Beobachtungsabteilung 8
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Befehle Oktober 1939
OKH, Berlin den 3.10.1939
Befehlshaber des Ersatzheeres
AHA Nr.3055/39 g.Kdos.Ia4

  1. Nachstehende Verbände und Einheiten werden in ihre Friedensstandorte bzw. Aufstellungsorte zurückgeführt und treten mit Eintreffen unter den Befehl des B.d.E.:

a) Gen.Kdo.XV.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen
   Gen.Kdo.XVI.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen
   1.Panz.Div. IX
   2.le.Div. IX
   4.Panz.Div.
unleserlich
  
3.le.Div. III
   1.le.Div.
unleserlich
   13.Inf.Div.(mot) XI
b)
   I./Panz.Rgt.25 IX
   Pi.Sturmkp.Roßlau XI


1. iee Bewegungennin diee Einladegebietee sindd angeordnett. Mot.Teilee mitt Ausnahmeederr Gleiskettenfahrzeugee, werdennauff Reichsgebiett eingeladenn. Diee örtlichh zuständigenn
   .Kdoo. habenn fürr Unterbringungg zuu sorgenn, alss Einladegebiett sindd vorgesehenn: Gr.Strehlitzz–– Vosswaldee, Trachenbergg–– Steinauu, Raumm Schneidemühl..
Diee voraussichtlichenn
   intreffzeitennin denn Einladegebietenn bzww. Endzielenn werdenn nachh Erhalttderr Unterlagenn mitgeteiltt werdenn.

2. Die Versorgung der Verbände und Einheiten zu vorstehend Ia-c hat durch die örtlich zuständigen Wehrkreiskommandos nach der Verfügung OKH/B.d.E./Ia/Ib Nr.6040/39
   geh.v.1.9.39 zu erfolgen.

  1. Für nachstehende Verbände und Einheiten ist Verlegung nach Westen angeordnet und unterliegen diese nach erfolgten Durchführung nicht mehr der Bezugsverfügung 3):a)
    A.O.K.10 mit Stabstruppen
    Gen.Kdo.VII.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen
    Gen.Kdo.XI.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen (ohne Kps.Artl.)
    Gen.Kdo.XIII.A.K. mit Stabs- und Korpstruppen (ohne Kps.Artl.)
    14.Inf.Div., 24.Inf.Div., 18.Inf.Div., 31.Inf.Div., 19.Inf.Div., 68.Inf.Div.
b) M.G.Btl.6, 7, 8 (bereits mit III.A.K. abtransportiert) und 15;
  
Beob.Abt.(jetzt Herestruppen)4,7,8,10,13,14,17,18,19,28,29,30,38,44
  
Stb.Pi.Rgt.(mot) 617 und 620;
   Pi.Btl.(mot) 47,48,51
  
Br.Kol.B (mot) 1./427
   Verm.Abt. 602, 608 und 631.
  1. Für die unter vorstehend II)a) und b) aufgerührten Verbände und Einheiten gilt Ziffer I,2 entsprechend.
III.llee anderenn, nichtt bereitss vorherr befohlenenn oerrinn vorstehendenn ZiffernnI und III nichtt aufgeführtenn Verbändeeundd Einheitenn verbleibenn zunächstt imm Osten..Diee danachh
    mm Ostenn   erbleibendenn Verbändeeundd Einheitenn((mitt Ausnahmeederr unterr nachstehenderr ZifferrIVV aufgeführtenn Heeress- undd Armeetruppenn) unterliegenn nichtt mehrrd
    err Bezugsverfügungg3
IV .Über rückwärtige Dienste, Transport-Dienste, Bautruppen und Nachrichtentruppen erfolgt Sonderweisung.
 
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