206.Infanteriedivision
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Befehle 206.Infanteriedivision Oktober 1939
AHA/Ia Nr.1131/40 gKdos.                                                                                                            Berlin, den 20.April 1940

Der Oberbefehlshaber des Heeres
Gen St d H/Op.Abt.(I)
Nr.1430/40 g.Kdos.

Befehl

für die Neugliederung im Befehlsbereich des Oberbefehlshabers Ost


I. Neuregelung der Befehlsverhältnisse.

1.) Der Stab des Oberbefehlshabers Ost gibt den Befehl über seinen bisherigen Bereich (Ausser Wehrkreis I und Reg.Bez.Zichenau) an das jetzige Oberkommando des Grenzabschnittes Süd ab (siehe V).
    Zeitpunkt der Befehlsabgabe wird besonders befohlen.( Siehe Ziffer I., 3.).
    Der Stab wird als A.O.K. anderweitig verwandt werden; hierüber folgt Befehl.
2.) Der Wehrkreis I einschließlich des Reg,Bez.Zichenau scheidet aus dem Befehlsbereich Oberost aus und tritt mit 311., 395. und 399.Division unter den Befehl des BdE.
3.) Die Neugliederung ist so vorzubereiten, dass sie ab 1.5. binnen 3 Tagen auf Befehl OKH jederzeit in Vollzug gesetzt werden kann.

II. Aufträge

1.) Aufgabe des Oberbefehlshabers Ost ist es, die militärische erste Sicherung des zugewiesenen Gebietes zu gewährleisten. Hierbei ist zu unterscheiden:
    a) Überwachung der "Interessensgrenze gegen Russland" bis zur Grenze des Reg.Bez.Zichenau.
    b) Erste Sicherung der Sicherungslinie San-Weichsel bis Brückenkopf Warschau einschl. bis zum Eintreffen von Verstärkungen.
    c) Überwachung der Grenze gegen Slowakei und Ungarn.
    d) Vorbereitungen für den Einsatz von Truppen bei inneren Unruhen gemäß Erlass des Führers und Reichskanzlers über die Überleitung der Verwaltung
       im Generalgouvernement auf den Generalgouverneur vom 19.10.39.

2.) Aufgaben des Wehrkreiskommandos I.

    a) Überwachung der Reichgsrenze gegenüber Russland und Litauen.
    b) Erste Sicherung der Sicherungslinie vom Brückenkopf Warschau ausschließlich bis Ostrolenka sowie der "1.(grenznahen) Stellung" auf dem alten Reichsgebiet
       in Ostpreussen.

III. Landesbefestigung

    1.) Als verantwortliche taktische Dienststellen leiten den Ausbau der Landensbefestigung
        W.Kdo.I in Ost- und Südostpreussen (bis Brückenkopf Warschau ausschließlich),
        Oberost im Bereich des Gouvernements (entsprechend den in Ob d H/Gen St d H/Gr.Landesbefestigung Nr.55/40 g.Kdos. v.30.1.40 Anlage 3 festgelegten
        Richtlinien.)
    2.) Über die Organisation des Ausbaus der Landesbefestigung ergeht Befehl gesondert.

IV. Kräfteabgaben.
    Oberbefehlshaber Ost gibt von seinen bisherigen Kräften zur Verfügung OKH ab:
    1.) ab 18.4. fünf Divisionen 3.Welle und die leichten Art.Abt. der verbleibenden 3 Divisionen.
        Davon verbleibt:
            206.Div. in ihrem derzeitigen Unterkunftsgebiet im Reg.Bez.Zichenau. Unterstellung unter OKH ab 20.4.40 0.00 Uhr.
        Es werden verlegt:
            213.Div.    mit l.Art.Abt. I/228 nach Tr.Üb.Pl.Wartehlager im E-Transport je nach Bahnlage
            218.Div.    nach Tr.Üb.Pl.Altengrabow im E-Transport je nach Bahnlage
            221.Div.    mit.l.Art.Abt.II/209 nach Tr.Üb.Pl.Döllersheim im E-Transport je nach Bahnlage
            239.Div.    mit l.Art.Abt.III/251 nach Tr.Üb.Pl.Brdy-Wald im E-Transport je nach Bahnlage

    2.) bis 1.5.    Die Stäbe der Höh.Kdos.XXVI (Radom) und XXXXV (Ortelsbg.)
                    Über ihre Verwendung folgt Befehl. Der Stab Höh.Kdo.XXXVI ist in der Gliederung eines Höh.Kdos. abgugeben.
                    Überzählig werdende Teile sind zur Auffüllung des Stabes Oberost auf ein A.O.K. zu verwenden.

    3.) etwa Mitte Juni:
            209., 228. und 231.Division
   
    4.) Nachrichtentruppen und rückw.Dienste.
            über Abgabe folgt Befehl.

V. Neuer Stab Oberost, verbleibende Kräfte.
    1.) Das Oberkommando des Grenzabschnittes Süd übernimmt den bisherigen Bereich Oberost (ohne Wehrkreis I und Reg.Bez.Zichenau) als neuer Stab
        "Oberbefehlshaber Ost" ("Oberost"). Es erhält Stellung und Befugnisse eines A.O.K. und nimmt seinen Sitz in Spala.

    2.) Dem neuen Stab Oberost werden unterstellt:
        a) Höh.Kdo.XXXII, XXXIV und XXXV,
        b) 209., 228. und 231.Div. (ohne die l.Art.Abt.) (nur bis Mitte Juni 1940),
        c) Landesschützen-Div. 351.,358,365,372,379,386 und 393,
        d) die Feldersatztruppenteile der z.Zt. im Generalgouvernement liegenden Divisionen, soweit sie nicht mit den Divisionen abtransportiert werden.
           Befehl folgt.
        e) Verwaltungs- und Versorgungseinrichtungen,
        f) verst.Kurierstaffel.

VI. Stellenbesetzung.
    Die durch die Neugliederung notwendig werdende Stellenbesetzung regeln PA bzw.Gen St d H (GZ).
       
gez.v.Brauchitsch
 
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