Beobachtungs-Abteilung 13
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Befehle Oktober 1939
OKH, Berlin den 3.10.1939
Befehlshaber des Ersatzheeres
AHA Nr.3055/39 g.Kdos.Ia4

Nachstehende Verbände und Einheiten werden in ihre Friedensstandorte bzw. Aufstellungsorte zurückgeführt und treten mit Eintreffen unter den Befehl des B.d.E.:

a) Gen.Kdo.XV.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen
   Gen.Kdo.XVI.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen
   1.Panz.Div. IX
   2.le.Div. IX
   4.Panz.Div. unleserlich
   3.le.Div. III
   1.le.Div. unleserlich
   13.Inf.Div.(mot) XI
b) I./Panz.Rgt.25 IX
   Pi.Sturmkp.Roßlau XI

Die Bewegungen in die Einladegebiete sind angeordnet. Mot.Teile mit Ausnahme der Gleiskettenfahrzeuge, werden auf Reichsgebiet eingeladen. Die örtlich zuständigen
W.Kdo. haben für Unterbringung zu sorgen, als Einladegebiet sind vorgesehen: Gr.Strehlitz – Vosswalde, Trachenberg – Steinau, Raum Schneidemühl.
Die voraussichtlichen Eintreffzeiten in den Einladegebieten bzw. Endzielen werden nach Erhalt der Unterlagen mitgeteilt werden.
Die Versorgung der Verbände und Einheiten zu vorstehend Ia-c hat durch die örtlich zuständigen Wehrkreiskommandos nach der Verfügung OKH/B.d.E./Ia/Ib Nr.6040/39
geh.v.1.9.39 zu erfolgen.


Für nachstehende Verbände und Einheiten ist Verlegung nach Westen angeordnet und unterliegen diese nach erfolgten Durchführung nicht mehr der Bezugsverfügung 3):
 a) A.O.K.10 mit Stabstruppen
    Gen.Kdo.VII.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen
    Gen.Kdo.XI.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen (ohne Kps.Artl.)
    Gen.Kdo.XIII.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen (ohne Kps.Artl.)
    14.Inf.Div., 24.Inf.Div., 18.Inf.Div., 31.Inf.Div., 19.Inf.Div., 68.Inf.Div.
 b) M.G.Btl.6, 7, 8 (bereits mit III.A.K. abtransportiert) und 15;
    Beob.Abt.(jetzt Herestruppen)4,7,8,10,13,14,17,18,19,28,29,30,38,44
    Stb.Pi.Rgt.(mot) 617 und 620;
    Pi.Btl.(mot) 47,48,51
    Br.Kol.B (mot) 1./427
    Verm.Abt. 602, 608 und 631.

Für die unter vorstehend II)a) und b) aufgerührten Verbände und Einheiten gilt Ziffer I,2 entsprechend.
Alle anderen, nicht bereits vorher befohlenen oer in vorstehenden Ziffern I und II nicht aufgeführten Verbände und Einheiten verbleiben zunächst im Osten.
Die danach im Osten verbleibenden Verbände und Einheiten (mit Ausnahme der unter nachstehender Ziffer IV aufgeführten Heeres- und Armeetruppen) unterliegen nicht
mehr der Bezugsverfügung 3).
Über rückwärtige Dienste, Transport-Dienste, Bautruppen und Nachrichtentruppen erfolgt Sonderweisung.
 
Oberkommando des Heeres                                                                                                               Berlin, 14.10.1939
BdE
AHA Nr.3225/39 g.Kdos.Ia (III)

Bezug: OKH/BdE Nr.7173/39 geheim AHA/Ia

Zur Verfügung OKH werden in den Raum um und ostwärts Koblenz abtransportiert:
Beob.Abt.13
 
Oberkommando des Heeres H.Qu.,den 14.10.39
Gen.Stb.d.H. Gen.d.Art.
 Ia Nr. 76/39 geh.  

Betrifft: Befehlsbefugnisse und Unterstellungsverhältnisse.

1.) Die in dem Raum Münster, Hamm, Euskirchen und Koblenz in den nächsten Tagen eintreffenden Einheiten der Heeresartillerie werden für die Dauer
    ihres Aufenthaltes wie folgt zusammengefasst und unterstellt:
 a) Gruppe Münster/Hamm:
    Bb.1 und 11 (Münster) dem Art.Kdr.3 in Paderborn
    Bb.14 (Hamm) dem Art.Kdr.20 in Paderborn
 b) Gruppe Euskirchen: siehe Anlage.
 c) Gruppe Koblenz: siehe Anlage.

 b) Gruppe Euskirchen:
    Art.Kdr.2
    II./38 um Euskirchen bis 19.10.
    Art.Abt.436 um Euskirchen bis 19.10.
    Bb.18 Mü.Gladbach bis 19.10.
    Bb.19 Krefeld bis 20.10.
    Bb.32 um Euskirchen bis 19.10.

 c) Gruppe Koblenz: (Diez a/Lahn)
    Bb.4 (Eintr.?)
    Bb.10 (Eintr.?)
    Bb.13 (z.Zt.Calbe)
    Bb.27 (Eintr.?)
    Bb.29 (Eintr.?)
    Bb.38 (bis 25.10.)
    Bb.44 (Eintr.?)

2.) Art.Kdr.2,3,18,20 melden Eintreffen der unterstellten Einheiten, Zeitdauer und erforderliche Instandsetzungen, Unterkunft
    Anschrift und Fernsprecher.
3.) Die Einheiten unterstehen dem B.d.E.(örtl.stellv.Gen.Kdos.VI bezw.XII) bezgl.Überholung, Instandsetzung. H.Dv.90 enthält die Bestimmungen hierfür.
    Die Ergänzung des Kraftfahrzeuggeräts regelt sich gem. OKH/BdE/AHA In6 Ia/Ib Nr.4998/39 geh.v.5.10.39.
    Dieser Befehl ist von den stellv.Gen.Kdos.anzufordern.
4.) In der Ausbildung liegt der Schwerpunkt in der Verwendung im Westen, Kampf in einer ständigen Front, Stellungsbau.
5.) Die Feldervwendungsfähigkeit jeder Formation ist dem OKH (Gen.d.Art.) fernmündl. zu melden.
 
Oberkommando des Heeres                                                                                                                      den 16.10.1939
Gen.Stab d H Org.Abt.
General d.Artillerie
Ia No 118/39 geh.

Betrifft:Befehlsbefugnisse und Unterstellungsverhältnisse

1.) Die Gliederung und Unterstellungsverhältnisse der Heeresartillerie ist aus der Anlage ersihtlich (Stand vom 16.10.1939)
2.) Die Gruppe Euskirchen und Koblenz sind der H.Gr.B unterstellt. Ihren Einsatz regelt O.K.H.Gen.St.d.H.
3.) In der Ausbildung liegt der Schwerpunkt in der Verwendung im Westen, Kamp in einer ständigen Front, Stellungsbau. Einzelheiten
    sind mit den Art.Kdr.anläßlich der Reise des Gen.d.Art. besprechen.
4.) Bb.13 wird der Gruppe Senne (Art.Kdr.20) unterstellt. Verlegung ist beantragt.
5.) Die Feldverwendungsfähigkeit jedder Formation ist dem O.K.H. (Gen.d.Art.) fernmündl.zu melden.

Anlage zu O.K.H.Org.Abt.Gen.d.Art.IaNr.118/39 g vom 16.10.39
Unterstellunsgverhältnisse der z.Zt.nicht eingesetzten Heeresartillerie

......

Gruppe Senne
    Artilleriekommandeur 20
            Bb.14,13
            Art.Rgts.Stab z.b.V.627
                II./55 gem.s.F.H.
                II./60 gem.s.F.H.
                II./67 gem.s.F.H.
                II./93 gem.s.F.H.
            Art.Rgts.Stab z.b.V.623
                Art.Abt.607    21cm Msr
                          1    15cm K
                Art.Abt.631     21cm Msr
                          1    15cm K
                Art.Abt.641    1 30,5cm Msr
                               1 10cm K
......
 
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