217.Infanteriedivision
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Befehle 217.Infanteriedivision August 1939
Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.)                                                                                                           Insterburg,den 5.8.1939.
Abt.Q Nr.1 geh.Kdos.

                                                                              Besondere Anordnungen
                                                                              =====================
                                                                       für die Versorgung während der Übungen.
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I. Allgemeines.
   ===========
1.) Sämtliche Anforderungen. Meldungen usw. auf dem Versorgungsgebiet sind nur an I.A.K.(Üb.) Quartiermeisterabt.(Q) zu richten.
2.) Meldezeiten werden nach Eingang des Armeebefehls befohlen. Für die Form der einzelnen Meldungen sind die in der Anlage 2 u.- 5 beigefügten Muster massgebend.
3.) Die dem I.A.K.(Üb.) unterstehenden Verbände (Korpstruppen unmittelbar) reichen ihre Kriegsgliederung zum 15.8. in doppelter Fertigung dem Korps ein.
    Die Kriegsgliederung hat auf der Rückseite zu enthalten:
     a.) Kopfstärke                             f.) Die erste Mun. Aus-
     b.) Pferdezahl                                 stattung getrennt
     c.) Kraftfahrzeuge                             nach Mun.Art.in t.
     d.) Pferdefahrzeuge                        g.) Die erste Betr.Stoff
     e.) Kolonnenbeladung Ausstattung               in cbm.

4.) Der nachfolgende Abschnitt II (Besonderes) enthält zusammengefasst das, was für die Verbände aus dem Befehl Generalkommando I. A.K. Abt. Ib Nr.485/39 geh. vom 21.7.39.
    von besonderer Bedeutung ist.
    Der folgende Abschnitt II bildet die Grundlage für die weiteren Versorgungsbefehle des I.A.K.(Üb.).

                                                                       II. Besonderes
1.) Rückwärtige Grenze des Gefechtsgebiets:
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    Rehdorf (9 km südsüdwestl. Stuhm ) - Nikolaiken (21 km südostw. Marienburg) - Alt Christburg -Saalfeld - Liebemühl - Westrand Schilling See -Grieslienen -
    Wuttrienen - Rohmann (4,5 km nördl. Ortelsburg) - Kobulten - Lindendorf (14 km süd-ostw.Sensburg) - Eichmedien (9 km südostw. Rastenburg) - Drengfurth.
    Orte zum rückwärtigen Armeegebiet.

2.) Nachschubstrassen:
    =================
    61.Div. Osterode - Leip
    11.Div. Hohenstein - Rontzken - Neidenburg
     1.Div. Passenheim - Jedwabno - Kaltenborn - Muschaken. Zwischen Kaltenborn und Muschaken Richtungsverkehr gem. Sonderweisung für 1.Div.
    12.Div. Ortelsburg - Willenberg
   217.Div. (nur im Übungsraum) Bischofsburg - Kobulten - Rheinswein. l.K.B. und Pz.Div.Kempf setzen ihre rückw. Dienste in ihren Üb. Räumen so ein,
            dass sie jederzeit in der Lage sind, sie entsprechend ihrer Aufmarschanweisung anzusetzen.
Unterbringung und Einsatzbereitschaft der rückwärtigen Dienste ist nach Eintreffen in den Üb. Räumen von allen dem I.A.K.(Üb.) unterstehenden Verbänden zu melden.

3.) Munitionswesen:
    ==============
    a.) Es ist die erste Feldausstattung mitzuführen.
    b.) Die dabei mitgeführte S.m.K.(H.) Munition ist in der Ursprungsverpackung ungeöffnet zu belassen. Ausgabe erst auf Befehl des Korps.
        Die Führer der Komp. pp. prüfen täglich den vorschriftsmässigen Zustand der Verpackung und sind für ihn veranwortlich.
    c.) Die Formblätter für Mun.Meldungen gem.H.Dv.g.90. Anlage 2 Muster 1 sind bis zu den Komp. pp. in genügender Zahl vorzubereiten.
    d.) Auf die. Verfügung Gen.Kdo. I.A.K. Ib Vs.-Verw.St.,Dr. Nr.26/39 g. Kdos. wird besonders hingewiesen.

4.) Verwaltungswesen.
    ================
    a.) Mit Beginn der Magazinverpflegung werden die Verbände gem. Anlage 1 angewiesen. b.) Auf die Mitführung der nötigen Packgefässe (Körbe und Fleischkisten) für
        Verpflegungsempfang und die nötigen Säcke für Futterempfang wird besonders hingewiesen.Übungsverbände, die von ihren kal.führenden Dienststellen Körbe und
        Kisten nicht erhalten, können diese im nötigsten Umfang freihändig ankaufen.Kosten sind aus Kap. VIII A.E. 21 Tit. 69 zu bezahlen.
    c.) Über Empfang von Backmaterial und Zuführung von Schlachtvieh folgt Befehl.
    d.) Muster für Verpflegungsmeldungen der Div.Anl.2
    e.) Die Korpstruppen melden, solange sie nicht einer Div. unterstellt sind, mit Inangriffnahme der ersten Ausstattung täglich ihre Verpflegungsstärken nach Muster
        gem. Anlage 3.
    f.) Soweit die von den aufstellenden Dienststellen bereitgestellte erste. Ausstattung an Geschäftsbedürfnissen nicht ausreicht oder aufgebraucht ist, können
        die erforderliohen Geschäftsbedürfnisse im notwendigsten Umfang aus Kap. VIII A.E. 21 Tit. 69 beschafft werden.

5.) Sanitätswesen.
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    a.) Die sanitäre Versorgung erfolgt zunächst friedensmässig bei Pz.Div.Kempf, l.K.B. und 217.Üb.Div.
    b.) bei allen übrigen Verbänden des I.A.K.(Üb.) kriegsmässig.
    c.) Übersicht der Heeresstandortlazarette und Zivilkrankenhäuser im Üb. Raum des I. A.K. (Üb.) Anlage 4. Einheiten gem. 5b dürfen hiervon nur in äussersten
        Notfällen Gebrauch machen.
    d.) Auftretende Seuchen sind sofort fernmündlich an Abteilung IVb zu melden, Seuchen sind bis jetzt nicht festgestellt.

6.) Veterinärwesen:
    ==============
    a.) A.O.K. 3 (Üb.) u. I.A.K,(Üb.) verfügen über keine Vorratspferde.
    b.) Anweisung auf Armeepferdelaz. gem.Anlage 5.
    c.) Auftretende Tierseuchen sind umgehend fernmündlich Abt. IV c zu melden. Seuchenlage wird nach Eingang beim Korps bekanntgegeben.

7.) Kraftfahrwesen:
    ==============
    Mit Erreichen der Übungsräume ist der Tagesverbrauch so zu ergänzen, dass die Verbände jeweils am folgenden Tag wieder über eine volle erste Ausstattung verfügen.
    (Panzereinheiten = 4 Verbrauchsätze, Übrige Einheiten = 5 Verbrauchsätze.)
    Anweisung und Empfangszeiten Anlage 6.

8.) Gerätewesen:
    ===========
    Ersatzanforderungen für in Verlust geratenes,an Sammelstellen abgegebenes instandsetzungsbedürftiges und unbrauchbares Gerät sind in einfacher Form auf dem
    Dienstweg vorzulegen.

9.) Verkehrsregelung:
    ================
    Die befohlenen Zeiten. An- u. Abfahrtswege sind genauestens einzuhalten. Die befohlenen Zeiten schlüsseln die Div. für ihre Einheiten in derselben Weise auf.
    Den Anweisungen der aufgestellten Verkehrsregelungsorgane (Organe I.A.K. (Üb.) gelbe Armbinden an beiden Armen und gelbes Mützenband) ist auch von Offizieren
    Folge zu leisten. Die Organe sind angewiesen, jeden Verstoss zu melden.
10.)Feldpost:
    ========
    a.) Die Postversorgung der Truppen erfolgt mit Einsatz der (Üb.) Feldpostleitstelle 500 in Königsberg über die Feldpostämter.
    b.) Sendungen müssen freigemacht sein, keine Feldpostkarten ! Sie dürfen nur unter Üb.Feldpostnummer gem. Mob. Hauptlisten Teil I, Spalte 11c, erfolgen.
        Die Truppe ist hierüber eingehend zu belehren.
        Beispiel : Soldat Karl Müller
                   Übungspostnummer 103 576 Postleitstelle -Königsberg i.Pr.) 5 .
    c.) Zur reibungslosen Postversorgung ist erforderlich, dass jeder Soldat seine Anschrift gem. Beispiel Abs. b so rechtzeitig seinen Angehörigen mittels
        freigemachter Postkarte oder Brief mitteilt, dass alle ab 17.8. eingehende Post im Übungspostverfahren über Üb.Feldpostleitstelle zugestellt werden kann.
        Bei den Nachkdos. (Stammabgaben) der aktiven Truppe unter gewöhnlicher Anschrift (z.B. Schütze Meier 3./I.R.43 Insterburg) eingehende Post ist durch die
        Nachkdos.mit Anschrift gem. Beispiel Abs.b nachzusenden.Die alte Anschrift ist zu überkleben. Post, deren Anschrift dem Beispiel gem. Abs.b nicht entspricht,
        wird als unbestellbar an Absender zurückgesandt.

11.) Quartiermeister—Abt.I.A.K.(Üb.) ab 15.8.1939 Allenstein. Genaue Anschrift wird nach Eintreffen mitgeteilt.
     Anschrift Insterburg: Gen.Kdo.I.A.K. (Üb.) - Insterburg Forchestr.9.

Anlage 1 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1 geh.Kdos.vom 5.8.1939

Anweisung auf Manöververpflegungsausgabestellen
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Einheit Mun.Verpfl.
Ausgabestelle
Empfangszeit Anfahrt über Abfahrt über
I.A.K.(Üb.) Allenstein 10.00-10.15    
N.41 -"- 10.15-10.30    
Br.Kol.401 -"- 10.30-10.45    
Stab A.R.501 -"- 10.45-11.00    
II./A.R.37 -"- 11.00-11.15    
II./A.R.47 -"- 11.15-11.30    
Art.Abt.506 -"- 11.30-11.45    
Beob.1 -"- 11.45-12.00    
Beob.11 -"- 12.00-12.15    
II.Flak 11 -"- 12.15-12.30    
2.(H)/10 -"- 12.30-12.45    
Pz.Div.Kempf -"- 6.00-10.00 Jonkendorf Diwitten
1.K.B. -"- 13.45-17.00    
12.Div. Ortelsburg 6.00-10.00    
1.Div. -"- 10.00-14.00    
11.Div. Thymau 6.00-10.00 Frankenau-Januschkau Mühlen
61.Div. -"- 10.00-14.00 Gr.Lauben -"-
217.Div. Bischofsburg 8.00-12.00    
Bem.: Die Strassen in Allenstein werden noch befohlen und bezeichnet.




























Anlage 2 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39. "Muster für Verpflegungsmeldung"(nicht abgebildet im Original vorhanden)
Anlage 3 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39. "Verpflegungsstärke"(nicht abgebildet im Original vorhanden)

Anlage 4 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39.
Übersicht der Heeresstabdortlazarette und Zivilkrankenhäuser im Üb.Bereich I.A.K.(Üb.)
1.) Heeresstandortlazarette:
    H.St.O.Lazarett              Allenstein
2.) Zivilkrankenhäuser: nur für dringende Fälle!)
    Bartenstein       Ortelsburg
    Dt.Eylau          Osterode
    Heilsberg         Rastenburg
    Neidenburg        Sensburg

Anlage 5 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39.

Anweisung auf Armeepferdelazarette:
Üb.Truppenteil         Nr.       Armeepferdelazarett Einsatzort.
1.Division             503       Klaukendorf (9km südostw.Allenstein
11.Division            503       Klaukendorf (9km südostw.Allenstein
61.Division            503       Klaukendorf (9km südostw.Allenstein
1.K.B.                 503       Klaukendorf (9km südostw.Allenstein
12.Division            509       Peitschendorf (15km südl.Sensburg)
217.Division           509       Peitschendorf (15km südl.Sensburg)

Anlage 6 zu Gen.Kdo.I.A.K.(Üb.) Abt.Q.Nr.1.geh.Kdos. vom 5.8.39. "Zuteilungsübersicht Tankanlagen"(nicht abgebildet im Original vorhanden)
 
       I(Üb.)A.K.                                                                                                             Korps-H.Qu. Allenstein,
Ia. Op.Nr.12/39 g.Kdos.                                                                                                      den 19.8.1939.

                                                              Korps- Befehl für das Vorziehen in die Bereitstellung zum Angriff.

1.) Feindnachrichten werden gesondert ausgegeben.
2.) I.A.K. wird im Rahmen der 3.Armee am Y- Tag die Grenze überschreiten und hierzu in den beiden Nächten vor dem Y-Tag sich näher an die Grenze heranschieben.
    61.Div. versammelt sich nach erfolgter Ausladung mit Kampftruppen im Raum Heslicht- Gardienen- Faulen- Tannenberg- Frögenau- Seemen.
            In der Nacht Y - 2 schiebt sich die Div. mit 2 verst. Regimentsgruppen im vorderen Treffen in Linie Bergling-Lindenau vor.
            In der Nacht zum Y- Tag stellt sich die Div. ohne 1 verst.Regt. an der Grenze so bereit, dass es längs u. ostw. der Straße Usdau- Soldau stark rechts
            rückwärts gestaffelt angreifen kann.
            Voraussichtliches Angriffsziel: Höhengelände um Fylitz und nördl. Soldau.
            1 Inf.Rgt. verstärkt durch 1 l.Artl.Abt. und 1 Pi.Kp. ist um Gr.Gardienen bereit zu stellen. Einsatz dieses Regts. nur nach vorher eingeholter Genehmigung des I.A.K.

    Pz.Div.Kempf (ohne Pz.Rgt.7) erreicht in der Nacht Y - 2 über Allenstain, Hohenstein, Mühlen- Thalheim - Wiersbau den Raum beiderseits der Straße Wiersbau - Neidenburg
            (Neidenburg ausschl.). Die Transportfahrzeuge sind fliegergedeckt nördl. der Linie Wiersbau- Neidenburg im Div.Streifen abzustellen. Die Orte Skottau u. Ronzken sind
            freizuhalten. In der Nacht zum Y-Tag stellt siech die Division so bereit, daß sie im Morgengrauen zwischen Neide- Niederung und Bialuter Wald mit
            Artillerieunterstützung aus dem Höhengelände südl. Kl.Sakrau angreifen kann. 1.Angriffsziel voraussichtlich Mlawka Abschnitt bei Mlawka, später Inbesitznahme von Mlawa.
    11.Division versammelt sich mit Kampftruppen bis zum 22.8. abends im Raum Waplitz- Ronzken- Neidenburg- Grünfließ -Orlau.
            In der Nacht Y - 2 schiebt sich die Division mit 2 verst.Inf.Rgtern. in vorderem Treffen bis zur Linie Kandion- Sagsau vor.
            In der Nacht zum Y-Tag stellt sich die Div. an der Grenze so bereit, daß sie ostw. des Blaluter Waldes mit linkem Regiment beiderseits der Straße Napierken,
            Mlawa angreifen kann.
            Voraussichtliches Angriffsziel: Höhengelände zwischen Mlawa und Sumpf Bloto Niemyje.
    Panzer-Regiment 7 erreicht in der Nacht Y - 2 über Pkt.151 (2 km südl. Darethen} am Ostufer des Lansker See´s entlang, Dembenhofen, (Gr.Nattatsch)
            den Wald nördl. Grünfließ.
            In der Nacht zum Y- Tag stellt sich das Regt. zur Verfügung des Korps in den Waldstücken 3.5 km südostw. Neidenburg bereit.
            Neidenburg ist beim Anmarsch nicht zu berühren. Regiment erkundet Anmarschwege in dem Abschnitt der Pz.Div. Kempf und der ll.Div.
    1.Division versammelt sich in der Nacht Y - 2 mit 2 Regimentsgruppen im vorderen Treffen in u. nördl. der Straße Muschaken- Gr.Dankheim ausschl.
            In der Nacht zum Y - Tag stellt sich die Div. an der Grenze so bereit, daß sie bei u. westl. Janowo u. Roggen im Angriff Richtung B.Maje u. Opiki die Grenze
            überschreiten kann.
    12.Division versammelt sich in der Nacht Y - 2 mit 2 Regiments-Gruppen im vorderen Treffen an u. nördl. der Straße Gr.Dankheim- Willenberg. Sie stellt sich in der Nacht
            zum Y - Tag an der Grenze so bereit, daß sie dieselbe bei u. westl. Flammberg in Richtung auf Krzynewloga u. Swiniary überschreiten kann.
    1.Kav.Brig. erreicht bis zum 22.8. mit 1 verst.Rgt. den Raum um Alt-Wartenburg- Lengainen mit 1 verst.Rgt. den Raum Köslienen- Wadang- Micken.
            In der Nacht Y - 2 zum Y - 1 Tag 18.00 Uhr antretend, erreicht die Brig. die Gegend hart ostw. Ortelsburg derart, dass sie am Y- Tag früh über die Linie
            Fürstenwalde- Friedrichshof über die Grenze antreten kann. Gef.Stand ab Y — 1 Tag 4.00 Uhr Ortelsburg.
    217.Division versammelt sich in der Nacht Y - 2 Tag zu Y - 1 Tag an der Straße Allenstein, Wartenburg zur Verfügung der Arnee, Div.Stab Allenstein.
            In Allenstein u. Wartenburg hat am Y - 2 Tag bis 21.00 Uhr l.K.B. das Vormarschrecht.
    Korps-Artl.Rgt.501 erreicht im Laufe des 22.8. in Battr´n zerlegt folgende Unterkunftsräume:
            Rgts.Stab mit N.Z. Raum um Grieslienen.
            s.A.R.506 Raum um Stabigotten.
            II./A.R.47 Raum um Hohenstein.
            II./A.R.37 Raum um Schwarzenofen, Gr.Nattatsch.
            B.Abt.11 Raum um Märken.
            B.Abt.1 Wald westl. Ortelsburg.

    Kdr.der Korpsartl. erkundet Einsatzmöglichkeiten
            je 1 schw.Abt. im Bereitstellungsraum der Pz.Div.Kempf, 1.Div.u.12.Div.
            2 schw.Abt.im Bereitstellungsraum der 11.Div.,
            1 B.Abt. im Absohnitt der Pz. u. 11.Div.,
            1 B.Abt. im Abschnitt der 1. u. 12.Div.
            Die Teile der Korps-Artl. werden beim Vormarsch in den Bereitstellungsraum marschtechnisch den Div`n unterstellt, in deren Raun sie eingesetzt werden.

3.) Trennungslinie für Anmarsch, Bereitstellung und Sicherung, voraussichtlich auch Angriff:
     a) Rechts zu XXI.A.K.: Saalfeld (I)- Dtsch.Eylau (XXI) Sierpe (XXI)
     b) Zwischen 61. u. Pz.Div.: Straße Mühlen- Seewalde -Khalheim - Wiersbau- Wilmsdorf- Skottau bis zur Vereinigung mit der Neide. (Straße zu Pz.Div.)
     c) Zwischen Pz.Div.u. 11.Div.: Straße Waplitz, Rontzken, Neidenburg (zu 11.), Linie Neide Brüche in Neidenburg Westrand Wasienen, Westrand Skudayen, Nordspitze u.
        Südwestspitze des Bialuter Waldes, Kirchturm Mlawa
     d) Zwischen 11. u. 1. Div.: Südwestspitze Omulef- See-Westrand Modiken- Ostrand Nowawies Dmoehy- Westrand Nowa Wies Wlk.
     e) Zwischen 1.u.12.Div.: Westrand Großwalde, Westrand Gr.Dankheim, Ostrand Wasily- Zygny, Straßenkreuz bei Krzynowloga- Mala (für 1.Div.)
     f) Zwischen 12.Div. u. l.K.B.: Ortelsburg - Willenberg- Chorzele - Kraniosiele (Orte zu 12.Div.).

4.) Zur Sicherung der.Übungs- u. Bereitstellungsräume sind ab 22.8.früh Vorposten Stellungen in Grenznähe - mindestens 900 m von der Grenze entfernt- einzunehmen und durch
    Schanzarbeiten zu verstärken.
    Hierzu setzen 61., 1. u. 12.Div. je 2, 11.Div., 3 verstärkte Batl'ne ohne Artl. ein.
    Stellungsbaumaterial liegt bereit für 61.Div. bei Gilgenburg u. Bergling, 11.Div. bei Gr.Koslau u. Neidenburg, 1.Div. bei Muschaken u. Puchalowen,
    12.Div. bei Gr.Dankheim u. Willenberg.
    11.Div. schanzt mit je 1 Batl. bei Gr.Koslau, bei Krokau u. nördl. Napierken, sowie Bau einzelner Stützpunkte in Linie Saffronken- Pkt. 185- westl.Magdalenz.
5.) Die Divisionen, l.K.B. u. Kdr.A.R.501 erkunden am 20.8. die Anmarschwege u. Bereitstellungsräume.
    Karten 1 : 100 000 sind dem I.(Ub.)A.K. bis 20.8. 20.00 Uhr vorzulegen. Aus ihnen muß die beabsichtigte Aufstellung der Truppen am Y-1 Tag bis
    Regimenter u. selbst. Batl'ne und rückw. Dienste (im großen) einschl. hervorgehen.
6.) Alle weiteren Erkundungen innerhalb der 3 km Zone durch unterstellte Organe sind verboten !
7.) Korps H.Qu. verbleibt zunächst Allenstein.

zu I.(Üb)A.K. Ia Op.Nr.12/39

1.) Folgende Beobachtungspunkte an der Grenze sind ab 22.8. 5 Uhr durch die Divisionen durch vorausbeförderte Beob.Kdos unter Führung je 1 Offiziers zu besetzen.

61.Div. Posten 1 Pkt. 146 westl. Leip.
           "   2 Pkt. 291 ostw.Hasenberg.
           "   3 Pkt. 312 ( Kernsdörfer Höhe)
           "   4 Pkt. 254 nördl. Gut Ketzwalde.
           "   5 Pkt. Westausgang Gr. Lehwalde.
           "   6 Pkt. 191 nördl.Grieben.
Pz.Div.    "   7 Pkt. 184 westl. Wolka.
11.Div.    "   8 Pkt. 201 ostw. Gniadken.
           "   9 Pkt. 210 südostw. Sagsau
           "  10 Höhe ostw. Alt Petersdorf.
1.Div.     "  11 Pkt. 189 südwestl. Grabowen.
           "  12 Pkt. 177 südwestl. Roggen.
12.Div.    "  13 Pkt. 127 südl. Baraneweg(?)
           "  14 Lehmberg südwestl. Flammberg.
           "  15 an der Grenze südwestl. Kiparren.
1.Kav.Brig."  16 südl. Suchorowitz.
           "  17 an der Straße, die ostw. Fürstenwalde auf Palty an die Grenze heranführt.
           "  18 Windmühle südwestl. Friedrichshof.
           "  19 Höhe südl. Gr. Spalienen.

Die Divisionen bestimmen je einen älteren Offizier, der die Posten im Gelände und über den Grenzverlauf genau einweist und den Meldeweg über die Division festlegt.
Aufgabe der Beob. Offiziere ist es durch Fernglasbeobachtung Bewegungen und Einzelheiten jenseits der Grenze festzustellen und frühzeitig zu melden. Sie nehmen
Verbindung mit den nächsten Zollposten auf und halten mit diesen Fühlung.
Die Beob.Kdos. können nach näherer Anordnung der Divisionen auf Selbstverpflegung angewiesen werden.
 
Armeeoberkommando 3                                                                                                           Mohrungon, den 27. August 1939.
   Abteilung OQu     

                                                            Besondere Anordnungen Nr. 3 für die Versorgung der 3.Armee.

1.) Verwaltungswesen:
    a) Allgemeine Bestimmungen. Mit dem 1. X - Tag (26.8. ) finden betr. des Ankaufes der Pferde, Fahrzeuge und Kraftfahrzeuge , Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke,
       Verpflegung, Abfindung, Buchungs-, Kassen- u. Abrechnungswesen, dieselben Bestimmungen Anwendung, wie sie für den Y - Fall mit Üb.A.O.K.3 Abt. O.Qu.Nr. 2/39
       g.K. 2.Ang. vom 23.8.1939, Abschn. I b bekanntgegeben worden sind, jedoch ohne Zusatz in Ziffer 3.
    b) Verpflegung.
       Alle Divisionen und Verbände haben dafür zu sorgen, dass sie lhre erste Ausstattung auf drei Tagessätze wieder auffüllen und laufend erhalten.
       21. 61., 217.Division, Gruppe Medem, Gruppe Eberhardt und die den Divisionen nicht unterstellten Grenzwachtabschnitte ergänzen ihre erste Ausstattung aus
       den A.V.L., auf die sie angewiesen sind.
       217.Division hat bei Ergänzung Ihrer ersten Ausstattung aus A.V.L. Allenstein einen Tagessatz Frischfleisch und einen Tagessatz Brot abzunehmen.
       206.Division veranlasst Ergänzung des A.V.L.Goldap aus A.V.L. Insterburg.
       XXI.A.K. veranlasst am 28. August Abholung von 2 Tagessätzen Verpflegung - 140 to (2 x 20 000 Portionen einschl. Backmaterial und 2 x 6 000 Rationen Hafer)
       von A.V.L. Riesenburg und führt sie für 228.Division dem A.V.L.Freystadt zu.
       Panzer Division Kempf veranlasst am 28.8. Überführung von 2 Tagessätzen Mundverpflegung - rund 45 to ( 2 x 10 500 Portionen einschl. Backmaterial)
       von A.V.L. Ostorode nach A.V.L.Geierswalde.
       12.Division veranlasst am 28.8. Überführung von 2 Tagessätzen Verpflegung = rd. 140 to ( 2 x 20 000 Portionen mit einem Tagessatz Backmaterial, 1 Tagessatz
       Brot und 1 Tagessatz Frischfleisch, sowie 2 x 6 000 Rationen Hafer) von A.V.L.Ortelsburg an A.V.L. Willenberg.
       Durch Kw.Transport - Abteilung 501 werden am 28.8. jeweils rd. 140 to. Mundverpflegung (2 x 20 000 Portionen mit einem Tagessatz Backmaterial und einem Tages-
       satz Brot, sowie 2 x 6 000 Rationen Hafer) überführt:
       für 11.Division von A.V.L. Allenstein nach A.V.L.Grünfließ,
       1.Division von A.V.L. Ortelsburg nach A.V.L.Omulef,+)
       Ferner am 28.8. rd. 64 to. Verpflegung (2x7 000 Portionen mit Backmaterial und 2 x 5 000 Portionen Hafer) von A.V.L.Ortelsburg nach A.V.L.Puppen für 1.Kav.Brigade.
       +) Bei den zugeführten Tagessätzen für 1.Division befindet sich ein Tagessatz Frischfleisch. Die Division hat die Zuführung des Frischfleisches bei ihrer
          Eigenversorgung mit Fleisch zu berücksichtigen.
    c) Bekleidung.
       Mannschaftsdecken gehören nicht zur Ausstattung des Soldaten und dürfen auf Anordnung des Ob.d.H. nicht ausgegeben werden.
       Die Ausstattung mit Sohlupfjacke, Zeltbahn und Mantel muss genügen. Anträge auf Ausgabe von Decken sind daher nicht zu stellen.
2.) Die Korps -, Divisions- und Brigade - Intendanten
    ohne die Intendanten der Gruppe Brand, 206.Division und Kommandant der Befestigungen bei Lötzen melden sich am 28.8. 10.00 Uhr mit Übersicht über ihre Bestände
    bei Armee-Intendanten.
3.) Kraftfahrwesen.
    a) Reifenanforderung. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass bei Anforderung von Decken und Schläuchen die Nummer des Kraftfahrzeuges auf dem Anforderungsschein
       einzusetzen ist. Auf dem Anforderungsschein ist nicht die H.L.- oder Sammelplatz - Nummer, sondern stets der Truppenteil anzugeben.
    b) Kennzeichnung der Erg. Kraftfahrzeuge, Nach Ankauf der Erg.Kraftfahrzeuge sind die Kennzeichen der Kraftfahr-zeuge (z.B. IC, IA usw.)zu überstreichen,
       die Nummern der polizeilichen Kennzeichen bleiben bestehen.
    c) Tanken von Einzelkraftfahrzeugen, Einzelkraftfahrzeuge tanken:
       1) an sämtlichen heereseigenen Tankanlagen,
       2) an B. und G.Wagen der Truppenteile.
4.) Betriebsstoffversorgung für Grenzschutzabschnittskdo.15.
    a) Stab Grzsch.Abschn.Kdo.15 mit unmittelbar unterstellten Einheiten bei heereseigener Tankstelle 11.Division in Allenstein,
    b) Grzwa.Abschn.21 bei heereseigener Tankstelle Pz.Abw.Abtl.21 in Osterode,
    c) Baueinheiten bei Tankstelle Pz.Abw.Abtl.21 in Osterode, Betriebsstofflager Hohenstein und heereseigene Tankstelle Nachr.Abtl.11 in Allenstein.
5.) Gerätewesen.
    Beim Heereszeugamt Königsberg ist das bei der Übergabe fehlende Gerät (u.a.Zweibeine, Dreibeine, Erg. Kästen, Tragegurte für M.G., Tragegurte mit Magazintaschen,
    kl.Vorratskasten, Kreiskorn eingegangen.
    Die Divisionen setzen sich wegen geschlossener Abholung bezw. Zuführung des Geräts mit Heereszeugamt Königsberg unmittelbar in Verbindung.
 
Armeeoberkommando                                                                                                    Mohrungen, den 29. August 1939
    Abtl.O.Qu.    


                                                               Besondere Anordnungen Nr. 7 für die Versorgung der 3. Armee.

I. Munitionswesen:
 a) Zum Betreten der Munitionslager sind nur die Abholkommandos und die vom Armee - Nachschubführer zur Kontrolle befohlenen Offiziere berechtigt.
    Als alleingültiger Ausweis gilt das Soldbuch. Jede das Lager betretende Person wird grundsätzlich an die Mun.Verwaltung des betr. Lagers verwiesen.
 b) Die von Gruppe Brand beantragte Nebelmunition kann vorläufig nicht zugewiesen werden.

II.Verwaltungswesen:
Verpflegung:
 1) 228.Division wird nach Ausgabe der ihr am 28.8. zugeführten zwei Tagessätze Mundverpflegung für die weitere laufende Versorgung auf A.V.L. Riesenburg angewiesen.
 2) Grenzwacht Abschnitt 21 wird entsprechend seiner Unterstellung unter 21. und 228. Division von diesen Divisionen mit versorgt.
 3) 1.Division wird für laufende Versorgung auf A.V.L.Ortelsburg angewiesen.
 4) 61.Division setzt sofort Bäck.Komp. und Schlächterei-Zug zur Eigenversorgung ein.

III.Sanitätswesen:
 1) An Krankenverpflegungsvorrat für Sanitätsdienste ist zuständig:
    je Krankentransport-Komp.  - 1 Satz I
    je Sanitätskomp. Typ a     - 2 Sätze I
    je Sanitätskomp. Typ b     - 1 Satz I
    je Feldlazarett            - 2 Sätze II
    je Lazarettzug b           - 1 Satz III.
 2) Die den Einheiten noch fehlenden Sätze an Krankenverpflegungsvorrat werden zur Abholung durch San.Dienste nach A.V.L.Allenstein, Riesenburg, Ortelsburg und
    Insterburg zugeführt.
 3) Korpsärzte, Divisionsärzte Panz.Division Kempf und 217.Division, Brig.Arzt 1.Kav.Brig. melden bis 31.8.die Zahl der fehlenden Sätze nach Muster gem.Anlage.


IV.Veterinär - Wesen:
 1) Einzelne Fälle geben Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass Pferde, die den Vet. Komp. oder den Armee-Pferdelazaretten zugeführt werden, auf jeden Fall mit
    Pferdekrankenzetteln zu versehen sind.
 2) In den Kreisen Allenstein und Neidenburg ist vereinzelt Tollwut aufgetreten. Auf Verfügung Üb.A.O.K.3 O.Qu.Abtl. IV c Nr. 10/39 g. vom 23.Aug.1939,Ziffer 4,
    wird hingewiesen.
 3) Formulare für vet. ärztl. Berichterstattung gem.H.Dv. 56/7 sind selbst anzufertigen, da Vordrucke nicht vorhanden sind.

V.)Gerätewesen:
 1) Feldzeugkommando I richtet eine Fz. Geräteausgabestelle Allenstein beim H.N.Za. Allenstein, Gerätelager Deuthen, für Grossgerät ein.
 2) Je eine Ausgabestelle für Betriebsstoffe und Reinigungsgeräte nach Stoffgliederung 47 (ausser für Kraftfahrzeuge) zur Instandhaltung von Waffen und Gerät wird durch
    Fz.Kdo. I beim H.N.Za.Lötzen und Allenstein, sowie beim Gerätelager Riesenburg eingerichtet. Ausgabebereitschaft wird zeitgerecht mitgeteilt.
 3) XXI.A.K. veranlasst aus Geräteausgabestelle Allenstein-Deuthen den Empfang von:
     2 Karabiner 98 k, für 14./I.R.3
     2 Seitengewehre 84/98, für 14./I.R.3
     1 Karabiner 98 k für M.G.Batl. 9,
 4) Feldzeugkommando I wird gebeten, die Ausstattung der Feldersatzbataillone, 1,. 11, und 21. Division mit M.G.34 zu beschleunigen.
 5) Zu Ziffer 5 der bes. Anordnungen Nr.5 vom 27.8.1939 wird ergänzend mitgeteilt, dass beim Heereszeugamt Königsberg nicht sämtliches fehlendes Gerät eingagangen ist.
    Fz.Kdo.I ist bemüht, alle Lücken zu schliessen.
    Vor Empfang durch die Divisionen u.s.w. wird empfohlen, über die Anzahl des vorhandenen Geräts nachzufragen und vorher festzustellen, was der Truppe bereits zugeführt ist.
    Doppellieferungen müssen vermieden werden.
 6) Allgemeines Heeresgerät:
    217.Division tauscht beim H.N.Za.Allenstein eine gr.Feldküche für A.R.217 um.
    Pz.Division Kempf empfängt am 30.8. beim H.Za.Kbg.-Ponarth zusätzlich einen kleinen Feldkochherd mit Zubehör und Vorratssachen, einen l. Satz für den Betrieb der Truppe und
    einen kleinen Satz für Küchengerät.
 7) Nachr.Gerät:
    Die Bearbeitung von Nachr. Gerät hat gem.H.Dv.90 Anlage 1 c und d durch die Korps- und Div. Nachr. Führer zu erfolgen.
 8) Gasschutzgerät: Pz.Abw.Abt.521 werden 375 Gasplanen zugewiesen, Abholung vom H.N.Za.Allenstein.

VI.Meldungen gem. Anlage 6 zu Üb.A.O.K. 3 Nr. 2/39 g.K. vom 22.8.1939 sind für lfd. Nr. 3 (Kraftfahrwesen) ab 30.8. vorzulegen. Für die übrigen Sachgebiete jeweils im Bedarfsfall.
    Die in Spalts 6 der Anlage gesetzten Vorlagezeiten müssen eingehalten werden.

1 Anlage!
Anl. zu Besondere Anordnungen Nr.7 für die Versorgung der 3.Armee.

                                                              Meldung über Krankenverpflegungsvorrat.

                                                                               Beispiel
                                                                          ==================
======================================================================
San.Einheit  Div.bzw.  Kal.führende  fehlende fehlende Sätze II
               Abt.    Dienststelle  Sätze I
----------------------------------------------------------------------
1./Kr.Tp.Abt. Kr.Tp.Abt. W.E.I.Kbg.     1             ./.
503           503         IV b
San.Komp.b    6l.Div.      -.-          1             ./.
161
Feldlazarett  A.San.Abt.   -.-         ./.             2
502           501
----------------------------------------------------------------------
PP.
Summe:
 
Armeeoberkommando 3
   Abtl.O.Qu.                                                                                                                        Mohrungen, den 31.August 1939

                                                              Besondere Anordnungen für die Versorgung
                                                                      zum Operationsbefehl Nr. 4.
A. Allgemeines
1.) Die Besonderen Anordnungen für die Versorgung der 3.Armee - Üb.A.O.K.3 Abt. O.Qu. Nr.2/39 g.K. vom 22.8.1939 - bleiben weiterhin mit folgenden Abänderungen gültig.
2.) Nachschubstrassen:
    I.A.K. mit Korpstruppen und Pz.Div.Kempf:
         Hohenstein-Waplitz-Neidenburg West - Pilgramsdorf,
    61.Division: Mühlen - Seewalde - Thurau - Wiesbau,
    11.Division: Neidenburg - Kandiem.
3.) Nachschubbahnhöfe:
    I.A.K. mit Korpstruppen und Pz.Div.: Hohenstein,
    61.Division: Mühlen,
    11.Division: Neidenburg,
    206.Division: Osterode,
    217.Division: Geierswalde,

B.Im Einzelnen.
============
I.Munitionswesen:
1.) 61., 1.und 12. Division verfügen über 2 Mun.Ausstattungen.
2.) Es werden zugewiesen:
    21.Division Mun.Lager Riesenburg,
    11.Division Mun. Lager Neidenburg,
     1.Kav.Brig.Mun.Lager Puppen.
           Die Lager sind von den Mun. Verwaltungen der Division baldigst zu übernehmen. Mun.Verw.Nachsch.Batl.507 verbleibt in Lager Puppen. Ausgabe der Munition
           befiehlt 1.Kav.Brig.
3.) Kdant. der Bef. bei Lötzen werden zugewiesen:
    1 000 Patronon s.m.K.H., Versand durch Fz.Kdo.I.
4.) XXI.A.K. werden nach Mun. Lager Riesenburg zusätzlich zugeführt:
    182 Schuss Nabolmunition für s.F.H.18 (11 to),
    462 Schuss Nebelmunition für l.F.H.16 (11 to),
5.) 2 cm Pzgr. Patr. mit R.S (Reizstoff) - Füllung dürfen nicht verschossen werden.
         In Beständen der Truppe vorhandene Munition ist beim zuständigen Mun. Lager auszutauschen. Patr.Kästen sind mit " R.S." beschriftet.
    Die Mun. Verwaltungen der Nachsch.Btl. 502, 507 und Truppe geben die von der Truppe zurückgegebenen 2 cm Pzgr.R S nach Allenstein Nord ab und melden die Anzahl.
    A.O.K.3 veranlasst Auffüllung der ausgelagerten Bestände.

II) Verwaltungswesen:
    Verpflegung.
1.) A.V.L. Maldeuten wird mit 31.8. aufgelöst. Bisher auf A.V.L. Maldeuten angewiesene Truppenteile und Verbände werden ab 1.9.1939 auf A.V.L. Mohrungen angewiesen.
   (Lage: H.V.A.Mohrungen).
2.) Die A.V.L. beginnen am 1.9. mit der Ausgabe der Tabakportion nach Ziffer 17 der Eins.Wehrm. Verpfl.Vorschr. Tabakwaren dürfon nur jeden dritten Tag , für Bautruppen
    jeden zweiten Tag ausgegeben werden und nur solange, als Vorräte vorhanden sind. Die Tabakwaren werden nach der Verpflegungsstärke, nicht nach der Kopfstärke verabfolgt.       
    Portionssätze:
        bis zu 2 Zigarren und 2 Zigaretten
        oder 1 Zigarre und 4 Zigaretten oder
        6 Zigaretten,
        Empfänge für die rückliegende Zeit sind unzulässig.

3.) Es werden angewiesen:
    217.Div. auf A.V.L. Osterode (jedoch ohne Backmehl, dieses aus Thymau).
    Pz.Div.Kempf auf A.V.L. Allenstein.
    206.Div. auf A.V.L. Osterode.
4.) Grz.Wachabschn.11 wird nach Aufhebung der Unterstellung unter 21. und 228. Division auf A.V.L. Dt.Eylau angewiesen, Jnf.Ers.Batl.2 weiterhin auf A.V.L.Osterode,
    Grz.Wachabschn.21 wie bisher auf A.V.L, Osterode und Thymau, Versorgung des Grz. Wachabschn.31 regelt Gruppe Brand.
5.) Intendant Gruppe Brand übernimmt das A.V.L. Goldap von 206.Div. bewirtschaftet es mit seinem Div.Verpfl.Amt z.b.V. und sorgt selbständig für rechtzeitige Auffüllung
    aus A.V.L. Jnsterburg.

III.Veterinärwesen:

1.) 206. und 217. Division werden bis 2.9. auf Armee Pferdelazarett 503, ab 3.9. auf Armee Pferdesammelplatz 512 in Gut Gr.Groeben (9 km so. Osterode) angewiesen.
    Gruppe Brand wird auf Sammelplatz des Armeepferdelazaretts 509 in Gut Reusen bei Angerburg angewiesen.
2.) Armeepferdepark 501 ab 2.9. ausgabebereit in Gut Ramten,(17 km so. Mohrungen).
    Armeepferdepark 502 ab 2.9. in Gut Bosomb (11 km no. Sensburg) ausgabebereit.
    ab 3.9. ausgabebereit in Allenstein (Exerzierhalle J.R.2). Zweigpark, in Angerburg ab 3.9.

IV. Kraftfahrwesen:
    1.)Anweisung auf Betriebsstofflager bzw. Eisenbahnkesselwagen s.Anlage.
    2.)Gruppe Brand stehen zur Betriebsstoffversorgung zur Verfügung:
        a) Heereseigene Tankanlagen:
           Pz.Abw.Abt.1 in Goldap 14./I.R.3,
           Nachr.Abt.1 u. 1.K.B. in Insterburg
           14./I.R.22 in Gumbinnen
        b) Betriebsstofflager von Firmen (O-Lager):
           Benzolvereinigung des Ostens in Insterburg
           Rhenania - Ossag in Gumbinnen
        c) Weitere Versorgung nach Entleerung der Tankanlagen zu a) und b) durch Zufuhr mit Eisenbahnkesselwagen,
    3.) Für Pz.Div.Kempf werden am 1.9. nach Bahnhof Hohenstein eine Betriebsstoffeinheit bestehend aus:
           2 Eisenbahnkesselwagen mit Kraftstoff 1
           2 Eisenbahnkesselwagen mit Kraftstoff 2          
           2           "           "  Dieselkraftstoff
           1 G.Wagen mit Schmieröl
           1 G.Wagen für Gerät
           1 Personenwagen für Unterkunft
           zugeführt.
Entleerte Eisenbahnkessel sind sofort fernmündlich an Sachbearbeiter K A.O.K.3 zu melden.

V.Gerätewesen:
 1.Kdt.d.Bef.b.Lötzen werden durch H.Za. Königsberg nach Nachschubbahnhof Lötzen zugeführt:
   50 Spriegel , 50 Paar Bremsklötze, 50 Hinterbracken, 50 Sturmlaternen, 200 Bindestränge, (Ersatzteile f. tschech.Fahrzeuge)
 2.Pioniergerät:
   In Nachschubbahnhöfe werden zugeführt:
   kl.Flammenwerfer mit Zubehör und Vorratssachen
       1.Div. für Pi.Batl.1 = 3 kl.Flammenwerfer
      11.Div.  "         11 = 3 kl.       "
      21.Div.  "         21 = 3  "        "
      61.Div.  "        161 = 6  "        "
      Pz.Div.Kempf      505 = 6  "        "
      Gr.Medem           41 = 3  "        "
      Gr. Medem veranlaßt Abholung beim H.Za. Königsberg, Bezirk 19, Ponarth, Barbarastr.

VI. Zustand der Straßen:

 1.) Alle Truppenteile haben ihr besonderes Augenmerk auf den Zustand der Straßen zu richten.
     Instandsetzungsbedürftige Straßen und Straßen, die Anzeichen beginnenden Verfalls zeigen, sind umgehend unter genauer Ortsbezeichnung der Oberquartiermeisterabteilung (Qu 2)
     zu melden.
    
 2.) Überläufer:
     Es wird erneut darauf hingewiesen, daß Überläufer und Gefangene der polnischen Armee umgehend der Oberquartiermeisterabteilung (Qu 2) zu melden sind.
     Hierbei ist anzugeben, ob es sich um Angehörige von Minderheiten handelt oder um Überläufer rein polnisoher Nationalität.

VII. Postversorgung:
     Pz.Div.Kempf hat entgegen den Besonderen Anordnungen Nr.4 Königsberg als Postsammelstelle für Postsendungen angegeben. Hierdurch wird für in der Heimat aufgelieferte
     Sendungen der Tarnungsgrundsatz durchbrochen. Es ist daher erforderlich, daß von den Angehörigen der Pz.Div. neue Benachrichtigungskarten versandt werden, bei denen
     die zuständige Postsammelstelle z.B. Stuttgart, München usw. entsprechend den Bes. Anordnungen Nr.4 Ziff.3 angegeben ist.

Anweisung auf Betriebsstofflager.

Lfd.
 Nr.    Verband                     Lager           Genaue Lage
===============================================================
1       XXI.A.K. m. Korpstruppen    Riesenburg      Schießstände
2        21.Div.                        "                 "
3       228.Div.                        "                 "
4         I.A.K. m. Korpstruppen    Hohenstein      Turnhalle
5        61.Div.                        "                 "
6       Pz.Div.Kempf                    "           Eisenbahntankstelle
7        11.Div.                    Neidenburg      Reithalle am Sportplatz
8       Gen.Kdo.z.b.V.m.Korpstr.    Muschaken       Eisenbahntankstelle
9         1.Div.                        "                 "
10       12.Div.                    Ortelsburg      Schießstände
11      217.Div.                    Allenstein            "
12      206.Div.                    Osterode              "
13      1.Kav.Brig.                 Puppen          Eisenbahntankstelle
14      Kdtr.d.Bef.b.Lötzen         Lötzen          Schießstände
15      Gruppe Medem                Marienburg      Gehöft auf Exerzierplatz
16      Gruppe Baumgartner          Elbing          Gehöft in d.Nähe d.H.N.Za.
17      A.Nachr.Regt.501            Osterode        Schießstände
         (außer 3./501)
18      3./A.Nachr.Rgt.50l          Hohenstein      Turnhalle
19a)    Stb.Grzsch.Abschn.          Allenstein      Schießstände
           Kdo.15 mit unmittelbar
        unterstellten Einheiten
19b)    Grz.Wa.Abschn.21            Osterode        Schießstände
19c)    Baueinheiten                   -"-               -"-
                                    Hohenstein      Turnhalle
                                    Allenstein      Schießstände
Anmerkung: Lager und Eisenbahn-Tankstellen sind Tag und Nacht besetzt.
 
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