11.Infanteriedivision
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Befehle 11.Infanteriedivision Oktober 1939
11.Division                                                                                                                  Div.Gef.St.Anin, den 1.10.1939
Abt.Ia Befehl Nr.23

                                                            Befehl zur Aufstellung der Kdtr.Warschau/Praga
                                                                           Ortskdtr.Praga

1.) Es werden mit dem 1.10.39 aufgestellt:
    a) Kdtr. Warschau/Praga, Pl.Pilsudskiego - Josefa,
       Kdr.: Gen.Lt. von Cochenhausen, Kdr. der 10.Div.
    b) Ortskdtr. Praga, Ortskdt. Gen.Lt. Bock, Kdr. der 11.Div.
       Im Auftrag des Kdr.der 11.Div. führt die Geschäfte des Ortskdt.: Oberst Ecke, Kdr. Pi.Rgt. 541.
2.) Zusammensetzung der Ortskdtr. Praga:
    Kdr. Oberst Ecke, mit Stab Pi.Rgt. 541
    Dolmetscher Zekorn, Stab 11.Div.,
    5 Feldgend. Stab 11.Div. 3 Kradmelder Stab 11.Div.,
    1 Inf.Zug I.R.23.
    Dem Stab Pi.Rgt.541 werden die Abstellungen des. Stabes 11.Div. wirtschaftlich zugeteilt.
    Der Jnf.Zug I.R.23 ist der nächstliegenden Inf.Kp. zu entnehmen und bleibt dieser wirtschaftlich zugeteilt.
3.) Ortskdtr.Praga:
    Wilnaer-Bhf., Nordwestteil.
    Bereich der Ortskdtr.: Westgrenze Weichsel. weitere Grenzen Stadtgrenze Warschau/Praga, beginnend bei Bluszcz (im Süden), Pelcowizna (im Norden),
    nach Stadtplan Warschau.
4.) Aufgaben der Ortskdtr.
    Die Ortskdtr. Praga arbeitet im engsten Einvernehmen mit der Kdtr. Warschau/Praga.
    Alle Maßnahmen sind den für Warschau erlassenen Anordnungen gleichzuschalten.
    Ihre Aufgaben sind:
    Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung in Praga einschl. Verkehrsregelung. Die poln. Hilfspolizei ist unterstellt und einzuschalten.
    Fühlungnahme und Zusammenarbeit mit den poln. Zivilbehörden einschl. Versorgung der Bevölkerung mit Lebens¬mittel und ärztlicher-Hilfe.
    Bildung von Zivilarbe-itskommandos zu Aufräumungsarbeiten, Feuerlöschkdos.
    Auffordern der Zivilbevölkerung zur Abgabe sämtlicher
    Hieb-, Stich- und Schußwaffen, einschl. Munition aller Art und zur Anmeldung herumliegender Waffen, Gerät, Mun. usw.
    Bildung von Waffensammelkdos. und Lagern.
    Erteilung von Auskünften, Ausstellung von Ausweisen. Verteilung und Anschlag von Aufrufen der Armee usw. Überwachung der Passierstellen an Brücken.
5.) Es stehen auf Anforderung als Berater zur Verfg.:
    Div.Arzt, Div.Vet., Div.Int. und Kr.Ger.Rat 11.Div.
6.) Befehle und Anordnungen der Ortskdtr. Praga werden
    über Stab 11.Div. an die Truppenteile der 11.Div. und an 217.Div. geleitet,
7.) N.11 verbindet Gef.St. 11.Div. Anin über Ortskdtr. Praga mit Kdtr. Warschau/Praga mit Draht.
                                                                                                         Der Divisionskommandeur.
 
2.10.1939 11.15 Uhr wird fernmdl.vom A.O.K.3 eine Vororientierung über den Abmarsch des I.A.K. bis zur neuen Demarkationslinie durchgegeben. Anl.652
Südgrenze: Weichsel, Nordrand Praga, Stanislawow, Bug-Knie 5km westl.Drohiczyn.
Nordgrenze: Pultusk I.A.K., Wyszkow I.A.K., Bug-Linie bis Brok I.A.K., Straße nach Orlo, Straße nach Zareby.
Truppen: 1.Kav.Brig., 11.Div., 217.Div., 61.Div. ist auf Wyszkow in Marsch zu setzen, geht zzum Führungsstab z.b.V., - XXVI.Korps.
         - Am 5.10 antreten, jedoch ist mit der 8.Armee in Verbindung zu treten, damit der Raum Praga - Minsk - Kaluszyn nach Norden rechtzeitig
         für den Vormarsch der 8.Armee geräumt wird.
 
A.O.K.3
Ia Nr.186/39 geh.                                                                                                      A.H.Qu.Krasne, den 2.10.1939
GEHEIM!

                                                                      Operationsbefehl Nr.23

1.) 3.Armee besetzt das Gebiet bis zur neuen Demarkationslinie nördl. der Grenze zum A.O.K.8.
    Grenze zum A.0.K.8: Weichsel bis Praga Nordrand, Stanislawow (zu A.0.K.3), Bugknie 5 km westl. Drohiczyn.
2.) Die neue Demarkationslinie verläuft:
    Vom Bugknie (5 km westl. Drohiczyn) entlang des Bugs bis 5 km ostw. Malklinia Gorna, dann in gerader Line bis 5 km ostw. Ostrolenka an den Narew,
    am Narew und an der Pisa entlang bis zur Reichsgrenze, dann Reichsgrenze. Sie biegt ostw. Dreimühlen (Kalinowen) von der Reichsgrenze ab bis zur
    litauischen-polnischen Grenze (Einzelheiten des Verlaufs werden Gruppe Bra -unleserlich- durch Karte mitgeteilt), dann bis Wysztiter See und
    deutsch-litauische Grenze bis Ostsee.
3.) Gliederung der Truppen der 3.Armee und Grenzen.
    a) I.A.K. mit 11.Div., 217.Div. und 1.K.B. zwischen den Grenzen: reohts Grenze zu A.O.K.8. Links Grenze zu XXVI.A.K.(Führungsstab z.b.V.): Pultusk
       (I.A.K.), Wyskow (I.A.K.), Bug bis Brok (I.A.K.) Straße Brok - Orlo - Richtung Zareby (Kos.) (I.A.K.).
    b) XXVI.A.K. mit 61. und 1.Div. bis zur linken Grernze Myszyniec, Punkt am Narew 5 km ostw. Ostrolenka.
    c) XXI.A.K. mit 206.Div., Grzw.41 und Gruppe Brandt bis zur linken Grenze Südspitze Wysztiter See, Stadt Angerapp.
    d) Stellvertretendes Generalkommando I.A.K. Königsberg mit Grew.51 und 61 entlang der Reichsgrenze bis zur Ostsee.
    e) Zur Verfügung des A.O.K.3 bleibt 228.Div. ostw. Nowy Dwor.
    f) Über II.A.K. und Armeetruppen siehe besondere Befehle.
4.) Zeitlicher Verlauf der Besetzung:
    Die Bewegungen beginnen am 5.10.
    a) Das I.A.K. räumt den Raum südl. der neuen Grenze zum A.O.K.8 im Einvernehmen mit A.O.K.8.
    b) 61.Div. ist durch I.A.K. dem XXVI.A.K, über Wyszkov so zuzuführen, daß bis 7.10. früh das Vorziehen der 217.Div. über Radzymin möglich ist.
    c) Es haben zu erreichen:
       I.A.K. bis 10.10. abends die Buglinie mit 11. und 217.Div.
       XXVI.A.K. bis 9.10. abends die Linie 5 km ostw. Malkinia Gorna bis 5 km ostw. Ostrolenka mit 61. und 1.Division.
       XXI.A.K. an 6.10.abends Suwalki
       am 9.10. abends die Linie nordwestl. Grodno und die polnisch-litauische Grenze bis Südspitze Wysztiter See mit Gruppe Brand.
    d) Die russischen Truppen sind angewiesen, ab 5.10. hinter die neue Demarkationslinie zurückzugehen.
       Zur Gruppe Brand wird Oberstleutnant Spalcke (Stab A.O.K.3) kommandiert, um die Bewegungen der deutschen und russischen Truppen in Einklang zu bringe.
5.) Der Vormarsch an die Demarkationslinie hat so zu erfolgen, daß starke Marschgruppen auf den Hauptstraßen vorwärts marschieren und das Zwischenglände durch
    kampfkräftige Streifen so durchzogen wird, daß etwa auf tretende Banden beim Vormarsch zersprengt werden.
6.) Nach Erreichen der Demarkationslinie ist diese mit Schwerpunkt an den Hauptstraßen und lebhaftem Streifendienst in den Zwischenräumen zu sichern.
    Weitere Befehle über Verhalten an der Demarkationslinie folgen.
7.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przesnysz.
    Die Generalkommandos melden ihre beabsichtigten Korpshauptquartiere.

                                                             Besondere Anordnungen zu Operationsbefehl Nr. 23.
I.Pioniere:
 1.)Pi.Regts.Stab 541 (z.Zt. bei I.A.K.) wird ab 4.10.39 dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Unterkunft in Zegrze. Eintreffen ist an A.O.K.3 zu melden.
    Dem Pi.Regts.Stab 541 werden unterstellt mit dem 4.10.
       Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B (z.Zt.Nasielsk)
       Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Zegrze)
       Pi.Batl.651 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Pultusk)
       Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow)
       Br.Kol.B 639 und 644 (Debe)
       Br.Kol.B 401 (Pultusk)
    Aufträge erteilt Arm.Pi.Offz.A.O.K.3 unmittelbar.
2.) Pi.Batl.41 mit Br.Kol.B 2/41 wird am 3.10. nach Graudenz in Marsch gesetzt und dort Oberstltn.Stammbach unterstellt.
3.) Folgende Pi.-Einheiten scheiden demnächst aus dem Verband der 3.Arnmee aus und werden zur Verfügung O.K.H. abbefördert:
       Pi.Regts.Stab 601
       Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B
       Br.Kol.B 602 und 609
       Br.Kol.603 und 606, ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät der Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) und 651 (Pultusk).
       Br.Kol.B 1 und 2/402,sie werden mit II.A.K. abbefördert. Das Gerät B 2/402 bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät B 2/505 (Nasielsk).
    Das Umspannen des Geräts veranlassen I. und II.A.K. Einzelheiten über Zeit und Ort des Abtransportes werden noch befohlen.

II. Armee- und Heeresartillerie scheidet gem.Sonderbefehl aus dem Verband der 3.Amee aus.
III. Panzer-Abw.Abt. 511 erreicht zur Verfügung A.O.K.3 bis 7.10. abends die Gegend um Krasne. Eintreffen und Unterkunft ist A.O.K.3 zu melden.
     Gleichzeitig tritt die zum Schutz des Armeehauptquartiers A.O.K. eingeteilte Kompanie Pz.Abw.Abt.12 zu ihrer Abteilung zurück.
Fernspruch A.O.K.3 an II.A.K., I.A.K., Abt.Qu., 2.10.39, 16.45 Uhr
Pz.Div.Kempf wird ab 4.10. auf H.St.O.V.Osterode hinsichtlich Verpflegung - hinsichtlich Verpflegungsempfang angewiesen. Ab 4.10. empfängt 11.Div. bei A.V.L.Nasielsk
Verpflegung. Bekanntgabe an Pz.Div.Kempf, bzw. 11.Div. nach II., bzw I.A.K.
ObKdodH BdE Nr.3062/39 g.Kdos.AHA Ia (4)

Bezug: OKH/BdE Nr.3055/39 g.K. AHA Ia(4) v.3.10.39


1.Nachstehend aufgeführte Kommandobehörden, höher Stäbe und Divisionen verbleiben zunächst im Osten:
a) Im Bereich H.Gru.Süd.
  
A.O.K.14
   A.O.K.8
   Gen.Kdo.XVIII.A.K.
   Gen.Kdo.XVII.A.K.
   Gen.Kdo.IV.A.K.
   Gen.Kdo.XIV.A.K.
   Gen.Kdo.X.A.K. (alle Gen.Kdos.mit Korpstruppen ohne schw.Artillerie.)
   4., 10., 27., 44., 45., 50., 57., 213., 221., 239., 257. und 258.Inf.Div.
   29.Inf.Div.(mot), 2.Geb.Div. und 4.lei.Div.
b) Im Bereich der H.Gru.Nord.
  
A.O.K.3,
   Gen.Kdo.I und XXI.A.K. mit Korpstruppen,
   1., 11., 61., 206., 217. und 228.Inf.Div.
   Gruppe Brand und 1.Kav.Brig.
c) Im Bereich Mil.Bef.Danzig/Westpr.
  
207. und 218.Inf.Div.
   Brigade Eberhard

d)
Im Bereich Mil.Bef.Posen.
  
208. und 252.Inf.Div.

2.Notwendiger Ersatz für die unter Ziffer 1 aufgeführten Kdo.Behörden, Stäbe und Verbände ist so bereit zu stellen, dass die Ersatztransporte
  etwa ab 15.X.39 abgefahren werden können. Vor dem 15.10. ist die Zuführung von Ersatz aus transporttechnischen Gründen nicht durchführbar
  (Vergl.hierzu Bezugsverfügung Ziffer III.).
3.A.O.K.10 mit Stabstruppen wird entgegen der Bezugsverfügung Ziffer IIa zunächst nach Dresden verlegt.

4.Berichtigung zur Bezugsverfügung In Ziffer IIb) trage als letzte Zeile nach "Pi.Sperrkol.(mot) 548".
 
Kdo.I.A.K.                                                                                                        K.H.Qu. Sulejowek, den 3.10.39 16.00 Uhr.

                                                                             Korpsbefehl
                                                                     für den Vormarsch an den Bug.

l.) Nach Abschluß der Kämpfe um Warschau/Praga geht 3.Armee bis zur neuen Demarkationslinie am Bug vor.
    Diese verläuft: Vom Bugknie (5 km westl. Drohiczyn) entlang des Bugs bis 5 km ostw. Malklinia Gorna, dann in gerader Linie bis 5 km ostw. Ostrolenka an den Narew,
    am Narew und an der Pisa entlang bis zur Reichsgrenze, dann Reichsgrenze. Sie biegt ostw.Dreimühlen (Kalinowen) von der Reichsgrenze ab bis zur litauischen-polnischen Grenze.
    (Einzelheiten des Verlaufs werden Gruppe Brandt durch Karte mitgeteilt), dann bis Wysztiter See und deutsch-litauische Grenze bis Ostsee.
2.) I.A.K. tritt am 4.10. mit l.K.B. u. ll.Div., am 5.10. mit 217.Div.den Vormarsch an.
    Der Vormarsch an die Demarkationslinie hat so zu erfolgen, daß starke Marschgruppen auf den Hauptstraßen vorwärts marschieren und das Zwischengelände durch kampfkräftige
    Streifen so durchzogen wird, daß etwa auftretende Banden beim Vormarsch zersprengt werden.
    Nach Erreichen der Demarkationslinie ist diese mit Sohwerpunkt an den Hauptstraßen und lebhaftem Streifendienst in den Zwischenräumen zu sichern. Weitere Befehle über
    Verhalten an der Demarkationslinie folgen.
    61.Division tritt vorübergehend zum XXVI.A.K. (bisher Korps z.b.V.). Südlich des I.A.K. geht XXXV.A.K. mit 46. ,29. u.213.Div.
    Nördlich des I.A.K. geht XXVI.A.K. mit 6l.u.l.Div. gegen die neue Linie vor.
3.) Trennungslinien:
´   Rechts zum XIV.A.X.: Weichsel - Nordrand Praga - Stanislawow (I.) Bug Knie (5 km westl.Drohiczyn.
    Links zu XXVI.A.K.: Pultusk (I.)- Wyszkow (I.) - Buglinie bis Brok (I.)- Straße nach Orlo- Straße nach Zareby.
    Zwischen ll.u.217.Div. Bahnlinie wie bisher bis Borzyny- Zochow(?) - Zgrzebichy - Miedzyles- Sterdyn -Bialobrzeg (Orte zu 217.Div.).
4.) l.Kav.Brig. erreicht am 4.10. den Raum um Kaluszyn, am 5.10. den Raum um Wegrow. und klärt auf bis zur Bahnlinie Siedlce- Malkinia im Abschnitt zwischen
    Trennungslinie XIV.A.K. u. Lacki.
    Am 6.10. sichert l.Kav.Brig. in Linie Wojewodki Gorne- Skibniew Podawce und klärt auf bis zum Bug im Streifen der ll.Div. Stab verbleibt in Wegrow.
5.) ll.Div. erreicht am 4.10. mit vorderster Regimentsgruppe Minsk Mazowiecki, am 5.10 Kaluszyn, am 6.10. den Raum u. Wegrow, der 7.10. ist Ruhetag, ab 8.10. bis 10.10.
    abends geht ll.Div. innerhalb ihres Streifens bis zum Bug vor.
6.) 217.Div. erreicht am 5.10. mit Masse der Kampftruppen den Raum nordostw. Radzymin, am 6.10 den Raum südostw.Wyszkow, am 7.10. den Raum nordostw. Lochow. Der 6.10.
    ist Ruhetag. Am 9.u.l0.l0. geht die Division in breiter Front gegen die Demarkationslinie vor. 1 verst.Batl. ist nördlich des Bug einzusetzen. 1 Pz.Abw.Kp. ist ab
    5.10. 10.00 Uhr zum Schutz des Korps-Gef.St. abzustellen.
7.) 61.Div. erreicht am 4.10. den Raum nordostw. Radzymin und tritt am 5.10. am Nordufer des Bug bei Wyszkow unter den Befehl des XXVI.A.K.
    Der Bug muß am 5.10. 24.00 Uhr von allen Teilen nach Norden überschritten sein. Die nördlich des Narew stehenden rückwärtigen Dienste können über Pultusk auf Wyszkow
    herangezogen werden.
    3./Pz.Abw.Kp.161 ist am 5.10. 10.00 Uhr von Korps—Gef.St. Sulejowek heranzuziehen.
8.) B.Abt.11 tritt am 4.10. zum I.A.K. zurück und erreicht zur Verfügung des Korps Slupno (südwestl. Radzymin). Befehlsempfangender Offizier verbleibt auf Korps-Gef.St.
9.) 2.(H)/Tannenberg verbleibt mit Masse in Neuhausen, mit vorgeschobener Staffel bei Ciechanow.
10.) Pi.Rgts.Stab 541 wird ab 4.10.39 dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Unterkunft in Zegrze. Eintreffen ist an A.O.K.3 zu melden.
11.) N.A.41 hält Funkverbindung mit 11., 217.Div.u.l.K.B. sowie XIV.u. XXVI.A,K. Drahtverbindung mit A.O.K.3, Feldflughafen und baut Leitung Wyszkow, Lochow, Wegrow
     nach Sokolow Podlaski vor.
12.) Korps-Gef.St. verbleibt bis 5.10. -10.00 Uhr in Sulejowek´und wird sodann nach Lochow verlegt.
A.O.K.3                                                                                                                   A.H.Qu.Krasne, 3.10.1939.
Ic 189/39 geh
                                                                       GEHEIM!
                                                                  ===================
                                                                Operationsbefehl Nr. 24.

1.) Heeresgruppe Süd hat am 3.10. als Oberbefehlshaber Ost den Befehl über die gesamte Ostfront, einschl. der Militärbefehlshaber, übernommen.
2.) Karte 1 : 300 000 mit eingezeichneter Demarkationslinie wird später übersandt.
3.) Gliederung: Oberost Stab in V.W.Helenow, 2 km südwestl. Pruszkow (südwestl.Warschau).
                A.O.K.14, A.O.K.8, A.O.K.3
                Militärbefehlshaber Danzig/Westpr.
                Militärbefehlshaber Posen.
4.) Die bisherige Heeresgruppe Nord hat am 2.10. den Befehl an A.O.K.3 abgegeben.
    A.O.K.3 besteht aus: I., XXI. und XXVI.A.K.
    Stellvertr.Gen.Kdo.
    1., 11., 61., 206., 217., 228.Div.
    Gruppe Brand
    1.K.B.
    Armeetruppen: I./Pz.10
                  A.A.(mot) 1
                  Pi.Rgts.Stab 541 mit unterstellten Pi.Truppen
                  Pz.Abw.Abt.511
                  Aufklärungsstaffel 4.(H)/21 (Einsatzhafen wird noch befohlen, Fliegerverbindungsoffizier zu A.O.K.3
5.) Die Generalkommandos teilen den Vormarsch ( siehe Operationsbefehl Nr.23) an die Demarkationslinie so ein, daß diese zu den befohlenen Zeitpunkten erreicht wird.
    Mit überraschendem Zusammentreffen mit kleineren Abteilungen von Polen nuß jederzeit gerechnet werden.
6.) Nötigenfalls ist Verbindung mit den gegenüberliegenden russischen Befehlshabern aufzunehmen. Hierbei ist nur von Offizier zu Offizier zu verhandeln.
    Etwaige Mißverständnisse bezüglich der Führung der Demarkationslinie sind aufzuklären.
7.) Nach Erreichen der Demarkationslinie kommt es darauf an, die Kräfte so zu gliedern, daß einerseits jedes Aufflackern von Widerstand sofort unterdrückt werden kann,
    andererseits zweckmäßige Unterbringung für den Winter und Schaffung planmäßiger Ausbildungsmöglichkeit gegeben ist.
8.) Verhalten an der Demarkationslinie
    Die Demarkationslinie ist vorläufig im Gelände durch aufgestellte Tafeln mit Aufschrift zu bezeichnen.Die Hauptübergangsstraßen sind stärker zu besetzen, das
    Zwischengelände ist durch Streifen zu sichern. Die Wege der Streifen sind in genügenden Abstand von der Demarkationslinie zu führen und deutlich zu kennzeichnen.
    Jedes Überschreiten der Demarkationslinie ist verboten. Aufklärung hat nur durch Beobachtung zu erfolgen. Über Grenzüberschreitung durch die Bevölkerung auf festzulegenden
    Übergangsstellen folgt bis 9.10. noch besonderer Befehl.
9.) Die erreichte Linie ist täglich bis 17.oo Uhr dem A.O.K. zu melden, ebenso die Hauptquartiere und Gerichtsstände bis Divisionen einschließlich. Morgen- und Abendmeldung ist
    wie bisher zu erstatten.
10.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przasnysz.
ObKdodH BdE Nr.3062/39 g.Kdos.AHA Ia (4)

Bezug:
OKH/BdE Nr.3055/39 g.K. AHA Ia(4) v.3.10.39


1.Nachstehend aufgeführte Kommandobehörden, höher Stäbe und Divisionen verbleiben zunächst im Osten:

a)
Im Bereich H.Gru.Süd.
    A.O.K.14
    A.O.K.8
    Gen.Kdo.XVIII.A.K.
    Gen.Kdo.XVII.A.K.
    Gen.Kdo.IV.A.K.
    Gen.Kdo.XIV.A.K.
    Gen.Kdo.X.A.K.
    (alle Gen.Kdos.mit Korpstruppen ohne schw.Artillerie.
    4., 10., 27., 44., 45., 50., 57., 213., 221., 239., 257. und 258.Inf.Div.29.Inf.Div.(mot), 2.Geb.Div. und 4.lei.Div.

b)
Im Bereich der H.Gru.Nord.
    A.O.K.3,
    Gen.Kdo.I und XXI.A.K. mit Korpstruppen,
    1., 11., 61., 206., 217. und 228.Inf.Div.Gruppe Brand und 1.Kav.Brig.

c)
Im Bereich Mil.Bef.Danzig/Westpr.
    207. und 218.Inf.Div. Brigade Eberhard

d)
Im Bereich Mil.Bef.Posen.
    208. und 252.Inf.Div.

2.Notwendiger Ersatz für die unter Ziffer 1 aufgeführten Kdo.Behörden, Stäbe und Verbände ist so bereit zu stellen, dass die
    Ersatztransporte etwa ab 15.X.39 abgefahren werden können. Vor dem 15.10. ist die Zuführung von Ersatz aus transporttechnischen
    Gründen nicht durchführbar (Vergl.hierzu Bezugsverfügung Ziffer III.).
3.A.O.K.10 mit Stabstruppen wird entgegen der Bezugsverfügung Ziffer IIa zunächst nach Dresden verlegt.

4.Berichtigung zur Bezugsverfügung In Ziffer IIb) trage als letzte Zeile nach "Pi.Sperrkol.(mot) 548".
 
11.Division                                                                                                     Anin, den 3.10.1939
   Abt.Ia    

Bezug:
Gen.Kdo.I.A.K. Nr.144/39 v.3.10.39 Ziff.10

An Generalkommando I.A.K.

Die Div.meldet, daß die ordnungsgemäße Übergabe der Ortskdtr.Praga and die Kdtr.Warschau/Praga voruassichtlich erst am 5.10. 8.00 Uhr beendet ist.
Die Div.bittet, daß Oberst Ecke in Abweichung von oben angeführten Befehl bis zu diesem Zeitpunkt die Übergabe leiten kann.
Nach erfolgter Übergabe wird Oberst Ecke sofort in Marsch gesetzt.
                                                                                                  Der Divsionskommandeur
Gen.Kdo.I.A.K. K.H.Qu. Lochow ,                                                                                          den 7. Oktober 1939.
Ia Nr. 151/39. geh.

                                                                            Korpsbefehl vom 7.10.

1.) Nach Erreichen des Bug am 10.10. wird als Unterkunftsraum zugewiesen :
      11. Div. in ihrem Abschnitt ostwärts der Linie : Westrand Wald südostwärts Ruchna - Straßengabel 2 km ostwärts Wegro - Westrand Miedzna -
               Strasse nach Chruszczewka.
      1.K.B.   im Abschnitt der 11. Div. der Raum westlich dieser Linie bis zur Strasse Minsk - Wyszkow.
2.) B.Abt.11.  ab 9.10. in Borzymy und Urle, wird 11. Div. unterstellt. Die Abteilung verbleibt in ihrer Unterkunft und kann von hier zu Übungen -
               auch von 217 Div. - herungezogen werden.
3.) Erkennungszeichen deutscher Flugzeuge ab 8. - 14.10.39:
    Abschiessen einer weissen Leuchtkugel, die nach 5 Sekunden in 3 rote Sternchen ausstrahlt.
4.) Funkstille ist für alle Einheiten ungeordnet, die vom Osten nach dem Westen des Reiches verlegt werden und Linie Hamburg - Braunschweig - Erfurt -
    Nürnberg - Augsburg - Innsbruck nach Westen überschreiten.
Gen.Kdo.I.A.K.
-unleserlich- 154/39 geh.                                                                                                   K.H.Qu.Loohow, den 9.10.1939.
                                                                         Korpsbefehl
                                               für die Durchführung der Besetzung des eroberten polnischen Gebiets.

1.) Den Befehl über das gesamte von deutschen Truppen besetzte Gebiet Polens hat der Oberbefehlshaber Ost, Generaloberst v. Rundstadt übernommen.
    3.Armee hat den Befehl in dem Grenzabschnitt Nord (Ostpreußen u. Südostpreußen) übernommen.
2.) I.A.K. (11.,217.Div., l.K.B. und Armeetruppen) übernimmt das Gebiet, das sich zusammensetzt aus den Kreisen Sokolow, Wegrow, Radzymin, Pultusk (ostw.des Narew,
    jedoch einschl. der Stadt Pultusk).
    Hierzu werden als Gebietsbefehlshaber eingesetzt:
       Kdr.11.Div. mit ll.Div.
       Kdr.217.Div. mit 217.Div. im allgemeinen in ihren bisherigen Gefechtsstreifen. Abweichungen siehe anliegende Planpause.
       Kdr.1.K.B. mit l.K.B. in rückwärtigen Korpsbereich in den Kreisen Radzymin u. Pultusk ostw.das Narew, jedoch einschl.der Stadt Pultusk.
3.) Aufgaben
    a) Die Sicherung u. Befriedung des Landes, sowie Unterstützung der Verwaltung des besetzten Gebiets (siehe besondere Anordnungen).
    b) Absperrung und Sicherung der Demarkationslinie (siehe besondere Anordnungen).
    c) Festigung des Zusamenhalts der unterstellten Verbände.
4.) l.K.B. tritt am 12.10. den Marsch in den neuen Unterbringungsraum an.
    Im Unterabschnitt Nord nördl.des Narew sind in den Orten Wyszkow u. Pultusk Brückenkommandanten zu ernennen und Ortskommandanturen einzurichten.
    Beide Orte sind mit je 1 Detachement mit 1 Battr. zu belegen.
    Im Unterabschnitt Süd sind Tluszcz, Strachowka, Radzymin u. Wolomin zu belegen. Belegung anderer Orte bleibt freigestellt.
5.) ll.Div. setzt sich mit 46.Div. zwecks Übernahme des an sie fallenden Gebietsteils an der Südgrenze in Verbindung, übernimmt denselben und kann sich auch nach
    Abmarsch der l.K.B. über die bisher befohlene Linie unterbringungsmäßig in ihrem Gebiet weiter nach Westen ausdehnen.
    B.Abt.ll verbleibt in ihrer Unterkunft Borzymy und Urle.
6.) 217.Div. räumt im Einvernehmen mit 6l.Div. das an diese fallende Gebiet nördl. des Bug und dehnt sich mehr nach Südwesten aus.
7.) Die Gebietsbefehlshaber melden auf Karte 1 : 100 000 die Unterbringung aller sich in ihrem Gebiet aufhaltenden Truppen bis einschl.Batlne. u. selbst.Abtlgen.
    mit Angabe der Stabsquartiere und Unterbringungsräume bis 13.10.39.
8.) Die Morgen- u. Abendmeldung entfällt. An ihrer Stelle geben die Truppen täglich bis 15.00 Uhr eine Tagesmeldung an I.A.K. gem.besondere Anordnungen Ziff.l0 ab.
9.) N.A.41 verbleibt mit Je 1 Kp. in Wegrow, Kamiona, Lochow u. Budziska. Sie stellt Fernsprechverbindung zu den Gebietsbefehlshabern, später auch zu XIV.A.K. her.
(10.) Korpshauptquartier verbleibt in Lochow. Quartiermeisterabteilung in Jadow.

Anlage 1 an I.A.K. Ia Nr. 154/39 geh.v. 9.10.39

Besondere Anordnungen zum Korpsbefehl.
1.) Die Demarkationslinie ist abzusperren und zu sichern, sie darf weder überschritten noch überflogen werden.
    Zwischenfälle mit den Russen sind zu vermeiden.
    Die Sicherung erfolgt durch Zusammenfassen der Kräfte an den Haupteinfallsstraßen und Überwachung des zwischen diesen liegenden Geländes durch Streifen.
    Die Wege der Streifen sind in genügendem Abstand von der Demarkationslinie zu erkunden, festzulegen u. zu bezeichnen.
    An den wichtigsten Übergangsstellen und anderen taktisch wichtigen Punkten sind zur Erhöhung der Sicherheit Stützpunkte in Form von Feldbefestigungen mit
    Artillerie auszubauen. Auch die für die Unterbringung des Sicherungsdienstes benötigten und zu errichtenden Blockhäuser sind zu befestigen.
2.) Jeder Flüchtlingsstrom von Ost nach West über die Demarkationslinie ist mit Ausnahme Volksdeutscher Elemente zu unterbinden.
3.) Der Grenzverkehr über den Bug ist zu verhindern.
4.) Zur Sicherung der Narew- Linie sind von l.K.B. Feldbefestigungen bei Pultusk auf dem Ostufer anzulegen und durch eine Sicherheitsbesatzung ständig besetzt zu halten.
5.) Für Sicherung der Verkehrswege, Straßen, Bahnen und Brücken gegen Anschläge ist durch die Gebietsbefehlshaber in ausreichendem Maße zu sorgen.
6.) Zur Befriedung des Landes sind Banden und Freischärler mit den schärfsten Mitteln zu unterdrücken. Auf unruhige Elemente ist scharf zu achten. Über die Judenfrage ergeht
    gesonderte Anweisung. Streifendienst, Sicherung und Wachdienst sind in verstärktem Maße zu betreiben.
7.) In jedem Kreis ist ein Landrat eingesetzt. Enge Zusammenarbeit zwischen diesem und den Gebietsbefehlshabern ist unbedingt erforderlich. Der Landrat ist in der Durchführung
    seiner Aufgaben zu unterstützen. In die zivile Verwaltung darf nicht eingegriffen werden.
8.) Die eigenmächtige Benutzung von polnischen Post- u. Eisenbahnfernsprechleitungen ist verboten. Anträge sind an das Gen.Kdo. zu richten.
9. ) Sämtliche Fernsprechleitungen, die in russisches Gebiet führen, sind an der Dem.Linie abzuschirmen. Die letzte Stange vor der Auftrennung ist vor der Entfernung der Felder
     gegen Zug zu verstreben u. zu verankern.
10.) Muster der Tagesmeldung:
     Tagesmeldung an I.A.K.
      1.) Zustand der Truppe.
      2.) Vorkommnisse an der Demarkationslinie.
      3.) Besondere Ausbildungsvorhaben (Schießen, größere Übungen) am nächstfolgenden Tage. (Leitung, Truppe, Gegend, Uhrzeit.)
      4.) Veränderungen in der Unterbringung von Stäben und Truppen.
      5.) Besondere Vorkommnisse.
   A.O.K.3                                                                                                                      A.H.Qu.Krasne, den 11.10.1939
Nr.220/39 geh.

An
Mil.Bef.Westpr.Danzig
XXI.A.K. mit N.A. für Pi.42 und Pi.50
M.G.Batl.9
Stab Pi.Regt.601 mit N.A. für Pi.627, Br.Kol.602, 603,606,609
                              l.Str.Baubtl.604,,
                              l.Str.Baubtl.3 (mot)
Kdt.d.rückw.Arm.Gebiets
A.O.K.3: Ia, Ic, O.Qu., Arm. Nachr.Führer, Arm.Pi.Offz.
         Arm.Straßenkdt., Arm.Feldpostmstr., M.V.O.
         Bv.T.O., Adjutantur (IIa, IIb), Kriegstagebuch

1.) Ab 18.10. abends werden zur Verfügung O.K.H. mit Eisenbahn abbefördert:
         Pi.Regts.Stab 601
         Pi.Btl. 627, 42, 50
         Br.Kol. 602. 603, 606, 609
         M.G.Batl.9
         B.Abteilungen 1 und 11.
         Einladung in Raum Schmentau - Laskowitz und Transport in Gegend um und ostw. Münster, wo Unterbringung durch W.Kdo.VI erfolgt.
2.) Es erreichen den Einladeraum:
    a) Gruppe Pi.Regts.Stab 601 (zugl.Marschgruppenführer)
                  Pi.Batl.627, Br.Kol.602, 603, 606,609.
       Marschweg: 16.10.Zegcze, Nasielsk, Plonsk, Sierpc.
       Unterkunft: 16./17.10. In und um Gegend Siery 17.10.Sierpc, Strasburg, Graudenz. Unterkunft 17./18.10. Graudenz.
       Durchmarsch durch Strasburg muß bis 17.10. 1400 Uhr beendet sein.
    b) Gruppe B.Abt. 1 und B.Abt. 11 (Führung Kdeur.B.Abt.1)
       Marschweg: 16.10. B.11 Pultusk, Makow, Przasnysz,Mlawa.
                          B.1 Przasnysz, Mlawa.
       Unterkunft 16./17.10. B.Abt.1 und 11 in Gegend Mlawa
       17.10. B.1 und B.11 Mlawa, Lautenburg, Strasburg (Durchmarsch erst ab 1400 Uhr) Rheden.
       Unterkunft 17./18.10. in und um Rheden.
    c) Gruppe Pi.42 und Pi.50 (Führung ältester Kdeur.)
       16.10. Ortelsburg, Allenstein, hier Unterkunft 16./17.10.
       17.10. Allenstein, Dtsch.Eylau, Riesenburg, Marienwerder, hier Unterkunft 17./18.10.
    d) Marschgruppe M.G.Batl.9 erreicht über Elbing am 17.10. Stuhm, hier Unterkunft 17./18.10.
3.) Vorausbefördertes Personal der Marschgruppen 2 a - d ist zur Transportkdtur. Posen bis 16.10. 1400 Uhr vorauszuentsenden. Transportstärken mitführen.
    Kdeur.Pi.Regts.Stab 601 regelt nach Empfang der Einlade-Übersichten Abmarsch der Marschgruppen aus den Unterkünften des 17./18.10. in die Einladebahnhöfe.
    Ankunft der Marschgruppen in Gegend Münster und Unterbringung gem. Anordnung W.Kdo.VI ist durch Kdeur.Pi. Regts.Stab 601 an O.K.H. Genstb.d.H. Op.Abt. (II)
    zu melden.
4.) L.Str.Baubtl.604 und 3 (mot) bleiben zunächst in ihren Unterkünften, sie werden bis zum Abtransport A.O.K.3 (O.Qu.) unterstellt.
Gen.Kdo.I.A.K.
Nr.160/39 geh.                                                                                                     K.H.Qu.Lochow, den 12.10.1939.

                                                                   Korpsbefehl

1.) I.A.K. übernimmt am 14.10. den Befehl auch über die Kreise Ostrow Maz., Ostrolenka Südteil (ohne Stadt Ostrolenka), Makow Maz.
    1.,6l.u.228.Div. und die im Gebiet liegenden Armeetruppen werden I.A.K. unterstellt.
    Der Gesamtbereich des I.A.K. heißt Korpsbezirk Pultusk. Die Bereiche der Divisionen heißen Div.Bezirk mit der Div.Nr., wenn die Divisionskommandeure
    gleichzeitig Gebietsbefehlshaber sind.
2.) 1.K.B. wird demnächst Grz.Abschnitt Mitte (A.O.K.8) zugeführt. Befehl folgt.
3.) 217.Div. übernimmt am 15.10. bis 12.00 Uhr das Gebiet der 11.Div. und löst die Sicherungen der ll.Div. an der Demarkationslinie ab.
    Gliederung der Division entsprechend der am 11.10. gegebenen Weisung. Befehlsübernahme ist zu melden.
4.) ll.Div. wird zur Verfügung des I.A.K. herausgezogen und verbleibt bis zum Eingang des Befehls zum Abmarsch an die Einladebahnhöfe im Korpsbezirk westl.
    der Bahnlinie Siedlce- Malkinia, südl. der Linie Strachowka- Kurze u. ostw. der Straße Straohowka- Minsk.
5.) B.Abt.11 hat Sonderbefehl erhalten. Sie scheidet am 16.10. aus dem Befehlsbereich der ll.Div. und erreicht bis 16.10. abends die Gegend von Mlawa.
6.) Ausbildung.
    Neben zeitlich kurz zusammengefaßtem aber scharf durchzuführendem Exerzierdienst steht die Ausbildung im Gefechts- u. Schießdienst im Vordergrund.
    Im besetzten Gebiet finden sich genügend Übungsmöglichkeiten im Gelände. Die in der Heimat notwendigen einschränkenden Bestimmungen fallen fort.
    Behelfsmäßige Schießstände sind anzulegen, zur Abhaltung gefechtsmäßiger Schießen geeignetes Gelände ist zu erkunden. Hierbei genügen einfache Sicherheits- u.
    Absperrmaßnahmen.
    Schießausbildung: Gefechtsschießen in der verst.Kp., wobei insbesondere das Zusammenwirken der schweren Infanteriewaffen zu schulen ist. Artillerie ist zu beteiligen.
    Gefechtsausbildung: Übungen im gemischten Verband bis zum verst.Bataillon. Keine Übung ohne Beteiligung von Artillerie.
    Führerausbildung: Die Führer aller Dienstgrade sind zunächst in den Aufgaben ihrer Dienststellung, demnächst für die nächst höhere Stellung zu schulen.
7.) 1.,11.,6l.,217.,228.Div. u. Abt.Qu.I.A.K. melden bis zum 19.10. 17.00 Uhr:
     a) Die Unterbringungsräume der Einheiten am 20.10. bis einschl. Batl´ne u. selbst.Abtl´gen, einschl. Landes-schützenverbände u. rückw.Einrichtungen ihres Befehlsbereichs
        auf Planpause 1 : 100 000.
     b) Die Besetzung der Demarkationslinie bis Kp,- Abschnitte auf Planpause zu a).
     c) Die Stabsquartiere bis Batl’ne einschl.
     d) Die getroffenen Maßnahmen für Sicherung u. Befriedung.
     e) Die getroffenen Maßnahmen für die Ausbildung.
8.) N.A.41 verbindet Korpshauptquartier mit den neu unterstellten Truppen u. hält die alten Verbindungen aufrecht.
9.) Korpshauptquartier verbleibt Lochow.
Oberkommando des Heeres                                                                                                  H.Qu.,den 14.10.39
Gen.Stb.d.H. Gen.d.Art.
   Ia Nr. 76/39 geh.  

Betrifft: Befehlsbefugnisse und Unterstellungsverhältnisse.

1.) Die in dem Raum Münster, Hamm, Euskirchen und Koblenz in den nächsten Tagen eintreffenden Einheiten der Heeresartillerie werden für die Dauer
    ihres Aufenthaltes wie folgt zusammengefasst und unterstellt:
    a) Gruppe Münster/Hamm:
       Bb.1 und 11 (Münster) dem Art.Kdr.3 in Paderborn
       Bb.14 (Hamm)          dem Art.Kdr.20 in Paderborn
    b) Gruppe Euskirchen: siehe Anlage.
    c) Gruppe Koblenz: siehe Anlage.

    b) Gruppe Euskirchen:
        Art.Kdr.2
            II./38 um Euskirchen bis 19.10.
            Art.Abt.436 um Euskirchen bis 19.10.
            Bb.18 Mü.Gladbach bis 19.10.
            Bb.19 Krefeld bis 20.10.
            Bb.32 um Euskirchen bis 19.10.

    c) Gruppe Koblenz: (Diez a/Lahn)
            Bb.4 (Eintr.?)
            Bb.10 (Eintr.?)
            Bb.13 (z.Zt.Calbe)
            Bb.27 (Eintr.?)
            Bb.29 (Eintr.?)
            Bb.38 (bis 25.10.)
            Bb.44 (Eintr.?)

2.) Art.Kdr.2,3,18,20 melden Eintreffen der unterstellten Einheiten, Zeitdauer und erforderliche Instandsetzungen, Unterkunft
    Anschrift und Fernsprecher.
3.) Die Einheiten unterstehen dem B.d.E.(örtl.stellv.Gen.Kdos.VI bezw.XII) bezgl.Überholung, Instandsetzung. H.Dv.90 enthält die Bestimmungen hierfür.
        Die Ergänzung des Kraftfahrzeuggeräts regelt sich gem. OKH/BdE/AHA In6 Ia/Ib Nr.4998/39 geh.v.5.10.39.
    Dieser Befehl ist von den stellv.Gen.Kdos.anzufordern.
4.) In der Ausbildung liegt der Schwerpunkt in der Verwendung im Westen, Kampf in einer ständigen Front, Stellungsbau.
5.) Die Feldervwendungsfähigkeit jeder Formation ist dem OKH (Gen.d.Art.) fernmündl. zu melden.
 
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