| Befehle Dezember 1944 |
| Auszugsweise Abschrift D i v i s i o n Nr.192 Gnesen, den 4.12.1944 Abt.Ia/IIb Nr.2382/44 geh. Bezug: 1.) OKH Chef H Rüst u.BdE AHA-Stab Ia (3) Nr.9218/44 g.Kdos. II.Ang. vom 22.11.44. 2.) Stellv.Gen.Kdo.II.A.K.(W:Kdo.II) Ib-E (I) Nr.2647/44 g.Kdos.(221) v.29.11.44 Betr.: Verlegung ungarischer Ersatzeinheiten in den Bereich der Division. I. In den Bereich der Division werden in nächster Zeit 4-6 Komp. als geschlossene Einheiten mit ihren Ausbildern verlegt. II. Entsprechend den hier vorliegenden Meldungen der Rgt. ist die Unterbringung nach folgendem Plan vorzubereiten: pp.... Gren.A.Btl.94, Ostrowo je 2 Komp. in Stärke von 200 Mann pp.... oder je Batl. 1 Komp. mit 300 Mann. III.Bis zum Erscheinen endgültiger Bestimmungen ge1ten folgende Richtlinien für Rechtsstellung und Versorgung I. Rechtsstellung. 1.) Die ungarischen Einheiten unterstehen grundsätzlich der deutschen Kommandogewalt. 2.) Die ungarischen Soldaten unterliegen deutschem Strafrecht wie deutsche Wehrmachtangehörige. Statt auf Verlust der Wehrwürdigkeit zu erkennen, ist ihnen das Recht zum Tragen der deutschen Orden und Ehrenzeichen zu entziehen. Rangverlust ist nicht zu verhängen. Bei Verhandlungen der deutschen Kriegsgerichte ist ein Angeeöriger der ungar. Einheit als Beisitzer zu berufen. 3.) Die ungar.Soldaten unterliegen dem deutschen Disziplinarstraf- und Beschwerderecht, soweit deutsche Vorgesetzte zur disziplinaren Erledigung zuständig sind. Ist innerhalb der Einheit ein ungar.Disziplinarvorgesetzter zuständig, so ist nach ungar. Recht zu verfahren. 4.) Festnahmerecht. Ungar. Soldaten können wie deutsche Soldaten vorläufig festgenommen und in Untersuchungshaft genommen werden. 5.) Dcutches Personal in ungar. Einheiten verbleibt unter deutschem Disziplinarstrafrecht. 6.) Deutsche Soldaten sind ungarischen Offizieren und Unteroffizieren die gleiche Achtung wie deutschen Vorgesetzten schuldig. Ihren Anweisungen im Dienst haben sie Folge zu leisten. II. Verwaltungsbestimmungen. Es ist sinngemäss nach den Bestimmungen H.V.Blatt 43, Teil B Nr.556 zu verfahren. gez. Schroeck Gren.Ausb.Rgt.32 Ostrowo, den 7.12.44. Abt.IIb Nr.1384/44 geh. Obige Kußzugsweise Abschrift wird zur Kenntnis und Beachtung übersandt. |
| D i v i s i o n Nr.192
Gnesen, den 10.12.1944 Abt.Ia Nr.2426/44 geh. Betr.: Umgliederung und Neuaufstellung von E-Einheiten in der Div. Bezug: W.Kdo.XXI., Abt.Ib/A - Ia Nr.16007/44 geh.v.6.12.1944 Zusätze der Division. zu V Dienstanweisung für Artl.Regts.Kdr.folgt. zu VI Das Unterstellungsverhältnis und die neuen Bzeichnungen, wie in VIa und b der Bezugsverfügung befohlen, treten ab 16.12.44 in Kraft. Eine Änderung der Unterstellung ist in Aussicht genommen, sobald die Verlegung des Gren.E.u.A.Batl.96 aus Krotoschin nach Posen möglich ist, was z.Zt.nicht der Fall sein kann. zu VIII Die Durchführung der mit der Umgliederung notwendig gewordenen Verlegungen ist mit Div.Nr.192, Ia Nr.2385/44 geh.v.6.12.44 befohlen. zu IXa Nach Anrechnung der mit den beiden E-Batlnen. überwiesenen Offizieren ist das dann nich bleibende Fehl aufgeschlüsselt nach den nunmehr bestehenden Einheiten zum 20.12. der Division Abt.IIa zu melden. zu IXb Fehlendes Personal der Sonderlaufbahnen, Waffenmeistergehilfen und Gerät- und Munitions-Uffz., sind bis zum 20.21.44 bei der Division ABt.Ib anzufordern. zu IXc Das Fehl an Stammpersonal, das nach weitestgehender Auffüllung durch eigenes Personal noch bleibt, ist zum 20.12., aufgeschlüsselt nach Einheiten und getrennt in Ausbildungs- und FUnktionspersonal der Div.Abt.Ia zu melden. Bei der Aufstellung der Regts.-E-Einheiten ist zunächst gem.Anlage 1 der Bezugsverfg.zu verfahren und bei jeder A.-Komp. 1 Gen.Zug aufzustellen. zu Xa Waffen, Gerät und Munition. Ausstattung mit Waffen, Gerät und Munition erfolgt durch Wehrkreiskommando XXI/Fz.Kdo.gem.Verfg.O.K.H.Fz.In Abt.4 A/b(3) Nr.19800/44 geh.v.5.7.44. Nur das notwendigste Fehl an Waffen, Gerät und Fahrzeugen sowie Munition ist unter Angabe von Soll und Ist nach der zust. K.A.N., einheitsweise, getrennt nach Gerät-Klassen und Stoffgliederung in zweifacher Ausfertigung bis zum 20.12.44 bei der Div.Abt.Ib anzufordern. Zum gleichen Termin legen die Einheiten eine Waffen-Gerät und Fahrzeug-Bestandsmeldung und eine Munitions-Bestandsmeldung über die vom Gren.Ers.Batl.96 und Gren.Ers.Batl.458 mitgebrachten Waffen und Geräte sowie Munition in zweifacher Ausfertigung vor. zu Xb Anforderungen über Dienstssiegel und STempel sind bis zum 20.12.44 der Div.Abt.Ib in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. zu XI Änderungen zur STammtafel sind nach durchgeführter Umgliederung zum 20.12.44 der Div.Abt.Ia vorzulegen. zu XII Über den Stand der Umgliederung Meldung an Div.Abt.Ia zum 14.12.44, 16.00 Uhr. |
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