557.Infanteriedivision
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Befehle Mai 1940
Oberkommando des Heeres                                                                                                                Berlin, den 17.5.1940
Chef H Rüst und BdE
AHA Ia(I) Nr.1378/40 g.Kdos.

Bezug: OKH Gen.St.d.H.-Org.Abt.(St.)(I) Nr.625/40 g.Kdos. vom 6.5.40.

Betr.: Beschränkte Beweglichmachung der 554.-557.Inf.Div.

beschränkt
Die 554. - 557.Inf.Div. sind durch AOK 7 bis 15.6.40 beschränkt beweglich zu machen. Hierzu sind folgende Maßnahmen durchzuführen:

1.) Verstärkung der Schützen-Komp. von 6 auf 9 l.M.G.    :
    Befehl über Zuweisung des Geräts ist mit OKH Chef H Rüst u. BdE Az.72 d 60/83 AHA Fz Jn IVb(II) Nr.8750/40 g.v.8.5.40 bereits ergangen.

2.) Beweglichmachung der Inf.Regimenter:
    Die Inf.Regimenter sind durch je 1 Kolonne (rund 60 Fz) behelfsmäßig beweglich zu machen. Hierzu wurden dem AOK 7 mit OKH Gen.St.d.H.-Org.Abt.(1.St.)(I)Nr.1896 u.1897/40 geh.
    vom 6.5.40 bereits 12 Fahrkolonnen zugeteilt.
    Die Kolonne für das vierte Regiment der 555.Inf.Div. ist aus den Abgaben gem.Ziff.3.)b) zu bilden.

3.) Auffüllung und Bespannung der Artillerie:
    a) Die Artillerie der 554.-557.Inf.Div(ohne Beob.Abt.)
       wird auf folgende K.St.N. aufgefüllt:
        Stab Artl.Rgts.:    K.St.N.401 vom 1.10.37
        N.Z. "    "    :      "    551       "   
        Stab l.Art.Abt.:      "    403(o)v.  "
        N.Z.    "    " :      "    553 v.    ”
        Battr.97(p)(4 Gesch.) "    431 (Beh.)v. 15.5.40
        Stab schw.Art.Abt.    "    405(o) v. 1.10.37       
        N.Z.                  "    553    v.    "
        Battr.10cm (4 Gesch.) ”    451 (Beh.) v. .17.5.40
        Die K.St.N. gehen den Divisionen gesondert zu.

    b)Hierfür werden dem A.O.K.7 aus Resten der nach Norwegen abtransportierten Divisionen zur Verfügung gestellt:
        für 554.Inf.Div.:   l.Inf.Kol. I. R. 159,183,236           ) (vermutlich Inf.Rgt.193 statt 183)
                            die 2.Mun.Staffel des A.R.169          ) W.K.II
                            V.u.G.Trosse d. 69.Inf.Div.            )
                            3.u.4.Beh.Fahrkol./Div.Nachsch.Fhr.222 (W.Kdo.X)
        für 555.Inf.Div.:   l.Inf.Kol.I.R.307,310,324 (Hieraus     )
                                jedoch auch Aufstellung der Kol.   ) W.Kdo.
                                für viertes Inf.Rgt.d.Division)    )  III
                            l.Nachr.Kol./N.A.234(ohne Gerät)       )
                            V.u.G.Trosse der 163.Inf.Div.          )
                            5.u.6. Beh.Fahrkol./Div.Nachsch.Fhr.222(W.K.X)
        für 556.Inf.Div.:   l.Inf.Kol. I.R.334,349,359             )
                            l.Nachr.Kol./N.Ab. 222(ohne Gerät)     )
                            die 2.Mun.Staffeln des A.R.222         ) W.Kdo.
                            V.u.G.Trosse der.181.Inf.Div.          )   X
                            7.Beh.Fahrkol./Div.Nachsch.Fhr.222     )
        für 557.Inf.Div.:   l.Inf.Kol. I.R.340,345,362             )
                            l.Nachr.Kol./N.A.233                   ) W.Kdo.XX
                            die 2.Mun..Staffeln des A.R.233        )
                            die V.u.G.Trosse d. 196.Inf.Div.       )
                            8.Beh.Fahrkol./Div.Nachsch.Fhr.222 (W.Kdo.X)

    c) Die Kolonnen und Trosse werden durch Transportchef, jedoch voraussichtlich nicht vor 25.5.40 den Divisionen zugeführt.
       Hierzu teilt a) A.O.K.7 an Transportchef die gewünschten Ausladeorte mit,    
                    b) veranlaßt Wehrkreis, in dem die Kolonnen z.Zt, liegen, sofortige Transportanmeldung an zuständige Transportkommandantur.

    d) Die W.Kdös. in deren Bereich die Kolonnen und Trosse z.Zt. untergebracht sind, teilen dem A.O.K. 7 umgehend die genauen Stärken mit.
       Die Führer der Div.Reste sind durch OKW Heimatstab Nord anzuweisen, den zuständigen W.Kdo. die Stärken und Unterkunftsübersichten einzureichen.

    e) Die bei den Artl.Rgtern. vorhandenen Bespannungsstaffeln sind zur Beweglichmachung zu verwenden, die l.Artl.Kolonnen bleiben jedoch als solche bestehen.     

    f) Verwendung der zur Verfügung stehenden Kolonnen und Trosse:
        aa)Fehlendes Personal ist bei den zuständigen Ersatztruppenteilen anzufordern.
        bb)Das durch die Umgliederung freiwerdende Gerät ist bei H.Za.Ulm zur Verfg. Chef H Rüst u. BdE abzugeben. Für die Beweglichmachung etwa fehlendes
           Gerät ist bei Chef H Rüst u. BdE AHA - Fz Jn anzufordern.
        cc)Überzählige Pferde sind an Heimatpferdepark 5 abzugeben. Etwa fehlende Pferde sind bei Chef H Rüst u.BdE AHA - Jn 3 anzufordern.
        dd)Notwendig werdender personeller und materieller Ausgleich zwischen den Divisionen ist durch A.0.K.7 zu veranlassen.

4.) Ausstattung der Stellungs-Panz.Abw.Komp. 303 - 306 mit Zugmitteln.
    a) An jede der oben genannten Kompanien werden durch Chef H Rüst u.BdE AHA Ag K/M zugewiesen:
        1 Kfz. 12     bzw. Ersatz dafür
       11 Gesch.Kfz.   "     "      "
        5 s.Kräder m. Beiwagen
        4 l.Kräder
    b) Zur Wartung der Kraftfahrzeuge ist ein Feldwebel(K) oder Uffz.(K), ferner die erforderlichen Kraftfahrer bei den für die Ersatzgestellung der betr.
       Divisionen zuständigen W.Kdos. anzufordern.

5.) Die Festungspionier-Bataillone 305-308 sind mit den bei diesen Bataillonen vorhandenen Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen behelfsmäßig beweglich zu machen.
    Eine Zuweisung weiterer Fahrzeuge ist nicht möglich.

6.) Über Bildung einer Nachr.Abt. aus den vorhandenen Nachr. Komp. ergeht Sonderbefehl.

7.) Die Zuführung von Fahrkolonnen aus dem Feldheer als Div. Nachschubkolonnen wird durch Gen.St. d.H. - Gen. Qu. veranlaßt.            

8.) Aufstellung einer Vet. Kompanie.       
    a) Durch 554.- 557.Inf.Div. ist je eine Veterinärkompanie nach K.St.N.u. KAN 14l6(Beh.) vom 18.5.40 aufzustellenn.
       Die K.St.N. u. KAN gehen den Divisionen gesondert zu.   
    b)Personelle Bestimmungen:
        aa) Vet.Offiziere: Zur Besetzung der Stellen der Kp. Führer gibt Gen.St.d.H.- Gen.Qu. 4 Vet.Offz. aus dem Feldheer ab.
            Für die übrigen Vet.Offz.Stellen werden Vet.Offz.Anw. durch Chef H Rüst u.BdE AHA - V Jn zugewiesen.
            Meldung der Vet.Offz. u. Vet.Offz. Anw. am 25.5. bei W.Kdo.V Stuttgart (Wehrkreisveterinär)
        bb)Personaleinheiten;   
            Es geben je eine Personaleinheit (ausschl.Vet .Offz.) gem. K.St.N. 1416 ab:
            W.Kdo. XVIII an    554.Inf.Div.   
              "     XVII an    555. "   "   
              ”       V  an    556. "   "
              "      IV  an    557. "   "
            Abruf unmittelbar durch die aufstellenden Divisionen.
            Die personelle Einheit ist durch die abgebenden W.Kdos. mit einer Feldgarnitur Bekl. u. Ausrüstung nach KStN 1416 auszustatten.
        cc)Waffen, Gerät und Munition werden durch Chef H Rüst und BdE AHA - Fz Jn, Kraftfahrzeuge durch Ag K/M an die Divisionen zugewiesen.
        dd)Veterinärgerät:
           Wehrkreisveterinär V veranlaßt die Bereitstellung des Vet.Gerätes für alle 4 Vet.Komp. gem. K.A.N. 1416 durch Heimat Vet.Park 5.
           Fehlendes Gerät ist bei Chef H Rüst u.BdE AHA - V Jn anzufordern.
        ee)Ausstattung mit Pferden wird durch Chef H Rüst u. BdE AHA - Jn 3 mit Sonderverfügung geregelt.

9.) Beendete Aufstellung der befohlenen Maßnahmen ist durch A.O.K. 7 zum 15.6.40 an Chef H Rüst u.BdE AHA Ia(I) zu melden.   
 
Oberkommando des Heeres                                                                                                                            Berlin, den 30.Mai 1940
Chef H Rüst und BdE
AHA Ia(I) Nr.1378/40 geh.Kdos.

Bezug: 1.OKH Chef H Rüst u.BdE, AHA Ia(I)Nr 1378/40 g.K. v.17.5.40.
       2.A.0.K.7 Nr.1222/40 gK vom 19.5.40.
Betr.: Beweglichmachung der 554.- 557.Div.

I.

In Ergänzung der Bez.Verfg. sind zur beschränkten Beweglichmachung der 554.-557.Div. noch folgende Maßnahmen durch AOK 7 durchzuführen.

1.) Der Div.Stab ist gem.K.St.N.21 vom 1.1.40 umzugliedern.
2.) Es sind aufzustellen
    a) je Division eine Div.Kartenstelle gem.K.St.N.Nr.2076 vom 1.10.1938.
    b) je Inf.Rgt. 1 Inf.Radfahrzug gem.K.St.N.Nr.183 v.1.3.40.
3.) Je Div. ist in Abänderung der Bez.Verfg. eine Pz.Abw.Kp.(Stell. Pz.Abw.Kp.303 - 306).gem. KStN Nr.184 vom 1.10.37 (zu 12 Geschützen) beweglich zu machen.
4.) Die Pi.Batl. werden je Pi.Kp. zusätzlich zum Soll der KStN 711 (Lw) v.1.10.37 um je 1 Pkw, 1 Krad u. 1 Lkw. verstärkt.

II.

Zu den übrigen Vorschlägen des A.O.K.7 wird wie folgt Stellung genommen.

1.) Mit der Bildung von Granatwerfer-Kp. erklärt sich Chef H Rüst u. BdE einverstanden unter der Voraussetzung, daß die materielle Aufstellung aus Mitteln des A.O.K.7 bestritten wird.
    Pferde, Fahrzeuge Geschirr und sonstiges Gerät können hierfür nicht zugewiesen werden.
2.) Die Beweglichmachung der Beobachtungsabteilung läßt sich aus Geräte- u. Kfz.Gründen nicht durchführen.
    Es wird anheim gestellt, einzelne Teile der Beobachtungs-Abt. (Lichtmeßzüge) unter Heranziehung der gem.Bez.Verfg. zur Verfügung gestellten Kolonnen beweglich zu machen.
3.) Mit einer Umgliederung der Werkstatt-Kp.(bisherige K.St.N.3 (B.O.) in eine Werkstatt-Komp.gem.K.St.N.1052 v.1.10. 37 ist Chef H Rüst u.BdE einverstanden.
    Zusätzlich materielle Ausstattung kann hierfür nicht überwiesen werden.
4.) Die Stell.Art.Abt.806, 807 u. die Stell.Battr.272 u. 282 können vorerst aus Mangel an Kfz. nicht - auch nicht beschränkt -beweglich gemacht werden.
5.) Die übrigen Vorschläge auf Änderung bisher gültiger K.St.N. können mit Rücksicht auf die Geräte und Kfz.-Lage nicht durchgeführt werden.

III.

Durchführungsbestimmungen.

1.) Personelle Bestimmungen
    a) Für die Stelle des 2.Gen.St.Offz.(Ib) können Gen.St.Offz. nicht zugewiesen werden.
    b) Für die Besetzung der San.Offz. gem.K.St.N.Nr.21 sind von W.Kdo.IV,XX,XXI u.W.B.Prag in Verbindung mit A.O.K.7 Vorschläge unter Angabe von Dienstgrad, Namen,
       bisheriger Dienststellung an den Heeres-Sanitäts-Inspekteur vorzulegen.   
    c) Die Stelle des 2.Vet.Offz. bleibt unbesetzt.
    d) Bedarf an Beamten und sonstigem Personal ist durch die Divisionen bei den für die Ersatzgestellung zuständigen W.Kdo. anzufordern.
2.) Materielle Bestimmungen.
    Mehrbedarf an Waffen und Gerat ist den Armee-Parken zu entnehmen.
    Gerät für Div.Kartenstellen wird durch Sonderbefehl Chef H Rüst u.BdE AHA-Fz In zugewiesen.
    Kfz. werden gemäß Sonderbefehl Chef H Rüst u.BdE AHA-Ag K(M) bis 10.6.4 0 zugewiesen.
 
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