| Befehle, Sprüche etc... Juni 1940 |
| Anlage zu Armeebefehl A.O.K.12 v.20.6.1940 Aufstellung von Armee-Gefangenensammelstellen: Unterkunft: Bewachung durch: ----------------------------------------------------------- St.Menehould l./Ldsch.Btl. 763 Revigny 4./Ldsch.Btl. 763 Bar le Duc 3./Ldsch.Btl. 763 St. Dizier 2./Wach Btl.602 (später 2./Ldsch.Btl.763) Neufchateau 2./Wach Btl. 617 Joinville l./Ldsch.Btl.562 Chaumont 3./Wach Btl.617 Langres l./Wach Btl.617 Gray 1 Btl. oder Abtl. des XIII. A.K. Besancon 1 Btl. oder Abtl. des XIII. A.K. Dijon 1 Btl. oder Abtl. des III. A.K. Laignes 1 Btl. oder Abtl. des XI. A.K. Semur 1 Btl. oder Abtl. des XI. A.K. |
| Armeeoberkommando 12
A.H.Qu., den 30.6.1940 -unleserlich- Nr.1325/40 off. B e f e h l Nr.4 für Gefangenen- und Flüchtlingswesen, A) Gefangene. ) A.Gefangenensammelstelle Joinville wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst. ) Sämtliche A.Gef. Sammelstellen führen mit sofortiger Wirkung die Bezeichnung „Gefangenenlager". ) Die im Bereich der 12.Armee befindlichen Gefangenen werden Zug um Zug durch den Kdr. der Kriegsgefangenen beim Chef der Militärverwaltung in Frankreich übernommen werden. Hierzu werden diesem sämtliche Landesschützen-Bataillone und Kdtr.des Gef.Auffanglager Nr.-unleserlich-mit 1.7. unterstellt. Bis zur endgültigen Übernahme erhalten diese Einheiten ihre Befehle weiter durch Kdt.r.A. ) Die Übergabe der Gefangenen an die Militärverwaltung regelt im Einzelnen ein von der 12.Armee aufgestellter Sonderstab. Leiter: Hptm.Beier Kdeur.Ldsch.Btl.758 dazu Hptm. Waltke vom Kdt.r.A. der 12.Armee und je 1 Offz. von noch zu bestimmenden Div. Sitz: Langres (über Ortskdtr. I/649 zu erreichen). ) Aufstellung von Gefangenen-Abteilungen und deren Einsatz in der Wirtschaft. Zur Wieder-Ingangsetzung der Wirtschaft der besetzten Gebiete,insbesondere zur Einbringung und Sicherung der Ernte werden in starkem Maße durch die Militärverwaltung, die in Kürze das gesamte besetzten Gebiet übernehmen wird, Kriegsgefangene eingesetzt werden. Als Vorarbeit sind bis spätestens 5.7.40 - 24.00 Uhr im Bereich der 12.Armee 23 Kriegsgefangenen-Abteilungen verschiedener Art zu bilden. Einzelheiten über Zahl und Gliederung der auf zustellenden Abteilungen siehe Anlage 1 und 2. Die mit der Aufstellung beauftragten bzw. die durch die Gen.Kdos. zu bestimmenden Einheiten verbleiben als Bewachung bei den von ihnen aufgestellten Abteilungen. Die von der Truppe gestellten Einheiten werden beschleunigt durch Landesschützen--Kompanien der Militärverwaltung abgelöst werden. d) Die Gen.Kdos. sind dafür verantwortlich, daß auch bei Umgliederungen (1) die Aufstellung (2) die Bewachung und der Einsatz der Gefangenen-Abteilungen und Gefangenenlager stets gewährleistet ist. Ablösungen sind dem A.O.K.12/O.Qu. unter Angabe des neuen Truppenteiles jeweils zu melden. e) Die aufzustellenden Abteilungen - (ohne die in St.Menehould) - werden durch den Kommandanten des Kriegsgefangenenlagerbezirkes -unleserlich- Oberst v. Both in Langres, die in St.Menehould auf gestellten Abteilungen durch den Kdt. der Kriegsgef .Lagerbez. II. Oberst von Alt-unleserlich- in Reims, bei den Gefangenenlagern abgerufen werden. Die Lagerkommandanten haben für. beschleunigte Zuführung der Abteilung an die erbetenen Arbeitsplätze zu sorgen; Falls erforderlich sind Kw.Kolonnen einzusetzen. Spätestens am 8.7. früh müssen sämtliche Abteilungen eingesetzt sein. f) Sämtliche Lagerkommandanten haben darüber hinaus in der Umgebung der Gef.Lager ihre Gefangenen zur Einbringung der Ernte, vor alle zunächst zum Abmähen der verdorrten Wiesen einzusetzen. Jeder Lagerkommandant hat seine Gefangenen ständig den in näherer und weiterer Umgebung liegenden Truppenteilen und zivilen Behörden zur Arbeit anzubieten. Nur so wird es gelingen, die Wirtschaft zum Nutzen des Reiches wieder in Gang zu bringen. Aufstellung und Übernahme der Gef. Abteilungen durch die Kommendanten der Kriegsgefangenenlagerbezirke ist dem A.O.K.12/O.Qu. zu melden. Sichtung der Gefangenen. Es werden nach Deutschland abgeschoben werden: (1) sämtliche Berufsoffiziere (2) sämtliche Reserveoffiziere, soweit sie nicht den unter b) genannten Berufsgruppen angehören, die im besetzten Gebiet benötigt werden. Außer der mit Befehl Nr.3 für Gefangenen- und Flüchtlingswesen", Ziffer 3 befohlenen Sichtung der Gefangenen (Ärzte, Tierärzte,Ingenieure), für deren Meldung der Termin auf den 3.7.40 - 20.00 Ulm vorverlegt wird, sind in sämtlichen Gefangenenlagern zahlenmäßig zu erfassen und zum gleichen Termin zu melden: -unleserlich- folgende Berufsgruppen. Landwirte Techniker Straßenbauarbeiter Eisenbahnarbeiter Brückenbauarbeiter San.-Personal Veterinär-Personal. Bäcker Fleischer Schneider Schuster- und Sattler : Köche Barbiere (III)Aktive und Reserveoffiziere (einschl. Fähnriche), " " " San.Offiziere " " " Vet.Offiziere (aktive und Reserveoffiziere getrennt). Berufs-Unteroffiziere. Berufs-Unteroffiziere sind in den Gef.Lagern ebenso wie die Offz. von den Mannschaften abzusondern, Flüchtlinge. In teilweiser Abänderung der im „Befehl Nr.2 für Gefangenen- und Flüchtlingewesen" vom 25.6.40 befohlenen Linienführung gilt als H Auffanglinie die gegen sämtliche Flüchtlinge (auch Belgier, Holländer und Luxemburger) zu sperren ist, die Linie: Unterlauf der Loire bis Blcpe? (20 km südostw. Tours) - Demarkationslinie bis St.Laurent Übergang der Straße Morez-Nyon über die schweizer Grenze. Die in Ziffer 1 des Befehls Nr.2 befohlene Linienführung der Sperrlinie ist wie folgt aufrechtzuerhalten: Wasserlinie der Somme von der Mündung bis ostwärts Ham, Kanal de St. Quentin bis zur Oise, Wasserlauf - der Oise bis westlich Chauny, Kanal de l´ Aisne a l’Oise Wasserlauf der Aisne bis St.Menehould, Bahnlinie St.Menehould -St.Dizier, Marne, Kanal de la Marne a la Saone, Flußlauf der Saone bis 10 km ostwärts St. Jean de Losne, C. du Rhone bis zur Schnittlinie mit der Demarkationslinie. - Übergang der Straße Morez-Nyon über die schweizer Grenze. Die mit Befehl Nr.2 mit der Sperrung der Sperrlinie beauftragten Korps belassen ihre Sicherungen in den befohlenen Abgchnitten (siehe Befehl Nr. 2, Ziffer 2 a-c ) unter Berücksichtigung wenig geänderten Linienführung. Die von Vouziers bis St. Dizier- stehenden Sicherungen des XVII.A.K. sind nach Ablösung durch Kräfte des Militärbefehlshabers in Frankreich unter Meldung an A.O.K.12/O.Qu. herauszuziehen. Die Absperrung der Demarkationslinie ( = Auffanglinie) und der Sperrlinie muß auch während der Umgruppierung jederzeit gewährleistet sein. Es muß in Kauf genommen werden, daß einzelne Truppenteile unter Umständen vorübergehend zurückbleiben. Unbedingt erforderliche Ablösungen sind rechtzeitig bei A.O.K,12/O.Qu, zu beantragen. Belgische, holländische und luxemburgische Flüchtlinge, die sich bereits zwischen der Demarkationslinie und Sperrlinie befinden, können in kleinen Gruppen in ihre Heimatgebiete weitergeleitet werden. Der in Befehl Nr.3 bekanntgegebene Abschub holländischer, belgischer und luxemburgischer Flüchtlinge mit Flüchtlingszügen entfällt. -unleserlich- Nr. 1325/40 Übersicht der Gef. Lager der 12, Armee und der aufzustellenden Kriegsgefangenen - Abteilungen Lager Lagerbewachung durch Art und Zahl Aufstellung und spä- Bemerkungen der aufzustellenden Gef. tere Bewachung der. Gef. Abteilungen Abt. erfolgt durch ======================================================================================================================= St.Menehould 1./Ldsch.Btl.763 1 Allg. Abt. l./Ldsch.Btl.562 Gesamtleitung der 1 Landw. Abt. 3./Ldsch.Btl.763 Aufstellung durch Stab/Ldsch.Btl.763 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- St.Dizier l./Wa.Btl.602 1 Allg. Abt. 2./Ldsch.Btl.763 Ges.Leitung der 1 Landw.Abt. 3./Ldsch.Btl.562 Aufstellung durch 1 Pi. Abt. 3./Ldsch.Btl.758 Stab/Wa.Btl.602 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Chaumont 3./Wa.Btl.617 1 Allg.Abt. 2./Ldsch.Btl.760 Ges.Leitung der 1 Bahnbau Abt. 3./Ldsch.Btl.760 Aufstellung durch 1 Beute Abt. 4./Ldsch.Btl.760 Stab/Ldsch.Btl.760 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Langres 1./Wa.Btl.617 1 Allg.Abt. 1./Ldsch.Btl.865 Ges.Leitung der 1 Allg.Abt. 2./Ldsch.Btl.865 Aufstellung durch 3./Ldsch.Btl.865 Stab/Ldsch.Btl.865 1 Landw.Abt. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Besancon Marsch-Btl.21.Div. 1 Allg.Abt. 1 Allg.Abt. XIII.A.K. 1 Vers.Abt. 1 Pi.Abt. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Dijon-Longvic 2./Wa.Btl.617 1 Allg.Abt. 4./Ldsch.Btl.865 Ges.Leitung der 3./Wa.Btl.602 1 Allg.Abt. 2./Ldsch.Btl.562 Aufstellung durch 1 Vers.Abt. 4./Ldsch.Btl.562 Stab/Ldsch.Btl.562 1 Beute Abt. 1./Ldsch.Btl.758 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Chalon sur 11./I.R.3 1 Allg. Abt. Saone 1 Beute Abt. XIII. A.K. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Autun 5./I.R.525 1 Allg.Abt. III.A.K. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Semur III./I.R.469 1 Allg.Abt. XI.A.K. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bar le Duc 4./Ldsch.Btl.763 ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- ?lmy 1 Kp.SS Pol.Div. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bourbonne les 1 Zug SS Pol.Div. Bains Anlage 2 zu A.O.K.12/O.Qu.(Qu.2) Nr.1325/40 off,v.30.6.40. Gliederung der Gefangenen-Abteilungen. ===================================== (Anhalt) A) Allgemeines. 1.) Stärke je Kompanie 200 Mann. 2.) Stärke je Abteilung 4 Kompanien. 3.) Bewachung je Abteilung 1 Kp. Landesschützen z.T. vorübergehend Truppe. 4.) Je Kp. sind aus den Gefangenen einzuteilen, 1 Offz .-Stellvertreter oder Feldwebel als Kp.Führer. 1 Uffz. für je 10 -15 Mann. 5.) Je Abt. möglichst 1 San.Offz. und 4-5 Uffz. und Mannschaften als San.Personal, B) Allgemeine Kriegsgefangenenabteilung bestehend aus 1 Landwirtschafts-Kp. mit möglichst 30 Gespannen und entsprechenden Fahrzeugen dazu ein Vet.Offz. 1 technische Kp. bestehend aus a) Elektro-Zug b) Gas-Wasser-Zug c) allg.techn.Zug. 1 Bau-Kp. mit Zimmerleuten (Bau der Unterkünfte) Holz- und Waldarbeitern. 1 Beutesammel-Kp. C) Versorgungs-Abteilung bestehend aus (1) 1 Verpflegungsamt für 20 000 Mann 1 Magazin-Beamter als Leiter dazu 8-10 Uffz. 50 Mann Arbeitspersonal 10 Lkw. mit Kraftfahrern. (2) 1 Bäckerei-Kp. mit Beute-Backöfen falls diese nicht vorhanden, zunächst auf ortsfeste Bäckereien anweisen. (3) 1 Schlächterei-Zug 1 Vet.Offz. als Leiter Gerät aus Beutebeständen oder durch zivile Behörden beschafft (4) 1 Handwerker-Kp. bestehend aus Schustern, Schneider (diese vordringlich), Sattler, Maler, Tischler, Schlosser, Pantoffelmacher. (5) 1 Gerätepark zur Sicherstellung des für die Arbeit benötigten Gerätes. (6) 1 Lazarett (bereits je 1 Lazarett in Chaumont und Dijon vorhanden.) Landwirtschafts-Abteilung je Kp. möglichst 30 Gespanne und entsprechende Fahrzeuge. Pionier-Abteilung zum Aufräumen von Kampfanlagen und zum Brückenbau. Bahnbau-Abteilung bestehend aus Eisenbahnpionieren und eingezogenem Bahnpersonal Beutesamme1-Abteilung Alle Berufe. |
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