Fla-Bataillon 46
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Befehle Juni 1940
Anruf A.O.K.18 an IX.A.K., 3.6.1940, 19.30 Uhr:

1.) Fla.M.G.-Kp.6./46 ist am 3.6. ist am 3.6., 21.00 antretend zur Verfügung der 4.Armee in Marsch zu setzen.
2.) Marschstraße: Dixmuiden, Ypern, Bailleules, Stratzeele, Esthaires, Bethune, St.Pol.
3.) Die Kp. erreicht zunächst mit Anfang St.Pol. Dort wird es durch 4.Armee abgerufen.
    Straße ist nach Eintreffen freizumachen.

A.O.K.18, Ia
 
An H.Gr.B
Bezug: H.Gr.B Ia Nr.3120/40 geh. v.12.6.40
1.) Fla.Kp.6./53 und 3./97 gibt es nicht. Wird wohl 6./52 bzw. 3./47 heissen müssen.
2.) Die Gesamtsumme der bisher der H.Gr.bekannten Fla.Kp. ist nicht wie gemeldet 31, sondern 29, da
    Fla Btl.604 und 606 nur 3 Kp. haben.
3.) Es müssen sich bei der H.Gr.B. weiterhin befinden
       Fla 1./46 (bei 9.I.D.)
           3./47 (bei 9.Pz.)
           2./48 )
           3./52 ) seit 10.5. bei 6.Armee
           4./55 )
           4./59 (bei 6.I.D.)
           6./59 (bei 3.Pz.)
       Fla Btl.605 seit 10.5. bei 4.Armee
 
-unleserlich- I.A.K.
-unleserlich- Nr.48                                                                                 K.H.Qu.Chau Terney, den 29.-unleserlich-
                                       Korpsbefehl für die Verlegung in den Abschnitt Sü-unleserlich-

1.) I.A.K. übernimmt 1.u.11.Div. von Gruppe von-unleserlich- Abshcnitt Süd, der begrenzt wird:
    Im Süden durch die spanische Grenze von Hendaye -unleserlich-he 1185 (6km südwestl.Esterencuby).
    Im Osten durch die Demarkationslinie Höhe 1185 -unleserlich-veterre, Orthez, Mont de Marsen, Roquefo-unleserlich- Langon (Straße für I.A.K.).
    Im Norden (zu VIII.A.K.) durch die Linie Mimizan le-unleserlich- (VIII.) - Escourde (VIII.) - Solferino (VII-unleserlich- Sabres (I.) - Bourriot
    Bergonce (I.).
    Im Westen durch die Küste.
    Es sichert in diesem Abschnitt die Küste, die spanische Grenze u.die Demarkationslinie.
    In dem Abschnitt befinden sich z.Zt.: Hen.Kdo.XIV.-unleserlich- SS.V.Div.(Bayonne) u.SS.T.Div. (Arcachon).
    1.K.D. übernimmt die Sicherung im Küstenstreifen -unleserlich-ronde-Mündung u.Abschnitt I.A.K. Sie wird ab -unleserlich- VIII.A.K. unterstellt.
2.) Hierzu werden mit mot.Teilen im Landmarsch, -unleserlich- Teilen im Bahntransport verlegt:
       11.Div. in den Nordteil
        1.Div. in den Südteil des Abschnitts.
    Trennungslinie zwischen 1.u.11.Div.:
       Balise (1.) - Angresse (11.) - St.Vi-unleserlich- Brouside (1.) - Lauf des Adour und -unleserlich- Pau bis zur Demarkationslinie.
    Zeitpunkt der Befehlsübernahme:
    wird noch angeordnet.
3.) 11.Div. (ohne mot.Teile) wird im Anschluß an -unleserlich-sichtlich ab 2.7.0.00 Uhr verladen. Sie setz-unleserlich- 1.Div. betr.des genauen Zeitpunkts
    des Verladens-unleserlich-. Verbindung V.P.ist vorauszusenden. Es nimmt Verbindung mit Gruppe v.Kleist (ab 1.7. Bordeaux) u.mit V.P.I.A.K.
    Als Ausladebahnhöfe stehen zur Verfügung:
    Morcenx, Dax, Nont de-unleserlich-
    Weitere Ausladebahnhöfe werden noch erkundet.
4.) Von den mot.Marschgruppen des I.A.K. erreichen:
    a) Mot.Marschgruppe 11.Div.: am 1.7., 6.00 Uhr mit Anfang -unleserlich-condigny-en Gatine durch-unleserlich-tend, auf Straße Niort, -unleserlich-
                                 d´Angely, Saintes, Mir-unleserlich-den Raum St.Andre de Cub-unleserlich- Libourne - Cavignac.
                                 Parthenay darf nicht be-unleserlich-den. Mot.Teile 11.Div. müssen -unleserlich-nach Süden St.Joan d´-unleserlich-
                                 12.00 Uhr durchschri-unleserlich-
    b) Mot.Marschgruppe 1.Div.:  am 1.7., 12.00 Uhr -unleserlich-durchschreitend, auf-unleserlich-St.Maixent, Melle, -unleserlich-zac, St.Jean d´Angely-unleserlich-
                                 15.00 Uhr durchschritten -unleserlich- die bei 1.K.D.befin-unleserlich- der mot.Marschgrupp-unleserlich-anzuziehen, daß
                                 -unleserlich- der mot.Marschgrupp-unleserlich- gestört wird.
    c) Mot.Marschgruppe Korpstruppen: (N.41,-unleserlich- unter Führung-unleserlich- am 3.7. auf Straße Parthenay, -unleserlich- Saintes den Raum St.André-unleserlich-
                                       Libourne - Cavignac.
    Verlängerung der Marschstraßen wird am 3.7. nach Verbindungsaufnahme mit Gruppe v.Kleist befohlen werden.
    Aufgabe der mot.Marschgruppe 11.Div. ist es, als Voraus-unleserlich-lung die wichtigsten Sicherungen im Abschnitt der 11.Div. übernehmen und so das frühzeitige
    Herauslösen der SS.T.-unleserlich-(Div.St.Qu.Arcachon) vor Eintreffen Masse 11.Div. zu er-unleserlich-chen.
5.) 1.Div. sichert mit 1 verst.Rgts.Gruppe den Küstenstreifen gegen feindl.Landungsversuche, sperrt die spanische Grenze gegen illegalen Verkehr durch schwache
    Sicherungen und-unleserlich- die Demarkationslinie von den Pyrenäen bis zum Gave de-unleserlich- mit 2 Rgts.Gruppen unter Ausscheiden starker Reserven,
    -unleserlich- zum Einsatz an der Küste befähigt sein müssen.
6.) 11.Div. sichert mit je 1 Rgts.Gruppe die Küste u.die Demarkationslinie in ihrem Abschnitt.
    1 verst.Rgts.Gruppe (ein Inf.Rgt., eine l.Art.Abt.-unleserlich- als Korpsreserve um Dax unterzubringen. 1 verst.Btl.-unleserlich- Korpsreserve kann zur Sicherung
    der Demarkationslinie-unleserlich-gezogen werden.
7.) Die spanische Grenze und die Demarkationslinie sind durch Feldwachen mit M.G. und Pak an den Grenzübergängen zu sperren und durch Radfahr- u.mot.Streifen auf
    -unleserlich- zu überwachen.
    Nähere Weisungen für die Handhabung der Absperrung-unleserlich- durch V.P.I.A.K. und der Divisionen.
    Die V.P.übernehmen entsprechende Unterlagen -unleserlich- eingesetzten SS.Div´n.
8.) Artl.Kdr.123 tritt am 1.7. wieder unter unmittelbaren Befehl des I.A.K. Er erkundet an der Seegrenze -unleserlich- Süd die Möglichkeiten für feindl.
    Landungsversuche-unleserlich- entsprechend Einsatz der Div.Artl. u.des angef-unleserlich-Flachfeuers.
    St.Qu.in Gegend Biarritz, nach Anweisung des V.P.
9. Heerestruppen:
   Sämtliche Heerestruppen des I.A.K. verbleiben in ihren jetzigen Unterkunftsräumen:
    a) Von 1.Div. tritt Brücko.B 18 ab 20.6. 12.00 Uhr unter den Befehl der 11.Div.
    b) Die der 11.Div. unterstellten Heerestruppen A.R.256, Brüko 2/407, 1/409,18) werden ni-unleserlich-legt. Über weitere Unterstellung ab 4.7. unter -unleserlich-
       deren Verband ergeht zeitgerecht Befehl.
    c) Der 1.K.D. unterstehen:
        aa) Zu 1.K.D. ursprünglich gehörend:
                      s.Artl.Abt.(mot.)602,
                      l.Artl.Abt.(mot.)II./77,
                      Flak Kp.6./46,
                      Radf.Btl.402. 
       bb) übernommen von Vorausabteilungen:
                      B.Abt.4,
                      s.III./Geb.A.R.111/(mot.)
                      Pz.Jäg.Abt.670
10.) 1.(H)/21 erkundet Feldflugplatz möglichst-unleserlich-
11.) Pferdestaffel des Gen.Kdos. ist durch 1.Div. nach Bayonne zu verladen u.zeitgerecht zur -unleserlich- anzuziehen.
12.) V.P.I.A.K. erreicht bis 2.7. nachm.Biarritz. -unleserlich- melden die Div´n baldmöglichst durch Verbindungsaufnahme ihre Div.Gef.St.u.beabsichtigte
     Unterbringung -unleserlich- Btlnen.
13.) N.41 stelt Funkverbindung zwischen Gen.Kdo.u.V.P.I.A.K. sicher.
14.) Gen.Kdo. verbleibt bis 3.7. vorm. im K.H.Qu.Ternay-unleserlich-nachtet 3./4.7. in Bordeaux u.erreicht am 4.7. Bi-unleserlich-
 
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