| Befehle März 1943 |
| Okdo.der Heeresgruppe Mitte,
H.Qu. den 3.3.1943 Abt.Ic/A.O.Nr.307/43 geh. Betr.: Ferngespräch des Heeres Gen.St.d.H./Abt.Fremde Heere Ost. Die Unterstellung je eines geschlossenen zbV-Verbandes nach Art des Lehr-Rgt.Brandenburg zbV 800 unter die Heeresgruppen ist zweckmäßig. Es iwrd jedoch darauf hingewiesen, daß die Verwendung derartiger Verbände in erster Linie bei eigenen Angriffshandlungen Erfolg verspricht. Bei fest geschlossenen Fronten ist ein unbemerktes Durchschleusen von Kräften in Volltarnung fast nirgends möglih. Während der Abwehr können zbV-Verbände nur im rückwärtigen Gebiet gegen Banden verwendet werden. Es wird daher vorgeschlagen, die zur Verfügung stehenden z.b.V.-Verbände schwerpunktmässig den Heeresgruppen zuzuteilen, bei denen größere Angriffshandlungen beabsichtigt sind. Da die besondere Verwendungsart derartiger Verbände bei den Kommandobehörden noch nicht allgemein bekannt ist, erscheint es notwendig, daß durch OKH genaue Anweisungen für den Einsatz herausgegeben werden und daß der Einstz in jedem Fall der Genehmigung durch die Heeres-Gr. bzw. des OKH bedarf. Besonders wichtig ist es auch darauf hinzuweisen, daß der Einsatz von zbV-Verbänden zeitlich begrenzt sein muß, da die Truppe sich sonst erfahrungsgemäß im infanteristischen Normaleinsatz verblutet. Für das Oberkommando der Heeresgruppe Mitte Der Chef des Generalstabes gez.Krebs. |
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