| Befehle, Sprüche etc... Juli 1939 |
| Arbeitsstab
Rundstedt
Berlin, den 6. Juli 1939. Nr. 46/39 g.Kdos.(Ia). Bezug: 1.) Ob.d.H. - 4. Abt.(I) Gen St d H Nr.1700/39 g. v.22.5.39. 2.) O.K.H. - 10.Abt.(Ia) Gen St d H Nr.360/39 g.Kdos. v. 9.6.39. 3.) H.Gru.Kdo.1 Ia Nr.987/39 g.Kdos. v. 24.6.39. Betr.: Einsatz zu Schanzarbeiten. Ergänzende Bestimmungen für die III. Rate im Bereich Wehrkreis VIII, Mähren und Schutzzone. 1.) Mit der Leitung der Schanzarbeiten für die im Gebiet Wehrkreis VIII eingesetzten Truppen der III.Rate wird Gen.Kdo.VIII.A.K. im Benehmen mit H.Gru.Kdo. 5 beauftragt. Für den übrigen Bereich wird H.Gru.Kdo. 5 gebeten, die näheren Anordnungen zu geben. 2.) Die Heranziehung und Unterbringung der Übungsverbände erfolgt durch Gen.Kdo. VIII.A.K. im Benehmen mit H.Gru.Kdo.3 und 4. Für den Bereich des H.Gru.Kdo. 5 erläßt dieses die näheren Befehle. 3.) Die Divisionen schanzen in ihren zugewiesenen Räumen. Die übrigen Truppenteile und Übungsverbände üben in Anlehnung an ihre Unterkunftsräume und stehen auch für Erntearbeiten zur Verfügung. Bei den Übungsverbänden ist das Schwergewicht auf. Einsatzübungen zu legen, soweit Tarnungsgründe es erlauben. Die Einsatzbereitschaft muß innerhalb 24 Stunden sichergestellt sein. 4.) Transporte sind entsprechend den gegebenen Weisungen durch die General=Kommandos anzumelden. Zeiten gemäß Bezugsverfügung 2.), Anlage 4. Für die Landmärsche stehen die von O.K.H. -5.Abt. Gen St d H bereits befohlenen Durchgangs -Strassen zur Verfügung. Wegen Durchführung der Märsche ist erforderlichenfalls von H.Gru.Kdo.5 und Gen.Kdo.IV.A.K. an Gen.Kdo. VIII. A.K. unmittelbar heranzutreten. 5.) Über Versorgung der Truppen der III. Rate und Regelung des Postverkehrs für Truppen der III. Rate ergehen nähere Anordnungen durch Arbeitsstab Rundstedt bei Gen.Kdo.VIII. A.K. |
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