| Befehle Oktober 1939 |
| Generalkommando II.Armeekorps
Zagroby, den 30.September 1939 Ia Nr.92/39 20.45 Uhr Korpsbefehl für den 1.10.1939 -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- 1.) Verschiebungen des Korps aus seiner jetzigen Unterbringung sind vor dem 2.10. nicht zu erwarten. Bis zum Eintritt der neuen Bewegungen ruht das Korps in den bisherigen Unterbringunsgräumen. Die Aufräumungsarbeiten in Modlin werden fortgesetzt. 2.) Die Divisionen werden anheimgestellt, ihre Unterbringung in folgenden Grenzen zu erweitern: a) Pz.Div.Kempf kann den Unterbringunsgraum westl. der Straße Plonsk - Zakroczym nach Westen ausdehnen. b) 32.I.D. hat die unterstellte Korps- und Armeeartillerie im Raum Nasielsk (dieses ausschl.) - Strzogocin - Nowo Miasto unterzubringen. Die längs der Straße Nasielsk - Nowo Miasto untergebrachten rückw.Dienste des Korps verbleiben dort. c) 228.I.D. kann für die Unterbringung die Orte Jablonna, Lajsk und Wieliszow mit in Anspruch nehmen. Bereits in diesen Orten liegende rückw.Dienste des I.A.K. haben jedoch in der Unterbringung den Vorrang. 3.) Kommandant von Modlin hat die Aufräumungsarbeiten in Modlin fortzusetzen. Die zur Besetzung von Modlin eingesetzten Truppen der Pz.Div.Kempf, der 228.I.D. und des X.A.K. bleiben ihm unterstellt. Die in MOdlin eingesetzten Teile der Pz.Div.Kempf sind baldmöglichst herauszulösen und der Pz.Div.Kempf wieder zur Verfg. zu stellen. Das Betreten des Festungskerns von Modlin wird allen Soldaten einschl.Offizieren, die dort nicht dienstliche Aufgaben haben, verboten. Besichtigungsfahrten ind die Festung sind nicht zulässig. Die Absperrposten sind angewiesen, nur Personen nach Modlin hineinzulassen, die durch einen Ausweis ihres Truppenkommandeurs hierzu berechtigt sind. Im Ausweis muß der dienstliche Grund des Betretens enthalten sein. 4.) Kdr.Pi.Regt.601 hat de Möglichkeit der Schaffung einer Behelfsbrücke über den Narew zwischen Modlin und Nowy Dwor zu erkunden. Von einer Verstärkung der Behelfsbrücke über die Weichsel südlich Modlin ist zunächst abzusehen. Die Brücke ist lediglich für leichten Verkehr gangbar zu halten. An der Fährstelle unterhalb der Brücke ist ein Fährverkehr für schwere Lasten einzurichten. Der Fährbetrieb bei Smoszewo kann eingezogen werden. An Stelle der zerstörten Straßenbrücke über die Wkra be Pomietowk ist eine 16to Behelfsbrücke zu bauen. Die im Festungsbereich Modlin für diese Aufgabe eingesetzten Pi.Kräfte und le.Str.Bau-Batl.604 werden dem Kommandanten von Modlin unterstellt. 5.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt Zagroby. |
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Kroczewo, den 1.Oktober 1939 K o m m a n d a n t u r b e f e h l Nr.2 -unleserlich-lärung etwaiger Zweifel wird bekanntgegeben: -unleserlich-Festung Modlin gehört der gesamte zum Zeitpunkt der Kapitulation von den Polen innegehabte Raum. -unleserlich- Festung Modlin untersteht der Festungskommandantur Modlin -unleserlich- befindet sich im Gut Kroczewo (Stab 32.I.D.). Der Festungskommandantur Modlin unterstehen folgende -unleserlich-ommandanturen: a) Orstkommandantur Modlin. b) Ortskommandantur Süd. Sie umfaßt das Festungsgelände südl.der Weichsel. c) Ortskommandantur Nowy Dwor. Sie umfaßt das Festungsgelände im Narew-Weichselwinkel. Das Festungsgelände ndl.WeichselNarew außerhalb des Festungskerns Modlin untersteht den In.Rgtern.96,4,94 im Rahmen der ihnen zugewiesenen Abschnitte Nach Zurücknahme der bisher eingesetzten Teile der Pz.Div.Kempf wird der Raum um Zakroczym dem I.R.96 zugeteilt. 5.) Die Geschäfte der Ortskommandanturen werden wie folgt wahrgenommen: a) Ortskommandantur Modlin durch Kdr.I./I.R.96 b) Ortskommandantur Süd durch Kdr.I.R.360 c) Ortskommandantur Nowy Dwor durch Kdr.III./I.R.400. |
| -unleserlich- II.Armeekorps
Zagroby, den 1.10.1939 -unleserlich- 93/39 Korpsbefehl für den 2.10.1939 -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- -unleserlich- bleibt am 2.10. noch in den bisherigen Unterkunfts-unleserlich-. Die Ruhe ist dazu auszunutzen, Waffen, Gerät und -unleserlich- gründlich zu reinigen und instandzusetzen. -unleserlich- von Modlin setzt Abschub- und Aufräumungsarbeiten in der Feestung fort. Dem Gen.Kdo. ist zu melden, wann -unleserlich- Modlin eingesetzten Teile der 228.I.D. und des X.A.K. -unleserlich- dort zu belassen und bleiben dem Kommandanten -unleserlich- unterstellt. Artillerie-Kdeur.2 tritt mit folgenden, bisher der 32.I.D. unterstellten Art.Verbände unmittelbar unter Befehl des -unleserlich-: Stab A.R.603 Stab A.R.606 II./A.R.38 schw.Artl.Abt.526 schw.Artl.Abt.601 schw.Artl.Abt.602 schw.Artl.Abt.604 Mörser-Battr.Beck Die Artilleriegruppe des Artl.Kdeurs.2 verbleibt in ihren derzeitigen Unterkünften im Raum Nasielsk - Strzegecin - Nowe Miasto. Die der Pz.Div.Kempf und der 228.I.D. unterstellte Verstärkungsartillerie bleibt bis auf weiteren Befehl bei diesen Divisionen. Ebenso bleiben II./Flak Regt.11 und Pi.Btl.41 bis auf weiteres der 32.I.D. unterstellt. -unleserlich-Regt.1 und Pi.Komp.(mot) der Brig.Eberhardt -unleserlich-herausgezogen und dem Militärbefehlshaber Danzig-unleserlich- zugeführt. Landespol.Regt.1 wird hierzu ab 3.10. morgens in Nasielsk -unleserlich- Einladebefehl im einzelnen folgt. Das Regt.ist sodann der Pz.Div.Kempf zeitgerecht zum Einladebahnhof Nasielsk in Marsch zu setzen. -unleserlich- erreicht sodann mit Eisenbahntransport bis 3.10. abds.-unleserlich-gebiet Tiegenhof - Neuteich, von wo es im Landmarsch das Unterkunftsgebiet Schönsee - Groß Lichtenau --unleserlich- Schöneberg zu marschieren hat. Dort Unterkunft in -unleserlich- 3./4.10. Am 4.10. erreicht das Regt.im Landmarsch -unleserlich- Danzig. -unleserlich-(mot) ist durch Kdeur.Pi.RFegt.601 am 3.10. im -unleserlich-Danzig in Marsch zu setzen. -unleserlich-Eintreffen der Teile der Brig.Eberhardt ist dem Oberbefehlshaber Danzig-Westpreussen durch einen vorausgesandten Verbindungsoffizier des Landespol.Regt.1 anzumelden. -unleserlich- von Warschau und Praga durch deutsche Truppen -unleserlich- eine größere Anzahl polnischer Soldaten, die sich -unleserlich- und Gärten verborgen gehalten haben, der Gefangennahme -unleserlich- und teils auch in Zivil- einzeln oder in Trupps -unleserlich- Heimatorte zu erreichen. 228.I.D. hat in der Linie Jablonna - Zegrze eine Straßenüberwachung einzurichten, durch die polnische Soldaten die in Uniform oder Zivil durch den Bereich des II.A.K. zu entkommen versuchen, festgenommen werden. Die Festgenommenen sind als Kriegsgefangene abzuschieben. Eine gleiche Überwachung hat Pi.Regt.601 an der Kriegsbrücke Debe und Zegrze einzurichten. 6.) Kdeur.Pi.Regt.601 hat im Einvernehmen mit dem Kommandanten von Modlin den bau einer 16to Behelfsbrücke über den Narew in Modlin neben der gesprengten Straßen- und Eisenbahnbrücke einzuleiten. 7.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt Zagroby. |
| A.O.K.3 Ia Nr.186/39 geh. A.H.Qu.Krasne, den 2.10.1939 GEHEIM! Operationsbefehl Nr.23 1.) 3.Armee besetzt das Gebiet bis zur neuen Demarkationslinie nördl. der Grenze zum A.O.K.8. Grenze zum A.0.K.8: Weichsel bis Praga Nordrand, Stanislawow (zu A.O.K.3), Bugknie 5 km westl. Drohiczyn. 2.) Die neue Demarkationslinie verläuft: Vom Bugknie (5 km westl. Drohiczyn) entlang des Bugs bis 5 km ostw. Malklinia Gorna, dann in gerader Line bis 5 km ostw. Ostrolenka an den Narew, am Narew und an der Pisa entlang bis zur Reichsgrenze, dann Reichsgrenze. Sie biegt ostw. Dreimühlen (Kalinowen) von der Reichsgrenze ab bis zur litauischen-polnischen Grenze (Einzelheiten des Verlaufs werden Gruppe Bra -unleserlich- durch Karte mitgeteilt), dann bis Wysztiter See und deutsch-litauische Grenze bis Ostsee. 3.) Gliederung der Truppen der 3.Armee und Grenzen. a) I.A.K. mit 11.Div., 217.Div. und 1.K.B. zwischen den Grenzen: reohts Grenze zu A.O.K.8. Links Grenze zu XXVI.A.K.(Führungsstab z.b.V.): Pultusk (I.A.K.), Wyskow (I.A.K.), Bug bis Brok (I.A.K.) Straße Brok - Orlo - Richtung Zareby (Kos.) (I.A.K.). b) XXVI.A.K. mit 61. und 1.Div. bis zur linken Grenze Myszyniec, Punkt am Narew 5 km ostw. Ostrolenka. c) XXI.A.K. mit 206.Div., Grzw.41 und Gruppe Brandt bis zur linken Grenze Südspitze Wysztiter See, Stadt Angerapp. d) Stellvertretendes Generalkommando I.A.K. Königsberg mit Grew.51 und 61 entlang der Reichsgrenze bis zur Ostsee. e) Zur Verfügung des A.O.K.3 bleibt 228.Div. ostw. Nowy Dwor. f) Über II.A.K. und Armeetruppen siehe besondere Befehle. 4.) Zeitlicher Verlauf der Besetzung: Die Bewegungen beginnen am 5.10. a) Das I.A.K. räumt den Raum südl. der neuen Grenze zum A.O.K.8 im Einvernehmen mit A.O.K.8. b) 61.Div. ist durch I.A.K. dem XXVI.A.K, über Wyszkov so zuzuführen, daß bis 7.10. früh das Vorziehen der 217.Div. über Radzymin möglich ist. c) Es haben zu erreichen: I.A.K. bis 10.10. abends die Buglinie mit 11. und 217.Div. XXVI.A.K. bis 9.10. abends die Linie 5 km ostw. Malkinia Gorna bis 5 km ostw. Ostrolenka mit 61. und 1.Division. XXI.A.K. an 6.10.abends Suwalki am 9.10. abends die Linie nordwestl. Grodno und die polnisch-litauische Grenze bis Südspitze Wysztiter See mit Gruppe Brand. d) Die russischen Truppen sind angewiesen, ab 5.10. hinter die neue Demarkationslinie zurückzugehen. Zur Gruppe Brand wird Oberstleutnant Spalcke (Stab A.O.K.3) kommandiert, um die Bewegungen der deutschen und russischen Truppen in Einklang zu bringe. 5.) Der Vormarsch an die Demarkationslinie hat so zu erfolgen, daß starke Marschgruppen auf den Hauptstraßen vorwärts marschieren und das Zwischenglände durch kampfkräftige Streifen so durchzogen wird, daß etwa auf tretende Banden beim Vormarsch zersprengt werden. 6.) Nach Erreichen der Demarkationslinie ist diese mit Schwerpunkt an den Hauptstraßen und lebhaftem Streifendienst in den Zwischenräumen zu sichern. Weitere Befehle über Verhalten an der Demarkationslinie folgen. 7.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przesnysz. Die Generalkommandos melden ihre beabsichtigten Korpshauptquartiere. Besondere Anordnungen zu Operationsbefehl Nr. 23. I.Pioniere: 1.)Pi.Regts.Stab 541 (z.Zt. bei I.A.K.) wird ab 4.10.39 dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Unterkunft in Zegrze. Eintreffen ist an A.O.K.3 zu melden. Dem Pi.Regts.Stab 541 werden unterstellt mit dem 4.10. Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B (z.Zt.Nasielsk) Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Zegrze) Pi.Batl.651 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Pultusk) Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) Br.Kol.B 639 und 644 (Debe) Br.Kol.B 401 (Pultusk) Aufträge erteilt Arm.Pi.Offz.A.O.K.3 unmittelbar. 2.) Pi.Batl.41 mit Br.Kol.B 2/41 wird am 3.10. nach Graudenz in Marsch gesetzt und dort Oberstltn.Stammbach unterstellt. 3.) Folgende Pi.-Einheiten scheiden demnächst aus dem Verband der 3.Arnmee aus und werden zur Verfügung O.K.H. abbefördert: Pi.Regts.Stab 601 Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B Br.Kol.B 602 und 609 Br.Kol.603 und 606, ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät der Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) und 651 (Pultusk). Br.Kol.B 1 und 2/402,sie werden mit II.A.K. abbefördert. Das Gerät B 2/402 bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät B 2/505 (Nasielsk). Das Umspannen des Geräts veranlassen I. und II.A.K. Einzelheiten über Zeit und Ort des Abtransportes werden noch befohlen. II. Armee- und Heeresartillerie scheidet gem.Sonderbefehl aus dem Verband der 3.Amee aus. III. Panzer-Abw.Abt. 511 erreicht zur Verfügung A.O.K.3 bis 7.10. abends die Gegend um Krasne. Eintreffen und Unterkunft ist A.O.K.3 zu melden. Gleichzeitig tritt die zum Schutz des Armeehauptquartiers A.O.K. eingeteilte Kompanie Pz.Abw.Abt.12 zu ihrer Abteilung zurück. |
| -unleserlich-
Div.St.Qu.Kroczewo, den 2.10.39 D i v i s i o n s b e f e h l (32.I.D.) für den 3.10. -unleserlich-setzung und die weitere Durchführung der Aufräumungsarbeiten in Modlin werden ab 3.10. von 228.I.D.-unleserlich-. Kommandant von Modlin wird der Kdr.der 228.I.D. Befehlsübernahme am 3.10. 16.00 Uhr. -unleserlich- bleibt nach Abgabe des Festungsbereichs in ihrem -unleserlich- Unterbringunsgraum. -unleserlich-der 228.I.D. löst am 3.10. 16.00 die Besatzung des Festungskerns Modlin, bis 17.00 die Besatzungen des -unleserlich- Festungsbereiches ndl.der Weichsel - Narew ab. -unleserlich- Einzelheiten der Übergabe von Unterkünften und -unleserlich- Waffenbestände und sonstigen Objekten ist mit -unleserlich- Veranlassung der 228.I.D. entsandten Vorkommandos -unleserlich-R.400 unmittelbar zu regeln. Die Übergabe hat morg-unleserlich- zu erfolgen, auf noch nicht gesichtete Bestände ist -unleserlich-400 aufmerksam zu machen. -unleserlich-abgelösten Teile der Inf.Rgter.sind in den den Regimentern bereits zugewiesenen Unterbringungsräumen unterzubringen. Dem I.R.96 werden, um dies zu erleichtern, die an und beiderseits des Weges Wrona Str., Swoboda gelegenen Ortschaften zugewiesen. Die Kasernen von Pomiechowek verbleiben dem I.R.94 5.) Pi.Batl.2 bezieht nach Übergabe des Brückendienstes an Pi.Batl.228 Unterkunft in Siennica, Mogowo und Morgi, St.Qu. melden. 6.) Div.St.Qu. verbleibt in Kroczewo. |
| A.O.K.3
A.H.Qu.Krasne, 3.10.1939. Ic 189/39 geh GEHEIM! =================== Operationsbefehl Nr. 24. 1.) Heeresgruppe Süd hat am 3.10. als Oberbefehlshaber Ost den Befehl über die gesamte Ostfront, einschl. der Militärbefehlshaber, übernommen. 2.) Karte 1 : 300 000 mit eingezeichneter Demarkationslinie wird später übersandt. 3.) Gliederung: Oberost Stab in V.W.Helenow, 2 km südwestl. Pruszkow (südwestl.Warschau). A.O.K.14, A.O.K.8, A.O.K.3 Militärbefehlshaber Danzig/Westpr. Militärbefehlshaber Posen. 4.) Die bisherige Heeresgruppe Nord hat am 2.10. den Befehl an A.O.K.3 abgegeben. A.O.K.3 besteht aus: I., XXI. und XXVI.A.K. Stellvertr.Gen.Kdo. 1., 11., 61., 206., 217., 228.Div. Gruppe Brand 1.K.B. Armeetruppen: I./Pz.10 A.A.(mot) 1 Pi.Rgts.Stab 541 mit unterstellten Pi.Truppen Pz.Abw.Abt.511 Aufklärungsstaffel 4.(H)/21 (Einsatzhafen wird noch befohlen, Fliegerverbindungsoffizier zu A.O.K.3 5.) Die Generalkommandos teilen den Vormarsch ( siehe Operationsbefehl Nr.23) an die Demarkationslinie so ein, daß diese zu den befohlenen Zeitpunkten erreicht wird. Mit überraschendem Zusammentreffen mit kleineren Abteilungen von Polen nuß jederzeit gerechnet werden. 6.) Nötigenfalls ist Verbindung mit den gegenüberliegenden russischen Befehlshabern aufzunehmen. Hierbei ist nur von Offizier zu Offizier zu verhandeln. Etwaige Mißverständnisse bezüglich der Führung der Demarkationslinie sind aufzuklären. 7.) Nach Erreichen der Demarkationslinie kommt es darauf an, die Kräfte so zu gliedern, daß einerseits jedes Aufflackern von Widerstand sofort unterdrückt werden kann, andererseits zweckmäßige Unterbringung für den Winter und Schaffung planmäßiger Ausbildungsmöglichkeit gegeben ist. 8.) Verhalten an der Demarkationslinie Die Demarkationslinie ist vorläufig im Gelände durch aufgestellte Tafeln mit Aufschrift zu bezeichnen.Die Hauptübergangsstraßen sind stärker zu besetzen, das Zwischengelände ist durch Streifen zu sichern. Die Wege der Streifen sind in genügenden Abstand von der Demarkationslinie zu führen und deutlich zu kennzeichnen. Jedes Überschreiten der Demarkationslinie ist verboten. Aufklärung hat nur durch Beobachtung zu erfolgen. Über Grenzüberschreitung durch die Bevölkerung auf festzulegenden Übergangsstellen folgt bis 9.10. noch besonderer Befehl. 9.) Die erreichte Linie ist täglich bis 17.oo Uhr dem A.O.K. zu melden, ebenso die Hauptquartiere und Gerichtsstände bis Divisionen einschließlich. Morgen- und Abendmeldung ist wie bisher zu erstatten. 10.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przasnysz. |
| Oberkommando des Heeres BdE Nr.3062/39 g.Kdos. AHA I a(4) Bezug: OKH/BdE Nr.3055/39 g.K. AHA Ia(4)v.3.10.39 l.Nachstehend aufgeführte Kommandobehörden, höhere Stäbe und Divisionen verbleiben zunächst im Osten: a) Im Bereich H.Gru.Süd. A.O.K.14 A.O.K.8 Gen.Kdo.XVIII.A.K.) " XVII.A.K. ) " IV.A.K. ) mit Korpstruppen ohne schw.Artillerie " XIV.A.K. ) " X.A.K. ) 4.,10.,27.,44.,45.,46.,50.,57.,213.,221.,239.,257. und 258.Inf.Div. 29.Inf.Div.(mot), 2.Geb.Div. und 4.lei.Div. b) Im Bereich H.Gru.Nord. A.O.K.3, Gen.Kdo.I und XXI.A.K. mit Korpstruppen, 1., 11., 61., 206., 217. und 228.Inf.Div. Gruppe Brand und 1.Kav.Brig. c) Im Bereich Mil.Bef.Danzig/Westpr. 207. und 218. Inf.Div., Brigade Eberhard d) Im Bereich Mil.Bef.Posen 208.und 252.Inf.Div. 2. Notwendiger Ersatz für die unter Ziffer 1 aufgeführten Kdo.Behörden, Stäbe und Verbände ist so bereit zu stellen,dass die Ersatztransporte etwa ab 15.1.39 abgefahren werden können. Vor dem 15.10. ist die Zuführung von Ersatz aus transporttechnischen Gründen nicht durchführbar. (Vergl. hierzu Bezugsverfügung Ziffer III.) 3. A.O.K.10 mit Stabstruppen wird entgegen Bezugsverfügung Ziffer II a zunächst nach Dresden verlegt. 4. Berichtigung z.Bezugsverfügung. In Ziffer II b) trage als letzte Zeile nach: "Pi.Sperrkol.(mot) 548". |
| -unleserlich-II.Armeekorps
Zagroby, den 3.Oktober 1939 -unleserlich- Nr.96/39 0.35 Uhr Korpsbefehl für den 3.10.1939 -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- -unleserlich- beginnt am 3.10. mit der Zurückführung der -unleserlich-tellten Verbände aus dem Operationsgebiet. -unleserlich- übernimmt am 3.10. die Besetzung und weitere Durchführung der Aufräumungsarbeiten in Modlin Kommandant von Modlin wird der Kdeur.der 228.I.D. Befehlsübernahme am 3.10. 16.00 Uhr. -unleserlich-st die zur Besetzung von Modlin eingesetzten -unleserlich-des X.A.K. und der 32.I.D. am 3.10. abzulösen. Ablösung des X.A.K. im südl.Brückenkopf ist durch ein -unleserlich- bis 3.10. 9.00 Uhr durchzuführen. Die Ablösung der -unleserlich- im Nordteil der Festung hat bis 3.10. abds. zu er-unleserlich- Einzelheiten regeln 32. und 228.I.D. unmittelbar. Masse der 228.I.D. bleibt im Raum Nowy Dwor - Jablonna - Wieliszew untergebracht. 32.I.D. bleibt in ihrem bisherigen Unterbringungsraum. Es wird anheimgestellt, den Unterbringungsraum ab3.10. mittags nach Westen bis zur Linie Wrona Str. - Zaluski - Kroszewo (Orte einschl.) zu erweitern. Pz.Div.Kempf hat den Abmarsch über Plonsk nach Norden so zu regeln, dass Plonsk mit Anfang der Division am 3.10. erst ab 10.00 Uhr durchschritten wird. Bis 10.00 Uhr ist die Ostwestdurchmarschstraße durch Plonsk für die Armeeartillerie freizuhalten. Teile der Pz.Div.Kempf können ab 8.00 Uhr auf Straße Chociszewo - Ostrzykowizn - Przyborowice - Nasielsk - Strzegrocin - Ciechanow in Marsch gesetzt werden. Marschregelung mit Landespol.Rgt.1 auf Straße Przyborowice - Nasielsk trifft Pz.Div.Kempf selbst. II./A.R.48 und II./A.R.68 sind durch Pz.Div.Kempf so in Marsch zu setzen, dass sie am 3.10. bis 4.00 Uhr Plonsk nach Norden durchschritten haben. -unleserlich- die unterstellte Armeeartillerie am -unleserlich-olgt in Marsch zu setzen: -unleserlich-A.R.511 mit II./A.R.47 und II./A.R.57 über -unleserlich-zewo - Ostrzykowizna - Wyszogrod - Gora - -unleserlich-pc - Lipno auf Kikol. Chociszewo muß 8.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter Marschgruppe A.R.603. -unleserlich-A.R.603 mit Stab A.R.606, schw.Artl.Abtlgen. -unleserlich-602, 604 über Now Miasto - Plonsk - Gora -unleserlich- auf Lipno. Plosnk muss 7.00 Uhr, Gora 8.30 Uhr durchschritten sein. -unleserlich-R.501 mit II./A.R.37, schw.Artl.Abtlgen.506 -unleserlich- über Plonsk - Gora - Sierpc auf Skepe. Versammlung bis 7.30 Uhr mit Anfängen an Plonsk: Stab A.R.501, auf Straße Szczytno - Plonsk, II./A.R.37 ) schw.Artl.Abt. ) auf Straße Noew Miasto - Plonsk, 526 und 506 ) Schw.Artl.Abt.506 ist durch 228.I.D. über Zegrze - Nasielsk so zuzuführen, dass sie Slustowo 6.00 Uhr erreicht. Von dort Heranziehung nach Befehl des Artl.Kdrs.2. Marschgruppe A.R.501 tritt 7.30 Uhr mit Anfang durch Plonsk an. Plonsk muß mit letzten Teilen 10.00 Uhr durchschritten sein. Ab Gora Eingliederung hinter Marschgruppe A.R.511. Von Gora ab übernimmt Kdeur.A.R.501 den Befehl über einheitliche Marschregelung aller 3 Marschgruppen am 3. und 4.10. AM 3.10. sind folgende Marschziele zu erreichen: Von Marschgruppe A.R.603 Raum Czernikowo - Kikol, von Marschgruppe A.R.511 Lipno, von Marschgruppe A.R.501 Raum Karnkowo - Skepe. Am 4.10. ist der Marsch nach Anordnung des Kdeurs. A.R.501 über Lubicz - Thorn so fortzusetzen, dass die vorderste Marschgruppe ab 10.00 Uhr die Brücke Fordon hinter dem Heeres-Nachr.Regt.537 überschreitet, sodann ist am 4.10. das Unterkunftsgebiet beiderseits der Straße Nakel - Schneidemühl zu erreichen. -unleserlich- Armeeartillerie tritt damit zur Verfügung des -unleserlich-befehl über weitere Verwendung folgt. Befehls-unleserlich- der Stäbe A.R.501, A.R.511 und A.R.603 bleiben -unleserlich- Abmarsch der Rgter. bei Artl.Kdeur.2, damit den Marschgruppen weitere Befehle nachgesandt werden können. -unleserlich- mit Brücken-Kol.B 2/41 ist durch 32.I.D. am -unleserlich- Modlin - Ostrzykowniz - Wyszogrod - Plock - -unleserlich-burg nach Graudenz zur Verfügung des Stabes -unleserlich-Stammbach in Marsch zu setzen. Ostrzykowniza -unleserlich- Anfang nicht vor 12.00 Uhr nach Westen zu durchschreiten. Zwischenunterkunft in der Nacht 3./4.10. in -unleserlich-. Eintreffen in Graudenz am 4.10. Vorkommando unter Führung eines Offiziers hat am 3.10. in Graudenz bei Oberstltn.Stammbach einzutreffen. Br.Kol.B 2/41 ist durch Pi.Batl.41 zum Abmarsch selbst heranzuziehen. Br.Kol.B 1/41 verbleibt in Ciechanow zur Verfügung des A.O.K.3. II./Flak Regt.11 ist am 2.10. durch Onderbefehl nach Königsberg n Marschgesetzt worden. Aufkl.Staffel (H) 3/21 tritt am 4.10. morgens den Marsch über Sierpc - Thorn - Schneidemühl nach dem Fliegerhorst Stargard an Zeitliche Marschregelung und Zwischenunterkunft nach Anordnung der Staffel. In Stargard ist die Staffel zu überholen. Die Unterstellung unter II.A.K. ändert sich hierdurch nicht. Einsatzbereitschaft in 6 Stunden muß jederzeit gewährleistet sein. 10.) Beim Abmarsch der motorisierten Truppengteile sind beschädigte Fahrzeuge mitzuschleppen. Fahrzeuge, die so beschädigt sind dass ein Abschlepoen nicht möglich ist, sind dem Gen.Kdo.(Qu.) unter Angabe des Standortes zum Abtransport zu melden. Es ist damit zu rechnen, dass auf diesem Wege eine Rückkehr der Fahrzeuge zur Truppe sehr lange Zeit in Anspruch nehmen wird. 11.) N.42 zieht nach Abrücken der Pz.Div.Kempf die Verbindungen zu dieser ein. Die Verbindungen zu 32. und 228.I.D., Artl.Kdr.2 -weitere Seite fehlt- |
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Generalkommando
II.Armeekorps Zagroby, den 3.Oktober 1939 Ia Nr.93/39 20.15 Uhr Korpsbefehl für den 4.10.1939 -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- 1.) II.A.K. führt am 4.10. mit 228.I.D. die Aufräumungsarbeiten in Modlin fort und bereitet den Abtransport der übrigen unterstellten Truppen vor. 2.) 228.I.D. setzt die Bergungs- und Aufräumungsarbeiten in Modlin fort. Die Division wird gebetenm bis 4.10. 18.0 Uhr zu melden: a) Welcher Zeitbedarf bis zur Beendigung der Aufräumungsarbeiten noch für erforderlich gehalten wird, b) welche Wach- und Arbeitskräfte für Modlin im Falle eines Herausziehens der Division für andere Aufgaben bereitgestellt werden müssen. 3.) 32.I.D. und die dem Artl.Kdr.2 unterstellte Korpsartillerie (einschl.Mörser-Batr.Beck) verbleiben bis zum Befehl über den Abtransport in ihren jetzigen Unterkunftsbereichen. Eine Entscheidung, ob auch die motorisierten Truppenteile mit Bahntransport abbefördert oder auf dem Landmarsch verwiesen werden, ist noch nicht getroffen. Die Kfze.sind für einen längeren Landmarsch vorzubereiten. Mörser-Batterie Beck wird mit der Eisenbahn abbefördert werden. 4.) Beob.Abt.11 ist durch Artl.Kdr.2 bis 4.10. mittags über Nasielsk - Zegrze dem I.A.K. nach Slupno (4km südwestl.Radzymin) zuzuführen. Befehlsempfänger am 4.10. vorm.voraus zum Gen.Kdo.I.A.K. nach Sulejowek. 5.) Pz.Abw.Abt.511 ist durch 32.I.D. am 5.10. zur VErfügung des A.O.K.3 nach Gegend Krasno (15km südostw.Przasnyz) in Marsch zu setzen. Marschstraße über Plonsk - Ciechanow. Quartiermacher zur Vorbereitung der Unterkunft sind vorauszusenden. Eintreffen und Unterkunft ist dem A.O.K.3 - A.H.Qu.Krasno zu melden. 6.) Pioniere: a) Stab Pi.Regt.541 trifft am 4.10. in Zegrze ein und wird dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Der Stab Pi.Regt.541 übernmmt am 4.10. die Kriegsbrücken Debe und Zegrze und die Leitung der Brückenarbeiten in Modlin. Ihm werden hierzu ab 4.10. unterstellt: Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B, Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B, Br.Kol.B 639, Br.Kol.B 644. Wegen der Brückearbeiten in Modlin arbeitet Pi.Regt.541 mit Kommandant von Modlin zusammen. b) Folgende Pi.Truppenteile sind aus den Einsatzaufgaben am Narew herauszulösen und unter Führung des Stabes Pi.Regt.601 zur Vefügung des Gen.Kdos.zum Abtransport bereitzustellen: Stab Pi.Regt.601, Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B, Br.Kol.B 602, Br.Kol.B 609, Br.Kol.B 603 ) Ihr Gerät bleibt eingebaut. Sie spannen Br.Kol.B 606 ) um mit dem Gerät der Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) und 651 (Pultusk). Br.Kol.B 1/402 - wird durch A.O.K.3 von ihrer Verwendung außerhalb des II.A.K.noch zugeführt. Br.Kol.B 2/402 - Ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannt um mit dem GErät der Br.Kol.B 2/505. Das hiernach erforderliche Umspannen der Br.Kolonnen veranlasst Kdeur.Pi.Regt.601 im unmitelbaren Einvernehmen mit dem I.A.K. Die zum Abtransport bereitgestellten Pi.Truppenteile verbleiben in ihren bisherigen Unterkünften. Zeit und Art des Abtransportes wird noch befohlen. c) le.Str.Bau-Batl.604 und Str.Bau-Batl.(mot)3 bleiben unter Befehl des Kdeurs.Pi.Regt.601 für ihre bisherigen Aufgaben eingesetzt. Bei Abtransport des Stabes Pi.Regt.601 wird Unterstellung der Str.Bau-Batle.noch geregelt. 7.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt 4.10. Zagroby. |
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Generalkommando
II.Armeekorps
Zagroby, den 6.10.1939 ABt.Qu. 19.45 Uhr Besondere Anordnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 7.10.39. I.) Munitionswesen. siehe Anlage 1. II. Verwaltungswesen. Verpflegung. Es holen ab aus A.V.L.Nasielsk am 7.10.39: a) 32.I.D. in der Zeit von 10.00 - 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkst, Backmaterial und Hafer für die mot- und nchtmt-Truppenteile (für den 10.10.30). Korpstruppen empfangen Brot. b) 228.I.D. ab 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die nichtmot-Truppentele (für den 8.10.39), 2 Tagessätze Verpfl.für die mot-Truppeteile (für den 8.und 9.10.39). III. Kraftfahrwesen. 1.) Die Divisionen und Korpstruppen ergänzen ihren Betr.St.-Bedarf wie bisher. 2.) Für Kfz., die dem A.Kf.Park zwecks Instandsetzung zugeführt werden, sind von den Truppenteilen Arbeitsaufträge, die die an den Kfz. vorzunehmenden Arbeiten enthalten müssen, mitzugeben. 3.) Es wird darauf hingewiesen, daß Diesel-Kraftstoff in die Kraftstoffbehälter der Kfz. durch ein feinmaschiges Sieb eingefüllt werden muß, um Verunreinigungen,die jeder Diesel-Kraftstoff enthlt, fernzuhalten. IV. Ordnungsdienst, Gefangenenwesen. 1.) Feuerlöschgeräte jeglicher Art - Pumpen, Wassertransportwagen, Leitern und Handlöschgeräte - dürfen in Zukunft nur vorübergehend und mit ausdrücklicher Genehmigung der Zivilbehörden durch dir Truppe in Anspruch genommen werden. Bereits beschlagnahmte Geräte sind durch die DIvisionen und Korpstruppen nach Art und Anzahl zum 12.10. an Gen.Kdo.II.A.K. Abt.Qu. zu melden. Hierbei ist anzugeben, wo diese Geräte beschlagnahmt wurden und wo sie sich zur Zeit befindet. 2.) Gefangene. a) Alle an irgendwelchen Ausrüstungsstücken als poln.Soldaten erkennbaren Männer sind gefangen zu nehmen. Ausgenommen sind diejenigen poln.Soldaten, die einen Ausweis - von 8.Armee - ausgestelle - vorzeigen können. b) Zivilisten im wehrfähigen Algter sind nicht mehr zu internieren. c) Gefangenensammelstellen: Ciechanow, Nasielsk, Serock. Anlage 1 M u n i t i o n s w e s e n. =========================== Dem A.Mun.Lager Nasielsk werden zugeführt: a) für 228.I.D.: 3 836 Leuchtpatronen 1 045 Signalpatr.,rot 815 " ,grün 520 M-Patr. 410 R-Patr. 294 Handleuchtzeichen, weiß 293 " , rot 250 " , grün 330 Pfeifpatr. b) für 32.I.D.: 2 100 Sprengkapsel 5 000 Leuchtpatr. 2 000 Signalpatr., rot 2 000 " , grün 50 kurze Sprengkapselzünder 50 lange " 230 Nebelkerzen Zu a) u. b): Eingang der Mun. ist bei Mun.Verwaltung Nachsch.Batl.507 in Nasielsk zu erfragen. G e r ä t w e s e n. a) 228.I.D. empfängt bei Feldwerkstatt 502, Ciechanow, folgendes Gerät: 5 Fahrradschläuche 28x13/4 2 Fahrraddecken 28X13/4 2 m Ventilgummi 6 Reparaturkästchen für Fahrräder 1 Glasschneider 1 Backofenwagen Vwf 1 1 l.F.H.16 1 Kraft.....anwagen Vwf 3 b) Das von 32.I.D. für III./A.R.32 am 30.9.39 angeforderte Nachr.-Gerät kann am 7.10.39 im A.Nachr.Park 501, Ciechanow, empfangen werden. |
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| Generalkommando II.Armeekorps
Zagroby, den 7.10.1939 Abt.Qu. 17.00 Uhr Besondere Anrodnungen für die Versorgung des II.A.K. für den 8.10.1939. I. Allgemeines: 1.) Es ist festgestellt worden, dass sich Beauftragte einzelner Ministerien und sonstiger Behörden, sowie Beauftragte der Industrie mit Ausweisen verschiedenster Art im besetzten, ehemals polnischen Gebiet zur Bergung der Kriegsbeute und zu Erkundungen aufhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass alle derartigen Beauftragten nur auf Grund einer Beorderung des O.K.H. oder auf Grund eines Duschlaßscheines sich im besetzten Gebiet aufhalten dürfen. Sollten Personen ohne eine dieser Bescheinigungen in behördlicher oder wirtschaftlicher Betätigung angetroffen werden, ist dem Gen.Kdo.II.A.K.(Abt.Qu.) umgehend fernmündl. zu benachrichtigen. 2.) 228.Div. scheidet mit 7.10. 24.00 Uhr aus Versorgung durch II.A.K. aus. Die Div. versorgt sich ab 8.10. 0.00 Uhr aus Versorgungseinrichtungen, auf die sie bisher angewiesen war, selbst. II. Verwaltungswesen. Verpflegung. 32.I.D. holt aus A.V.L.Nasielsk am 8.10.39 in der Zeit von 10.0 bis 12.00 Uhr 1 Tagessatz Verpfl.einschl.Abendkost, Backmaterial und Hafer für die mot- und nicht mot-Truppenteile (für den 11.10.39) ab. III. Gerätwesen. Stab Korpsnachsch.Führer 402 empfängt bei Beutestab Hptm.Hömke eine Beutefeldküche. IV. Kraftfahrwesen. 32.I.D. und Korpstruppen ergänzen ihren Betr.St.Bedarf wie bisher. |
| Generalkommando II.Armeekorps
Zagroby, den 8.Oktober 1939. Ia Nr.104/39 21.20 Uhr Korpsbefehl für den 9.10.1939. -.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- 1.) Mit dem 9.10. 18.00 Uhr werden unterstellt: 12.Inf.Div. dem II.A.K. 228.Inf.Div. dem XXVI.A.K. 12. und 228.I.D. verbleiben in ihren bisherigen Unterkunftsräumen. Über Zuführung der 12.I.D. zu II.A.K., der 228.I.D. zu XXVI.A.K. wird später befohlen. 2.) Die in Modlin eingesetzten Teile der 228.I.D. sind durch Stab Landesschtz.Batl.XII (schlecht leserlich) mit 2 Kompanien, die am 9.10. abends in Modlin eintreffen, abzulösen. Modlin tritt damit unter den Befehl des Kommandanten des rückw.Armeegebiets, der einen Ortskommandanten für Modlin bestimmt. Zeitpunkt der Befehlsübergabe regelt 228.I.D. im Einvernehmen mit Kdt. des rückw.Armeegebiets. 3.) Br.Kol.B 1/402 ist durch A.O.K.3 nach Ciechanow zugeführt worden. Sie untersteht Kdr.Pi.Regt.601 und verbleibt bis auf weiteren Befehl in Ciechanow. Le.Str.Bau-Batl.604 und Str.Bau-Batl.(mot)3 bleiben Kdeur.Pi.Regt.601 bis auf weiteren Befehl unterstellt und setzen die erforderlichen Arbeiten im Raum Modlin - Zegrze - Nasielsk fort. Einzelheiten regelt Kdeur.Pi.Regt.601 im Einvernehmen mit Ortskommandantur Modlin und Pi.Regt.541. 4.) N.42 stellt Fernsprechverbindung zu 12.I.D. über das Armeenetz sicher. 5.) Gen.Kdo.II.A.K. bleibt in Zagroby. |
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Armeeoberkommando 3
A.H.Qu., den 8.Okt.1939 (Grenzabschnitt Nord) Abt.O.Qu. Besondere Anordnungen für die Versorgung der 3.Armee für den 9.Oktober 1939. I. Verwaltungswesen: A) Erntehilfe. Um die Kartoffel- und Rübenernte ordnungsgemäß einbringen zu können und nicht gezwungen zu sein, im nächsten Jahr zur Ernährung der polnischen Bevölkerung im besetzten Gebiet Lebensmittelbestände aus dem Reichsgebiet nachschieben zu müssen, wird angeordnet daß die Div. und Kdt.des rückw.Armeegebiets Erntehilfe leisten. in den Landkreisen, in denen bisher keine Landräte eingesetzt sind, stellen die Div. und Kdt.rückw.A.Geb. unter eigener Verantwortung Arbeitskräfte udn Gespanne. Sie bewachen die geernteten Vorräte bis zum Eintreffen der Landräte, um Diebstählen durch die Bevölkerung vorzubeugen. Nach EIntreffen der Landräte sind die Bestände diesen zur Verfügung zu stellen. In den Landkreisen, in denen Landräte bereits eingesetzt sind, setzen sich die Div. und Kdt. des rückw.A.Geb. unittelbar mit den Landräten wegen Gestellung von Arbeitskräften, Gespannen und gegebenenfalls Wachpersonal in Verbindung. Amtssitze der Landräte siehe Anlage. B) Gebührnisabfindung. Frontzulage darf nach Beendigung der Kampfhandlungen nicht mehr gezahlt werden. II.Kraftfahrwesen. 1) Anfallende Altöle sind von der Truppe zu sammeln und an die nächste heereseigene Tankstelle abzuliefern. Erforderlicher Faßraum kann bei A.O.K.3/O.Qu. angefordert werden. Bei den Tankstellen werden Listen mit Angabe des Abgabedatums, der abgegebenen Menge und des Truppenteils geführt. 2) Das vorgeschobene Reifenlager (K) (bisher Nasielsk) wird auf Anordnung O.K.H. mit 9.10. nach Allenstein verlegt. 3) Von einem Skoda-Anhänger der Werkstattkp.502, der wegen Achsbruch auf der Strasse Siedlce - Nasielsk, 4km von Wegrow entfernt, liegengeblieben war, ist ein Schweissgerät entwendet worden. Nachforschungen erforderlich. Bei Auffinden Sicherstellung und Meldung an A.O.K.3/O.Qu. III.Gerätwesen: 1) Für I. und XXVI.A.K. ist das angeforderte Gerät bei Feldwerkstatt 502 in Ciechanow eingegangen. Sofortige Abholung ist zu veranlassen. 2) 217.Div. veranlaßt Abholung des bei Feldwerkstatt 502 eingegangenen Geräts. 3) 228.Div. veranlaßt Abholung von 2 Stahlflaschen kompr.Luft für I.R.325 von Feldwerkstatt 502. 4) Rundfunkgerät. O.K.H. stellt zur Verteilung an die Truppen größere Anzahl Rundfunkgeräte zur Verfügung. Anforderungen der Korps - gesammelt für unterstellte Einheiten und Verbände - und Armeetruppen bis 15.10. an A.O.K.3/O.Qu. (getrennt nach Gleich- und Wechselstromgeräten). Anlage zu Besonderen Anordnungen In folgenden Kreisen sind Landräte eingesetzt: 1) Soldau 2) Mlawa 3) Sierpc 4) Plock 5) Ciechanow 6) Plonsk 7) Przasnysz 8) Ostrolenka 9) Pultusk 10) Ostrow 11) Suwalki 12) Makow in den nächsten Tagen werden Landräte eingesetzt in: 13) Wegrow 14) Sokolow 15) Radzymin Die Namen der Landräte werden noch bekanntgegeben. |
| Gen.Kdo.I.A.K. Nr.160/39 geh. K.H.Qu.Lochow, den 12.10.1939. Korpsbefehl 1.) I.A.K. übernimmt am 14.10. den Befehl auch über die Kreise Ostrow Maz., Ostrolenka Südteil (ohne Stadt Ostrolenka), Makow Maz. 1.,6l.u.228.Div. und die im Gebiet liegenden Armeetruppen werden I.A.K. unterstellt. Der Gesamtbereich des I.A.K. heißt Korpsbezirk Pultusk. Die Bereiche der Divisionen heißen Div.Bezirk mit der Div.Nr., wenn die Divisionskommandeure gleichzeitig Gebietsbefehlshaber sind. 2.) 1.K.B. wird demnächst Grz.Abschnitt Mitte (A.O.K.8) zugeführt. Befehl folgt. 3.) 217.Div. übernimmt am 15.10. bis 12.00 Uhr das Gebiet der 11.Div. und löst die Sicherungen der ll.Div. an der Demarkationslinie ab. Gliederung der Division entsprechend der am 11.10. gegebenen Weisung. Befehlsübernahme ist zu melden. 4.) ll.Div. wird zur Verfügung des I.A.K. herausgezogen und verbleibt bis zum Eingang des Befehls zum Abmarsch an die Einladebahnhöfe im Korpsbezirk westl. der Bahnlinie Siedlce- Malkinia, südl. der Linie Strachowka- Kurze u. ostw. der Straße Straohowka- Minsk. 5.) B.Abt.11 hat Sonderbefehl erhalten. Sie scheidet am 16.10. aus dem Befehlsbereich der ll.Div. und erreicht bis 16.10. abends die Gegend von Mlawa. 6.) Ausbildung. Neben zeitlich kurz zusammengefaßtem aber scharf durchzuführendem Exerzierdienst steht die Ausbildung im Gefechts- u. Schießdienst im Vordergrund. Im besetzten Gebiet finden sich genügend Übungsmöglichkeiten im Gelände. Die in der Heimat notwendigen einschränkenden Bestimmungen fallen fort. Behelfsmäßige Schießstände sind anzulegen, zur Abhaltung gefechtsmäßiger Schießen geeignetes Gelände ist zu erkunden. Hierbei genügen einfache Sicherheits- u. Absperrmaßnahmen. Schießausbildung: Gefechtsschießen in der verst.Kp., wobei insbesondere das Zusammenwirken der schweren Infanteriewaffen zu schulen ist. Artillerie ist zu beteiligen. Gefechtsausbildung: Übungen im gemischten Verband bis zum verst.Bataillon. Keine Übung ohne Beteiligung von Artillerie. Führerausbildung: Die Führer aller Dienstgrade sind zunächst in den Aufgaben ihrer Dienststellung, demnächst für die nächst höhere Stellung zu schulen. 7.) 1.,11.,6l.,217.,228.Div. u. Abt.Qu.I.A.K. melden bis zum 19.10. 17.00 Uhr: a) Die Unterbringungsräume der Einheiten am 20.10. bis einschl. Batl´ne u. selbst.Abtl´gen, einschl. Landes-schützenverbände u. rückw.Einrichtungen ihres Befehlsbereichs auf Planpause 1 : 100 000. b) Die Besetzung der Demarkationslinie bis Kp,- Abschnitte auf Planpause zu a). c) Die Stabsquartiere bis Batl’ne einschl. d) Die getroffenen Maßnahmen für Sicherung u. Befriedung. e) Die getroffenen Maßnahmen für die Ausbildung. 8.) N.A.41 verbindet Korpshauptquartier mit den neu unterstellten Truppen u. hält die alten Verbindungen aufrecht. 9.) Korpshauptquartier verbleibt Lochow. |
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