Artillerieregiment 66
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Befehle Dezember 1944
30.Infanterie-Division                                                                                                          Div.Gef.Std.,den 1.12.1944
     Abt.Ia                                                                                                                             
  Nr.340/44 geh.


                                                               Divisionsbefehl Nr.126. 
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1.) Befehl über Abschnitt 5./G.R.46 mit eingesetzten Kräften ist bis 1.12., 24.00 Uhr, durch G.R.6 an G.R.46 zu übergeben.
2.) In Abänderung Div.-Befehl Nr.125 vom 30.11. bleibt Abschnitt 2./Pi.Btl.30 dem G.R.6 unterstellt. Baldige Herauslösung der Kp. ist durch das Rgt.
    vorzubereiten.
3.) Als endgültige Abschnittsgrenze zwischen G.R.6 und G.R.46 wird festgelegt (Karte 1 : 50 000): 300m südl.Wegedreieck südwestl.Maurini - W.W.Akseli
    (G.R.46) - Gludzusi? (G.R.6) - Kaleji (G.R.46).
4.) Nach Eintreffen der I./A.R.30 werden auf Zusammenarbeit angewiesen:
     I./A.R.30 (mit unterstellter Bttr.Sturmbtl.A.O.K.18)
                    auf Rgt.z.b.V.185,
     II./A.R.30     auf G.R.6,
     III./A.R.30    auf G.R.46
     I./A.R.66      in der Hand des Art.-Führers.
5.) auf folgende Punkte wird hingewiesen:
    a) Der Ausbau der Stellung bei allen Einheiten, besonders der Kp. und dem Btl., hat planmäßig und nach einem schriftlich festgelegtem
       Ausbauprogramm zu erfolgen,
    b) Ablösung der Posten in der HKL muß ständig örtlich und zeitlich wechseln (siehe auch Bemerkungen des Kommandierenden Generals Nr.2 Ziff.4.)
    c) Wo es das Gelände zuläßt, ist auch mit den Posten in der HKL Ausbildung an der Waffe möglichst mit scharfem Schuß in den Feind hinein zu
       betreiben.
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