15.Infanteriedivision
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Befehle Oktober 1942
15.Division                                                                                                     Div.St.Qu., den 9.Oktobor 1942.
Kommandeur

Betr.: Neues Div.-Zeichen auf Fahrzeugen.

1.) Auf Grund des veranstalteten Preisausschreibens bestimme ich, daß die Div. zukünftig als besonders Kennzeichen, auf allen Fahrzeugen den
    Frankfurter Römer (weiß auf rotem Grund) gemäß anliegenden Muster führt.

2.) Das bisherige Kennzeichen "Weißer Kreis" um das taktische Zeichen entfällt und ist zu entfernen.
3.) Durchführungsbestimmungen.
      a) Ausführung des Zeichens ist aus den Anlagen ersichtlich: weiße Römer-Silhouette auf rotem, durch weißen Kreis begrenzten Grund.
      b) Das Zeichen ist auf sämtlichen Fahrzeugen der Div. anzubringen: (Bespannfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Anhänger) und zwar durch Schablonierung
         in weißer und roter Ölfarbe (keine Leuchtfarbe). Die Maße des Zeichens sind der Anlage (Originalgröße) zu entnehmen und einheitlich für alle
         Fahrzeuge mit Ausnahme der Kräder, für welche die kleinere Ausführung (70 mm Durchmesser) gilt.

           Werkstatt-Komp. 15 fertigt sofort die notwendige Zahl von Schablonen (je 1 für rot und weiß) an und stellt sie den Truppenteilen zur
         Verfügung. Gleichzeitig ist die benötigte Farbe bereitzustellen.

      c) Die Anbringung des Zeichens erfolgt einheitlich, an jedem Fahrzeug zweimal, jeweils gegengleich zu dem taktischen Zeichen und zwar:
               Bespannfahrzeuge linke Seitenwand, hinterer Teil und Rückwand, rechter Teil.

               Kraftfahrzeuge rechts vorn und rechts hinten, d.h. Pkw., Lkw. und Kom. rechter vorderer Kotflügel, rechter hinterer Kotflügel oder
               rechte Seite der Rückwand (je nach Bauart) .

               Kräder vorderer und hinterer Kotflügel, über dem taktischen Zeichen. Beiwagen, Anhänger rechte Seite der Rückwand.
4.) Die Anbringung des taktischen Zeichens bleibt wie vorgeschrieben. Es ist darauf zu achten, daß der Zustand des taktischen-Zeichens nicht hinter
    den Div.-Zeichen zurücksteht.
5.) Jeder Einheitsführer hat die Pflicht, für die gleichmäßige, sorgfältige Unterhaltung dieser Kennzeichen zu sorgen. Die Führung anderer Zeichen
    ist verboten.
6.) Die erfolgte Durchführung dieser hiermit befohlenen Kenntlichmachung ist bis 1.11.42 an die Div. Ia zu melden.
7.) Die Durchführung dieses Befehls wird für I.R.106 vorläufig ausgesetzt. Einstweilen bleibt die bisherige Kennzeichnung der Fahrzeuge dos I.R.106
    bestehen.
 
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