| Befehle Oktober 1939 |
| Fernspruch. Aufgegeben: Uffz.Bindemann am 1.10.39, 21.45 Uhr aufgenommen: Gefr.Hilpisch. ------ An Qu.Abt. II./.A.R.48 und II./A.R.68 sind so in Marsch zu setzen, dass sie am 3.10. abends in Gilgenburg eintreffen und dort die Nacht 3./4.10. Unterkunft beziehen. Befehl über weitere Verwendung folgt. II.A.K.Ia |
| -unleserlich- II.Armeekorps
Zagroby, den 2.Oktober 1939 -unleserlich- Nr.95/39 10.30 Uhr Befehl für den Abmarsch der Pz.Div.Kempf -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-. Pz.Div.Kempf mit den aus Heerestruppen unterstellten rückw.Diensten marschiert am 3.10. aus dem bisherigen Unterbringungsraum über Plonsk - Mlawa in den Raum um Neidenburg. Mit Eintreffen auf ostpreussische, Gebiet wird Pz.Div.Kempf -unleserlich- dem Befehlshaber des Ersatzheeres unterstellt. Befehl über ihre weitere Verwendung folgt. -unleserlich-A.R.48 und II./A.R.68 treten zum XIX.A.K. zurück. Pz.Div. -unleserlich-setzt diese Abteilungen unter Führung des ältesten -unleserlich- Kdeurs. am 3.10. so in Marsch, dass sie über Plonsk - Mlawa marschierend am 3.10. abds. Gilgenburg erreichen. Dort Unterkunft vom 2./4.10. Von Gilgenburg marschieren die Abteilungen am 4.10. über Dt.Eylau zur Verfg.des XIX.A.K. -unleserlich- Riesenburg. Unterkunft 4./5.10. nach Befehl des XIX.A.K. -unleserlich- Raum Marienwerder - Riesenburg. Landespol.Regt.1 fährt am 3.10. mit Bewegung Kastanie 2 ab -unleserlich- Nasielsk mit folgenden Fahrtnummern: Fahrtnummer Truppenteil verladen von - bis Abfahrt ------------------------------------------------------------------------------------------------------- 81 221 I.Batl. 0.00 - 2.00 Uhr 2.51 Uhr 81 220 Regts.Stab,Nachr., Zug u.I.G.Komp. 2.45 - 5.00 Uhr 5.51 Uhr 81 222 II.Batl. 5.30 - 7.45 Uhr 8.15 Uhr 81 224 Reste 8.00 - 10.00 Uhr 10.39 Uhr 81 223 III.Batl. 10.30 - 12.30 Uhr 13.03 Uhr Pz.Div.Kempf setzt das Regt.rechtzeitig zum Einladebahnhof in Marsch. Weiteres über Inmarschsetzung der Teile der Brig.Eberhardt ist mit Korpsbefehl für den 2.10.39 Nr.93/39 vom 1.10.30 bereits befohlen. Aus dem Befehlsbereich der Pz.Div.Kempf scheiden mit dem Abmarsch der Division aus: a) Stab A.R.501, ) Stab A.R.511, ) II./A.R.37, ) II./A.R.47, ) werden ab 2.10. 20.00 Uhr dem Artl.Kdeur.2 unterstellt. II./A.R.57, ) schw.Artl.Abt.436 ) Beob.Abt.11 ) Pz.Abw.Abt.511 - wird ab 2.10. 20.00 Uhr der 32.I.D. unterstellt. Pi.Batl.505 - wird ab 2.10. 20.00 Uhr dem Pi.Regt.601 unterstellt. -unleserlich- aus der Pz.Div.Kempf ausscheidenden Teile sind in ihren bisherigen Unterkünften zu belassen. Pz.Div.Kempf gibt Unterlagen über ihre Unterbringung an die Stellen, denen sie neu unterstellt werden und veranlasst, dass die Truppenteile Verbindung mit diesen Stellen aufnehmen. |
| An W.Kdo.II, III, IX, X, XVII Berlin, 2.10.1939 Genstb.d.H. Org.Abt. (1.Staffel), H.Verw.Amt Bezug: 1) OKH/B d E Nr. 7173/39 geh. AHA I a 2) OKH/B d E Nr. 7435/39 geh. AHA I a 1. Es werden in ihre Standorte zurückbefördert: a) 3.Panz.Division. Räderfahrzeuge im Landmarsch bis ans Ziel, Gleisketten und nicht marschfähige Räderfahrzeuge im Bahntransport. Einladung der Gleiskettenfahrzeuge usw. ab 4.10. früh um Bromberg-Laskowitz. b) 20.Inf.Division (mot). 2. Gen.Kdo.XIX.A.K. mit Korpstruppen, dabei II./A.R.48,II/A.R.68 und Pi.Btl.43 wird nach Tr .Üb.Pl.Döberitz zurückbefördert. 3. Kps.Kdo.XIX.A.K. sowie die in Ziffer l. und 2. genannten Verbände und Truppenteile werden mit Eintreffen in den befohlenen Unterkünften dem B.d.E. unterstellt und scheiden mit diesem Zeitpunkt aus dem Verband des Kps.Kdo XIX.A.K. aus. 4. Aufgaben des XIX.A.K. werden gesondert befohlen. 5. Die örtlich zuständigen Wehrkreiskommandos sind bezüglich Versorgung für diese Verbände gemäss OKH/B d E Ia/I b Nr. 6040/39 geh. vom 1.9.39 zuständig. OKH/B d E Nr.6089/39 geh. AHA I a |
| Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 3.Oktober 1939 Ia Nr.96/39 0.35 Uhr Korpsbefehl für den 3.10.1939 -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- 1.) II.A.K. beginnt am 3.10. mit der Zurückführung der unterstellten Verbände aus dem Operationsgebiet. 2.) 228.I.D. übernimmt am 3.10. die Besetzung und weitere Durchführung der Aufräumungsarbeiten in Modlin. Kommandant von Modlin wird der Kdeur.der 228.I.D. Befehlsübernahme am 3.10. 16.00 Uhr. 228.I.D. hat die zur Besetzung von Modlin eingesetzten Truppenteile des X.A.K. und der 32.I.D. am 3.10. abzulösen. Ablösung des X.A.K. im südl.Brückenkopf ist durch ein Batl. bis 3.10. 9.00 Uhr durchzuführen. Die Ablösung der 32.I.D. im Nordteil der Festung hat bis 3.10. abds. zu erfolgen. Einzelheiten regeln 32. und 228.I.D. unmittelbar. Masse der 228.I.D. bleibt im Raum Nowy Dwor - Jablonna - Wieliszew untergebracht. 3.) 32.I.D. bleibt in ihrem bisherigen Unterbringungsraum. Es wird anheimgestellt, den Unterbringungsraum ab 3.10. mittags nach Westen bis zur Linie Wrona Str. - Zaluski - Kroszewo (Orte einschl.) zu erweitern. 4.) Pz.Div.Kempf hat den Abmarsch über Plonsk nach Norden so zu regeln, dass Plonsk mit Anfang der Division am 3.10. erst ab 10.00 Uhr durchschritten wird. Bis 10.00 Uhr ist die Ostwestdurchmarschstraße durch Plonsk für die Armeeartillerie freizuhalten. Teile der Pz.Div.Kempf können ab 8.00 Uhr auf Straße Chociszewo - Ostrzykowizn - Przyborowice - Nasielsk - Strzegrocin - Ciechanow in Marsch gesetzt werden. Marschregelung mit Landespol.Rgt.1 auf Straße Przyborowice - Nasielsk trifft Pz.Div.Kempf selbst. 5.) II./A.R.48 und II./A.R.68 sind durch Pz.Div.Kempf so in Marsch zu setzen, dass sie am 3.10. bis 4.00 Uhr Plonsk nach Norden durchschritten haben. 6.) Art.Kdeur.2 hat die unterstellte Armeeartillerie am 3.10 wie folgt in Marsch zu setzen: a) Stab A.R.511 mit II./A.R.47 und II./A.R.57 über Kroszewo - Ostrzykowizna - Wyszogrod - Gora - Sierpc - Lipno auf Kikol. Chociszewo muß 8.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter Marschgruppe A.R.603. b) Stab A.R.603 mit Stab A.R.606, schw.Artl.Abtlgen. 601, 602, 604 über Nowo Miasto - Plonsk - Gora - Sierpc auf Lipno. Plonsk muss 7.00 Uhr, Gora 8.30 Uhr durchschritten sein. c) Stab A.R.501 mit II./A.R.37, schw.Artl.Abtlgen.506 und 526 über Plonsk - Gora - Sierpc auf Skepe. Versammlung bis 7.30 Uhr mit Anfängen an Plonsk: Stab A.R.501, auf Straße Szczytno - Plonsk, II./A.R.37 ) schw.Artl.Abt. ) auf Straße Noew Miasto - Plonsk, 526 und 506 ) Schw.Artl.Abt.506 ist durch 228.I.D. über Zegrze - Nasielsk so zuzuführen, dass sie Slustowo 6.00 Uhr erreicht. Von dort Heranziehung nach Befehl des Artl.Kdrs.2. Marschgruppe A.R.501 tritt 7.30 Uhr mit Anfang durch Plonsk an. Plonsk muß mit letzten Teilen 10.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter Marschgruppe A.R.511. Von Gora ab übernimmt Kdeur.A.R.501 den Befehl über einheitliche Marschregelung aller 3 Marschgruppen am 3. und 4.10. Am 3.10. sind folgende Marschziele zu erreichen: Von Marschgruppe A.R.603 Raum Czernikowo - Kikol, von Marschgruppe A.R.511 Lipno, von Marschgruppe A.R.501 Raum Karnkowo - Skepe. Am 4.10. ist der Marsch nach Anordnung des Kdeurs. A.R.501 über Lubicz - Thorn so fortzusetzen, dass die vorderste Marschgruppe ab 10.00 Uhr die Brücke Fordon hinter dem Heeres-Nachr.Regt.537 überschreitet, sodann ist am 4.10. das Unterkunftsgebiet beiderseits der Straße Nakel - Schneidemühl zu erreichen. Die Armeeartillerie tritt damit zur Verfügung des O.K.H. Befehl über weitere Verwendung folgt. Befehlsempfänger der Stäbe A.R.501, A.R.511 und A.R.603 bleiben nach Abmarsch der Rgter. bei Artl.Kdeur.2, damit den Marschgruppen weitere Befehle nachgesandt werden können. 7.) Pi.Batl.41 mit Brücken-Kol.B 2/41 ist durch 32.I.D. am 3.10. über Modlin - Ostrzykowniz - Wyszogrod - Plock - Sierpc - Strasburg nach Graudenz zur Verfügung des Stabes Oberstltn.Stammbach in Marsch zu setzen. Ostrzykowniza ist mit Anfang nicht vor 12.00 Uhr nach Westen zu durchschreiten. Zwischenunterkunft in der Nacht 3./4.10. in Sierpc. Eintreffen in Graudenz am 4.10. Vorkommando unter Führung eines Offiziers hat am 3.10. in Graudenz bei Oberstltn.Stammbach einzutreffen. Br.Kol.B 2/41 ist durch Pi.Batl.41 zum Abmarsch selbst heranzuziehen. Br.Kol.B 1/41 verbleibt in Ciechanow zur Verfügung des A.O.K.3. 8.) II./Flak Regt.11 ist am 2.10. durch Sonderbefehl nach Königsberg in Marsch gesetzt worden. 9.) Aufkl.Staffel (H) 3/21 tritt am 4.10. morgens den Marsch über Sierpc - Thorn - Schneidemühl nach dem Fliegerhorst Stargard an Zeitliche Marschregelung und Zwischenunterkunft nach Anordnung der Staffel. In Stargard ist die Staffel zu überholen. Die Unterstellung unter II.A.K. ändert sich hierdurch nicht. Einsatzbereitschaft in 6 Stunden muß jederzeit gewährleistet sein. 10.) Beim Abmarsch der motorisierten Truppengteile sind beschädigte Fahrzeuge mitzuschleppen. Fahrzeuge, die so beschädigt sind dass ein Abschleppen nicht möglich ist, sind dem Gen.Kdo.(Qu.) unter Angabe des Standortes zum Abtransport zu melden. Es ist damit zu rechnen, dass auf diesem Wege eine Rückkehr der Fahrzeuge zur Truppe sehr lange Zeit in Anspruch nehmen wird. 11.) N.42 zieht nach Abrücken der Pz.Div.Kempf die Verbindungen zu dieser ein. Die Verbindungen zu 32. und 228.I.D., Artl.Kdr.2 und den Sprechstelle Nasielsk und Plonsk sind aufrechtzuerhalten. 12.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt 3.10. Zagroby. |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 2.10.1939 Abt.Qu. 18.50 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 3.10.39. I. Unterstellung. 1.) Aus dem Verbande des II.A.K. scheiden aus: II./A.R.48, II./A.R.68, II./Flak 11, Pz.Div.Kempf, L.Pol.Rgt.1, Pi.Batl.41 2.) Hinsichtlich Versorgung werden zugeteilt: a) Der 32.I.D. sämtl.dem II.A.K. unterstellten Korps- und Armee-bezw.Heerestrupen (Ausnahme: s.Artl.Abt.506). b) der 228.I.D. s.Artl.Abt.506. 3.) Die bisher der Pz.Div.Kempf zugetelten Korpstruppen führen am 3.10. noch die befohlenen Verpfl.-Empfänge bei Pz.Div.Kemf durch. II. Ausbildung im Feuerwerkerdienst. Um den Mangel an Feuerwerkern zu beheben, fnden an der Heeres-Feuerwerkerschule Berlin Lehrgänge zur Ausbildung von Soldaten im Feuerwerkerdienst statt. Hierzu können sich alle Reservisten melden, die bei guter techn.Veranlagung a) Die Eignung zum Unterführer besitzen und höchstens 5 Jahre aus dem akt.Truppendienst ausgeschieden sind, b) Sonstige Soldaten, die mindestens 1/4 Jahr Dienst bei der Truppe, möglchst bei der Artilllerie oder I.G.Kp., hinter sich haben. Die Divisionen und Korpstruppen melden zum 5.10.39 10.00 Uhr geeignete Soldaten unter Angabe von Dienstgrad, Name und Truppenteil an Gen.Kdo.II.A.K.Abt.Qu. III.Verwaltungswesen. Verpflegung. a) Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 3.10.39: 32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr, 228.I.D. in der Zeit von 12.00 - 14.00 Uhr 1 Tagessatz Verpflegung einschl.Abendkost, Backmateral und Hafer für die nicht-mot und mot-Truppenteile (für den 5.10.). b) Für die der 32.I.D. neu zugeteilten Korpstruppen ist eine Ausstattung mit 3 Tagessätzen laufender Verpflegung einschl.Dauerfleisch und mit 2 Tagessätzen kalter KOst vorgesehen. 32.I.D. holt 1 Tagessatz Verflegung einschl.Dauerfleisch und Brot (für den 4.10.) für die neu zugeteilten Korpstruppen vom A.V.L.Nasielsk ab. Empfangszeiten sind mit A.V.L.Nasielsk zu vereinbaren. c) 32.I.D. hat durch ihre Bäck.-Komp.einen Bestand von 3 Tagessätzen Brot selbst zu beschaffen. Die beim A.V.L.Nasielsk verfügbaren Brotbestände sind in erster Linie für die laufende Versorgung und 1.Ausstattung der Korps- und Armeetruppen bestimmt. d) Einheiten und Verbände, die mit der Eisenbahn abbefördert werden, empfangen vor ihrem Abtransport aus A.V.L.Nasielsk 2 Tagessätze kalte Kost und nach Maßgabe der verfügbaren Bestände 1 Raton Futterhafer pro Pferd für 2 Tage, 1 Tagessatz der Brotportion der kalten Kost besteht aus Knäckebrot. e) Das vorausbeförderte Personal der zu verlegenden Verbände und Einheiten hat rechtzeitig Verpfl.-Stärke und Bedarf sowie Unterkunftszeit und dort im Heimatgebiet dem örtlich zuständigen Wehrkreiskommando (IVa) im Operationsgebiet dem territorial zuständigen A.O.K.(IVa) zu melden. f) Zur Streckung der vorhandenen Vorräte sind von den Truppen bis auf weiteres täglich nur noch 40gr Zucker pro Mann zu empfangen. g) Die Truppe gibt sofort und regelmäßig sämtiche verfügbaren Packgefäße, Hafersäcke, Korbflaschen usw. an das A.V.L.zurück, da sonst der Nachschub aus der Heimat gefährdet wird. IV.Kraftfahrwesen. a) Betr.St.-Empfang der Divisionen und Korpstruppen wie bisher. b) Bis zum Eintreffen von Kühlwasser-Frostschutzmitteln hat die Truppe Vorsorge zu treffen, daß bei plötzlichem Kälteeintritt keine Frostschäden an den Kfzen. auftreten (Kühler bedecken, ständige Kontrollen usw.). c) Auf sorgsame Pflege der Sammler und Bereifung wird hingewiesen. V.Sanitätswesen. a) San.-Komp.2/32 und Feldlazarett 32 entleeren gemeinsam mit der San.-Komp.228 die Lazarett in Modlin und Kazun in das Eisenbahn-Umschulungslager in Jablonna-Legionowo (fernmündl.voraus). Dort übernimmt Feldlazarett der 228.I.D. im Laufe des 3.10. sämtl.Verwundete Polen. b) Feldlaz. der 228.I.D. in Chrcynno schiebt die Verwundeten und Kranken in die Kr.S.-Stelle Nasialsk bezw.in das Feldlaz.der Armee in Plonsk ab. VI.Veterinärwesen. Alle Studierenden der Vet.-Medizin - - auch wenn sie nicht Res.-Vetr.Offz.Anw.sind - - treten gem.Mobplan (Heer) Kap.E Nr...635 zur Heeres-Vetr.-Akademie. Die Truppenteile setzen die sich bei ihnen befindlichen Studenten dder Vet.-Med.umgehend zur Heeres-Vetr.-Akademie nach Hannover in Marsch. VII. Gerätwesen. Das von A.R.606 am 28.9.39 und von 32.I.D. für III./A.R.32 am 30.9.39 angeforderte N.-Gerät kann, soweit verfügbar, am 3.10.39 im A.Nachr.Park 501 in Ciechanow empfangen werden (fernmündl.an 32.I.D. und Artl.Kdr.2 am 2.10.voraus.) |
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Oberkommando des
Heeres, den
16.10.1939
Gen.Stab d H Org.Abt.General d.Artillerie Ia No 118/39 geh. Betrifft: Befehlsbefugnisse und Unterstellungsverhältnisse 1.) Die Gliederung und Unterstellungsverhältnisse der Heeresartillerie ist aus der Anlage ersichtlich (Stand vom 16.10.1939) 2.) Die Gruppe Euskirchen und Koblenz sind der H.Gr.B unterstellt. Ihren Einsatz regelt O.K.H.Gen.St.d.H. 3.) In der Ausbildung liegt der Schwerpunkt in der Verwendung im Westen, Kamp in einer ständigen Front, Stellungsbau. Einzelheiten sind mit den Art.Kdr.anläßlich der Reise des Gen.d.Art. besprechen. 4.) Bb.13 wird der Gruppe Senne (Art.Kdr.20) unterstellt. Verlegung ist beantragt. 5.) Die Feldverwendungsfähigkeit jeder Formation ist dem O.K.H. (Gen.d.Art.) fernmündl.zu melden. Anlage zu O.K.H.Org.Abt.Gen.d.Art.IaNr.118/39 g vom 16.10.39 Unterstellunsgverhältnisse der z.Zt.nicht eingesetzten Heeresartillerie Gruppe Wahn Artilleriekommandeur 24 Art.Rgts.Stab 49 II./40 gem.s.F.H. II./49 gem.s.F.H. II./50 gem.s.F.H. II./56 gem.s.F.H. Artilleriekommandeur 22 Art.Rgts.Stab z.b.V.617 II./58 gem.s.F.H. II./66 gem.s.F.H. II./115 gem.s.F.H. Art.Abt.629 gem.s.F.H. Art.Rgts.Stab z.b.V.614 II./53 gem.s.F.H. II./54 gem.s.F.H. II./46 gem.s.F.H. Gruppe Senne Artilleriekommandeur 20 Bb.14,13 Art.Rgts.Stab z.b.V.627 II./55 gem.s.F.H. II./60 gem.s.F.H. II./67 gem.s.F.H. II./93 gem.s.F.H. Art.Rgts.Stab z.b.V.623 Art.Abt.607 21cm Msr 1 15cm K Art.Abt.631 21cm Msr 1 15cm K Art.Abt.641 1 30,5cm Msr 1 10cm K Artilleriekommandeur 3 Bb.30,1,11 Art.Rgts.Stab z.b.V.609 Art.Abt.536 2 s.F.H. Art.Abt.611 gem.s.F.H. Art.Rgts.Stab z.b.V.610 II./39 gem.s.F.H. II./59 gem.s.F.H. Art.Abt.605 Art.Abt.634 Gruppe Kassel Artilleriekommandeur 31 Art.Rgts.Stab z.b.V.606 II./47 gem.s.F.H. Art.Abt.506 gem.s.F.H. Art.Rgts.Stab z.b.V.603 Art.Abt.601 gem.s.F.H. Art.Abt.602 gem.s.F.H. Artilleriekommandeur 17 Art.Rgts.Stab z.b.V.511 II./57 gem.s.F.H. Art.Abt.604 2 21cm Msr. 1 15cm K. Art.Rgts.Stab z.b.V.501 II./37 gem.s.F.H. Art.Abt.526 2 s.F.H. 1 15cm K. Art.Rgts.Stab 110 Gruppe Euskirchen Artilleriekommandeur 2 B(?) II./38 Art.Abt.436 Bb.18,19,32 Gruppe Koblenz Artilleriekommandeur 18 Bb.4,10,27,29,38,44 Gruppe Döberitz Artilleriekommandeur 103 (XIX.A.K.) II./48 gem.s.F.H. II./68 gem.s.F.H. |
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