11.Infanteriedivision
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Befehle 11.Infanteriedivision August 1939
Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.)                                                                                                           Insterburg,den 5.8.1939.
Abt.Q Nr.1 geh.Kdos.

                                                                              Besondere Anordnungen
                                                                              =====================
                                                                       für die Versorgung während der Übungen.
                                                                       ======================================

I. Allgemeines.
   ===========
1.) Sämtliche Anforderungen. Meldungen usw. auf dem Versorgungsgebiet sind nur an I.A.K.(Üb.) Quartiermeisterabt.(Q) zu richten.
2.) Meldezeiten werden nach Eingang des Armeebefehls befohlen. Für die Form der einzelnen Meldungen sind die in der Anlage 2 u.- 5 beigefügten Muster massgebend.
3.) Die dem I.A.K.(Üb.) unterstehenden Verbände (Korpstruppen unmittelbar) reichen ihre Kriegsgliederung zum 15.8. in doppelter Fertigung dem Korps ein.
    Die Kriegsgliederung hat auf der Rückseite zu enthalten:
     a.) Kopfstärke                             f.) Die erste Mun. Aus-
     b.) Pferdezahl                                 stattung getrennt
     c.) Kraftfahrzeuge                             nach Mun.Art.in t.
     d.) Pferdefahrzeuge                        g.) Die erste Betr.Stoff
     e.) Kolonnenbeladung Ausstattung               in cbm.

4.) Der nachfolgende Abschnitt II (Besonderes) enthält zusammengefasst das, was für die Verbände aus dem Befehl Generalkommando I. A.K. Abt. Ib Nr.485/39 geh. vom 21.7.39.
    von besonderer Bedeutung ist.
    Der folgende Abschnitt II bildet die Grundlage für die weiteren Versorgungsbefehle des I.A.K.(Üb.).

                                                                       II. Besonderes
1.) Rückwärtige Grenze des Gefechtsgebiets:
    ======================================
    Rehdorf (9 km südsüdwestl. Stuhm ) - Nikolaiken (21 km südostw. Marienburg) - Alt Christburg -Saalfeld - Liebemühl - Westrand Schilling See -Grieslienen -
    Wuttrienen - Rohmann (4,5 km nördl. Ortelsburg) - Kobulten - Lindendorf (14 km süd-ostw.Sensburg) - Eichmedien (9 km südostw. Rastenburg) - Drengfurth.
    Orte zum rückwärtigen Armeegebiet.

2.) Nachschubstrassen:
    =================
    61.Div. Osterode - Leip
    11.Div. Hohenstein - Rontzken - Neidenburg
     1.Div. Passenheim - Jedwabno - Kaltenborn - Muschaken. Zwischen Kaltenborn und Muschaken Richtungsverkehr gem. Sonderweisung für 1.Div.
    12.Div. Ortelsburg - Willenberg
   217.Div. (nur im Übungsraum) Bischofsburg - Kobulten - Rheinswein. l.K.B. und Pz.Div.Kempf setzen ihre rückw. Dienste in ihren Üb. Räumen so ein,
            dass sie jederzeit in der Lage sind, sie entsprechend ihrer Aufmarschanweisung anzusetzen.
Unterbringung und Einsatzbereitschaft der rückwärtigen Dienste ist nach Eintreffen in den Üb. Räumen von allen dem I.A.K.(Üb.) unterstehenden Verbänden zu melden.

3.) Munitionswesen:
    ==============
    a.) Es ist die erste Feldausstattung mitzuführen.
    b.) Die dabei mitgeführte S.m.K.(H.) Munition ist in der Ursprungsverpackung ungeöffnet zu belassen. Ausgabe erst auf Befehl des Korps.
        Die Führer der Komp. pp. prüfen täglich den vorschriftsmässigen Zustand der Verpackung und sind für ihn veranwortlich.
    c.) Die Formblätter für Mun.Meldungen gem.H.Dv.g.90. Anlage 2 Muster 1 sind bis zu den Komp. pp. in genügender Zahl vorzubereiten.
    d.) Auf die. Verfügung Gen.Kdo. I.A.K. Ib Vs.-Verw.St.,Dr. Nr.26/39 g. Kdos. wird besonders hingewiesen.

4.) Verwaltungswesen.
    ================
    a.) Mit Beginn der Magazinverpflegung werden die Verbände gem. Anlage 1 angewiesen. b.) Auf die Mitführung der nötigen Packgefässe (Körbe und Fleischkisten) für
        Verpflegungsempfang und die nötigen Säcke für Futterempfang wird besonders hingewiesen.Übungsverbände, die von ihren kal.führenden Dienststellen Körbe und
        Kisten nicht erhalten, können diese im nötigsten Umfang freihändig ankaufen.Kosten sind aus Kap. VIII A.E. 21 Tit. 69 zu bezahlen.
    c.) Über Empfang von Backmaterial und Zuführung von Schlachtvieh folgt Befehl.
    d.) Muster für Verpflegungsmeldungen der Div.Anl.2
    e.) Die Korpstruppen melden, solange sie nicht einer Div. unterstellt sind, mit Inangriffnahme der ersten Ausstattung täglich ihre Verpflegungsstärken nach Muster
        gem. Anlage 3.
    f.) Soweit die von den aufstellenden Dienststellen bereitgestellte erste. Ausstattung an Geschäftsbedürfnissen nicht ausreicht oder aufgebraucht ist, können
        die erforderliohen Geschäftsbedürfnisse im notwendigsten Umfang aus Kap. VIII A.E. 21 Tit. 69 beschafft werden.

5.) Sanitätswesen.
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    a.) Die sanitäre Versorgung erfolgt zunächst friedensmässig bei Pz.Div.Kempf, l.K.B. und 217.Üb.Div.
    b.) bei allen übrigen Verbänden des I.A.K.(Üb.) kriegsmässig.
    c.) Übersicht der Heeresstandortlazarette und Zivilkrankenhäuser im Üb. Raum des I. A.K. (Üb.) Anlage 4. Einheiten gem. 5b dürfen hiervon nur in äussersten
        Notfällen Gebrauch machen.
    d.) Auftretende Seuchen sind sofort fernmündlich an Abteilung IVb zu melden, Seuchen sind bis jetzt nicht festgestellt.

6.) Veterinärwesen:
    ==============
    a.) A.O.K. 3 (Üb.) u. I.A.K,(Üb.) verfügen über keine Vorratspferde.
    b.) Anweisung auf Armeepferdelaz. gem.Anlage 5.
    c.) Auftretende Tierseuchen sind umgehend fernmündlich Abt. IV c zu melden. Seuchenlage wird nach Eingang beim Korps bekanntgegeben.

7.) Kraftfahrwesen:
    ==============
    Mit Erreichen der Übungsräume ist der Tagesverbrauch so zu ergänzen, dass die Verbände jeweils am folgenden Tag wieder über eine volle erste Ausstattung verfügen.
    (Panzereinheiten = 4 Verbrauchsätze, Übrige Einheiten = 5 Verbrauchsätze.)
    Anweisung und Empfangszeiten Anlage 6.

8.) Gerätewesen:
    ===========
    Ersatzanforderungen für in Verlust geratenes,an Sammelstellen abgegebenes instandsetzungsbedürftiges und unbrauchbares Gerät sind in einfacher Form auf dem
    Dienstweg vorzulegen.

9.) Verkehrsregelung:
    ================
    Die befohlenen Zeiten. An- u. Abfahrtswege sind genauestens einzuhalten. Die befohlenen Zeiten schlüsseln die Div. für ihre Einheiten in derselben Weise auf.
    Den Anweisungen der aufgestellten Verkehrsregelungsorgane (Organe I.A.K. (Üb.) gelbe Armbinden an beiden Armen und gelbes Mützenband) ist auch von Offizieren
    Folge zu leisten. Die Organe sind angewiesen, jeden Verstoss zu melden.
10.)Feldpost:
    ========
    a.) Die Postversorgung der Truppen erfolgt mit Einsatz der (Üb.) Feldpostleitstelle 500 in Königsberg über die Feldpostämter.
    b.) Sendungen müssen freigemacht sein, keine Feldpostkarten ! Sie dürfen nur unter Üb.Feldpostnummer gem. Mob. Hauptlisten Teil I, Spalte 11c, erfolgen.
        Die Truppe ist hierüber eingehend zu belehren.
        Beispiel : Soldat Karl Müller
                   Übungspostnummer 103 576 Postleitstelle -Königsberg i.Pr.) 5 .
    c.) Zur reibungslosen Postversorgung ist erforderlich, dass jeder Soldat seine Anschrift gem. Beispiel Abs. b so rechtzeitig seinen Angehörigen mittels
        freigemachter Postkarte oder Brief mitteilt, dass alle ab 17.8. eingehende Post im Übungspostverfahren über Üb.Feldpostleitstelle zugestellt werden kann.
        Bei den Nachkdos. (Stammabgaben) der aktiven Truppe unter gewöhnlicher Anschrift (z.B. Schütze Meier 3./I.R.43 Insterburg) eingehende Post ist durch die
        Nachkdos.mit Anschrift gem. Beispiel Abs.b nachzusenden.Die alte Anschrift ist zu überkleben. Post, deren Anschrift dem Beispiel gem. Abs.b nicht entspricht,
        wird als unbestellbar an Absender zurückgesandt.

11.) Quartiermeister—Abt.I.A.K.(Üb.) ab 15.8.1939 Allenstein. Genaue Anschrift wird nach Eintreffen mitgeteilt.
     Anschrift Insterburg: Gen.Kdo.I.A.K. (Üb.) - Insterburg Forchestr.9.

Anlage 1 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1 geh.Kdos.vom 5.8.1939

Anweisung auf Manöververpflegungsausgabestellen
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Einheit Mun.Verpfl.
Ausgabestelle
Empfangszeit Anfahrt über Abfahrt über
I.A.K.(Üb.) Allenstein 10.00-10.15    
N.41 -"- 10.15-10.30    
Br.Kol.401 -"- 10.30-10.45    
Stab A.R.501 -"- 10.45-11.00    
II./A.R.37 -"- 11.00-11.15    
II./A.R.47 -"- 11.15-11.30    
Art.Abt.506 -"- 11.30-11.45    
Beob.1 -"- 11.45-12.00    
Beob.11 -"- 12.00-12.15    
II.Flak 11 -"- 12.15-12.30    
2.(H)/10 -"- 12.30-12.45    
Pz.Div.Kempf -"- 6.00-10.00 Jonkendorf Diwitten
1.K.B. -"- 13.45-17.00    
12.Div. Ortelsburg 6.00-10.00    
1.Div. -"- 10.00-14.00    
11.Div. Thymau 6.00-10.00 Frankenau-Januschkau Mühlen
61.Div. -"- 10.00-14.00 Gr.Lauben -"-
217.Div. Bischofsburg 8.00-12.00    
Bem.: Die Strassen in Allenstein werden noch befohlen und bezeichnet.




























Anlage 2 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39. "Muster für Verpflegungsmeldung"(nicht abgebildet im Original vorhanden)
Anlage 3 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39. "Verpflegungsstärke"(nicht abgebildet im Original vorhanden)

Anlage 4 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39.
Übersicht der Heeresstabdortlazarette und Zivilkrankenhäuser im Üb.Bereich I.A.K.(Üb.)
1.) Heeresstandortlazarette:
    H.St.O.Lazarett              Allenstein
2.) Zivilkrankenhäuser: nur für dringende Fälle!)
    Bartenstein       Ortelsburg
    Dt.Eylau          Osterode
    Heilsberg         Rastenburg
    Neidenburg        Sensburg

Anlage 5 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39.

Anweisung auf Armeepferdelazarette:
Üb.Truppenteil         Nr.       Armeepferdelazarett Einsatzort.
1.Division             503       Klaukendorf (9km südostw.Allenstein
11.Division            503       Klaukendorf (9km südostw.Allenstein
61.Division            503       Klaukendorf (9km südostw.Allenstein
1.K.B.                 503       Klaukendorf (9km südostw.Allenstein
12.Division            509       Peitschendorf (15km südl.Sensburg)
217.Division           509       Peitschendorf (15km südl.Sensburg)

Anlage 6 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39. "Zuteilungsübersicht Tankanlagen"(nicht abgebildet im Original vorhanden)
 
       I(Üb.)A.K.                                                                                                             Korps-H.Qu. Allenstein,
Ia. Op.Nr.12/39 g.Kdos.                                                                                                      den 19.8.1939.

                                                              Korps- Befehl für das Vorziehen in die Bereitstellung zum Angriff.

1.) Feindnachrichten werden gesondert ausgegeben.
2.) I.A.K. wird im Rahmen der 3.Armee am Y- Tag die Grenze überschreiten und hierzu in den beiden Nächten vor dem Y-Tag sich näher an die Grenze heranschieben.
    61.Div. versammelt sich nach erfolgter Ausladung mit Kampftruppen im Raum Heslicht- Gardienen- Faulen- Tannenberg- Frögenau- Seemen.
            In der Nacht Y - 2 schiebt sich die Div. mit 2 verst. Regimentsgruppen im vorderen Treffen in Linie Bergling-Lindenau vor.
            In der Nacht zum Y- Tag stellt sich die Div. ohne 1 verst.Regt. an der Grenze so bereit, dass es längs u. ostw. der Straße Usdau- Soldau stark rechts
            rückwärts gestaffelt angreifen kann.
            Voraussichtliches Angriffsziel: Höhengelände um Fylitz und nördl. Soldau.
            1 Inf.Rgt. verstärkt durch 1 l.Artl.Abt. und 1 Pi.Kp. ist um Gr.Gardienen bereit zu stellen. Einsatz dieses Regts. nur nach vorher eingeholter Genehmigung des I.A.K.

    Pz.Div.Kempf (ohne Pz.Rgt.7) erreicht in der Nacht Y - 2 über Allenstain, Hohenstein, Mühlen- Thalheim - Wiersbau den Raum beiderseits der Straße Wiersbau - Neidenburg
            (Neidenburg ausschl.). Die Transportfahrzeuge sind fliegergedeckt nördl. der Linie Wiersbau- Neidenburg im Div.Streifen abzustellen. Die Orte Skottau u. Ronzken sind
            freizuhalten. In der Nacht zum Y-Tag stellt siech die Division so bereit, daß sie im Morgengrauen zwischen Neide- Niederung und Bialuter Wald mit
            Artillerieunterstützung aus dem Höhengelände südl. Kl.Sakrau angreifen kann. 1.Angriffsziel voraussichtlich Mlawka Abschnitt bei Mlawka, später Inbesitznahme von Mlawa.
    11.Division versammelt sich mit Kampftruppen bis zum 22.8. abends im Raum Waplitz- Ronzken- Neidenburg- Grünfließ -Orlau.
            In der Nacht Y - 2 schiebt sich die Division mit 2 verst.Inf.Rgtern. in vorderem Treffen bis zur Linie Kandion- Sagsau vor.
            In der Nacht zum Y-Tag stellt sich die Div. an der Grenze so bereit, daß sie ostw. des Blaluter Waldes mit linkem Regiment beiderseits der Straße Napierken,
            Mlawa angreifen kann.
            Voraussichtliches Angriffsziel: Höhengelände zwischen Mlawa und Sumpf Bloto Niemyje.
    Panzer-Regiment 7 erreicht in der Nacht Y - 2 über Pkt.151 (2 km südl. Darethen} am Ostufer des Lansker See´s entlang, Dembenhofen, (Gr.Nattatsch)
            den Wald nördl. Grünfließ.
            In der Nacht zum Y- Tag stellt sich das Regt. zur Verfügung des Korps in den Waldstücken 3.5 km südostw. Neidenburg bereit.
            Neidenburg ist beim Anmarsch nicht zu berühren. Regiment erkundet Anmarschwege in dem Abschnitt der Pz.Div. Kempf und der ll.Div.
    1.Division versammelt sich in der Nacht Y - 2 mit 2 Regimentsgruppen im vorderen Treffen in u. nördl. der Straße Muschaken- Gr.Dankheim ausschl.
            In der Nacht zum Y - Tag stellt sich die Div. an der Grenze so bereit, daß sie bei u. westl. Janowo u. Roggen im Angriff Richtung B.Maje u. Opiki die Grenze
            überschreiten kann.
    12.Division versammelt sich in der Nacht Y - 2 mit 2 Regiments-Gruppen im vorderen Treffen an u. nördl. der Straße Gr.Dankheim- Willenberg. Sie stellt sich in der Nacht
            zum Y - Tag an der Grenze so bereit, daß sie dieselbe bei u. westl. Flammberg in Richtung auf Krzynewloga u. Swiniary überschreiten kann.
    1.Kav.Brig. erreicht bis zum 22.8. mit 1 verst.Rgt. den Raum um Alt-Wartenburg- Lengainen mit 1 verst.Rgt. den Raum Köslienen- Wadang- Micken.
            In der Nacht Y - 2 zum Y - 1 Tag 18.00 Uhr antretend, erreicht die Brig. die Gegend hart ostw. Ortelsburg derart, dass sie am Y- Tag früh über die Linie
            Fürstenwalde- Friedrichshof über die Grenze antreten kann. Gef.Stand ab Y — 1 Tag 4.00 Uhr Ortelsburg.
    217.Division versammelt sich in der Nacht Y - 2 Tag zu Y - 1 Tag an der Straße Allenstein, Wartenburg zur Verfügung der Arnee, Div.Stab Allenstein.
            In Allenstein u. Wartenburg hat am Y - 2 Tag bis 21.00 Uhr l.K.B. das Vormarschrecht.
    Korps-Artl.Rgt.501 erreicht im Laufe des 22.8. in Battr´n zerlegt folgende Unterkunftsräume:
            Rgts.Stab mit N.Z. Raum um Grieslienen.
            s.A.R.506 Raum um Stabigotten.
            II./A.R.47 Raum um Hohenstein.
            II./A.R.37 Raum um Schwarzenofen, Gr.Nattatsch.
            B.Abt.11 Raum um Märken.
            B.Abt.1 Wald westl. Ortelsburg.

    Kdr.der Korpsartl. erkundet Einsatzmöglichkeiten
            je 1 schw.Abt. im Bereitstellungsraum der Pz.Div.Kempf, 1.Div.u.12.Div.
            2 schw.Abt.im Bereitstellungsraum der 11.Div.,
            1 B.Abt. im Absohnitt der Pz. u. 11.Div.,
            1 B.Abt. im Abschnitt der 1. u. 12.Div.
            Die Teile der Korps-Artl. werden beim Vormarsch in den Bereitstellungsraum marschtechnisch den Div`n unterstellt, in deren Raun sie eingesetzt werden.

3.) Trennungslinie für Anmarsch, Bereitstellung und Sicherung, voraussichtlich auch Angriff:
     a) Rechts zu XXI.A.K.: Saalfeld (I)- Dtsch.Eylau (XXI) Sierpe (XXI)
     b) Zwischen 61. u. Pz.Div.: Straße Mühlen- Seewalde -Khalheim - Wiersbau- Wilmsdorf- Skottau bis zur Vereinigung mit der Neide. (Straße zu Pz.Div.)
     c) Zwischen Pz.Div.u. 11.Div.: Straße Waplitz, Rontzken, Neidenburg (zu 11.), Linie Neide Brüche in Neidenburg Westrand Wasienen, Westrand Skudayen, Nordspitze u.
        Südwestspitze des Bialuter Waldes, Kirchturm Mlawa
     d) Zwischen 11. u. 1. Div.: Südwestspitze Omulef- See-Westrand Modiken- Ostrand Nowawies Dmoehy- Westrand Nowa Wies Wlk.
     e) Zwischen 1.u.12.Div.: Westrand Großwalde, Westrand Gr.Dankheim, Ostrand Wasily- Zygny, Straßenkreuz bei Krzynowloga- Mala (für 1.Div.)
     f) Zwischen 12.Div. u. l.K.B.: Ortelsburg - Willenberg- Chorzele - Kraniosiele (Orte zu 12.Div.).

4.) Zur Sicherung der.Übungs- u. Bereitstellungsräume sind ab 22.8.früh Vorposten Stellungen in Grenznähe - mindestens 900 m von der Grenze entfernt- einzunehmen und durch
    Schanzarbeiten zu verstärken.
    Hierzu setzen 61., 1. u. 12.Div. je 2, 11.Div., 3 verstärkte Batl'ne ohne Artl. ein.
    Stellungsbaumaterial liegt bereit für 61.Div. bei Gilgenburg u. Bergling, 11.Div. bei Gr.Koslau u. Neidenburg, 1.Div. bei Muschaken u. Puchalowen,
    12.Div. bei Gr.Dankheim u. Willenberg.
    11.Div. schanzt mit je 1 Batl. bei Gr.Koslau, bei Krokau u. nördl. Napierken, sowie Bau einzelner Stützpunkte in Linie Saffronken- Pkt. 185- westl.Magdalenz.
5.) Die Divisionen, l.K.B. u. Kdr.A.R.501 erkunden am 20.8. die Anmarschwege u. Bereitstellungsräume.
    Karten 1 : 100 000 sind dem I.(Ub.)A.K. bis 20.8. 20.00 Uhr vorzulegen. Aus ihnen muß die beabsichtigte Aufstellung der Truppen am Y-1 Tag bis
    Regimenter u. selbst. Batl'ne und rückw. Dienste (im großen) einschl. hervorgehen.
6.) Alle weiteren Erkundungen innerhalb der 3 km Zone durch unterstellte Organe sind verboten !
7.) Korps H.Qu. verbleibt zunächst Allenstein.

zu I.(Üb)A.K. Ia Op.Nr.12/39

1.) Folgende Beobachtungspunkte an der Grenze sind ab 22.8. 5 Uhr durch die Divisionen durch vorausbeförderte Beob.Kdos unter Führung je 1 Offiziers zu besetzen.

61.Div. Posten 1 Pkt. 146 westl. Leip.
           "   2 Pkt. 291 ostw.Hasenberg.
           "   3 Pkt. 312 ( Kernsdörfer Höhe)
           "   4 Pkt. 254 nördl. Gut Ketzwalde.
           "   5 Pkt. Westausgang Gr. Lehwalde.
           "   6 Pkt. 191 nördl.Grieben.
Pz.Div.    "   7 Pkt. 184 westl. Wolka.
11.Div.    "   8 Pkt. 201 ostw. Gniadken.
           "   9 Pkt. 210 südostw. Sagsau
           "  10 Höhe ostw. Alt Petersdorf.
1.Div.     "  11 Pkt. 189 südwestl. Grabowen.
           "  12 Pkt. 177 südwestl. Roggen.
12.Div.    "  13 Pkt. 127 südl. Baraneweg(?)
           "  14 Lehmberg südwestl. Flammberg.
           "  15 an der Grenze südwestl. Kiparren.
1.Kav.Brig."  16 südl. Suchorowitz.
           "  17 an der Straße, die ostw. Fürstenwalde auf Palty an die Grenze heranführt.
           "  18 Windmühle südwestl. Friedrichshof.
           "  19 Höhe südl. Gr. Spalienen.

Die Divisionen bestimmen je einen älteren Offizier, der die Posten im Gelände und über den Grenzverlauf genau einweist und den Meldeweg über die Division festlegt.
Aufgabe der Beob. Offiziere ist es durch Fernglasbeobachtung Bewegungen und Einzelheiten jenseits der Grenze festzustellen und frühzeitig zu melden. Sie nehmen
Verbindung mit den nächsten Zollposten auf und halten mit diesen Fühlung.
Die Beob.Kdos. können nach näherer Anordnung der Divisionen auf Selbstverpflegung angewiesen werden.
 
I.A.K.(Üb.)                                                                                                             Korps H.Q. Allenstein
Abt.Q.Nr.16/39 g.K.                                                                                                     21.August 1939.

Besondere Anordnungen zum Korps Befehl v.19.8.39 für das Vorziehen in die Bereitstellung zum Angriff.

1.) Mit Erreichen der im Korps Befehl befohlenen Versammlungsräume werden folgende Nachschubstrassen bestimmt:
    61.Div. Osterode - Röben - Schildeck - Reichenau -Geierswalde - Frögenau.
    Pz.Div.Kempf (ab Y - 2 ) Allenstein - Hohenstein -Paulsgut - Seewalde - Thalheim .
    11.Div.: Hohenstein - Wablitz - Neidenburg.
    1.Div.: Jedwabno - Kaltenborn - Muschaken.
    12.Div.: Ortelsburg - Willenberg.
    l.K.B.: (ab y - 1 ) Allenstein - Ortelsburg - Wabrochen - (ab y) Lindenort.
2.) 61.Div. übernimmt die Sicherung des Armee - Mun.Lagers Gilgenburg.
    Ausgabe der s.m.K.(H) Mun. y - 1 Tag bei allen Einheiten des I.A.K.
3.) Die Div. und Korps Truppen bleiben bis auf weiteren Befehl auf ihre bisherigen Mun. Verpfl.Ausgabestellen angewiesen.
    Nach Eintreffen in den neuen Versammlungsräumen ist die befohlene zweite, 1.Ausstattung für 3 Tage umgehend zu empfangen. Der Empfang ist zu beschleunigen.
    Beendigung spätestens 24.Meldung über Durchführung an I.A.K. (Üb.) Abt.Q.
4.) Ab y - 2 Tag sind täglich bis 17 Uhr einzureichen:
    a.) Mun.Meldung nach dem vorauss. Stand von 20 Uhr.
    b.) Meldung nach dem vorauss. Stand von 20 Uhr.
    c.) Betriebsstoffanforderung
    d.) San.-Gerät Anforderung
    e.) Vet. - Gerät Anforderung
    f.) Gerätemeldungen
    g.) Stärke - und Verlust -Meldungen (diese bis 21 Uhr)
5. ) Kriegsmässige Durchführung der San. - und Vet. - Versorgung ab y Tag muss vorbereitet und sichergestellt sein.
     Sämtliche Truppen sind dahin zu belehren, dass nach evtl. Überschreitung der Grenze vorgefundene Speisen und Getränke ( einschliesslich Brunnenwasser )
     nur nach vorgehender Untersuchung oder nach Vorkosten der Ortseinwohner genossen werden darf. Diese Belehrung darf erst am y - 1 Tag erfolgen.
6.) Es muss sichergestellt sein, dass alle Verbände in ihren Versammlungsräumen voll aufgetankt sind. Schwierigkeiten beim Betriebsstoffempfang sind an Abt.Q zu melden.
7.) Alle auf dem Marsch in die Versammlungsräume durch Allenstein
    kommenden Teile des I.A.K. (Üb.) melden ihren Durchmarsch möglichst 24 Stunden vorher an Abt.C unter Angabe der Durch-marschzeit und Dauer. Beste Durchmarschzeit
    20 Uhr bis 4 Uhr.
8.) Die gem.mündl. Befehl des Herrn Kom. Generals zu bildenden 2 Verkehrsregelungsstäbe nehmen nach ihrem Zusa mentreten fernmdl. Verbindung mit dem Quartiermeister
    des Korps auf.
9.) Quartiermeister Abt. I.A.K. (Üb.) Allenstein, Berufsschule, Adolf Hitler Allee, Ruf Nr. Vermittlung Allenstein Nord 381 und 382.
 
Armeeoberkommando 3                                                                                                           Mohrungon, den 27. August 1939.
   Abteilung OQu     

                                                            Besondere Anordnungen Nr. 3 für die Versorgung der 3.Armee.

1.) Verwaltungswesen:
    a) Allgemeine Bestimmungen. Mit dem 1. X - Tag (26.8. ) finden betr. des Ankaufes der Pferde, Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge , Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke,
       Verpflegung, Abfindung, Buchungs-, Kassen- u. Abrechnungswesen, dieselben Bestimmungen Anwendung, wie sie für den Y - Fall mit Üb.A.O.K.3 Abt. O.Qu.Nr. 2/39
       g.K. 2.Ang. vom 23.8.1939, Abschn. I b bekanntgegeben worden sind, jedoch ohne Zusatz in Ziffer 3.
    b) Verpflegung.
       Alle Divisionen und Verbände haben dafür zu sorgen, dass sie lhre erste Ausstattung auf drei Tagessätze wieder auffüllen und laufend erhalten.
       21. 61., 217.Division, Gruppe Medem, Gruppe Eberhardt und die den Divisionen nicht unterstellten Grenzwachtabschnitte ergänzen ihre erste Ausstattung aus
       den A.V.L., auf die sie angewiesen sind.
       217.Division hat bei Ergänzung Ihrer ersten Ausstattung aus A.V.L. Allenstein einen Tagessatz Frischfleisch und einen Tagessatz Brot abzunehmen.
       206.Division veranlasst Ergänzung des A.V.L.Goldap aus A.V.L. Insterburg.
       XXI.A.K. veranlasst am 28. August Abholung von 2 Tagessätzen Verpflegung - 140 to (2 x 20 000 Portionen einschl. Backmaterial und 2 x 6 000 Rationen Hafer)
       von A.V.L. Riesenburg und führt sie für 228.Division dem A.V.L.Freystadt zu.
       Panzer Division Kempf veranlasst am 28.8. Überführung von 2 Tagessätzen Mundverpflegung - rund 45 to ( 2 x 10 500 Portionen einschl. Backmaterial)
       von A.V.L. Osterode nach A.V.L.Geierswalde.
       12.Division veranlasst am 28.8. Überführung von 2 Tagessätzen Verpflegung = rd. 140 to ( 2 x 20 000 Portionen mit einem Tagessatz Backmaterial, 1 Tagessatz
       Brot und 1 Tagessatz Frischfleisch, sowie 2 x 6 000 Rationen Hafer) von A.V.L.Ortelsburg an A.V.L. Willenberg.
       Durch Kw.Transport - Abteilung 501 werden am 28.8. jeweils rd. 140 to. Mundverpflegung (2 x 20 000 Portionen mit einem Tagessatz Backmaterial und einem Tages-
       satz Brot, sowie 2 x 6 000 Rationen Hafer) überführt:
       für 11.Division von A.V.L. Allenstein nach A.V.L.Grünfließ,
       1.Division von A.V.L. Ortelsburg nach A.V.L.Omulef,+)
       Ferner am 28.8. rd. 64 to. Verpflegung (2x7 000 Portionen mit Backmaterial und 2 x 5 000 Portionen Hafer) von A.V.L.Ortelsburg nach A.V.L.Puppen für 1.Kav.Brigade.
       +) Bei den zugeführten Tagessätzen für 1.Division befindet sich ein Tagessatz Frischfleisch. Die Division hat die Zuführung des Frischfleisches bei ihrer
          Eigenversorgung mit Fleisch zu berücksichtigen.
    c) Bekleidung.
       Mannschaftsdecken gehören nicht zur Ausstattung des Soldaten und dürfen auf Anordnung des Ob.d.H. nicht ausgegeben werden.
       Die Ausstattung mit Sohlupfjacke, Zeltbahn und Mantel muss genügen. Anträge auf Ausgabe von Decken sind daher nicht zu stellen.
2.) Die Korps -, Divisions- und Brigade - Intendanten
    ohne die Intendanten der Gruppe Brand, 206.Division und Kommandant der Befestigungen bei Lötzen melden sich am 28.8. 10.00 Uhr mit Übersicht über ihre Bestände
    bei Armee-Intendanten.
3.) Kraftfahrwesen.
    a) Reifenanforderung. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass bei Anforderung von Decken und Schläuchen die Nummer des Kraftfahrzeuges auf dem Anforderungsschein
       einzusetzen ist. Auf dem Anforderungsschein ist nicht die H.L.- oder Sammelplatz - Nummer, sondern stets der Truppenteil anzugeben.
    b) Kennzeichnung der Erg. Kraftfahrzeuge, Nach Ankauf der Erg.Kraftfahrzeuge sind die Kennzeichen der Kraftfahrzeuge (z.B. IC, IA usw.)zu überstreichen,
       die Nummern der polizeilichen Kennzeichen bleiben bestehen.
    c) Tanken von Einzelkraftfahrzeugen, Einzelkraftfahrzeuge tanken:
       1) an sämtlichen heereseigenen Tankanlagen,
       2) an B. und G.Wagen der Truppenteile.
4.) Betriebsstoffversorgung für Grenzschutzabschnittskdo.15.
    a) Stab Grzsch.Abschn.Kdo.15 mit unmittelbar unterstellten Einheiten bei heereseigener Tankstelle 11.Division in Allenstein,
    b) Grzwa.Abschn.21 bei heereseigener Tankstelle Pz.Abw.Abtl.21 in Osterode,
    c) Baueinheiten bei Tankstelle Pz.Abw.Abtl.21 in Osterode, Betriebsstofflager Hohenstein und heereseigene Tankstelle Nachr.Abtl.11 in Allenstein.
5.) Gerätewesen.
    Beim Heereszeugamt Königsberg ist das bei der Übergabe fehlende Gerät (u.a.Zweibeine, Dreibeine, Erg. Kästen, Tragegurte für M.G., Tragegurte mit Magazintaschen,
    kl.Vorratskasten, Kreiskorn eingegangen.
    Die Divisionen setzen sich wegen geschlossener Abholung bezw. Zuführung des Geräts mit Heereszeugamt Königsberg unmittelbar in Verbindung.
 
Armee-Oberkommando 3                                                                                          Mohrungen, den 28. August 1939
    Abtl.O.Qu.       

                                                              Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der
                                                                                    3.Armee

I. Mit dem 26. August 1939 hat der Herr Oberbefehlshaber die vollziehende Gewalt in Ostpreussen übernommen.
   Zum Chef der Zivilverwaltung wurde der Oberpräsident der Provinz Ostpreussen, Gauleiter Koch, ernannt.

II.Nachschubbahnhof für 61.Division ab 29.8.: Mühlen.

III.Munitionswesen:
    Im Munitionslager Puppen werden 2 Ausstattungen
    a) Pistolenpatronen 08 - 184 320 Schuss für M.P.38 niedergelegt.
    b) Pistolenmunitition Kal. 7,65 mm wird den Munitionslagern gemäss Anlage 1 zugeführt.
    c) Weitere Munitionsbereitstellung bezw. Mun.Zuführung siehe Anlage 2

IV. Verwaltungswesen:
    Verpflegung.
    1) Panzer Division Kempf empfängt am 29.8. zwei Tagessätze Mundverpflegung einschl. Brot aus A.V.L.Osterode am 30.8.zwei Tageasätze Mundverpflegung
       ohne Brot aus A.V.L. Osterode. Backmaterial ist künftig ebenfalls aus A.V.L. Osterode zu empfangen.
    2) 11.Division empfängt am 29.8. - 1 x 2o ooo Portionen Mundverpflegung ohne Fleisch und Brot aus A.V.L.Allenstein. Laufende Verpflegung ist bis auf weiteres
       aus A.V.L.Thymau zu empfangen.
    3) 1.Division wird am 29.8. 18 500 Portionen Mundverpflegung ohne Fleisch zur Mittagkost einschl. Brot und 9 000 Rationon Hafer nach A.V.L. Omulef zugeführt.
       Abgebende Stelle A.V.L.Ortelsburg.
    4) 12.Division und 1.Kav.Brigade werden ab 29.8. bis auf weiteres auf A.V.L. Ortelsburg angewiesen.

V. Betriebsstoffvers.s.Anlage.
VI.Gerätewesen:
   Gasschutzgerät. 14./I.R.400 werden zugewiesen:
   5 Gasmasken 30
   150 Gasplane.
   Abholung vom H.N.Z.A.Allenstein.
VII.Gefangenenwesen.
 a) Durch Kommandant d. rückw. Armeegeb. wird ein Gefangenenlager für Überläufer, die den Minderheiten angehören, im Kyffhäuser - Lager Hohenstein eingerichtet.
    Das durch I.A.K. im Lager Hohenstein einzurichtende Gefangenenlager entfällt hierduroh nicht.
 b) Überläufer, die den Minderheiten angehören, sind zunächst wie Kriegsgefangene zu behandeln und möglichst von Soldaten rein polnischer Nationalität zu trennen. Sie
    sind umgehend dem A.O.K. 3 (O.Qu.) zu melden.
 c) Gefangen genommene Tschechen, insbesondere Angehörige der "Tschechischen Legion", sind zunächst wie Kriegsgefangene,
    jedoch gesondert von den übrigen, zu behandeln. Sie sind sobald als möglioh der gerichtlichen Aburteilung zuzuführen.
VIII.)Kommandant der Bef.b.Lötzen übernimmt ab sofort die Bewachung der Betriebsstofflager Lötzen und Rastenburg.
IX.)Die B.d.M. - Lager Hohenwalde, Lamgarben, Uderwangen,Pfeil und gr.Baum dürfen nicht mit Truppen belegt werden.

Anl.1 zu Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der 3.Armee.
Pist.Patr.Kal.7,65mm in Mun.Lager:
Lager Puppen     5 000 Schuß
Neidenburg       5 000   "
Ortelsburg       5 000   "
Allenstein-Süd  10 000   "
          -Nord 10 000   "
Gilgenburg       5 000   "
Hohenstein       5 000   "
Osterode         5 000   "
Biesenburg       5 000   "
Besenburg        5 000   "
Lissacken        5 000   "
Kaltenborn       5 000   "
Feuerwacht-Turm  5 000   "
(sw. Willenberg)

Anl.2 zu Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der 3.Armee.

1. Munitionsempfang.
XXI.A.K. empfängt am 29.8. aus Mun.Lager Allenstein für M.G. Batl.9:
5 t Patr.s.S.o.L.
1 t Patr.S.m.K,
1 t Patr.S.m.K.L'sp.
1t 3,7 cm Pz.Gr.Patr.

2t Mun.Zuführung.
Fz.Kdo.I versendet an Kdt.d.Bef.b.Lötzen:
1.) für Ldw.Radf.Schwd.
       2 800 Patr.S.m.K. (H)
2.) für Motorbootflottille:
      630 Leuchtpatr.
      400 Signalpatr. grün
      400 Signalpatr. rot
       50 Handleuchtzeichen weiß
       50 Handleuchtzeichen grün
       50 Handleuchtzeichen rot

3.Mun.Bereitstellung.
Dem A.O.K.3 unterstellten Einheiten der Luftwaffe wird Mun. in Mun.Lager Allenstein - Nord auf Abruf zur Abholung im Bedarfsfalle wie folgt zur Verfügung gestellt:
==================================================
                                 Patronen
Einheiten --------------------------------------------
                 s.S.i.L. s.S.o.L. S.m.K. S.m.K.L´sp. Pist.
Staffel 1.(H)/10  1 500   12 000   1 500   4 500       320
" 2.(H)/10        1 500   12 000   1 500   4 500       320
" 3.(F)/10        1 500   12 000   1 500   4 500       320
Kurierstaffel     1 500   12 000   1 500   4 500       320
I./Flak 11        3 000    3 000   1 500      -        160
II./Flak 11       3 000    3 000    1 500     -        160
III./Flak 111     3 000    3 000    1 500     -        160
Koluft b.A.O.K.3 )
einschl.Wz.mot u.)4 500    3 000       -      -        160
Radiosondentrupp )
Ln.Abt.(H)mot     4 500    3 000       -      -        160
Reserve           3 000    6 000     1 500   3 000      -
------------------------------------------------------------
                 27 000   69 000    12 000  21 000   2 080

Anlage 3 zu Besondere Anordnungen 6 f.d.Versorgung der 3.Armee.

Betriebsstoffergänzung.

Mit dem 29.8.1939 werden bis auf weiteres angewiesen:
 Einheit         Heereseigene Tankanlage          Eisenbahn-
                  Friedenstruppenteil Standort    tankstelle
                                                   Bahnhof
---------------------------------------------------------------
A.O.K.3                                            Maldeuten
Gruppe Medem           Pi.Btl.21      Elbing
Gen.Kdo.XXI.
mit Korpstruppen                                   Riesenburg
21.Division            14./J.R.45     Marienburg
228.Division           14./J.R.3      Dt.Eylau
61.Division                                        Mühlen
11.Division            Pz.Abw.Abt.11  Allenstein
Gen.Kdo.I
mit Korpstruppen                                   Hohenstein
Pz.Div.Kempf           Pz.Abw.Abt.21  Osterode
206.Division           Pz.Abw.Abt.1   Goldap
Gruppe Brand           Pz.Abw.Abt.1   Goldap
1.Kav.Brigade                                      Puppen
Armee Nachr.Rgt.501                                Maldeuten
(außer 3./)
3./Armee Nachr.
Rgt.501                                            Hohenstein
 
I.A.K.                                                                                                                            Hohenstein, den 29 August 1939.
Abt.Q.
                                                                        Besondere Anordnungen Nr.4 für die Versorgung
                                                                       ===============================================
                                                                                            des I.A.K.

1.) Mit dem 26.August 1939 hat der Herr Oberbefehlshaber die vollziehende Gewalt in Ostpreußen übernommen. Zum Chef der Zivilverwaltung wurde der Oberpräsident der Provinz 
    Ostpreussen, Gauleiter Koch ernannt.
2.) Die Fahrdisziplin lässt sehr zu wünschen übrig. Die grosse Zahl von Kraftfahrzeugunfällen beruht in erster Linie auf zu grosse Geschwindigkeiten
    Die Höchstgeschwindigkeiten werden für alle dem I.A.K. unterstehenden Truppen wie folgt festgesetzt:
       a.) auf den Landstrassen:
           einzelne Pkw. und Kräder .................60 km/St.
           einzelne Lkw. ............................50 km/St.
           Kolonnen .................................40 km/St.

       b) in Städten:
          einzelne Pkw. und Kräder ..................40 km/St.
          Lkw. und Kolonnen .........................30 km/St.
    Ein Halten von Kolonnen auf der Strasse ist verboten.
    Bei längeren Rasten ist grundsätzlich die Strasse freizumachen. Der Herr kommandierende General wird in Zukunft die Führer von Einheiten, die gegen die
    Höchstgeschwindigkeit und das Haltverbot verstossen, zur Verantwortung ziehen.
3.) Verwaltungswesen.
    a.) Mit dem 1.X Tag (26.8.) finden betr. des Ankaufes der Pferde, Fahrzeuge und Kfz. Bekleidungs - und Ausrüstungsstücke, Verpflegung, Abfindung, Löhnungs-,
        Kassen - und Abrechnungswesen dieselben Bestimmungen Anwendung, wie sie für den Y Tag befohlen sind.
    b.) Mannschaftsdecken gehören nicht zur Ausstattung des Soldaten und dürfen auf Anordnung des Ob.d.H. nicht ausgegeben werden. Die Ausstattung mit Schlupfjacke,
        Zeltbahn und Mantel muss genügen Anträge auf Ausgabe von Decken sind daher nicht zu stellen.
    c.) Verpfl Empfang für 11.Div. und 61.Div. bis auf weiteres aus A.V.L. Thymau. Empfangszeiten regeln die beiden Div. unmittelbar.
        An- und Abfahrt für 11.Div. über Paulsgut - Mühlen.
        An- und Abfahrt für 61.Div. über Seewalde - Thymau.
        Die Korpstruppen empfangen bis auf weiteres die Verpflegung aus A.V.L. Allenstein.
    d.) Löhnung für Gefr. und Schützen bis 25.8. einschl. ist auf den Wehrsold anzurechnen.
    e.) Neben dem Wehrsold wird für Offz. und Wehrmachtsbeamte d.B. bis 25.8. das voll, ab 26.8. das halbe Übungsgeld bezahlt.
    f.) Freie Verpflegung nach der E.W.V.V. ist ab 26.8. zuständig. Bis 25.8. einschl. werden Verpflegungs- und Abwesenheitszuschüsse bezahlt.
    g.) Der Verpflegungszuschuss von 0,25 RM fällt ab 26.8. weg. Werden von diesem Zeitpunkt an Kartoffel oder Frischgemüse zur Verbesserung der Verpflegung gekauft,
        so ist ein entsprechender Gewichtssatz der Gemüseport. aus Mag. Verpflegung einzusparen.
        Beispiel: Erbsen mit Frischkartoffel. 2/3 der Erbsenport. sollen mit 1/3 der Kartoffelport. gewährt werden. Es sind 2/3 von 180 g Erbsen zu
        empfangen, 1/3 von 1500 g Frischkartoffeln können gekauft werden. Sollen je l/2 der Erbsen-und Kartolfelport. gewährt werden,so ist 1/2 Erbsenport. zu empfangen,
        750 g Kartoffeln können angekauft werden. Verrechnung bei VIII E 230.
4.) Kraftfahrwesen.
    a.) Betriebsstoffempfang:
        11.Div. durch Betr.Stoff Kolo. in Allenstein: Pz.Abw.11
        61.Div. aus Kesselwagen auf Bahnhof Mühlen (2 Wagen zu 20 cbm)
        I.A.K. (Stab) und Korpstruppen aus Kesselwagen auf Bahnhof Hohenstein.
    b.) Reifenanforderung: Es wird erneut darauf hingewiesen, dass bei Anforderung von Decken und Schläuchen die Nummer des Kraftfahrzeuges auf dem Anforderungsschein
        einzusetzen ist.
        Auf dem Anforderungsschein ist nicht die M.L. -oder Sammelplatz - Nummer, sondern stets der Truppenteil anzugeben.
    c.) Kennzeichnung der Erg. Kraftfahrzeuge. Nach Ankauf der Erg. Kraftfahrzeuge sind die Kennzeichen der Kraftfahrzeuge (z.B. IC, IA usw.) zu überstreichen, die Nummern
        der polizeilichen Kennzeichen bleiben bestehen.
    d.) Einzelfahrzeuge können an sämtlichen heereseigenen Tankstellen und an allen Betriebsstoffwagen der Truppenteile tanken.
5.) Gerätewesen:
    a.) Beim Heereszeugamt Königsberg ist das bei der Übergabe fehlende Gerät (u.a. Zweibeine, Dreibeine, Erg.Kästen, Tragegurte für M.G., Tragegurte mit Magazintaschen,
        kl.Vorratskasten, Kreiskorn ) eingegangen.
        Die Divisionen und Korpstruppen setzen sich wegen geschlossener Abholung bzw. Zuführung des Geräts mit Heereszeugamt Königsberg unmittelbar in Verbindung
    b.) Bei Vorlage von Gerätebedarfsmeldungen ist grundsätzlich nur das Gerät anzufordern, das während der Übung entweder instandsetzungsbedürftig, unbrauchbar oder
        verloren wurde. Dabei ist solches Gerät nach Stoffgliederungsziffern getrennt auf je einem Blatt mit Anforderungszeichen einzureichen. Es ist vorher zu prüfen,
        ob eine Instandsetzung durch die Truppe selbst (Waffenmeister usw.) nicht möglich ist.
        Gerät das bei Aufstellung des Truppenteils, auf Grund und vor dem Ausrücken aus dem Standort fehlte, ist in Fehlbestandslisten der Heeresfeldzeugdienststellen erfasst
        und wird von diesen selbsttätig nachgeliefert. Eine nochmalige Anforderung durch die Gerätemeldungen ist unzulässig.
6.) Gefangenenwesen.
    a.) Durch Kommandant d.rückw. Armeegeb. wird ein Gefangenenlager für Überläufer, die den Minderheiten angehören, im Kyffhäuser - Lager Hohenstein eingerichtet.
    b.) Durch I.A.K. ist ab 30.8 ein Gefangenenlager im Kyffhäuser - Lager Hohenstein eingerichtet. Hierher sind alle Überläufer abzuschieben.
    c.) Überläufer, die den Minderheiten angehören, sind zunächst wie Kriegsgefangene zu behandeln und möglichst von Soldaten rein polnischer Nationalität zu trennen.
        Sie sind umgehend dem I.A.K.(Q) zu melden.
7.) Munition für Luftwaffe.
    Im Mun.Lager Allenstein Nord wird Mun. zur Abholung im Bedarfsfalle wie folgt zur Verf. gestellt.
    ------------------------------------------------------------------------------
    Einheit       s.S.i.L.        s.S.o.L.        S.m.K.       S.m.K.L.Sp.    Pist
    ------------------------------------------------------------------------------
    II./Flak 11    5 000           3 000          1 500             -         160
   III./Flak 111   3 000           3 000          1 500             -         160
     2.(H.) 10     1 500          12 000          1 500          4 500        320

8.) Beim Korps ist seit 28.8. das Feldpostamt 421 eingesetzt, das die Poastversorgung der Korpstruppen übernimmt.
    Postabgabe und Empfang direkt beim Feldpostamt.
9.) Quartiermeisterabteilung I.A.K. Hohenstein Kath.Schule , Adolf Hitler Str. Hier auch das Feldpostamt.
 
Armeeoberkommando 3
   Abtl.O.Qu.                                                                                                                        Mohrungen, den 31.August 1939

                                                              Besondere Anordnungen für die Versorgung
                                                                      zum Operationsbefehl Nr. 4.
A. Allgemeines
1.) Die Besonderen Anordnungen für die Versorgung der 3.Armee - Üb.A.O.K.3 Abt. O.Qu. Nr.2/39 g.K. vom 22.8.1939 - bleiben weiterhin mit folgenden Abänderungen gültig.
2.) Nachschubstrassen:
    I.A.K. mit Korpstruppen und Pz.Div.Kempf:
         Hohenstein-Waplitz-Neidenburg West - Pilgramsdorf,
    61.Division: Mühlen - Seewalde - Thurau - Wiesbau,
    11.Division: Neidenburg - Kandiem.
3.) Nachschubbahnhöfe:
    I.A.K. mit Korpstruppen und Pz.Div.: Hohenstein,
    61.Division: Mühlen,
    11.Division: Neidenburg,
    206.Division: Osterode,
    217.Division: Geierswalde,

B.Im Einzelnen.
============
I.Munitionswesen:
1.) 61., 1.und 12. Division verfügen über 2 Mun.Ausstattungen.
2.) Es werden zugewiesen:
    21.Division Mun.Lager Riesenburg,
    11.Division Mun. Lager Neidenburg,
     1.Kav.Brig.Mun.Lager Puppen.
           Die Lager sind von den Mun. Verwaltungen der Division baldigst zu übernehmen. Mun.Verw.Nachsch.Batl.507 verbleibt in Lager Puppen. Ausgabe der Munition
           befiehlt 1.Kav.Brig.
3.) Kdant. der Bef. bei Lötzen werden zugewiesen:
    1 000 Patronon s.m.K.H., Versand durch Fz.Kdo.I.
4.) XXI.A.K. werden nach Mun. Lager Riesenburg zusätzlich zugeführt:
    182 Schuss Nabolmunition für s.F.H.18 (11 to),
    462 Schuss Nebelmunition für l.F.H.16 (11 to),
5.) 2 cm Pzgr. Patr. mit R.S (Reizstoff) - Füllung dürfen nicht verschossen werden.
         In Beständen der Truppe vorhandene Munition ist beim zuständigen Mun. Lager auszutauschen. Patr.Kästen sind mit " R.S." beschriftet.
    Die Mun. Verwaltungen der Nachsch.Btl. 502, 507 und Truppe geben die von der Truppe zurückgegebenen 2 cm Pzgr.R S nach Allenstein Nord ab und melden die Anzahl.
    A.O.K.3 veranlasst Auffüllung der ausgelagerten Bestände.

II) Verwaltungswesen:
    Verpflegung.
1.) A.V.L. Maldeuten wird mit 31.8. aufgelöst. Bisher auf A.V.L. Maldeuten angewiesene Truppenteile und Verbände werden ab 1.9.1939 auf A.V.L. Mohrungen angewiesen.
   (Lage: H.V.A.Mohrungen).
2.) Die A.V.L. beginnen am 1.9. mit der Ausgabe der Tabakportion nach Ziffer 17 der Eins.Wehrm. Verpfl.Vorschr. Tabakwaren dürfon nur jeden dritten Tag , für Bautruppen
    jeden zweiten Tag ausgegeben werden und nur solange, als Vorräte vorhanden sind. Die Tabakwaren werden nach der Verpflegungsstärke, nicht nach der Kopfstärke verabfolgt.       
    Portionssätze:
        bis zu 2 Zigarren und 2 Zigaretten
        oder 1 Zigarre und 4 Zigaretten oder
        6 Zigaretten,
        Empfänge für die rückliegende Zeit sind unzulässig.

3.) Es werden angewiesen:
    217.Div. auf A.V.L. Osterode (jedoch ohne Backmehl, dieses aus Thymau).
    Pz.Div.Kempf auf A.V.L. Allenstein.
    206.Div. auf A.V.L. Osterode.
4.) Grz.Wachabschn.11 wird nach Aufhebung der Unterstellung unter 21. und 228. Division auf A.V.L. Dt.Eylau angewiesen, Jnf.Ers.Batl.2 weiterhin auf A.V.L.Osterode,
    Grz.Wachabschn.21 wie bisher auf A.V.L, Osterode und Thymau, Versorgung des Grz. Wachabschn.31 regelt Gruppe Brand.
5.) Intendant Gruppe Brand übernimmt das A.V.L. Goldap von 206.Div. bewirtschaftet es mit seinem Div.Verpfl.Amt z.b.V. und sorgt selbständig für rechtzeitige Auffüllung
    aus A.V.L. Jnsterburg.

III.Veterinärwesen:

1.) 206. und 217. Division werden bis 2.9. auf Armee Pferdelazarett 503, ab 3.9. auf Armee Pferdesammelplatz 512 in Gut Gr.Groeben (9 km so. Osterode) angewiesen.
    Gruppe Brand wird auf Sammelplatz des Armeepferdelazaretts 509 in Gut Reusen bei Angerburg angewiesen.
2.) Armeepferdepark 501 ab 2.9. ausgabebereit in Gut Ramten,(17 km so. Mohrungen).
    Armeepferdepark 502 ab 2.9. in Gut Bosomb (11 km no. Sensburg) ausgabebereit.
    ab 3.9. ausgabebereit in Allenstein (Exerzierhalle J.R.2). Zweigpark, in Angerburg ab 3.9.

IV. Kraftfahrwesen:
    1.)Anweisung auf Betriebsstofflager bzw. Eisenbahnkesselwagen s.Anlage.
    2.)Gruppe Brand stehen zur Betriebsstoffversorgung zur Verfügung:
        a) Heereseigene Tankanlagen:
           Pz.Abw.Abt.1 in Goldap 14./I.R.3,
           Nachr.Abt.1 u. 1.K.B. in Insterburg
           14./I.R.22 in Gumbinnen
        b) Betriebsstofflager von Firmen (O-Lager):
           Benzolvereinigung des Ostens in Insterburg
           Rhenania - Ossag in Gumbinnen
        c) Weitere Versorgung nach Entleerung der Tankanlagen zu a) und b) durch Zufuhr mit Eisenbahnkesselwagen,
    3.) Für Pz.Div.Kempf werden am 1.9. nach Bahnhof Hohenstein eine Betriebsstoffeinheit bestehend aus:
           2 Eisenbahnkesselwagen mit Kraftstoff 1
           2 Eisenbahnkesselwagen mit Kraftstoff 2          
           2           "           "  Dieselkraftstoff
           1 G.Wagen mit Schmieröl
           1 G.Wagen für Gerät
           1 Personenwagen für Unterkunft
           zugeführt.
Entleerte Eisenbahnkessel sind sofort fernmündlich an Sachbearbeiter K A.O.K.3 zu melden.

V.Gerätewesen:
 1.Kdt.d.Bef.b.Lötzen werden durch H.Za. Königsberg nach Nachschubbahnhof Lötzen zugeführt:
   50 Spriegel , 50 Paar Bremsklötze, 50 Hinterbracken, 50 Sturmlaternen, 200 Bindestränge, (Ersatzteile f. tschech.Fahrzeuge)
 2.Pioniergerät:
   In Nachschubbahnhöfe werden zugeführt:
   kl.Flammenwerfer mit Zubehör und Vorratssachen
       1.Div. für Pi.Batl.1 = 3 kl.Flammenwerfer
      11.Div.  "         11 = 3 kl.       "
      21.Div.  "         21 = 3  "        "
      61.Div.  "        161 = 6  "        "
      Pz.Div.Kempf      505 = 6  "        "
      Gr.Medem           41 = 3  "        "
      Gr. Medem veranlaßt Abholung beim H.Za. Königsberg, Bezirk 19, Ponarth, Barbarastr.

VI. Zustand der Straßen:

 1.) Alle Truppenteile haben ihr besonderes Augenmerk auf den Zustand der Straßen zu richten.
     Instandsetzungsbedürftige Straßen und Straßen, die Anzeichen beginnenden Verfalls zeigen, sind umgehend unter genauer Ortsbezeichnung der Oberquartiermeisterabteilung (Qu 2)
     zu melden.
    
 2.) Überläufer:
     Es wird erneut darauf hingewiesen, daß Überläufer und Gefangene der polnischen Armee umgehend der Oberquartiermeisterabteilung (Qu 2) zu melden sind.
     Hierbei ist anzugeben, ob es sich um Angehörige von Minderheiten handelt oder um Überläufer rein polnisoher Nationalität.

VII. Postversorgung:
     Pz.Div.Kempf hat entgegen den Besonderen Anordnungen Nr.4 Königsberg als Postsammelstelle für Postsendungen angegeben. Hierdurch wird für in der Heimat aufgelieferte
     Sendungen der Tarnungsgrundsatz durchbrochen. Es ist daher erforderlich, daß von den Angehörigen der Pz.Div. neue Benachrichtigungskarten versandt werden, bei denen
     die zuständige Postsammelstelle z.B. Stuttgart, München usw. entsprechend den Bes. Anordnungen Nr.4 Ziff.3 angegeben ist.

Anweisung auf Betriebsstofflager.

Lfd.
 Nr.    Verband                     Lager           Genaue Lage
===============================================================
1       XXI.A.K. m. Korpstruppen    Riesenburg      Schießstände
2        21.Div.                        "                 "
3       228.Div.                        "                 "
4         I.A.K. m. Korpstruppen    Hohenstein      Turnhalle
5        61.Div.                        "                 "
6       Pz.Div.Kempf                    "           Eisenbahntankstelle
7        11.Div.                    Neidenburg      Reithalle am Sportplatz
8       Gen.Kdo.z.b.V.m.Korpstr.    Muschaken       Eisenbahntankstelle
9         1.Div.                        "                 "
10       12.Div.                    Ortelsburg      Schießstände
11      217.Div.                    Allenstein            "
12      206.Div.                    Osterode              "
13      1.Kav.Brig.                 Puppen          Eisenbahntankstelle
14      Kdtr.d.Bef.b.Lötzen         Lötzen          Schießstände
15      Gruppe Medem                Marienburg      Gehöft auf Exerzierplatz
16      Gruppe Baumgartner          Elbing          Gehöft in d.Nähe d.H.N.Za.
17      A.Nachr.Regt.501            Osterode        Schießstände
         (außer 3./501)
18      3./A.Nachr.Rgt.50l          Hohenstein      Turnhalle
19a)    Stb.Grzsch.Abschn.          Allenstein      Schießstände
           Kdo.15 mit unmittelbar
        unterstellten Einheiten
19b)    Grz.Wa.Abschn.21            Osterode        Schießstände
19c)    Baueinheiten                   -"-               -"-
                                    Hohenstein      Turnhalle
                                    Allenstein      Schießstände
Anmerkung: Lager und Eisenbahn-Tankstellen sind Tag und Nacht besetzt.
 
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