45.Infanteriedivision
Kriegstagebuch    Befehle    Gliederungen    Zustandsmeldungen   Stellenbesetzungen   Ersatz/Verluste   Material/Ausrüstung

 

Befehle Juni 1939
Oberkommando des Heeres.                                                              Berlin, W 35, den 14.Juni 1939.
Az.35 g.K.39 I. VA/V3.IX.
     Nr.551/39 g.K.

Betr.: Verpflegung von Schanzverbänden I. und II.Rate.

1. Die gemäss Gen St.d H 4.Abt. Nr.1700/39 g vom 22.5.39 an der Ostgrenze zum Schanzen eingesetzten Divisionen I.
   und II.Rate werden auf Magazinverpflegung angewiesen. Zuständig sind die grossen Sätze der Einsatz-Wehrmachtverpflegungsvorschrift.
   Ausserdem können die Truppenbefehlshaber auf Grund truppenärztlicher Bescheinigung die Ausgabe einer weiteren GEtränkeportion
   anordnen, sofern ausserordentliche Anstrengungen klimatische oder Witterungsverhältnisse es erfordern.
   Die Bewilligung eines Geldbetrages bis zu RM.0.25 zur Beschaffung von Stärkungsmitteln wird dem Heeresgruppenkommando überlassen.
2. Zur Verabfolgung der Magazinverpflegung sind von den Wehrkreisverwaltungen Übungsverpflegungsausgabestellen einzurichten gemäss
   folgender Aufstellung:
  
   Schanzverband             Eichrichtende W.V.         Üb.Verpfl.Ausgabe      Ausgabebereitschaft         Ausgabedauer   
   I.Rate
   23.Div.                         II                    um Hammerstein           nach                       bis 15.7.
   19.Div.                        III                    um Züllichau           Bestimmung                   bis 15.7.
   18.Div.                       VIII                    um Fraustadt         des Heeres-                    bis 15.7.
   17.Div.                       VIII                    um Militsch          gruppenkommandos 1             bis 15.7. 
   II.Rate
   31.Div.                         II                    um Lauenburg             nach                       bis 30.7.
   30.Div.                       VIII                    um Herrnstadt          Bestimmung                   bis 4.8.
   27.Div.                       VIII                    um Kreuzburg           des Heeres-                  bis 4.8.
   45.Div.                       VIII                    um Mähr.Ostrau         gruppenkommandos 1           bis 4.8.
   44.Div.                       VIII                    um Frideck                                          bis 4.8.

3. Die Speisezettel sind durch die zuständigen Wehrkreisverwaltungen aufzustellen. Auf die häufige Ausgabe von Frischfleisch, Frischgemüse
   und frischen Kartoffeln wird nochmals besonders hingewiesen.
4. Die Stärken der Schanzverbände sind bei den Generalkommandos zu erfragen.
5. Die Verpflegung zur Fülllung der Verpflegungsausgabestellen ist freihändig anzukaufen im Einvernehmen mit den Dienststellen des
   Richsnährstandes. Hinsichtlich des Brotes und des Pferdefutters bleibt die Entnahme aus Heeresbeständen den Wehrkreisverwaltungen
   überlassen. Im Falle der Undurchführbarkeit sind Aushilfen beim O.K.H. rechtzeitig zu beantragen. AVL- und EVM-Bestände dürfen nicht
   angegriffen werden.
6. Beamte für die Üb.Verpflegungsausgabestellen stellen sich die einrichtenden Wehrkreisverwaltungen und zwar je Ausgabestelle 1 aktiven
   sowie 3 Verpflegungsbeamte d.B.
   Arbeitspersonal ist durch die Truppe zu stellen. Kraftfahrzeuge sind, soweit sie durch die Truppe nicht gestellt werden können, in der
   erforderlichen Zahl zu ermieten.
 
<< Mai 1939                                                            Juli 1939 >>