162.Infanteriedivision
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Befehle etc.. Mai 1940
-unleserlich-
-unleserlich-Nr.2257/40 geh.

                                         A r m e e b e f e h l-unleserlich- (vermutlich 16.od.17.5.40)

I. Kampfführung.
   1.) Der Feind ist im Begriff seine Truppen aus der bisherigen Widerstandslinie (lignie des Surveillance) in die 2.Widerstandslinie
       (lignie le Resistance) zurückzunehmen. Nach den Ergebnissen der Luftaufklärung verläuft diese Linie wie folgt:
          Montenach - westl.Kirchnaumen - Laumesfeld (1km ostw.St.Franz) - westl.Bibniche - Ostrand Busendorf - Westrand Hargarten,
          dann anscheinend 1km ostw.Diesen - westlich Carling - Bahnlinie bis Freyming - Westrand Cocheron - ostw.Rossbruck - Südrand
          Tal des Morsbach - südl.Gaubiving - Ostrand Gross-Blittersdorf - Wald nördl.Saargemünd - Höhe südwestl.Frauenberg - Blies
          bis Bliesbruck - südl.Erching - Nordrand Eppung-Urbach - Höhen Volmunster Olsberg - nördl.Hanviller - Gegend nördl.Haspels
          1 km westl.Stürzelbronn.
          Im Pfälzerwald ist die Linienführung nicht zu erkennen. Ostwärts des Pfälzer Waldes läuft sie anscheinend -unleserlich- die
          Höhen 1 km südl.Leuterburg - ostw.Riedselz-unleserlich- Ostrand Trimbach - Gegend westl.Eberbach.
   2.) Die 1.Armee folgt dem zurückhgehenden Feind mit -unleserlich-kräftigen Aufklärungskörpern so weit, daß diese -unleserlich- den
       unmittelbaren BEreich der Maginot-Linie kommen -unleserlich- dauernd Fühlung mit dem Feind.
   3.) Der Verlauf der vorgeschobenen Stellung kann -unleserlich- Meldung an die Armee verbessert werden.
   4.) Die vorgeschobene Stellung ist zu halten. -unleserlich- in ihr nach der Tiefe zu gliedern. Die Sich-unleserlich- muß gewährleistet
       bleiben.
       Der Befehl, Armeebefehl Nr.32 Ziff.I,3.) -unleserlich- Vorfeld 1/3, im F.K.F. 2/3 eingesetzt sein -unleserlich- aufgehoben.
       Wo sich der GEgner abgesttzt hat -unleserlich- Schwergewicht des eingesetzten Teiles der Tru-unleserlich-.
   5.) Beim XII.A.K. gilt die Spichernstellung als H.K.-unleserlich- F.K.F. in ihr bleibt eine dauernde Besetzung und -unleserlich-
   6.) Durch Aufklärung und Beobach-unleserlich- des Verhaltens des Feindes ist -unleserlich- der Gegner Kräfte vor der Front -unleserlich-
       Der Verlauf der vom Feinde gehalten-unleserlich- festzulegen.
   7.) Luftaufklärung.
       a) Die Aufklärungsstaffeln 1.(H)/21 und 1.(H)/13 werfen ab sofort der Armee wieder unmittelbar unterstellt unf wie folgt auf
          Zusammenarbeit angewiesen.
          1.(H)/21 mit XXX. und XII.A.K., Staffe bleibt in Primstal,
          1.(H)/13 mit XXIV. und XXXVII.A.K., Staffel verbleibt zunächst in Hoppstädten und verstärkt die Kette Fröhnerhof auf 6 Flugzeuge.
       b) Grenzen für die Gefechtsaufklärung:
          seitliche Grenzen: Korpsgrenzen
          vordere Grenze: Diedenhofen (ausschl.) - Metz (ausschl.) - Courcelles - Han a.d.Nied - Nonsd-unleserlich- Saarbrug - Zabern -
                           Bischweiler.
       c) Besonderer Wert ist auf Feststellung rückläufiger BEwegungen beim Feinde auch rückwärts der Magino-Linie zu legen.
          Meldungen hierüber müssen auf schnelsstem Wege zum -unleserlich- kommen.

II. Ausbildung.
    Neben der Aufrchterhaltung der Fühlung mit dem Feinde -unleserlich- Halten der vorgeschobenen Stellung ist die Ausbildung -unleserlich-
    Bewegungskrieg die Hauptaufgabe der Divisionen. Um -unleserlich- fördern zu können, ist beim XII.A.K. eine Beruhi-unleserlich- führung
    anzustreben. WO es die Tiefe des Vorfeldes zulässt, ist die Ausbildung im geräumten Gebiet -unleserlich- betreiben. Die Förderung der
    Ausbildung durch Üb-unleserlich- stärkten Btl. ist besonders wichtig.

III. Ausbau.
     Der feldmässige Ausbau im F.K.F. ist mit Ausnahme -unleserlich- Stellung einzustellen. Es sind nur die zur Bauerh-unleserlich-
     wendigen Arbeiten durchzuführen. Der frstungsmässige -unleserlich- wird fortgeführt.
 Ziffer I-III durch Fernschreiben and die Korps-Kdos.-unleserlich-

IV.-unleserlich-
    Der Luftschutz im Armee-unleserlich- gegliedert. Die gesamten -unleserlich- unmittelbar der Armee untersteh-unleserlich- folgt
     angewiesen:
        I./411 mit XXX.A.K.
        Flakgruppe Sarbrücken (bisher -unleserlich- mit I./24, lei.761) mit XII.A.K.
        I./4 mit XXIV.A.K.
        I./701 mit Höh.Kdo.XXXVII.
     II./24 (ohne 9.Battr.) verbleibt in bisherigem Einsatzraum.

V. Truppenverlegungen.
   1.) 162.I.D. wird bis 20.5.40 abends, im Landmarsch in den Raum um Simmern verlegt.
       Div.Stab in Simmern (ab. 18.5.40).
   2.) 96.I.D. erreicht bis 18.5.40 im Landmarsch den Raum um Lauterecken.
       Div.Stab in Meisenheim (Heeresvermittlung).
   3.) 98.I.D. verlässt im Landmarsch das Armeegebiet und erreicht den Raum um Thalfang.
       Div.Stab in Morbach, Fernspr.Nr.142 (Fernamt Bernkri-unleserlich-
   4.) 161.I.D. wird bis 18.5.40 in den Raum Birkenfeld - -unleserlich-holder verlegt.
       Div.-Stabsquartier in Birkenfeld.

   Alle vier Divisionen sind OKH_Reserve und unterstehen wirtschaftlich dem A.O.K.1.
   Die Versorgung der 162., 96. u.98.I.D. ist bis zum Ab-unleserlich- über die Mosel wieter durchzuführen.
   5.) 60.I.D. wird bnis 17.5.40 in ihren früheren Unterk-unleserlich- um St.Ingbert - Neunkirchen verlegt.
       Div.Stab in Sulzbach.
       Nach Erreichen des Raumes wird sie dem A.O.K.-unleserlich- unmittelbar unterstellt.
   6.) 9./Flakregt.24 ist aus ihren Stellungen im -unleserlich- Höh.Kdo.XXXVII herausgezogen und dem Kommandeur -unleserlich- Luftwaffe beim
       Heeresgruppenkommando C taktisch unterstellt.
       Marschziel: Wiesbaden.
   7.) Behelfsm.Brückenkolonne B bei 60.I.D.
          Die bei 60.I.D. behelfsmässig zusammengestellte Brückenkolonne B bleibt mit allen KRaftfahzreugen, wenn die DIvision herausgezogen
       wird, in Germersheim -unleserlich- Verfügung der Heeresgruppe C.
          Sie wird in Bezug auf Versorgung und Ausbildung  -unleserlich- Höh-Kdo.z.b.V.XXXVII (246.Div.) unterstellt.
   9.) Artillerie.
        Mit sofortiger Wirkung -unleserlich- Artillerie in Kraft:
         a) II./A.R.179 tritt zur 79.I.D. -unleserlich-
         b) Rgts.Stab(z.b.V.)70 wird dem XII.-unleserlich- unterstellt.
         c) s.Art.Abt.711 wird dem Höh.Kdo.z.b.V. XXXVII zugeführt und unterstellt.
         d) B.-Abtl.31 ist am 17.5.40 dem A.O.K.16 im Landmarsch zuzuführen. Kommandeur voraus zur Kdtr.Trier.
         e) B.-Abt.22 ist zum 18.5.40 dem A.O.K.16 im Landmarsch nach Trier zuzuführen. Kommandeur voraus zur Kdtr.Trier.
         f) Rgts.Stab 61 (XII.A.K.),
            II./A.R:61 (XII.A.K. und
            s.Art.-Abt.626 (XXIV.A.K.)
            sind sofort herauszuziehen zur Verfügung von A.O.K.7 -unleserlich-Bereitstellungsort ist fernmündlich zu melden.

VI. Ablösungen.
    268.I.D. ist durch XXIV.A.K. aus der Frint herauszulösen und baldmöglichst zur Verfügung des O.K.H. im Raum um L-unleserlich-stuhl -
    Waldmorr bereitzustellen.

VII. Berichtigungen zu Ziffer I, letzter Absatz, Armeebefehl -unleserlich-
     Ändere Zahlen der Gefangenen in
       20 Offiziere und 1328 Mann.
 
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