| Befehle September 1939 |
| Korps-Kommando XIII.A.K.
O.U. Oels, den 1.9.39. Qu. Besondere Anordnungen Nr.8 für die Versorgung des XIII.A.K. 1.) Ausladebahnhöfe für Nachschub: XIII.A.K. Oels 10.Division Gr.Wartenberg 17.Division Bernstadt 2.) Kraftfahrwesen: a) Der mit K.Kdo.XIII.A.K./Qu Nr.88 g.Kdos. vom 30.8.39 der 17.Div. zugewiesene Betr.Stoff (20 cbm Otto, 5 cbm Diesel und für I./Pz.Rgt.23 13 cbm Otto 1,5 cbm Diesel) wurde durch 17.Div. bereits am 31.8. empfangen. 17.Div. sorgt im unmittelbaren Einvernehmen mit 10.Div. für die Betr.Stoff-Versorgung des an 10.Div. abgestellten Zuges I./Pz.Rgt.23. b) Dem K.Kdo.XIII werden am 1.9.39 nach Bhf Gr.Wartenberg 50 cbm Betr.Stoff durch die Armee zugeführt. Der Betr.Stoff ist durch 10.Div. zu übernehmen und zu verwalten. Personal hierfür stellt A.O.K.8 10.Div stehen hiervon 20 cbm Otto und 5 cbm Diesel zur Verfügung; der Rest steht zur Verfügung des K.Kdos. (für L.St.Adolf Hitler vorgesehen). Damit entfällt für 10.Div. die mit K.Kdo.XIII/Qu Nr.88 g.Kdos, vom 30.8.39 befohlene Abholung bei H.Z.A.Breslau. c) Die Betriebsstoff-Empfangszeit beim O-Lager der DAPG Breslau Zankholzwiese ist für XIII.A.K. ab 2.9.39 auf 5,00 - 8,00 Uhr täglich verlegt worden. (siehe hierzu besondere Anordnungen Nr. 4 des XIII.A.K. v. 28.8.39.). Die letzten Empfänger müssen Spätestens 30 Minuten vor Beendigung der angegebenen Empfangszeiten in Zankholzwiese eingetroffen sein. 3.) Sonderbestimmungen. a) Aufrufe an die polnische Bevölkerung. Außer den bereits zugeleiteten Aufrufen in deutscher und polnischer Sprache des Ob.d.H. — Generaloberst v. Brauchitsch - gehen noch besondere Aufrufe des Ob.d.Armee zur Bekanntgabe an die polnische Bevölkerung zu. 10.Div. 2000 Stück 17. "0 2100 " (zugl.f.I./Pz.Rgt.23) L.St.Adolf Hitler 500 " Art.Kdeur.17 10 " II./A.R.46 50 " II./A.R.53 50 " N.53 50 " 1.Br.Kol.b.413 30 " 1./Feldgend.Abt.531 30 " 5.(H)/13 20 " II./Flak Rgt.22 50 " K.Nachsch.Fhr.413 50 " K.Kdo.XIII (H.Qu) 30 " b) Bevölkerung in Polen. Geh.Feldpolizei hat möglichst frühzeitig festzustellen, ob die Personen, die im besetzten polnischen Gebiet als "Vertrauenswürdig" listenmäßig festgestellt sind, sich auch tatsächlich in den betreffenden Ortschaften befinden. Es ist Vorsorge zu treffen, daß in den von den Truppen besetzten ponischen Orten auoh diejenigen im Deutschtumskampf bewährten Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, die erwünschte Schonung erfahren. c) Die Truppe ist nochmals besonders darüber zu unterrichten, daß in verschiedenen polnischen Kreisen (z.B.Kempen und Ostrowo) Volksgruppen leben, die nur polnisch sprechen, sich aber als Deutsche fühlen und auch stets zum Deutschtum gehalten haben. Es handelt sich dabei durchweg um Protestanten. Hierzu wird auf das mit A.O.K.8/Nr.567/39 geh. Ic/Pr. vom 26.8.39 verteilte Verzeichnis betreffend deutsches Volkstum in Polen hingewiesen. (verteilt mit K.Kdo.XIII/ Ic Nr.90/39 geh. von 28.8.39.). 4.) Ordnungsdienste. Versprengtensammelstelle. Kdt.d.rückw.Armeegebietes errichtet bei der Standortkommandantur Breslau, WerderetraSe 63 eine Versprengtensammelstelle. 5.) Sanitätswesen. a) Der vorgeschriebene Weg für die Einweisung in die Res.Laz. geht über die Krankensammelstellen. Einweisungen von Kranken dürfen von den Truppenärzten nur in dringenden Ausnahmefällen, unter gleichzeitiger Meldung an Armeearzt 8, vorgenommen werden. b) Krankensammelstellen sind eingerichtet: Oels, Jägerkaserne, Wartenbergerstr. Tel. 404 Bernstadt, ev. Volksschule, Kirchplatz 2 Te1.204 Angewiesen sind: 10.Division auf Krankensammelstelle Oels 17. " " " Bernstadt. 6.) Veterinärwesen. a) Armeepferdelazarett 533 ab 2.9.39 in Wohlau aufnahmebereit. Anmeldung von m.u.Pferden an Korpskommando XIII/IVc. b) Bewegl. Tierblutuntersuchungsstelle 532 ab 2.9.39, 10,00 Uhr arbeitsbereit in Wohlau, Landwirtschaftliche Schule. c) Vet.Park ab 2.9.39 ausgabebereit in Hundsfeld; Anforderungen an Korpskommando XIII/IVc. d) Mit Ersatzpferden aus den A.Pferdeparken kann vor 8.1.39 nicht gerechnet werden. 7.) Munitionswesen: a) Der in den Besonderen Anordnungen Nr.1 für die Versorgung der 8.Armee (nur an die Div.ergangen) unter Ziffer 20a) für 13,00 Uhr festgesetzte Termin wird in 11,00 Uhr umgeändert. Bei ungewöhnlich starkem Mun.Verbrauch ist sofortige fernmündliche Anforderung von Ersatz auf dem Dienstweg erforderlich. Auf die pünktliche Vorlage der Munitionsmeldungen an das K.Kdo.XIII -Qu/Mun.- bis 8,00 Uhr wird hingewiesen b) 2 cm Pzgr.Patronen mit "Reizstoff-Füllung" dürfen nicht versohossen werden. Die einzelnen Einheiten überprüfen ihre 1.Ausstattung. Vorgefundene Munition ist an die beh.Mun.Lager OelS und Militsch abzugeben und dort getrennt zu lagern. Die Bestände der beh.Mun.Lager Oels und Militsch sind auf vorhandene 2 cm Pzgr.Patr. mit Reizstoffüllung zu untersuchen. Unter Angabe der Menge ist diese Munition dem K.Kdo.XIII -Qu/Mun.- zu melden, das Abtrnsport veranlassen wird. Packgefäße mit 2 cm Munition mit Reizstoffüllung sind durch ein aufschabloniertee "R S" kenntlich . (Fernmündlich an 10., 17.Div. und L.St.Adolf Hitler voraus) c) Etwaige Beutemunition polnischer oder anderer ausländischer Herkunft darf aus deutschen Schußwaffen nicht verschossen werden, solange nicht entsprechende Befehle hierüber ergangen sind. 8.) Verwaltungswesen. Verpflegung. a) Entgegen der besonderen Anordnungen Nr. 7 für die Versorgung der 8.Armee vom 31.8.39 Ziffer 3 a (1) bleibt die 17.Div. ab 2.Angriffstag auf A.V.L,Namslau angewiesen. Die besonderen Anordnungen für die Versorgung des XIII.A,K. für den Angriff vom 30.9.39 behalten ihre Gültigkeit. Brot ist mit Fahrzeugen der Bäckerei-Kompanie aus dem A.V.L. Gr.Wartenberg zu entnehmen. b) Grz.W.Abschn.Kdo.88 empfängt bis auf weiteres unmittelbar beim A.V.L. Gr.Wartenberg. |
| Armeeintendant Breslau, den
1.9.1939. A.O.K.8 Nr.195/39 Bezug: Heeres-Gruko.Süd O.Qu. IVa Nr.11 geh.v.27.8.1939 Betrifft: Versorgung mit Verpflegung An Heeresstandortverwaltung N a m s l a u. gleichlautend für A.V.l.Namslau, 17.Division, Leibst.Adolf Hitler, H.V.A.Breslau Gemäß Bezugsbefehl wird um Lieferung zur Ausgabe am 3.9.1939 wie folgt ersucht: an A.V.L.Namslau 28 000 Port.ohne Frischfleisch u.Brot 5 000 Rationen Außerdem ist Frischfleisch von dem H.V.H. hat Breslau in der Menge zu liefern wie es von den A.V.L. abgerufen wird. Daneben bleiben hinsichtlich der Brotversorgung der von der W.V.VIII ergangenen Bestimmungen bestehen. Genaue Lieferzeiten sowie die Art des Transports ist mit den A.V.L.zu vereinbaren. Soweit die Verpflegung für die Verpfl.-Assgabestellen der 17. Div. und Leibstand.Adolf Hitler bestimmt ist, soll sie möglichst nicht über die A.V.L. sondern unmittelbar in die Verpfl.- Ausgabe -stellen geleitet werden und zwar mit Fahrzeugen der genannten Truppenteile, falls nicht der Heeresstandortverwaltung Namslau aushelfen können. Die den Bedarf der Ausgebestellen übersteigenden Portionen und Rationen sind in die A.V.L. Bestände zu übernehmen. |
| 17.Division
Div.Gef.St.Kuanika-Skakawaska, 2.9.1939 Ia Nr.59 geh. 16.00 Uhr An Leibstandarte Adolf Hitler! Linker Flügel 1.leichte Division wird heute noch auf Osjakow zum Übergang über die Warthe angesetzt. Zum Schutz der Nordflanke der 1.l.Division entsendet Leibstandarte Adolf Hitler über das befohlene Tagesziel hinaus eine zusammengestellte Voraus-Abteilung bis in Gegend Zloczew vor. Stärke: etwa 1 Bataillon mit Aufklärung. Anmarschstraße: BIata Rzadowa - Kopydlow - Czarnozyty - Dabrowa Miekka. Eintreffen Zloczew ist zu melden. |
| Armeeintendant
Breslau, den 2.9.1939. A.O.K.8 Nr.217/39 Bezug: Heeres-Gruko.Süd C.Qu. IVa Nr.11 geh.v.27.8.1939 Betrifft: Versorgung mit Verpflegung An Heeresstandortverwaltung N a m s l a u. gleichlautend für A.V.l.Namslau, 17.Division, Leibst.Adolf Hitler Gemäß Bezugsbefehl wird um Lieferung zur Ausgabe am 4.9.39 wie folgt ersucht: An A.V.L.Namslau 40 000 Port.o.Frischfleisch u.o.Brot Frischfleisch wird durh die Armee in Breslau abgerufen und von der W.V.VIII in der Nacht zum 4.8. dem A.V.L. zugeführt. Daneben bleiben hinsichtlich der Brotversorgung der A.V.L. die von der W.V.VIII ergangenen Bestimmungen bestehen. Genaue Lieferzeiten sowie dir Art des Transportes ist mit dem A.V.L.zu vereinbaren. Soweit die Verpflegung für die Verpflegungs-Ausgabestellen der 17.Div und Leibst.Adolf Hitler bestimmt sind, soll sie möglichst nicht über die A.V.L. sondern unmittelbar in die Verpfl.-Ausgabestellen geleitet werden und zwar mit Fahrzeugen der genannten Truppenteile, falls nicht Lkw.der Heeresstandortverwaltung Namslau aushelfen können. Die den Bedarf der Ausgabestellen übersteigenden Portionen sind in die A.V.L.Bestände zu übernehmen. |
| Korpskommando XIII.A.K.
O.U.Kempen, den 3.9.1939 Qu. Besondere Anordnungen Nr.10 für die Versorgung des XIII.A.K. I. Allgemeines. 1.) Sondergerichte im besetzten polnischen Gebiet. Die endgültige "Verordnung über Sondergerichte im besetzten polnischen Gebiet" ist durch den Oberbefehlshaber des Heeres mit Wirkung vom 1.9.1939 in Kraft gesetzt worden. Wortlaut der Verordnung siehe Anlage. 2.) Der R.S.D.(Reichssicherheitsdienst) als persönliche Bewachung des Führers und des Generalfedmarschalls Göring ist mit Lichtbildausweisen und Polizei- marken ausgestattet. Die Lichtbildausweise sind in sich nummeriert und tragen die Bezeichnung G.F.P - R.S.D.- Der R.S.D.nimmt bei Festnahmen nur die ersten Feststellungen vor und übergibt festgenommene Personen sofort der nächsten Geh.Feld.Pol.Gruppe. (Mitteilungen vom Heerespolizeichef). II. Versorgungsgebiete. 1.) Munitionswesen. a) Bei H.Mun.Anstalt sind für L.St.Adolf Hitler 10 000 Pist.Patr.7,65 bereitgestellt. 17.Division veranlaßt umgehend die Entsendung eines Kfz.durch Leib.St.Adolf Hitler zur Abholung der Muntiion in Altengrabow. Die Zuweisung von 5 000 ist.Patr 6,35 erfolgt später. b) Bei den täglichen Munitionsmeldungen ist der Bedarf in ( ) hinter dem Bestand anzugeben. c) Die für II./A.R.46 am 2.9.39 an der Straße Pirschen - Gola zugeführte Munition ist, soweit sie dort zurückgelassen wurde, durch II./A.R.46 nach näherer Weisung der 17.Div. abzuholen. 2.) Verwaltungswesen. a) Verpflegung. aa) Feldpostamt 413 (Stärke 18 Köpfe) wird dem Pi.Stab Obstltn.Schultz zugeteilt. bb) Die Bäckerei-Komp.und Schlächterei Züge nehmen den Betrieb auf. Das für Schlächtereizüge benötigte Vieh und das Backmaterial für die Bäck.Komp. ist nach Möglichkeit dem Lande zu entnehmen. Schlächtereizüge werden unter Leitung des d.ältesten Beamten zusammengefaßt. 17.Division erkundet geeignete Einsatzmöglichkeit. b) Beitreibung. Die Beitreibung ist nicht nur für das Vieh und Lebensmittel, sondern auf allen Gebieten (Gesschäftszimmer-, Unterkuftsbedürfnisse usw.) durchzuführen. c) Truppenteile und Dienststellen ohne planmässigen Rechnungsführer müssen einer Nebenzahlstelle, Einheiten mit einem planmässigen Rechungsführer - Nebenzahlstelle müssen einer Abteilung usw. mit einem Zahlmeister - Zahlstelle - wirtschaftlich (Besoldung, Abrechnung, Verpflegung) zugeteilt sein. Bezeichnung der Nebenzahlstelle und Zuteilung der Nebenzahlstelle ist im allgemeinen aus dem Mob-Kalender zu ersehen. 3.) Sanitätswesen. Ab 3.9.39 20.00 Uhr ist vom A.San.Park ein Zweigpark in Gr.Warthenberg, Deutsches Jugendhaus, Turnhalle, ausgabebereit eingerichtet. 4.) Kraftfahrwesen. a) A.Kf.Park 531 (z.Zt.Breslau-Rosenthal, Kaserne Bb.28 Tel.42 151) verfügt über Abschleppgerät, Abschleppkommandos sind über die Div. bzw.Kdo. (Korpstruppen) bei A.Kf.Park anzufordern. Die im Gefehchtsbereich eingesetzten Armeetruppen und Heerestruppen usw.sowie alle liegengebliebenen Einzel Kfz.wenden sich an die örtlich zuständigen Divisionen. b) Zum 4.9.39 ist Art und Zahl der Panzerkampffahrzeuge fernmündlich zu melden, die am 1.9.39 vorhanden waren. Schriftliche Meldung ist nachzureichen. c) 17.Division meldet bei den Tagesmeldungen getrennt nach 17.Division Leibst.Adolf Hitler II./A.R.46 I./Pz.Rgt.23 5.) Postversorgung. a.) Das Feldpostamt 413 ist z.Zt.in Kempen Volksschule I.Stock (Südostausgang Kempen) eingesetzt. Auf das Feldpostamt 413 sind alle Korpstruppen (auch die zeitweilig der Div.unterstellten) angewiesen. b.) Die Postsendungen sind von den Truppen gesammelt beim Feldpostamt aufzuliefern bzw.abzuholen. c.) 17.Division meldet baldmöglichst die Feldpostnummern der I./Pz.Rgt.23 K.Kdo.XIII/Qu. 6.) Ordnungsdienst. a) Das rückw.Armeegebiet wird ab 49. 0,00 Uhr an die Prosna vorverlegt (Wieruszow einschl.). Die Verantwortung für Verkehrsregelung, Ordnungsdienste usw. gehen damit auf den Kdt.rückw.A.Gebiet über. Die Unterstellung der Orstkdtur.Kempen unter Gen.Kdo.XIII entfällt damit. b) Die Armee wird im Laufe des 4.9.39 Ortskdturen einsetzen in Wieruszow und Lututow. Eine weitere Orstdktur. ist für Zlcozew vorgesehen. Einsatz erfolgt am 4. oder 5.9.39. c) Die Orstkdturen. haben mit ihren Kräften Gefangenensammelstellen einzurichten. Diesen sind die Gefangenen unter Bewachung durch die Truppe zuzuführen. Der Abschub der Gefangenen von diesen erfolgt mit Feldgendarmerie-Kräften der Armee. Weitere Feldgend.Kräfte können daher den Div. und dem Korps nicht zur Verfügung gestellt werden. d) Es wird erneut darauf hingewiesene daß es Aufgabe aller Truppenführer (einschl.Kol. und Trosse) ist, erforderlichenfalls die Verkehrsregelung der Feldgend.Kräfte mit eigenen Kräften zu ergänzen. 7.) Meldungen. a) Bis auf weiteres sind ab 4.9. täglich bis 4,30 Uhr dem Offz.v.Dienst beim K.Kdo. von den Div. und Korpstruppen zu melden: Verluste des Vortages (getrennt nach Toten und Verwundeten) die Leibstandarte Adolf Hitler ist gesondert aufzuführen. Mun.Verbrauch im Verhältnis zur 1.Ausstattung. b) Bei den Tagesmeldungen über Verluste ist zu unterscheiden zwischen Offizieren, Uffz. und Mannschaften sowie zwischen Toten, Verwundeten, Kranken und Vermißten. Die L.St.Adolf Hitler ist gesondert aufzuführen. Beispiel: Offz. 20 verw, 4 krank 4 tot 0 vermißt Uffz.u.Mannsch. 102 verw. 10 krank 16 tot 3 verm. L.St.Adolf Hitler Offz. 1 verw. 0 krank 1 tot 0 vermißt Uo.u.Mannsch, 6 verw. 2 krank 4 tot 1 verm. 8.) Versorgungsziel. Das A.O.K. 8 wird die Versorgungebasis für das Korps ab 4.9, wie folgt verlegen: Betr.St.Ausgabestelle nach Olszowa Verpfl.Lager: in Gegend Ochedzyn Mun.Umschlagstelle: an Straßendreieck: Tyble—Bhf, Czastari - Walichnory. 9.) A.O.K.8 beabsichtigt den Feldpostämtern die Post durch Sammelfahrt zuzuführen und Post für das Hinterland abzuholen. Ladungsaustausch für die Feldpostämter 10 und 17 beim Postamt Gr.Wartenberg tägl. etwa 10,00 — 11,00 Uhr ab 4.9.39. Die Feldpostämter sind entsprechend zu benachrichtigen. Anlage Sonderrechte im besetzten Gebiet - im Original vorhanden- |
| 17. D i v i s i o n O.U. Zloczew, den 3.9.1939
Ib /Nr.10 Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr.8 ============================================= 1.) Nachschubstrasse wird von Sukolniki über Lututow nach Zloczew verlängert. 2.) Ausladebahnhof für Nachschub: Bernstadt. 3.) Munitionswesen. J.R.21, J.R.55 und A.A.17 empfangen Munition am 4.9. ab 6.00 Uhr in Mun.Umschlagstelle Bujnow (3 km westl.Zloczew) nach Anlage 1. 4.) Verwaltungswesen. a) Verpflegungsausgabe in der Verpflegungsausgabestelle Swiba. Am 4.9. ab 2.00 Uhr für nicht mot.(V-II) und mot.Einheiten (V-mot). V-mot empfängt 2 Tagessätze. b) V-mot kehrt nach Empfang selbständig zur Truppe zurück. V-II bezieht Unterkunft in Lututow und wird am 4.9. durch die Div. der Truppe zugeführt. Befehl über Umschlagstelle des V-II an V-I folgt. 5.) Sanitätswesen. a) Hauptverbandplatz bis 4.9. 12.00 Uhr Pirdel Gory (5 km südwestl. Lututow), dann Nordeingang Zloczew. b) Leichtverwundetensammelplatz ebendort. 6.) Veterinärwesen. Pferdekrankensamelplatz bleibt vorläufig in Pichlice-Borg; Vorverlegung in Gegend Zloczew wird zeitgerecht befohlen. Vet.Kp.17 erreicht Pichlice-Borg und bezieht dort Unterkunft. Armeepferdelazarett: Wohlau (Schlesien) ist aufnahmebereit. 7.) Kraftfahrwesen. Ausgabestelle für Betriebsstoff Tyble(1 km ostw.Sokolniki) ist ab 4.9. 4.00 Uhr ausgabebereit. Tankstelle für Einzelkraftfahrzeuge: Nordausgang Zloczew ab 4.9. 4.00 Uhr ausgabebereit. 8.) Ordnungsdienste. a) Gefangenensammelstelle beim Div.Gef.Stand. b) Div.Nachschubführer stellt täglich 17.00 Uhr einen Lkw. zum Abtransport von Gefangenen zum Div.Gefechtsstand c) Versprengtensammeistelle: bei Standortkommandantur Breslau, Werderstr.63. d) Es wird darauf hingewiesen dass in verschiedenen polnischen Kreisen (z.B. Kepno, Ostrow) Volksgruppen leben, die nur polnisch sprechen, sich aber als Deutsche fühlen und auch stets zum Deutschtum gehalten haben. Es handelt sich dabei durchweg um Protestanten. 9.) Gruppe Ib bei Div.Gefechtsstard. Stab Div.Nachschubführer Sokolniki. Anlage 1 zu 17.Div./Ib Nr.10 v.3.9.39 Munitionsempfang am 4.9.39 ========================== Jnf.-Rgt.21: 160 Pistolenpatr. 08 600 s.S.i.L. 3000 s.S.o.L. 30 Stielhandgranaten 30 Leuchtpatronen (rot, grün, weiß) Jnf.Rgt.55: 1024 Pistolenpatr. 08 3000 s.S.i.L. 10 0000 s.S.o.L. 300 s.m.K.L-spur 30 5cm Wurfgran.36 40 8cm Wurfgran.34 30 Stielhandgranaten 40 Leuchtpatronen(rot,grün,weiß) Aufkl.Abt.17: 6 000 s.m.K.-Patronen 3 000 s.m.K.L-spur-Patr. 1 500 s.m.K.(H) Patr. 75 Stielhandgranaten 200 Leuchtpatronen 200 Signalpatronen(rot,grün,weiß) 100 Pfeifpatronen. |
| Korpskommando XIII.A.K.
O.U.Zloczew, den 4.9.1939 Qu. Besondere Anordnungen Nr.11 für die Versorgung des XIII.A.K. I. Allgemeines. 1.) Ausladebahnhöfe für Nachschub: XIII.A.K. und 10.Div.: Gr.Wartenberg 17.Division: Galbitz. Das A.O.K.8 rechnet mit Inbetriebnahme der Bahnstrecke Gr.Wartenberg - Kempen ab 5.9.1939. 2.) Nachschubstrassen. a) XIII.A.K. und 10.Div. Gr.Wartenberg - Kempen - Sokolniki - Zloczew - Sieradz. 17.Div. Galbitz - Glausche - Reichtal - Baranow - Olszowa - Sokolniki - Zloczew - Sieradz. Soweit irgend möglich ist jedoch ab Zloczew die Straße Lipne - Burzenia - Stoczki auszunutzen. b) Die Nachschubstrasse steht zur Verfügung für 10.Div. von 0,00 Uhr bis 6,00 Uhr, für 17.Div. von 18,00 - 24,00 Uhr. In diesen Zeiten hat jeweils die Div.den Vorrang, der die Straße zur Verfügung steht. Kolonnen und Fahrzeuge der anderen Division haben nötigenfalls die Straße völlig freizumachen. 3.) Betr.Rohstoffe im feindl.Gebiet. Beim Einmarsch in feindl.Gebiet müssen Rohstoffe jeder Art und Vorräte an Halbzeugen usw. geschont werden. Sie werden von der deutschen Rüstungsinustrie dringend benötigt. Beschlagnahmungen von Rohstoffen und Halbzeugen durch die Truppe sind untersagt. 4.) Vorgehen gegen Franktireure. Gegen Freischärler ist unnachsichtiges Vorgehen geboten. Dem Anzünden von Gehöften und Getriedevorräten ist jedoch scharf entgegenzutreten. Es gehen hierdurch nur Quartiere für die Truppe und Nahrungsmittel verloren, die in der Heimat dringend gebraucht werden. II. Versorgungsgebiete. 1.) Munitionswesen. Dem K.Kdo. stehen fürs Erste etwa 180t Munition zur Verfügung. Hiervon wrden die Anforderungen der Divisionen für den 5.9. mit Armee-Nachschubkolonnen bis zur Umschlagstelle im Wald südl.Sokolniki an Straße Sokolniki-Bahnhof - Czastari - Anfahrt über Sokolniki, Abfahrt über Walichnowy - zugeführt. Sie sind dort von den Divisions-Nachschubkolonnen in Empfang zu nehmen, und zwar: für 17.Div. in der Zeit von 18,00 - 24,00 Uhr und " 10.Div. " " " " 0,00 - 06,00 Uhr. Eine Zuführung der Munition durch die Nachschubkolonnen des Korps ist nur in dringenden Ausnahmefällen möglich. Die Anforderung von Munition für Hand- feuerwaffen und M.G., Inf. und Art.Geschütze hat nur in vollen Packgefäßen zu erfolgen. 2.) Verwaltungswesen. Bis zur Einrichtung eines A.V.L. in Gegend Wieruszow wird 17.Div. ab 5.9.39 auf das A.V.L.Gr.Wartenberg angewiesen. 3.) Sanitätswesen. a) Der Sanitäts-Zweigpark ist von Gr.Wartenberg nach Kempen Dampfmühle am Bahnhof vorverlegt. Ausgabebereit 4.9.39 8,00 Uhr. b) In Gr.Wartenberg befindet sich eine aufnahmebereite Krankensammelstelle, Kirchstraße. 4.) Kraftfahrwesen. a) Die Straßendisziplin im rückw.Armeegebiet ist durchaus ungenügend, besonders bei Einzel-Kfz.und kleinen mot.Kolonnen. Um den Gegenverkehr und überholende Kfz.nicht zu stören, ist streng die rechte Straßenseite einzuhalten, auch wenn die Fahrer durch Staubentwicklung belästigt werden. Für Aufrechterhaltung der Straßendisziplin sind in erster Linie die Truppenvorgesetzten verantwortlich, ferner Ordnungsdienste. Bei groben Verstößen hat jeder Offizier die PFlicht einzugreifen. b) Verschiedentlich ist die mit "Bes.Anordnungen Nr.5 für die Versorgung des XIII.A.K." Ziffer 3.)a) befohlene Tarnung der Herkunftsbezeichnungen an an Ergänzungs-Kfz. nicht, bezw.nicht richtig durchgeführt worden. Zur Klarstellung wird folgendes befohlen: Alle Kennzeichen mit W.H.-Nummer beiben vollkommen unverdeckt. Bei den Ergänzungs-Kfz. sind nur die Herkunfstbezeichnungen IB, IA, II, IV usw. zu überstreichen, jedoch dürfen sie nicht durch die Kennzeichen WH oder WL ersetzt werden, weil hierdurch Verwechslungen mit den planmässigen Wehrmachtfahrzeugen vorkommen können. Die Ortsbezeichnung der Stempel ist unkenntlich zu machen. Ergänzungs-Kfz., insbesodere mit grellen auffallende, Anstrich sind mit Tarnfarbe zu streichen, bei den übrigen sind mindestens die Herkunfstbezeichnungen der Reklamebeschriftung zu entfernen. Anforderungen für Tarnfarbe an Armee-Kf.Park 531. c) Die mit Bes.Anordnungen Nr.1 für die Versorgung des XIII.A.K. Ziffer XII.3.) geforderten täglichen Meldungen über aa) Betriebsstofflage, bb) Kraftfahrgerätelage, allgemein, cc) zahlenmäßiger Ausfall an Kfz. sind in Zukunft nur mehr von dem K.Kdo. umittelbar unterstellten Truppen einzureichen. Es sind nur noch zu melden: zum 9.,16.,23.9.39 usw. der Gesamtverbrauch innerhalb der letzten Woche getrennt nach Ott- und Dieselkraftstoff. Ferner haben alle neueingetroffenen Truppen, soweit dies noch nicht geschehen, die wirkliche Höhe eines V.S.(Verbrauchssatz=Kraftstoffverbrauch aller Kfz. auf 100km) getrennt nach Otto- und Dieselkraftstoff nach den tatsächlich vorhandenen Kfz. und die Höhe einer 1.Ausstattung (Fassungsvermögen) zu melden. d) Um die Untersuchung poln.-Betriebsstoffbestände zu beschleunigen, haben die Truppenteile Proben zu entnehmen und dem Chemikertrupp beim A.Kf.Park zuzusenden. Hierbei ist folgendes zu beachten. 1) Die Mindestmenge hat 2 Ltr. zu betragen. 2) Die Behälter zur Weitergabe müssen unbedingt sauber sein. Hierzu sind sie vor der Füllung dreimal mit dem zu untersuchenden Kraftstoff auszuspülen. Dabei ist jeweils zu verschließen und kräftig durchzuschütteln. Erst dann hat das Einfüllen der Kraftstoffe zwecks Weitergabe an die Prüfstelle zu erfolgen. 3) Der Kraftstoff ist aus Lagertanks, Fässern oder dergleichen genau so zu entnehmen, wie dies beim Tanken in das Kfz.geschieht. e) Austausch und Ersatz von Kfz. Gestellung von Ersatz-Kfz.erfolgt grundsätzlich nur im Austauschverfahren bei A.Kf.Park 531. Ausnahmen sind nur zulässig bei Totalschaden durch Unfälle, Feindbeschuss usw., sowie zur Auffüllung von Fehlbeständen im planmässigen Sollbestand. Im letzteren Fall sind begründete Anträge mit Angabe des Soll- und Istbestandes auf dem Dienstwege dem A.O.K. vorzulegen. Anträge auf Ersatzgestellung bei Totalschäden bedürfen einer ausreichenden Begründung, gegebenenfalls des Gutachtens eines W.K.S. Schwerbeschädigte, laufunfähige Kfz.können vom nächsten Bahnhof zur Instandsetzung an Heimat-Kf.Park LIegnitz abgesandt werden. Absendung ist an A.O.K. und Heimat-Kf.Park zu melden. Rücksendung ist auch bei Totalschaden geboten, zur Gewinnung von Ersatzteilen durch Ausschlachten des Kfz. f) Die Armee richtet im Laufe des 4.9.39 bei Olszowa (3km ostw.Kempen) ein Betriebsstofflager ein. Das Lager wird mit einer ensptrechenden Menge Einheitsbehältern (für L.St.Adolf Hitler und I./Pz.Rgt.23) und mit Otto-Kraftstoff 1 (für I./Pz.Rgt.23) ausgestattet. Empfang durch die Div. einschl.unterstellter Truppen empfangen weiterhin bei der gr.Kw.Kol.f.BEtr.St.3./413. Diese ist ausgabebereit täglich 16,00 - 22,00 Uhr am 4.9.39 in Mrocen (südl.Kempen) am 5.9.39 in Wandalin (südwestl.Zloczew). 5.) Waffen und Gerätewesen. a) Folgende Geräteparke werden z.Zt. im Raume Oels - Gr.Wartenberg eingerichtet: Inf.Gerätepark in Gimmel, ausgabebereit ab 3.9. 19,00 Uhr Art.Gerätepark in Alt Ellguth ) Heergerät-Park in Ndr.Schönau ) ausgabebereit ab Gasschtz.Gerät-Park in Ulbersdorf ) 4.9. 16,00 Uhr Pi.Park in Perzow (Parschau) ausgabebereit ab 4.9. 12,00 Uhr (Sägewerk) b) Auslieferung von Beutwaffen und Muniition. Die Truppe sorgt dafür, daß die Waffen der Gefangenen mit abgeliefert werden, damit sie nicht liegen bleiben und Freischärlern in die Hände fallen können, sondern anderen Formationen zugeführt werden können. c) Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß gemäss H.Dv.90 (Versorgung des Feldheeres, Teil I), Seite 82, Ziffer 175 ua.Anforderungen an Waffen und Gerät grundsätzlich über das K.Kdo.XIII-Qu./W.u.G. zu erfolgen haben. es ist außerdem erforderlich, auf den Geräteanforderungen die Gründe für die Anforderung zu erläutern. z.B. 2 Karabiner 98k - unbrauchbar geworden, 10 Pistolen 08 - zuständig für Erstausstattung, 1 kl.Feldküche - zusätzliche Ausstattung usw. d) Es sind zu empfangen: aa) im Artillerie-Gerät-Park Alt Ellguth (nördl.Pontwitz - Straße Oels - Gr.Wartenberg): 4 Schalenkreuzwindmesser für Beob.Abt.10 2 schwere Mun.Wagen O 2 für 17.Division, (fernmündl.voraus am 4 31.8. un 3.9.) bb) im Inf.Gerät-Park Gimmel (12km ostw. Oels) 2 Karabiner 98k ) 10 Mündungsschoner ) 7 Gewehrstücke ) für A.R.10 1 Kastenboden für Karabiner 98k ) cc) im Gasschutz-Gerät-Park Ulbersdorf (südl.Oberstradam) 8 Trommeln Spürpulver (zu 25kg) 29 Sätze leichte Gasbekleidung ) 7 Gasplanen ) für I.R.21 30 Paar Klarscheiben ) 1 Gasmaske 30 vollständig ) 27 Trommeln Spürpulver (zu 25kg) ) 5 Waffenentgiftungsmittel ) für A.A.17 37 Sätze Spührfähnchen, vollständig ) für 2.kl. 85 Packungen Hautentgiftungsmittel ) Kw.Kol.17 8 Trommeln Entgiftungsstoff (zu 25kg) ) 6.) Ordnungsdienste. Feldgend.Trupp 413 übernimmt ab 4.9.39 abends die Verkehrsregelung in Zloczew und vom 4.9. 18,00 Uhr bis 5.9. 6,00 an der Mun.Umschlagstelle bei Sokolniki (s.Hierzu Ziffer II, 1.) 7.) Rechtspflege. a) Nach dem Gnadenerlass des Führers und Reichskanzlers für die Wehrmacht, der mit dem 1.9.39 in Kraft getreten ist, sind alle bis dahin gegen Wehrmachtangehörige verhängte aber noch nicht vollstreckte Disziplinarstrafen zu erlassen. Hiernach dürfen bis zum 1.9.39 verhängte Disziplinarstrafen nicht vollstreckt werden. Wehrmachtangehörige und ANgehörige des Beurlaubtenstandes, die beim Inkrafttreten des Gnadenerlasses eine Disziplinarstrafe verbüßen, sind sofort in Freiheit zu setzen. Der Straferlaß ist in den Strafbüchern zu vermerken. b) Es besteht Veranlassung, darauf hinzuweisen, daß jeder Fall eines Selbstmordes oder ernstlich gemeinten Selbstmordversuches sofort dem zuständigen Heeresgericht mitzuteilen ist. 8.) Verwaltung der Starosten Kempen. Die Verwaltung der Starosten Kempen ist bis auf weiteres vom Landrat des Kreises Gr.Wartenberg, von Reinersdorff, mit dem Sitz in Kempen übernommen worden, mit Ausnahme des Reichthaler Ländchens, das IM auftrage des Chefs d.Z. zunächst vom Landrat des Kreises Namslau mit verwaltet wird. 9.) Unterkunft. Die rückw.Dienste des XIII.A.K. werden am 5.9.39 früh in den Raum Wandalin - Unikow - Bujnow verlegt. Dieser ist daher ab 5.9.39 freizuhalten. 10.) Meldungen. In den Tagesmeldugen über Pferdeausfälle ist zu unterscheiden zwischen tot, marschfähig und mraschunfähig. |
| 17.D i v i s i o n
O.U. Wola Bedkowska, den 4.9.19 9 Ib/ Nr. 10 Besondere Anordnungen für die Versorgung Nr.9 ============================================= 1.) Nachschubstrasse wird von Zloczew bis nach Zapole verlängert. 2.) Rückwärtige Grenze des Gefechtsgebietes ab 4.9.39 0.00 Uhr: Prosna im Abschnitt Boleslawiec - Grabow, letzterer Ort zum Gefechtsgebiet, Wieruszow zu rückwärtigem Armeegebiet. 3.) Ausladebahnhof für Nachschub 17.Division: Galbitz:. 4.) Betr.Rohstoffe im feindlichen Gebiet. Beim Einmarsch in feindliches Gebiet müssen Rohstoffe jeder Art und Vorräte an Halbzeugen usw. geschont werden. Sie werden von der deutschen Rüstungs- industrie dringend benötigt. Beschlagnahmungen von Rohstoffen.und Halbzeugen durch durch die Truppe sind untersagt. 5.) Munitionswesen. a) Es empfangen in Munitionsumschlagstelle Nordeingang Ruszkow am 5.9.39 8.00 Uhr L.St.Adolf Hitler 80 000 Patr.s.S.i.L. 175 000 Patr.s.S.o.L. 1 000 5cm Wgr.36 1 500 Leuchtpatr. 350 8cm Wgr.34 2 000 Stielhandgrn. 1 000 3,7 cm Pzgr.P. 300 7,5 cm Igr.18 Inf.Rgt.55 50 000 Patr.s.S.o.L. 300 Patr.s.m.K.Lspr. Aufkl.Abt.17 6 000 Patr.s.m.K. 3 000 " s.m.K.Lspr. 1 500 " s.m.K.(H) 75 Stielhandgr. 200 Leuchtpatr. 200 Signalpatr (rot,tgrün) 100 Pfeifpatr. Art.Rgt.17 2oo F.H.Gr.m.Az. b) Bei den täglichen Mun.Bestandsmeldungen ist neben dem Bestand noch der Bedarf in ( ) anzugeben. c) Für L.St.Adolf Hitler sind in Heeresmun.Anstalt Altengrabow bei Magdeburg 10 000 Pistolenpatr. 7,65 mm (2 1/2 Patronenkästen 150 kg) bereitgestellt. L.St.Adolf Hitler hat die Munition umgehend unter Entsendung eines Kraftfahrzeuges abzuholen. 6.) Verwaltungswesen. Verpflegung. V-II steht am 5.9.39 15.00 Uhr der Truppe wie folgt zur Verfügung verst.J.R.21 (mit III./A.R.17 u. I./A.R.53) in Choine J.R.55 (mit II./A.R.17) in Wiechuciece J.R.95 (mit I./A.R.17) in Stoczki. V-II des Pi.17 steht ab 13.00 Uhr in Zloczew zur Verfügung und ist vom Pi.17 selbst heranzuziehen. Nach dem Umschlag sammelt V-II wieder in Lututow, empfängt ab 24.00 Uhr in der Ausgabestelle erneut Verpflegung und geht im Anschluss daran in Lututow zur Ruhe über. 7.) Sanitätswesen. Hauptverbandplatz Barczew; L.V.Sammelplatz-Stoczki. Wagenhalteplätze: Dabrowa Wielka und Kol.Stoczki. Armeefeldlazarett Kempen. Krankensammelstelle Lututow. 8.) Kraftfahrwesen. Tankstelle für Einzelkraftfahrzeuge bis 5.9. 13.00 Uhr Westausgang Zloczew. Ab 5.9. 11.00 Uhr Zapole Strassenkreuz am Nordausgang. Betriebsstoffausgabeselle Tyble beendet Ausgabe am 5.9. 10.00 Uhr. Neue Betriebsstoffausgabestelle ab 5.9. 1.00 Uhr Potok (3 km nordostw. Zloczew. Nachstehende Bereifung wurde durch die Werkstatt-Kp. beschafft: a) für 4.K1.Kw.Kol.17 1 Reifen 9 1/2/42 1 Schlauch 1 Felgenband 1 Reifen 8 1/2 /36 = 9.75/20 1 Schlauch 1 Felgenband 1 Reifen 12.75/20 1 Schlauch 1 Felgenband b) für 6.kl.Kw.Kol.17 1 Reifen 700/20 für Stab 17.Div. 1 Decke 5.50/17 2 Schläuche 5.25/17 1 Decke 6.50/20 1 Schlauch 6.50/20 d) für II./A.R.17 1 Schlauch 2.5/19 Die Bereifung kann gegen Rückgabe des Altgummis bei der Werkstatt-Kp. empfangen werden. Sämtliche Einheiten der Division einschliesslich der zugeteilten Truppen Leibstandarte Adolf Hitler, II./A.R.46 und I./Pz.Rgt.23 melden mit der Morgenmeldung 6.9.39 Bestand und Bedarf an Kraftstoff l Dieselöl 1 Motorenöl 1 Getriebeöl 1 Fett kg nach dem Stand vom 5.9.39 16.00 Uhr. A.Kf.Park (zur Zeit Breslau Rosenberg Kaserne B.b. 28 Te1.42151 verfügt über Abschleppgerät. Abschleppkommandos sind über die Division beim Armeekraftfahrpark anzufordern. 9.) Postversorgung. Das Feldpostamt befindet sich am 4. und 5.9. in Lututow Nordausgang. Ab 6.9. nimmt das Feldpostamt seinen Standort beim Verpflegungsamt der Division. Die Postabholer sind von den Einheiten mit Abholausweisen zu versehen. Letzterer gibt, falls nicht vorhanden, das Feldpostamt aus. Die in die Heimat gerichtete Post ist von den Einheiten zu sammeln und den Postabholern mitzugeben, die anlässlich der Verpflegungausgabe die Postablieferung und Postabholung durchführen. 10.) Veterinärwesen. a) Bewegl. Tierblutuntersuchungsstelle 532 ab 2.9.39,10.00 Uhr arbeitsbereit in Wohlau, Landw.Schule. b) Vet.Park ab 2.9.39 ausgabebereit in Hundsfeld. Anforderungen an Div./IVc. c) Mit Ersatzpferden aus den A.Pferdeparken kann vor 8.9.39 nicht gerechnet werden. 11.) Ordnungsdienste. a) Sondergerichte im besetzten polnischen Gebiet. Die angekündigte "Verordnung über Sondergerichte im besetzten polnischen Gebiet" ist durch den Oberbefehlshaber des Heeres mit Wirkung vom 1.9.39 in Kraft gesetzt worden, Wortlaut der Verordnung siehe Anlage. b) Der R.S.D.(Reichssicherheitsdienst) als persönliche Bewachung des Lehrers und des Generalfeldmarschalls Göring hat mit Lichtbildausweisen und Polizeimarken ausgestattet. Die Lichtbildausweise sind in sich nummeriert und tragen die Bezeichnung G.F.P.- R.S.D. Der R.S.D. nimmt bei Festnahmen nur die ersten Feststellungen vor und übergibt festgenommene Personen sofort der nächstcn Geh.Feld.Pol.Gruppe (Mitteilungen vom Heerespolizeichef). 12.) Gepäcktross hält sich bereit bis zum 5.9. abends den Raum nördlich Zloczew zu erreichen. 13.) Meldungen. a) Bis auf weiteres sind ab 4.9. täglich bis 4,00 Uhr dem Offz.v.Dienst bei der Division von den Truppenteilen zu melden: Verluste des Vortages (getrennt nach Toten und Verwundeten) Munitionsverbrauch im Verhältnis zur 1.Ausstattung. b) Bei den Tagesmeldungen über Verluste ist zu unterscheiden zwischen Offizieren, Uffzen. und Mannschaften sowie zwischen Toten, Verwundeten, Kranken und Vermißten. Beispiel: Offz. 20 verw. 4 krank 4 tot 0 vermißt Uffz.u. u. Mannsch. 102 verw. 10 krank 16 tot 3 vermißt Anlage Verordnung über Sonderrechte - in Original vorhanden LSSAH KTB - |
| 17.Division
Div.Gef.St. Zloczew, den 4.9.39 vorm. Ia D i v i s i o n s - B e f e h l für das Verhalten der Truppe im Operationsgebiet. In den letzten Tagen haben eine ganze Anzahl sinnloser Schießereien gegen meist nicht vorhandene Freischärler stattgefunden. Desweiteren wurden Gehöfte und Ortschaften, aus denen angeblich geschossen wurde, einfach angezündet. Dieser Zustand muß sofort aufhören, da durch ihn nicht nur die Moral der Truppe leidet, sondern auch die Führung und die Bewegungen der Truppe in starkem Maße gefährdet werden. So sind am 3.9. die 3 vorhandenen Fernsprechleitungen zum Korps in dem brennenden Wieruszow, die zur Straße eingeerdet wurden, trotz wiederholter Instandsetzung immer wieder abgebrannt, sodaß die Fernsprechverbindung den ganzen Tag gestört war. Am 4.9. wurden Häuser in Z 1 o c z e w (Sitz des Divisions-Stabes) ohne jeden Grund angezündet. Folge: Die einzige Straße durch die Ortschaft war auf viele Stunden unpassierbar. Die nach westl. Zloczew befindliche schwere Artl. Abteilung und mot. Marschkolonne erhielten vielstündige Verspätungen. Zur Verhinderung weiterer derartiger Vorkommnisse befehle ich: 1.) Mot.Teile der Division und sämtliche Gefechtstrosse marschieren von heute an mit nicht geladenen Karabinern. Erfolgt ein überfall feindl. Freischärler, so wird auf Befehl des Führers der Einheit erst geladen und dann planmäßig zur Vertreibung der Freischärler vorgegangen. Kein Führer oder Mann eines Gefechtstrosses hat eine Handgranate bei sich. Für die schärfste Durchführung dieses Befehles mache ich sämtliche Führer persönlich verantwortlich. Ich werde mich sowohl selbst davon überzeugen, wie auch die Organe meines Stabes mit der gleichen Aufgabe beauftragen. 2.) Jedes Anzünden eines Hauses und jedes Werfen von Handgranaten ist verboten, selbst wenn aus einem Hause geschossen worden ist. Dieses Verbot ist deshalb erforderlich, weil bei der leichten Bauart der polnischen Häuser fast immer die ganze Ortsehaft niederbrennt und wir daher uns selbst oder den rückwärtsfolgenden Truppen der Armee jede Unterkunftsmöglichkeit rauben. Was dies bei eintretender nasser und kalter Witterung bedeutet kann sich jeder selbst sagen. Zuwiderhandelnde wrede ich ohne jede Rücksichtnahme auf die Person bestrafon oder vor das Kriegsgericht stellen. Der Kommandierende General Loch |
| 17.Division
Div.Gef.St. Zloczow, der. 4.9.39 Ie Mit Fernschreiben Korpskommando XIII ging anher: Im Vormarschstreifen der Division für den 4.9. liegen eine Anzahl deutscher Dörfer noch westlich der Warthe. Es ist unbedingt dafür Sorge zu tragen, daß in diesen Dörfern jegliche Zerstörung und Beschädigung verhindert wird. Es handelt sich um die Ortschaften Kol. Majaczewice, Wolnitza - Grabowska, Reschew, Kamilow, Marjanow, Kol. Nieczuj, Barczew - Stefanow, Milejow, Janow, Wola - Rudlicka. Der Propagandatrupp der Division ist ebenfalls darauf hinzuweisen, daß es sich hier um deutsche Ortschaften handelt. 17.Division |
| 17. D i v i s i o n
Div.Gcf.St. Wola Bedkowska, den 4.9.39. Ia Verteilt: nach Op.Verteiler I und R. Die slowakische Wehrmacht ist seit 30.8. der Heeresgruppe Süd unterstellt. Flugzeuge slowakischer Luftwaffe tragen die Farben des neuen Hohcitsabzeichens: Rotes Doppelkreuz im blauen Kreis. Flugzeuge mit alten tschechischen Abzeichen: Kreis mit blau - weiß - roten Sektoren. sind feindlich! |
| Korpskommando XIII.A.K.
O.U.Zloczew, den 5.9.1939 Qu. Besondere Anordnungen Nr.12 für die Versorgung des XIII.A.K. I. Allgemeines. Behandlung von Freischärlern. Es ist in verschiedenen Fällen vorgekommen, daß polnische Zivilisten, die verdächtig waren auf deutsche Truppen geschossen zu haben, der Sipo zwecks Klärung der Täterschaft übergeben worden sind. Ein derartiges Verfahren ist unzweckmäßig, da nur in den seltessten Fällen nachträglich ausreichende Schuldbeweise erbracht werden können. Es wird auf den Befehl des Oberbefehlshabers verwiesen, wonach Meuchelmörder und Freischärler sowie Zivilpersonen, die im Besitze von Waffen und Munition betroffen werden, zu erschiessen sind. In gleicher Weise ist vorzugehen gegen polnische Zivilpersonen, die sich in Häusern und Gehöften befinden, aus denen auf Truppen geschossen worden ist. Ein Abbrennen der Häuser ist in allen Fällen zu unterbinden. Die Truppe zerstört sich nur ihre eigenen Quartiere und vernichtet gleichzeitig wertvollste Erntebestände, die damit der Heimat verloren gehen. Vorgekommene Fälle geben zudem Veranlassung, darauf hinzu- weisen, daß polnische Zivilisten mit Vorliebe in deutsch-bewohnte Häuser eindringen und aus diesen Schießen. In den besetzten Ortschaften ist in geeigneter Weise - durch Anschlag oder Ausruf - bekanntzugeben, daß die Bevölkerung für Meuchelmörder in ihren Reihen verantwortlich gemacht wird und mit der Erschießung von Geiseln zu rechnen hat. II. Versorgungsgebiete. 1.) Verwaltungswesen. a) Verpflegung: aa) Am 5.9. werden mit A.Nachschubkolonnen aus A.V.L.Gr.Wartenberg nach Zloczew nachgeführt: Für 10.Div. 22 000 Port.ohne Brot und Fleisch (nur wenn Dauerfleisch) und 4 300 Rationen. Für 17.Div. 15 000 Portionen mit Brot und Fleisch. Eintreffen am späten Nachmittag. Die Div. haben die Verpflegung am Eintreffort zu übernehmen. bb) 17.Div. kann Mehl in der Dampfmühle Kempen (Besitzer Jan.Morek) empfangen. Vorräte z.Zt. etwa 70 - 80 t. cc) Das Straßenbau-Btl.538 wird wirtschaftlich der 10.Div. zugeteilt. b) Allgemein. Die Truppenteile und rückw.Dienste werden nochmals darauf hingewiesen, daß sie Frischgemüse, Frischkartoffeln und Pferdefutter (Hafer nur im besetzten Gebiet) weitgehend selbet zu beschaffen haben. Künftig wird die Armee höchstens noch die halben Gemüseportionen und Haferrationen zur Verfügung stellen. Schlächtereizug 17.Div. hat umgehend Betrieb aufzunehmen. Dauerfleisch und Wurstkonserven werden künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen nachgeschoben werden. 2.) Sanitätswesen. a) Krankensammelstelle Wieruszow eingerichtet ab 5.9. 10,00 Uhr. b) In Kempen ab 5.9.39 14,00 Uhr Armee-Feldlazarett eingerichtet. 3.) Veterinärwesen. a) Mit Einsatz der Vet.Kp. sind Anträge auf Abholung von Pferden von der Truppe nur an die Div. bezw. Vet.Kp. zu richten. Die Regelung gemäß "Besondere Anordnungen Nr.1" Ziffer IV. 1.) entfällt. b) Armeepferdelazarett 531 ab 5.9.39 2,00 Uhr in Neustradam aufnahmebereit. Anmeldung von m.u.Pferden an K.Kdo.XIII/IVc. Bewegl. Tierbl.Unters.Stelle 531 ab 4.9.39 16,00 Uhr arbeitsfähig in Neustradam (Schloß). Armeepferdelazarett 533 und bewegl. Tierbl.Unters.Stelle 532 in Wohlau ab 5.9.39 nicht mehr aufnahmebereit. Vet.Park 530 wird am 5.9.39 nach Oberstradam verlegt und ist ab 6.9.39 10,00 Uhr ausgabebereit. 4.) Kraftfahrwesen. a) Nach Entleerung des Betr.St.Lagers der Armee in Olszowa werden die Div. auf die Eisenbahntankstelle der Armee in Kempen angewiesen. b) Die dem K.Kdo.XIII unmittelbar unterstellten Truppen(einschließlch Str.Bau-Bt1.538) bleiben auf 3.gr.Kw.Kol.f.Betr. St. 413 angewiesen. Empfang je Einheit bis zu 1 Verbrauchssatz am 5. und 6.9. 16,00 - 22,00 Uhr in Wandalin (südwestl.Zloczew). c) Abschleppen von unbrauchbaren Fahrzegen. Die Div. und die dem K.Kdo. unterstellten Truppen melden den genauen Standpunkt der unbrauchbaren Fahrzeuge an die Abt Qu/Kf., damit veranlaßt werden kann, daß dieselben vom Armee-Kf.Park Breslau abgeschleppt werden Da dem A.Kf.Park nicht genügend Fahrzeuge zur Verfügeng stehen kann eine direkte Zuführung an die Div. nicht erfolgen. Die Abschleppkommandos des Kfz-Parks 531 sind so stark in Anspruch genommen, daß nicht alle Anforderungen erfüllt werden können. Mehrfach hat sich die Truppe in der Zwischenzeit selbst geholfen, sodaß zwecklose Leerfahrten entstanden. Die Abschleppkommandoe des A.Kf.Parks sind nur in dringenden Fällen anzufordern, wenn ein Abtransport mit Truppenmitteln und auch durch die Werkstattkp. bezee Werkstattzüge tatsächlioh unmöglich ist. d) Ab 5.9.39 sind Teile dee A.Kf.Parks 531 (Kfz.Staffel, Bereifungsaustauschstelle, Abschleppgruppe) in Kempen eingesetzt. Arbeitsbereit ab 5.9.39 mittags. 5.) Straßenbaudienste. a) Dem Korps sind nunmehr unterstellt: Pi.Stab Oberstltn. Schultz Str.Bau.Btl.538. b) In erster Linie wird die Nachschubstraße des XIII.A.K. (Wieruezow, Lututow - Zloczew - Sieradz) instandgesetzt. Als nächstes ist beabsichtigt, die Warthebrücke bei Sieradz zur Freimachung des eingebauten Pioniergeräts auszubauen. Die Div. melden dem K.Kdo./Pi.Stab Obstltn.Schultz dringend instandsetzungebedürftige Straßenstücke und Brücken in ihrem Streifen. Es ist jedoch wichtiger zunächst eine Straße vollkommen instandzusetzen. c) Behelfsmäßige Brücken-und Straßeninstandsetzungen durch Pioniere sind grundsätzlich auf der Seite der Straße zu machen. Bei späterem Ausbau muß sonst die ganze Straße zeitweise gesperrt werden. 6.) Waffen-und Gerätwesen. a) Berichtigung zu den besonderen Anordnungen Nr.11 für die Versorgung des XIII.A.K. Ziff. 5.) cc): Hinter Gasschutz-Gerätepark ist zu streichen "Ulbersdorf" und dafür zu setzen "Schollendorf"; darunter ist als neue Zeile einzutragen: "Nachr.Park in Ulbersdorf". b) Aus den Geräteparken kann Gerät über das Soll der K.A.N. hinaus oder am Soll fehlendes Gerät nicht zur Verfügung gestellt werden. In Zukunft sind nur Anforderungen über Gerät vorzulegen, das bei der fechtenden Truppe 1) unbrauchbar geworden oder verloren ist 2) instandgesetzt werden muß un dmit e der Truppe zur Verfügung stehenden Mitteln nicht wiederhergestellt werden kann. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß am Soll fehlende Waffen erst aus Beutebeständen ergänzt werden können. In zukunft ist von derartigen Anforderungen Abstand zu nehmen, z.Zt.vorliegende Anforderungen werden dem Anragsteller zurückgegeben. |
| Korpskommando XIII
O.U. Zloczew, den 6.9.39 Ia Nr.6/39. An 10. Division 17. Division mit N.A. für Leibstandarte, Artl.Kdr.17 mit N.A. für II./A.R.53 u. II./A.R.46, N.53, 5.(H)/13, II./Flak 22 K.Kdo.XIII: Ia, Ic, Qu. Korpsbefehl für 7.9. 1.) In Erweiterung des gestern errungenen Erfolges an der Warthe gelang es heute, zur Verfolgung überzugehen und den Feind auf Lodz zurückzuwerfen. Außer Teilen der 10. u. 28.poln.Div. wurde auch die gestern neu eingesetzte 2.poln.Div. geschlagen. Rechts von uns ist das XI. A.K. mit 18.Div. im Vordringen auf Belchatow, links erreichte das X.A.K. Poddebice. 10.Armee im Vorgehen über Piotrkow auf Tomaszow; ostpreußische Truppen erreichten heute den Nerew bei Rozan. 4.Armee (Pommern) im Vordringen über die Weichsel nach Südosten. Nach Fliegermeldungen versucht der Feind, die um Lodz stehenden Truppen über Breziny nach Osten zurückzuführen. In Lodz und auf den Bahnhöfen ostw. davon stehen zahlreiche Truppentransporte, die infolge der Bahnunterbrechungen durch Bombenangriffe nicht abgefahren werden können. Für den 7.9. ist damit zu rechnen, daß der Feind mit Nachhuten westl.Lodz den Abmarsch seiner Hauptkräfte deckt. Außerdem ist es möglich, daß in der linken Flanke des X.A.K. und nördl. Lodz Teile des an der pommerschen Front geschlagenen Gegners auftreten, die nach Südosten durchzubrechen versuchen. Der 3./I.R.55 gelang es heute, ein polnisches Flugzeug abzuschießen. Ich spreche der Kompanie meine besondere Anerkennung aus. 2.) Das XIII.A.K. verfolgt am 7.9. den fliehenden Feind und stößt nördl. Lodz unter Staffelung rechts in Richtung Strykow durch. Die Leibstandarte riegelt Lodz von Süden ab. Bei den an Lodz vorbeiführenden Märschen der nächsten Tage ist das Stadtgebiet einschließlich der Vorstädte von Lodz zu vermeiden. Auch die größeren um Lodz liegenden Städte und Ortschaften wie Pabbianice, Konstantynow, Aleksandrow, Zgierz, Ragow sind nicht zur Unterkunft auszunutzen. Die marschierende und ruhende Truppe bedarf in der Umgegend von Lodz besonders sorgfältiger Sicherung. 3.) Gefechtsaufträge. a) 17.Div. nimmt zunächst in den frühen Morgenstunden Lask und stößt entlang der Straße mit Panzern auf Pabbianice vor. Nach Erreichen dieses Zieles macht 17.Div. die Marschstraße frei und zieht Leibstandarte auf Rzgow durch. Tagesziel für 17.Div.: A.A.17 Ost- und Nordrand Pabbianice, Masse der Div. im Raum Pabbianice Westrand Lask. Die verstärkte Leibstandarte mit II./A.R.46, der 17.Div. unterstellt, ist in das Höhengelände am Antoniew vorzuführen, um hier Lodz von Süden abzuschließen. Hierzu ist je 1 verst.Batl. in die Gegend Tuszyn, Rzgow und Wole Rakowa vorzuführen. Die Straße Lodz - Andrzejow - Kurowice Rzadowe muß durch Feuer gesperrt werden können. Aufklärung bis zur Linie Dlutow - Bedkow - Brzeziny. Im Angriffsfall ist das Höhengelände vor Antoniew zu halten. b) 10.Div. erreicht um 8.00 Uhr antretend, bis zum Abend des 7.9. mit Aufkl.Abt. den Raum um Zgierz Ost, mit Masse den Raum Aleksandrow Kwiatkowice. Die Ner-Übergänge von Szydlow und Puczniew sind frühzeitig in die Hand zu nehmen und zu sichern. c) Trennungslinie zwischen 17. u. 10.Div.: Woislawska - Wrzeßczewice - Janowice - Konstantynowek - Kol. Kaly.Brzeziny (Orte zu 17.Div.). 4.) II./A.R.53 ist durch Artl.Kdr.17 hinter der Leibstandarte über die Warthe zu führen und in Gegend Wald westl.Paprockie (3 km südwestl. Zdunska Wola) bis 7.9. zur Verfügung des Korps bereitzustellen. 5.) Aufklärung. a) Luft: Überwachung des Raumes Drazbice - Ujazd - Jezow - Strykow - Ozorkow - Poddebice. Steckt in diesem Raum noch Feind und wo? Wo sind Geländeverstärkungen festzustellen? Wo steht Feind zur Abwehr? Welche Bahnen und Straßen sind belegt u. in welcher Richtung? Überwachung der Lage bei XI.A.K. (Gegend Belchatow), XVI. A.K. (Gegend Tomaszow), X.A.K. (Gegend Ozorkow). b) Erde: Durch die Divisionen in ihren Streifen, 10.Div. bis zur Linie Brzeziny - Strykow - Ozorkow Süd c) Je 1 Artl.Flieger für 10.Div. und 17.Div. ab 7.9. 6.00 Uhr abrufbereit. 6.) Luftschutz. II./Flak 22 schützt mit 1 leichten Battr. die Brücken über die Warthe, mit 1 s.Battr. den Feldflugplatz Zapole, Gefechtslandeplatz Zloczew. 1 1.Battr. bleibt Leibstandarte unterstellt. Der Rest der Abteilung schützt die Divisionen bei Marsch und Ruhe. 7.) Nachrichtenverbindungen wie bisher. Mit XI. u. XVI.A.K. ist Funkverbindung zu halten. 8.) Korps-Haupt-Quartier wird 7.9. vorm. nach Zdunska Wola verlegt werden. |
| Korpskommando XIII.A.K.
O.U.Sloczew, den 6.9.1939 Qu. Besondere Anordnungen Nr.13 für die Versorgung des XIII.A.K. I. Allgemeines. 1.) Ausladebahnhof für Nachschub des XIII.A.K.: Wieruszow 2.) Nachschubstraßen werden verlängert: XIII.A.K. u.17.Div. Sieradz - Zdunska Wola - Orchow (nördl.Laske). 10.Division Sieradz - Zdunska Wola - Szadek. 3.) Die Starosten (Landrats-) und Gemeindeämter sind im rückw.Armeegebiet für die Verwaltungsbehörden des Ch.d.Z.von Belegungen freizuhalten. 4.) Erntevorräte und landwirtschaftliche Betriebsmittel (Maschinen, Geräte usw.) sind unbedingt zu schonen. 5.) Der Zivilbevölkerung sind durch öffentliche Bekanntmachung Hamsterkäufe verboten worden. Auf das entsprechende Verbot für die Truppe wird erneut hingewiesen. Es ist ferner untersagt worden, Preise und Löhne zu erhöhen. II. Versorgungsgebiete. 1.)Munitionswesen. a) Die in der Nacht vom 5./6.9.39 zugeführte zur Auffüllung der 1.Ausstattung erforderliche Munition muß am 6.9. am Bahnhof Wieruszow (Mun.Zug) empfangen werden. Zuführung durch die Armee ist am 6./.9. nicht möglich. b) Die Div.und Korpstruppen sorgen für Auffüllung der 1.Ausstattung. c) Für 8.9.39 hat das K.Kdo.vorsorgliche Bereitstellung einer Ausstattung auf dem Ostufer der Warthe beantragt. 2.)Kraftfahrwesen. a) Zum Betriebsstoffempfang am 6.9.39 werden nachgewiesen. aa) 10.und 17.Division auf Armeeausgabestelle Olzowa bzw.Eisenbahntankstelle Kempen. bb) Auf Betr.St.Ausgabestelle Zloczow Leibstandarte Adolf Hitler mit 11 000 Ltr. Otto 3 000 " Diesel 17.Division für I./Pz.Rgt.23 10 000 " Otto I 5 000 " Diesel. cc) Die übrigen Korpstruppen bleiben auf die gr.Kw.Kol.f.Betr.St.3./413 angewiesen. Empfang 16,00 - 22,00 Uhr in Wandalin. b) Ab 7.9. mittags ist voraussichtlich in Sieradz eine Betr.St.Ausgabestelle für das XIII.A.K. durch die Armee eingerichtet. c) Die angespannte Betr.Stoff-Ersatzteillage erfordert zwingend, daß außerhalb der Gefechtshandlungen und des notwendigsten Versorgungsverkehrs die Benutzung der Kfz.auf das Notwendigste eingeschränkt wird. Der Kdt.d.rückw.Armeegebiets wird auch weiterhin den Kfz.-Verkehr durch Kontrollposten, die mit einem Offizier besetzt sind, überwachen. 3.) Ordnungsdienste. a) Vom Kdt.d.rückw.Armeegebiets sind eingesetzt: Ortskdtur. Kempen " Wieruszow " Lututow " Zloczew Vorverlegung der Feldkdtur.530 nach Sieradz ist vorbereitet. b) Gefangenensammelstelle der Armee: Kempen (Ortskdtur.). Außerdem haben alle Ortskdturen.Gefangenen-Sammelstellen einzurichten, an die Gefangene von der Truppe zuzuführen sind. Den Abschub von diesen Sammelstellen beantragen die Kdturen. beim Kdt.d.rückw.Armeegebietes. Alle Fahrten von Leerkolonnen sind zum Abschub auszunutzen. c) Verkehrsregelung. Der Feldgend.Tr.413 übernimmt ab 6.9. abends die Verkehrsregelung an Straße Zloczew - Sieradz (Orte einschl.) 4.) Verpflegung. 10.und 17.Div. werden bis 7.9. mittags je 1 Tagesatz Verpflegung nach Sieradz zugeführt. Die Übernahme hat durch die Div. gegen 14.00 Uhr am 7.9. zu erfolgen. 5.) Straßenbau. Neben der Instandsetzung der Nachschubstraße des Korps wird zunächst die Straßenbrücke bei Sieradz durch das Str.Bau-Btl.53 beschleunigt instandgesetzt. 6.) Beutewaffen und Geräte. Auf die Heranziehung der Div.Nachschub-Komp.zur Einrichtung von Beutesammelstellen wird hingewiesen. |
| Korpskommando XIII
O.U. Zduneka Wola, den 7.9.39 Ia Nr.7/39. An 10. Division 17. Division mit NA. für Leibstandarte, Artl.Kdr.17 mit N.A. für II./A.R.53 N.53 5.(H)/13, II./Flak 22, K.Kdo,XIII: Ia, Ic, Qu. Korpsbefehl für 8.9. 1.) Die in und um Lods stehenden Teile dee Feindee versuchten am 7.9. mit Nachhuten das Vordringen unserer Divisionen aufzuhalten, um den Abzug nach Osten zu decken. Der verfolgenden 10.Div, ist es gelungen, durch schnelles Vordringen auf Strykow die Stadt Lodz von Norden abzuriegeln Vor dem linken Flügel des X.A.K. trat bei Uniejow neuer Feind aus nordwestl. Richtung auf, der anscheinend zu den vor der pommerschen Front geschlagenen polnischen Heeresteilen gehört; er wurde abgewiesen. Die 24. Div. erreichte mit vordersten Teilen am 7.9. abends Wola Makolska. Vor 10. Armee, die mit Schwerpunkt rechts über Tomaszow auf Rawa Mazowiecka vorgeht, weicht der Feind in nördl. und nordostwärtiger Richtung zurück. Unser rechtes Flügel-Korps (XI.) kann mit vordersten Teilen am Abend des 7.9. die Straße Piotrkow - Lask überschritten haben. Es ist daher damit zu rechnen, daß dieser Gegner sich der drohenden Umklammerung durch einen Durchbruchsversuch nach Norden beiderseits Lods zu entziehen versucht. 2.) XIII.A.K. riegelt hiezu mit 10.Div. Lodz nach Norden und Nordosten, mit 17. Div. nach Westen und Süden ab. 3.) Hiezu erreicht a) Verst. 17.Div., der die Leibstandarte unterstellt bleibt, mit je 1 verst. Regt.Gruppe die Räume nördl.Pabbianice, um Konstantynow und um Kol. Kaly - Grabienice. 1 verst.Batl. sichert den Grabia-Abschnitt bei Lack nach Süden. Die Leibetandarte ist nach Klärung der Lage von Pabbianice auf Rzgow vorzutreiben; die II./A.R.46 (ohne 1 Battr.) tritt unter unmittelbaren Refehl der 17.Div. b) 10.Div mit je 1 verst. Regt.Gruppe den Raum Kol. Niesulkow - Kol. Wola Cyrusowa, den Raum um Strykow und um Zgierz. c) Trennungslinie zwischen 17. u. 10.Div.: Jedlicze - Helenowek - Antoniew Sikawa - Straßenkreuz 1 km südl. Bedon - Popielawy (Orte zu 10.Div.) 4.) Aufklärung. a) Luft: Überwachung des Raumes sUdl, u. südostw, der Linie Zdunska Wola - Lask - Papbianice - Brzeziny. Wo und in welcher Richtung sind in diesem Raum Feindbewegungen festzustellen? Feststellung des linken Flügels XI.A.K. der in Gegend Druzbice - Tuszyn vermutet wird. Überwachung von Lodz und der aua Lodz herausführenden Straßen. b) Erde: 17.Div. k1ärt auf in ihrer rechten Flanke bis zur Linie Cestkow A - Roza - Tuszyn - Wola Rakowa 10.Div. bis zur Linie Bedon - Brzeziny - Kolacin - Uchan Gorny. c) Je 1 Art1.Flieger ab Tagesanbruch abrufbereit für 10. u. 17.Div. 5.) Luftschutz. Durch II./Flak 22 in den Marsch- u. Bereitstellungeräumen der Divisionen. 1 s.Battr. ist vom Feldflugplatz Zloczew vorzuziehen sobald 5.H/13 weiter nach Osten vorverlegt wird. 1 1.Battr. bleibt Leibetandarte unterstellt. Die Sicherung der Warthe-Übergänge ist durch Armee sichergestellt. 6.) Reserven. II./A.R.53 ist durch Artl.Kdr.17 bis 8.9. 8.00 Uhr in das Waldstück nördl. Okup Wielki (4km westl. Lask) zur Verfügung dee Korps vorzuziehen. 7.) Nachrichtenverbindungen wie bisher. 8.) Korps-Haupt-Quartier bleibt 8.9. Zdunska Wola. |
| Korpskommando XIII.A.K.
O.U.Sloczew, den 7.9.1939 Qu. Besondere Anordnungen Nr.14 für die Versorgung des XIII.A.K. I. Allgemeines. 1. Geh.Feldpolizei. Das GFP.-Kommissariat I der G.P.P.Gruppe 540 (bisher Oels) ist am 2.9.39 nach Kempen verlegt worden. Leiter: Kom. K u t h. Bei künftigem Standortwechsel kann der Standort bei K.Kdo.XIII/Ic erfragt werden. 2. Als Landräte sind eingeeetzt: ab 3.9.39 in Kempen Landrat v.Reinersdorf (Gr.Wartenberg) im Reichtaler Ländchen Landrat Heinrich (Namslau). II. Versorgungsgebiete. 1.) Verwaltungswesen. Verpflegung: Die Divisionen sorgen dafür, daß die angeforderten Frischfleischmengen auch abgenommen werden. Sofern sich die Truppen mit Frischfleisch selbst versorgen, ist es nicht angängig, daß sie die an sich zustehenden Mengen anfordern und Konserven empfangen wollen. 2.) Sanitätswesen. a) Zu den Krankeneammelstellen sind grundsätzlich nur ärztlich vollkommen versorgte Verwundete zu überweisen. b) Leichtkranke und Leichtverwundete, deren Wiederherstellung in kurzer Frist zu erwarten ist, verbleiben unter allen Umständen bei der Truppe und sind den Krankensammelstellen nicht zu überweisen. 3.) Veterinärwesen. Wegen des Vorkommens von Trichinen und Finnen bei Schlachttieren in Polen wird darauf hingewiesen, daß der Genuß ungekochten Fleisches in jeder Form gesundheitsschädlich und daher verboten ist. 4.) Kraftfahrwesen. a) A.Kf.Park 531 wird nach Sieradz vorverlegt. Austausch von Kfz. und Bereifung ab 7.9.39 nachm. b) Ab 7.9.39 mittags ist in Sieradz eine Betr.Stoff-Ausgabestelle eingerichtet. Auf diese Abgabestelle werden 10. und 17.Division mit unterstellten Teilen angewiesen. Die Ausgabestelle Zloczew wird bis 8.9.39 früh durch K.Nsch.Führer 413 auch nach Sieradz verlegt. c) Die dem K.Kdo.unmittelbar unterstellten Truppen bleiben auf 3.gr.Kw.Kol.f.Betr.Stoff 413 angewiesen. Ausgabebereitschaft am 8.9.39 ab 16.00 Uhr in Zduny (südwestl.Zdunska Wola). 5.) Waffen und Gerätwesen. a) Seit 6.9.39 abds.ist in Lututow für XIII.A.K. 1 Zug Feldwerkstatt 532 arbetsfähig. b) In Sieradz ist ab 8.9.39 eine Beutesammelstelle der Armee eingerichtet. Diese übernimmt die in der Kaserne Sieradz sichergestellte Beute. Weitere Beute ist dieser Sammelstelle durch die Div. usw.zuzuführen (Div.Nsch.Kp.I). 6.) Ordnungsdienst. a) Am 8.9.39 wird die Armee einsetzen: Ortskdtur.Zdunska Wola " Szadek " Pabjanice. b) Als Kommandant von Lodz ist Gen.Major von Plothow vorgesehen. Ihm steht ein mot.Pol.Btl.zur Verfügung. c) Die Verkehrsregelung in Zdunska Wola übernimmt ab 7.9.39 abds.der Feldgend.Trupp 413. Er übernimmt bis zur Einrichtung einer Gefangenensammelstelle durch die Ortsktur. die Gefangenen vom Feldgend.Trupp 17 in Zdunska Wola. 7.) Unterkunft. Die rückw.Dienste des XIII.A.K. werden bis 8.9.39 mittags in den Raum Zduny - Poreby - Paprockie Holendry nachgezogen. Der Raum ist von anderen Truppen freizuhalten. 8.) Sicherstellung von Betriebsstoff. 17.Division läßt den am Bahnhof Zdunska Wola sichergestellten Betriebsstoff (E-Kesselwagen) durch einen Kraftfahrsachverständigen prüfen. Das Ergebnis ist umgehend dem Korpskommando zu melden. Die Verwaltung bleibt bei 17.Div., die auch die Möglichkeit der Weiterführung der Kesselwagen prüft. Gegebenenfalls wird auch 10.Div. auf diese E-Tankstelle angewiesen. 9.) Munition. Ein Nachführen von Munition urch die Armee findet bis zum Eintreten größeren Munitionsbedarfs vorläufig nicht statt. Auf die Pflicht des Zurücklieferns von Leermaterial durch die Truppe wird hingewiesen. Dieses Leermaterial ist bei Munitionsempfängen den Armeenachschubkolonnen ode dem Mun.Lager der Armee zu übergeben. |
| 17.Division
Div.St.Qu.Markowka, den 7.9.1959. Ia D i v i s i o n s - B e f e h l für die Umgruppierung am 8.9.1939. 1.) Feind. Die um Lodz stehenden Feinde versuchten am 7.9. mit Nachhuten das Vordringen der Divisionen aufzuhalten, um den Rückzug nach Osten zu decken. Der verfolgenden 10.Division ist es gelungen, durch schnelles Vordringen auf Strykow Lodz von Norden abzuriegeln. Vor 10.Armee (rechts) die mit Schwerpunkt über Tomaszow auf Rawa vorgeht, weicht der Feind in nördl.und nordwestl.Richtung zurück. Unser rechter Nachbar (XI.A.K.) kann heute Abend mit vordersten Teilen die STraße Piotrkow - Lask überschritten haben. Es ist damit zu rechnen, daß dieser Feind sich der drohenden Umklammerung durch einen Durchbruchsversuch nach Norden beiderseits Lodz zu entziehen versucht. Ein Vorstoß des III./I.R.55 in den Wald ostw.Chechlo bis zum Ostrand hat ergeben, daß dieer Wald feindfrei ist. Ich spreche dem Bataillon meine Anerkennung aus. 2.) XIII.A.K. riegelt am 8.9. mit 10.Division Lodz nach Norden und Osten, mit 17.Division nach Westen und Süden ab. 3.) 17.Division klärt am 8.9 die Lage bei Pabjanice und gruppiert sich mit Front nach Süden und Südosten um. 4.) Aufklärung. Die Aufkl.Abt.17 steht 7.00 Uhr mit Masse in Dobron und klärt nach Süden bis zur Linie Roza - Tuszyn auf. 5.) Klärung der Lage bei Pabjanice. Die Lage bei Pabjanice wird durch Angriff geklärt. Hierzu stellen sich bis 6.30 Uhr zum Angriff bereit: a) Leibstandarte Adolf Hitler mit II./A.R.46, I./Pz.Rgt.23 (ohne 3.) südl.Pabjanice unter Staffelung rechts. b) I.R.55 verstärkt II./A.R.17, 3./Pz.Rgt.23 nördl.Pabjanice. Angriffsbeginn: 7.00 Uhr Angriffsziele: a) für Leibstandarte: Rzgow b) für I.R.55: Kol.Ksawerow. Von Tagesanbruch an ist durch starke Aufklärung festzustellen, ob überhaupt noch Feind in und um Pabjanice ist. Trennungslinie zwischen Leibstandarte und I.R.55 Pabjanice/Nord - Rzgow/Nord. Ergibt die Aufklärung, daß Pabjanice feindfrei ist, so tritt die Leibstandarte unverzüglich aus ihrer Bereitstellung unter Verständigung des I.R.55 den Vormarsch auf Rzgow an. 6.) Umgruppierung der Division: Zur Abwehr etwaiger feindl.Durchbruchsversuche wird die Division wie folgt umgruppiert.: a) Gruppe Leibstandarte mit schww.F.H.Battr.II./A.R.46 um Rzgow. II./A.R.46 (ohne 1 schw.F.H.Battr.) scheidet nach Klärung der Lage bei Pabjanice aus dem Verbande der Leibstandarte aus und rückt zur Verfügung der Division nah Kazimierz (nördl.Lutomiersk). Auftrag: Verhinderung feindl.Durchburhchsversuche aus südostwärtiger, ostwärtiger und nordostwärtiger und nördlicher Richtung. Aufklärung bis zur Linie Tuszyn - Wola Rakowa - Südrand Lodz. b) Gruppe Inf.Rgt.55 (I.R.55, II./A.R.17, 3./Pz.Rgt.23, 1./Pz.Abw.Abt.17, 1./Pi.17). Bereitstellungsraum: Pabjanice/Nord - Laskowice - Kudrowice - Francuski - Piatkowisto. Auftrag: Verhinderung feindl.Durchbruchsversuche beiderseits Pabjanice. Aufklärung bis zur Straße Pabjanice - Kol.Kasowerow. Trennungslinie links (zu I.R.21) Kol.Mikolajeize - Prusinowice - Ruda Pabjanika/Süd (orte zu I.R.21) c) Gruppe I.R.21 (I.R.21, ohne 1 verst.Btl., III./A.R.17, ohne 1 Battr., I./A.R.53 ohne 1 Battr., 3./Pz.Abw.17, 2./Pi.17). Bereitstellungsraum: Um Konstantynow. Auftrag: a) 1 verst.Btl. mit 1 Battr.III./A.R.17 sichert bis auf weiteres am Grabia Abschnitt bei Lask die Nachschubstraße der Division gegen etwaige feindl.Angriffe von Süden her. Aufklärung bis zur Linie Czestkow A. - Teodory - Ldzan. b) Die Masse der Gruppe verhindert feindl.Durchbruchsversuche auf und südl.Lodz. Grenze rechts zu I.R.55 siehe b). Grenze links zu I.R.95 Ludwikow (5km westl.Aleksandrow) - Rabien - Südrand Lodz. c) Gruppe I.R.95: (IR.95, I./A.R.17, 1 Battr.I./A.R.53, 2./Pz.Abw.17, 3./Pi.17). Bereitstellungsraum Grabienice - Kol.Kaly. Auftrag: Verhinderung feindl.Durchbruchsversuche aus Lodz. Aufklärung bis Lodz Grenze rechts (zu I.R.55): siehe c). Grenze links (zu 10.Div.) Jedlicze - Antoniew Sikawa - Bedon (Orte zu 10.Div.). Nachbargruppe rechts: um Zgierz. d) Gruppe Lutomiersk (Führer Kdeur.Pz.Abw.17, Div.Kdo., Stab A.R.17, II./A.R.46 (ohne 1 Battr.), Nachr.Abt.17, Stab Pi.Btl.17, I./Pz.Rgt.23 (ohne 3.), Beob.Abt.17 u.Rest mot Gruppe) Bereitstellungsraum: Um Lutomiersk und Kazimiersk (dort II./A.R.46 ohne 1 Battr.). 8.) Nachrichtenverbindungen. Nachrichten-Abt.17 verbindet Div.Kdo. mit I.R.55, 21, 95 bis zur Klärung der Lage aufrecht zu halten. Funkverbindungen wie bisher. 9.) Hauptverbandplatz: Kwiatkowice. Leichtverwundetensammelplatz: Kwiatkowice. Wagenhalteplatz 1: Zytowice. Wagenhalteplatz 1: Straßengabel Nordostausgang Lutomiersk. 10.) Perdesammelplatz: Babice Duce. 11.) Divisions-Kommando bleibt vorerst in Markowka, später Lutomirsk. |
| Korpskommando XIII.A.K.
O.U.Zdunska Wola, den 8.9.1939 Qu. Besondere Anordnungen Nr.15 für die Versorgung des XIII.A.K. I. Allgemeines. 1.) Nachschub-Straßen. XIII.A.K. und 10.Div.: Sieradz - Zdunska Wola - Szadek - Lutomiersk - Zgierz - Strykow. 17.Division: Sieradz - Zdunska Wola - Lask - Pabjanice - Konstantynow, - Lodz - Nevosolna 2.) Da eine Vorverlegung der Ausladebahnhöfe für Nachschub zunächst nicht möglich ist, wird die Armee durch verstärkten Einsatz ihrer Nachschubkolonnen die Versorgung durchführen. Es müssen jedoch aus diesem Grunde auch für die rückw.Dienste der Div. usw, größere Entfernungen in Kauf genommen werden 3.) Die Grenze, des rückw. Armeegebietes ist ab 8.9.39 0,00 Uhr en die Warthe vorverlegt. 4.) Straßendisziplin. Die Straßendisziplin in den rückw. Teilen des Armegebietes, besonders die Disziplin der neu aufgestellten Verbände genügt in keiner Weise den Anforderungen. Die Kommandeure aller Grade sind persönlich verpflichtet, an jeder Stelle bei Verstößen gegen die Straßenordnung einzugreifen. Es ist aufs schärfste darauf zu achten, daß die vorgeschriebenen Signalgeber am Anfang und Ende der Marschkolonne durch deutliche Zeichengebung den glatten Ablauf der Märsche sicherstellen. Das Verstopfen der Straßen von mehreren nebeneinander marschiereeden oder haltenden Marschkolonnen muß von den Trupenkommandeuren mit äußerster Energie verhindert werden. Rücksichstlos ist die eine Straßenseite für den Befehl und Meldeverkehr längs der marschierenden Truppe unter allen Umständen freizuhalten. Rastende Verbäde haben unbedingt die Straße zu verlassen. Vielfach eind die Fahrzeuge marschierender Kolonnen voll besetzt mit Mannschaften. Das Mitfahren auf Fahrzeuen der Truppe ist nur mit schriftlicher Erlaubnis des Kp.Chefs usw. gestattet. Für die genaue Befolgung dieser Anordung sind die Kp.-Chefs usw.verantwortlich zu machen. II. Versorgungsgebiete. 1.) Munitionswesen. a) Im Laufe dee 8.9.39 wird in Gegend westl. Sieradz ein A.Mun.Lager eingerichtet, auf das das XIII.und X.A.K. angewieeen werden. Inhalt: 1 Inf.Div.Einh.Munz. 2 K.E.Mun. d. s.10cm Kan.18 10 t Sondermunition für Inf. je 1 t Pist.Patr.(7,65) Ortgies u. Parabellum. Das A.-Mun.Lager befindet sich 1,5 km. westl. Sieradz, südl.der Straße Sieradz - Blaszki (abgebrannte Ziegelei). b) Es ist jedem Falle vor Anforderung neuer Mun. die in Umschlag-und Ausgabestellen verbliebene Mun. aufzubrauchen. c) Sondermunition für Inf darf nur für den Beechuß von gepanzerten Fahrzeugen pp. verwendet werden. Nachschub nur in geringem Umfange möglich. 2.) Verwaltungswesen. a) Verpflegung. aa) Am 8.9.39 wird je ein Tagessatz Verpflegung mit A.Nsch.Kol. für 10. und 17.Div. nach Sieradz zugeführt. Eintreffen gegen 16,00 Uhr. Die Verpflegung ist an den Eintrefforten von den Div. zu übernehmen (fernmündl. voraus). bb) Die Armee ist nicht in der Lage die vollen Hafermengen nachzuschieben. In Notfällen ist daher, wenn kein Hafer vorhanden ist, auch ungedroschener Hafer zu verfüttern. Entsprechende Vorsicht (Mischung mit Stroh) ist geboten. b) Geldwesen. Die Div.Feldkassen haben ihre erforderlichen Geldmittel von der nächstgelegenen Reichsbankanstalt zu empfangen. c) Bekleidung. Bekleidung kann in geringem Umfange mit Genehmigung dee Korpsintendanten aus den Beständen des A.V.L. Oels entnommen werden. Ein Umschieben durch die Armee ist unmöglich. 3.) Sanitätswesen. a) Armee-Sanitäts-Zweigpark Sieradz ist ab 8.9.39 12,00 Uhr ausgabebereit. San.Zweigpark Kempen bleibt bestehen. b) Krankensammelstelle Sieradz ab 8.9.39 aufnahmebereit. c) Ab 8.9.39 20.00 Uhr ist in Sieradz ein Kriegslazarett eingerichtet. 4.) Veterinärwesen. a) Pferdesammelstelle des A.Pf.Laz.532 in Gegend Szadek ab 8.9.39 18,00 Uhr aufnahmebereit. Bewegl.Tierbl.Unters.St.532 in Szadek ab 9.9.39. 12,00 Uhr arbeitsbereit. Vet.Park 530 in Sokolniki ca 12 km ostw. Wieruszow ab 8.9.39 18,00 Uhr ausgabebereit. b) Die Wiederherstelluhg Verwundeter, erkrankter, marschunfähiger, erschöpfter usw. Pferde sichert den Ereatz von Pferdeverlusten. Mit allen Mitteln ist anzustreben, derartige Pferde den nächsterreichbaren Vet.Einrichtungen zuzuführen. Tötung von Pferden darf nur auf Anordnung dea Vet.Offz. oder unter Verantwortung des zuständigen Truppenführers, der Offizier sein muß, geschehen. c) Infolge der weiten Verbreitung der Tollwut in Polen ist jeder Fall von Tollwut oder Tollwutverdacht unverzüglich der nächsten Ortskdtur. zu melden. Herrenlos herumlaufende, insbesondere tollwutkranke oder tollwutverdächtige Hunde sind sofort zu erschießen. d) Auf Anordnung des A.O.K.8/IVc werden grundsätzlich nur noch marschunfähige Pferde aus den Vet.Kp. abgeholt. Vereinzelt in Ortschaften zurückgelassene Pferde werden nicht mehr abgeholt. 5.) Kraftfahrwesen. a) XIII.A.K. bleibt weiterhin mit allen Teilen auf das Betr.St. Lager Sieradz angewiesen. Dort befindet sich auch Otto-Kraftstoff I (für I./Pz.Rgt.23) und Kraftstoff in E-Behältern (für I./Pz.Rgt.23) und L.St.Adolf Hitler. b) Die dem K.Kdo. unmittelbar unterstellten Truppen empfangen bei 3.gr.Kw.Kol.f.Betr.St.413 in Zduny zwi2chen 16,00 und 24,00 Uhr. Ausgabebereit 8.9.39 16,00 Uhr c) Vorgefundener Betr.St. ist sofort durch einen Fachmann (W.K.S., Truppen-Ing. usw.) zu prüfen. Bisher erfolgte Prüfungen haben überall die Brauchbarkeit des vorgefundenen Betr.Stoffes ergeben. Nach Prüfung ist der Kraftstoff dem Verbrauch zuzuführen. Verwaltung und Ausgabebetrieb hat durch die Div. zu erfolgen, in deren Bereich er aufgefunden wurde. Ort, Art und Menge des aufgefundenen Betr.Stoffee ist dem K.Kdo.XIII/Kf, zu melden. d) Die Eisenbahntankstellen, Betr.St.Lager, Betr.St.Ausgabestellen, Tankstellen für Einzelkfz. usw, müssen so deutlich durch Schilder und Wegweiser (von der nächsten größeren Straße ab gekennzeichnet sein, daß sie auch in der Dunkelheit leicht gefunden werden können. e) Die für die Ausstattung der Kfz. mit Reservebereifung eingereichten Anforderungen können z.Zt. nicht erfüllt werden. Bie auf weiteren wird neue Bereifung auenahmslos nur gegen Rückgabe der alten ausgegeben. f) Die mit Fortschreiten der Operationen entbehrlich werdenden Betr.St.Lager des A.O.K. sind von den Div. dem K.Kdo./Kf. anzumelden. Leerfaßraum aus Betrst.Lagern abseits der Eisenbahn sind dem Korps bezw. dem Armee-Nachschub-Führer zum Abtransport durch Leerkolonnen hin zu den Ausladebahnhöfen für den Nachschub anzumelden. Von dort aus sorgen die Bahnhofsoffiziere für Weitersendung. 6.) Waffen- und Gerätewesen. a) Ab 9.9.39 morgens sind arbeitsfähig: Feldwerkstatt 532 in Sieradz. Der in Lututow eingesetzte Feldwerkstattzug arbeitet auf und wird zu der Feldwerkstätte 532 nach Sieradz herangezogen. b) Ab 7.9.39 werden verlegt: Inf.Park nach Sieradz Art.Park " Sieradz Nachr.Park " Waglczew (13 km westl. Sieradz) Heeresgeräte-Park nach Blaszki Gasschutzgerätepark nach Sieradz. Ausgabebereitschaft wird noch bekanntgegeben. 7.) Ordnungsdienste. a) Unglücksfälle bei Nacht geben Veranlassung, erneut auf die deutliche Bezeichnung von Gefahrenstellen hinzuweisen. Insbesondere sind an Straßen, und Brückenzerstörungen Warnungstafeln, Sicherungen und Bezeichnungen der Umleitung anzubringen. Diese Bezeichnung hat bereits durch die Truppe zu erfolgene die die behelsemäßige Instandsetzung der Umgehung herstellt. Die Verkehreregelungsorgane sind anzuweisen, bei ihren Streifen die Bezeichnung zu überprüfen und nötigenfalle nachzuholen. b) Es wird erneut darauf hingewieeen daß Plünderungen mit allen Mitteln zu verhindern sind. Alle Soldaten sind über die schweren Strafen zu belehren. Zuwiderhandelnde sind festzunehmen und dem zuständigen Kriegsgericht vorzuführen. c) At 8.9.39 abds. übernimmt Ortskdtur. Zdunska.Wola die Aufgabe der Verkehrsregelung, Bewachung Ordnungsdienste usw. in Zdunska Wola. Erforderlichenfslld steht ihr der Feldgend.Trupp 413 zur Unterstützung zur Verfügung, solange sich das K.Kdo,XIII in Zdunska—Wola befindet. Ortskdtur. wird besonders auf die Überwachung etwaiger Plünderungen hingewiesen. 8.) Unterkunft. a) Die rückw. Dienste der Div. und des K.Kdos. sind möglichst im Gefechtsgebiet unterzubringen. Bei Verlegung der Grenze zum rückw. Armeegebiet sind die rüokw. Dienste sobald als möglich in das Gefechtsgebiet vorzuziehen. b) Die Unterbringungsräume der rückw. Dienste sind dem (Offz.v.Dienst) durch die Div. taglich bis späteätene 4,30 Uhr nach dem Stand vom Vorabend zu.melden. Dabei sind die Unterbringungsräume anzugeben, soweit es sich um das Gefechtsgebiet handelt. Für im rückw. Armeegebiet zurückgebliebene Teile ist der Ort und die Zeit, zu der die Unterkunft frei wird, anzugeben. |
| 17.Division
O.U.Markowka, den 8.9.39 Ib/Nr.15 Befehl über Zuführung des Gepäcktrosses. ======================================= 1.) Der Gepäcktross wird der Truppe am 3.9. bis 18.00 Uhr zugeführt. 2.) Hierzu ist der Gepäcktross durch den Führer in folgende Gruppen einzuteilen und an die nachstehend befohlenen Ziele in Marsch zu setzen: a) Gruppe I.R.55 J.R.55 ) II. A.R.17 ) 3./Pz.Rgt.23 ) Marschziel: Markowka 1./Pz.Abw.Abt.17 ) 1./Pi.17 ) b) Gruppe J.R.21 J.R.21 ) III./A.R.17 ) I./A.R.53 ) Marschziel: Miroslawice (ohne 2.Bttr.) ) (3 km ostw..Lutomiersk) 3./Pz.Abw.Abt.17 ) 2./Pi.17 ) c) Gruppe J.R.95 J.R.95 ) I./A.R.17 ) Marschziel: Strassenknick 2./A.R.53 ) Südausgang Aleksandrob 2./Pz.Abw.Abt.17 ) 3./Pi.17 d) Mot.Gruppe Stb./A.R.17 ) Marschziel: Strassengabel Beob.Abt.17 ) Südwestausgang Lutomiersk Stb./Pz.Abw.Abt.17) Stb./Pi.Bt1.17 ) Stb./Nachr.Abt.17) 3.) Die Regimenter haben von den Marschzielen den Gepäcktross den Einheiten zuzuführen. Leibstandarte Adolf Hitler, Aufkl.Abt.17, II./A.R.46 und I./Pz.Rgt.23 führen ihren Gepäcktross selbständig heran. 4.) Gepäcktross verbleibt zunächst in der Unterkunft. Bei Fortsetzung des Vormarsches erfolgt Befehl über erneute Versammlung. 5.) Führer Gepäcktross tritt nach Zuführung zum Div.Kdo. und verbleibt dort. |
| 17. D i v i s i o n
O.U.Lutomiersk, den 8.9.1939. Ib / Nr. 16 Besondere Anordnungen fUr die Versorgung Nr.12 ============================================== 1.) Nachschubstrasse wird von Pabjanice bis Konstantynow verlängert. 2.) Geheime Feldpolizei das G.P.P.Kommisariat I der G.P.P. Gruppe 540 (bisher Oels) ist am 2.9.39 nach Kepno verlegt worden. Leiter: Kom. Kurth. Bei künftigem Standortwechsel kann der Standort bei 17.Div./Ic erfragt werden. 3.) Munitionswesen. a) Empfang am 9.9.39 24.00 Uhr in der Munitionsausgabestelle Kolumna (4 km ostw.Lask) an der Strasse Lask, Pabjanice durch Leibstandarte Adolf Hitler gem. An1. b) Auf die Pflicht des Zurücklieferns von Leermaterial durdh die Truppe wird hingewiesen. Dieses Leermaterial ist bei Munitionsempfängen den kleinen Kw.Kolonnen oder den Munitionsausgabestellen zurückzugeben. 4.) Verwaltungswesen. a) Zusatz zu Anlage 2 Bes.Anordnungen Nr.11 aa) zu Ziffer 6.) :Geschäftszimmerbedürfnisse sind zum 2. eines jeden Monats, erstmals zum 17.9.39 für Oktober bei der Div anzufordern. bb) zu Ziffer 7.): Der laufende Bedarf an Bekleidung ist zum 12. eines jeden Monats bei der Division anzufordern. b) Verpflegung. V-II erreicht am 9.9.39 bis 13.00 Uhr Ostausgang Konstantynow und wartet dort Befehl über Ort und Zeit des Umschlags auf V-I ab. Truppenteile melden der Div. am 9.9. bis 12.00 Uhr wo der Umschlag vom V-II auf V-I erfolgen soll. Nach dem Umschlag fährt V-II in die Ausgabestelle Konstantynow zurück und empfängt dort ab 24.00 Uhr einen Tagessatz Verpflegung. V-I steht nach dem Umschlag der Truppe wieder zur Verfügung. V-mot empfängt am 9.9.39 nicht. c) Eiserne Portionen. Bei künftigen Anforderungen von eisernen Portionen ist stets anzugeben, ob volle oder gekürzte eiserne Portionen benötigt werden. d) Felders.Bt1.17 hat sich für den Marsch aus den A.V.L. Gr.Wartenberg und Kepno mit Verpflegung zu versehen. Frischfleisch und Kartoffeln sind dem Lande zu entnehmen. 5.) Sanitätswesen. a) Krankensammelpunkt ab 8.9. 20.00 Uhr Konstantynow (Ring) aufnahmebereit. Hier auch Anforderung von Krankenkraftwagen. b) San.Kp.2./17 tritt mit mot.Marschgruppe den Vormarsch an. 6.) Veterinärwesen. a) Vet.Kp.17 trifft am 9.9. mittags in Konstantynow ein. Pferdekranensammelplatz zunächst Babice - Duze. b) Wegen des Vorkommens von Trichinen und Finnen bei Schlachttieren in Polen wird darauf hingewiesen, dass der Genuss ungekochten Fleisches in jeder Form gesundheitsschädlich und daher verboten ist. 7.) Kraftfahrwesen. a) A.Kf.Park 531 wird nach Sieradz vorverlegt. Austausch von Kraftfahrzeugen und Bereifung ab 7.9.39 nachmittags. b) Tankstelle für Einzelfahrzeuge ab 9.9. 6.00 Uhr Konstantynow (Ring). Die Einrichtung einer weiteren Tankstelle auf Strasse Lodz , Brzeziny in Gegend Antoniew-Sikawa wird vorbereitet. c) Ausgabestelle für Betriebsstoff an Eisenbahntankstelle Krobanowek (3 km ostw. Zdunska Wola) an der Strasse nach Lask ist ab 9.9. 0.00 Uhr ausgabebereit. d) Werkstatt-Kp. bleibt mit Teilen in Zdunska Wola einsatzbereit. 1 Zug ab 10.9. 6.00 Uhr arbeitsbereit in Konstantynow. 8.) Gerätewesen. a) In Sieradz ist ab 8.9.39 eine Beutesammelstelle der Armee eingerichtet. Diese übernimmt die von den Divisionen zuzuführende Beute. b) Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass bei Geräteanforderungen der Grund (z.B. Verlust oder Unbrauchbarkeit) gegeben werden muss. Das Gerät ist gerätklassenweise zu trennen. Bekleidung und nicht zum Gerät gehörige Stücke sind gesondert anzufordern. 9.) Ordnungsdienste. a) Am 8.9. werden eingesetzt Ortskommandantur Zdunska Wola, Ortskommandantur Szadek und Pabjanice. b) Feldgend.Trupp 17 übernimmt am 9.9. während des Durchmarsches durch Lodz die Verkehrsregelung, stellt die Bewachung der Geiseln sicher und sorgt für den Abtransport und Bewachung der in Lodz anfallenden Gefanenen. 10.) Gepäcktross verbleibt vorläufig in der Unterkunft und wird von der Division geschlossen nachgeführt. Hierzu hält er sich in der Unterkunft abmarschbereit.Ab 9.9. 11,00 Uhr ist nach Konstantynow (Ring) von jeder Regimentsgruppe ein Befehlsempfänger zu entsenden. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Truppenteile diesen Befehl durchzuführen haben und das kein Gepäcktross bei der fechtenden Truppe mitgeführt werden darf. 11.) Fundanzeige. Von der San.Kp.2./17 sind abgegeben worden die Soldbücher des Schützen Alfred A 1 e x und " " Georg P i c k e l m a n n. Sie können bei der Division abgeholt werden. 12.) Div./Ib: Lutomiersk. Div.Nachschubführer: Zdunska Wola. Anlage zu 17.Div./Ib Nr.16 vom 8.9.39. Leibstandarte Adolf Hitler empfängt in Mun.Ausgabestelle folgende Munition: 24 000 Pist.Patr.08 1 900 Pist.Patr.7,65mm 3 000 Pist.Patr.s.S.i.L. 9 000 Patr.s.S.o.L. 150 3,7cm Pzgr.Patr. 450 7,5cm Igr.18 306 5cm Wgr.36 150 8cm Wgr.34 3 Sprengmittelkasten b 3 Sprengmittelkasten c 3 Zündmittelkasten Satz a 3 Zündmittelkasten Satz b 150 Stielhandgranaten 130 L-Patronen |
| 17.Division.
Div.Gef.Std.Markowka, den 8.9.39 Ia Betr.: Entladen eingebrachter polnischer Sprengladungen. Bei dem rechten Rückzug haben die polnischen Truppen vielfach an Brücken und Bäumen angebrachte Ladungen - z.T. ohne Zündung - zurückgelassen. Die unterstellten Truppen sind anzuweisen, diese Objekte in ihren Abschnitten durch Pion.(u.U.auch durch Feuerwerker) entladen zu lassen. Sprengmunition kann von Pion.mitgeführt oder in Sammellagern abgegeben werden. Unbekannte Zündmittel sind zu vernichten. |
| 17.Division
Div.St.Qu. Lutomiersk, den 8.9.1959. Ia D i v i s i o n s - B e f e h l für die Verfolgung am 9.9.1939. 1.) Feind. a) Auszug aus Korps-Befehl: In der Nacht vom 7./8.9. nahm das I./J.R.55.bei Kol. K s a w e r o w eine feindliche Batterie und brachte 170 Gefangene ein. Ich beglückwünsche das Bataillon zu dieser ausgezeichneten Leistung. gez. Freiherr von W e i c h s General der Kavallerie. b) Am 8.9. ging der Feind vor der Armee-Front teilweise fluchtartig auf die Weichsel zurück. Die vor dem XI.A.K. - Anfangs 18. und 19, Division am 8.9. abends an den Waldrändern südlich B r z e z i n y - nach Norden und Nordosten zurückflutenden Teile der polnischen 2., 10. und 30.Division sind in den Nachmittagsstunden auf die nördlich B r z e z i n y abriegelnde l0.Division gestoßen. Der Kampf dauert in den letzten Abendstunden noch an. c) Dem vor der pommerischen 4.Armee ausweichendem Gegner wurde der Rückzug in Gegend U n e j o w und L e c z y c a verlegt. Angriffsrichtung für X.A.K. rechter Flügel (24.Div.) auf L o w i t s c h. 2.) 8.Armee setzt am 9.9. die Verfolgung fort. Es kommt darauf an durch scharfes Nachdrängen in allgemeiner Richtung Warschau die südlich der Weichsel zurückflutenden Feindkräfte noch westl. und südl. der Weichsel abzuschneiden und die Bildung eines Brückenkopfes an der R a w k a zu verhindern. XIII,A.K. geht hierzu am 9.9. in allgemeiner Richtung S k i e r n i e w i c e unter Beibehaltung der Staffelung rechts vor. 3.) 17.Division rückt am 9.9., 4.30 Uhr antretend, in 2 Marschkolonnen durch L o d z und greift - falls notwendig - von Westen in das Gefecht der 10.Division südlich Strykow ein. 4.) Aufklärung. Div.Aufk1.Abt.17 tritt 4.00 Uhr von Kol. K s a w e r o w zunächst längs Vormarschstraße der rechten Kolonne über dann L o d z /Süd - N o w o s o l n a - dann auf S i e r z n i a an und klärt die Lage bei 10.Division südlich und südostw. S t r y k o w. Aufklärung. nach Osten bis zur Linie M r o g a - K o l a c i n. 5.) Vormarsch der Division. a) Rechte Kolonne. Führer Kdeur. J.R.55 Truppen: wie am 8.9. Rechte Kolonne tritt 4.30 Uhr den Vormarsch von Kol. K w a s e r o w über L o d z /Süd - A n t o n i e w S t o k i -N o w o s o l n a - J a r o s z k i auf G r z m i a k a an. Grenze rechts (zum XI.A.K.): L o d z /Süd - B r z e z i n y/Nord J e z o w /Nord - K u r z e s z y/Nord. Grenze links (zu linker Kolonne): Mitte L o d z - P l a c e S t o k i/Nord - J a n o w/Süd - D a b r o w k a D u z a Mitte - Kol. J a s i e n. b) Linke Kolonne: Marschgruppe J.R.95 (Führer: Kdeur.J.R.95, Truppen wie am 8.9.) tritt um 4.30 Uhr von der Bahnunterführung bei G r a b i e n i c e an und marschiert durch L o d z/Nord über B u d y - L i k a w a - K a l o n k a - B o g i n i a auf S i e r c n i a. Aufklärung voraus zur Festetellung der Lage bei 10.Division! Grenze links (zu 10.Division): Kol. K a 1 y - R a d o g o s z c z S i e r z n a/Süd - K o l a c i n/Süd - L i p c e/Süd - D a b r o w i c e/Süd, Marschgrupe J.R.21 (Führer: Kdeur.J.R.21, Truppen wie am 8.9.) tritt um 4,30 Uhr von S r e b r n a an und marschiert über L o d z Mitte bis zu der nach N o w o s o l n a abzweigenden Straße und schließt sich dort an das Ende der Marschgruppe J.R.95 an. Das hinterste Bataillon ist in L o d z Westteil längs Vormarschstraße unterzubringen und tritt dann unter den Befehl des Korps-Kdo.XIII. Batls.-Kdeur. meldet sich 12,00 Uhr beim Korpshauptquartier - Ia. 6.) Motorisierte Marschgruppe. Führer: Kdeur.Panz.Abw.Abt.17 Truppen: wie am 8.9., dazu II./A.R.46, einsehl.2.Battr. die wieder zur Abteilung zurücktritt. Mot.Marschgruppe steht 7.00 Uhr um L u t o m i e r s k marschbereit und folgt sprungweise über K o n s t a n t y n o L o d z zunächst bis B u d y S i k a w a. 7.) Leibstandarte Adolf Hitler tritt am 9.9. unter den unittelbaren Befehl des Korps-Kdos.XIII. Sie erhält hierzu Sonderweisung für die Unterbringung in Lodz/Süd nach beendetem Durchmarsch der 17.Division. Leibstandarte wird ersucht, die 2./A.R.46 so in Marsch zu setzen, daß sie um 8,00 Uhr an der Einmündung der von Kol. K s a w e r o w und R z g o w in L o d z/Süd steht. Von hier aus ist die Battr. durch II./A.R.46 in die Marschgruppe heranzuziehen. 8.) Nachrichtenverbindungen. Nachr.Abt.17 baut Stammleitung längs Vormarschstraße der linken Kolonne mit Sprechstellen in L o d z bei dem Zusammenstoß der Straßen der Marschgruppe J.R.95 und 21, in B u d y - S i k a w a, K a l o n k a und B o g i n i a. Funkverbindungen zu A.A.17, rechte Kolonne (J.R.55), l0.Div. und Korps-Kdo.XIII. Rechte Kolonne hat durch Entsendung von Meldeorganen an die Sprechstellen jeweils die erreichten Marschziele zu melden. 9.) Div.Stab am Anfang des Haupttrupps J.R.95. Ich treffe um 6,00 Uhr in L o d z (Sprechstelle) ein und begleite den Vormarsch der linken Kolonne. 10.) Sicherung des Marsches durch L_o d z. Die Führer der Marschgruppen treffen Sicherungsmaßnahmen, daß der Durchmarsch durch L o d z nicht durch feindlich gesinnte Elemente gestört wird. Die Truppe ist darüber zu belehren, daß in L o d z über 50 000 Deutsche wohnen. Bei etwaigen Zusammenstößen darf erst auf ausdrücklichen Befehl der verantwortlichen Führer von der Waffe gebrauch gemacht werden. 11.) 1 Kompanie I./Pz.Rgt.23 trifft 5.00 Uhr am Straßenkreuz südwestlich Kol.K a 1 y zur Verfügung des Führers der Marschgruppe J.R.95 ein. Anmarsch über A 1 e k s a n d r o w |
| Korpskommando XIII
O.U.Lodz, den 9.9.39 Qu Besondere Anordnungen Nr.16 für die Versorgung des XIII.A.K. I. Allgemeines. 1.) Angehörige der im Operationsgebiet eingesetzten Pol.Verbände, darunter auch die SS-Totenkopfverbände, sind als Wehr-Gefolge anzusehen und der Wehrmachtgerichtsbarkeit unterwerfen. 2.) Fälle von Freischärlertum oder Verletzung der Genfer Konventon sind unter genauer Angabe von Ort und Zeit, beteiligten Truppenteil, Zahl der Toten und Verletzten, Maßnahmen gegen die Freischärler usw. sofort auf dem Dienstwege an A.O.K.8 Ic/A.O. II.Versorgugsgebiete. 1.) Munition. a) Das XIII.A.K. ist zunächst noch auf das A.Mun.Lager Sieradz angewiesen. Die zur Auffüllung der ersten Ausstattung erfrderliche Munition muß vorerst noch dort empfangen werden. b) Am 10. oder 11.9.39 wird die Armee ein Mun.Lager an der Straße Ozorkow - Zgiersk einrichten. 2.) Verwaltungswesen. a) Verpflegung. aa) Trotz des in schärfster Form gegebenen Befehls (vergl.bes.Anordnungen Nr.1 nebst Merkblatt) die im Lande vorgefundenen Verpfl.Vorräte auch zwecks Entlastung der Heimat und des Nachschubes nicht sinllos zu vergeuden, müssen immer wieder Verstösse gegen diesen Befehl festgestellt werden. In einem besonders krassen, auch dem Ansehen der deutschen Trupe schädigendem Fall hat eine Komp. beim Abrücken aus der Unterkunft allein 13 Hammel und einen Jungbullen in geschlachtetem Zustand zurückgelassen. Die nachfolgende Truppe fand das Vieh in bereits verdorbenem Zustand vor. Gegen den verantwortlichen Truppenteil wird entsprechend vorgegangen werden. Im übrigen ist der angezogene Befehl mit Merkblatt immer wieder Gegenstand eingehender Belehrung zu machen. bb) Wegen Schwierigkeit im Nachschub wird unter Bezug auf "Besondere Anordnungen Nr.1" nochmals darauf hingewiesen, daß im besetzten Gebiet die laufende Verpflegung für Mann und Pferd soweit irgend möglich, d mLande zu entnhemen ist. Von der Armee können vorwiegend nur Brot, Getränke und sonstige nicht im Lande aufzubringenden Verpflegungsmittel nachgeschoben werden. cc) Auf A.Nachschub-Kol.wird Verpflegung zugeführt: Am 9.9.39 für 10.und 17.Div.nach Szadek (17.00 Uhr) Am 10.9.39 " 10.und 17.Div nach Aleksandrow (10km nordwestl.Lodz) gegen 20.00 Uhr. Die Verpflegung ist an den Eintrefforten von den Div. zu übernehmen. Die Div. haben dafür zu sorgen daß die Armee-Umschlagkol., welche dringend benötigt werden, die Verpflegung umgehend umschlagen können bezw. nachgeführt werden. dd) Im ehem.polnischen Militär-Magazin in Lodz (südl.Stadtteil Chojny) liegen große Vorräte an Mehl (gepackt) und Hafer (ungepackt). Beide Div. können ihren laufenden Bedarf bis auf weitere dort decken. ee) Bezügl.Verpflegung und Geldversorgung werden wei bisher bezw. neu angewiesen auf: 10.Div.: Stab K.Kdo.XIII (mit unterstellten Teilen) K.Nachschubführer 413 N.53 mit Zuteilungen II./A.R.53 5.(H)/13 II./Flak Rgt.22 Straßenbau-Btl.538 I. und IV./Nachr.Rgt.511 (zusammen rund 1000 Köpfe) 17.Div.: Leibstandarte Adolf Hitler mit II./A.R.46 I./Pz.Rgt.23 1. und 2.Brücken-Kol.B 413 II./A.Nachr.Rgt.511 (rund 900 Köpfe) Feldpostamt 413 wird der N.53 zugeteilt. Art Kdr.17 wird dem Stab K.Kdo.XIII zugeteilt. b) Bekleidung. Zur Ergänzung von verbrauchten und abgetragenen Stiefeln und Socken werden den Divisionen einmalig zur Verfügung gestellt und zwar: 10.Div. 6000 Paar Socken und 3000 Paar Stiefel 17.Div. 4000 Paar Socken und 2000 Paar Stiefel Empfang durch die Division aus den Verfügungsbeständen der W.V.VIII Breslau (näheres bei Int.Rat Bulang) W.V.VIII wurde vom K.Kdo.XIII bereits verständigt. Bei dieser Gelegenheit können die Div.Feldkassen in Breslau neue BEtriebsmittel bei der Reichsbank abheben. c) Marketenderwaren werden in den nächsten Tagen wahrscheinlich bei einem A.V.L. niedegelegt und den Div. zur Verfügung gestellt. Nähere Anweisung folgt. 3.) Sanitätswesen. a) Der Rest des Feldlazaretts 17 in Barczew wird durch A.San.Abt.532 abgelöst. Nach Ablösung wird dieser Rest Feldlaz.17 der 17.Div. nachgesandt werden. b) Fußkranke sind nach Möglichkeit bei der Truppe zu behandeln und auf Fahrzeugen mitzuführen. Die EInlieferung in die San.Einrichtungen der Armee entzieht sie ungebührlich lang dem Dienst der Truppe, da sie mitunter dem Ersatztruppenteil zugeführt werden müssen. c) Um möglichst sofortige Vorlage (Fernschreiben oder Fernspruch) von Beförderungsvorschlägen zu Ass.Ärzten für sämtliche aktibve Unterärzte wird ersucht. Fehlanzeige erforderlich (Fernmündl.am 8.9.39 an die Div.Ärzte 10.u.17.Div. voraus). d) Es wird darauf hingewiesen, daß mit sofortiger Wirkung die Melsung über Ausfälle nach untenstehendem Muster zu erstatten ist: M u s t e r a) Offiziere und Beamte --------------------------------------------------------- Dienstgrad NAME Tr.Teil Bemerkungen (tot, verwundet, krank, vermißt) --------------------------------------------------------- b) Unteroffizeire und Mannschaften: --------------------------------------------------------- Tr.Teil tot verwundet krank vermißt --------------------------------------------------------- e) Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß der Genuß rohen Obstes und ungekochtem Wassers unbedingt verboten ist. 4.) Betriebsstoffversorgung. a) 10.und 17.Div. mit unterstellten Truppen werden auf Betr.St.Empfang aus den sichergestellten Beständen am Bahnhof Zdunska Wola verwiesen. b) Für die dem K.Kdo.unmittelbar unterstellten Truppen ist die 3.gr.Kw.Kol.f.Betr.St.413 am 10.9.39 in Antoniew (4km südostw. Aleksandrow) ausgabebereit. Ausgabezeit: 16.00 bis 22.00 Uhr. 5.) Unterkunft. Die rückw.Dienste des K.Kdo.XIII.A.K. werden am 10.9.39 in den Raum Rabinek - Rabien - Antoniew (Südl.Aleksandrow) vorgezogen. Der Raum ist von anderen Truppen freizuhalten. 6.) Rechtspflege. Seit dem 26.8.39 ist für das besetzte Gebiet und das ganze deutsche Reich die Kriegsstrafverfahrensverordnung in Kraft. Es gibt nur mehr Feldkriegsgerichte, die im Schnellverfahren aburteilen. Gegen die Urteile dieser GErichte gibt es keine Rechtsmittel. Es gibt also keine Berufung und keine Revision an ein höheres Gericht. Ausserdem gilt seit 26.8.1939 das Kriegsstrafrecht. Fahnenflucht, Feigheit, Meuterei Selbstverstümmelung, Beihilfe zur Selbstverstümmelung oder Fahnenflucht und Aufreisung zum Ungehorsam werden mit dem Tode bestraft. Ausserdem stehen hohe Strafen auf Plünderung und Bedrückung der Landeseinwohner. Tätlicher Angriff und Widersetzung sowie Ungehorsam gegen einen Vorgesetzten werden im Felde mit hohen Zuchthausstrafen geahndet. 7.) Beute. Die Armee wird im Laufe des 10.9.39 Aleksandrow eine Beutesammelstelle einrichten. Diese ist von der Truppe die Beute zuzufüren. Auf die Ausnutzung von Fhrten zu Empfängern wird hingewiesen. (z.B.Verpfl.Empfang am 10.9.39 in Aleksandrow.) |
| F e r n s c h r e i b e n (Eingang 25.9.39) An stellv.Gen.Kdo.(W.Kdo.) XIII Bezug: OKH/BdE Nr.7173/39 geh.AHA Ia (4) vom 25.9.39 17.Inf.Div. um Sippersfeld - Orämstadt - Pfeddersheim - Oberflörchein, Ortschaften liegen in Gegend Worms (W.Kdo.XII) OKH/BdE Nr.7175/39 geh.AHA Ia (4) |
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