| Befehle Februar 1945 |
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Generalkommando I.A.K.
K.Gef.St., 9.2.1945 Abt.Ia Nr.535/45 geh. K o r p s b e f e h l Nr.15. für das Einschieben der 93.Inf.Div. 1.) 93.I.D. wird am 8.2.45 beginnend, Generalkommando I.A.K. zugeführt und unterstellt. Die Div. wird zwischen 218. und 126.I.D. eingeschoben und übernimmt in HKL zunächst 2 1/2 Btl.-Breiten vom rechten Flügel 126.I.D. Trennungslinien: Zwischen 218. und 93.I.D.: Die bisherige Grenze zwischen 218. und 126.I.D. bis Pkt.20.9 hart NO Kalnenieki (D G 3 d) - Pkt.48,0 (D E 5 c). Zwischen 93. und 126.I.D.: Klabji (126.) - Wegegabel Nordwestecke Zemturi-Wald - Südwestspitze Wald westl.Libarti - Bhf.Paplaka (93.) - Pkt.56.1 (E F 9 a) - Pkt.27,9 (E F 6 a) - Ostrand Raibamuiza. 2.) Es werden der Div.zugeführt: a) Durch Gen.Kdo.X.A.K.: G.R.273 und II. u. III./A.R.193, am 8.2. beginnend, im Landmarsch. Das Rgt. geht zunächst im Raum D G 9, D H 3 und E H 1 zur Rast über. 218.I.D. veranlaßt hierzu Freimachen der erforderlichen Rasträume. II. u.III./A.R.193 sind in der Nacht 8.&/9.2.45 durch 93.I.D., über Mezamuiza (D J 2), Bulijukrogs (E H 7 d), Upenieki (E H 5 a) in ihre neuen Stlelungsräume heranzuziehen. Verkehrsregelung hierzu durch 218.I.D. G.R.272 mit 1 Btl. und Rgts.-Truppen nach Herauslösen aus Front in Nacht 10./11.2 im Laufe des 11.2.45, letztes Btl. im Laufe des 12.2.45. Zuführung im Landmarsch über Cauri (D G 7 a). b) Im E.-Transport: G.R.270 sowie Rest der Artillerie und sämtliche übrigen Teile der Div. einschl.Versorgungstruppen. 3.) Ablösungsplan. 126.I.D. löst Nacht 9./10.2.45 mit G.R.273 und I./G.R.270 die im neuen Abschnitt der 93.I.D. befindlichen div.-eigenen Teile heraus. Zuführung der Btle. im Einvernehmen zwischen beiden Divisionen. Verantwortlich für die Ablösung 126.I.D. Die freiwerdenden Teile 126.I.D. stehen dieser zur BEsetzung der Tiefe des Div.-Abschnitts zur Verfügung. 4.) Befehlsübernahme durch 93.I.D. im neuen Abschnitt 10.2.45, 06,00 Uhr. 5.) 93.I.D. gliedert die nicht in der HKL eingesetzten Teile so in der Tiefe, daß die rückw.Stellungen bis zur Vartava besetzt werden. Das ab 11.2.45 gemäß Ziff.2)a in Zuführung befindliche G.R.272 vebleibt als Armee-Reserve im Raum D G 6, 9 und E H 1. Fernsprechanschluß an 218.I.D. (E H 1 c). Freimachen der erforderlichen Unterkünfte durch 218.I.D. 6.) Über Einsatz der Artillerie ergeht Sonderbefehl durch Art.Kdr.401. 7.) Die im neuen Abschnitt 93.I.D. eingesetzten Pak und Sturmgeschütze der 126.I.D. sind bis EIntreffen Pz.Jg.Abt.193, voraussichtlich 10.2., in bisherigen Einsatzräumen zu belassen; sie werden 93.I.D. mit Befehlsübernahme unterstellt. Mit Befehlsübernahme 93.I.D. wird die im Raum Virpini (E H 6 b) stehende Bttr.Sturmgesch.BRig.226 auf Zusammenarbeit mit 93.I.D. angewiesen. 8.) 93.I.D. hat alle Trosse und rückw.Teile in den vorhandenen rückw.Stellungen so unterzubringen, dass sie diese verteidigen können. 9.) Verkehrsregelung für Marschbewegungen aus Raum X.A.K. bis zur Korpsgrenze (Cauri) druch X.A.K., im Korpsbereich nördl.Eisenbahnlinie westl.des Vartava-Abschnitts durch Feldgend.Trupp 401. im Bereich 218. und 126.I.D. durch diese Divisionen. 10.) Div.Gef.Std. 93.I.D. im Wald südl.Lubaskrogs bei Pkt.55,3 (E G 5 d). 11.) N.A.41 stellt Fernsprech-. Fernschreib- und Funkverbindung zu 93.I.D. sicher. 12.) 93.I.D meldet: a) Laufend Eintreffen ihrer Teile, b) baldmöglichst beabsichtigte Gliederung einschl. aller Teile im rückw.Div.-Gebiet, c) Laufend Stand der Ablösung. |
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Generalkommando I.A.K.
K.Gef.St., 9.2.1945 Abt.Ia Nr.146/45 geh.Kdos. 1.) Infolge vorgesehenen Abtransportes 93.InF.Div. ins Reich entfallen die Befehlsübernahme durch 93.I.D. gemäß Korpebefehl Nr.15 (Gen.Kdo.I.A.K., Ia Nr.535(45 geh.v.9.2. Ziff.4) sowie die gemäß Ziff.1.) befohlenen Trennungslinien. 2.) 126.Inf.Div. behält Befehl in ihrem bisherigen Abschnitt bei. Zur Durchführung der befohlenen Ablösung gemäß Korpsbefehl Nr.15 Ziff. 3.) werden ihr unterstellt: Gr.Rgt.273 mit allen Teilen, Stab mit Rgt.-Truppen und I./Gr.Rgt.270, II. u.III./A.R.193, Stab und 1./Pz.Jg.Abt.193. 3.) Stab 93.I.D. mit Nachr.Abt.193 und allen sonstigen bisher auf dem Gefechtsfeld eingetriffenen Teilen wird mit sofortiger Wirkung in den Raum Libau verlegt. Regelung der Unterbringung durch Festungs-Kommandant Libau, zu dem Vorkommando beschleunigt zu entsenden ist. 4.) Alle noch im Antransport befindlichen Teile werden durch AOK 18 in den Ausladeräumen angehalten. Soweit Teile von den Ausladebahnhöfen im Vorziehen sind, sind sie durch die Div. anzuhalten und in den derzeitigen Räumen behelfsmäßig unterzubringen. Mit Rückunterstellung der gemäß Ziff.2.) der 126.I.D. unterstellten Teile der Div. ist erst nach Zuführung von Ablösungskräften zu rechnen. 5.) 93.I.D. entsendet sofort Verbindungs-Kommando zur Heeresgruppe Kurland/O.Qu. NT in Libau (Oberslt.i.G.Sachsse) mit Seetransportanmeldungen für die gesamte Div., getrennt nach E.- und E.-Staffeln gem.Merkblatt für Truppentransporte mit Schiffen von November 1944 (H.Gr.Nord, Ia Nr.11700/44 geh.) in 4facher Ausfertigung. 93.I.D. stellt ferner mit sofortiger Wirkung bis auf weiteres 1 Odr.Offz. zur 126.I.D. ab: 6.) Für den Bereich des Gen.Kdo. erhält der Abtransport der 93.I.D. die Tarnbezeichnung "Silberstreif". |
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