| Befehle etc. Mai 1940 |
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-Dokument stark verbrannt- A r m e e b e f e h l A.O.K.1 (vermutl.15.od.16.5.40) I.Angriffe und Unternehmungen. Die Angriffe und Unternehmungen im -unleserlich- sind mit heutigem Tage abgeschlossen.-unleserlich-nehmungen ist gelungen. Der Feind hat bisher -unleserlich- vor der Front der 1.Armee wegezogen. Beim XXX:A:K. hat die 95.I.D. die Höhe Punkt 340 nordwestl.Heinig genommen und hält sie. 24 Gefangene sind eingebracht worden. In der Nacht 14./15.5. wurden durch Stoßtrupps der 79.I.D. 80 Gefangene Engländer eingebracht. 93.I.D. nahm und hält Les trois Maisons und die Höhe nördl.Remering. Sie machte hierbei 9 frz.Gefangene. XII. und XXIV.A.K. haben die genommenen Stellungen fest in der Hand. Bei Höh.Kdo.XXXVII hat die 246.I.D. die Remy-Mühle südl.Schwighofen, genommen und zerstört. Sie hat ferner die Wälder südl.der Lauter nördlich Schleithal und nördl.Niederlauterbach gegen zähen frz.Widerstand genommen. Die Stützpunkte südl.der Lauter fielen erst nach hartem Kampf. Der Feind verlor 1 Offz. u.81 Gefangene u.hatte schätzungsweise 250 Tote. Die Gesamtverluste des Feindes seit dem 12.5. betragen: 97 gefangene Offze., 1441 Mann. An Beute wurde bisher sichergestellt: über 100 M.G., zahlreiche M.P., Gran.-Werfer, Funk-unleserlich- u.große Mengen an Handgranaten u.Inf.-Munition. II. Beschuß feindl.Batterien mit Fliegerbeobachtung. Die Bekämpfung fdl.Batterien durch eigene Artil-unleserlich- Artillerieflieger war am 14.5. sehr wirksam. In einem aufgenommenen offenem Funkspruch melden -unleserlich- Art.Abt., daß sie nicht schießen könne, weil ein Art.-Flieger über ihr kreise. III.F.F.-Kabelzug für Höh.Kdo.XXXXV. 1.) Korps.Nachr.Abt.430 wird in voller Stärke herus-unleserlich- 2.) Anstelle des zum vorläufigen Verbleib vorgesehenen Kabelzuges der K.N.A.430 stellt bis auf weiteres XXIV-unleserlich- einen F.F.-Kabelzug der Korps-Nachr.Abt.424 zum Höh.Kdo.-unleserlich- ab. 3.) Eintreffen des Zuges u. Meldung bei Korps-Nachr.Führer XXXXV in Wadern am 16.5.40 vormittags. |
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-unleserlich- -unleserlich-Nr.2257/40 geh. A r m e e b e f e h l A.O.K.1 -unleserlich- (vermutlich 16.5.40) I. Kampfführung. 1.) Der Feind ist im Begriff seine Truppen aus der bisherigen Widerstandslinie (lignie des Surveillance) in die 2.Widerstandslinie (lignie le Resistance) zurückzunehmen. Nach den Ergebnissen der Luftaufklärung verläuft diese Linie wie folgt: Montenach - westl.Kirchnaumen - Laumesfeld (1km ostw.St.Franz) - westl.Bibniche - Ostrand Busendorf - Westrand Hargarten, dann anscheinend 1km ostw.Diesen - westlich Carling - Bahnlinie bis Freyming - Westrand Cocheron - ostw.Rossbruck - Südrand Tal des Morsbach - südl.Gaubiving - Ostrand Gross-Blittersdorf - Wald nördl.Saargemünd - Höhe südwestl.Frauenberg - Blies bis Bliesbruck - südl.Erching - Nordrand Eppung-Urbach - Höhen Volmunster Olsberg - nördl.Hanviller - Gegend nördl.Haspels 1 km westl.Stürzelbronn. Im Pfälzerwald ist die Linienführung nicht zu erkennen. Ostwärts des Pfälzer Waldes läuft sie anscheinend -unleserlich- die Höhen 1 km südl.Leuterburg - ostw.Riedselz-unleserlich- Ostrand Trimbach - Gegend westl.Eberbach. 2.) Die 1.Armee folgt dem zurückhgehenden Feind mit -unleserlich-kräftigen Aufklärungskörpern so weit, daß diese -unleserlich- den unmittelbaren BEreich der Maginot-Linie kommen -unleserlich- dauernd Fühlung mit dem Feind. 3.) Der Verlauf der vorgeschobenen Stellung kann -unleserlich- Meldung an die Armee verbessert werden. 4.) Die vorgeschobene Stellung ist zu halten. -unleserlich- in ihr nach der Tiefe zu gliedern. Die Sich-unleserlich- muß gewährleistet bleiben. Der Befehl, Armeebefehl Nr.32 Ziff.I,3.) -unleserlich- Vorfeld 1/3, im F.K.F. 2/3 eingesetzt sein -unleserlich- aufgehoben. Wo sich der Gegner abgesttzt hat -unleserlich- Schwergewicht des eingesetzten Teiles der Tru-unleserlich-. 5.) Beim XII.A.K. gilt die Spichernstellung als H.K.-unleserlich- F.K.F. in ihr bleibt eine dauernde Besetzung und -unleserlich- 6.) Durch Aufklärung und Beobach-unleserlich- des Verhaltens des Feindes ist -unleserlich- der Gegner Kräfte vor der Front -unleserlich- Der Verlauf der vom Feinde gehalten-unleserlich- festzulegen. 7.) Luftaufklärung. a) Die Aufklärungsstaffeln 1.(H)/21 und 1.(H)/13 werfen ab sofort der Armee wieder unmittelbar unterstellt unf wie folgt auf Zusammenarbeit angewiesen. 1.(H)/21 mit XXX. und XII.A.K., Staffe bleibt in Primstal, 1.(H)/13 mit XXIV. und XXXVII.A.K., Staffel verbleibt zunächst in Hoppstädten und verstärkt die Kette Fröhnerhof auf 6 Flugzeuge. b) Grenzen für die Gefechtsaufklärung: seitliche Grenzen: Korpsgrenzen vordere Grenze: Diedenhofen (ausschl.) - Metz (ausschl.) - Courcelles - Han a.d.Nied - Nonsd-unleserlich- Saarbrug - Zabern - Bischweiler. c) Besonderer Wert ist auf Feststellung rückläufiger Bewegungen beim Feinde auch rückwärts der Magino-Linie zu legen. Meldungen hierüber müssen auf schnelsstem Wege zum -unleserlich- kommen. II. Ausbildung. Neben der Aufrchterhaltung der Fühlung mit dem Feinde -unleserlich- Halten der vorgeschobenen Stellung ist die Ausbildung -unleserlich- Bewegungskrieg die Hauptaufgabe der Divisionen. Um -unleserlich- fördern zu können, ist beim XII.A.K. eine Beruhi-unleserlich- führung anzustreben. WO es die Tiefe des Vorfeldes zulässt, ist die Ausbildung im geräumten Gebiet -unleserlich- betreiben. Die Förderung der Ausbildung durch Üb-unleserlich- stärkten Btl. ist besonders wichtig. III. Ausbau. Der feldmässige Ausbau im F.K.F. ist mit Ausnahme -unleserlich- Stellung einzustellen. Es sind nur die zur Bauerh-unleserlich- wendigen Arbeiten durchzuführen. Der frstungsmässige -unleserlich- wird fortgeführt. Ziffer I-III durch Fernschreiben and die Korps-Kdos.-unleserlich- IV.-unleserlich- Der Luftschutz im Armee-unleserlich- gegliedert. Die gesamten -unleserlich- unmittelbar der Armee untersteh-unleserlich- folgt angewiesen: I./411 mit XXX.A.K. Flakgruppe Sarbrücken (bisher -unleserlich- mit I./24, lei.761) mit XII.A.K. I./4 mit XXIV.A.K. I./701 mit Höh.Kdo.XXXVII. II./24 (ohne 9.Battr.) verbleibt in bisherigem Einsatzraum. V. Truppenverlegungen. 1.) 162.I.D. wird bis 20.5.40 abends, im Landmarsch in den Raum um Simmern verlegt. Div.Stab in Simmern (ab. 18.5.40). 2.) 96.I.D. erreicht bis 18.5.40 im Landmarsch den Raum um Lauterecken. Div.Stab in Meisenheim (Heeresvermittlung). 3.) 98.I.D. verlässt im Landmarsch das Armeegebiet und erreicht den Raum um Thalfang. Div.Stab in Morbach, Fernspr.Nr.142 (Fernamt Bernkri-unleserlich- 4.) 161.I.D. wird bis 18.5.40 in den Raum Birkenfeld - -unleserlich-holder verlegt. Div.-Stabsquartier in Birkenfeld. Alle vier Divisionen sind OKH_Reserve und unterstehen wirtschaftlich dem A.O.K.1. Die Versorgung der 162., 96. u.98.I.D. ist bis zum Ab-unleserlich- über die Mosel wieter durchzuführen. 5.) 60.I.D. wird bnis 17.5.40 in ihren früheren Unterk-unleserlich- um St.Ingbert - Neunkirchen verlegt. Div.Stab in Sulzbach. Nach Erreichen des Raumes wird sie dem A.O.K.-unleserlich- unmittelbar unterstellt. 6.) 9./Flakregt.24 ist aus ihren tellungen im -unleserlich- Höh.Kdo.XXXVII herausgezogen und dem Kommandeur -unleserlich- Luftwaffe beim Heeresgruppenkommando C taktisch unterstellt. Marschziel: Wiesbaden. 7.) Behelfsm.Brückenkolonne B bei 60.I.D. Die bei 60.I.D. behelfsmässig zusammengestellte Brückenkolonne B bleibt mit allen KRaftfahzreugen, wenn die DIvision herausgezogen wird, in Germersheim -unleserlich- Verfügung der Heeresgruppe C. Sie wird in Bezug auf Versorgung und Ausbildung -unleserlich- Höh-Kdo.z.b.V.XXXVII (246.Div.) unterstellt. 9.) Artillerie. Mit sofortiger Wirkung -unleserlich- Artillerie in Kraft: a) II./A.R.179 tritt zur 79.I.D. -unleserlich- b) Rgts.Stab(z.b.V.)70 wird dem XII.A.K. unterstellt. c) s.Art.Abt.711 wird dem Höh.Kdo.z.b.V. XXXVII zugeführt und unterstellt. d) B.-Abtl.31 ist am 17.5.40 dem A.O.K.16 im Landmarsch zuzuführen. Kommandeur voraus zur Kdtr.Trier. e) B.-Abt.22 ist zum 18.5.40 dem A.O.K.16 im Landmarsch nach Trier zuzuführen. Kommandeur voraus zur Kdtr.Trier. f) Rgts.Stab 61 (XII.A.K.), II./A.R.61 (XII.A.K. und s.Art.-Abt.626 (XXIV.A.K.) sind sofort herauszuziehen zur Verfügung von A.O.K.7 -unleserlich-Bereitstellungsort ist fernmündlich zu melden. VI. Ablösungen. 268.I.D. ist durch XXIV.A.K. aus der Front herauszulösen und baldmöglichst zur Verfügung des O.K.H. im Raum um L-unleserlich-stuhl - Waldmorr bereitzustellen. VII. Berichtigungen zu Ziffer I, letzter Absatz, Armeebefehl -unleserlich- Ändere Zahlen der Gefangenen in 20 Offiziere und 1328 Mann. |
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-Dokument stark verbrannt- Besondere Anordnungen -unleserlich- zum Armeebefehl -unleserlich- 1.) Der zum H.K.XXXV.abges-unleserlich- 424 tritt bis 18.5.40 20.00 Uhr -unleserlich- Nachr.Abt. -unleserlich- zurück. Hierfür unterstellt Armee-unleserlich- Rgt.-unleserlich- Abt.434 H.K.XXXXV zum gleichen Zeitpunkt -unleserlich- 2.) H.K.XXXXV übernimmt bis zum 19.5.40 06.00 Uhr die Vermittlung Lebach und Nunkirchen. 3.) K.K.XII übernimmt bis zum 19.5.40 06.00 Uhr die Vermittlung Fernamt Saarbrücken. Die für wirtschaftliche Zwecke bestehenden Anschlüsse können nur mit Genehmigung der Armee abgelegt werden. 4.) Armee-Nachr.Rgt.596 übernimmt bis zum 20.5.40 06.00 Uhr die von Nachr.Abt.424 besetzten Vermittlungen. |
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-Dokument stark verbrannt- Armeebefehl (vermutl.17.od.20.5.40) -unleserlich- I. Kampfführung. Nach dem im Gange befindlichen Herausziehen von Verbänden aus der Front kommt es darauf an, dem Feind die Schwächung der Front zu verbergen. Die Aufklärungstätigkeit und das Art.Feuer sind in ungefähr dem gleichen Rahmen aufrecht zu erhalten, wie sie vor Pfingsten durchgeführt wurden. Dazu wird es notwendig sein, die Art. und besonders die schwere Art. batterieweise und beweglich einzusetzen. Der Mangel an Zugmitteln bei den verbleibenden mot.Art.Abteilungen darf dem beweglichen Einsatz nicht entgegenstehen. II. Neue Armee-Grenze. Die Armeegrenze rechts verschiebt sich über Nonnweiler einschl. Niederzerf ausschl. - Saarburg ausschl. - Remich ausschl. - -unleserlich- Mosel aufwärts einschl. Der rückwärtigen Teile der Armeegrenze bleibt wie bisher. III. Befehlsgliederung. 1.) Korps-Kommando XXIV. wird zu anderwertiger Verwendung herausgezogen. 2.) Vom Korps-Kommando XXIV verbleiben als bodenständig: der Stabsoffizier der Art. " " der Pi. " " der Pz.Abw. " Gasabwehroffizier (der bisher die bodenständige -unleserlich-gelegenheiten bearbeitet mit ihrem bodenständigen Personal. 3.) Es übernehmen: a) Korps-Kdo.XII von Korps-Kdo.XXIV den Ges-unleserlich- 257.Div.(ohne Fest.Pi.Abschn.Gruppen). b) Höh.Kdo.XXXVII von Korps-Kdo.XXIV den Ge-unleserlich- 262.Div. (ohne Fest.Pi.Abschn.Gr-unleserlich- Grenze zwischen Korps-Kdo.XII und Höh-Kdo.XX-unleserlich- bisherige rechte Div.Abschnittsgrenze 268.Div. 4.) Zur Erhaltung der für die Abwehrschlacht einget-unleserlich- Fest.Organisation und zur Leitung des Fest.Ausbau-unleserlich- F.K.F.des bisherigen Korpsabschnitts XXIV wird -unleserlich- z.b.V.444 (Generalmajor Molo) mit Div.Stabs-unleserlich- Kindsbach eingesetzt. Die bodenständigen Offiziere -unleserlich- Ziff.2 treten den beteiligten Korps-Kdos. auf Anforderung zur Verfügung gestellt. -unleserlich- Fest.Pi.Stab 12 mit -unleserlich- Gruppen, Kdr. der Fest.Truppen XX-unleserlich- und mit I./Gr.128, Fest.Nach-unleserlich- Einsatz der Fest. Nachr.Verbände verbleibt dageg-unleserlich- die im Korpsabschnitt XXIV -unleserlich- Bau-Btle. und sonstigen militärischen Baukräfte -unleserlich- 6.) Div.Stab z.b.V.444 erhält seine, -unleserlich- Organisation und den Fest. Ausbau im bisherigen Korpsabschnitt XXIV betreffenden Befehle unmittelbar vom A.O.K.1 7.) Besondere Aufgabe des Div.Stabes z.b.V.444 ist, den Aufbau, die Auffüllung und Ausbildung der Fest.Stammeinheiten durch Kdr.der Fest.Truppen zu fördern und den Ausbau des F.K.F. nach den vorliegenden, vom Korps-Kdo.XXIV zu übernehmenden Ausbauplänen gemäss den bisher ergangenen Befehlen über "Weiteren Ausbau West" planmäßig weiterzuführen. In taktischen Angelegenheiten hat Div.Stab z.b.V.444 nicht einzugreifen. Er regelt den Einsatz der ihm unterstellten Truppen in unmittelbarer Zusammenarbeit mit K.Kdo.XII und H.K.XXXVII. Diese Truppen unterstehen bei Einsatz den taktischen Führern. 8.) O.Qu./A.O.K.1 regelt die anderwertige Unterstellung der Landesschützen-Btle. 9.) Korps-Kdo.XII, Höh-Kdo.XXXVII und Div.Stab z.b.V.444 melden Beginn und Vollendung ihrer Übernahmen, Korps-Kdo.XXIV hält sich nach Übergabe in Kaiserslautern abrufbereit. 10.) 58.Div., bisher unter Korps-Kdo.XXII wird dem Höh.Kdo.XXXXV unterstellt. Sie ist aus der Front herauszulösen und hinter ihrem bisherigen Einsatzraum so bereit zu stellen dass ihr Abmarsch nach Westen möglich ist, -unleserlich- den Bereitstellungsraum im Einzelnen folgt noch Befehl. 11.) Folgende im Abschnitt der 58.Div. eingesetzten Verbände verbleiben in ihrer bisherigen Verwendung und treten unter den Befehl des Höh-Kdo.XXXXV: Pz.Abw.Abt.XXIII Kdr.d.Bautruppen 31 Bau-Btle.120 u.121. 12.) Fest.Pi.Stab 2 übernimmt die Festungsanlagen -unleserlich- Unterlagen für den Abschnitt der 58.Div. vor-unleserlich- 13 in Trier. Höh.Kdo.XXXXV nimmt wegen Übernahme des G-unleserlich- der 58.Div. Verbindung mit Kdtur.Eifel in Trier-unleserlich- 13.) 93.Div. ist aus der Front herauszulösen. Sie wird zur weiteren Ausbildung nach Baumholder und Umgebung -unleserlich- genommen. Wegen des neuen Unterkunftsraumes nimmt -unleserlich- unmittelbar Verbindung mit A.O.K.1 auf. 14.) Beginn und Beendigung des Herauslösens der 58. u.98.Div. sowie die neuen Abschnittsgrenzen sind durch H.K.X-unleserlich- zu melden. IV. Artillerie. 1.) Art.Kdr.114 (Baumholder -unleserlich- unterstellt worden. 2.) Die Art.Abteilungen IV./258, -unleserlich- (sämtl.XII.A.K.) sind sofort -unleserlich- A.O.K.16 nach Trier zuzuführen -unleserlich- in Trier bei Kommandant rückwärtiges Heeresgebiet (Grenzkommandantur). (fernmündl.voraus.) V. Truppeneinsatz. a) Infanterie: Inf.Lehr-Btl.592 wird für beschränkte Zeit dem Höh.Kdo.XXXXV zum Einsatz im Vorfeld unterstellt und zugeführt. VI. Truppenverlegungen. 169.Div. erreicht bis zum 20.5. in Nachtmärschen über Kirn - Büchenbeuren den Raum ostw.Traben - Trarbach. |
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A.O.K.1
H.Qu., den 18.5.1940 Ia Nr. 2305/40 geh. G e h e i m ! A r m e e b e f e h l Nr.73 I. Kampfführung. Die durch Belgien und Nordfrankreich in raschem Vordringen befindlichen deutschen Truppen haben den Feind gezwungen, die Verteidigung Belgiens aufzugeben; er geht zurück. Diese Lage zwingt den Feind mit Sicherheit, weitere Kräfte aus der Front vor der 1.Armee herauszuziehen. Er kann hoffen die Maginot-Linie vor der 1.Armee nur mit seinen Festungs-Brigaden zu verteidigen. Es kommt entscheidend darauf an, durch Aufklärung alle Veränderungen vor und hinter der Maginot-Linie festzustellen. Jedes Auftreten von Festungstruppen im Vorfeld ist sofort zu melden. Sämtliche vorn eingesetzten Truppen sind über die Uniform der frz.Festungstruppen erneut zu belehren. II. Linke Armeegrenze. Für den Fall, daß der Gegner in Lauterburger Ecke seine Vortruppen noch weiter zurückzieht, verbleibt der Rhein zwischen 1. und 7.Armee; also Grenzverlauf: Rhein bis Plittersdorfer Brücke (Westeingang) - -unleserlich- Leutenheim - Sufflenheim (Orte zu 1.Armee) - Ho-unleserlich- - Zabern (zu 7). 7.Armee hält Rheinstrecke von ostwärts Lauterb-unleserlich- Plittersdorfer Brücke so besetzt, daß sie vorgesch-unleserlich- der 1.Armee im Falle eines feind.Angriffes unter -unleserlich- kann und daß der ganze Rheinabschnitt im dortigen -unleserlich- Überraschungen geschützt ist. III.Bekämpfung feindlicher Fernziele. Die Ölraffinerien bei Pechelbronn - Merkweiler -unleserlich- Hagenau) sowie die gleichen Anlagen bei Wittersheim -unleserlich- westl.Hagenau) dürfen weder mit Artl.-Feuer noch durch Luftwaffe beschossen oder angegriffen werden. IV. Truppenverlegungen. 1.) 58.I.D. wird nach Herausziehen aus der Front Heeresgruppe A unterstellt. Unterbringung im Raum südl. der Linie Saarburg - Winchering durch Kommandant rückw.Armeegebiets A.O.K.16 (Trier) erfolgt so, daß am 20.5. früh über Wincheringen in westl.Richtung antreten kann. 58.Div. entsendet befehlsempfangenden Offizier am 19.5. voraus zum Kdt.rück.Armeegeb. A.O.K.16 nach Trier (Fernmdl.voraus) 2.) Entg.Komp.(mot.)618 wird zwecks Umgliederung bis 22.5.40 zur Verfügung B.d.E. nach Döberitz verlegt. Marschbefehl ergeht durch Feld-Transp.-Chef. Abmarsch ist A.O.K.1, Eintreffen in Döberitz stellv.Gen.Kdo.III zu melden. V. Zugführer-Lehrgang für I.G. 1.) Gem.O.K.H.GenStdH/GEn.d.Inf.Nr.592/40 IV v.14.5.40 findet der 3.Inf.Gesch.-Führerlehrgang in Münsingen vom 29.5. bis 15.6.40 statt. 2.) Alle mit I.G.-Kompanien ausgestatteten Divisionen entsendet hierzu einen als Zugführer bei einer I.G.Einheit vorgesehenen Offizier, dessen Kenntnisse zur selbständigen Führung eines I.G.-Zuges und zum Schießen mit dem I.G.-Zuge noch nicht ausreichen. 3.) Teilnehmer müssen bis 29.5.40, 8.00 Uhr in Münsingen eingetroffen sein, erster Lehrgangstag 29.5.40. 4.) Die Divisionen melden Namen u.Dienstgrad der Lehrgangsteilnehmer bis 27.5.40 unmittelbar an stellv.Gen.Kdo. -unleserlich- Stuttgart, abschriftlich an A.O.K.1. VI. Übernahme Abschn.58.I.D. durch Höh.Kdo.XXXXV. 1.) Die zuständige Fest.Pi.Abschn.Gruppe des Festgs.-unleserlich- wird dem Festgs.Pi.Stab 2 unterstellt. 2.) Die gewünschte Belassung des Bau-Btls.120 ist -unleserlich- Bau-Btl.120 bleibt A.O.K.16 unterstellt. (Siehe -unleserlich- Ziff.-unleserlich- 3.) Aufstellung bodenständiger Ortskommandanturen bei O.K.H. beantragt. 4.) Die Festgs.Nachr.Abschn.Gruppe III/2 wird zunächst dem Festgs.Nachr.Stab 3 unterstellt, mit Ausnahme der nördl.der neuen Armeegrenze eingesetzten ständigen Schalt- u.Betriebseinheiten. Diese sind bis auf weiteres der Festgs.Nachr.Abschn.Gruppe II/2 zuzuteilen. 5.) Der Ausbau des Erdkabelnetzes des Orscholz-Riegels ist nach der bisherigen Planung mit Nachdruck zu fördern. -unleserlich- Pendelkarte 1:25 000 ist nach dem Stand vom 20.5.40 -unleserlich- 23.5.40 dem A.N.F., A.O.K.1 vorzulegen. VII.Luftwaffe. 1.) Mit der durch Armeebefehl Nr.72 befohlenen Neugliederung der 1.Armee werden die Aufklärungsstaffeln (H) auf Zusammenarbeit mit den Korps-Kdos. wie folgt angewiesen: 1.(H)/21 mit Höh.Kdo.XXXXV; 1.(H)/13 (Kette Frühnerhof) mit Korps-Kdo.XII; 1.(H)/13 (Teile Lachen-Speyerdorf) mit Höh.Kdo.XXXVII. 2.) Grenzen für die Gefechtsaufklärung: seitliche Grenzen: zur 16.Armee (XXIII.A.K.): Remich - Mosel bis Diedenhofen, zwischen Höh.Kdo.XXXXV u.Korps-Kdo.XII: Buß - Überherrn - Kurzel (Courcelles Chaussy) - Courcelles, zwischen Korps-Kdo.XII u.Höh.Kdo.XXXVII: Contwig - Lemberg - Pfalzburg. Vordere Grenze: Diedenhofen (einschl.) - Mosel bis Argancy - Courcelles - Han a.d.Nied - Bensdorf - Finsting - Pfalzburg - Bischweiler- 3.) Aufträge wie bisher. VIII.Verlängerung der Korpsgrenzen. Die Korpsgrenzen verlängern sich entsprechend den Grenzen für die Gefechtsaufklärung (siehe Ziff.-unleserlich-) IX. Üben in Schartentürmen. Gefechtshandlungen im Bereiche des A.O.K.1 haben -unleserlich- daß die MG-Bedienungen in Schartentürmen nicht gen-unleserlich- ihrem Gerät vertraut waren, wodurch unnötige Verl-unleserlich- traten. Es wird deshalb befohlen: 1.) Um zu vermeiden, daß die MG bei Feuerüberfällen vorzeitig beschädigt und außer Gefecht gesetzt werden, -unleserlich- sie erst dann auszufahren, wenn tatsächlich geschossen werden soll. 2.) Um Verletzungen durch Geschoßsplitter zu vermeiden, -unleserlich- sofort bei Feindeinwirkung auch alle unbenutzten Scharten geschlossen werden. Voraussetzung ist, daß die Pz.-Tü-unleserlich- für die Beleuchtung der Optik und Waffen mit Batterien -unleserlich-sehen sind. 3.) Die feindwärtigen sind, auch wenn keine Kampfhandlung stattfindet, stets geschlossen zu halten. 4.) Durch häufiges Üben muß erreicht werden, daß ein Laufwechsel auch im abgedunkelten Pz.-Turm leicht möglich ist. Ein derartiges Üben ist auch mit allen anderen Geräten, deren Auswechslung geboten sein kann und in allen Arten von Pz.-Türmen notwendig (Optik bei Artl.Beob.Türmen, M 19 usw.); wichtig besonders bei Ablösungen. |
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