228.Infanteriedivision
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Befehle August 1939
Übungsarmeeoberkommando 3.                                                                                       A.H.Qu.Mohrungen, den 22.8.1939.
Abt.O.Qu.Nr.2/39 g.Kdos.



                                                              Besondere Anordnungen für die Versorgung der 3.Armee
                                                              ====================================================
A. Vorbemerkungen.
=================

1.) Sparsamste Bewirtschaftung der Kriegsvorräte aller Art wird allen Führern zur besonderen Pflicht gemacht.
    Einer Vergeudung von Kriegsvorräten muss mit den schärfsten Mitteln entgegengetreten werden.
2.) A.O.K.3 stehen im Fall "Weiss" sämtliche militärischen Vorräte des Heeres in Ostpreussen (ausgenommen ein Teil der vorhandenen Munition) zur Versorgung aller
    aus Ostpreussen operierenden Kräfte zur Verfügung.
B. Allgemeines
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1.) Leitung der Versorgung.
    Mit "Befehlsübernahme" geht die Leitung der Versorgung aller im Armeegebiet der 3.Armee bereitgestellten Verbände auf A.O.K.3 über.
2.) Operationsgebiet.
    Die Provinz Ostpreussen ist Operations- und Armeegebiet der 3.Armee.
3.) Weiterleitungsstelle ab 2.Y = Tag 0 00 Uhr: WlSt.1 Königsberg.
4.) Nachschubsammelgebiet: um Königsberg.
5.) Rückwärtige Grenze des Gef.Gebietes:
    Rehhof (9 km ssw Stuhm) - Nikolaiken - Alt-Christburg-Saalfeld - Liebemühl - Westrand Schilling-See - Grieslienen-Wuttrienen - Rohmanen (4,5 km n.Ortelsburg) -
    Kobulten - Lindendorf (14 km so.Sensburg) - Eichmedien (9 km so. Rastenburg) - Drengfurth (Orte zu rückw.Armeegeb.).
6.) Nachschubstrasssen:
    XXI.A.K. u. 21.Div.: Pirklitz - Gr.Rhodau - Riesenburg - Wachsmuth - Kl.Trommau - Kl.Rosainen - Ndr.Zehren - Garnsee.
    228.Div.: Rosenberg - Gr. Bellschwitz - Langenau - Freystadt.
    61.Div.: Osterode Geierswalde - Friedenau?
    Pz.Div.Kempf: Allenstein - Hohenstein
    I.A.K. mit Korpstruppen und 11.Div.: Hohenstein - Rontzken -Neidenburg.
    Gen.Kdo.z.b.V. mit Korpstruppen und 1.Div.: Passenheim - Jedwabno -Kaltenborn - Muschacken (Frontfahrt) - Försterei Mainaberg -Kaltenborn (Rückfahrt)
    12.Div.: Ortelsburg - Willenberg,
    1.Kav.Brig.: Peitschendorf - Puppen - Friedrichshof.
7.) Nachschubbahnhöfe:
    XXI.A.K..mit Korpstruppen und 21.Div.: Riesenburg.
    228.Div.: Freystadt,
    61.Div.: Bergfriede Pz.Div.Kempf: Hohenstein
    I.A.K. mit Korpstruppen und 11.Div.: Neidenburg Gen.Kdo.z.b.V. mit Korpstruppen und 1.Div.: Muschaken.
    12.Div.: Willenberg,
    1.Kav.Brig.: Puppen,
    Kdt.d.Bef.b.Lötzen: Lötzen,
    206.Div.: Goldap.

C.Im Einzelnen:

I. Munition:
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1.) Die Verbände haben eine volle 1.Ausstattung in Händen.
2.) Eine weitere Ausstattung ist in Mun.Lagern - s. Anlage 1 - ausgelagert. Zuteilung an die Verbände erfolgt erst von Fall zu Fall.
3.) Sparsamster Verbrauch ist besonders bei folgenden Munitionsarten geboten:
    2 cm Pzgr.Patr.
    3,7 cm K.w.k.-Mun.
    7,5 cm K.w.k.- Mun.
    l.Gr.W.36 - Mun. s.Gr.W 34 - Mun.
    T- und S - Minen.
II.Verwaltungswesen
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1.) Die Truppe führt eine 1.Ausstattung mit.
2.) Nach Verbrauch der 1.Ausstattung Magazinverpflegung gem. Anlage 2.
3.) Schlachtvieh ist im Gef. Gebiet auf Anordnung der Div. durch diese zu beschaffen; Kartoffeln, Gemüse und Rauh-futter sind dem Lande zu entnehmen.
4.) Beschaffungen im Armeegebiet und im besetzten Gebiet sind durch Ankauf (zu Lasten der Haushaltsmittel, nicht des - Fonds) durchzuführen. Bezahlung durch
    Leistungsbescheinigung. Die Notlage der deutschen Minderheit im besetzten Gebiet ist gebührend zu berücksichtigen, soweit angängig, sind Leistungen dieses
    Bevölkerungsteils durch Barbezahlung in deutscher Währung zu vergüten.
5.) Beitreibungen im besetzten Gebiet:
    Wenn es zur Erhaltung der Kampfkraft der Truppe dringend notwendig ist, können die Divisionen Beitreibung von Verpflegung für Mann und Pferd, sowie von leichten
    Fahrzeugen und Pferden bis zu den Batl. bezw. Abt. zulassen. Rauhfutter kann ohne Genehmigung der Div. uneingeschränkt beigetrieben werden.
6.) Der Währungskurs wird zeitgerecht bekanntgegeben.

III. Kraftfahrwesen:
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a) Betriebsstoffergänzung
1.) Mit "Befehlsübernahme" untersteht das reichseigene Grosstanklager Hegeberg dem A.O.K.3. Die übrigen Bedarfsträger (Wirtschaft, Luftwaffe und Marine) werden aus diesem
    Lager nach Massgabe der vorhandenen Mengen befriedigt. Zuteilung regelt Qu 3 nach Weisungen des O.Qu.
    Versorgung der operativen Luftwaffe ist mit I.A.K. Ib Qu Nr.609/39 g Kdos. vom 10.8.39 geregelt.
2.) Die Verbände sind am 1. Y-Tag im Besitz einer 1.vollen Ausstattung.
3.) Anweisung auf Betriebsstofflager s.Anlage 3.
4.) Je nach Lage werden den Verbänden von Fall zu Fall Eisenbahnkesselwagen (EKW) mit dem notwendigen Abfüllgerät in die Nachschubbahnhöfe zugeführt.
5.) Im besetzten Feindgebiet Vorgefundene Betriebestoffvorräte sind mit Sicherheit als verseucht anzunehmen. Eigenmächtige Entnahme durch die Truppe wird daher verboten!
    Vorgefundene Betriebsstofflager mit über 10 cbm Inhalt sind unter Angabe des Lagerorts, Art und Menge des Betriebsstoffes an A.O.K. (O.Qu.), Sachbearbeiter K zu melden.
b) Instandsetzung von Kfz.
1.) Kfz. deren Instandsetzung bei den Verbänden nicht durchgeführt werden kann, sind an A.Kraftf.Park 501 in Allenstein abzuschieben. Sofern unmittelbarer Abschub durch die
    Truppe nicht möglich ist, hat Anmeldung zur Abschleppung bei O.Qu. Sachbearbeiter K zu erfolgen.
2.) Für Pzkw.,deren Instandsetzung bei der Truppe nicht durchführbar ist, gilt vorstehende Ziffer 1.) mit dem Zusatz, dass solohe Pzkw. durch A.Kraftf.Park an
    Daimler-Benz A. G. Ostwerk als Instandsetzungsfirma abgeschoben werden.
3.) Pz.Div.Kempf gliedert den A.Kraftf. Park in Allenstein eine Sammelstelle für Pzkw. an.

c.)Ersatz von Kfz.:
   Das A.O.K.3 verfügt nur über einen geringen Bestand an handelsüblichen Kfz. Es ist daher voraussichtlich nicht in der Lage, alle Anforderungen zu befriedigen.
   Die Korps und Divisionen müssen daher die eingehenden Ersatzanforderungen vor Weitergabe an die Armee eingehend auf ihre Notwendigkeit nachprüfen und nur die dringlichsten
   Anforderungen weitergeben. Sofern Ersatz nicht geliefert werden kann, muss sich die Truppe behelfen.
d.)Ersatzteile:
   Ersatzteile für Pzkw. sind in Allenstein ausgelagert; mit Ersatzteilen für Kfz. beim A.Kraftf.Park kann ab 4. Y-Tag gerechnet werden.
e.)Bereifung:
   Ersatz an Bereifung ist beim O.Qu.,Sachbearbeiter K unter Beachtung von Anlage 3 a anzufordern.

IV.Sanitätsdienst
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1.) Zur Aufnahme kranker und verletzter Soldaten stehen ab sofort Krankenhäuser gemäss Anlage 4 zur Verfügung. Festungstruppen Lötzen werden auf das Üb.Reservelazarett Lötzen,
    206.Division auf Heeresstandortlazarett Insterburg angewiesen.
2.) Entseuchungsgeräte sind in Anlehnung an die Krankenhäuser in Dt.Eylau, Osterode, Neidenburg, Ortelsburg und beim Reservelazarett Lötzen aufgestellt. Sie sind voraussichtlich
    ab 30.8. betriebsbereit.
    Ausser diesen E - Geräten befinden sich in den in der Anlage 4a aufgeführten grenznahen Krankenhäusern Dampfdesinfektionsapparate, die zur behelfsmässigen Entseuchung usw.
    gut geeignet sind. Betriebsanweisung ist bei jedem dieser Krankenhäuser vorhanden.
3.) Ersatz von Sanitätsgerät aus dem Vorrat des Divisionsarztes. Weitere Anforderung durch die Divisionsärzte über den Korpsarzt beim Armeearzt.

V. Veterinärwesen
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1.) Anweisung auf Armeepferdelazarette s. Anlage 5
2.) Ergänzungsbedarf an Veterinärgerät ist auf dem Dienstweg beim A.O.K.3 anzufordern.
3.) A.O.K.3 verfügt nur über einen geringen Prozentsatz an Vorratspferden in Pferdesammelstelle Globuhnen.

VI.Gerätewesen
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1.) Die Einrichtung von Zweigparken (N,G u.Pi) in die Gegend von Allenstein ist vorbereitet. Ausgabebereitschaft voraussichtlich ab 8. Y-Tag.
2.) Anfallende Beute jeder Art und kriegswichtige Vorräte sind gegen Vergeudung zu sichern und nach Zahl und Art auf dem Dienstwege zu melden.
3.) Eingerichtete Gerät- und Beutesammelstellen sind dem A.O.K. mit genauer Ortsangabe zu melden.

VII. Ordnungsdienst
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1.)Korps und Div. regeln den Verkehr in ihren Gefechtsgebieten bis zur rückw. Grenze des Gefechtsgebiets der Armee.
2.)Verkehrsregelung im rückw. Armeegebiet durch Armee.

VIII. Strassenbaudienst:
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1.)Zur Beseitigung von Strassenzerstörungen stehen der Armee 20 Sätze Stahlstrassengerät zu je 200 m zur Verfügung. Einsatz durch besondere l.Strassenbaubatl.
2.)Nach Überschreiten der Grenze ist grösster Nachdruck auf die Instandsetzung mehrerer voll leistungsfähiger Nachschubstrassen zu legen.
   Korps und Div. melden hierzu laufend den Zustand der hierfür in Frage kommenden Strassen.

IX. Nachschubdienste:
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Kw.Trsp.Abt. 501 steht ausschliesslich für Nachschub-zwecke zur Verfügung.

X. Postversorgung:
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1.) Postsperre für 5 Tage ab Y-Tag.
2.) Die Überleitung von"Übungs-Postnummern-Verfahren" zum Feldpostverfahren ist vorzubereiten.
3.) Korps und Div. prüfen baldigst nach, ob die unterstellten Truppenteile entsprechend den gegebenen Befehlen im Besitz ihrer zuständigen Feldpostnummern sind.
    Sofern dies nicht der Fall ist, hat Ausgabe durch Korps und Div. an diese Truppenteile zu erfolgen.

XI. Versorgung abgesplitterter Teile
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1.) Durch O.K.H. ist Vorsorge getroffen zur Versorgung auf dem Luftweg für abgesplitterte Teile der fechtende Truppe (Teile Inf.-Panzer - und Aufkl.Einheiten) durch
    Versorgungsabwurfbehälter.
2.) Anforderungen im Bedarfsfall unmittelbar beim A.O.K. unter Angabe von Zahl und Art der abgesplitterten Teile.

XII. Meldungen s. Anlage 6
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XIII.Oberquatiermeisterabteilung Mohrungen Artl. Kaserne.
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II. Teil.
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a) Geiseln: Für die Festnahme und Behandlung von Geiseln sind die Bestimmungen der H.D.V. g 2 "Dienstanweisung für die Einheiten des Kriegsheeres (sinngemäss gültig
   für besonderen Einsatz) "Seite 55,Ziffer 12 zu beachten.
b) Freischärler: Gefangen genommene Freischärler ( vergl.H.D.V. g 2 Seite 48 Ziffer 4 ) sind nach den Bestimmungen der H.Dv. 3/13 (L.Dv.3/13) " Verordnung über das
   Sonderstrafrecht im Kriege " und " Verordnung über das militärische Strafverfahren im Kriege " zu behandeln.
   Muss auf Grund der §§ 3 (2) der Kriegsstrafrechts-verordnung Freispruch erfolgen, so sind die Betreffenden wie Kriegsgefangene zu behandeln.
c) Zwangsmassnahmen: Zwangsmassnahmen,insbesondere polizeilicher Art, zur örtlichen Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung und zur Sicherung der Truppe können von
   Truppenführern im Range mindestens eines Regiments-oder selbständigen Bataillonskommandeurs unter Meldung an die vorgesozte Dienststelle getroffen werden, auch wo kein  
   "Gefechtsgebiet" befohlen ist.
   Die Massnahmen sind aufzuheben, wenn der Anlass entfällt. Gegebenenfalls sind sie von den nachfolgenden Truppen zu übernehmen.
   Bei Gefahr im Verzüge ist jeder Führer zu allen notwendigen Massnahmen verpflichtet.

II.Behandlung der wehrfähigen in Feindesland
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a.) Die Wehrfähigen polnischer und jüdischer Nationalität im Alter von 17 - 45 Jahren werden, sobald die Kriegslage es gestattet, von der Armee interniert und wie
    Kriegsgefangene ( jedoch getrennt von diesen ) behandelt. b) Wehrfähige deutscher Nationalität bleiben auf freiem Fuss.
c.) Für die Einrichtung von Freiwilligenwerbestellen für Wehrmacht, SS usw. ergehen zu gegebener Zeit die nötigen Weisungen. Bis dehin ist jegliche Werbetätigkeit verboten.

III. Verkehrsüberwachung: Grundsätzlich ist die Reichsgrenze bis auf weiteres für alle Personen gesperrt, die nicht Angehörige der Wehrmacht sind oder zum unmittelbaren
========================= Heeresgefolge gehören. Ausnahmen genehmigt allein das Armeeoberkommando.
IV. Durch das A.O.K. werden sicherheitspolizeillche Einsatzgruppen eingesetzt.
    Aufgabe der Einsatzgruppen ist die Bekämpfung aller Reichsund deutschfeindlichem Elemente in Feindesland rückwärts der fechtenden Truppe.
´   Jeder Versuch von Streik , passivem Widerstand oder Sabotage ist sofort zu brechen. Gegen Plünderungsversuche ist mit den schärfsten Mitteln vorzugehen.
V. Wirtschaft.
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Es kommt darauf an, dass das gesamte Wirtschaftsleben im eigenen Lande in Gang bleibt, in Feindesland baldmöglichst wieder in Gang kommt.
Alle lebenswichtigen Betriebe. Einrichtungen und Vorräte sind alsbald zu sichern, Wehrwirtschaftliche Anlagen, soweit es die Operationen zulassen, zu schonen und alsbald zur
Stärkung der eigenen Wehrwirtschaft auszunutzen.

VI.Währung
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Der Wechselkurs für deutsche und polnische sowie Danziger Währung im besetzten Gebiet wird zeitgerecht durch besonderen Befehl bekannt gegeben.

VII. Alle Kommandobehörden haben dafür zu sorgen, dass Hamsterkäufe unter Ausnutzung eines günstigen Wechselkurs und billigerer Preise in Zollausland seitens aller Angehörigen
der Wehrmacht, Polizei usw. unterbleiben. Unter Hamsterkäufen sind olle Käufe zu verstehen, die nicht augenblicklichen , unmittelbaren persönlichen Bedürfnissen des Käufers
dienen. Besondere Pflicht aller Offiziere ist es, ihren Untergebenen auch in dieser Hinsicht ein Beispiel zu geben.

IX. Gefangenenorganisation.
Alle eingebrachten Gefangenen sind in Gefangenensammelstellen - der Divisionen zu sammeln. Abschub in die Gefangenensammelstellen und Gefangenenlager der Armee erfolgt auf
Abruf der Armee. Art des Abschubs wird zeitgerecht befohlen.

X. Flüchtlingsorganisation.
   a.) Alle Flüchtlinge aus Feindesland sind der nächsten Grenz-polizeidienststelle oder Ortspolizeibehörde zuzuführen, die weiteres veranlasst.
   b.) Im eigenen Land ist jeder Flüchtlingsbowegung mit allen Mitteln entgegenzutreten.
 
Armee-Oberkommando 3                                                                                          Mohrungen, den 28. August 1939
    Abtl.O.Qu.       

                                                              Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der
                                                                                    3.Armee

I. Mit dem 26. August 1939 hat der Herr Oberbefehlshaber die vollziehende Gewalt in Ostpreussen übernommen.
   Zum Chef der Zivilverwaltung wurde der Oberpräsident der Provinz Ostpreussen, Gauleiter Koch, ernannt.

II.Nachschubbahnhof für 61.Division ab 29.8.: Mühlen.

III.Munitionswesen:
    Im Munitionslager Puppen werden 2 Ausstattungen
    a) Pistolenpatronen 08 - 184 320 Schuss für M.P.38 niedergelegt.
    b) Pistolenmunitition Kal. 7,65 mm wird den Munitionslagern gemäss Anlage 1 zugeführt.
    c) Weitere Munitionsbereitstellung bezw. Mun.Zuführung siehe Anlage 2

IV. Verwaltungswesen:
    Verpflegung.
    1) Panzer Division Kempf empfängt am 29.8. zwei Tagessätze Mundverpflegung einschl. Brot aus A.V.L.Osterode am 30.8.zwei Tageasätze Mundverpflegung
       ohne Brot aus A.V.L. Osterode. Backmaterial ist künftig ebenfalls aus A.V.L. Osterode zu empfangen.
    2) 11.Division empfängt am 29.8. - 1 x 2o ooo Portionen Mundverpflegung ohne Fleisch und Brot aus A.V.L.Allenstein. Laufende Verpflegung ist bis auf weiteres
       aus A.V.L.Thymau zu empfangen.
    3) 1.Division wird am 29.8. 18 500 Portionen Mundverpflegung ohne Fleisch zur Mittagkost einschl. Brot und 9 000 Rationon Hafer nach A.V.L. Omulef zugeführt.
       Abgebende Stelle A.V.L.Ortelsburg.
    4) 12.Division und 1.Kav.Brigade werden ab 29.8. bis auf weiteres auf A.V.L. Ortelsburg angewiesen.

V. Betriebsstoffvers.s.Anlage.
VI.Gerätewesen:
   Gasschutzgerät. 14./I.R.400 werden zugewiesen:
   5 Gasmasken 30
   150 Gasplane.
   Abholung vom H.N.Z.A.Allenstein.
VII.Gefangenenwesen.
 a) Durch Kommandant d. rückw. Armeegeb. wird ein Gefangenenlager für Überläufer, die den Minderheiten angehören, im Kyffhäuser - Lager Hohenstein eingerichtet.
    Das durch I.A.K. im Lager Hohenstein einzurichtende Gefangenenlager entfällt hierduroh nicht.
 b) Überläufer, die den Minderheiten angehören, sind zunächst wie Kriegsgefangene zu behandeln und möglichst von Soldaten rein polnischer Nationalität zu trennen. Sie
    sind umgehend dem A.O.K. 3 (O.Qu.) zu melden.
 c) Gefangen genommene Tschechen, insbesondere Angehörige der "Tschechischen Legion", sind zunächst wie Kriegsgefangene,
    jedoch gesondert von den übrigen, zu behandeln. Sie sind sobald als möglioh der gerichtlichen Aburteilung zuzuführen.
VIII.)Kommandant der Bef.b.Lötzen übernimmt ab sofort die Bewachung der Betriebsstofflager Lötzen und Rastenburg.
IX.)Die B.d.M. - Lager Hohenwalde, Lamgarben, Uderwangen,Pfeil und gr.Baum dürfen nicht mit Truppen belegt werden.

Anl.1 zu Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der 3.Armee.
Pist.Patr.Kal.7,65mm in Mun.Lager:
Lager Puppen     5 000 Schuß
Neidenburg       5 000   "
Ortelsburg       5 000   "
Allenstein-Süd  10 000   "
          -Nord 10 000   "
Gilgenburg       5 000   "
Hohenstein       5 000   "
Osterode         5 000   "
Biesenburg       5 000   "
Besenburg        5 000   "
Lissacken        5 000   "
Kaltenborn       5 000   "
Feuerwacht-Turm  5 000   "
(sw. Willenberg)

Anl.2 zu Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der 3.Armee.

1. Munitionsempfang.
XXI.A.K. empfängt am 29.8. aus Mun.Lager Allenstein für M.G. Batl.9:
5 t Patr.s.S.o.L.
1 t Patr.S.m.K,
1 t Patr.S.m.K.L'sp.
1t 3,7 cm Pz.Gr.Patr.

2t Mun.Zuführung.
Fz.Kdo.I versendet an Kdt.d.Bef.b.Lötzen:
1.) für Ldw.Radf.Schwd.
       2 800 Patr.S.m.K. (H)
2.) für Motorbootflottille:
      630 Leuchtpatr.
      400 Signalpatr. grün
      400 Signalpatr. rot
       50 Handleuchtzeichen weiß
       50 Handleuchtzeichen grün
       50 Handleuchtzeichen rot

3.Mun.Bereitstellung.
Dem A.O.K.3 unterstellten Einheiten der Luftwaffe wird Mun. in Mun.Lager Allenstein - Nord auf Abruf zur Abholung im Bedarfsfalle wie folgt zur Verfügung gestellt:
==================================================
                                 Patronen
Einheiten --------------------------------------------
                 s.S.i.L. s.S.o.L. S.m.K. S.m.K.L´sp. Pist.
Staffel 1.(H)/10  1 500   12 000   1 500   4 500       320
" 2.(H)/10        1 500   12 000   1 500   4 500       320
" 3.(F)/10        1 500   12 000   1 500   4 500       320
Kurierstaffel     1 500   12 000   1 500   4 500       320
I./Flak 11        3 000    3 000   1 500      -        160
II./Flak 11       3 000    3 000    1 500     -        160
III./Flak 111     3 000    3 000    1 500     -        160
Koluft b.A.O.K.3 )
einschl.Wz.mot u.)4 500    3 000       -      -        160
Radiosondentrupp )
Ln.Abt.(H)mot     4 500    3 000       -      -        160
Reserve           3 000    6 000     1 500   3 000      -
------------------------------------------------------------
                 27 000   69 000    12 000  21 000   2 080

Anlage 3 zu Besondere Anordnungen 6 f.d.Versorgung der 3.Armee.

Betriebsstoffergänzung.

Mit dem 29.8.1939 werden bis auf weiteres angewiesen:
 Einheit         Heereseigene Tankanlage          Eisenbahn-
                  Friedenstruppenteil Standort    tankstelle
                                                   Bahnhof
---------------------------------------------------------------
A.O.K.3                                            Maldeuten
Gruppe Medem           Pi.Btl.21      Elbing
Gen.Kdo.XXI.
mit Korpstruppen                                   Riesenburg
21.Division            14./J.R.45     Marienburg
228.Division           14./J.R.3      Dt.Eylau
61.Division                                        Mühlen
11.Division            Pz.Abw.Abt.11  Allenstein
Gen.Kdo.I
mit Korpstruppen                                   Hohenstein
Pz.Div.Kempf           Pz.Abw.Abt.21  Osterode
206.Division           Pz.Abw.Abt.1   Goldap
Gruppe Brand           Pz.Abw.Abt.1   Goldap
1.Kav.Brigade                                      Puppen
Armee Nachr.Rgt.501                                Maldeuten
(außer 3./)
3./Armee Nachr.
Rgt.501                                            Hohenstein
 
Armeeoberkommando                                                                                                    Mohrungen, den 29. August 1939
    Abtl.O.Qu.    


                                                               Besondere Anordnungen Nr. 7 für die Versorgung der 3. Armee.

I. Munitionswesen:
 a) Zum Betreten der Munitionslager sind nur die Abholkommandos und die vom Armee - Nachschubführer zur Kontrolle befohlenen Offiziere berechtigt.
    Als alleingültiger Ausweis gilt das Soldbuch. Jede das Lager betretende Person wird grundsätzlich an die Mun.Verwaltung des betr. Lagers verwiesen.
 b) Die von Gruppe Brand beantragte Nebelmunition kann vorläufig nicht zugewiesen werden.

II.Verwaltungswesen:
Verpflegung:
 1) 228.Division wird nach Ausgabe der ihr am 28.8. zugeführten zwei Tagessätze Mundverpflegung für die weitere laufende Versorgung auf A.V.L. Riesenburg angewiesen.
 2) Grenzwacht Abschnitt 21 wird entsprechend seiner Unterstellung unter 21. und 228. Division von diesen Divisionen mit versorgt.
 3) 1.Division wird für laufende Versorgung auf A.V.L.Ortelsburg angewiesen.
 4) 61.Division setzt sofort Bäck.Komp. und Schlächterei-Zug zur Eigenversorgung ein.

III.Sanitätswesen:
 1) An Krankenverpflegungsvorrat für Sanitätsdienste ist zuständig:
    je Krankentransport-Komp.  - 1 Satz I
    je Sanitätskomp. Typ a     - 2 Sätze I
    je Sanitätskomp. Typ b     - 1 Satz I
    je Feldlazarett            - 2 Sätze II
    je Lazarettzug b           - 1 Satz III.
 2) Die den Einheiten noch fehlenden Sätze an Krankenverpflegungsvorrat werden zur Abholung durch San.Dienste nach A.V.L.Allenstein, Riesenburg, Ortelsburg und
    Insterburg zugeführt.
 3) Korpsärzte, Divisionsärzte Panz.Division Kempf und 217.Division, Brig.Arzt 1.Kav.Brig. melden bis 31.8.die Zahl der fehlenden Sätze nach Muster gem.Anlage.


IV.Veterinär - Wesen:
 1) Einzelne Fälle geben Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass Pferde, die den Vet. Komp. oder den Armee-Pferdelazaretten zugeführt werden, auf jeden Fall mit
    Pferdekrankenzetteln zu versehen sind.
 2) In den Kreisen Allenstein und Neidenburg ist vereinzelt Tollwut aufgetreten. Auf Verfügung Üb.A.O.K.3 O.Qu.Abtl. IV c Nr. 10/39 g. vom 23.Aug.1939,Ziffer 4,
    wird hingewiesen.
 3) Formulare für vet. ärztl. Berichterstattung gem.H.Dv. 56/7 sind selbst anzufertigen, da Vordrucke nicht vorhanden sind.

V.)Gerätewesen:
 1) Feldzeugkommando I richtet eine Fz. Geräteausgabestelle Allenstein beim H.N.Za. Allenstein, Gerätelager Deuthen, für Grossgerät ein.
 2) Je eine Ausgabestelle für Betriebsstoffe und Reinigungsgeräte nach Stoffgliederung 47 (ausser für Kraftfahrzeuge) zur Instandhaltung von Waffen und Gerät wird durch
    Fz.Kdo. I beim H.N.Za.Lötzen und Allenstein, sowie beim Gerätelager Riesenburg eingerichtet. Ausgabebereitschaft wird zeitgerecht mitgeteilt.
 3) XXI.A.K. veranlasst aus Geräteausgabestelle Allenstein-Deuthen den Empfang von:
     2 Karabiner 98 k, für 14./I.R.3
     2 Seitengewehre 84/98, für 14./I.R.3
     1 Karabiner 98 k für M.G.Batl. 9,
 4) Feldzeugkommando I wird gebeten, die Ausstattung der Feldersatzbataillone, 1,. 11, und 21. Division mit M.G.34 zu beschleunigen.
 5) Zu Ziffer 5 der bes. Anordnungen Nr.5 vom 27.8.1939 wird ergänzend mitgeteilt, dass beim Heereszeugamt Königsberg nicht sämtliches fehlendes Gerät eingagangen ist.
    Fz.Kdo.I ist bemüht, alle Lücken zu schliessen.
    Vor Empfang durch die Divisionen u.s.w. wird empfohlen, über die Anzahl des vorhandenen Geräts nachzufragen und vorher festzustellen, was der Truppe bereits zugeführt ist.
    Doppellieferungen müssen vermieden werden.
 6) Allgemeines Heeresgerät:
    217.Division tauscht beim H.N.Za.Allenstein eine gr.Feldküche für A.R.217 um.
    Pz.Division Kempf empfängt am 30.8. beim H.Za.Kbg.-Ponarth zusätzlich einen kleinen Feldkochherd mit Zubehör und Vorratssachen, einen l. Satz für den Betrieb der Truppe und
    einen kleinen Satz für Küchengerät.
 7) Nachr.Gerät:
    Die Bearbeitung von Nachr. Gerät hat gem.H.Dv.90 Anlage 1 c und d durch die Korps- und Div. Nachr. Führer zu erfolgen.
 8) Gasschutzgerät: Pz.Abw.Abt.521 werden 375 Gasplanen zugewiesen, Abholung vom H.N.Za.Allenstein.

VI.Meldungen gem. Anlage 6 zu Üb.A.O.K. 3 Nr. 2/39 g.K. vom 22.8.1939 sind für lfd. Nr. 3 (Kraftfahrwesen) ab 30.8. vorzulegen. Für die übrigen Sachgebiete jeweils im Bedarfsfall.
    Die in Spalts 6 der Anlage gesetzten Vorlagezeiten müssen eingehalten werden.

1 Anlage!
Anl. zu Besondere Anordnungen Nr.7 für die Versorgung der 3.Armee.

                                                              Meldung über Krankenverpflegungsvorrat.

                                                                               Beispiel
                                                                          ==================
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San.Einheit  Div.bzw.  Kal.führende  fehlende fehlende Sätze II
               Abt.    Dienststelle  Sätze I
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1./Kr.Tp.Abt. Kr.Tp.Abt. W.E.I.Kbg.     1             ./.
503           503         IV b
San.Komp.b    6l.Div.      -.-          1             ./.
161
Feldlazarett  A.San.Abt.   -.-         ./.             2
502           501
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PP.
Summe:
 
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