| Befehle Mai 1940 |
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Chef
H Rüst und BdE
Berlin,
den 23.Mai 1940 AHA Ia(I) Nr. 1530/40 g.Kdos. Bezug: Gen.St.d.H.Org.Abt.(1.St.)(I) Nr.731/40 g.Kdos.v. 20.5.40. Betr.: Aufstellung der 6.Geb.Division. 1.) Unter Verwendung bereits bestehender Truppenteile und Einheiten wird die 6.Geb.Division aufgestellt. 2.) Welche bereits bestehenden Truppenteile u. Einheiten des Feldheeres zur 6.Geb.Div. treten, wird später gesondert befohlen. 3.) Es sind bis 4.6. neuaufzustellen: a) durch W.Kdo.XVIII (durch Fernschreiben voraus) Kdo.6.Geb.Div. gem. K.St.N. u. K.A.N. 59 v.1.4.40(geht gesondert zu) Kradmeldezug " ” " 1067 v. 1.10.38 (handschriftlich gestrichen und durch anderen KStN Nr ersetzt aber nicht leserlich) Geb.Div.Nachr.Abt.91 zu: Stab Geb.Nachr.Abt. (tmot) gem.K.St.N.u.KAN 809 v.1.10.37 Geb.Fsp.Kp.(tmot) " " " 836 v.1.10.37 Geb.Fu.Kp.(tmot) " " " 863 v.1.10.37 l.Geb.Nachr.Kol.(mot) " " " 879 v.1.10.37 Geb.Pi.Batl.91 zu: Stab Geb.Pi.Btls.(tmot) " " " 706 v.1.7.36 Nachr." " " " " " " 784 v.1.10.37 l.Geb.Pi.Kol.(mot) " " " 746 v.1.10.38 Div.Nachsch.Führer 91 (tmot)a " " " 1202a(Beh.) v.9.3.40 Geb.Nachsch.Kp.91 " " " " 1254 v.1.10.37 b) Durch W.Kdo.XVII 1 Wettertrupp gem. K.St.N.u.K.A.N. 531 v. 8.5.40 4.) Die Aufstellungsorte sind umgehend an Chef H Rüst u.BdE AHA Ia(I) zu melden. 5.) Auf Innehaltung des kurzfristigen Termins wird entscheidender Wert gelegt. B. Durchführungsbestimmungen.
I.) Durchführung der Neuaufstellungen:1.) Personelle Bestimmungen. a) Div.Kdr., Nachr.Abt.Kdr. u. Pi.Btl.Kdr. werden durch OKH PA befohlen. b) 1.u.2. Gen.Stb.Offz. werden durch Gen.St.d.H.- befohlen. c) Div.Adjutant und die Nachsch.Führer sind dem HPA vorzuschlagen. d) Die San.,-Vet., Ing.u.W.Offz.Stellen des Div.Stabes werden auf Vorschlag d.San.-Vet.-Truppening.-Jnsp bzw. Feldzeugmeister durch OKH/PA besetzt. e) Die Heeres Justizbeamten - ein Richter u. ein Urkundsbeamter werden durch den Oberstkriegsgerichtsrat des Dienstaufsichtsbezirkes 4 in Wien I, Stubenring I zugewiesen, dem der Aufstellungsort des Div.Stabes durch W.Kdo.XVIII mitzuteilen ist. f) Div.Pfarrer. u. Küster werden durch Chef H Rüst u.BdE AHA Ag EH Gr.Seelsorge zugewiesen. g) Der technische Beamte für N.A.91 wird durch Chef H Rüst u.BdE.AHA/ Jn T, der Funkmeister durch AHA-Jn 7 zugewiesen. h) Techn. Beamte(Pi) u. Schirmeister (Pi) werden durch In 5 zugeführt. i) Das übrige Personal ist durch das aufstellende W.Kdo.zu stellen. j) Für die Aufstellung der Teile des Pi.Btls.91 kann W.Kdo.XVIII Personal bis zu 50% der Gesamtstärke bei W.Kdo.VII anfordern. k) Stämme für N.A.91 aus dem Feldheer können nicht gestellt werden. 2.) Materielle Bestimmungen.
a) Waffen, Gerät u. Munition werden durch Chef H Rüst u.BdE AHA Fz In zugewiesen. b) San. u.Vet. Gerät ist durch Wehrkreisarzt bzw. Wehrkreisveterinär XVIII bereitzustellen. c) Das aufzustellende Gericht ist durch Oberstkriegsgerichtsrat des Dienstaufsichtsbezirkes 4 in Wien aus dessen Vorräten mit einer vollständigen Sammlung der Mob. Erlasse auszustatten. Für die Tätigkeit des Oberstkriegsgerichtsrats gilt Erlaß OKH Chef H Rüst u. BdE v.17.11.39 Nr. 1693/40 g.HR IIa sinngemäß. d) Kraftfahrzeuge werden durch Chef H Rüst u.BdE AHA. Ag K/M zugewiesen. e) Pferde u. Tragtiere werden durch Chef H Rüst u. BdE AHA - In 3 zugewiesen. f) Bekleidung und Ausrüstung. aa) Alle übertretenden Einheiten bringen ihre gesamten Bestände mit. Beim bisherigen Wirtschaftstruppenteil usw. dürfen keine Stücke zurückbehalten werden. Sinngemäß sind auch einzelne versetzte Uffz. u.Mannsch. vollzählig mit feldbrauchbaren Beständen auszustatten. bb) Verschiedene Ausstattung - Gebirgsbekleidung oder für Flachlandtruppen - muß gegebenenfalls bei der Kürze der Zeit in Kauf genommen werden. Durch Austausch ist für Gleichmäßigkeit im Anzug innerhalb der Einheiten zu sorgen. cc) W.Kdo.XVIII fordert den Bedarf für die Neuaufstellungen sofort beim Heeresbekleidungsamt München an. Zweitschrift der Anforderung ist BdE/Bekl. vorzulegen. Überschießende Bestände des Wehrkreislagers sowie die Stücke der Stämme sind anzurechnen. Es dürfen nur die Stücke angefordert werden, die auf Grund der K.St.N. in Verbindung mit den A.N. zuständig sind. Genaue Berechnung ist unerläßlich. g) Vorschriften sind dem Bestand des Wehrkreises au entnehmen. Fehlende Vorschriften sind bei Chef H Rüst u.BdE AHA -Stan/H.Dv. anzufordern. 3.) Die beendete Aufstellung ist an Chef H Rüst u.BdE AHA Ia(I) zu melden. |
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