208.Infanteriedivison
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Befehle/Meldunge.. März 1940
Armeeoberkommando 18                                                                                                  A.H.Qu., 7.3.1940
Oberquartiermeister
Nr. 100/40 g.Kdos. 2 Ausfertigungen.
2.Ausfertigung.
GEHEIME KOMMANDOSACHE !
Bezug: A.O.K. 18/0.Qu.Nr. 63/40 g.Kdos. Chef-Sache v. 29.2.40.
Betr.: Erhöhung des Kolonnenraumes der Armee.


An Oberkommando des Heeres - Gen.Qu.


Im Antrag vom 29.2.40 (siehe Bezug) sind folgende neue Unterstellungen nicht berücksichtigt gewesen:

    208.Div. ist zwar noch Heeresgruppenreserve, aber schon der Armee unterstellt.
    225.Div. wird in den ersten А-Tagen in den Raum der Armee vorgefahren; versorgungsmäßige Zuteilung ist dann bestimmt, taktische
             Unterstellung wahrscheinlich zu erwarten.

     22.Div. (Erdstaffel) wird im Streifen der Armee nachgeführt werden und ist durch A.O.K.18 zu versorgen.
     SS-Leibstandarte ist der SS-Div. unterstellt.
Damit wächst die Zahl der zu versorgenden Div. auf 10 an.
Unter ihnen sind 4 Divisionen 3.Welle, d.h. Divisionen, die infolge Nichtmotorisierung der V.Trosse II und der Bäckerei-Kompanien
täglich Armeekolonnenraum für den Verpfl.Nachschub benötigen.

Von diesen 10 Div. werden 5 vom ersten Tage an, weitere 2 vom 3.Tage an in vorderer Linie eingesetzt sein. Für sie muß alles Nachschubgut
vorgefahren werden, während für 2 Div. in den ersten 9 Tagen und für 22.Div.(Erdstaffel) wahrend der ganzen Zeit nur Verpflegungs-
u.Betriebsstoffnachschub benötigt wird.

Ein Führungskriegsspiel der Armee in Anwesenheit des Oberbefehlshabers der Heeresgruppe hat mit eindeutiger Klarheit ergeben, daß die
Aufgabe der Armee nur durch die Schnelligkeit ihres Vorgehens gelöst werden kann. Es ist spielmäßig erwiesen, daß nach gelungenem
raschen Vorgehen der Truppe diese nicht die notwendige Munition zum Durchkämpfen der dann erst zu erwartenden großen schlacht haben wird.
Erschwerend kommt für die Versorgung hinzu, daß infolge verkehrsmäßiger Engpäße (Maas, Peel, Süd-Wilhelms-Kanal) ein häufiges Pendeln
von Nachschubkolonnen unmöglich ist.
Der Antrag vom 29.2.40 wird nunmehr so dringlich, daß die Zuteilung von 1.500 t Kolonnenraum in vollem Umfange erbeten wird, ohne daß
etwa gleichzeitig die Nsch.Kol.Abt.573 zurückgezogen wird.
 
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