| Befehle August 1939 |
| Oberkommando
des Heeres
Berlin, den 8.
August
1939 Az.11 AHA IaB Nr.4908/39 geheim G e h e i m Betr.: Ablösung der im Protektorat Böhmen - Mähren liegenden Kommandotruppenteile. I.)In der Zeit vom 19.9. - 30.9. werden abgelöst Pz.Rgt.8 durch ein Pz.Rgt. der 3.Pz.Div. I./Aufkl.Rgt.8 durch A.A.(mot)7. I./Geb.Jg.Rgt.137 durch II. oder III./Geb.Jg.Rgt.99. III./Geb.Jg.Rgt.100 durch I./Geb.Jg.Rgt.100 oder II./Geb.Jg.Rgt.140. Die abzulösenden Truppenteile führen den Heeresaufbau 1939, Herbstentlassung und Rekruteneinstellung nach Rückkehr in ihren Heimatstandort auf Grund näherer Anordnung der betreffenden Gen.Kdo. durch. Kurzfristige Ausbildung von Ersatzreservisten I gem. Verfg. OKW/AHA/Ag E (I/II) Nr. 370/39g v.27.3.39 Abschn. A. I. Ziff. (1) b) 1.) findet bei ihnen nicht statt. Die ablösenden Truppenteile haben vor ihrer Verlegung in das Protektorat ihre Heeresaufbaumassnahmen (Herbstent-lassung, Rekruteneinstellung) durchzuführen. Die zeitliche Verschiebung der besonderen Entlassungs- und Rekruteneinstellungstermine, die hierzu erforderlich wird, bestimmen die betreffenden Gen.Kdo. Kurzfristige Ausbildung von Ersatzreservisten I findet bei den ablösenden Truppenteilen nicht statt. II.) In der Zeit vom 1.11. - 10.12.39 werden abgelöst: I.R.86 durch I.R.66. III./I.R.135 durch 1 Btl. d.I.R.61 oder I.R.19. II./A.R.29 durch I./A.R. 13. Pi.Btl.49 durch Pi.Btl.47. Die abzulösenden Truppenteile führen den Heeresaufbau in ihren Protektoratsstandorten durch. Verantwortlich für die Durchführung des Heeresaufbaues bleiben die Heimat-Gen.Kdo., welche ermächtigt werden, in Heeresaufbauangelegenheiten unmittelbar mit den für sie zuständigen Truppenteilen zu verkehren. Die Herbstentlassenen, die zum Heeressaufbau-Stichtag zu diesen Truppenteilen versetzten Soldaten und die Rekruten sind durch die zuständigen Heimat-Gen.Kdo. im Einvernehmen mit 10.Pz.Div. in Sammeltransporten aus den bzw. in die Protektorat-Standorte in Marsch zu setzen. Kurzfristige Ausbildung von Ersatzreservisten I findet bei den ablösenden und abzulösenden Truppenteilen nicht statt. III.) 1.Die zuständigen Gen.Kdo. (Gen.Kdo.XVIII.A.K. auch für den Bereich der l.Geb.Div.) legen auf Grund obiger Bestimmungen die Ablösungstruppenteile im einzelnen fest und melden diese an OKH bis zum 19.8.39. Die Gen.Kdo. weisen die beteiligten Wehrersatzinspektionen auf entsprechende Änderung der Ersatzverteilung für die Kurzausbildung des Geburtsjahrganges 1906 (07) und auf die Verlegung der Rekruteneinstellungstermine hin. 2.10.Pz.Div. und H.D.St.30 reichen zum 19.8.39 Vorschläge für Befehl Uber zeitliche Regelung der Ablösung, über Eintreffen der Vorkommando und über sonstige Einzelfragen an OKH ein. 3.Es wird auf die Bestimmungen der Verfg. OKH Az. 2a/c AHA IaB Nr. 4990/39 vom 12.6.39 (Dienstanweisung für die im Protektorat liegenden Verbände und Truppenteile) hingewiesen. |
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