenz bei Oberstltn.Stammbach
    einzutreffen.
    Br.Kol.B 2/41 ist durch Pi.Batl.41 zum Abmarsch selbst heranzuziehen. Br.Kol.B 1/41 verbleibt in Ciechanow zur Verfügung des A.O.K.3.
8.) II./Flak Regt.11 ist am 2.10. durch Sonderbefehl nach Königsberg in Marsch gesetzt worden.
9.) Aufkl.Staffel (H) 3/21 tritt am 4.10. morgens den Marsch über Sierpc - Thorn - Schneidemühl nach dem Fliegerhorst Stargard an Zeitliche Marschregelung und
    Zwischenunterkunft nach Anordnung der Staffel. In Stargard ist die Staffel zu überholen. Die Unterstellung unter II.A.K. ändert sich hierdurch nicht.
    Einsatzbereitschaft in 6 Stunden muß jederzeit gewährleistet sein.
10.) Beim Abmarsch der motorisierten Truppengteile sind beschädigte Fahrzeuge mitzuschleppen. Fahrzeuge, die so beschädigt sind dass ein Abschleppen nicht möglich
     ist, sind dem Gen.Kdo.(Qu.) unter Angabe des Standortes zum Abtransport zu melden. Es ist damit zu rechnen, dass auf diesem Wege eine Rückkehr der
     Fahrzeuge zur Truppe sehr lange Zeit in Anspruch nehmen wird.
11.) N.42 zieht nach Abrücken der Pz.Div.Kempf die Verbindungen zu dieser ein. Die Verbindungen zu 32. und 228.I.D., Artl.Kdr.2
     und den Sprechstelle Nasielsk und Plonsk sind aufrechtzuerhalten.
12.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt 3.10. Zagroby.
 
Generalkommando II.Armeekorps                                                                                     Zagroby, den 2.10.1939
Abt.Qu.                                                                                                               18.50 Uhr

                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K.
                                                                             für den 3.10.39.
I. Unterstellung.
   1.) Aus dem Verbande des II.A.K. scheiden aus:
          II./A.R.48, II./A.R.68, II./Flak 11,
          Pz.Div.Kempf, L.Pol.Rgt.1, Pi.Batl.41
   2.) Hinsichtlich Versorgung werden zugeteilt:
       a) Der 32.I.D. sämtl.dem II.A.K. unterstellten Korps- und Armee-bezw.Heerestrupen (Ausnahme: s.Artl.Abt.506).
       b) der 228.I.D. s.Artl.Abt.506.
   3.) Die bisher der Pz.Div.Kempf zugetelten Korpstruppen führen am 3.10. noch die befohlenen Verpfl.-Empfänge bei Pz.Div.Kemf durch.
II. Ausbildung im Feuerwerkerdienst.
    Um den Mangel an Feuerwerkern zu beheben, fnden an der Heeres-Feuerwerkerschule Berlin Lehrgänge zur Ausbildung von Soldaten im Feuerwerkerdienst statt.
    Hierzu können sich alle Reservisten melden, die bei guter techn.Veranlagung
     a) Die Eignung zum Unterführer besitzen und höchstens 5 Jahre aus dem akt.Truppendienst ausgeschieden sind,
     b) Sonstige Soldaten, die mindestens 1/4 Jahr Dienst bei der Truppe, möglchst bei der Artilllerie oder I.G.Kp., hinter sich haben.
    Die Divisionen und Korpstruppen melden zum 5.10.39 10.00 Uhr geeignete Soldaten unter Angabe von Dienstgrad, Name und Truppenteil an Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Qu.
III.Verwaltungswesen.
    Verpflegung.
    a) Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 3.10.39:
          32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr,
         228.I.D. in der Zeit von 12.00 - 14.00 Uhr
       1 Tagessatz Verpflegung einschl.Abendkost, Backmateral und Hafer für die nicht-mot und mot-Truppenteile (für den 5.10.).
    b) Für die der 32.I.D. neu zugeteilten Korpstruppen ist eine Ausstattung mit 3 Tagessätzen laufender Verpflegung einschl.Dauerfleisch und mit 2 Tagessätzen
       kalter KOst vorgesehen.
       32.I.D. holt 1 Tagessatz Verflegung einschl.Dauerfleisch und Brot (für den 4.10.) für die neu zugeteilten Korpstruppen vom A.V.L.Nasielsk ab. Empfangszeiten
       sind mit A.V.L.Nasielsk zu vereinbaren.
    c) 32.I.D. hat durch ihre Bäck.-Komp.einen Bestand von 3 Tagessätzen Brot selbst zu beschaffen. Die beim A.V.L.Nasielsk verfügbaren Brotbestände sind in erster
       Linie für die laufende Versorgung und 1.Ausstattung der Korps- und Armeetruppen bestimmt.
    d) Einheiten und Verbände, die mit der Eisenbahn abbefördert werden, empfangen vor ihrem Abtransport aus A.V.L.Nasielsk 2 Tagessätze kalte Kost und nach Maßgabe
       der verfügbaren Bestände 1 Raton Futterhafer pro Pferd für 2 Tage, 1 Tagessatz der Brotportion der kalten Kost besteht aus Knäckebrot.
    e) Das vorausbeförderte Personal der zu verlegenden Verbände und Einheiten hat rechtzeitig Verpfl.-Stärke und Bedarf sowie Unterkunftszeit und dort im
       Heimatgebiet dem örtlich zuständigen Wehrkreiskommando (IVa) im Operationsgebiet dem territorial zuständigen A.O.K.(IVa) zu melden.
    f) Zur Streckung der vorhandenen Vorräte sind von den Truppen bis auf weiteres täglich nur noch 40gr Zucker pro Mann zu empfangen.
    g) Die Truppe gibt sofort und regelmäßig sämtiche verfügbaren Packgefäße, Hafersäcke, Korbflaschen usw. an das A.V.L.zurück, da sonst der Nachschub aus der Heimat
       gefährdet wird.

IV.Kraftfahrwesen.
   a) Betr.St.-Empfang der Divisionen und Korpstruppen wie bisher.
   b) Bis zum Eintreffen von Kühlwasser-Frostschutzmitteln hat die Truppe Vorsorge zu treffen, daß bei plötzlichem Kälteeintritt keine Frostschäden an den Kfzen.
      auftreten (Kühler bedecken, ständige Kontrollen usw.).
   c) Auf sorgsame Pflege der Sammler und Bereifung wird hingewiesen.

V.Sanitätswesen.
  a) San.-Komp.2/32 und Feldlazarett 32 entleeren gemeinsam mit der San.-Komp.228 die Lazarett in Modlin und Kazun in das Eisenbahn-Umschulungslager in Jablonna-Legionowo
     (fernmündl.voraus). Dort übernimmt Feldlazarett der 228.I.D. im Laufe des 3.10. sämtl.Verwundete Polen.
  b) Feldlaz. der 228.I.D. in Chrcynno schiebt die Verwundeten und Kranken in die Kr.S.-Stelle Nasialsk bezw.in das Feldlaz.der Armee in Plonsk ab.

VI.Veterinärwesen.
   Alle Studierenden der Vet.-Medizin - - auch wenn sie nicht Res.-Vetr.Offz.Anw.sind - - treten gem.Mobplan (Heer) Kap.E Nr...635 zur Heeres-Vetr.-Akademie. Die Truppenteile
   setzen die sich bei ihnen befindlichen Studenten dder Vet.-Med.umgehend zur Heeres-Vetr.-Akademie nach Hannover in Marsch.

VII. Gerätwesen.
     Das von A.R.606 am 28.9.39 und von 32.I.D. für III./A.R.32 am 30.9.39 angeforderte N.-Gerät kann, soweit verfügbar, am 3.10.39 im A.Nachr.Park 501 in Ciechanow
     empfangen werden (fernmündl.an 32.I.D. und Artl.Kdr.2 am 2.10.voraus.)
 
Oberkommando des Heeres, den 16.10.1939
Gen.Stab d H Org.Abt.
General d.Artillerie
Ia No 118/39 geh.

Betrifft: Befehlsbefugnisse und Unterstellungsverhältnisse

1.) Die Gliederung und Unterstellungsverhältnisse der Heeresartillerie ist aus der Anlage ersichtlich (Stand vom 16.10.1939)
2.) Die Gruppe Euskirchen und Koblenz sind der H.Gr.B unterstellt. Ihren Einsatz regelt O.K.H.Gen.St.d.H.
3.) In der Ausbildung liegt der Schwerpunkt in der Verwendung im Westen, Kamp in einer ständigen Front, Stellungsbau. Einzelheiten
    sind mit den Art.Kdr.anläßlich der Reise des Gen.d.Art. besprechen.
4.) Bb.13 wird der Gruppe Senne (Art.Kdr.20) unterstellt. Verlegung ist beantragt.
5.) Die Feldverwendungsfähigkeit jeder Formation ist dem O.K.H. (Gen.d.Art.) fernmündl.zu melden.

Anlage zu O.K.H.Org.Abt.Gen.d.Art.IaNr.118/39 g vom 16.10.39
Unterstellunsgverhältnisse der z.Zt.nicht eingesetzten Heeresartillerie

Gruppe Wahn
    Artilleriekommandeur 24
        Art.Rgts.Stab 49
            II./40 gem.s.F.H.
            II./49 gem.s.F.H.
            II./50 gem.s.F.H.
            II./56 gem.s.F.H.
    Artilleriekommandeur 22
        Art.Rgts.Stab z.b.V.617
            II./58 gem.s.F.H.
            II./66 gem.s.F.H.
            II./115 gem.s.F.H.
            Art.Abt.629 gem.s.F.H.
        Art.Rgts.Stab z.b.V.614
            II./53 gem.s.F.H.
            II./54 gem.s.F.H.
            II./46 gem.s.F.H.

Gruppe Senne
    Artilleriekommandeur 20
            Bb.14,13
            Art.Rgts.Stab z.b.V.627
                II./55 gem.s.F.H.
                II./60 gem.s.F.H.
                II./67 gem.s.F.H.
                II./93 gem.s.F.H.
            Art.Rgts.Stab z.b.V.623
                Art.Abt.607    21cm Msr
                          1    15cm K
                Art.Abt.631     21cm Msr
                          1    15cm K
                Art.Abt.641    1 30,5cm Msr
                               1 10cm K
    Artilleriekommandeur 3
            Bb.30,1,11
            Art.Rgts.Stab z.b.V.609
                Art.Abt.536    2 s.F.H.
                Art.Abt.611    gem.s.F.H.
            Art.Rgts.Stab z.b.V.610
                II./39 gem.s.F.H.
                II./59 gem.s.F.H.
                Art.Abt.605
                Art.Abt.634
Gruppe Kassel
    Artilleriekommandeur 31
            Art.Rgts.Stab z.b.V.606
                II./47 gem.s.F.H.
                Art.Abt.506 gem.s.F.H.
            Art.Rgts.Stab z.b.V.603
                Art.Abt.601 gem.s.F.H.
                Art.Abt.602 gem.s.F.H.
    Artilleriekommandeur 17
            Art.Rgts.Stab z.b.V.511
                II./57 gem.s.F.H.
                Art.Abt.604 2 21cm Msr.
                            1 15cm K.
            Art.Rgts.Stab z.b.V.501
                II./37 gem.s.F.H.
                Art.Abt.526 2 s.F.H.
                            1 15cm K.
            Art.Rgts.Stab 110
Gruppe Euskirchen
    Artilleriekommandeur 2 B(?)
       
II./38
        Art.Abt.436
        Bb.18,19,32
Gruppe Koblenz
    Artilleriekommandeur 18
        Bb.4,10,27,29,38,44
Gruppe Döberitz
    Artilleriekommandeur 103 (XIX.A.K.)
        II./48 gem.s.F.H.
        II./68 gem.s.F.H.
 
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