| Befehle März 1942 |
| Oberkommando des Heeres
H.Qu., den 31.3.1942 Gen.St.d.H./Gen d Nbl b Ob d H (II) Az.34 a/o Nr.953/42g Betr.: Auffrischung der Nebelwerfer-Regimenter. An Werfer-Lehrregiment 1, Nebelwerfer-Regimenter 51-54, Nebelwerfer-Abteilung 1; Heeresgruppe Süd, Mitte, A.O.K.11, Pz.A.O.K.1, Gen.Kdo.LVII.A.K., Stab Niemann Die Zeit der Auffrischung ist dazu zu benutzen, die Regimenter in allen Teilen nach den neuen K.St.N. und den neuehn K.A.N., vom 1.11.41 personell und materiell aufzufrischen und so auszubilden, daß sie vom 10.5.42 ab als voll kampfkräftige Verbände eingesetzt werden können. Für die Ausbildung gelten folgende Richtlinie: 1.) Die Erfahrungen des Winterkrieges sind auszunutzen und auch dem neu zur Truppe kommenden personellen Ersatz zu übermitteln. 2.) Auf folgende Punkte ist besonders zu achten: a) Überraschende und schlagartige Feuereröffnung, um stärkste auch seelische Wirkung zu erreichen. b) Keine Zersplitterung im Einsatz; Die Zusammenfassung des Feuers in der Abteilung, wo möglich auch im Regiment, muß die Regel bilden. c) Schießstunden und Feuerleitungsübungen, wenn möglich durch Überprüfung mit scharfem Schuß. d) Beobachtetes Schiessen ohne Karte. Schulung der Zielaufklärung und -anweisung. e) Feuerzusammenfassung mit und ohne Karte durch Koppeln. Behelfsmässiges Vermessen der eigenen Feuerstellung und B.-Stelle, Anlage von Punktplänen. f) Die taktische und schiesstechnische Tätigkeit der vorgeschobenen Beobachter und die Tätigkeit der Nebelverbindungskommandos. g) Ausbau der Feuerstellungen zur Verwendung als Stützpunkt bei feindlichem Einbruch. Sicherung der Protzenstellungen gegen Überfälle, auch nachts. h) Tarnung in allen Gefechtslagen. 3.) Spezialisten, wie Funker, Pak-Bedienungen, Rechner, Richtkreisbedienungen usw. sind möglichst abteilungs- ode regimentsweise zusammengefasst zu schulen. 4.) Alle Offiziere müssen im Bedienen der M.G., Pak, MPi. und in Werfen von Handgranaten sicher sein. 5.) Möglichst viele Angehörige der Einheit sind im M.G.-Schiessen, alle im Werfen von Handgranaten und im Infanterie-Gefechtsienst auszubilden. 6.) Alle Übungen mit Waffen sind mit scharfem Schuss bzw.Wurf mit scharfen Handgranaten abzuschliessen, um die Sicherheit in der Handhabung der Waffen und dass Vertrauen auf ihre Wirkung zu festigen. 7.) Bei der Ausbildung am Werfer ist zu betonen a) Das Schiessen auf kurze Entfernungen mit direktem Richten. b) das Anlegen von Deckungen für Werfer, Mannschaften und Munition. 8.) Über die verschiedenen Arten und die Behandlung der Munition ist eingehender Unterricht abzuhalten, desgleichen über die Anwendung der neuen Messtreibsätze zur Berücksichtigung der Temperatur-Unterschiede beim Schiessen. Bei der grossen Empfindlichkeit der Munition der Nebeltruppe kommt es darauf an, das Verständnis für die richtige Beandlung und Pflege der Munition allen Batterieangehörigen beizubringen, nicht nur den Kanonieren, sondern auch den Kraftfahrern. Feuerwerker und Schirrmeister (Ch) sind hierzu heranzuziehen. Der Unterricht ist nicht theoretisch, sondern praktisch zu halten.(Beispiele für richtige und falsche Lagerung, für fehlerhaften Sitz der Turbine usw.) Die Unterweisung der Feuerwerker, Schirrmeister (Ch) und Munitions-Unteroffiziere erfolgt durch ein Sonderkommando des Waffenamtes, und zwar in Lehrgängen. a) für die Nebelwerfer-Regimenter 51-54 zusammen b) für Werfer-Lehrregiment 1 in den Auffrischungsräumen. Nbl.Werf.Rgt.52 und Werf.Lehr-Rgt.1 melden den geeigneten Zeitpunkt und den Ort etwa 21 Tage vorher fernschriftlich an General der Nebeltruppe beim Ob.d.H., damit das KOmmando rechtzeitig in Marsh gesetzt werden kann. 9.) Alle Einheiten sind erneut im Gasspüren und im Entgiften von Strassen und Wegen auszubilden, so dass zu jeder Zeit Lehrkommandos zur Ausbildung anderer Truppen abgestellt werden können. 10.)Folgende Vorschriften befinden sich im Neudruck und gehen den Regimentern und Abteilungen baldigst zu: a) Die Werferbatterie (mot) - H.Dv.210/2b anstelle der vorläufigen Anweisung " Die Batterie Nebelwerfer d" b) Die Werferabteilung (mot) und schwere Werferabteilung (mot) und das Werferregiment (mot) und schwere Werferregiment (mot) - H.Dv.210/5b anstelle der vorläufigen Anweisung "Regiment und Abteilung Nebelwerfer d" c) "Das Schiessen mit dem 15cm Nebelwerfer 41 und dem 28/32cm Nebelwerfer 41 und technische Feuerleitung" - Vorlfäufige Anweisung anstelle der vorläufigen Anweisung "Das Schiessen mit dem Nebelwerfer d und technische Feuerleitung" - vorläufige Anweisung. |
| << Februar 1942 April 1942 >> |