454.Sicherungsdivision
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Befehle, Meldungen Anlagen April 1944
Feldkommandantur (V) 245                                                                                             Adjud, den 21.April 1944.

                                                      Feldkommandantur – Befehl Nr. 2.
                                                      -------------------------------

1.)
Die der 1./Ostr.Rgt.454 angehörigen Kosaken
    1) Kosak Larionow, Iwan,
    2) Kosak Schtscherbinin, Nikolai,
    3) Kosak Metlitzkij, Grigori,
    4) Kosak Tokin, Iwan,
    5) Gefr. Jakowenko, Iwan,
    6) Kosak Klemenko, Alex.,
    7) Kosak Bruchin, Wassili,
    8) Kosak Tschulkow, Alexej,
    9) Kosak Schadow, Wladimir,
   10) Kosak Petrakow, Iwan,
   11) Kosak Senjakow, Alexander
werden aus der Deutschen Wehrmacht ausgestossen, weil sie in wiederholten Fällen durch undisziplinierte Verhaltung sich als unwürdig
erwiesen haben, in der Deutschen Wehrmacht Dienst zu tun und weil sie das Ansehen der Wehrmacht schädigten.

2.)
Durch Befehl Korück 558 sind der F.K.245 einsatzmässig und truppendienstlich unterstellt:

     O.K. I/272 Barlad,
     O.K. I/313 Husi,
     O.K. I/523 Bacau,
     O.K. II/506 Adjud,
     O.K. I/573 Tecuci,
     O.K. I/824 Falciu,
     O.K. I/897 Onesti,
     O.K. I/902 Vaslui.

3.)
Nur truppendienstlich sind der F.K. unterstellt:
     O.K. II/334 Jassy,
     O.K. I/658 Kischinew,
     O.K. I/738 Jassy,
     O.K. I/926 Roman.

4.)
Die O.K. haben, soweit noch nicht geschehen, sofort Eintreffen am Dienstort und Aufnahme der Kommandanturgeschäfte zu melden
    und Stellenbesetzungslisten vorzulegen.
5.)
Disziplinäres und gerichtliches Strafverfahren siehe Beilage m. Anlage.
6.) Termine:

    Die im F.K.-Befehl Nr.1 v. 8.4. geforderte Belegungsmeldung muss enthalten:
    Offene Bezeichnung der Einheit, Einheitsführer, Stärke (Offz., Beamte, Uffz., Mannsch.), Kampfeinheiten und Trosse sind
    getrennt aufzuführen.
    Zum 27.4. sind diese Belegungsmeldungen von den O.K. vorzulegen, die neu unterstellt wurden. Veränderungsmeldungen sind zum
    10., 20. und 30. bezw. 31. jd.Mts. zu erstatten.
    Die von Korück befohlenen Terminmeldungen müssen jeweils 3 Tage vorher bei der F.K. eintreffen.
7.)
Leichen von verstorbenen oder verunglückten Wehrmachtsangehörigen, die von ausserhalb des Standortes durch Ärzte des Standortes
    eingebracht werden, sind durch die O.K. zu bestatten. Sofern nicht mit Sicherheit feststeht, dass die Einheiten die schriftlichen
    Meldungen und Benachrichtigungen übernehmen, sind diese ebenfalls von den O.K. zu erledigen.
8.)
Die an den Strassen, insbesondere Barlad – Kischinew, liegenden Tierkadaver sind durch die O.K. zu beseitigen. Als Arbeitskräfte
    stehen gesammelte Versprengte zur Verfügung. Rum.örtliche Dienststellen sind ebenfalls um entsprechende Veranlassung zu bitten.
9.)
Es ist sofort zu veranlassen, dass Marschverpflegung nur dann ausgegeben wird, wenn die Marschpapiere den Sichtvermerk eines
    Feldjägerkommandos, Bahnhofskdtr., O.K. oder sonstigen Kontrollorgans (nicht Meldekopfführer) tragen.
10.)
Die immer wieder vorkommenden Alkoholausschreitungen verlangen vorbeugende Massnahmen, wie schon bereits z.T. geschehen.
     Der Auffassung, dass Wein kein Alkohol sei, ist entgegenzutreten. Die vielfach im Geschmack sehr milde erscheinenden rum. Weine
     sind im Gegenteil eine grosse Gefahr für unsere Leute, besonders in der kommenden heissen Jahreszeit. Mit wenigen Glas erzeugt
     Wein bei unseren, des Alkohols entwöhnten Leuten oftmals starke Rauschzustände, fast Lähmungen der Beine und des Willens.
     In Verbindung mit den rum. Behörden sind sofort vorbeugende Massnahmen zu ergreifen. Weinausschank darf nur von 12 – 24 Uhr
     (Lokalschluss) gestattet sein, Schnapsausschank nur von 5 – 21 Uhr. Daneben ist eine scharfe Bemessung von 1–2 Glas pro Mann
     durchzuführen. Widrigenfalls Lokalverbot, falls Trunkenheit vorkommt.
     Der Kdr.f.d.Arme-Abtstellungsraum wird gebeten, das gleiche in den den Truppenteilen zugewiesenen Ortschaften durchzuführen,
     in denen Truppenortskommandanturen entsprechende Durchführung zu veranlassen haben.
11.)
Alle O.K. errichten, soweit irgend möglich, Haarschneidräume sowie Wasch- und Reinigungsmöglichkeiten, um unseren durchziehenden
     Soldaten schnellstens Gelegenheit zu bieten, trotz strapaziösen Marsches wieder ein sauberes Aussehen zu gewährleisten.
     Auch sind Putz- und Flickräume einzurichten. Nötigenfalls sind Zivilkräfte mit heranzuziehen. – In den Unterkünften sind Putz-
     und Flickstunden zu befehlen.

Im Entwurf gezeichnet     
     Dr. Rausch
Oberst und Kommandant.
           
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