50.Infanteriedivision
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Befehle 50.Infanteriedivision September 1939
                                                                         -unleserlich- für den 2.9.1939

1.) 3.und 32.I.D. haben am 1.9. in unaufhaltsamen -unleserlich- 40km Raum gewonnen und die Höhen westl.der Seen-unleserlich- beiderseits Buszkowo erreicht.
    Westl.der Seenkette standen nur unwesetliche Feindkräfte. Die Seenenge beiderseits Buszkowo -unleserlich- Feind besetzt. Südflügel der Besetzung bisher in Gegend
    Hohenfelde festgestellt. An der Seenkette und an der Brahe ist mit stärkerem Feindwiderstand zu rechnen. Größere Truppenbewegungen aus Bromberg in nordwestl.
    -unleserlich- nördl.Richtung wurden am 1.9. nicht festgestellt.
2.) III.A.K. hat Nordufer der Netze im Abschnitt Usch-unleserlich- ohne nennenswerten Feindwiderstand erreicht.
    Auf Südflügel des XIX.A.K. hat 3.Pz.Div. bei -unleserlich- Kuznica Brahe bereits überschritten.
3.) 4.Armee bricht am 2.9. über den Brahe-Abschnitt -unleserlich- Tuchel vor und gewinnt das Westufer der Weichsel.
    Auf Ostflügel des III.A.K. gewinnt 50.I.D. Linie -unleserlich-. D.Gumnowice - Gliszcz.
    Dem XIX.A.K. wird 23.I.D. unterstellt.
4.) II.A.K. durchbricht am 2.9.39 die Seenenge beiderseits Buszkowo, erzwingt sodann den Brahe-Übergang bei und nördl.Grone und stößt ostw.der BRahe bis an den Weichsel-
    -unleserlich-abschnitt beiderseits Topolno vor.
      1.Angriffsziel des Korps:
        Austritt aus den Waldungen ostw.der Brahe in Linie Stronno - Wudzyn - Serock.
-unleserlich- Einsatz starker Artillerie -unleserlich- Seenenge beiderseits Buszkowo (Südflügel nördl. -unleserlich- Diugie): SOdann setzt sich die Division in Besitz des
    Brahe Übergangs bei Crone und tößt weiterhin über -unleserlich- Stronno - Wudzyn an die Weichsel in Linie Grabowo -unleserlich-pollno vor.
      Trennungslinie gegen III.A.K.
             wie bisher
      Trennungslinie gegen 32.I.D.
             vom Brahe-Abschnitt an wie folgt: Wudzynck (3.) - Mirowice (3.) - Topollno (32.).
      Der 3.I.D. wird unterstellt und in der Nacht 1./2.9.30 zugeführt:
        Artl.Kdr.2 mit II./A.R.38 (ohne 4.Battr.).
        s.Artl.Abt.436
        s.Artl.Abt.604
      Zeitpunkt des Angriffs sezzt 3.I.D. nach Feuerbereitschaft der Artillerie fest. Es kommt jedoch darauf an, frühzeitig anzugreifen um nich am 2.9. die Weichsel zu erreichen.
      Aufklärung durch 3.I.D. gegen und über Linie Slupowo - Byschowo. Es ist festzustellen, wie weit und wie stark Besetzung des Feindes sich nach Süden ausdehnt.
      I.R.29 bleibt zur Verfügung des Korps.
6.) 32.I.D. durchbricht am 2.9.möglichst frühzeitig tief gegliedert die Seenenge in ihrem Streifen, erzwingt sodann den Brahe-Übergang bei Wymyslowo und nördl. und stößt über
    Serock gegen die Weichsel nördl.Topollno weiter vor.
        Trennungslinie gegen 31.D. siehe Ziffer 5).
        Trennungslinie gegen XIX.A.K. wie bisher.
        Der Angriff der 32.I.D. ist ohne Bindung an die Angriffszeit der 3.I.D. unter Ausnutzung der Vorstaffelung der Division möglichst frühzeitig zu führen.
        4./A.R.38 bleibt 32.I.D. unterstellt.
7.) -unleserlich- Verfügung des Korps -unleserlich- bis 2.9. -unleserlich- Raum -unleserlich - Hutta.
    Sicherungen nach Süden und Südosten in Linie -unleserlich-wals - Falkental - Kgl.Wierzchucin. Befehlsempfangender Offizier zum Generalkommando. Ein Funktrupp N.A.42
    bleibt unterstellt.
8.) 3./Pi.Batl.627 und 1 Brückenkol.B werden zur 32.I.D. für den Übergang über die Seenengen und die Brahe unterstellt. Sie sind bis 2.9., 5.00 Uhr nach Dzidno zuzuführen.
       Kommandeur Pi.Rgt.602 stellt bis 2.9., 7.00 Uhr zur Verfügung des Gen.Kdos. bereit:
         Pi.Batl.627 (ohne 3.Komp.) in Sossnow,
         2 Brückenkol.B. im Raum Eichfelde - Oberndorf - Zempelkow.
         le.Str.Bau-Batl.604 ist bis 2.9., 10.00 Uhr über Zempelburg nach Borowke vorzuführen.
9.) Luftaufklärung ab 2.9. morgens im Raum Mrotschen - Slesin - Bromberg - Fordon - Culm - Pruszcz. Feststellen: Stärke und Ausdehnung der Besetzung der Seenkette Slupowo -
    Sokola Kuznica und des Brahe-Abschnitts.
    Besetzung des Brückenkopfes Bromberg.
    Führt Feind aus Brimberg Kräfte nach Nordwest oder Norden vor?
    Ein Artl.Flieger wird ab 2.9. 5.00 Uhr der 3.I.D.unterstellt. Gefechtslandeplatz in Gegend Sossnow erkunden.
10.)I./Flak-Lehr-Regt. schützt mit:
    1 s. und 1 le.Battr.(ohne 1 Zug) Vandsburg,
    1 s.Battr.u. 2 le.Züge Zempelburg,
    1 s.Battr.u 1 le.Zug Artl.Raum der 3.I.D.
    1 le.Zug Korps-Gef.Std.südostw.Sossnow,
    1 le.Zug Feldflugplatz Birkental.
11.)Rückw.Dienste der Divisionen können ab 2.9. 2.00 Uhr vorgezogen werden. Sie dürfen jedoch Linie Karlshof - Gr.Wöllwitz - Zempelkowo außer den unmittelbar für das
    Gefecht benötigten Einheiten nicht nach Osten überschreiten.
12.) -unleserlich- Drahtverbindung zu 3.und 32.I.D., III.A.K. -unleserlich- und A.O.K.4, Funkbereitschaft für die gleichen Stellen und für I.R.29.
13.)Gen.Kdo.II.A.K. zunächst Schwiede (4km südostw.Zempelkowo ab 2.9. 7.00 Uhr Wald 1,5km südostw.Sossnow.
 
A.O.K.4                                                                                                                         A.H.Qu., den 6.9.1939
  Ia                                                                                                                                20.00 Uhr

                                                                A r m e e b e f e h l  Nr.7.

1.) 4.Armee hat ihren Auftrag, die Landverbindung mit Ostpreussen herzustellen, erfüllt, die 9.und 27.poln.Div. und die Kav.Brig.Pomorska vernichtend geschlagen
    und mehr als 10 000 Gefangene gemacht und 90 Geschütze und erhebliches Gerät erbeutet.
    Für das Vorgehen nach Südosten ist zunächst nur mit feindlichen Nachtruppen zu rechnen, die den Auftrag haben werden die zivile und militärische Räumung des
    Raumes nördl.der Linie Gnesen - Kutno zu decken. Ob und wo der Pole vor der nach Südosten vorgehenden 4.Armee verstärkten Widerstand leisten wird, bedarf der
    Klärung.
2.) 4.Armee geht ab 6.9. beiderseits der Weichsel auf Warschau vor.
3.) Aufträge.
    a) Grz.Abschn.Kdo.2
       geht unter Heranziehung der auf den Nordflügel zur Zeit eingesetzten Kräfte und unter Sicherung der Südflanke weiter über die Linie Kletzko - Rogowo zur
       Sicherung der Südflanke des III.A.K.vor. Nördl.der Linie Wongrowitz - Zaim nur Aufklärung.
    b) Gen.Kdo.III.A.K. mit unterstellter 50.I.D., 208.I.D. und Kampfgruppe Netze geht mit Mittellinie unter Zusammenfassung der Kräfte auf linkem Flügel über Hohensalza
       - Lubmaniec vor.
    c) Gen.Kdo.II.A.K. mit unterstellter 3.I.D., 32.I.D. und 228.I.D. geht unter starkem Zusammenhalten der Kräfte nach der Mitte mit Mittellinie über Gulup - Sierpc vor.
    d) 218.I.D. setzt die befohlene Aufräumung des bisherigen Kampfgebietes fort.
       Tagesziele werden jeweils befohlen.
4.)Trennungslinien für Aufklärung, Sicherung und Unterbringung:
   Grz.Abschn.Kdo.2 zu A.O.K.3: Lauf der Warthe - Oborniki - Gnesen (zu A.O.K.8) - Kutno (zu A.O.K.4) - Lowicz.
   Grz.Abschn.Kdo.2 zu III.A.K. Osiek - Keynia (zu Gr.2) -Znim (zu III.A.K.) - Mogilno (zu III.A.K.)
   III.A.K. zu II.A.K.: Die Weichsel ab Brahe-Mündung II.A.K. zu A.O.K.3: Reichsgrenze (bisherige) südl.Neuenburg bis nördl.Neumark - Neumark (für 4.) - Lautenburg
   (für 3.) - Zuromin (für 3.) - Lauf der Dzialdowka, später des Wkra bis zur Mündung in den Narew hart ostw.Modelin.
5.)Bei Fordon ist Bau einer schweren Kriegsbrücke (Herbertgerät) über die Weichsel geplant.
6.)Aus den unterstellten Flak-Kräften übernehmen den Flakschutz:
     III.A.K. von Bromberg,
      II.A.K. Weichselbrücke bei Culm.
7.) Pi.Regt.604 der Armee unmittelbar unterstellt hat mit unterstellten:
       Pi.Batl.651 mit Brückenkol.(B),
       Pi.Batl.630  "       "     (B),
       5./Pi.Lehr-Rgt.,
       Brückenkol.602, 603, 606, 609, 639, 644,
       2.u.3.Kp.Brückenbaubatl.624,
       Brücke bei Culm zu halten und Bau von Kriegs- und Behelfsbrücke in Bromberg gem.Sonderanweisung durchzuführen.
8.) Armee-Nachr.Rgt.589 richtet in Bromberg und Schwetz vorgeschobene Armee-Verteilung ein, stellt dazwischen neue Grundlinie her, und schliesst
    III.A.K. an Vermittlung Bromberg
     II.A.K. an      "      Schwetz
    erneut an.
    218.Div. schliesst mit eigenen Mittel bei Vermittlung Tuchel an.
    Drahtverbindungn zum Grz.Abschn.Kdo.2 und nach rückw.und seitw.wie bisher ebenso Verbindung von Koluft zur Aufkl.Staffel (F).
9.) A.H.Qu.: Gefechtsstand Komierowo,
             O.Qu.Zempelburg (Landratsamt).
 
Armee-Oberkommando 4                                                                                                  Armee-Hauptquartier, 11.9.39
       O.Qu.                                                                                                          19.00 Uhr

                                                 Besondere Anordnungen für die Versorgung der 4.Armee Nr.18

I. Trennungslinie Gefechtstätigkeit - rückw.Armeegebiet ab 12.9. 0.00 Uhr
   Oberniki - Wongrowitz - Znin - Hohensalza - Aleksandrow - Lipno -  Biegun.
II. Nachschubstrassen:
    für II.A.K. weiter bis Sierpc.
III. Ausladebahnhöfe.
     für III.A.K.Bhf.Bromberg, ab 12.9. abends Hohensalza,
     für II.A.K. Bhf.Bromberg.
IV. Weichselbrücke Fordon.
    Weichselbrücke Fordon ist ab 12.9. 0.00 Uhr benutzbar.
    Weichselbrücke Culm wird ab 12.9. 0.00 Uhr ausgefahren.
V. Unterstellung.
   3.Div. bleibt bis 12.9. einschl.dem II.A.K. in Versorgung unterstellt. Unterstellung ab 13.9. unter A.O.K.4.
VI. Munitionswesen.
    a) A.Mun.Lager ab 11.9. in Drobin,
       II.A.K. ist berechtigt, hier unmittelbar zu empfangen. Meldung über empfangene Menge an A.O.K.
       Bis zum Eintreffen von Wachmannschaften ist II.A.K. für die Bewachung verantwortlich.
    b) III.A.K. richtet mit den ihm am 8.9.39 zugewiesenen 300t Mun. eine Mun.Ausgabestelle ein. Ort ist dem A.O.K.4 zu melden.
    c) Bei weiterem Bedarf wird das III.A.K. angewiesen:
         auf Mun.Zug 407  (Inhalt 75t 10cm, 270t s.F.H.18, 105 t l.F.H.) Dieser Zug trifft am 11.9. abends auf Bahnhof Bromberg ein und wird im Laufe des 12.9.
                          bis Bahnhof Hohensalza vorgezogen.
         auf Mun.Zug 410  (Inf.Einheitsmun.Zug), der bis 12.9. abends in Hohensalza eintreffen wird.
       Mit Eintreffen der Mun.Züge 407 und 410 auf Bhf.Hohensalza hat III.A.K. Stab Nachr.Kol.Abt.584 mit 5 60t Kolonnen an A.O.K. abzugeben.
       Diese Kolonnen sind bis 13.9. mittags im A.V.L.Bromberg eingetroffen. Abt.Führer voraus zum A.O.K.4 nach Culmsee zum Empfang weiterer Befehle.
VII.Kraftfahrwesen.
    Betriebsstoffversorgung.
    a) Armee-Betriebsstoff-Lager ab 11.9. in Drobin.
       II.A.K.ist berechtigt, hier unmittelbar Betr.St.zu empfangen. Bewachung wie beim A.Mun.Lager Drobin.
    b) Betr.Stoff-Zug ab 12.9. mittags Bhf.Bromberg.
    c) 2 Eisenb.Tankstellen (zusammen 160cbm Inhalt) ab 12.9.abends auf Bahnhof Hohensalza für III.A.K.
       Mit Eintreffen der Eisenb.Tankstellen hat III.A.K. die 4.Komp.Kw.Tr.Rgt.602 an A.O.K. abzugeben. Die Komp.ist bis 12.9.abends im A.V.L.Bromberg eingetroffen. Komp.
       Führer voraus zum A.O.K.4 nach Culmsee zum Empfang weiterer Befehle.
VIII. Verwaltungswesen.
      a) Verpflegung.
         1.) Es empfangen Verpfl.am 12.9.: für 14.9.:
             218.Div. und Pi.Regt.4 im A.V.L.Bromberg,
             Armeetruppen in den nächstgelegenen A.V.L.Bromberg,
             Flatow, Konitz, Tuchel, Monkowarsk und Umschlagstelle Drobin.
         2.) für II.A.K.werden am 12.9. 40t Mundverpfl. und 30 000 Portionen Brot nach Drobin zugeführt. Hier Verpfl.Umschlag 17.00 Uhr.
      b) Abfindung der Gefolgschaftsmitglieder des Heeres:
         s.Anl.2
      c) Übungsgebührnisse:
         Die bisher an Offz.d.B., Beamte d.B. und Uffz.d.B. auf Grund der Bez.Anordnungen für die Versorgung der 4.Armee Nr.9 vom 2.9.39 Anlage 2 B II gezahlten
         Übungsgebührnisse (Hälfte des Übungsgeldes bezw.Übungslöhung) werden nur bis 10.9.39 weitergewährt. Die etwa über diese Zeit hinaus gezahlten Übungsgebührnisse
         sind mit Rücksicht auf die späte Bekanntgabe in Ausgabe zu belassen.
         Erläuternd wird noch bemerkt, dass unter Wehrmachtbeamte d.B. auch Wehrmachtbeamte d.L., Wehrmachtbeamte z.V. und Wehrmachtbeamte a.K.zu verstehen sind.
      d) Geldversorgung.
         Reichsbankanstalten werden mit dem Vorrücken der Armee vorverlegt und ihre Einsatzorte laufend bekanntgegeben.
         Die Geldkassen bei den Divisionen empfangen ihr Betriebsmittel grundsätzlich unmittelbar bei den Reichsbankanstalten und nicht bei der Feldkasse der Armee.
IX. Sanitäts-Wesen.
    a) Es werden aufgelöst:
       Kriegslazrett Schwetz ab sofort.
       Kr.S.Stelle Schwetz und Dw.-Krusin.
       Letzte Verwundetenannahme in diesen Kr.S.Stellen am 11.9.1939.
    b) Feldlazarett der Armee in Schönsee.
X. Veterinärwesen.
   1.) Die Führer aller rückw.Truppeneinheiten veranlassen möglichst schnelles Eingraben aller in ihrer Nähe befindlichen Tierkadaver, um Ruhr und anderen Seuchen vorzubeugen.
   2.) Armeepferdelazarett, Blutuntersuchungsstelle und Veterinärzweigpark in Schönsee.
   3.) Pfd.S.Pl.ab 12.9., 10.00 Uhr in Grabiec, 8km südostw.Sierpc aufnahmebereit.
   4.) a) Für Vet.Komp.228.Div.stehen 65 Ersatzpferde (Beutepferd, die gesondert zu verwenden sind. M.A.Probe negativ) ab 12.9., 12.00 Uhr abholbereit im
          Pferdesammelplatz Grabiec. Halfter und Trense mitbringen.
       b) Für 3.Div. und 228.Div. desgl.angeforderte Hufbeschlagmittel.
   Zu Ziffer IX. und X.
       Die Gen.-Kommandos und Grenz-Abschn.Kommandos melden über Stand und Belegung der ihnen zugeteilten rückwärtigen Sanitäts- und Veterinärdienste der Armee.
IX. Gerätewesen.
    a.) Kfz.Gerät.
    Im Laufe des 12.9. wird dem II. und III.A.K. je ein Lkw. mit den notwendigsten Ersatzteilen zugeführt. Zeit und Ort des Eintreffens wird noch mitgeteilt.
    b.) Pi.Gerät.
    In den Lagerbeständen des A.Pi.Parks fehlt noch das gesamte Brückengerät B sowie fast alles Kleinbrückengerät. Ferner fehlen Kraft- und Arbeitsmaschinen, die
    Sätze Behälter und Hilfsgerät anderer Stoffgliederungen. Des Ersatzanforderungen der Truppe an dem aufgeführten Gerät kann daher erst entsprochen werden, wenn das vom
    A.O.K. beim O.K.H.angeforderte Gerät im Pi.Park eingegangen ist.
    c.) 1.) Empfang des angeforderten Art.-,Inf.- und Heergeräte nach Anlage 1.
        2.) Für die Verbrauchsstoffe (Öle und Fette) sind Behälter von der Truppe zu stellen.
        3.) Wo und wann das Gerät empfangen werden kann, wird befohlen.
        4.) Pistolen können nicht zugewiesen werden, da keine Bestände verfügbar.
        5.) Feldwerkstatt 584 und 586 werden nach Bromberg verlegt.
    d.) Nachr.Gerät.
        II.A.K. beantragt für 228.Div.das Nachr.Gerät, das für die Truppenführung unbedingt notwendig ist.
XII. Feldpost.
     Sämtliche Feldpostämter melden dem Armeefeldpostmeister schriftlich bis 16.9., welche Feldpostnummern ihnen nach dem Stande vom 15.September 12.00 Uhr
     zugeteilt sind.
XIII. Ordnungsdienst.
     a) Eine Ortskommandantur wird nach Sierpc verlegt. Erfolgter Einsatz wird mitgeteilt.
     b) Landesschützenbtl.VII/II trifft voraussichtlich 12.9. in Bromberg ein und wird Kdt.rückw.Armeegebiet 580 unterstellt.
     c) Armee-Kriegsgefangenensammelstellen Dubrowa und Budki werden ab 12.9. mittags eingerichtet.

Anlage 1.

Gerät-Empfang.
A. Inf.Pk.581 stellt zur Abholung bereit:
   1.) Für III.A.K.
       1000 Reinigungsdochte I 29040
          2 kg Vaseline
          2 Paar Klettersporen I 27036
          1 kg Verstreichfett für Handw.                        für N.A.43
         50 l Waffenreinigungsöl I 29281                  )
         15 l Waschpetroleum                              )
          5 kg Putzlappen                                 )   für 208.Div.
          3 kg Vorstreichfett                             )
         10 kg Staufferfett                     
          1 Fliegeraufsatzstück I 65501                   )
          1 Stahlgurt für M.G.34                          )
          3 Tragegurte 34 I 67362                         )
          5 M.G.Läufe für M.G.34 vollst.                  )   für M.G.Btl.8
            (mit Verriegelungsstück) I 64230              )
          2 Laufbehälter für M.G.34 (für 2 Läufe) I 67293 )
         28 Patr.Kästen für M.G.(L) I 67300               )
         30 Schlagbolzen (M.G.34) I 64250                 )
         60 Auszieher (M.G.34) I 64 243                   )     
         60 Auswerfer m.Nietstiften (M.G.34) I 64242      )
         30 Ausstosser m.Nietstiften (M.G.34) I 64241     )
         30 Stützhebel m.Nietstfiten (M.G.34) I 64256     )
         30 Auswerferanschläge m.Nieten (M.G.34) I 64103  )
         30 Spannschieber, vollst.(M.G.34) I 64130        )
          5 Schlösser, vollst.f.M.G.34 I 64231            )   für 50.Div.
         60 Druckstücke (zum Auszieher)                   )
         30 Rasthebel z.Schloss (M.G.08) I 2040           )
         30 Schlagbolzen (M.G.08) I 2042                  )
         30 Schlagfedern (M.G.08) I 2043                  )
          6 M.G.34 vollst. I 64051                        )
         50 l Waffenreinigungsöl                          )
       1000 Reinigungsdochte                              ) 
         30 l M.G.Öl                                      )
        600 Reinigungsdochte                              )    für N.A.43
         20 l Waffenreinigungsöl                          )
         15 Gewehre 98k                                   )
          3 M.G.Lafetten 34 mit Lafetten Aufsatzstück 34  )
          6 M.G.34 vollst.                                )
          4 Laufschützer 34                               ) 
          3 Richtkreis 34                                 )
          2 Ziellinienprüfgeräte 34                       )
          1 gr.Vorr.Kasten für M.G.34 mit Inhalt          )
          3 Gurtfüller 34                                 )
          1 Wasserkasten für M.G.08                       )    für 50.Div.
          3 Erg.Kästen für M.G.34 m.Inh.                  )
         11 Ölkästen                                      )
         43 Kreiskorn                                     )
         18 Patr.Trommel für M.G.34                       )
         87 Tragegurte für M.G.                           )
          3 l.Granatwerfer                                )
          4 gr.Vorr.Kasten für l.Gr.W.                    )
          1 Ziellinienprüfer für l.Gr.W.                  )
         12 Trageschlaufen für l.Gr.W.                    )
          1 Satz Zub.u.Vorr.Sach.Satz Erg.Teile für       )
                 l.Gr.W.36 (5 cm)                         )
          1 Satz Zub.u.Vorr.Satz für 3,7cm Pak Kfz.       )
          1 Vorr.zum Zurückziehen des Rohres im Kasten    )
               für l.I.G.18 u.3,7cm Pak                   )
          1 Vorr.Kasten für l.I.G.18                      )     noch für 50.Div.
          1 Lufanschlussstück für l.I.G.18                )
          7 M.G.Zieleinrichtungen                         )
          4 Entfernungsmesser 14 od.34                    )
         15 kl.Waffenmeister-Werkzeugkasten für M.G.      )
                  u.Handw.mit Inhalt                      )
          2 M.G.08 vollst.                                )
2.) Für II.A.K.
         30 l Waffenreinigungsöl                          )     l.Nachr.Kol.N.42
       1000 Reinigungsdochte                              )
         15 Reinigungsgeräte 34                           )
          8 Sonnenbrillen m.Zub.                          )
          1 gr.Laufbehälter                               )
          1 Fliegerdreibein für M.G.34                    )
          2 Tragegurte für M.G.34                         )
          3 S-Läufe für M.G.34                            )
          1 P-Lauf für M.G.34                             )      für Pi.Btl.43
          5 Gurttrommeln für M.G.34                       )
          1 Ergänzungskasten                              )
         55 Patronengurte für M.G.34                      )
          1 Gurtfüller mit Kasten                         )
          1 Patr.Kasten                                   )
          1 Öffnerwelle I 61035                           )
          1 Knopfbolzen für Schliesser                    )      für 14./I.R.96
          1 Schliesser, kompl. I 61044                    )
          1 M.G.Lauf 34                                   )
          2 M.G.Gurte 34                                  )      für A.A.32
          2 Mun.Kasten                                    )
          1 Tretlager zum Fahrrad                         )
          2 Patr.Kasten 34 mit Gurt für 300 Schuss        )      für 3./Pi.2
                 Anfang- und Endstück                     )
          4 Satz für l.M.G.13                             )
          2 M.G.Schlüssel für M.G.13 I 7157               )
          1 Petroleumbüchse für Dmämpfer I 7643           )
          1 Aufbewahrungskast. für M.G.u.Handwaffen I26824)
          1 Satz Lehren für M.G.u.Handwaffen              )
          1 Werkbankplatte 1500 x 500 x 50                )
          1 Satz II Werkstoffe für Waffenmeister          )      für s.Artl.Abt.(mot.)436
          1 Mantelrohr, vollst.für Kal.7,9mm I 28084      )
          1 Behälter m.Regulierwiderst.I 28088            )
          1 Berichtigungsschl. I 28183                    )
          1 Kal.Stange 7,9mm I 28184                      )
          1 Kal.Stange 20mm  I 28185                      )
          1 Lochblende I 28193                            )
          1 Vorsatzlinse I 28192                          )
3.) Für 218.Div.
         50 l Waffenreinigungsöl                          )
          6 Richtaufsätze für l.I.G.                      )       für 13./I.R.323 
          4 Gewehre                                       )
          9 Tragevorrichtungen, vollst.für l.M.G.         )
              auf Fahrrädern                              )
         50 l M.G.Öl                                      )
         10 kg Waffenfett                                 )
         20 l Waffenreinigungsöl                          )
         10 l Knochenöl                                   )
         20 l Petroleum                                   )
          1 kg Vorstreichfett für Handwaffen              )
          2 kg Staufferfett                               )
        300 Reinigungsdochte                              )
         12 Reinigungsgeräte 34                           )
          2 kg Reinigungslappen                           )
         50 Reparaturkästen für Fahrräder                 )
4. Für Grz.Sch.Abschn.Kdo.2.
          6 Stück Knopf zur Klammer I 111                
          6 Stück Federn zur Klammer I 110              
          6 Stück Hauptteile zur KLammer I 102
          6 Stück Stöcke zum Gewehr I 76
          3 Stück Einheitskarabinerriemen I 216
         20 Stück Dochtauszieher I 27555
          5 Stück Stock mit Führungsstück u.Knopf I 27401
         15 kg Vorstreichfett für Handwaffen
         20 l Waffenreinigungsöl
       1000 Stück Reinigungsdochte I 29040
        200 Gewehre                                              für III./12
       Zwei 3,7cm Pak (Kfz.)                                     für Rgt.v.Color
5.) Für Bäckerei Komp.e (mot) 581
          1 Mündungsschoner zum Karabiner 98 I 221
        300 Gewehrreinigungsdochte
          2 l Waffenreinigungsöl
          1 kg Schaftpflegemittel
6.) Für Pi.Btl.(mot) 651
          3 Gewehre
          4 Seitengewehre
          5 Gewehrreinigungsgerät 34
          1 M.G.08/15 vollst.
          1 Trommel M.G.08/15
          1 Wasserkasten M.G.08/15
          1 Reservelauf M.G.08/15
          1 Laufbehälter M.G.08/15
          1 Munitionskasten M.G.08/15
          1 Wasserschlauch M.G.08/15
7.) Für A.Pfd.Lazarett 582
         10 Karabiner 98 k
         10 Reinigungsgerät 34
          1 kg Waffenfett
          2 l Waffenreinigungsöl
8.) Für A.Pf.Pk.580
          4 Doppelfernrohre 6x30A 60002
          4 Marschkompass mit Trageriemen A 61861
9.) Für Pf.Trspt.Kol.1/583
          1 Doppelfernrohr 6x30
          1 Marschkompass mit Trageriemen

B. Artl.Pk.581 stellt zur Abholung bereit:

1.) Für III.A.K.
          1 Scherenfernrohr 14 Z mit Gitterplatte A 60349
          1 Richtkreis 31A 61278
         20 Glühbirnen für Theodoliten
2.) Für IX.A.K.
          1 Doppelfernrohr 8x24                            für A.A.3
       6000 Blatt LIchtpauspapier Ozalid G D feucht      )
         20 Rollen Lichtpauspapier Ozalid 1m br.10 lg.   )
        200 Rollen Registrierpapier 6cm br.60m lg.A 66024) für Beob.Abt.3
          4 Satz Chemikalien oder Verbrauchsmittel       )
               für Bildzw.Satz a A 66020                
          1 Artl.Rechenschieber 34 für 15cm K 16         )
          1 Satz Bau und Deckungsstoffe für 15cm K 16    ) für Artl.Abt.604
          2 Punktiernadeln U 10900                       )
       2000 Blatt Lichtpauspapier                        )
        150 Blatt Poliumpapier                           ) für Beob.Abt.32
        100 Blatt Folien-Papier mit Entwickler           )
          1 Kasten m.2 Passstücken f.15cm Ziellinienprüf.)
                  A 46452                                )
          1 Zusatz-Waffenmeister Werkzeugk. für 10cm K.  )
                  A 65235                                )
          1 Zusatz-Waffgenmeiter Werkzheugk.für 15cm K.  )
                  A 65238                                )
          1 Satz für Waffenmeister                       )
          1 Blechdosenschraubenschlüssel A 32441         )
          1             "                A 32443         )
          1             "                A 32447         )
          1             "                A 32448         )
          3 Gestalle z.Scherenfernrohr m.Beh.für senkr.  )
               Leuchtbesch.A 60217                       )
         26 Schneeketten A 34221                         )
          1 Kasten für Zieleinrichtung für 10cm K.A28430 )
         50 Marschkompass, vereinf.                      )
          4 Satz für l.10cm Kan.                         ) für s.Artl.Abt.436
          1 Satz für l.Battr.10cm K.                     )
          1 Radabziehe A 32419                           )
          2 Steckdosen Bosch A 26267                     )
          2 Augenmuscheln zum Vorrat A 60352             )
          4 Aufnahmemasstafel f.gebr.Lafette A-B A32100  )
          4 Füllstücke z.Geschossfach A 34424            )
          4 Schlüssel für Stellstifte und Zünderschl.    )
          7 Stellschlüssel für Bd.Z.f.15cm Gran. A 32450 )
          3 Stellschlüssel für Bd.Z.f.15cm Gran.19 A 32459)
         36 Taschenleuchtkompass                         )
          1 Zünderschlüssel f.Az.23 0,8 umg. A 20452     )
          2 Schutzbleche je 1 li.u.re.f.Zahnbogen A 32406)
          1 Lafettenzubehörkasten A 32436                )
          1 Verlängerungsstück für die Stoffbüchse A 32444)
          4 Satz für l.F.H.18                            )
          1   "   "  l.Battr.Feldh.18                    )
          1 Doppelfernrohr 6x30 ohne Behälter            ) für Pi.Btl.43
          2 Doppelfernrohr 6x30 mit Behälter             )
3.) Für 218.Inf.Div.
          5 Marschkompass mit Trageriemen

C. Heergerät Pk.581 stellt zur Abholung bereit:
   1.) Für III.A.K.
       30 l Kochbadflüssigkeit                          
        5 kg Karbid                                      ) für 208.Div.
        5 kg Kerzen                                      )
   2.) Für II.A.K.
        2 Haut Blankleder                                )
        2 Rollen Sattlergarn                             )
       25 Rollschnallen (Hg N 15331)                     ) für A.R.3
       50 Karabinerhaken (Hg N 15604)                    )
       25 Ringe 40x5 (Hg N 15322)                        )
       10 l Kochbadflüssigkeit                           )
        1 Kiste für Druckvorschriften                    ) für l.Nachr.Kol.N.42
        5 kg Karbid                                      )
        1 kl.Feldküche Hf.12 od.14 ohne Zubehör          ) für Pi.Btl.43
        1 gr.Satz für Küchenbetrieb                      ) für s.Artl.Abt.
        2 kl.Sätze für Küchenbetrieb                     ) (mot) 436
        2 Sielengeschirre 25 vollst. H 16210             )
        4 Brustblätter H 16212                           ) für I./A.R.32
        6 Geschirrtaue für S.G.25 H 16226                )
        4 Verbindungstaue                                )
        1 l.Wagenrad H 161                               )
        1 s.Wagenrad H 511                               ) für III./A.R.32
        2 Einheitslaternen H 10000                       )

   3.) Für 218.Div.
       21 Sattelgurte Grösse 2
           Hierfür sind 21 Sattelgurte Gr.3 u.4 von der Vet.Kp. an den Park zurückzugeben.
        1 kl.Feldküche ohne Vorderwagen Hf.12 od.14 vollst.
        1 kl.Satz für Küchenbetrieb
        4 Sielengeschirre 23, vollständig
        4 Armeesättel 23, vollständig
        4 Zaumzeuge 22, vollständig
       20 Weilache
       10 kg Wagenschmiere
        5 kg Karbid

   4.) Für Bäckerei Komp.e (mot) 581
        5 kg Karbid
   5.) Für A.Pfd.Pk.580
      120 Tränkeimer
        5 Sattelgurte Nr.3
   6.) Für A.Pfd.Lazarett 582
       10 l Kochbadflüssigkeit
        3 kg Karbid
       20 Tränkeimer
        2 Einheitslaternen, vollst.mit Lichterhaltröhre

D. Gasschutzgerät-Pk.581 Dt.Krone (H.N.Za.) stellt zur Abholung bereit:
   1.) Grz.Abschn.Kdo.2
      100 Gasmasken Gr.2
       40     "      " 1
       20     "      " 3
   2.) Für 208.Div.
       10 Gasmasken Gr.1
       25     "      " 2
        5     "      " 3
   3.) Für 73.Div.
        5 Gasschutzhauben
      200 P.Klarscheiben.
   4.) Für 50.Div.
        2 Satz Gasschutzvorrat
       12 Gasschutzhauben
        1 Gasmaske Gr.2
   5.) Für II.A.K.
        1 Gasmake Gr.2
   6.) Für Oberbaustab 2
      150 Gasmasken Gr.2
       50     "      " 1
       22     "      " 3
   7.) Für III.A.K.
        1 Sauerstoffschutzgerät
   8.) Für 218.Div.
       25 Gasmasken Gr.2
       16     "     "  3
   9.) Für Bäckerei Komp.e (mot) 581
       10 Stck.Schultergurte
       10 Knopfband m.Haken
       20 Doppelknöpfe
  10.) Für Pi.Btl.(mot)651
        6 Gasmasken Gr.2

         Es können nicht geliefert werden:
       Satz l.u.a.Gasbekleidung
       Gasspürpapier - Gasspürpulver -  Gasspürfähnchen - Spürbüchsen
       Gasplanen
       Waffenentigftungsmittel einschl.Behälter
       Losantintabletten

Anlage 2

                                    Abfindung der Gefolgschaftsmitglieder des Heeres:

Auf Anordnung des O.K.W.wird zu dem Erlass vom 4.7.39 Nr.22000/39 g bestimmt:
1.Männliche Gefolgschaftsmitglieder, die als solche bei Truppenteilen, die ausserhalb des Standortes verwendet und für die der X-Fall angeordnet ist,
  Dienst tun werden vom 26.8.39 ab wie folgt abgefunden:
                                                         tägl.    monatl.
                                                        Üb.Geld  Wehrsold

        a) ungelernte und angelernte Arbeiter            --  RM   30,-- RM
        b) gelernte Arbeiter (Handwerker) und
           Angestellte der Verg.Gruppe X-VIII T.O.A.      1,—RM   42,-- RM
        c)       "      "      "       VII u.VI           1,80"   60,--  "

        d)       "      "      "         V " IV           2,50"   72,--  "
        e)       "      "      "       III " II           3,50"   96,--  "
        f)       "      "      "       I u.darüber        3,50"  108,--  "
        Der Anspruch auf Wehrsold beginnt mit Beginn des Monatsdrittels (also ab 21.8.39).
     2. Die unter "tägliches Übungsgeld" aufgeführten Beträge werden nur bis zum 10.9.39 weitergewährt. Das etwa über diesen Zeitpunkt hinaus bereits gezahlte
        Übungsgeld ist jedoch mit Rücksicht auf die späte Bekanntgabe in Ausgabe zu belassen.

     3. Die Gefolgschaftsmitglieder erhalten freie Verpflegung und freie Unterkunft.
     4. Anstelle der den Soldaten gewährten Dienstbekleidung oder der Entschädigung für die Beschaffung und Unterhaltung eigener Bekleidung erhalten sie:
        a) zur Ergänzung ihrer zivilen Bekleidungsausstattung eine einmalige Einkleidungsbeihilfe von 50,—RM
        b) für den erhöhten Verschleiss ihrer Zivilkleidung eine Bekleidungsentschädigung von -.50 "
     5. Im übrigen erhalten sämtliche Gefolgschaftsmitglieder ihre friedensmässigen bezüge weiter durch die heimatlichen Standortlohnstellen.
     6. Weibliche Gefolgschaftsmitglieder sind ab 26.8.39 nach der Reiserverordnungsbeilage 4 III abzufnden, d.h.sie erhalten einen täglichen Verpflegungszuschuss
        von 0,70 RM. Für die in Natur verabreichte Wehrmachtverpflegung sind 1,30 RM einzubehalten.
        Abwesenheitszuschuss steht wie den Soldaten zu.
     7. Vorstehende Ziffer 5 gilt auch für die weiblichen Gefolgschaftsmitglieder
 
Armeeoberkommando 8                                                                                            A.H.Qu., Lodz, den 22.9.1939

                                                              Besondere Anordnungen Nr.29
                                                              ===========================
                                                            für die Versorgung der 8.Armee.
                                                            ===============================

Allgemeines:
Für die Leitung der Versorung wird zur endgültigen Festsetzung der Kriegsgliederung für den bevorstehenden Angriff befohlen:
A.O.K.8 leitet ab 22.9.29, 18.00 die Versorgung des
        XIII., XI. und X.A.K.,
ferner der 3.lei.Div. und 213.Inf.Div. in der von Heeresgruppe Süd und 14.Armee eintreffenden Art.Verbände.

  XIII.A.K. leitet von diesem Zeitpunkt an die Versorgung der 10., 24., 46. u.31.Inf.Div.
  XI.A.K. der 18.u.19.Inf.Div.
  X.A.K. der 50., 208., 221.Inf.Div. u.der Kampfgruppe Netze.

Sonderregelung:
Die Mun.Auffüllung bis zur Höh iner 1.Ausstattung führt Armee durch für:
   31.u.46.Inf.Div.
   XI.A.K. mit 18.u.19.Inf.Div.
Die von der 10.Armee unterstellten Art.Verbände werden zunächst von 10.Armee weiter versorgt. Mun.-. Verpfl.- und Betr.St.- Lager der 10.Armee befinden
sich bei Rawa Mazowiecka.

Die am 22.9.39 bereits südl.und südwestl.Warschau eingetroffenen Art.Verbände der Heeresgruppe Süd und der 14.Armee sowie der Korps-Art. des X. und XIII.A.K.
empfangen am 23.9.:
Verpflegung im A.V.L. Lodz-Chojny.
Betr.St.: in Eisenbahntankstelle Zyrardow.

Nachschubstrassen:
XIII.A.K.: Skierniewice, Huta, Zawadzka, Nadarzyn (Straßesntück Huta Zwadzka, Rawa Mazowiecka ist durch XIII.A.K. nicht zu benutzen - außer für Mun.Empfang
           der 31.u.46.Inf.Div. in Rawa)
XI.A:K.:   Lowicz-Sochaczew, Blonie.

Die südl.Warschau befindlichen Art.Verbände benutzen die nächste Anfahrt zur Nachsch.Strasse des XIII.A.K., dann diese übe Skierniewice und Brzcziny bis Lodz.
Nachsch.Straßen der 10,Armee für nördl. der Straße Babice - Warschau stehenden Teile sind:
Rawa Matowiecka, Grodzisk, Blonie, Leszno und Grojec, Kazczonow, Grodziesk, Blonie, Leszno.
XIII.A.K. ist außerdem Verkehr auf den von 10.Armee und XIII. gemeinsam benutzten Straßenstück von Rawa Mazowiecka bis Radzicjowiec sicherzustellen.
Besonders beachten: kein Überholen von Kolonnen glicher Art.
Das Straßenstück Radzicjowie, Korytow ist in nordwestl.Fahrtrichtung gesperrt.

Rückw.Grenze des Gefechtsgebietes ab 23.9.39, 0,00 Uhr:
Ostrand von RAwa Mazowiecka, Ostrand Sochaczew, Ostrand Wyszogrod.

Verstöße gegen die Krigs- und Völkerrechtlichen Grundsätze:
Von Seiten unserer Gegener ist die Propaganda gegen Deutschland durch Verbreitung von Nachrichten über angebliche Völkerrechtsverletzungen in großem
Umfange aufgenommen. Fpr die wirksame Gegenpropaganda sind daher sofort A.O.K.8/Ic/A.O. auf dem Dienstwege zu melden.
  (1) Alle tatsächlich festgestellten Handlungen des Feindes, weche gegen die Kriegs- und Völkerrechtlichen Grundsätze verstoßen;
  (2) All sonstigen Ereignisse, die außenpolitische Folgerungen und Maßnahmen auslösen könnten.

Luftschutzmaßnahmen:
In Ergänzung der Besondered Anordnungen Nr.28 vom 21.9.39 Ziff.8 wird befohlen:
Die gesamte Tarnung der Truppe im Gefechtsgebiet bliebt wie bisher aufreht erhalten. Fahrzeuge können ohne Verdunkelung fahren. Die Verdunkelung im
gesamten Arneegebiet von sämtlichen Privatwohnungen, Industriwerken und sonstigen Betrieben einschl Reichsbahnanlagen wird aufghoben. Deckungsgräben
in Anlagen und Straßen sind einzuebnen.

Sendungen nach der Heimat:
Die anliegende Verfügung der Heeresgruppe Süd vom 18.9.39 betr.unerlaubte Sendungen nach der Heimat ist bei allen Truppenteilen und rückw.Diensten zum
Gegenstand ernster Belehrung zu machen.

Munitionswesen:
a) Art.Kdr.20 überprüft, ob die von anderen Armeen bezw.Heeresgruppe Süd zugeführte Artillerie über die volle 1.Ausstattung verfügt.
   Etwaiger Fehlbestand ist bei A.O.K.8/O.Qu. zu melden.
b) X.A.K. empfängt in der Nacht vom 22./23.9.39 30 t Munition lei.I.G.18 im A.Mun.Lager Lowicz- (Fernmündl.voraus)

Verwaltungswesen:
a) Am 23.9. wird je ein Tagessatz Verpflegung mit A.Nachch.Kol. zugeführt:
   für XIII.A.K. nach Skierniewice, Süduassgang Richtung Gluchow.
     Eintreffen für 10.u.46.Div. gegen 18,00 Uhr
     Eintreffen für 24.u.31.Div. gegen 19.00 Uhr.
   für 3.lei.Div. nach Rawa Mazowiecka, Westausgang in Richtung Gluchow.
                  Eintreffen gegen 19,00 Uhr.
   für X.A.K. (Korpstruppen), 213.Div. steht am 23.9. ein Tagessatz Verpflegung im A.V.L. Lodz zur Verfügung.
   für 50., 208., 221.Div. u.Brigade Netze regelt X.A.K. Verpflegungsempfang aus dem in Chodecz abgestellten Verpfl.Zug.
b) Die A.K. sind dafür verantwortlich, daß die Div. die ihnen zugeführte Verpflegung zeitgerecht übernehmen.
Sanitätswesen:
a) Krankensammelstelle Breslau wird am 22.9.39 aufgelöst.
b) Krankeensammelstellen:
   für XIII.A:K.: Skierniewice, aufnahmebereit 22.9.39, 20,00 Uhr.
   für X.A.K. Lowicz, aufnahmebereit 22.9.39, 20,00 Uhr.
   für rückw.Dienste: Krankensammelstelle in Wloclawek, Lubien, Kutno, Strykow, Warta, Sieradz und Lutomiersk.
c) In Wloclawek ist ein Armeefeldlazarett eingerichtet.
d) Ab 23.9.39, 20,00 Uhr ist in Skierniewice eine Verbandmittelausgabe eingerichtet.

Veterinärwesen:
a) Die aus dem Operationsgebiet abzutransportierenden Verbände dürfen keine Beutepferde ins Heimatgebiet mitnehmen. Die Beutepferde sind
   zwecks Sanierung den nächsten Beutepferdesammelstellen zuzuführen. Auffrischung der Fehlbestände erfolgt in der Heimat.
b) Das von XIII.A.K. übernommene A.Pfd.LAz.581 wird am 22.8.39 nach Kutno verlegt und als Sammelplatz für Beutepferde eingerichtet.
   Aufnahmebereitschaft ab 22.9., 20,00 Uhr.

Kraftfahrwesen.
a) Nummernschilder der Erg.Kfz.
   Die TArnung der Kfz. durch Übermalen der Herkunftsbezeochnungen (LA,II,IIIB usw.)  sowi der Stempel auf den Nummernschildern der Erg.Kfz. ist
   sofort zu beseitigen. Durchführung bis zum 26.9.39.
b) Betriebsstoffversorgung.
   X.A.K. empfängt weiterhin aus Eisenbahntankstelle Chodocz, aushilfsweise aus Armeebetriebsstofflager Lodz.
   Dem XIII.A.K.steht für Koprstruppen und jede Div. (10.,24.,31., 46.Div.) je 40cbm Betr.St. ab 22.9.39, 17,ßß Uhr in Eisenbahntankstelle Zyrardow
   zur Verfügung, desgleichen der 3.lei.Div.
c) Instandsetzung von Panzerkampfwagen:
   (1) An ausgefallenen Pz.Fahrzeugen sind bei den Armeen nur Instandsetzungen zur Wiederbeweglichmachung vorzunehmen. Für weitergehende Zwecke dürfen
       Pz.Eratzteile nicht mehr entnommen werden.
   (2) Instandsetzungen, die über BEweglichmachung hinausgehen werden von Erzeugerfirmen in der Heimat ausgeführt.
   (3) Von den Pz.-Rgt. usw.angesammelte Ersatzteilvorräte, die beim Abtransport mit eigenen Mitteln der Truppe nicht befördert werden können, sind schon
       jetzt an die A.Kr.-Parke zur Abgabe an die Pz.-Ersatzteillager zurückzuliefern.
   (4) Rücktranport der Pz.-Ersatzteillager wird in den nächsten Tagen begonnen.

-unleserlich- von Kfz.:
Im A.Kf.Park 531 stehen sofort zur Abholung bereit:
  XIII.A.K. weitere 5 Kräder   13 Pkw.
     X.A.K.    "    2 Kräder    6 Pkw.
  3.lei.Div.   "    3 Kräder    8 Pkw.
(Durch Fernschreiben voraus)

Waffen und Gerätwesen:
a) Vorgefunden Bete an Nachr.Gerät (Leitungsmaterial, Apparate, Rohstoffe) ist den Beutesammelstellen der Armee zuzuführen. Eigenmächtige Vernwendung
   durch die Truppe hat zu unterbleiben.
b) Die in den BEutesammelstellen anfallenden fehlerhaften anfallenden deutschen Waffen, Geräte und Fahrzeuge sind an die  nächstgelegene Feldwerkstatt
   (532 oder 533) zur Instandsetzung abzugeben. Auch ungebrauchte oder zerschossenes Material ist den Werkstätten zuzuführen, damit dort noch brauchbare
   Ersatzteile ausgebaut werden können.

Wertgegenstände von Gefangenen.
Wertgegenstände und Erinnerungsstücke von gefangenen, verwundeten und gefallenen polnischen Soldaten sind abzuliefern. an:
  Wehrmachtauskunftsstelle in Berlin, Hohenstaufenstr.47/49.
 
Armeeoberkommando 8                                                                                                   A.H.Qu.Lodz, den 28.9.39
     O.Qu.             
2 Anlagen
                                                                     Besondere Anordnungen Nr.35
                                                                    für die Versorgung der 8.Armee

1.) Allgemeines.
    a) Zu Armeebefehl In Nr. 35/39 vom 27.9.39
       Es leiten:
         X.A.K. die Versorgung der 213. u. 221.Div.
         XI.A.K. die Versorgung der 18., 19. u. 24.Div.
         XIII. A.K. die Versorgung der 10., 31. u. 46.Div.
         XV.A.K. die Versorgung der 29. u. 2.lei.Div. sowie der SS—Leibstandarte.
       Armee leitet die Versorgung
       der 3.1ei.Div.,
       der 50. u. 208.Div. u. Kampf—Verb.Netze.

       50.Div. empfangt die Besonderen Anordnungen für 208.Div. und Kampf.—Verb. Netze mit. Befehlsempfang:
       täglich 23,00 Uhr bei A.O.K.8/O.Qu., Lodz, chem. poln. Gen.Kdo.
    b) Gefangennahme von Angehörigen feindlicher Luftwaffen:
       Abgeschossene, notgelandete oder mit Fallschirm abgesprungene feindliche Flieger sowie sonstige gefangengenommene Angehörige feindlicher
       Luftwaffen sind sofort der nächstgelegenen Dienststelle der Luftwaffe gem. Anlage 1, Ziff. 1 zuzuführen, die sie wiederum zur Vernehmung
       den in Anlage 2 genannten Vernehmungsstellen beschleunigt zuführt. Die allgemeinen Richtlinien für die Gefangennahme sind dabei unbedingt
       einzuhalten.
    c) Polnische Pfadfinder:
       Nach einer zuverlässigen Meldung wurden polnische Pfadfinder durch polnische Behörden angewiesen, in dem von Deutschen besetzten Gebiet zu
       verbleiben, um genaue Feststellungen zu treffen, welche Truppen anrücken, in welcher Richtung der Weitermarsch erfolgt, wo Kolonnen liegen
       usw. Diese Feststellungen werden durch Mittelsmänner weitergeleitet. Die Aktion wird durch polnische Lehrer geleitet.
    d) Fahndung:
       Der Flieger Karl D o n n y , Aufkl.St.5( H)/13, Erkennungsmarke Nr. 47, geb. am 1.12.16 in Wien, zuletzt dort Hellwaystraße 21/11, wohnhaft
       gewesen, hat sich am 15.9.39 in Lodz unerlaubt von seiner Truppe entfernt. Personenbeschreibung 1,68 groß, kräftig, blonde Haare, graue Augen
       spricht Wiener Mundart. Donny ist bei Antreffen festzunehmen unter sofortiger Mitteilung an A.O.K.8/Ic./A.O. und Aufkl.St.5.(H)/13.
    e) Verhalten in Kriegsgefangenschaft:
       Durch Einbau von Anlagen in Kriegsgefangenenlagern, Lazaretten und Unterkünften versucht der feindliche Nachr.Dienst wichtige militärische
       Nachrichten aus Gesprächen gefangener deutscher Soldaten untereinander zu erlangen. Es wird gebeten, für Belehrung aller Wehrmachtangehörigen
       im dortigen Bereich Sorge zu tragen.

2.) Munition
 a) Die einzelnen Korps empfangen nachstehend aufgeführte Mun.: (Fehl zur 1.Ausstattung)

 --------------------------------------------------------------
Mun. Art :                                Mun.-Lager
                                 Lowicz   Jezew   Mszczonow
                                  in t     in t     in t
für X.Korps
Empfangszeit: 28.9.v.14-16.00 Uhr
l.J.G.18                         3,0
s.F.H.18                        30,0
1.F.H.16                        60,0
Stielhandgr.                    2,25

für XI.Korps.
Empfangszeit: 28.9.v.16-18,00 Uhr
Pist.Patr.08                   0,025
2 cm Spr.Gr.L'spur             1,4
3,7 cm Pak                     0,25
1.J.G.18                       3,0
s.Gr.W. (8cm)                  3,0
l.F.H.18                       9,3
s.10cm K.18                   95,0
s.F.H.18                      41,8
Stielhandr.                    3,5

für XIII.Korps.
Empfangszeit: 20.9.v.18-19,00 Uhr
Inf.Mun.                       6,2
s.J.G.33                       7,0
s.Gr.W.(8cm)                   2,8
1.F.H.18                      24,6
s.10cm K.18                   58,8
s.F.H.18                      88,7
T-Minen                        5,3
Spreng- und Zündmittel                       0,2

für XV.Korps.
Empfangszeit: 28.9.v.14-16,00 Uhr
s.F.H.18                                             63,0

  b) Die einzelnen Korps bzw. Artl.Kdr.20 sind dafür verantwortlich, daß über die 1.Austattung hinaus etwa noch vorhandene Mun.
     nicht in Feuerstellungen bzw. Mun.Ausgabestellen liegen bleibt. Überschüssige Mun. ist den Armee-Mun.Lagern.Lowicz und
     Mszczonow zuzuführen

3.) Verwaltungswesen:
 a) Verpflegpng aus dem Lande:
    Nachdem die Kampfhandlungen im wesentlichen abgeschlossen sind, muß die Truppe mit Rücksicht auf die angespannte Ernährungslage
    im Reich noch mehr als bisher aus dem besetzten Gebiet leben. Frischfleisch, Frischgemüse und Kartoffeln sowie Pferdefutter müssen
    aus dem Lande entnommen werden. Der Verpflegungsnachschub wird sich im wesentlichen auf Brot und Getränke beschränken, die jedoch nur
    in Grenzen des tatsächlichen Verbrauchs zu empfangen sind. Die Lebensmittel sind beim Ankauf b a r mit Zloty oder zukünftig mit
    Reichskassenscheinen zu bezahlen. Die Divisionen haben zur Ausnutzung des Landes die Schlächtereizüge insbesondere zur Herstellung
    der Abendkost einzusetzen. Die Viehaufbringung hat im Einvernehmen mit den örtlich zuständigen Landräten zu erfolgen.
 b) Verpflegung:
    (1) Am 29.9.39 wird dem XIII.A.K. aus dem A.V.L. Lodz mit der Bahn nach Grodzisk für 10., 31. u. 46.Div. und Koprs-Art. je ein Tagessatz
        Verpflegung zugeführt. Eintreffeziten sind beim Bahnbetriebsamt Kaluszki zu empfangen.
        Die Div. und für die Korps-Art. der Korps-Int. XIII.A.K. sind für die rechtzeitige Abholung der Verpflegung auf Bahnhof Grodzisk verantwortlich.
    (2) XV.A.K., 29.Div.(mot) und 2.lei.Div., ferner die 3.lei.Div. empfängt einen Tagessatz Verpflegung aus dem A.V.L. der 10.Armee Rawa Mazowiecka.
    (3) XI.A.K. erhält für 18., 19. u. 24. Div. mit A.Nachsch. Kol. aus A.V.L. Lodz einen Tagessatz Verpflegung nach Sochaczew, Westausgang in Richtung
        Lowicz, zugeführt. Eintreffen ab 16,00 Uhr.
    (4) X.A.K. wird für 221. Div. mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L.Sieradz ein Tagessatz Verpflegung nach Ruszki, 6 kn: nordwestl. Sochaczew. zugeführt.
        Eintreffen ab 16,00 für 213.Div. mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L. Sieradz ein Tagessatz Verpflegung nach Leszno, 6 km nördl.Blonie, Eintreffen ab
        16,00 Uhr.
    (5) Für 50., 208.Div. und Brigade Netze wird ein Tagessatz nach Ruszki, 6 km nordwesti.Sochaczew, Eintreffen ab 16,00 Uhr.
    (6) Art.-Gruppe des Art.-Fhr.20 erhält mit A.Nachsch.Kol. aus A.V.L. Lodz zwei Tagessätze Verpflegung nach Skierniewice, Südausgang in Richtung Gluchow.
        Eintreffen ab 15,00 Uhr.
 c) Unentgeltliche Abgabe von Verpflegung:
    Die an Einheiten des Heeres, der Luftwaffe, der Kriegsmarine und der SS-Verfügungstruppe ausgegebene Verpflegung wird ab 1.X-Tag unentgeltlich empfangen.
    Die gleiche Regelung gilt auch für diejenigen Einheiten des R.A.D. und der Polizei.(einschl. des Hilfs- und Sicherungsdienste) die infolge ihres Einsatzes
    auf Empfang der Verpflegung von Heereseinrichtungen angewiesen sind.
 d) Heimatkraftfährpark VIII, Abschleppkommando Major Bergemann wird bis auf weiteres wirtschaftlich dem Kf.-Fark 531 zugeteilt.
 e) Kriegsstammrollen:
    In sinngemäßer Anwendung der H.Dv.g 2 (Dienstanweisung für die Einheiten des Kriegsheeres) sind für Offiziere, Wehrmachtbeamte und Mannschaften des
    Feldheeres von den Feldverwaltungs- bzw. Felddienststellen Kriegsstammrollen zu führen.
4.) Sanitätswesen:
    a) In Warschau ist am 28.9.39 ein A.-San.Zweigpark am Nordrand des Flugplatzes Okezie eingerichtet worden. Der A.-San.Zweigpark Sieradz wird am 29.9.39
       eingezogen.
       Der A.-San.Zweigpark Lodz und die Arznei- und Verbands-mittenusgnbestelle in Skierniewice bleiben bestehen.
    b) Soweit approbierte Ärzte noch bei der Truppe dienen, sind sie gem. Mob.-Plan (Heer) Abschn. 111, Ziff. 1 c zum San.Dienst zu überführen.
5.) Veterinärwesen:
    Ab 29.9.39, 8,00 Uhr ist ein weiterer Beutepferdesammelplatz in Gusow? (12 km südostw. Sochaczew) aufnahmebereit. Die bereits eingerichteten
    Beutepferdesammelplätze werden nochmals zur Kenntnis gebracht. Sie befinden sich:
                  Lodz, Kaserne der schweren Artillerie, Hallerplatz
                  M1odzieszyn (10 km südl. Wszogrod) Nieborow (9 km südostw. Lowicz)
    Abholen von Beutepferden durch die Sammelplätze der Armee ist nicht möglich. Die Pferde sind den Sammelplätzen,notfalls durch Heranziehung von Gefangenen,
    zuzuführen.
6.) Gerätewesen:
    Dem Fz.Stab 8 wird die Oberleitung über folgende Beutesammelstellen der 8.Armee übertragen werden: Warta, Aleksandrow, Ozorkow, Jezow und Sochaczew.
7.) Bewachung der Postanstalten:
    In allen mit Orts-Kdtrn. belegten Orten übernehmen die Orts-Kdtrn. die Bewachung und ordnungsgemäße Übernahme der verhandenen Postanstalten, sodaß
    alsbaldige Übernahme und Inbetriebnahme durch Fachpersonal erfolgen kann. Die Postanstalten sind von Belegung durch Truppen freizuhalten.

Anlage 1 zu den Bes. Anordnungen Nr. 35 für die Versorgung der 8. Armee und die rückw. Dienste.

                                               Allgemeine Richtlinien für die Gefangennahme
                                                   feindlicher Flugzeugbesatzungen und
                                                für die Sicherstollung fliegerisehen Geräts

1.) Unverzügliche Benachrichtigung einer der genannten Luftwaffendienststellen:
    Fliegerhorstkommandantur,(bzw. E—Hafen, Feldflug2latz) Luftzeugamt, Luftpark.
2.) Besatzungen sofort von Flugzeug und anderem Gerät trennen. Keine Vernehmung einleiten.
3.) Besatzungen voneinander trennen, damit Unterhaltung vermieden wird. Sicherung der Kriegsgefangenen in Einzelhaft.
4.) Vernichtung von allen Gegenständen (Fluggerät und Privateigentum) unbedingt verhindern.
5r) Flugzeug unberührt sicherstellen, jedoch nicht in Hallen oder in der Nähe leichtentzündlicher Stoffes
6.) Persönliches Besitztum des Gefangenen sicherstellen, soweit es für die Nachrichtengewinnung von Bedeutung sein kann (Briefe, Scheckbuch, Soldbuch usw.).
7.) Verzeichnis über beschlagnahmte Gegenstände aufstellen und abholender Luftwaffendienststelle gegen Quittung aushändigen.
8.) Die Richtlinien finden sinngemäß ihre Anwendung auf feindliche Fallsehirmschützen und Luftlandetruppen.

Anlage 2 zu den Bes. Anordnungen Nr. 35 für die Versorgung der 8. Armee und die rückwärtigen Dienste.

                                            Verzeichnis der Vernehmungsstellen für Kriegsgefangene
                                            ======================================================
                                                 der französischen und britischen Luftwaffe.
                                                 ==========================================

                                             Luftgau III                    B e r l i n
                                                "     IV                    D r e s d e n 
                                                "     VI                    M ü n s t e r
                                                "     XI                    H a n n o v e r
                                                "     VII                   M ü n c h e n
                                                "     XII                   W i e s b a d e n
                                                "     XIII                  N ü r n b e r g
                                             Kommandeur der Luftwaffe bei der Heeresgruppe C
                                                "        "      "     beim A.O.K.1
                                                "        "      "     beim A.O.K.5
                                                "        "      "     beim A.O.K.7 bei der Armee Abt. A.
 
Armeeoberkommando 8                                                                                                   A.H.Qu.Lodz, den 29.9.39
     O.Qu.          

                                                              Besondere Anordnungen Nr.36
                                                            für die Versorgung der 8.Armee

1.) Allgemeines.
    a) V o l l z i e h e n d e   G e w a l t   i n   W a r s c h a u   e i n s c h l . S t a d t t e i l   P r a g a   ü b e r n i m m t 
       d e r  O b e r b e f e h l s h a b e r  d e r 8. A r m e e
    b) Es ist vorgekommen, daß poln.Kriegsgefangene deutschen Soldaten erhebliche, teils aus poln.Kriegskassen stammende Gelder übergeben haben, die
       von den Kp.usw.für eigene Zwecke zurückbehalten worden sind. Es wird darauf hingewiesen, daß alle gleich woher stammenden Beutegelder unverzüglich
       der Armeekasse zuzuführen sind. Zuwiderhandlungen werden nach §128 Abs.2 des Militärstrafgeetzbuches gerichtlich bestraft, wonach derjenige mmit
       Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft werden kann, der sich rechtmäßig erbeutetes Gut, das er abzuliefern verpflichtet war, rechtswidrig zueignet.
       Die Verantwortlichkeit trifft in erster Linie die Kompanie- usw.Chefs.
    c) Für den Bereich der 8.Armee ist von dem Hernn Oberbefehlshaber die Errichtung eines Sondergerichts mit dem Sitz in Lodz angeordnet worden. Das
       Sondergericht hat nunmehr seine Tätigkeit in Lodz aufgenommen. Geschäfts- und Verhandlungsräume befinden sich im Hause des Standgerichtes
       (Sad Grodzki) in der Trebackstr.18. Vorsitzender ist Landgerichtsdirektor Dr.Welz. Vertreter der Staatsanwaltschaftz ist Staatsanwalt Humbert.
       Bei den Heeresgerichten anhängig werdende Strafsachen gegen Landeseinwohner können nunmehr an das Sondergericht abgegeben werden.
    d) Die Wehrmachtsangehörigen unterliegen in vollem Umfang ab sofort an allen Grenzen den für diese bestehenden Bestimmungen über Zoll-,
       Devisen- und Warenverkehr.
       (Siehe anliegendes Merkblatt, Anlage 2)

2.) Verwaltungswesen:
    a) Am 30.9.39 wird aus dem A.V.L. Lodz mit der Bahn je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt:
       Dem XIII.A.K. für 10., 31. u. 46.Div. und Korps-Art. nach Bhf. Pruszkov.
       Dem XI.A.K.   für 18., 19. u. 24.Div. nach Bhf. Grodzisk.
    Die Div. und für die Korps-Art. XIII der Korps-Int. XIII sind für rechtzeitige Abholung der Verpflegung auf den Bahnhöfen Pruszkow und Grodzisk
    verantwortlich. Die Waggons sind beschleunigt zu entladen.
    XV.A.K., 29.Div.(mot) und 2.1ei.Div. sowie die 3.lei.Div. werden auf das A.V.L. der 10.Armee Rawa Mazowiecka angewiesen.
    Aus dem A.V.L. Lodz werden mit A.Nachsch.Kol. je ein Tagessatz Verpflegung zugeführt:
       dem X. A.K. für 221.Div. sowie der 50.Div. einschl. der Brigade Netze und 208.Div. nach Ruszki, 6 km nordwestl. Sochaczew. Eintreffen etwa
       16,00 Uhr.
       der 213.Div. nach Leszno, 6 km nördl. Blonie.
       Eintreffen etwa 16,00 Uhr.
    b) 2.Kp. Rgt.Göring wird dem XIII.A.K.(10.Div.) wirtsschaftlich zugeteilt.
    c) Mannschaftsdecken:
       Zur Gewinnung eines Überblickes über die Ausrüstung Truppen mit Mannschaftsdecken ist dem A.O.K., divisionsweise gesammelt, der Fehlbestand an
       Decken bis zum 4.10.39 anzuzeigen. Dabei ist gleichzeitig zu melden, über wieviel Decken (von der Heimat mitgeführte, angekaufte, auf
       Beitreibungsbesch. beschaffte, von Gefangenen usw. erbeutete Decken) die Truppen bereits verfügen. Armeetruppen reichen ihre Meldung unmittelbar
       beim A.O.K. ein.
d) Verwaltungsbestimmungen siehe Anlage 1.

3.) Sanitätswesen:
    a) Den in den Lazaretten diensttuenden polnischen San.Offz. ist der dienstgradmäßige Wehrsold nach den Sätzen für deitsche Offiziere auszuzahlen.
       Die Zahlung darf nicht in deutscher Währung erfolgen.
    b) Gruppe Kriegslazarettdirektor des Stabes Kr.Lz.Abt.571 tritt zum Stab Kdt.Warschau zur Versorgung der Lazarette und Krankenhäuser in Warschau.
       Benötigte San.Dienste sind beim A.Arzt 8 anzufordern.
    c) Korps-Arzt X regelt die Versorgung der poln. Verwundeten südl. der Weichsel bei Modlin. (Durch Einzelbefehl voraus.)
    d) Die Wah1 zum San.Offz. hat zu erfolgen:
       Für die Unterärzte bei den Feldtruppenteilen durch die Sanitätsoffiziere der Div., für die Unterärzte bei den Sanitätsdiensten durch die
       Sanitätsoffiziere bei diesen Dienststellen; für die Unterärzte im Ersatzheer durch die Sanitätsoffiziere bei den San.-Abteilungen des Wehrkreises.
    e) Es wird darauf hingewiesen, daß Verwundete mit Lungenschüssen nicht im Flugzeug transportiert werden dürfen.
    f) Sanitätssoldaten und Sanitätsdienste d.B., die Medizin-studierende in klinischen Semestern sind, können auf Antrag zur Fortsetzung des Studiums in
       San.-Ersatzkp. versetzt werden. Studium ist nur in Berlin, Jena, Leipzig, Wien und München, möglich.
    g) Die Korpsärzte melden umgehend, wo die von den Div. zur Versorgung von Verwundeten in Warschau bereitgestellten San.Kp. stehen.
    h) Bis auf weiteres sind Transporte liegend Transportfähiger nach dem Lazarett 4b/531 (Krankenhaus Präs.Moszickim Zagajnikowa),sitzend Transportfähiger
       nach dem Lazarett 4b/531 (Justitzpalast, Dambrowskiplatz) zu leiten.
       Nach dem Kriegslazarett 1/531 (ehem.poln.Militärspital, Zeromskiego) sind bis auf weiteres nur Sonderfälle (z.B. Augenerkrankungen- und Verletzungen,
      Hirnschüsse usw.) zu leiten.
4.) Kraftfahrwesen.
    a) Die Tarnung der Erg.Kfz. durch übermalen der Herkunftsbezeichnungen (IA, II, IIIB usw.) und der Dienststempel auf den Nummernschildern der Erg.Kfz.
       ist wie bereits befohlen, sofort zu entfernen. Gleichzeitig sind die Firmenbezeichnungen an den Erg.Kfz. zu überrmalen. Ab 1.10.39 sind die Verkehrsposten
       angewiesen, alle Kfz., die noch mit unvorschriftsmßigen - d.h. ganz oder teil-weise verdeckten - Nummernschildern oder ohne übermalte Firmenbezeichnung
       angetroffen werden, anzuhalten. Sie sind A.O.K.8_zu melden, das die Schuldigen zur Verantwortung ziehen wird.
    b) Kfz.-Ausgleich- und Anforderung.
       Die Stockung des Nachschubs an Erg.Kfz. aus der Heimat zwingt zu folgenden Maßnahmen.
       (1) Die Div. usw. haben nötigenfalls innerhalb der ihnen unterstellten Truppenteile einen Ausglich im Kfz.-Bestand durchzuführen. Das Gleiche gilt für die
           Armeekorps bezgl. Korpstruppen usw.
       (2) Zur Beförderung von. Verpflegung, Betriebsstoff usw. kann im Notfalle auf Lkw für Mun.Transporte zurückgegriffen werden, auch wenn dann nicht mehr die
           volle erste Mun.Ausstattung mitgeführt werden kann.
       (3) Nach Durchführung dieser Maßnahmen melden die Div., die Gen.Kdos. für Korpstruppen, die Armeetruppen usw. unmittelbar zum 2.10.39 wieviel und welches
           Kfz. unbedingt nötig sind, da die einzelnen Truppenteile bewegungsfähig (nicht kampffähig) zu machen.
    c) Beute-Kfz.:
       Die in Warschau zu erwartenden Beute-Kfz. werden durch die Armee erfaßt und nach Bedarf den einzelnen Div. usw. zugeführt werden. Die unmittelbare Einstellung
       von Beute-Kfz. ist den einzelnen Truppenteilen streng untersagt.
    d) Die Kfz.-Umtauschstelle des A.Kf.Pnrks 531 befindet sich jetzt in Lodz, Wigury 21 (im Südteil von Lodz, Querstr. zur Piotrkowka)
       A.Kf.Park 531 ist in Ortsvermittlung Lodz angeschlossen mit Nummer 18239.
       Der Chemikertrupp beim A.O.K.8 wird ab 1.10.39 bis auf weiteres zur Kdtr.Warschau (Stab 10.Div.) kommandiert, dem er auch wirtschaftlich zugeteilt wird.
    e) Es wird um Nachforschung und unmittelbare Mitteilung an das Gericht des XIII.A.K., welcher Truppenteil einen Pkw mit dem Kennzeichen WH-216645 führt.
       Ob es sich um ein Wehrmachtkennzeichen handelt oder um ein verstümmeltes Kennzeichen eines Zivil-Kfz. mit dem vorgesetzten Kennzeichen WH konnte nicht
       festgestellt werden. Es besteht dringender Anlaß, den Fahrer zu ermitteln.
5.) Gerätewesen:
    Die vorgeschobenen Pi.Zwischenparks Nadarzyn.und Oltarzew werden mit dem heutigen Tage aufgelöst.
6.) Schutzpolizei:
    Schutzpolizei-Rgt. Oberst R i t z e r (5 Btl.) wird dem Kdt. von Warschnu, General von Cochenhnausen (Kdr.der 10.Div.) zur Verfügung gestellt.
7.) Bekanntmachung des Herrn Oberbefehlshabers:
    Durch Kdt. des rückw.Armeegebietes 530 sind der 10.Div. 10 000 Exemplare der Bekanntmchung des Herrn Oberbefehlshabers zum Anschlag in Warschau zugeführt werden.
8.) Verschlepptes Feuerwehrgerät:
    Die Feuerwehrgeräte aus Knlisch, Ostrowo und anderen Orten sind nach Warschau und Umgebung verschleppt worden. Wo solche Feuerwehrgeräte angetroffen werden, sind
    sie dem C.d.Z. zu melden, damit ihre Rückführung in die Heimtagemeinden veranlaßt werden kann.
9.) Betreten der Flugplatzanlagen Okezie und der am Westrand des Platzes liegenden Motorenfabrik ist verboten, damit das dort liegende wertvolle Material erhalten bleibt.
    Dieses Verbot gilt nicht für Einheiten, die auf dem Flugplatzgelände eingesetzt sind.

Anlage 1 Verwaltungsbestimmungen im Original vorhanden
Anlage 2 Merkblatt für das Verhalten der Whm.Ang.beim Grenzübertritt

Anlage 3 zu Besondere Anordnungen Nr. 36 für die Versorgung der 8.Armee und die rückw. Dienste.

                                                                           Regelung
                                                                             der
                                                                         Beutesammlung.

A) Bergung der Beute aus den Kämpfen zwischen Weichsel und Bzura und westl. Warschau.
    1.) Die Beutesammlung durch Bautruppen nach Anweisung des Fz.St.8 (Major Glänzel) ist wie bisher durchzuführen. Darüber hinaus übernehmen:
    2.) X.A.K. mit 221., 213. u. 50.Div. und Brignde Netze die Beutesnmmlung in dem Raum:
        Plock - Gostynin - Kutno - Sochnaczew - Blonie - Dziekanow- Polski (westl.Jablonna) - Weichsel.
        XI. A.K. die Beutesammlung in dem Raum:
        Dzieknaow-Polski - Blonie - Grodzisk - Warschau - Warschau ausschl. - Weichsel.
        XIII.A.K. in seinem Gefechtsstreifen, rückw. Begrenzung
        Gora-Kalwrja - Grodzisk (ausschl.) - Mszczonow (einschl.) - Zyrrdow (einschl.).
    3.) Die gesammelte Beute, auch die bereits in den Beutesammelstellen der Korps und Div. befindliche, ist den nächstgelegenen Beutesammelstellen zuzuführen.
        a) Es bestehen bereits:
          die Beutesammelstellen Sieradz, Warta, Aleksandrow,
                                 Ozorkow, Jezow (ostw. Brzeziny),
                                 Gostynin, Zychlin, Lowicz,
                                 Sochaczew, Kutno.
        b) Neu einzurichten sind am 30.9.39:
           vom X.A.K. Blonie,
           vom XI.A.K. Pruszkow,
           vom XIII.A.K. Zyrardow.
        Diese Sammelstellen sind von den einrichtenden K.Kdos. mit Fachpersonal und Arbeitskräften auszustatten.
        Sämtliche unter a) und b) genannten Beutesammelstellen unterstehen Major Glänzel, Fz.Stab 8, der auch den Abtransport der Beute in Verbindung mit
        Bv.T.0./A.0.K.8 regelt. Fz.Stab 8, Major,Glänzel, befindet sich ab 29.9.39 in Lodz, ehem. poln. Gen.Kdo.
4.) Reichen die den Beutesammelstellen zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte, Gespanne und Fahrzeuge nicht aus, so sind Zivilkräfte heranzuziehen. Anträge sind von den
    Beutesammelstellen an die zuständige Orts-Kdtr. zu stellen. Letztere veranlassen die Gestellung der Fahrzeuge, Arbeitskräfte und der hierzu notwendigen Bewachung.
5.) Ab 1.10.39 sind zu kommandieren:
    von Feldwerkstatt 532:
    1 Waffen-Offz. zum Mun.Lager Regny,
    1     "    "    "     "      Justynow,
    1 Feurwerker   zum Mun.Lager Regny,
    1     "        zur Beutesammelstelle Lowicz,
    1 Schirrmeister (Fz.) zur Beutesammelstelle Warta,
    ;     "                "         "          Jezow,
    von Feldwerkstatt 533:
    1 Waffen-Offz. zur Beutesammelstelle Aleksandrow,
    1     "         "         "          Sochaczew,
    1 Feuerwerker zum Mun.Lager Regny,
    1     "       zur Beutesammelstelle Ozorkow,
    1 Schirrmeister (Fz) zur Beutesammelstelle Gostynin,
    1     "               "         "          Zychlin.
    Die Kommandierten melden sich zur Einweisung am 1.10.39, 10,00 Uhr bei Major Strunz, A.0.K.8/0.Qu. in Lodz, ehem. poln.Gen.Kdo.
6.) X.A.K. übernimmt dus Mun.Lager im Walde südl. Palwiry.
7.) Sammelstellen der Armee für Beutepferde befinden sich:
    in Guzow (8 km nordwestl. Zyrardow)
    in Mlodzieszyn (8 km nordwestl. Sochaczew)
    in Nieborow (südostw.Lowicz) XI.A.K. überführt die 1500 noch in seinem Besitz befindlichen Beutepferde in die Beutepferdesammelstelle der Armee in Guzow.

B) Beute aus Warschau.
 
1.) Sammeln der Beute in Warschau durch 10.Div. Baldiger Abtransport mit der Bahn ist anzustreben. Dazu rechtzeitige Anforderung des Transportraumes beim Bv.T.O./A.O.K.8.
2.) Die bespnnnten Fahrzeuge und Kfz. der ab 29.9.39 aus Warschau abrückenden Gefangenentrunsporte sind mit poln. Führern bis zu den Gefangenensammelstellen mitzuführen,
    an denen die Transporte aufgelöst werden.(Lowicz, Skierniewic, Zyrardow, Sochaczew, Blonie am 2.10.39., Pruskov am 1.10.39.)
3.) A.Nachsch.Führer stellt am 1. und 2.10.39 den anfallenden Fahrzeugen und Kfz. auf:
       2 Nachsch.Kol.Abt.(besp.)
       2 Nachsch.Kol.Abt.(mot)
    Als Führer sind Angehörige der ehem.poln.Armee, möglichst Volksdeutsche einzuteilen.
4.) 3.1ei.Div. veranlaßt daß mit poln. Personal zugeführt werden:
     a) Die restl. besp. Fahrzeuge der nächsten Beutesammestelle siehe A),
        die Pferde anschl. der nächsten Sammelstelle für Beutepferde. Soweit für die Pferdepflege notwendig, ist das Personal von den Gefangenen in der Pferdesammelstellle
        zurückzubehalten.
     b) Die restl. Kfz. dem Kf.Zweigpark Skierniewice (hart westl.Bhf.) der ab 2.10.39, 15,00 Uhr besetzt ist.
        3.lei.Div. ist für sorgfältige Bewachung der Kfz. bis zur Abgabe, an A.Kf.Park verantwortlich. Jeder Versuch der "Ausschlachtung" von Kfz. ist zu verhindern.
5.) 3.1e.Div. meldet am 30.9.39 bis 12,00 Uhr die Zahl der in der Gefangenenkolonne der 1.Welle befindlichen Fahrzeuge und Kfz.
    Am 1.10.39 bis 12,00 Uhr diejenigen der 2.Welle
 
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