11.Infanteriedivision
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Befehle November 1944
Grenadier-Regiment 23                                                                                                          Rgt.Gef.Std., am 24.11.44
     Abt.Ia                                                                                                                      Zeit: 19,45 Uhr                                
  

                                                                                                                                                G e h e i m
                                                                                                                               Regimentsbefehl für die Ablösung. 
                                                                ================================

1.) G.R.23, seit 23.11. früh der 30.I.D. unterstellt, wird ab 24.11. abends Zug um Zug gegen Teile der 30.I.D. ausgetauscht und in den Abschnitt Lieldrogas
    (Gitterlinie r-42- h-73) verlegt.
2.) In der Nacht 24./25.11. werden unter der Verantwortung des G.R.23 abgelöst:
    a) I./G.R.23    durch Füs.Btl.30
    b) Füs.Btl.11   durch G.R.6 (I. und II.Btl.)
    c) II./G.R.23 (ohne 5.Kp. durch Alarmeinheiten der 30.I.D. 2./Pi.30 und 6./G.R.173;
3.) Vorkommandos zu 2a) und b) sind seit 24.11. nachmittags in den betreffenden Abschnitten. Die Ablösung ist unter der Verantwortung der Kommandeure I./G.R.23
    und Füs.Btl.11 bis spätestens 25.11. 3,00 Uhr durchzuführen und die herausgelösten Btl. sind unverzüglich zur VErladung zum Rgt.Gef.Std. in Marsch zu setzen.
    Kommandeure voraus.
    Über die Ablösung gem. 2c) folgt Befehl. Auch sie muss mit allen Mitteln so beschleunigt werden, dass sie bis 25.11. früh durchgeführt ist.
4.) 13.Kp. ist mit allen Teilen bis 25.11. früh herauszulösen und zum neuen Einsatzort in Marsch zu setzen.
5.) 14.Kp. ohne zwei 7,5cm Pak (K)?, die bei Reini in Stellung verbeliben und unter einen Zugführer dem G.R.6 zu unterstellen sind, verlegt zusammen mit dem Rgt.
    Stab am 2511. früh. Die bei I./G.R.23, Füs.Btl.11 und II./G.R.23 befindlichen Pz.-Schreck verbleiben bei den Btl. Die bei Kgr.Milek? und in Reserve befindlichen
    Pz.-Schreck sind bei 14.Kp. mitzuführen.
6.) Befehlsverhältnisse: Nach durchgeführter Ablösung untersteht der gesamte bisherige Rgt.Abschnitt dem Kdr. G.R.6, Major Hoffmeister.
    5./G.R.23 wird Kgr.Milek unterstellt.
7.) Über herauslösen der Kgr.Milek, voraussichtlich in 2-3 Tagen, ergeht Befehl durch G.R.6.
8.) Marschziel für alle Teile: Lieldrogas.
    Marschweg für alle Motteile: Avoti, Lubaskrogs, Grobin, Durben, Sudmalkrogs, Lieldrogas.
    Marschweg für besp.Teile: Avoti, Lubaskrogs, Tadaiki, Berzukrogs, Sumalkrogs, Lieldrogas.
9.) Als Nachkommandos sind je 1 Btl. 1.Offz., je Kp. 1 Uffz. und 1 Mann bis 24 Stunden nach erfolgter Ablösung zu belassen.
    Vorkommandos I./G.R.23 und Füs.Btl.11 sind bereits in der Stellung.
10.) Inmarschsetzung der Trosse: Sämtlichen Bespannfahrzeuge (Gef.- und Trossfahrzeuge) des I./G.R.23, II./23 (ohne 5.Kp.) Stabskp., 14.Kp. und Füs.Btl.11
     stehen ab 25.11. 6,00 Uhr abmarschbereit in Höhe Tross Stabskp./G.R.23 Ziedini, Marschweg und Marschziel wie unter Ziffer 8.) befohlen. Führer der gesamten
     Bespannfahrzeuge: O.Zahlm.Maciewski, I./G.R.23.
11.) Noch vorhandene Ofen verbleiben in der Stellung.
12.) Munition: Durch die EInheiten ist 1/2 Ertausstattung an Munition mitzuführen (entspricht etwa 1/2 des augenblicklichen Munitionsbestandes).
13.) Das Kabel des takt.Netzes bleibt liegen. Übergabeverhandlung ist durch die Einheiten schriftlich vorzunehmen.
14.) Auf ordnungsgemässe Durchführung des Motmarsches, ordentliches, diszipliniertes Verhalten auf den Lkw., sowie auf energische Verkehrsregelung, die Pflicht
     aller Offz. und sonst.Vorgesetzten ist, wird nochmal besonders hingewiesen.
15.) Ich weise nochmals besinders daraufhin, dass die Ablösung mit allen Mitteln zu tarnen ist. Keine Ferngespräche!
16.) Sämtliches Kartenmaterial ist schriftlich zu übergeben.
17.) Rgt.Stab fährt am 25.11. früh den Btl. nach Lieldrogas voraus.
 
30.Infanterie-Division                                                                                                          Div.Gef.Std., am 24.11.44
     Abt.Ia                                                                                                                             
  Nr.291/44 geh.


                                                                                                                                        Divisionsbefehl Nr.122. 
                                                                                                                                        ====================
 

1.) 30.I.D. hat am 23.11., 8,00 Uhr, den Befehl über bisherigen Abschnitt der 11.I.D. übernommen. Alle im Abschnitt eingesetzten Truppenteile sind der 30.I.D.
    unterstellt.

2.) G.R.6 löst nach Auffüllung durch Alarm-Kp.Libau am 24.11. ab 17,00 Uhr I./G.R.23 und Div.Füs.Btl.11, heraus.
    F.E.B.30 wird dem Rgt. zum Einsntz am linken Flügel untersstellt.
    Vorkommandos sind rechtzeitig in Marsch zu setzen. Abfahrt der Infanterie aus derzeitiger Unterkunft G.R.6 und D.F.B.30 mit Lkw. 24.11., 15,30 Uhr, zum
    Gef.Std.G.R.23 Celminieki. 

    Verantwortlich für die Durchführung der Ablösung ist G.R.23. Nach beendeter Ablösung ist der Befehl über den gesamten bisherigen Abschnitt G.R.23 durch G.R.6
    zu übernehmen.
    II/G.R.23 und Gruppe Mileck werden dem G.R.6 unterstellt.
3.) Auftrag für Rgt.z.b.V.185 unverändert.
    Auftrag für G.R.6:
    Das Rgt. verteidigt sich in seinem Abschnitt mit Schwerpunkt in der Mitte und verhindert feindl. Vorstoß in nordwestl. Richtung. Ständige Beobachtung des Feindes
    und offensive Aufklärung sind besonders wichtig.

4.) Stab G.R.23, I./G.R.23 und D.F.B.11 werden nach erfolgter Ablösung zum neuen Einsatzraum der 11.Inf.Div. in Marsch gesetzt.
    Für die Durchführung des Transportes stehen dem Rgt. etwa 120to Mot.-Kolonnenraum zur Verfügung, mit dem außer der Inf. die schweren Waffen, soweit möglich,
    zu verlasten sind.
    Marschweg der Mot.-Kolonne: Avoti, Lubaskrogs, Grobin, Durben, Sudmalkrogs, Lieldrogas.
    Marschweg der besp. Teile: Avoti, Lubaskrogs, Tadaiki, Berzukrogs, Sudmalkrogs, Lieldrogas.
    Marschziel für alle Teile: Lieldrogas.
    Vorkdos. sind bereits am 24.11. nach Adzeli zum Gef.Std. 11.I.D. in Marsch zu setzen. Die schweren Waffen des G.R.23 sind erst nach Eintreffen der schweren Waffen
    des G.R.6 herauszulösen und in Harsch zu setzen.
    Als Nachkdo. sind je Btl. 1 Offz., je Kp.-Abschnitt 1 Uffz. und 1 Mann bis 24 Stünden nach erfolgter Ablösung in der Stellung zu belassen.
    Es wird besonders darauf hingewiesen, daß die vorhandenen Öfen in der Stellung verbleiben und alle bisherigen Bauvorhaben, Feindbeobachtungen,
    Befehle für eigenes Verhalten - Feindeinsicht ! übernormen werden.
5.) Führung der eingesetzten Art. bis zum Eintreffen Rgts.Stab A.R.30 durch Major Frömbling.
    I./A.R.11 und Masse IV./A.R.11 sind am 24.11. nach Feuerbereitschaft I./A.R.66 und II./A..R.30 zum neuen Einsatz-raue in Marsch zu setzen.
    Es werden auf Zusammenarbeit angewiesen:
        II./A.R.30    auf Rgt.185,
       III./A.R.30    auf Rgt.6,
         I./A.R.66    mit unterstellten Bttrn. Sturmbtl.18 zur Überlagerung in der Hand des Art.Fhrs.
6.) Die nicht zum Rgt.6 kommandierten Ufz. und  Mannschaften des Alarmbtl. Libau werden dem G.R.6 vorübergehend zum Einsatz ais örtliche Reserve
    unterstellt. Kurzfristiges Herauslösen muß jederzeit gewährleistet sein.
    Mit den als Reserve eingesetzten Kräften ist in erster Linie Ausbildung zu betreiben.
7.) Unterbringung der eintreffenden Trasse erfolgt grundsätzlich näch taktischen Gesichtspunkten gemäßi Weisung Ib. Entsprechend besonderer Vereinbarung
    sind auch Teile der SS.Div. Nederland im Div.-Gebiet untergebracht.
8.) Es ist bis 25.1 früh, zu melden:
    Durch G.R.23 beendete Durchführung der Ablösung, vollzogene Befehlsübergabe an G.R.6 und Abmarsch des Stabes und der Btle.
    Durch G.R.6 Übernahme des Abschnitts, Gliederung im neuen Abschnitt auf Karte 1 : 50 000.
30.Infanterie-Division                                                                                                          Div.Gef.Std., am 27.11.44
     Abt.Ia                                                                                                                             
  Nr.324/44 geh.


                                                               Divisionsbefehl Nr.123. 
                                                               ======================
 


1.) Im  Zuge des Herauslösens weiterer Teile der 11.I.D. ist 5./G.R.23 in der Nacht 28./29.11. durch G.R.6 herauszulösen und am 29. früh zu 11.I.D. nach
    Lieldrogas in Marsoh zu setzen.
2.) Zur Herauslösung der Kp. wird G.R.6 eine von Teilen Pz.Jg.Abt.30 und 14./G.R.46 zusammengestellte Kp. bis 28.11. mittags, zugeführt und unterste11t.
    Zusammensetzung der Kp.:
          1 Offze., 4 Uffz., 36 Mann  )
                        mit 3 le.M.G. )   Pz.Jg.Abt.30
                    7 Uffz., 20 Mann  )
                        mit 4 le.M.G. )   G.R.46
          Führer Lt.Müller. 

    Erforderliche Ausstattung mit Nachrichtengerät durch Nachr.Fhr.
3.) Marschweg und Marschziel´für 5./G.R.23 befohlen;
    Kp.Führer meldet sich auf Gef.Std. 11.I.D., Adzeli.
    Mot.-Transportraum für 60 Mann ist durch Ib abzustellen. Meldung der Lkw. 129.11., 06.00 Uhr, Gef.Std.G.R.6 in Zelmenieki.
4.) Nech Eintreffen und Feuerbereitschaft III./A.R.30 am 28.11., früh ist III./A.R.ll herauszulösen und zu 11.Div. in Marsch zu setzen.
    III./A,R.30 wird auf Zusammenarbeit mit G.R.6 angewiesen0
5.) G.R.6 meldet bis 29.11., 8.00 Uhr, durchgeführte Ablösung und Inmarschsetzung der 5./G.R.23.
    A.R.30 meldet Feuerbereitschaft III./A.R.30 und Abmarsch III./A.R.11.
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