263.Infanteriedivision
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Befehle Januar 1940
Fernschreiben 19.1.1940
An Chef H.Rü.u.B.d.E., H.Gr.A., H.Gr.B.

Durch den Chef H.Rü.u.BdE sind im Operationsgebiet durch Gerätetausch umzuwandeln:
  a) bei H.Gr.A die bespannten Artl.Abt.762, 763, 764, in s.F.H.Abt.
  b) bei H.Gr.B die mot.schweren Artl.Abt.IV./A.R.253, IV./A.R.263, IV./A.R.269 in 10cm Kan.Abt.(mot.)

Hierzu sind die mot.Artl.Abt.im Landmarsch in den Unterkunftsbereich der Artl.Abt.762 usw.zu verlegen.
Nach erfolgter Umbildung tritt je eine besp.s.F.H.Abt. kriegsgliederungsgemäss zur 253., 263. und 269.I.D. Zuführung regeln die H.Gr.
untereinander. Verteilung der Abt. auf die Div. ist OKH Op.Abt.(III) GenStdH durch H.Gr.B zu melden.
Die 10cm Kan.Abt.(mot) werden Heeresartl.und der H.Gr.A unterstellt.
An den Bezeichnungen der Artl.Abt.ändert sich nichts. Einzelheiten vereinbart Chef H.Rü und BdE mit den H.Gr. unmittelbar.
                                                                                  OKH Op.Abt.(III) Ge.St.d.H., Nr.7115/40 geh.
 
Oberkommando des Heeres                                                                                                        Berlin, den 23.1.1940
Chef H Rüst und BdE
AHA Ia(I)Nr.234/40 geh.
Betr.:
Aufstellung von Inf.Pi.Zügen.

1.) Bei den Inf.Regimentern aller Inf.Divisionen 1., 2.,4.u.5.Welle, welche bisher noch nicht mit Inf.Pi.Zügen ausgestattet wurden, sind umgehend
    Inf.Pi.Züge aufzustellen. Die Aufstellung muß bis zum 15.2.40 beendet sein.
2.) Inf.Pi.Züge sind also aufzustellen bei den Inf.Regimentern der:
    1.,3.,4.,5.,6.,7.8.,9.,11.,12.,14.,15.,16.,17.,18.,19.,21.,23.,24.,26.,27.,28.,30.,31.,32.,33.,34.,35.,56.,58.,61.,62.,68.,69.,75.,76.,79.,86.,87.,
    251.,252.,253.,254.,257.,258.,260.,262.,263.,267.,269.,
    93.,94.,95.,96.,98.Inf.Division.
3.) Die Aufstellung erfolgt durch die betr.Inf.Divisionen selbst.
4.) Stärke und Ausrüstungsnachweisung (Inf.Pi.Zug K.St.N.u.K.A.N.Nr.196 Beh.v.30.12.39) gehen anliegend zu.
5.) Das für die Aufstellung erforderliche Personal ist aus den betr.Inf.Rgtern. zu entnehmen. Die hierdurch entstehenden personellen Fehlstellen sind durch
    Abgaben von Mannschaften der zuständigen Ersatzeinheiten aufzufüllen.
6.) Der Inf.Pionierzug erhält das Pioniergerät aus dem Inf.Rgt.bisher für Pionierarbeiten zugeteilten Gerät und zwar
            9 kl.Floßsäcke
            1 Satz großes Schanzzeug
            Spreng-und Pioniergerät
    Einzelheiten gehen aus den K.A.N. hervor.
    Die Zuweisung von Gasspür- und Entigftungsgerät wird durch Sonderverfügung durch OH(Ch H Rüst u.BdE) AHA -In 9 geregelt.
7.) Die erforderlichen 5 Fahrzeuge mit 10 Zugpferden, 5 Fahrern v.Bock und 5 Wagenbegleitern sowie 1 Reitpferd sind der Inf.Kolonne zu entnehmen.
    Die Stärke der l.Inf.Kol.wird um diese Abgaben gekürzt.
8.) Als Ersatzeinheiten für die Inf.Pionierzüge sind die Ersatzbataillone der entsprechenden Regimenter zuständig.
9.) Die beendete Aufstellung ist an OKH - Chef H Rüst. u.BdE AHA Ia(I) zu melden.
 
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