| Befehle August 1940 |
| -unleserlich- I.A.K.
K.H.Qu. Bi-unleserlich- -unleserlich-op.Nr.53 Korpsbefehl für das Herauslösen der 1.K.D. 1.) 1.K.D. wird mit der Eisenbhan abtransportiert und -unleserlich-det mit dem Abtransport aus dem Bahnhofsbereich des I.A.K. 2.) Das Unterkunftsgebiet der 1.K.D. wird zwischen H.K. XX-unleserlich- und I.A.K. aufgeteilt. Neue Grenze zwischen H.K.XXXI (263.Div.) und I.A.K.(11.Div.) Nordgrenze des Departements Landes von der Küste bis-unleserlich-südwestl. Hostens - Arrondissements - Grenze von 6 km-unleserlich- südwestl.Hostens bis an die Garonne. (/km südostw-unleserlich-dillac) - Garonne bis zur Demarkationslinie. 3.) Es lösen die 1.K.D. im Küstenschutz und in der Demarkationslinie ab: a) 263.Div. nördl.der neuen Trennungslinie: -unleserlich-bart 1.K.D. alles weitere mit 263.Div. unmittelbar. Tägliche Meldung über den Stand der Ablösung mit Tagesmeldung an Ge.Kdo. b) 11.Div. der die bisherige Korpsreserve-unleserlich- wieder zur Verfügung gestellt wird-südl. Trennungslinie. Die Ablösung und Übernahme hat bis 9.8. abends zu erfolgen. 4.) Grenze zwischen 1.und 11.Div. bleibt zunächst-unleserlich- 5.) Wachtruppe Bordeaux gemäß Befehl A.O.K.2-unleserlich-(verteilt bis zu Div´n einschl.) ist in Abä-unleserlich-I.A.K. Ia vo.22.7.-unleserlich- a) durch 1.Div. Regts.Stab und 1 Batl.-unleserlich- Regts.Stab kann zu diesem Zwecke -unleserlich-ders zussamengestellt werden. b) durch 11.Div. 1 Batl. Federführend für Abtransport und Ablösung ist 1.Div. Sie regelt Einzelheiten bis zum 10.8. die als Wachtruppe-unleserlich- abzustellenden Einheiten und legen Offizierstellenbesetzungen in doppelter Ausführung vor. |
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