| Befehle/Meldungen Juni 1940 |
| Armeeoberkommando 18
A.Gef.Stand, den 4.Juni 1940 Abteilung Ia 19.30 Uhr. Armeebefehl für die Umgliederung der 18.Armee. ============================================= 1.) 18.Armee übernimmt den Schutz der belg./franz. Küste von Schelde—Mündung zunächst bis Etaples und stellt die Ordnung im Kampfgebiet von Flandern und dem Artois wieder her. 2.) Unterstellungsverhältnis. Es sind unterstellt dem: X.A.K. = 208., 216., 254.I.D., I.R.451, II./A.R.251 A.O.K. unmittelbar = 225., 227., 251.I.D, (ohne 1 Rgt.) 3.) Es sichern die Küste gegen feindl. Unternehmungen von See her: 225.I.D. im Abschnitt Schelde-Mündung nördl.Antwerpen bis Ostende (ausschl.) X.A.K. im Abschnitt Ostende - Etaples. Der Aufbau des Küstenschutzes muß bis 8.6. im wesentlichen beendet sein. -unleserlich-Schwerpunkt des Schutzes ist auf die großen Hafenanlagen -unleserlich- Ostende, Dünkirchen, Calais und Boulogne zu legen. Es ist -unleserlich-effen, daß feindl. Landungsversuche an der -unleserlich- Keime erstickt werden können, -unleserlich- ist, nach Klärung der Schienenlage, weit- -unleserlich- Eisenbahngeschütze an der Kanalküste einzusetzen, -unleserlich- Küstengebiet eingesetzten Marinedienststellen -unleserlich- Belgien/Holland in Den Haag, später Brügge -unleserlich-hab. Nordfrankreich, Boulogne - ist engste -unleserlich- sicherzustellen b) Aufgabe des X.A.K., der selbständigen Div. und des d.r.A.G. in diesen Gebieten ist aa) Sicherung des Gebietes gegen Feindeinwirkung und Sabotage, bb) Bewachung, Sammlung und Sichtung der Gefangenen, Beute u, Wirtschaftsbestände. Ablösung der Bewachungsmannschaften durch Kräfte des Militärbefehlshabers Belgien ist für einen späteren Zeitpunkt beabsichtigt. c) Die Übernahme der befohlenen Gebiete hat in der Zeit vom 5. - 8,6. in der Weise zu erfolgen, daß die bisher in diesem Raum befindlichen Kommandobehörden an die bis zum 8.6. übernehmenden Kommandobehörden alle Unterlagen über Gefangene und Beute schriftlich in doppelter Ausfertigung unter Beifügung einer eingezeichneten Karte melden. Abgabe der Meldungen zum 6.6., 12.00 Uhr. Die Bewachung hat mit den geringsten Kräften zu erfolgen. Jede Div. sich eine bewegliche Reserve zu schaffen, -unleserlich-en Bereich und ggf. im Nachbarbereich ver- -unleserlich- kann. Für die Beweglichmachung sind Beute-unleserlich- heranzuziehen, -unleserlich- Beute werden den Div, Feldzeugstäbe -unleserlich-llt, Diese sind mit Arbeitskräften (mög- -unleserlich-genen) und Fahrzeugen auszustatten. Sie er--unleserlich-hliche Anweisungen durch Oberfeldzeugstab -unleserlich-tigsten ist die Erfassung und Instandsetzung Kriegsbrückengerät u.aller Kfz, Nächstdringlich -unleserlich- -unleserlich- Waffen, Lederzeug, Geschirr, Wäschebestände -unleserlich-Gasmasken zu erfassen, demnächst -unlserlich-stige Ausrüstungsstücke ur 7.) Aus dem Bereich der 18.Armee scheeiden aus: Gen.Kdo.IX.A.K. mit Korpstruppen 14., 18., 56., 61., 256.I.D., Heerestruppen und Teile der Luftwaffe. Über Inmarschsetzung und Marschziele sind Sonderbefehle ergangen. 8.) Luftaufklärung durch die dem AOK unmittelbar unterstellten Ketten Do 17 M in Zusammenarbeit mit Luftflotte 2 über dem belg./holl.Raum gem.besonderen Anordnungen. 9.) Stabsquartiere: ab 6.6., 12.00 Uhr: Gen.Kdo.X.A.K. St.Omer, 208., 216., 254.I.D. in ihren Bereichen nach Anordnung des X.A.K., 225.I.D. Maldegem, 227.I.D. in Gegend Menin, 251.I.D. Lille, Kdt.r.A.G. Tournai. An Nachrichtenverbindungen ist durch A.N.F. sicherzustellen: durch Draht durch Funk -unleserlich- H.Gru.B -unleserlich- O.K.H. -unleserlich- X.A.K. Do 17 M - Ketten |
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