| Befehle Juni 1944 |
| 134.Inf.Division
Div.Gef.Std., den 6.6.44 Abt.Ia Bezug: 134.I.D. Ia Nr.1114/44 geh.v.6.5.44. Betr.: Ausbildung von Hiwi Die Ausbildung der 1.Hiwi-Kp.findet am 11.6.44 ihren Abschluß. Beginn des 2.Lehrganges 12.6. - Ende des LEhrgangs 25.6.44. Eintreffen der Teilnehmer: 11.6.44 bei F.E.B.134 in Wyshary. Hierzu stellen ab: Div.Stab 3 Hiwi Gr.Rgt.439 14 " Gr.Rgt.445 14 " Gr.Rgt.446 14 " Art.Rgt.134 11 " Div.Füs.Btl.134 5 " N.A.134 3 " Pi.Btl.134 9 " Dinatru 134 18 " Werkstatt-Kp.134 2 " Verw.Truppen 5 " San.Truppen 4 " Vet.Truppen 5 " -------- 107 Hiwi ======== F.E.B.134 meldet zum 11.6.44 Leiter des Lehrganges. |
| 134.Inf.Division
Div.Gef.Std., den 8.6.44 Abt.Ia Bezug: - Betr.: 2.Hiwi-Ausbildungslehrgang beim F.E.Btl.134. Von den am 10.6.44 zu Ende gehenden 1.Hiwi-Ausbildungslehrgang werden als Stamm und zur Unterweisung der neu eintreffenden Hiwi´s des 2.Hiwi-Ausbildungslehrganges vom 12.-25.6.44 folgende Hiwi´s beim F.E.Btl.134 zurückgehalten. 1.) Matjuk Gregori Betr.St.134.I.D. 2.) Schigarew Iwan Stab II./446 3.) Saliwon Nikolaj 3./Div.Füs.Btl.134 4.) Kurilin Iwan 4./A.R.134 5.) Potschewalin Alexei Vet.Komp.134 6.) Abranow Iwan Vet.Komp.134 7.) Afonin Iwan 2./Fahrschwdr.134 8.) Polsikow Saweli 2./Fahrschwdr.134 9.) Samsanow Fiers Werkst.Kp.134 10.) Tschuiko Alexej Kraftfahr-Komp.134 II.) Die Erfahrungen beim letzten LEhrgang haben folgendes ergeben: 1.) Bekleidung: Die Lehrgangsteilnehmer kamen z.T. mit sehr mangelhafter Uniform an, so daß die Schneiderei des F.E.B.134 in der kurzen Zeit bei den wenigen Arbeitskröften die KLeidung nicht instandsetzen konnte; auch das Schuhwerk war z.T. in so schlechtem Zustand, daß es kurzfristig nicht zu reparieren war. Zu den kommenden Lehrgängen sind, wenn irgend möglich, die Hiwis wie folgt auszurüsten: Dienstanzug, Stiefel oder Schnürschuhe mit Stoffgamaschen, Mantel, 2 Paar Socken oder Fußlappen, 2 Garnituren Wäsche, 2 Taschentücher, soweit vorhanden Sporthose. Weiterhin werden benötigt: 1 Zeltbahn, Wolldecke, Brotbeutel, Feldflasche, Kochgeschirr mit Essbesteck, Butterdose, Wasch.Rasier und Putzzeug, Schuhcreme oder Lederfett, Flickzeug. 2.) Bewaffnung: Karabiner 98k, Koppel oder Seitengewehr, Reinigungsgerät, Patronentasche mit 40 Schuß Munition, soweit vorhanden Gasmaske und Gasplane. Das Gepäck ist so klein wie möglich zu halten. Es lässt sich alles in 1 Brot- und 1 Wäschebeutel verpacken. In Ermangelung an Freiseuren beim F.E.B.134 ist es erwünscht, daß die Lehrgangsteilnehmer mit frischem Haarschnitt erscheinen. Den Lehrgangsteilnehmern ist Verpflegung bis einschl.Eintrefftag mitzugeben; ab 1. Lehrgangstag werden sie vom F.E.B.134 verpflegt. 3.) Mitzubringende Papiere: Jedem Teilnehmer ist ein Nachweis über die mitgegebene Bekleidung und Ausrüstungsgegenstände auszustellen und mitzugeben. Von den Stammeinheiten ist über die Lehrgangsteilnehmer eine kurze Beurteilung an F.E.B.134 zu übersenden. Marschbefehl und Vergleichsmitteilung sind nach Möglichkeit getrennt auszustellen. Auf dem Marschbefehl ist die Spalte "Rückkehr am....." offen zu lassen. Sie wird beim Lahrgangs-Abschluß vom F.E.B.134 ausgefüllt. |
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