| Zustandsmeldungen |
|
Oberkommando des Heeres; Berlin, den 15.1.1940 Chef H Rüst u BdE AHA Ia(I) Nr.95/40 g.Kdos. Bezug: OKH genStdH Org.Abt.(I) 1.Staffel Nr.566/39 gKdos v.21.12.39. Betr.: Aufstellung von Scheinwerferzügen 1.) Nach Weisung des H.Gru.Kdo.C sind folgende Scheinwerferzüge gem. K.St.N.775 aufzustellen: bei A.O.K.1 2 Züge bei A.O.K.7 4 Züge Für die Aufstellung stehen die gem.Mob.Plan Heer aufgestellten Beleuchtungszüge K.St.N.771 bei A.O.K.1 Nr.373-375 bei A.O.K.7 Nr.305, 325 u.335 zur Verfügung. K.St.N. und K.A.N. werden gesondert üersandt. 2.) Die für die Aufstellung der Scheinwerferzüge fehlenden Offz., Uffz. und Mannschaften sind, soweit sie nicht von anderen Einheiten zu den Schweinwerferzügen gem. Befehl des zuständigen A.O.K. versetzt werden können, auf dem für die Ersatzgestellung vorgeschriebenen Dienstwege anzufordern. 3.) Die Scheinwerferzüge werden mit tschech.Scheinwerfergerät 60cm ausgestattet (je Zug 3 Scheinwerfer, bestehend aus je 1 Scheinwerferkarren, 1 Maschinenkarren, 1 Stativkarren 1 Kabelkarren). Das Gerät für 15 Scheinwerfer steht bei Chef HRüst u BdE AHA/In Fest auf Abruf bereit. Das Gerät für die fehlenden 5 Scheinwerfer wird nachgeliefert. Fehlende Ausstattung gem.K.A.N.775 ist vom AOK 1 bei Feldzeug-Kdo.XII, vom AOK 7 bei Feldzeug-Kdo.V anzufordern. 4.) Die weitere Verwendung des bei den bisherigen Beleuchtungszügen verfügbar werdenden Gerätes (36cm Handscheinwerfer) ist von H.Gru.C zu regeln. Die 2 Lademaschinen des Beleuchtungszuges sind dem OKH (Chef H Rüst u.BdE AHA/In Fest) zur Ausstattung der Elektro-Komp. zur Verfügung zu stellen. 5.) Neuzuweisungen von Kraftfahrzeugen können vorerst nicht erfolgen. Soweit vorhanden, sind überplanmässige Kfz. zuzuteilen. 6.) Die Scheinwerferzüge behalten die Nummer der Beleuchtungszüge, aus denen sie hervorgegangen sind, bei; der vierte Scheinwerferzug bei AOK 7 erhält die Nr.345. Die Scheinwerferzüge sind bodenständig. Sie sind von H.Gru.C den Fest.Stamm-Btl. oder Stellungs-Pionier-Btl. anzugliedern. 7.) Den zu den Scheinwerferzügen übertretenden Uffz. und Mannschaften ist ihre Feldausstattung an Bekleidung und Ausrüstung mitzugeben. Etwaiger Fehlbestand bei den neuen Einheiten ist aus den Armeebekleidungslagern zuzuweisen. 8.) H.Gr.C meldet an OKH (Chef H Rüst u.BdE) erfolgte Aufstellung der Scheinwerferzüge mit Nr. unter Angabe der Batl., denen sie angegliedert werden. |
| << Dezember 1939 Februar 1940 >> |