M.G.Bataillon 9
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Befehle August 1939
Armee-Oberkommando 3                                                                                          Mohrungen, den 28. August 1939
    Abtl.O.Qu.       

                                                              Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der
                                                                                    3.Armee

I. Mit dem 26. August 1939 hat der Herr Oberbefehlshaber die vollziehende Gewalt in Ostpreussen übernommen.
   Zum Chef der Zivilverwaltung wurde der Oberpräsident der Provinz Ostpreussen, Gauleiter Koch, ernannt.

II.Nachschubbahnhof für 61.Division ab 29.8.: Mühlen.

III.Munitionswesen:
    Im Munitionslager Puppen werden 2 Ausstattungen
    a) Pistolenpatronen 08 - 184 320 Schuss für M.P.38 niedergelegt.
    b) Pistolenmunitition Kal. 7,65 mm wird den Munitionslagern gemäss Anlage 1 zugeführt.
    c) Weitere Munitionsbereitstellung bezw. Mun.Zuführung siehe Anlage 2

IV. Verwaltungswesen:
    Verpflegung.
    1) Panzer Division Kempf empfängt am 29.8. zwei Tagessätze Mundverpflegung einschl. Brot aus A.V.L.Osterode am 30.8.zwei Tageasätze Mundverpflegung
       ohne Brot aus A.V.L. Osterode. Backmaterial ist künftig ebenfalls aus A.V.L. Osterode zu empfangen.
    2) 11.Division empfängt am 29.8. - 1 x 2o ooo Portionen Mundverpflegung ohne Fleisch und Brot aus A.V.L.Allenstein. Laufende Verpflegung ist bis auf weiteres
       aus A.V.L.Thymau zu empfangen.
    3) 1.Division wird am 29.8. 18 500 Portionen Mundverpflegung ohne Fleisch zur Mittagkost einschl. Brot und 9 000 Rationon Hafer nach A.V.L. Omulef zugeführt.
       Abgebende Stelle A.V.L.Ortelsburg.
    4) 12.Division und 1.Kav.Brigade werden ab 29.8. bis auf weiteres auf A.V.L. Ortelsburg angewiesen.

V. Betriebsstoffvers.s.Anlage.
VI.Gerätewesen:
   Gasschutzgerät. 14./I.R.400 werden zugewiesen:
   5 Gasmasken 30
   150 Gasplane.
   Abholung vom H.N.Z.A.Allenstein.
VII.Gefangenenwesen.
 a) Durch Kommandant d. rückw. Armeegeb. wird ein Gefangenenlager für Überläufer, die den Minderheiten angehören, im Kyffhäuser - Lager Hohenstein eingerichtet.
    Das durch I.A.K. im Lager Hohenstein einzurichtende Gefangenenlager entfällt hierduroh nicht.
 b) Überläufer, die den Minderheiten angehören, sind zunächst wie Kriegsgefangene zu behandeln und möglichst von Soldaten rein polnischer Nationalität zu trennen. Sie
    sind umgehend dem A.O.K. 3 (O.Qu.) zu melden.
 c) Gefangen genommene Tschechen, insbesondere Angehörige der "Tschechischen Legion", sind zunächst wie Kriegsgefangene,
    jedoch gesondert von den übrigen, zu behandeln. Sie sind sobald als möglioh der gerichtlichen Aburteilung zuzuführen.
VIII.)Kommandant der Bef.b.Lötzen übernimmt ab sofort die Bewachung der Betriebsstofflager Lötzen und Rastenburg.
IX.)Die B.d.M. - Lager Hohenwalde, Lamgarben, Uderwangen,Pfeil und gr.Baum dürfen nicht mit Truppen belegt werden.

Anl.1 zu Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der 3.Armee.
Pist.Patr.Kal.7,65mm in Mun.Lager:
Lager Puppen     5 000 Schuß
Neidenburg       5 000   "
Ortelsburg       5 000   "
Allenstein-Süd  10 000   "
          -Nord 10 000   "
Gilgenburg       5 000   "
Hohenstein       5 000   "
Osterode         5 000   "
Riesenburg       5 000   "
Rosenburg        5 000   "
Lissacken        5 000   "
Kaltenborn       5 000   "
Feuerwacht-Turm  5 000   "
(sw. Willenberg)

Anl.2 zu Besondere Anordnungen Nr.6 für die Versorgung der 3.Armee.

1. Munitionsempfang.
XXI.A.K. empfängt am 29.8. aus Mun.Lager Allenstein für M.G. Batl.9:
5 t Patr.s.S.o.L.
1 t Patr.S.m.K,
1 t Patr.S.m.K.L'sp.
1t 3,7 cm Pz.Gr.Patr.

2t Mun.Zuführung.
Fz.Kdo.I versendet an Kdt.d.Bef.b.Lötzen:
1.) für Ldw.Radf.Schwd.
       2 800 Patr.S.m.K. (H)
2.) für Motorbootflottille:
      630 Leuchtpatr.
      400 Signalpatr. grün
      400 Signalpatr. rot
       50 Handleuchtzeichen weiß
       50 Handleuchtzeichen grün
       50 Handleuchtzeichen rot

3.Mun.Bereitstellung.
Dem A.O.K.3 unterstellten Einheiten der Luftwaffe wird Mun. in Mun.Lager Allenstein - Nord auf Abruf zur Abholung im Bedarfsfalle wie folgt zur Verfügung gestellt:
==================================================
                                 Patronen
Einheiten --------------------------------------------
                 s.S.i.L. s.S.o.L. S.m.K. S.m.K.L´sp. Pist.
Staffel 1.(H)/10  1 500   12 000   1 500   4 500       320
" 2.(H)/10        1 500   12 000   1 500   4 500       320
" 3.(F)/10        1 500   12 000   1 500   4 500       320
Kurierstaffel     1 500   12 000   1 500   4 500       320
I./Flak 11        3 000    3 000   1 500      -        160
II./Flak 11       3 000    3 000    1 500     -        160
III./Flak 111     3 000    3 000    1 500     -        160
Koluft b.A.O.K.3 )
einschl.Wz.mot u.)4 500    3 000       -      -        160
Radiosondentrupp )
Ln.Abt.(H)mot     4 500    3 000       -      -        160
Reserve           3 000    6 000     1 500   3 000      -
------------------------------------------------------------
                 27 000   69 000    12 000  21 000   2 080

Anlage 3 zu Besondere Anordnungen 6 f.d.Versorgung der 3.Armee.

Betriebsstoffergänzung.

Mit dem 29.8.1939 werden bis auf weiteres angewiesen:
 Einheit         Heereseigene Tankanlage          Eisenbahn-
                  Friedenstruppenteil Standort    tankstelle
                                                   Bahnhof
---------------------------------------------------------------
A.O.K.3                                            Maldeuten
Gruppe Medem           Pi.Btl.21      Elbing
Gen.Kdo.XXI.
mit Korpstruppen                                   Riesenburg
21.Division            14./J.R.45     Marienburg
228.Division           14./J.R.3      Dt.Eylau
61.Division                                        Mühlen
11.Division            Pz.Abw.Abt.11  Allenstein
Gen.Kdo.I
mit Korpstruppen                                   Hohenstein
Pz.Div.Kempf           Pz.Abw.Abt.21  Osterode
206.Division           Pz.Abw.Abt.1   Goldap
Gruppe Brand           Pz.Abw.Abt.1   Goldap
1.Kav.Brigade                                      Puppen
Armee Nachr.Rgt.501                                Maldeuten
(außer 3./)
3./Armee Nachr.
Rgt.501                                            Hohenstein
 
Armeeoberkommando                                                                                                    Mohrungen, den 29. August 1939
    Abtl.O.Qu.    


                                                               Besondere Anordnungen Nr. 7 für die Versorgung der 3. Armee.

I. Munitionswesen:
 a) Zum Betreten der Munitionslager sind nur die Abholkommandos und die vom Armee - Nachschubführer zur Kontrolle befohlenen Offiziere berechtigt.
    Als alleingültiger Ausweis gilt das Soldbuch. Jede das Lager betretende Person wird grundsätzlich an die Mun.Verwaltung des betr. Lagers verwiesen.
 b) Die von Gruppe Brand beantragte Nebelmunition kann vorläufig nicht zugewiesen werden.

II.Verwaltungswesen:
Verpflegung:
 1) 228.Division wird nach Ausgabe der ihr am 28.8. zugeführten zwei Tagessätze Mundverpflegung für die weitere laufende Versorgung auf A.V.L. Riesenburg angewiesen.
 2) Grenzwacht Abschnitt 21 wird entsprechend seiner Unterstellung unter 21. und 228. Division von diesen Divisionen mit versorgt.
 3) 1.Division wird für laufende Versorgung auf A.V.L.Ortelsburg angewiesen.
 4) 61.Division setzt sofort Bäck.Komp. und Schlächterei-Zug zur Eigenversorgung ein.

III.Sanitätswesen:
 1) An Krankenverpflegungsvorrat für Sanitätsdienste ist zuständig:
    je Krankentransport-Komp.  - 1 Satz I
    je Sanitätskomp. Typ a     - 2 Sätze I
    je Sanitätskomp. Typ b     - 1 Satz I
    je Feldlazarett            - 2 Sätze II
    je Lazarettzug b           - 1 Satz III.
 2) Die den Einheiten noch fehlenden Sätze an Krankenverpflegungsvorrat werden zur Abholung durch San.Dienste nach A.V.L.Allenstein, Riesenburg, Ortelsburg und
    Insterburg zugeführt.
 3) Korpsärzte, Divisionsärzte Panz.Division Kempf und 217.Division, Brig.Arzt 1.Kav.Brig. melden bis 31.8.die Zahl der fehlenden Sätze nach Muster gem.Anlage.


IV.Veterinär - Wesen:
 1) Einzelne Fälle geben Veranlassung, darauf hinzuweisen, dass Pferde, die den Vet. Komp. oder den Armee-Pferdelazaretten zugeführt werden, auf jeden Fall mit
    Pferdekrankenzetteln zu versehen sind.
 2) In den Kreisen Allenstein und Neidenburg ist vereinzelt Tollwut aufgetreten. Auf Verfügung Üb.A.O.K.3 O.Qu.Abtl. IV c Nr. 10/39 g. vom 23.Aug.1939,Ziffer 4,
    wird hingewiesen.
 3) Formulare für vet. ärztl. Berichterstattung gem.H.Dv. 56/7 sind selbst anzufertigen, da Vordrucke nicht vorhanden sind.

V.)Gerätewesen:
 1) Feldzeugkommando I richtet eine Fz. Geräteausgabestelle Allenstein beim H.N.Za. Allenstein, Gerätelager Deuthen, für Grossgerät ein.
 2) Je eine Ausgabestelle für Betriebsstoffe und Reinigungsgeräte nach Stoffgliederung 47 (ausser für Kraftfahrzeuge) zur Instandhaltung von Waffen und Gerät wird durch
    Fz.Kdo. I beim H.N.Za.Lötzen und Allenstein, sowie beim Gerätelager Riesenburg eingerichtet. Ausgabebereitschaft wird zeitgerecht mitgeteilt.
 3) XXI.A.K. veranlasst aus Geräteausgabestelle Allenstein-Deuthen den Empfang von:
     2 Karabiner 98 k, für 14./I.R.3
     2 Seitengewehre 84/98, für 14./I.R.3
     1 Karabiner 98 k für M.G.Batl. 9,
 4) Feldzeugkommando I wird gebeten, die Ausstattung der Feldersatzbataillone, 1,. 11, und 21. Division mit M.G.34 zu beschleunigen.
 5) Zu Ziffer 5 der bes. Anordnungen Nr.5 vom 27.8.1939 wird ergänzend mitgeteilt, dass beim Heereszeugamt Königsberg nicht sämtliches fehlendes Gerät eingagangen ist.
    Fz.Kdo.I ist bemüht, alle Lücken zu schliessen.
    Vor Empfang durch die Divisionen u.s.w. wird empfohlen, über die Anzahl des vorhandenen Geräts nachzufragen und vorher festzustellen, was der Truppe bereits zugeführt ist.
    Doppellieferungen müssen vermieden werden.
 6) Allgemeines Heeresgerät:
    217.Division tauscht beim H.N.Za.Allenstein eine gr.Feldküche für A.R.217 um.
    Pz.Division Kempf empfängt am 30.8. beim H.Za.Kbg.-Ponarth zusätzlich einen kleinen Feldkochherd mit Zubehör und Vorratssachen, einen l. Satz für den Betrieb der Truppe und
    einen kleinen Satz für Küchengerät.
 7) Nachr.Gerät:
    Die Bearbeitung von Nachr. Gerät hat gem.H.Dv.90 Anlage 1 c und d durch die Korps- und Div. Nachr. Führer zu erfolgen.
 8) Gasschutzgerät: Pz.Abw.Abt.521 werden 375 Gasplanen zugewiesen, Abholung vom H.N.Za.Allenstein.

VI.Meldungen gem. Anlage 6 zu Üb.A.O.K. 3 Nr. 2/39 g.K. vom 22.8.1939 sind für lfd. Nr. 3 (Kraftfahrwesen) ab 30.8. vorzulegen. Für die übrigen Sachgebiete jeweils im Bedarfsfall.
    Die in Spalts 6 der Anlage gesetzten Vorlagezeiten müssen eingehalten werden.

1 Anlage!
Anl. zu Besondere Anordnungen Nr.7 für die Versorgung der 3.Armee.

                                                              Meldung über Krankenverpflegungsvorrat.

                                                                               Beispiel
                                                                          ==================
======================================================================
San.Einheit  Div.bzw.  Kal.führende  fehlende fehlende Sätze II
               Abt.    Dienststelle  Sätze I
----------------------------------------------------------------------
1./Kr.Tp.Abt. Kr.Tp.Abt. W.E.I.Kbg.     1             ./.
503           503         IV b
San.Komp.b    6l.Div.      -.-          1             ./.
161
Feldlazarett  A.San.Abt.   -.-         ./.             2
502           501
----------------------------------------------------------------------
PP.
Summe:
 
<< Juli 1939                                                         September  1939 >>