| Befehle 217.Infanteriedivision Oktober 1939 |
| 2.10.1939 11.15 Uhr wird fernmdl.vom A.O.K.3 eine
Vororientierung über den Abmarsch des I.A.K. bis zur neuen
Demarkationslinie durchgegeben. Anl.652 Südgrenze: Weichsel, Nordrand Praga, Stanislawow, Bug-Knie 5km westl.Drohiczyn. Nordgrenze: Pultusk I.A.K., Wyszkow I.A.K., Bug-Linie bis Brok I.A.K., Straße nach Orlo, Straße nach Zareby. Truppen: 1.Kav.Brig., 11.Div., 217.Div., 61.Div. ist auf Wyszkow in Marsch zu setzen, geht zzum Führungsstab z.b.V., - XXVI.Korps. - Am 5.10 antreten, jedoch ist mit der 8.Armee in Verbindung zu treten, damit der Raum Praga - Minsk - Kaluszyn nach Norden rechtzeitig für den Vormarsch der 8.Armee geräumt wird. |
| A.O.K.3
A.H.Qu.Krasne, 3.10.1939. Ic 189/39 geh GEHEIM! =================== Operationsbefehl Nr. 24. 1.) Heeresgruppe Süd hat am 3.10. als Oberbefehlshaber Ost den Befehl über die gesamte Ostfront, einschl. der Militärbefehlshaber, übernommen. 2.) Karte 1 : 300 000 mit eingezeichneter Demarkationslinie wird später übersandt. 3.) Gliederung: Oberost Stab in V.W.Helenow, 2 km südwestl. Pruszkow (südwestl.Warschau). A.O.K.14, A.O.K.8, A.O.K.3 Militärbefehlshaber Danzig/Westpr. Militärbefehlshaber Posen. 4.) Die bisherige Heeresgruppe Nord hat am 2.10. den Befehl an A.O.K.3 abgegeben. A.O.K.3 besteht aus: I., XXI. und XXVI.A.K. Stellvertr.Gen.Kdo. 1., 11., 61., 206., 217., 228.Div. Gruppe Brand 1.K.B. Armeetruppen: I./Pz.10 A.A.(mot) 1 Pi.Rgts.Stab 541 mit unterstellten Pi.Truppen Pz.Abw.Abt.511 Aufklärungsstaffel 4.(H)/21 (Einsatzhafen wird noch befohlen, Fliegerverbindungsoffizier zu A.O.K.3 5.) Die Generalkommandos teilen den Vormarsch ( siehe Operationsbefehl Nr.23) an die Demarkationslinie so ein, daß diese zu den befohlenen Zeitpunkten erreicht wird. Mit überraschendem Zusammentreffen mit kleineren Abteilungen von Polen nuß jederzeit gerechnet werden. 6.) Nötigenfalls ist Verbindung mit den gegenüberliegenden russischen Befehlshabern aufzunehmen. Hierbei ist nur von Offizier zu Offizier zu verhandeln. Etwaige Mißverständnisse bezüglich der Führung der Demarkationslinie sind aufzuklären. 7.) Nach Erreichen der Demarkationslinie kommt es darauf an, die Kräfte so zu gliedern, daß einerseits jedes Aufflackern von Widerstand sofort unterdrückt werden kann, andererseits zweckmäßige Unterbringung für den Winter und Schaffung planmäßiger Ausbildungsmöglichkeit gegeben ist. 8.) Verhalten an der Demarkationslinie Die Demarkationslinie ist vorläufig im Gelände durch aufgestellte Tafeln mit Aufschrift zu bezeichnen.Die Hauptübergangsstraßen sind stärker zu besetzen, das Zwischengelände ist durch Streifen zu sichern. Die Wege der Streifen sind in genügenden Abstand von der Demarkationslinie zu führen und deutlich zu kennzeichnen. Jedes Überschreiten der Demarkationslinie ist verboten. Aufklärung hat nur durch Beobachtung zu erfolgen. Über Grenzüberschreitung durch die Bevölkerung auf festzulegenden Übergangsstellen folgt bis 9.10. noch besonderer Befehl. 9.) Die erreichte Linie ist täglich bis 17.oo Uhr dem A.O.K. zu melden, ebenso die Hauptquartiere und Gerichtsstände bis Divisionen einschließlich. Morgen- und Abendmeldung ist wie bisher zu erstatten. 10.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przasnysz. |
| Kdo.I.A.K.
K.H.Qu. Sulejowek, den 3.10.39 16.00 Uhr. Korpsbefehl für den Vormarsch an den Bug. l.) Nach Abschluß der Kämpfe um Warschau/Praga geht 3.Armee bis zur neuen Demarkationslinie am Bug vor. Diese verläuft: Vom Bugknie (5 km westl. Drohiczyn) entlang des Bugs bis 5 km ostw. Malklinia Gorna, dann in gerader Linie bis 5 km ostw. Ostrolenka an den Narew, am Narew und an der Pisa entlang bis zur Reichsgrenze, dann Reichsgrenze. Sie biegt ostw.Dreimühlen (Kalinowen) von der Reichsgrenze ab bis zur litauischen-polnischen Grenze. (Einzelheiten des Verlaufs werden Gruppe Brandt durch Karte mitgeteilt), dann bis Wysztiter See und deutsch-litauische Grenze bis Ostsee. 2.) I.A.K. tritt am 4.10. mit l.K.B. u. ll.Div., am 5.10. mit 217.Div.den Vormarsch an. Der Vormarsch an die Demarkationslinie hat so zu erfolgen, daß starke Marschgruppen auf den Hauptstraßen vorwärts marschieren und das Zwischengelände durch kampfkräftige Streifen so durchzogen wird, daß etwa auftretende Banden beim Vormarsch zersprengt werden. Nach Erreichen der Demarkationslinie ist diese mit Sohwerpunkt an den Hauptstraßen und lebhaftem Streifendienst in den Zwischenräumen zu sichern. Weitere Befehle über Verhalten an der Demarkationslinie folgen. 61.Division tritt vorübergehend zum XXVI.A.K. (bisher Korps z.b.V.). Südlich des I.A.K. geht XXXV.A.K. mit 46. ,29. u.213.Div. Nördlich des I.A.K. geht XXVI.A.K. mit 6l.u.l.Div. gegen die neue Linie vor. 3.) Trennungslinien: ´ Rechts zum XIV.A.X.: Weichsel - Nordrand Praga - Stanislawow (I.) Bug Knie (5 km westl.Drohiczyn. Links zu XXVI.A.K.: Pultusk (I.)- Wyszkow (I.) - Buglinie bis Brok (I.)- Straße nach Orlo- Straße nach Zareby. Zwischen ll.u.217.Div. Bahnlinie wie bisher bis Borzyny- Zochow(?) - Zgrzebichy - Miedzyles- Sterdyn -Bialobrzeg (Orte zu 217.Div.). 4.) l.Kav.Brig. erreicht am 4.10. den Raum um Kaluszyn, am 5.10. den Raum um Wegrow. und klärt auf bis zur Bahnlinie Siedlce- Malkinia im Abschnitt zwischen Trennungslinie XIV.A.K. u. Lacki. Am 6.10. sichert l.Kav.Brig. in Linie Wojewodki Gorne- Skibniew Podawce und klärt auf bis zum Bug im Streifen der ll.Div. Stab verbleibt in Wegrow. 5.) ll.Div. erreicht am 4.10. mit vorderster Regimentsgruppe Minsk Mazowiecki, am 5.10 Kaluszyn, am 6.10. den Raum u. Wegrow, der 7.10. ist Ruhetag, ab 8.10. bis 10.10. abends geht ll.Div. innerhalb ihres Streifens bis zum Bug vor. 6.) 217.Div. erreicht am 5.10. mit Masse der Kampftruppen den Raum nordostw. Radzymin, am 6.10 den Raum südostw.Wyszkow, am 7.10. den Raum nordostw. Lochow. Der 6.10. ist Ruhetag. Am 9.u.l0.l0. geht die Division in breiter Front gegen die Demarkationslinie vor. 1 verst.Batl. ist nördlich des Bug einzusetzen. 1 Pz.Abw.Kp. ist ab 5.10. 10.00 Uhr zum Schutz des Korps-Gef.St. abzustellen. 7.) 61.Div. erreicht am 4.10. den Raum nordostw. Radzymin und tritt am 5.10. am Nordufer des Bug bei Wyszkow unter den Befehl des XXVI.A.K. Der Bug muß am 5.10. 24.00 Uhr von allen Teilen nach Norden überschritten sein. Die nördlich des Narew stehenden rückwärtigen Dienste können über Pultusk auf Wyszkow herangezogen werden. 3./Pz.Abw.Kp.161 ist am 5.10. 10.00 Uhr von Korps—Gef.St. Sulejowek heranzuziehen. 8.) B.Abt.11 tritt am 4.10. zum I.A.K. zurück und erreicht zur Verfügung des Korps Slupno (südwestl. Radzymin). Befehlsempfangender Offizier verbleibt auf Korps-Gef.St. 9.) 2.(H)/Tannenberg verbleibt mit Masse in Neuhausen, mit vorgeschobener Staffel bei Ciechanow. 10.) Pi.Rgts.Stab 541 wird ab 4.10.39 dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Unterkunft in Zegrze. Eintreffen ist an A.O.K.3 zu melden. 11.) N.A.41 hält Funkverbindung mit 11., 217.Div.u.l.K.B. sowie XIV.u. XXVI.A,K. Drahtverbindung mit A.O.K.3, Feldflughafen und baut Leitung Wyszkow, Lochow, Wegrow nach Sokolow Podlaski vor. 12.) Korps-Gef.St. verbleibt bis 5.10. -10.00 Uhr in Sulejowek´und wird sodann nach Lochow verlegt. |
| Gen.Kdo.I.A.K. Ia op.Nr. 147/39 geh. K.Gef.St.Lochow, den 6.10.39, 14.00 Uhr. Korpsbefehl für das Verhalten an der Demarkationslinie. 1.) Die russischen Truppen vor I.A.K. räumen das Gelände westl.der Demarkationslinie bis zum 7.10. abends. Russische Nachkommandos zur Verhütung von Plünderungen verbleiben in Repki bis 6.10., in Rudniki bis 7.10. jeweils 10.00 Uhr. Deutsche Vorkommandos übernehmen diese Orte jeweils bis 8.00 Uhr vormittags. Hierzu entsendet l.K.B. je ein Kommando in Stärke 1 Schwadron mit Dolmetscher. 2.) Das Überschreiten der Bahnlinie Siedlce- Malkinia und des Bug bis zum 7.10. einschl. mit Aufklärung, Quartiermachern usw.ist verboten. Ab 8.10. kann bis zur Demarkationslinie wie befohlen aufgeklärt und herangegangen werden. 3.) Zurückbleibende Kranke oder versprengte Soldaten der U.d.S.S.R. sind von den deutschen Truppen zu versorgen und zu betreuen und sodann der nächsten Abteilung der U.d.S.S.R. zuzuführen. Werden nicht transportfähige Soldaten der U.d.S.S.R. aufgefunden, so ist das baldmöglichst der nächsten Truppe der U.d.S.S.R. mitzuteilen. 4.) Die Demarkationslinie, soweit sie nicht durch den Verlauf des Bug gekennzeichnet ist, ist vorläufig im Gelände durch aufgestellte Tafeln mit Aufschrift „Dem.Linie» zu bezeichnen und später zu verdrahten. Die Tafeln sind einheitlich herzustellen und unter Verantwortung eines Regts.Kdrs. im Gelände aufzustellen. Etwaige Missverständnisse bezügllch der Führung der Demarkationslinie sind im Benehmen mit 61.Div. und notfalls mit den Russen durch 2l7.Div. zu klären. Die Hauptübergangsstraßen sind stärker zu besetzen, das Zwischengelände ist durch Streifen zu sichern. Die Wege der Streifen sind in genügendem Abstand von der Demarkationslinie zu führen und deutlich zu kennzeichnen. Jedes überschreiten der Demarkationslinie ist verboten. Aufklärung hat nur durch Beobachtung zu erfolgen. Über Grenzüberschreitung durch die Bevölkerung auf festzulegenden Übergangsstellen folgt bis 9.10. noch besonderer Befehl. 5.) Im Abschnitt der 217.Div. wird der Ort Brok mit Einverständnis des I.A.K. durch Pi.l6l belegt. 217.Div. schafft sich eine Übergangsmöglichkeit über den Bug dicht hinter der Demarkationslinie. 6.) Nach Erreichen der Demarkationslinie sind die Kräfte so zu gliedern, daß nur Teile mit dem Sicherungsdienst und Sperrung der Grenze beauftragt werden. Als Anhalt 1 Batl. etwa auf 10 km. Die Masse der Truppe ist hinter den Sicherungsbataillonen so unterzubringen, daß die Unterbringungsräume auch im Winter beibehalten werden können und eine Ausbildung möglich ist. Aufgabe der Truppe ist es, zunächst mit Rücksicht auf die bevorstehende schlechte Witterung im Herbst u. Winter das Wegenetz, einschl.Brücken, zu verbessern, zu kennzeichnen und die Unterkünfte auszubauen. Bei nicht ausreichender Unterkunft der im Sicherungsdienst eingesetzten Teile sind für Feldwachen usw. Blockhäuser au errichten und mit Heizmaterial zu bevorraten. Ausbildung hat an 1 - 2 Tagen je Woche nach näheren Angaben der Divisionen zu erfolgen, die auch für Ablösung der im Sicherungsdienst eingesetzten Einheiten sorgen. Schießplätze für Jnfanterie u. Artillerie im Gelände sind zu erkunden. Der Bevölkerung ist Erntehilfe zu leisten. |
| Armeeoberkommando 3
A.H.Qu., den 8.Okt.1939 (Grenzabschnitt Nord) Abt.O.Qu. Besondere Anordnungen für die Versorgung der 3.Armee für den 9.Oktober 1939. I. Verwaltungswesen: A) Erntehilfe. Um die Kartoffel- und Rübenernte ordnungsgemäß einbringen zu können und nicht gezwungen zu sein, im nächsten Jahr zur Ernährung der polnischen Bevölkerung im besetzten Gebiet Lebensmittelbestände aus dem Reichsgebiet nachschieben zu müssen, wird angeordnet daß die Div. und Kdt.des rückw.Armeegebiets Erntehilfe leisten. in den Landkreisen, in denen bisher keine Landräte eingesetzt sind, stellen die Div. und Kdt.rückw.A.Geb. unter eigener Verantwortung Arbeitskräfte udn Gespanne. Sie bewachen die geernteten Vorräte bis zum Eintreffen der Landräte, um Diebstählen durch die Bevölkerung vorzubeugen. Nach EIntreffen der Landräte sind die Bestände diesen zur Verfügung zu stellen. In den Landkreisen, in denen Landräte bereits eingesetzt sind, setzen sich die Div. und Kdt. des rückw.A.Geb. unittelbar mit den Landräten wegen Gestellung von Arbeitskräften, Gespannen und gegebenenfalls Wachpersonal in Verbindung. Amtssitze der Landräte siehe Anlage. B) Gebührnisabfindung. Frontzulage darf nach Beendigung der Kampfhandlungen nicht mehr gezahlt werden. II.Kraftfahrwesen. 1) Anfallende Altöle sind von der Truppe zu sammeln und an die nächste heereseigene Tankstelle abzuliefern. Erforderlicher Faßraum kann bei A.O.K.3/O.Qu. angefordert werden. Bei den Tankstellen werden Listen mit Angabe des Abgabedatums, der abgegebenen Menge und des Truppenteils geführt. 2) Das vorgeschobene Reifenlager (K) (bisher Nasielsk) wird auf Anordnung O.K.H. mit 9.10. nach Allenstein verlegt. 3) Von einem Skoda-Anhänger der Werkstattkp.502, der wegen Achsbruch auf der Strasse Siedlce - Nasielsk, 4km von Wegrow entfernt, liegengeblieben war, ist ein Schweissgerät entwendet worden. Nachforschungen erforderlich. Bei Auffinden Sicherstellung und Meldung an A.O.K.3/O.Qu. III.Gerätwesen: 1) Für I. und XXVI.A.K. ist das angeforderte Gerät bei Feldwerkstatt 502 in Ciechanow eingegangen. Sofortige Abholung ist zu veranlassen. 2) 217.Div. veranlaßt Abholung des bei Feldwerkstatt 502 eingegangenen Geräts. 3) 228.Div. veranlaßt Abholung von 2 Stahlflaschen kompr.Luft für I.R.325 von Feldwerkstatt 502. 4) Rundfunkgerät. O.K.H. stellt zur Verteilung an die Truppen größere Anzahl Rundfunkgeräte zur Verfügung. Anforderungen der Korps - gesammelt für unterstellte Einheiten und Verbände - und Armeetruppen bis 15.10. an A.O.K.3/O.Qu. (getrennt nach Gleich- und Wechselstromgeräten). Anlage zu Besonderen Anordnungen In folgenden Kreisen sind Landräte eingesetzt: 1) Soldau 2) Mlawa 3) Sierpc 4) Plock 5) Ciechanow 6) Plonsk 7) Przasnysz 8) Ostrolenka 9) Pultusk 10) Ostrow 11) Suwalki 12) Makow in den nächsten Tagen werden Landräte eingesetzt in: 13) Wegrow 14) Sokolow 15) Radzymin Die Namen der Landräte werden noch bekanntgegeben. |
| Gen.Kdo.I.A.K. -unleserlich- 154/39 geh. K.H.Qu.Loohow, den 9.10.1939. Korpsbefehl für die Durchführung der Besetzung des eroberten polnischen Gebiets. 1.) Den Befehl über das gesamte von deutschen Truppen besetzte Gebiet Polens hat der Oberbefehlshaber Ost, Generaloberst v. Rundstadt übernommen. 3.Armee hat den Befehl in dem Grenzabschnitt Nord (Ostpreußen u. Südostpreußen) übernommen. 2.) I.A.K. (11.,217.Div., l.K.B. und Armeetruppen) übernimmt das Gebiet, das sich zusammensetzt aus den Kreisen Sokolow, Wegrow, Radzymin, Pultusk (ostw.des Narew, jedoch einschl. der Stadt Pultusk). Hierzu werden als Gebietsbefehlshaber eingesetzt: Kdr.11.Div. mit ll.Div. Kdr.217.Div. mit 217.Div. im allgemeinen in ihren bisherigen Gefechtsstreifen. Abweichungen siehe anliegende Planpause. Kdr.1.K.B. mit l.K.B. in rückwärtigen Korpsbereich in den Kreisen Radzymin u. Pultusk ostw.das Narew, jedoch einschl.der Stadt Pultusk. 3.) Aufgaben a) Die Sicherung u. Befriedung des Landes, sowie Unterstützung der Verwaltung des besetzten Gebiets (siehe besondere Anordnungen). b) Absperrung und Sicherung der Demarkationslinie (siehe besondere Anordnungen). c) Festigung des Zusamenhalts der unterstellten Verbände. 4.) l.K.B. tritt am 12.10. den Marsch in den neuen Unterbringungsraum an. Im Unterabschnitt Nord nördl.des Narew sind in den Orten Wyszkow u. Pultusk Brückenkommandanten zu ernennen und Ortskommandanturen einzurichten. Beide Orte sind mit je 1 Detachement mit 1 Battr. zu belegen. Im Unterabschnitt Süd sind Tluszcz, Strachowka, Radzymin u. Wolomin zu belegen. Belegung anderer Orte bleibt freigestellt. 5.) ll.Div. setzt sich mit 46.Div. zwecks Übernahme des an sie fallenden Gebietsteils an der Südgrenze in Verbindung, übernimmt denselben und kann sich auch nach Abmarsch der l.K.B. über die bisher befohlene Linie unterbringungsmäßig in ihrem Gebiet weiter nach Westen ausdehnen. B.Abt.ll verbleibt in ihrer Unterkunft Borzymy und Urle. 6.) 217.Div. räumt im Einvernehmen mit 6l.Div. das an diese fallende Gebiet nördl. des Bug und dehnt sich mehr nach Südwesten aus. 7.) Die Gebietsbefehlshaber melden auf Karte 1 : 100 000 die Unterbringung aller sich in ihrem Gebiet aufhaltenden Truppen bis einschl.Batlne. u. selbst.Abtlgen. mit Angabe der Stabsquartiere und Unterbringungsräume bis 13.10.39. 8.) Die Morgen- u. Abendmeldung entfällt. An ihrer Stelle geben die Truppen täglich bis 15.00 Uhr eine Tagesmeldung an I.A.K. gem.besondere Anordnungen Ziff.l0 ab. 9.) N.A.41 verbleibt mit Je 1 Kp. in Wegrow, Kamiona, Lochow u. Budziska. Sie stellt Fernsprechverbindung zu den Gebietsbefehlshabern, später auch zu XIV.A.K. her. (10.) Korpshauptquartier verbleibt in Lochow. Quartiermeisterabteilung in Jadow. Anlage 1 an I.A.K. Ia Nr. 154/39 geh.v. 9.10.39 Besondere Anordnungen zum Korpsbefehl. 1.) Die Demarkationslinie ist abzusperren und zu sichern, sie darf weder überschritten noch überflogen werden. Zwischenfälle mit den Russen sind zu vermeiden. Die Sicherung erfolgt durch Zusammenfassen der Kräfte an den Haupteinfallsstraßen und Überwachung des zwischen diesen liegenden Geländes durch Streifen. Die Wege der Streifen sind in genügendem Abstand von der Demarkationslinie zu erkunden, festzulegen u. zu bezeichnen. An den wichtigsten Übergangsstellen und anderen taktisch wichtigen Punkten sind zur Erhöhung der Sicherheit Stützpunkte in Form von Feldbefestigungen mit Artillerie auszubauen. Auch die für die Unterbringung des Sicherungsdienstes benötigten und zu errichtenden Blockhäuser sind zu befestigen. 2.) Jeder Flüchtlingsstrom von Ost nach West über die Demarkationslinie ist mit Ausnahme Volksdeutscher Elemente zu unterbinden. 3.) Der Grenzverkehr über den Bug ist zu verhindern. 4.) Zur Sicherung der Narew- Linie sind von l.K.B. Feldbefestigungen bei Pultusk auf dem Ostufer anzulegen und durch eine Sicherheitsbesatzung ständig besetzt zu halten. 5.) Für Sicherung der Verkehrswege, Straßen, Bahnen und Brücken gegen Anschläge ist durch die Gebietsbefehlshaber in ausreichendem Maße zu sorgen. 6.) Zur Befriedung des Landes sind Banden und Freischärler mit den schärfsten Mitteln zu unterdrücken. Auf unruhige Elemente ist scharf zu achten. Über die Judenfrage ergeht gesonderte Anweisung. Streifendienst, Sicherung und Wachdienst sind in verstärktem Maße zu betreiben. 7.) In jedem Kreis ist ein Landrat eingesetzt. Enge Zusammenarbeit zwischen diesem und den Gebietsbefehlshabern ist unbedingt erforderlich. Der Landrat ist in der Durchführung seiner Aufgaben zu unterstützen. In die zivile Verwaltung darf nicht eingegriffen werden. 8.) Die eigenmächtige Benutzung von polnischen Post- u. Eisenbahnfernsprechleitungen ist verboten. Anträge sind an das Gen.Kdo. zu richten. 9. ) Sämtliche Fernsprechleitungen, die in russisches Gebiet führen, sind an der Dem.Linie abzuschirmen. Die letzte Stange vor der Auftrennung ist vor der Entfernung der Felder gegen Zug zu verstreben u. zu verankern. 10.) Muster der Tagesmeldung: Tagesmeldung an I.A.K. 1.) Zustand der Truppe. 2.) Vorkommnisse an der Demarkationslinie. 3.) Besondere Ausbildungsvorhaben (Schießen, größere Übungen) am nächstfolgenden Tage. (Leitung, Truppe, Gegend, Uhrzeit.) 4.) Veränderungen in der Unterbringung von Stäben und Truppen. 5.) Besondere Vorkommnisse. |
| I.A.K. Ia 157/39 geh. K.H.Qu,Lochow, den 11.10.1939. Korpsbefehl vom 11.10. l.K.B. bleibt bis auf weiteres in den derzeitigen Unterkunftsräumen. Weitere Befehle folgen. 217.Div. setzt am 12.10. 1 Inf.Rgt., verst. durch 1 l.Art.Abt.,1 Pi.Kp., Pz.Abw.Abt.u. A.A. in Marsch zur Besetzung und Befriedung der Kreise Radzymin u. Pultusk ostw. des Narew, einschl.der Stadt Pultusk, Der Regimentskommandeur ist in diesen Kreisen Gebietsbefehlshaber gemäß Korpsbefehl vom 9.10. Sitz in Radzymin. Er bleibt 217.Div. unterstellt. Pultusk u. Wyszkow sind von je 1 Batl. verstärkt durch je 1 Bttr. u. Teile der Pi.Kp. zu besetzen, die dort die zum Brückendienst eingesetzten Pi.Kräfte ablösen. Über Anlage von Feldbefestigungen auf dem ostw.Narewufer und Sicherung des Brückenkopfs vergleiche Besondere Anordnungen zum Korpsbefehl vom 9.10. Ziff.4. Die Gebietsbefehlshaber sorgen dafür, daß die Beschlagnahme der Radioanlagen der polnischen Bevölkerung beschleunigt durchgeführt wird. Am 6.lO. haben polnisohe Soldaten in Gegend Strachowka erneut Wehrmachtkraftfahrzeuge angeschossen und deutsohe Soldaten verwundet. Alle Truppenteile, insbesondere die rückwärtigen Dienste, haben dafür Sorge zu tragen, daß polnisohe Soldaten in Uniform festgenommen werden und der Gefangenensammelstelle Bhf. Lochow zugeführt werden. |
| Gen.Kdo.I.A.K. Nr.160/39 geh. K.H.Qu.Lochow, den 12.10.1939. Korpsbefehl 1.) I.A.K. übernimmt am 14.10. den Befehl auch über die Kreise Ostrow Maz., Ostrolenka Südteil (ohne Stadt Ostrolenka), Makow Maz. 1.,6l.u.228.Div. und die im Gebiet liegenden Armeetruppen werden I.A.K. unterstellt. Der Gesamtbereich des I.A.K. heißt Korpsbezirk Pultusk. Die Bereiche der Divisionen heißen Div.Bezirk mit der Div.Nr., wenn die Divisionskommandeure gleichzeitig Gebietsbefehlshaber sind. 2.) 1.K.B. wird demnächst Grz.Abschnitt Mitte (A.O.K.8) zugeführt. Befehl folgt. 3.) 217.Div. übernimmt am 15.10. bis 12.00 Uhr das Gebiet der 11.Div. und löst die Sicherungen der ll.Div. an der Demarkationslinie ab. Gliederung der Division entsprechend der am 11.10. gegebenen Weisung. Befehlsübernahme ist zu melden. 4.) ll.Div. wird zur Verfügung des I.A.K. herausgezogen und verbleibt bis zum Eingang des Befehls zum Abmarsch an die Einladebahnhöfe im Korpsbezirk westl. der Bahnlinie Siedlce- Malkinia, südl. der Linie Strachowka- Kurze u. ostw. der Straße Straohowka- Minsk. 5.) B.Abt.11 hat Sonderbefehl erhalten. Sie scheidet am 16.10. aus dem Befehlsbereich der ll.Div. und erreicht bis 16.10. abends die Gegend von Mlawa. 6.) Ausbildung. Neben zeitlich kurz zusammengefaßtem aber scharf durchzuführendem Exerzierdienst steht die Ausbildung im Gefechts- u. Schießdienst im Vordergrund. Im besetzten Gebiet finden sich genügend Übungsmöglichkeiten im Gelände. Die in der Heimat notwendigen einschränkenden Bestimmungen fallen fort. Behelfsmäßige Schießstände sind anzulegen, zur Abhaltung gefechtsmäßiger Schießen geeignetes Gelände ist zu erkunden. Hierbei genügen einfache Sicherheits- u. Absperrmaßnahmen. Schießausbildung: Gefechtsschießen in der verst.Kp., wobei insbesondere das Zusammenwirken der schweren Infanteriewaffen zu schulen ist. Artillerie ist zu beteiligen. Gefechtsausbildung: Übungen im gemischten Verband bis zum verst.Bataillon. Keine Übung ohne Beteiligung von Artillerie. Führerausbildung: Die Führer aller Dienstgrade sind zunächst in den Aufgaben ihrer Dienststellung, demnächst für die nächst höhere Stellung zu schulen. 7.) 1.,11.,6l.,217.,228.Div. u. Abt.Qu.I.A.K. melden bis zum 19.10. 17.00 Uhr: a) Die Unterbringungsräume der Einheiten am 20.10. bis einschl. Batl´ne u. selbst.Abtl´gen, einschl. Landes-schützenverbände u. rückw.Einrichtungen ihres Befehlsbereichs auf Planpause 1 : 100 000. b) Die Besetzung der Demarkationslinie bis Kp,- Abschnitte auf Planpause zu a). c) Die Stabsquartiere bis Batl’ne einschl. d) Die getroffenen Maßnahmen für Sicherung u. Befriedung. e) Die getroffenen Maßnahmen für die Ausbildung. 8.) N.A.41 verbindet Korpshauptquartier mit den neu unterstellten Truppen u. hält die alten Verbindungen aufrecht. 9.) Korpshauptquartier verbleibt Lochow. |
| Gen.Kdo.I.A.K. Nr.160/39 geh. K.H.Qu.Lochow, den 12.10.1939. Korpsbefehl 1.) I.A.K. übernimmt am 14.10. den Befehl auch über die Kreise Ostrow Maz., Ostrolenka Südteil (ohne Stadt Ostrolenka), Makow Maz. 1.,6l.u.228.Div. und die im Gebiet liegenden Armeetruppen werden I.A.K. unterstellt. Der Gesamtbereich des I.A.K. heißt Korpsbezirk Pultusk. Die Bereiche der Divisionen heißen Div.Bezirk mit der Div.Nr., wenn die Divisionskommandeure gleichzeitig Gebietsbefehlshaber sind. 2.) 1.K.B. wird demnächst Grz.Abschnitt Mitte (A.O.K.8) zugeführt. Befehl folgt. 3.) 217.Div. übernimmt am 15.10. bis 12.00 Uhr das Gebiet der 11.Div. und löst die Sicherungen der ll.Div. an der Demarkationslinie ab. Gliederung der Division entsprechend der am 11.10. gegebenen Weisung. Befehlsübernahme ist zu melden. 4.) ll.Div. wird zur Verfügung des I.A.K. herausgezogen und verbleibt bis zum Eingang des Befehls zum Abmarsch an die Einladebahnhöfe im Korpsbezirk westl. der Bahnlinie Siedlce- Malkinia, südl. der Linie Strachowka- Kurze u. ostw. der Straße Straohowka- Minsk. 5.) B.Abt.11 hat Sonderbefehl erhalten. Sie scheidet am 16.10. aus dem Befehlsbereich der ll.Div. und erreicht bis 16.10. abends die Gegend von Mlawa. 6.) Ausbildung. Neben zeitlich kurz zusammengefaßtem aber scharf durchzuführendem Exerzierdienst steht die Ausbildung im Gefechts- u. Schießdienst im Vordergrund. Im besetzten Gebiet finden sich genügend Übungsmöglichkeiten im Gelände. Die in der Heimat notwendigen einschränkenden Bestimmungen fallen fort. Behelfsmäßige Schießstände sind anzulegen, zur Abhaltung gefechtsmäßiger Schießen geeignetes Gelände ist zu erkunden. Hierbei genügen einfache Sicherheits- u. Absperrmaßnahmen. Schießausbildung: Gefechtsschießen in der verst.Kp., wobei insbesondere das Zusammenwirken der schweren Infanteriewaffen zu schulen ist. Artillerie ist zu beteiligen. Gefechtsausbildung: Übungen im gemischten Verband bis zum verst.Bataillon. Keine Übung ohne Beteiligung von Artillerie. Führerausbildung: Die Führer aller Dienstgrade sind zunächst in den Aufgaben ihrer Dienststellung, demnächst für die nächst höhere Stellung zu schulen. 7.) 1.,11.,6l.,217.,228.Div. u. Abt.Qu.I.A.K. melden bis zum 19.10. 17.00 Uhr: a) Die Unterbringungsräume der Einheiten am 20.10. bis einschl. Batl´ne u. selbst.Abtl´gen, einschl. Landes-schützenverbände u. rückw.Einrichtungen ihres Befehlsbereichs auf Planpause 1 : 100 000. b) Die Besetzung der Demarkationslinie bis Kp,- Abschnitte auf Planpause zu a). c) Die Stabsquartiere bis Batl’ne einschl. d) Die getroffenen Maßnahmen für Sicherung u. Befriedung. e) Die getroffenen Maßnahmen für die Ausbildung. 8.) N.A.41 verbindet Korpshauptquartier mit den neu unterstellten Truppen u. hält die alten Verbindungen aufrecht. 9.) Korpshauptquartier verbleibt Lochow. |
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