| Befehle, Meldungen etc. September 1944 |
| Armeeoberkommando 19
A.H.Qu., den 10.9.1944 Ia Nr.9275/44 g.Kdos. Bezug: Oberkommando Heeresgruppe G, Ia Nr.2597/44 gKdos. An Kr.Tgb. 1.) In den Schwerpunkten der Weststellung sind Sicherungskräfte eingesetzt mit der Aufgabe, einen durch die Front schnell durchbrechenden Feind abzuschlagen, ein Festsetzen des Feindes in der Weststellung oder ein Durchbrechen dieser Stellung zu verhindern. Eigenmächtiges Abziehen dieser Sicherungskräfte durch Kommandobehörden des Westheeres ist daher grundsätzlich verboten. 2.) Da die Sicherungskräfte für diese Aufgabe nicht ausreichen, hat Ob.West befohlen, das alle in der Nähe des Westwalles oder der Weststellung untergebrachten Stäbe, Versorgungstruppen, rückwärtigen Dienste usw. alle nur irgend verfügbaren Kräfte zu Alarmeinheiten zusammenzufassen und zur Sicherungs des Westwalles (Weststellung) im Einvernehmen mit dem örtlichen Abschnittskommandanten einsetzen. Unterstellunsgverhältnisse werden nach Einsatz geklärt. Soweit noch keine Abschnittskommandanten einsetzen. Unterstellungsverhältnisse werden nach Einsatz geklärt. Soweit noch keine Abschnittskommandanten eingesetzt sind, sind geeignete Stabsoffiziere durch die Kommandobehörden hierzu zu bestimmen. 3.) Zur Vorbereitung der planmäßigen Besetzung des Westwalles nach der Weststellung durch das Westheer wird befohlen: a) Die Korps lassen sofort in ihren Abschnitten (siehe anliegende Karte) die rückwärts ihrer Front befindlichen Stellungen des Westwalles und der Weststellung erkunden. Hierzu sind Erkundungskommandos unter Führung von Offizieren, Personaleinheiten der Artillerie, Pionier-Offizieren und Pionier-Kommandos zu entsenden die rückwärts der augenblicklichen Kampffront den Verlauf der Stellung (siehe Karte) feststellen, Verbindung mit den Sicherungsbesatzungen der Wehrkreise V und XII aufnehmen und sich von diesen einweisen lassen. Jedes Korps und jede Division muß ein völlig eingewiesenes Verbindungskommando Westwall haben, das bei Tag und Nacht Führung und Einweisung in die zu besetzenden Stellungsabschnitte sicherstellt. b) In Verbindung mit der Division 405 (Gef.Stand Strassburg) bzw. den der Division unterstellten Regimentern sind schnellstens einfache Skizzen als Unterlagen für die Besetzung der Stellung anzufertigen und an die in Frage kommende Truppe auszugeben. Gefechtsstände müssen bekannte sein, gleichfalls die Nachrichtenverbindungen. Rgt.- und Btl.-Gef.Stände der Div.405 sind der Armee noch nicht bekannt. Soweit sie in den nächsten Tagen festgestellt werden, werden sie umgehend den Korps mitgeteilt. Die Korps sind aber angewiesen, von sich aus die Rgt.- und Btl.-Gef.Stände der Sich.-Besatzungen in ihren Abschnitten zu entsenden. 4.) Auf Beschleunigung aller Maßnahmen wird besonders hingewiesen. Die Korps, Divisionen usw. melden bis 12.9., 8.00 Uhr: a) Stärke und Einsatzorte der in Nähe der Weststellung bzw. des Westwalles aufgestellten Alarmeinheiten gemäß Ziffer 2. b) was zu Ziffer 3 (nur für Korps) veranlasst worden ist. Die nach dem 12.9. getroffenen Maßnahmen sind jrweils in der Tagesmeldung aufzunehmen. 5.) Die Durchführung der Befehle ist durch besondere Organe zu überwachen. Von der Armee werde ich selbst Offiziere und Überwachungskommandos bestimmen und einsetzen. sich |
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