206.Infanteriedivision
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Befehle 206.Infanteriedivision August 1939
Üb.Armeeoberkommando 3                                                                                                            Mohrungen, den 25.8.1939
Abt.O.Qu.

                                                             Besondere Anordnungen Nr.3 für die Versorgung der 3.Armee.

1.) Nachschubbahnhof für Gruppe Brand, 206.Division und F.Regt.Königsberg: Darkehmen.
    Üb.A.O.K.3 Abt.O.Qu 2/39 g.Kdos. v.22.8.39 Abschn.B 7 ist zu berichtigen.
2.) Grenzwacht und Ersatztruppen versorgen sich mit Verpflegung in den Aufstellungsorten soweit als Laderaum frei ist.
    a.) Nach Aufbrauch der 1.Ausstattung werden angewiesen:
            Kdt.d.Bef.b.Allenstein auf A.V.L Allenstein
            Inf.Ers.Btl.2 auf A V L Osterode
            Grzw.Abschn.21: nördl.Peterswalde eingesetzte Teile auf AVL Osterode
                             südl.    -"-        -"-        "   auf AVL Thymau.
    b) Die Gen.Kdo.z.b.V. und Gruppe Brand unterstellten Grzw.Abschn. sind wirtschaftlich Div. zuzuteilen, die über eigene AVL verfügen.
    c) Gen.Kdo.z.b.V. werden für Grzw.Abschn.31 - 11 Feldküchen mit E.Trsp. bis 26.8.39 nach Bahnhof Ortelsburg zugeführt.
       Abholung regelt Gen.Kdo.z.b.V.
3.) Munition: 1., 12. u. 61.Div. werden je 1 Mun.Ausstattung zugewiesen und im Laufe des 26.8. in Grenznahe Mun.A.St. zugeführt. Näheres s. Sonderbefehl.
4.) Versorgung der Gruppe Eberhard ist durch Sonderbefehl geregelt.
5.) Gen.Kdo.z.b.V. und I.A.K. werden je 1 l.Str.Bau Btl. unterstellt mit E.Trsp. bis 27.8. zugeführt.
         l.Str.Bau Btl.z.b.V.I für I.A.K. nach Neidenburg
               -"-           II " Gen.Kdo.z.b.V. nach Willenberg.
6.) Von den auf Stapelplatz Bhf. Gutfeld, 9 km nnw. Neidenburg lagernden 19 Sätzen Stahlstraßengerät stehen Gen.Kdo.I.A.K. 10 Sätze und Gen.Kdo.z.b.V. 9 Sätze
    zur Verfügung.
    Abholung im Bedarfsfall durch Gen.Kdo.
    1 Satz = 200 Stahlschwellen und 4 hölzerne Schlegel
           = 200 m/Straße.
    Zur Beförderung werden benötigt 15 Lkw (3 t).
7.) a) Durch die Armee wird ein Gefangenendurchgangslager auf dem Truppenübungsplatz Stablack eingerichtet. Abschub dorthin veranlaßt die Armee nach Fertigstellung
       des Lagers.
    b) Durch die Armeekorps und die Gruppe Brand sind Gefangenensammelstellen einzurichten.
       Hierzu sind möglichst die Reitbahnen und Ställe umfriedeter durch Ersatzeinheiten nicht belegter Kasernen zu benutzen.
       Es stehen u.a. zu diesem Zweck zur Verfügung:
       Dem XXI.A.K. die Kaserne Marienwerder
       Dem I.A.K. Teile des Kyffhäuserlagers Hohenstein
       Dem Gen.Kdo.z.b.V. die alte Jägerkaserne Ortelsburg.
       Der Gruppe Brand die alte Kaserne Goldap (R.A.D.Lager)
e) Etwaiger Bedarf an Stacheldraht ist bei A.O.K.3 (O.Qu.) anzufordern.
d) Die eingebrachten Gefangenen sind zahlenmäßig (Offiziere besonders) an A.O.K.3 (O.Qu.) zu melden.
 
Armeeoberkommando 3                                                                                                           Mohrungon, den 27. August 1939.
   Abteilung OQu     

                                                            Besondere Anordnungen Nr. 3 für die Versorgung der 3.Armee.

1.) Verwaltungswesen:
    a) Allgemeine Bestimmungen. Mit dem 1. X - Tag (26.8. ) finden betr. des Ankaufes der Pferde, Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge , Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke,
       Verpflegung, Abfindung, Buchungs-, Kassen- u. Abrechnungswesen, dieselben Bestimmungen Anwendung, wie sie für den Y - Fall mit Üb.A.O.K.3 Abt. O.Qu.Nr. 2/39
       g.K. 2.Ang. vom 23.8.1939, Abschn. I b bekanntgegeben worden sind, jedoch ohne Zusatz in Ziffer 3.
    b) Verpflegung.
       Alle Divisionen und Verbände haben dafür zu sorgen, dass sie lhre erste Ausstattung auf drei Tagessätze wieder auffüllen und laufend erhalten.
       21. 61., 217.Division, Gruppe Medem, Gruppe Eberhardt und die den Divisionen nicht unterstellten Grenzwachtabschnitte ergänzen ihre erste Ausstattung aus
       den A.V.L., auf die sie angewiesen sind.
       217.Division hat bei Ergänzung Ihrer ersten Ausstattung aus A.V.L. Allenstein einen Tagessatz Frischfleisch und einen Tagessatz Brot abzunehmen.
       206.Division veranlasst Ergänzung des A.V.L.Goldap aus A.V.L. Insterburg.
       XXI.A.K. veranlasst am 28. August Abholung von 2 Tagessätzen Verpflegung - 140 to (2 x 20 000 Portionen einschl. Backmaterial und 2 x 6 000 Rationen Hafer)
       von A.V.L. Riesenburg und führt sie für 228.Division dem A.V.L.Freystadt zu.
       Panzer Division Kempf veranlasst am 28.8. Überführung von 2 Tagessätzen Mundverpflegung - rund 45 to ( 2 x 10 500 Portionen einschl. Backmaterial)
       von A.V.L. Osterode nach A.V.L.Geierswalde.
       12.Division veranlasst am 28.8. Überführung von 2 Tagessätzen Verpflegung = rd. 140 to ( 2 x 20 000 Portionen mit einem Tagessatz Backmaterial, 1 Tagessatz
       Brot und 1 Tagessatz Frischfleisch, sowie 2 x 6 000 Rationen Hafer) von A.V.L.Ortelsburg an A.V.L. Willenberg.
       Durch Kw.Transport - Abteilung 501 werden am 28.8. jeweils rd. 140 to. Mundverpflegung (2 x 20 000 Portionen mit einem Tagessatz Backmaterial und einem Tages-
       satz Brot, sowie 2 x 6 000 Rationen Hafer) überführt:
       für 11.Division von A.V.L. Allenstein nach A.V.L.Grünfließ,
       1.Division von A.V.L. Ortelsburg nach A.V.L.Omulef,+)
       Ferner am 28.8. rd. 64 to. Verpflegung (2x7 000 Portionen mit Backmaterial und 2 x 5 000 Portionen Hafer) von A.V.L.Ortelsburg nach A.V.L.Puppen für 1.Kav.Brigade.
       +) Bei den zugeführten Tagessätzen für 1.Division befindet sich ein Tagessatz Frischfleisch. Die Division hat die Zuführung des Frischfleisches bei ihrer
          Eigenversorgung mit Fleisch zu berücksichtigen.
    c) Bekleidung.
       Mannschaftsdecken gehören nicht zur Ausstattung des Soldaten und dürfen auf Anordnung des Ob.d.H. nicht ausgegeben werden.
       Die Ausstattung mit Sohlupfjacke, Zeltbahn und Mantel muss genügen. Anträge auf Ausgabe von Decken sind daher nicht zu stellen.
2.) Die Korps -, Divisions- und Brigade - Intendanten
    ohne die Intendanten der Gruppe Brand, 206.Division und Kommandant der Befestigungen bei Lötzen melden sich am 28.8. 10.00 Uhr mit Übersicht über ihre Bestände
    bei Armee-Intendanten.
3.) Kraftfahrwesen.
    a) Reifenanforderung. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass bei Anforderung von Decken und Schläuchen die Nummer des Kraftfahrzeuges auf dem Anforderungsschein
       einzusetzen ist. Auf dem Anforderungsschein ist nicht die H.L.- oder Sammelplatz - Nummer, sondern stets der Truppenteil anzugeben.
    b) Kennzeichnung der Erg. Kraftfahrzeuge, Nach Ankauf der Erg.Kraftfahrzeuge sind die Kennzeichen der Kraftfahrzeuge (z.B. IC, IA usw.)zu überstreichen,
       die Nummern der polizeilichen Kennzeichen bleiben bestehen.
    c) Tanken von Einzelkraftfahrzeugen, Einzelkraftfahrzeuge tanken:
       1) an sämtlichen heereseigenen Tankanlagen,
       2) an B. und G.Wagen der Truppenteile.
4.) Betriebsstoffversorgung für Grenzschutzabschnittskdo.15.
    a) Stab Grzsch.Abschn.Kdo.15 mit unmittelbar unterstellten Einheiten bei heereseigener Tankstelle 11.Division in Allenstein,
    b) Grzwa.Abschn.21 bei heereseigener Tankstelle Pz.Abw.Abtl.21 in Osterode,
    c) Baueinheiten bei Tankstelle Pz.Abw.Abtl.21 in Osterode, Betriebsstofflager Hohenstein und heereseigene Tankstelle Nachr.Abtl.11 in Allenstein.
5.) Gerätewesen.
    Beim Heereszeugamt Königsberg ist das bei der Übergabe fehlende Gerät (u.a.Zweibeine, Dreibeine, Erg. Kästen, Tragegurte für M.G., Tragegurte mit Magazintaschen,
    kl.Vorratskasten, Kreiskorn eingegangen.
    Die Divisionen setzen sich wegen geschlossener Abholung bezw. Zuführung des Geräts mit Heereszeugamt Königsberg unmittelbar in Verbindung.
 
Armee-Oberkommando 3                                                                                          Mohrungen, den 28. August 1939
    Abtl.O.Qu.       

                                                              Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der
                                                                                    3.Armee

I. Mit dem 26. August 1939 hat der Herr Oberbefehlshaber die vollziehende Gewalt in Ostpreussen übernommen.
   Zum Chef der Zivilverwaltung wurde der Oberpräsident der Provinz Ostpreussen, Gauleiter Koch, ernannt.

II.Nachschubbahnhof für 61.Division ab 29.8.: Mühlen.

III.Munitionswesen:
    Im Munitionslager Puppen werden 2 Ausstattungen
    a) Pistolenpatronen 08 - 184 320 Schuss für M.P.38 niedergelegt.
    b) Pistolenmunitition Kal. 7,65 mm wird den Munitionslagern gemäss Anlage 1 zugeführt.
    c) Weitere Munitionsbereitstellung bezw. Mun.Zuführung siehe Anlage 2

IV. Verwaltungswesen:
    Verpflegung.
    1) Panzer Division Kempf empfängt am 29.8. zwei Tagessätze Mundverpflegung einschl. Brot aus A.V.L.Osterode am 30.8.zwei Tageasätze Mundverpflegung
       ohne Brot aus A.V.L. Osterode. Backmaterial ist künftig ebenfalls aus A.V.L. Osterode zu empfangen.
    2) 11.Division empfängt am 29.8. - 1 x 2o ooo Portionen Mundverpflegung ohne Fleisch und Brot aus A.V.L.Allenstein. Laufende Verpflegung ist bis auf weiteres
       aus A.V.L.Thymau zu empfangen.
    3) 1.Division wird am 29.8. 18 500 Portionen Mundverpflegung ohne Fleisch zur Mittagkost einschl. Brot und 9 000 Rationon Hafer nach A.V.L. Omulef zugeführt.
       Abgebende Stelle A.V.L.Ortelsburg.
    4) 12.Division und 1.Kav.Brigade werden ab 29.8. bis auf weiteres auf A.V.L. Ortelsburg angewiesen.

V. Betriebsstoffvers.s.Anlage.
VI.Gerätewesen:
   Gasschutzgerät. 14./I.R.400 werden zugewiesen:
   5 Gasmasken 30
   150 Gasplane.
   Abholung vom H.N.Z.A.Allenstein.
VII.Gefangenenwesen.
 a) Durch Kommandant d. rückw. Armeegeb. wird ein Gefangenenlager für Überläufer, die den Minderheiten angehören, im Kyffhäuser - Lager Hohenstein eingerichtet.
    Das durch I.A.K. im Lager Hohenstein einzurichtende Gefangenenlager entfällt hierduroh nicht.
 b) Überläufer, die den Minderheiten angehören, sind zunächst wie Kriegsgefangene zu behandeln und möglichst von Soldaten rein polnischer Nationalität zu trennen. Sie
    sind umgehend dem A.O.K. 3 (O.Qu.) zu melden.
 c) Gefangen genommene Tschechen, insbesondere Angehörige der "Tschechischen Legion", sind zunächst wie Kriegsgefangene,
    jedoch gesondert von den übrigen, zu behandeln. Sie sind sobald als möglioh der gerichtlichen Aburteilung zuzuführen.
VIII.)Kommandant der Bef.b.Lötzen übernimmt ab sofort die Bewachung der Betriebsstofflager Lötzen und Rastenburg.
IX.)Die B.d.M. - Lager Hohenwalde, Lamgarben, Uderwangen,Pfeil und gr.Baum dürfen nicht mit Truppen belegt werden.

Anl.1 zu Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der 3.Armee.
Pist.Patr.Kal.7,65mm in Mun.Lager:
Lager Puppen     5 000 Schuß
Neidenburg       5 000   "
Ortelsburg       5 000   "
Allenstein-Süd  10 000   "
          -Nord 10 000   "
Gilgenburg       5 000   "
Hohenstein       5 000   "
Osterode         5 000   "
Riesenburg       5 000   "
Rosenburg        5 000   "
Lissacken        5 000   "
Kaltenborn       5 000   "
Feuerwacht-Turm  5 000   "
(sw. Willenberg)

Anl.2 zu Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der 3.Armee.

1. Munitionsempfang.
XXI.A.K. empfängt am 29.8. aus Mun.Lager Allenstein für M.G. Batl.9:
5 t Patr.s.S.o.L.
1 t Patr.S.m.K,
1 t Patr.S.m.K.L'sp.
1t 3,7 cm Pz.Gr.Patr.

2t Mun.Zuführung.
Fz.Kdo.I versendet an Kdt.d.Bef.b.Lötzen:
1.) für Ldw.Radf.Schwd.
       2 800 Patr.S.m.K. (H)
2.) für Motorbootflottille:
      630 Leuchtpatr.
      400 Signalpatr. grün
      400 Signalpatr. rot
       50 Handleuchtzeichen weiß
       50 Handleuchtzeichen grün
       50 Handleuchtzeichen rot

3.Mun.Bereitstellung.
Dem A.O.K.3 unterstellten Einheiten der Luftwaffe wird Mun. in Mun.Lager Allenstein - Nord auf Abruf zur Abholung im Bedarfsfalle wie folgt zur Verfügung gestellt:
==================================================
                                 Patronen
Einheiten --------------------------------------------
                 s.S.i.L. s.S.o.L. S.m.K. S.m.K.L´sp. Pist.
Staffel 1.(H)/10  1 500   12 000   1 500   4 500       320
" 2.(H)/10        1 500   12 000   1 500   4 500       320
" 3.(F)/10        1 500   12 000   1 500   4 500       320
Kurierstaffel     1 500   12 000   1 500   4 500       320
I./Flak 11        3 000    3 000   1 500      -        160
II./Flak 11       3 000    3 000    1 500     -        160
III./Flak 111     3 000    3 000    1 500     -        160
Koluft b.A.O.K.3 )
einschl.Wz.mot u.)4 500    3 000       -      -        160
Radiosondentrupp )
Ln.Abt.(H)mot     4 500    3 000       -      -        160
Reserve           3 000    6 000     1 500   3 000      -
------------------------------------------------------------
                 27 000   69 000    12 000  21 000   2 080

Anlage 3 zu Besondere Anordnungen 6 f.d.Versorgung der 3.Armee.

Betriebsstoffergänzung.

Mit dem 29.8.1939 werden bis auf weiteres angewiesen:
 Einheit         Heereseigene Tankanlage          Eisenbahn-
                  Friedenstruppenteil Standort    tankstelle
                                                   Bahnhof
---------------------------------------------------------------
A.O.K.3                                            Maldeuten
Gruppe Medem           Pi.Btl.21      Elbing
Gen.Kdo.XXI.
mit Korpstruppen                                   Riesenburg
21.Division            14./J.R.45     Marienburg
228.Division           14./J.R.3      Dt.Eylau
61.Division                                        Mühlen
11.Division            Pz.Abw.Abt.11  Allenstein
Gen.Kdo.I
mit Korpstruppen                                   Hohenstein
Pz.Div.Kempf           Pz.Abw.Abt.21  Osterode
206.Division           Pz.Abw.Abt.1   Goldap
Gruppe Brand           Pz.Abw.Abt.1   Goldap
1.Kav.Brigade                                      Puppen
Armee Nachr.Rgt.501                                Maldeuten
(außer 3./)
3./Armee Nachr.
Rgt.501                                            Hohenstein
 
Armeeoberkommando 3
   Abtl.O.Qu.                                                                                                                        Mohrungen, den 31.August 1939

                                                              Besondere Anordnungen für die Versorgung
                                                                      zum Operationsbefehl Nr. 4.
A. Allgemeines
1.) Die Besonderen Anordnungen für die Versorgung der 3.Armee - Üb.A.O.K.3 Abt. O.Qu. Nr.2/39 g.K. vom 22.8.1939 - bleiben weiterhin mit folgenden Abänderungen gültig.
2.) Nachschubstrassen:
    I.A.K. mit Korpstruppen und Pz.Div.Kempf:
         Hohenstein-Waplitz-Neidenburg West - Pilgramsdorf,
    61.Division: Mühlen - Seewalde - Thurau - Wiesbau,
    11.Division: Neidenburg - Kandiem.
3.) Nachschubbahnhöfe:
    I.A.K. mit Korpstruppen und Pz.Div.: Hohenstein,
    61.Division: Mühlen,
    11.Division: Neidenburg,
    206.Division: Osterode,
    217.Division: Geierswalde,

B.Im Einzelnen.
============
I.Munitionswesen:
1.) 61., 1.und 12. Division verfügen über 2 Mun.Ausstattungen.
2.) Es werden zugewiesen:
    21.Division Mun.Lager Riesenburg,
    11.Division Mun. Lager Neidenburg,
     1.Kav.Brig.Mun.Lager Puppen.
           Die Lager sind von den Mun. Verwaltungen der Division baldigst zu übernehmen. Mun.Verw.Nachsch.Batl.507 verbleibt in Lager Puppen. Ausgabe der Munition
           befiehlt 1.Kav.Brig.
3.) Kdant. der Bef. bei Lötzen werden zugewiesen:
    1 000 Patronon s.m.K.H., Versand durch Fz.Kdo.I.
4.) XXI.A.K. werden nach Mun. Lager Riesenburg zusätzlich zugeführt:
    182 Schuss Nabolmunition für s.F.H.18 (11 to),
    462 Schuss Nebelmunition für l.F.H.16 (11 to),
5.) 2 cm Pzgr. Patr. mit R.S (Reizstoff) - Füllung dürfen nicht verschossen werden.
         In Beständen der Truppe vorhandene Munition ist beim zuständigen Mun. Lager auszutauschen. Patr.Kästen sind mit " R.S." beschriftet.
    Die Mun. Verwaltungen der Nachsch.Btl. 502, 507 und Truppe geben die von der Truppe zurückgegebenen 2 cm Pzgr.R S nach Allenstein Nord ab und melden die Anzahl.
    A.O.K.3 veranlasst Auffüllung der ausgelagerten Bestände.

II) Verwaltungswesen:
    Verpflegung.
1.) A.V.L. Maldeuten wird mit 31.8. aufgelöst. Bisher auf A.V.L. Maldeuten angewiesene Truppenteile und Verbände werden ab 1.9.1939 auf A.V.L. Mohrungen angewiesen.
   (Lage: H.V.A.Mohrungen).
2.) Die A.V.L. beginnen am 1.9. mit der Ausgabe der Tabakportion nach Ziffer 17 der Eins.Wehrm. Verpfl.Vorschr. Tabakwaren dürfon nur jeden dritten Tag , für Bautruppen
    jeden zweiten Tag ausgegeben werden und nur solange, als Vorräte vorhanden sind. Die Tabakwaren werden nach der Verpflegungsstärke, nicht nach der Kopfstärke verabfolgt.       
    Portionssätze:
        bis zu 2 Zigarren und 2 Zigaretten
        oder 1 Zigarre und 4 Zigaretten oder
        6 Zigaretten,
        Empfänge für die rückliegende Zeit sind unzulässig.

3.) Es werden angewiesen:
    217.Div. auf A.V.L. Osterode (jedoch ohne Backmehl, dieses aus Thymau).
    Pz.Div.Kempf auf A.V.L. Allenstein.
    206.Div. auf A.V.L. Osterode.
4.) Grz.Wachabschn.11 wird nach Aufhebung der Unterstellung unter 21. und 228. Division auf A.V.L. Dt.Eylau angewiesen, Jnf.Ers.Batl.2 weiterhin auf A.V.L.Osterode,
    Grz.Wachabschn.21 wie bisher auf A.V.L, Osterode und Thymau, Versorgung des Grz. Wachabschn.31 regelt Gruppe Brand.
5.) Intendant Gruppe Brand übernimmt das A.V.L. Goldap von 206.Div. bewirtschaftet es mit seinem Div.Verpfl.Amt z.b.V. und sorgt selbständig für rechtzeitige Auffüllung
    aus A.V.L. Jnsterburg.

III.Veterinärwesen:

1.) 206. und 217. Division werden bis 2.9. auf Armee Pferdelazarett 503, ab 3.9. auf Armee Pferdesammelplatz 512 in Gut Gr.Groeben (9 km so. Osterode) angewiesen.
    Gruppe Brand wird auf Sammelplatz des Armeepferdelazaretts 509 in Gut Reusen bei Angerburg angewiesen.
2.) Armeepferdepark 501 ab 2.9. ausgabebereit in Gut Ramten,(17 km so. Mohrungen).
    Armeepferdepark 502 ab 2.9. in Gut Bosomb (11 km no. Sensburg) ausgabebereit.
    ab 3.9. ausgabebereit in Allenstein (Exerzierhalle J.R.2). Zweigpark, in Angerburg ab 3.9.

IV. Kraftfahrwesen:
    1.)Anweisung auf Betriebsstofflager bzw. Eisenbahnkesselwagen s.Anlage.
    2.)Gruppe Brand stehen zur Betriebsstoffversorgung zur Verfügung:
        a) Heereseigene Tankanlagen:
           Pz.Abw.Abt.1 in Goldap 14./I.R.3,
           Nachr.Abt.1 u. 1.K.B. in Insterburg
           14./I.R.22 in Gumbinnen
        b) Betriebsstofflager von Firmen (O-Lager):
           Benzolvereinigung des Ostens in Insterburg
           Rhenania - Ossag in Gumbinnen
        c) Weitere Versorgung nach Entleerung der Tankanlagen zu a) und b) durch Zufuhr mit Eisenbahnkesselwagen,
    3.) Für Pz.Div.Kempf werden am 1.9. nach Bahnhof Hohenstein eine Betriebsstoffeinheit bestehend aus:
           2 Eisenbahnkesselwagen mit Kraftstoff 1
           2 Eisenbahnkesselwagen mit Kraftstoff 2          
           2           "           "  Dieselkraftstoff
           1 G.Wagen mit Schmieröl
           1 G.Wagen für Gerät
           1 Personenwagen für Unterkunft
           zugeführt.
Entleerte Eisenbahnkessel sind sofort fernmündlich an Sachbearbeiter K A.O.K.3 zu melden.

V.Gerätewesen:
 1.Kdt.d.Bef.b.Lötzen werden durch H.Za. Königsberg nach Nachschubbahnhof Lötzen zugeführt:
   50 Spriegel , 50 Paar Bremsklötze, 50 Hinterbracken, 50 Sturmlaternen, 200 Bindestränge, (Ersatzteile f. tschech.Fahrzeuge)
 2.Pioniergerät:
   In Nachschubbahnhöfe werden zugeführt:
   kl.Flammenwerfer mit Zubehör und Vorratssachen
       1.Div. für Pi.Batl.1 = 3 kl.Flammenwerfer
      11.Div.  "         11 = 3 kl.       "
      21.Div.  "         21 = 3  "        "
      61.Div.  "        161 = 6  "        "
      Pz.Div.Kempf      505 = 6  "        "
      Gr.Medem           41 = 3  "        "
      Gr. Medem veranlaßt Abholung beim H.Za. Königsberg, Bezirk 19, Ponarth, Barbarastr.

VI. Zustand der Straßen:

 1.) Alle Truppenteile haben ihr besonderes Augenmerk auf den Zustand der Straßen zu richten.
     Instandsetzungsbedürftige Straßen und Straßen, die Anzeichen beginnenden Verfalls zeigen, sind umgehend unter genauer Ortsbezeichnung der Oberquartiermeisterabteilung (Qu 2)
     zu melden.
    
 2.) Überläufer:
     Es wird erneut darauf hingewiesen, daß Überläufer und Gefangene der polnischen Armee umgehend der Oberquartiermeisterabteilung (Qu 2) zu melden sind.
     Hierbei ist anzugeben, ob es sich um Angehörige von Minderheiten handelt oder um Überläufer rein polnisoher Nationalität.

VII. Postversorgung:
     Pz.Div.Kempf hat entgegen den Besonderen Anordnungen Nr.4 Königsberg als Postsammelstelle für Postsendungen angegeben. Hierdurch wird für in der Heimat aufgelieferte
     Sendungen der Tarnungsgrundsatz durchbrochen. Es ist daher erforderlich, daß von den Angehörigen der Pz.Div. neue Benachrichtigungskarten versandt werden, bei denen
     die zuständige Postsammelstelle z.B. Stuttgart, München usw. entsprechend den Bes. Anordnungen Nr.4 Ziff.3 angegeben ist.

Anweisung auf Betriebsstofflager.

Lfd.
 Nr.    Verband                     Lager           Genaue Lage
===============================================================
1       XXI.A.K. m. Korpstruppen    Riesenburg      Schießstände
2        21.Div.                        "                 "
3       228.Div.                        "                 "
4         I.A.K. m. Korpstruppen    Hohenstein      Turnhalle
5        61.Div.                        "                 "
6       Pz.Div.Kempf                    "           Eisenbahntankstelle
7        11.Div.                    Neidenburg      Reithalle am Sportplatz
8       Gen.Kdo.z.b.V.m.Korpstr.    Muschaken       Eisenbahntankstelle
9         1.Div.                        "                 "
10       12.Div.                    Ortelsburg      Schießstände
11      217.Div.                    Allenstein            "
12      206.Div.                    Osterode              "
13      1.Kav.Brig.                 Puppen          Eisenbahntankstelle
14      Kdtr.d.Bef.b.Lötzen         Lötzen          Schießstände
15      Gruppe Medem                Marienburg      Gehöft auf Exerzierplatz
16      Gruppe Baumgartner          Elbing          Gehöft in d.Nähe d.H.N.Za.
17      A.Nachr.Regt.501            Osterode        Schießstände
         (außer 3./501)
18      3./A.Nachr.Rgt.50l          Hohenstein      Turnhalle
19a)    Stb.Grzsch.Abschn.          Allenstein      Schießstände
           Kdo.15 mit unmittelbar
        unterstellten Einheiten
19b)    Grz.Wa.Abschn.21            Osterode        Schießstände
19c)    Baueinheiten                   -"-               -"-
                                    Hohenstein      Turnhalle
                                    Allenstein      Schießstände
Anmerkung: Lager und Eisenbahn-Tankstellen sind Tag und Nacht besetzt.
 
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