Regiment-(stab) z.b.V.185
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Befehle Dezember 1944
30.Infanterie-Division                                                                                                                    Div.Gef.Std., am 6.12.44
      Abt.Ia           
   Nr.361/44 geh.

                                                                       Divisionsbefehl Nr. 127.
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1.) Die Division hat Befehl, die noch im eigenen Abschnitt eingesetzten Teile der 11.Inf.Div. beschleunigt herauszuziehen und sie ihrer Division zuzuführen.
    Am 7.12. sind bereite 100 Mann in Marsch zu setzen.
2.) Durchführung der erforderlichen Ablösungen nach anliegendem Zeitplan.
3.) Neue Grenzen zwischen Rgt.z.b.V. 185 und G.R.6 ab 8.12.:
    Bumbuli (6) - Schnittpunkt Schneise 500m ostw. Nordostran Tirs-Sumpf (MA.213/14), Schneise für Rgt.z.b.V.185 - Wegegabel nordwestl. Babriski (Rgt.z.b.V.185).
4.) Inmarschsetzung Alarm.Kp.Wagner und 40 Mann F.E.B.11 mit Lkw. von Wegegabel nordwestl. Babriski bis 7.12.44, 12,00 Uhr durch Rgt.z.b.V. 185. Mot.-Transportraum
    max. 100 Mann ist dorthin durch Ib am 7.12. bis 10,00 Uhr zuzuführen.
    Marschweg: Avoti, Lubaskrogs, Grobin, Durben, Sudmalkrogs, Dizstroki.
    Marschziel: Dizstroki, fernmdl. Meldung des Führers an Gef.Std. 11.Inf.Div. in Adzeli (über Ib 11.I.D. in Dizstroki).
5.) Bei Ablösungen sind je Kp. 1 Uffz. und 1 Mann 24 Stunden als Nachkomando in der Stellung zu belassen.
6.) Herausreißen und Mitnahme von Türen, Fenstern und besonders Öfen aus der Stellung ist verboten.

Anlage zu 30.Inf.Div., Ia Nr.361/44, v.6.12.44
Zeitplan für Ablösungen

Zeitpunkt          Ablösende Einheit         Herauszulösende Einheit         Bemerkungen
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6./7.12.          Teile I./G.R.6                6./F.R.26
7.12.             Teile Sturm-Btl.18            Alarm-Kp.Wagner + 40 Mann FEB.11
7./8.12.          6./F.R.26                     1./D.F.B.30
8.12.             1./D.F.B.30         )         2./Sturm-Btl.18
                  Tle.3./Sturm-Btl.18 )
8./9.12.          2./Sturm-Btl.18               3./G.R.173
9./10.12.         3./G.R.173                    F.E.B.11
 
Grenadier-Regiment 6                                                                                                        Rgt.Gef.Srd., den 19.12.44
Abt.Ia Nr.1590/44 geh.
                                                              Regimentsbefehl!
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1.) G.R.6 hat in der Naht 18./19.12. Stab D.F.B.30 und eingesetzte Teile des Btl. mit Kräften des II./F.R.26 herausgelöst.
    Befehl über rechten Kp.-Abschnitt mit 2./Sich.Btl.989 ist am 19.12., 08.00 Uhr, an Rgt.Stab z.b.V.185 übergeben worden.
    Neue Abschnittsgrenzen zwischen Rgt.Stab z.b.V.185 und G.R.6 ab 19.12., 8,00 Uhr:
       Wegegabel 400m ostw.Pirmani (6) - Schneise hart westl. "T" von Tolki (6).
2.) Alarm-Kp.Müller ist am 20.12. mit BEginn der Dunkelheit aus dem Einsatz in der HKL durch II./F.R.26 herauszulösen  und zur Pz.Jg.Abt.30 in Marsch zu setzen.
    14 Mann der Kp. sind bereits am 19.12. ihrer Abt. zugeführt worden.
    Für die Übernahme des Kp.-Abschnitts der 2./D.F.B.30, sowie Herauslösung der Kp.Müller steht dem II./26 nur die 7./26, die am 19.12. durch zugeführten Ersatz
    weiter verstärkt worden ist, und der in der HKL verbliebene Zug 5./26 (30 Mann) zur Verfügung.
    Masse 5./26 verbleibt zu Ausbildungszwecken in Reserve und ist nach Freiwerden des Btl.Gef.Sttandes D.F.B.30 in den Raum des Btl.Gef.Standes II./26 zu
    verlegen. Btl.-Stoßzug (1-20) ist am 20.12. aus der HKL wieder herauszulösen.
     Arbeitskräfte zum Bau von zusätzlichen Unterkünften für 5./26 und Stoßzug werden dem Btl. ab 20.12. von Rgt. zugeführt werden.
3.) II./25 reicht dem Rgt. bis 21.12., 12,00 Uhr eine Skizze über Neugliederung des Btl.-Abschnitts ein.
4.) Bei allen Ablösungen ist für unbedingte Lautlosigkeit und Auflockerung bei allen Bewegungen seitens der Einheitsführer Sorge zu tragen.
 
30.Infanterie-Division                                                                                                                    Div.Gef.Std., am 25.12.44
      Abt.Ia           
   Nr.433/44 geh.

                                                                       Divisionsbefehl Nr. 130.
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1.) Ab 23.12.44, 06,00 Uhr tritt folgende Abschnittsgrenze zwischen 87.Inf.Div. und 30.Inf.Div. in Kraft:
      Bisheriger Verlauf bis Supstiki (87.) - Ziemeli (87.) - Verlauf der Schneise nach Südosten bis Schneisenkreuz in EK 70 7/4 - Südzipfel des Waldrandes in EL 1c-
      Straßengabel in DM 2s 9/3.
2.) Rgt.Stab.z.b.V.185, Sturm-Btl.AOK.18 und Sich.Btl.638 sind aus dem Befehlsbereich der Division ausgeschieden.
    D.F.B.30 bleibt zunächst taktisch 87.Inf.Div. unterstellt. Munitionsversorgung erfolgt durch 87.Inf.-Div.
3.) Sicherungs-Btl.989 wird mit sofortiger Wirkung auch versorgungsmässig und truppendeisntlich Gren.Rgt.6 unterstellt.
4.) Art.Rgt.30 tritt am 24.12., 12.00 Uhr wieder unter den Befehl der Division, bleibt jedoch auf enge Zusammenarbeit mit 87.Inf.-Div. angewiesen. Durch Belassen der
    bisherigen B.-Stellen und V.B. im Abschnitt der 87.Inf.-Div. ist Wirkung vor HKL 87.Inf.-Div. sicherzustellen.
 
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