| Befehle Januar 1942 |
| 294.Inf.Division
Div.St.Qu., den 18.1.1942 Abt.Ib. Bezug: 294.I.D., Abt.Ib v.25.12.41, B.A.F.d.Übernahme von Teilen der 239.I.D. Besondere Anordnung für die Auflösung des III./I.R.514. I.) Mun.- u.Gerätwesen: 1) Für Munition und Gerät bleibt Bezugsverfügung maßgebend. Gegurtete Munition ist im bestehenden Zustand in der 1.Mun.-Ausstattung einzustellen. M.G.-Kästen und Gurte sind nach Freiwerden an die Gerät-Sammelstelle abzugeben. Die zurückbehaltene Anzahl ist in der Meldung über überzähliges Gerät mit zu erfassen. Die gem.Ziff.IV. abzugebenden Pferde und überzähligen Panjefahrzeuge sind züm Transport des überzähligen Geräts zur Gerät—Sa.St auszunutzen. 2) Waffenmeister — Personal: Es wird versetzt: Stabsfeldw.i.W. O e h m e, bisher III/I.R.514, zum II./IR.514. Es wird komnandiert: Uffz.i.W. M e i s s n e r, bisher II./I.R.514, zur Werkst.Kp.294. II.) Verwaltungswesen: 1) Verpflegung: Sämtliche vorhandenen Bestände an Verpflegungsmitteln für die laufende Verpflegung, die vollen eisernen Pörtionen und die 1.Ausstattung an Mundverpflegung und Futtermitteln sind dem III./I.R.514,(neu) zu übergeben. Jeder Soldat des III./I.R.514 (alt) hat bei seiner Versetzung die gekürzte eiserne Portion mitzunehmen. 2) Zahlungswesen: Zahlmeister d.R.Hänsel hat beschleunigt die Abwicklung der Zahlstelle durchzuführen. Die restlose Abwicklung ist dem Div.Intendanten zu melden. Die Auflösung der Zahlstelle ist der Abrechnungs-Intendantur der Wehrkreisverwaltung IV mitzuteilen. Über die weitere Verwendung des Zahlmeisters d.R.Hänsel nach Abwicklung der Zahlstelle folgt Befehl. 3) Bekleidung: Die nach dem Ausscheiden des. Btl. aus dem Verbande der 239.I.D. fehlenden Stücke an Winterbekleidung sowie der bereits gemeldete Bedarf an laufender Bekleidung werden durch Sonderanforderung bei AOK.6 - IVa - nachgefordert. 4) Seifenversorgung: Seifenbedarf für November, Dezember 41 und Januar 42 ist bis 23.1.42 an 294.J.D.- Abt.IVa - anzumelden. Fehlanzeige.erforderlich. III.) Sanitätswesen: 1) Es werden versetzt: Ass.Arzt Dr.Werner, Stab III./I.R.514, zum Stab I./I.R.514 als Hilfsarzt; San.Uffz.Pinkert, Stab III./I.R.514, zum Stabe III./I.R.513; San.Uffz.Wenzel, 9./I.R.514, zur Stabskp. I.R.514; San.Uffz Nehmann, 10./I.R.514, zur 8./I.R.514; San.Gefr.Haas, 11./I.R.514, zur San.Kp.2/294; San.Uffz.Jürke, 12./I.R.514, zur le.Fahrko1.12/294; San.Gefr.Lindner, 11,/I.R.514, zur San.Kp.2/294. 2) Über die weitere Verwendung von Ass.Arzt Dr.Berger, Stb.III./I.R.514 ergeht Sonderbefehl. Seinen Dienst regelt bis dahin Regt.-Arzt I.R.514. 3) Die T.S.A.des Btl., ist der Arzneimittelausgabestelle der Division (Ortslazarett Charkow) zu übergeben. IV.) Veterinärwesen: a) Pferde: Die Pferde des aufzuiösenden III./I.R.514 sind mit den dazugehörigen Fahrern bezw. Pflegern in das neue III./I.R.514 zu übernehmen. Die Pferde des zugegangenen Inf.Btl. sind abzugeben. Die Truppenpferde dieses Btl. übernimmt mit dazugehöriger Beschirrung III./A.R.294 zur Verfügung des Art.Regts. Erschöpfte Pferde sind im unmittelbaren Einvernehmen des Regts.Vet. I.R.514 und des Abt.Vet.II./A.R.294 an Pfd.Sa.P1.Nepokrytaja der Vet.Kp. abzugeben. Die Offz.-Reitpferde verbleiben den Offz. soweit diese innerhalb des I.R.514 versetzt werden und ihnen in den Stellen Reitpferde zustehen. Die freiwerdenden Reitpferde sind mit abzugeben. Die Panjepferde des zugegangenen Btl. erhält Div.Nachsch.Führer. Völlig truppendienstunbrauchbare Panjepferde sind gem.B.A.f.d.V. Nr.1/42 ZifT. 1 der Zivilbevölkerung zur Verfügung zu stellen. Abholung der Panjepferde ist unmittelbar zu vereinbaren. b) Hufbeschlagpersonal: Die mit dem Btl. zugegangenen Beschlagschmiede verbleiben bis auf weiteres dem I.R.514. Es ist der Div.Abt.IVc, zu melden, welche Versetzungen von Hufbeschlagpersonal vorgenommen worden sind und bei welchen Einheiten sich die überzähligen Beschlagschmiede befinden. c) Veterinärgerät: Die Veterinärarzneikasten und das Schmiedegerät des zugegangenen Btl. sind an Pfd.Sa.P1.Nepokrytaja abzugeben. Das Verbrauchsgerät ist von I.R.514 zu übernehmen. V.) Kfz.-Wesen: Die Kfz. des alten III./I.R.514 verbleiben vorerst beim Regt. Veränderungsmeldung zur Stellenbesetzungsliste ist einzureichen. |
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