| Befehle November 1939 |
| Oberkommndo des Heeres
Berlin, den 15.November 1939 Befehlshaber des Ersatzheeres Nr AHA Ia(I) /39 geh. Betr.: Aufstellung von 14 Divisionen aus dem Ersatzheer A.) Allgemeines. 1.) Zum 1.12.39 sind handschriftlich 14 auf 13 korrigiert) Divisionen us dem Ersatzheer nach anliegender Gliederung zu bilden. Die Stäbe und Einheiten dieser Divisionen werden aus bestehenden Ersatzeinheiten, welche dafür im Ersatzheer fortfallen, aufgestellt. 2.) Es stellen zum 1.12.39 auf: W.Kdo.I 161.Division W.Kdo.II 162.Division W.Kdo.III 163.Division W.Kdo.IV 164.Division W.Kdo.VII 167.Division W.Kdo.VIII 168.Division W.Kdo.IX 169.Division W.Kdo.X 170.Division W.Kdo.XI 181.Division W.Kdo.XIII 183.Division W.Kdo.XVII 187.Division (handschriftlich "zunächst nicht") W.Kdo.XX 196.Division W.Kdo.XXI 197.Division 3.) Für die Aufstellung der Divisionen sind in den Wehrkreisen I,III,VIII,X,XIII u.XVII die gem. OKH/BdE/AHA/Ia(VIII) Nr.8701/39 geh.v.4.11.39 festgelegten zweiten Kommandeure der Ersatztruppen. 4.) Für die Aufstellung gelten folgende K.St.N.und K.A.N. als Anhalt. Divisionsstab Kradmeldezug Stab Inf.Rgts. Nchr.Zg.Stb.Inf.Rgts. Stb.Inf.Btls. Schtz.Kp. Inf.Gesch.Kp. Inf.Pz.Abw.Kp. l.Inf.Kol. Inf.Reit.Zg. Inf.Reit.Zg. Radf.Schwd. Stb.Art.Abt. Nachr.Zg.Stb.Art.Abt. Art.Verm.Trupp l.Battr.(besp.) Nachr.Kp. Pi.Kp. kl.Kw.Kol. Fahr-Kol. Verpflegungsamt Sanitätskompanie Kr.Kw.Zug Vet.Kp. Feldpostamt 5.) Die Aufstellungen sind bis 7.12.1939 durchzuführen. Die Verwendungsbereitschaft ist an OKH/AHA Ia zu melden. Die Divisionen werden nach beendeter Aufstellung alsbald zum Feldheer abtransportiert werden. B.) Durchführung 1.) Es wird den W.Kdos überlassen , welche Ersatzeinheiten für die Aufstellung dieser Divisionen im Ersatz-heer in Fortfall kommen. Die hierdurch hervorgerufene Änderung der Gliederung des Ersatzheeres ist an OKH/BdE/AHA I a zu melden. 2.) Für die Aufstellung sind möglichst geschlossene Bataillone, Abteilungen pp. des Ersatzheeres zu verwenden. Sie sind, soweit erforderlich, durch Personal von Marscheinheiten anderer Ersatztruppenteile des Wehrkreises aufzufüllen. In Einzelfällen , z.B. bei der Nachr.Kp., bei der Vet.Kp., bei den San.Einheiten , Nachschb.- u. Verwaltungsdiensten ist die Aufstellung durch die W.Kdo. nach eigenem Ermessen aus dem zur Verfügung stehenden Ersatzheere durchzuführen. C.) Personelle Bestimmungen I. Offiziere P A bitte auszufüllen ! II.San.Offz. S Jn " " ! III.Vet.Offz. V Jn " " ! IV.Verw.Beamte V A " " ! Ergänzung:"IV Offiziere (W) werden durch OKH (PA) zugewiesen" In C IV ist aufzunehmen: "Feuerwerker wwerden vom OKH (AHA/Fz.In) zugewiesen. Die Waffenfeldwebel sind von den stellvertr.Gen.Kdos. usw. einzuteilen. Der etwa noch erforderliche Bedarf kann beim OKH AHA/FzIn angefordert werden. V.Techn.Beamte In T " " ! VI.Uffz.u.Mannsch. Ia (VIII) " ! D.) Ausstattung mit Waffen u.Gerät und Munition: bitte Ib Fz In ausfüllen! Der Fz In - Befehl soll in diesen Befehl gleich eingefügt werden. Zusatz: Bereitstellen der Munition hat durch die zuständigen Fz.Kdo. zu erfolgen. Für 196.Div.stellt Fz.Kdo.I Für 197.Div.stellt Fz.Kdo.VIII Für 198.Div.stellt Fz.Kdo.IV die erforderliche Munition bereit. Zuführung der Munition hat auf Anforderung im Benehmen mit dem aufstellenden W.Kdo. zu erfolgen. Überzählig werdende Ub.,Ex.- und U.Munition, Üb.-Nahkampf-,Spreng- und Zündmittel sind an die zuständigen H.Ma.abzugeben. E.) Pferde. bitte In 3 aufüllen ! F.) Kraftfahrzeuge bitte In 6 ausfüllen ! G.) Bekleidung bitte Bkl. ausfüllen ! H.) Verpflegung VA/V3 bitte ausfüllen ! I.) Vorschriften H Dv bitte ausfüllen ! Die Vorschriften sind sofort bereitzustellen und spätestens am 20.11.39 den aufstellenden W.Kdo.zuführen. J.) Ausstattung mit Schreibmascchinen und Bürogerät. Bitte Ag H ausfüllen Es wird um Übersendung bis 16.11.1000 Uhr an AHA Ia(I) durch Boten erbeten. Eine Verzögerung darf auf keinen Pall eintreten, weil den I b der W.Kdo. bereits am 16.11. um 1500 Uhr der Originalbefehl ausgehändigt werden soll. Weiterhin wird gebeten, in den Beiträgen nicht Sonderverfügungen der einzelnen Dienststellen zu verweisen, sondern den Beitrag so abzufassen, dass sich die Ausgabe von Sonderanweisungen erübrigt. Zusatz: Munition: Bereitstellen der Munition hat durch die zuständige Fz Kdos zu erfolgen. Für 198.Div. stellt FzKdo IV die Munition bereit. Zuführen im Einvernehmen mit den aufstellenden W.Kdo. Fz.Kdo.XX fordert die erforderliche Mun. beim Fz.Kdo.I " XXI " " " " " Fz.Kdo.VIII |
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