Armeeoberkommando 3
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Befehle Armeeoberkommando 3 Oktober 1939
Armeeoberkommando 3                                                                                               A.H.Qu., den 1.10.39
Ia Koluft Nr.1271/39 geh.

2.(H)/Tannenberg wird am 2.10.1939 zur Überholung in den Fliegerhorst Neuhausen gem.besonderer Weisung verlegt.
Die Unterstellung unter I.A.K. wird hierdurch nicht berührt.
Einsatzbereitschaft innerhalb sechs Stunden ist sicherzustellen.
(Fernmündl.voraus)
                                                     Für das Armeeoberkommando
                                                     Der Chef des Generalstabes
                                                     gez.v.Böckmann
 
Armeeoberkommando 3                                                                                                   Armeehauptquartier, den 2.10.39
                                                                       Armeetagesbefehl !

Der Führer der Oberste Befehlshaber der Wehrmacht hat mir am 30.9.39 in Berlin das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes persönlich überreicht.
Bei dieser Gelegenheit prach mir der Führer erneut - wie bereits am 22.9. anläßlich seines Frontbesuches - seinen Dank und seine Anerkennung aus für die
hervorragenden Leistungen der Truppen der 3.Armee.
Ihre Tapferkeit, ihr Kämpfer- und SIegeswillen haben den Gegner in raschem Ansturm zu Boden geworfen.
Jeder Angehörige der 3.Armee vom General bis zum jüngsten Mann hat Anteil daran, daß die polnische Armee in 4 Wochen niedergerungen und vernichtet worden ist.
Ich spreche allen Generalen, Offizieren, Unterofizieren und Mannschaften der Armee meinen Dank für ihre Opfer- und Einsatzbereitschaft aus und werde die mir
vom Führer verliehene hohe Auszeichnung stets in dem Bewußtsein tragen, daß sie eine Würdigung der von den Truppen der 3.Armee vollbrachten Taten ist.
 
A.O.K.3
Ia Nr.186/39 geh.                                                                                                      A.H.Qu.Krasne, den 2.10.1939
GEHEIM!

                                                                      Operationsbefehl Nr.23

1.) 3.Armee besetzt das Gebiet bis zur neuen Demarkationslinie nördl. der Grenze zum A.O.K.8.
    Grenze zum A.0.K.8: Weichsel bis Praga Nordrand, Stanislawow (zu A.O.K.3), Bugknie 5 km westl. Drohiczyn.
2.) Die neue Demarkationslinie verläuft:
    Vom Bugknie (5 km westl. Drohiczyn) entlang des Bugs bis 5 km ostw. Malklinia Gorna, dann in gerader Line bis 5 km ostw. Ostrolenka an den Narew,
    am Narew und an der Pisa entlang bis zur Reichsgrenze, dann Reichsgrenze. Sie biegt ostw. Dreimühlen (Kalinowen) von der Reichsgrenze ab bis zur
    litauischen-polnischen Grenze (Einzelheiten des Verlaufs werden Gruppe Bra -unleserlich- durch Karte mitgeteilt), dann bis Wysztiter See und
    deutsch-litauische Grenze bis Ostsee.
3.) Gliederung der Truppen der 3.Armee und Grenzen.
    a) I.A.K. mit 11.Div., 217.Div. und 1.K.B. zwischen den Grenzen: reohts Grenze zu A.O.K.8. Links Grenze zu XXVI.A.K.(Führungsstab z.b.V.): Pultusk
       (I.A.K.), Wyskow (I.A.K.), Bug bis Brok (I.A.K.) Straße Brok - Orlo - Richtung Zareby (Kos.) (I.A.K.).
    b) XXVI.A.K. mit 61. und 1.Div. bis zur linken Grenze Myszyniec, Punkt am Narew 5 km ostw. Ostrolenka.
    c) XXI.A.K. mit 206.Div., Grzw.41 und Gruppe Brandt bis zur linken Grenze Südspitze Wysztiter See, Stadt Angerapp.
    d) Stellvertretendes Generalkommando I.A.K. Königsberg mit Grew.51 und 61 entlang der Reichsgrenze bis zur Ostsee.
    e) Zur Verfügung des A.O.K.3 bleibt 228.Div. ostw. Nowy Dwor.
    f) Über II.A.K. und Armeetruppen siehe besondere Befehle.
4.) Zeitlicher Verlauf der Besetzung:
    Die Bewegungen beginnen am 5.10.
    a) Das I.A.K. räumt den Raum südl. der neuen Grenze zum A.O.K.8 im Einvernehmen mit A.O.K.8.
    b) 61.Div. ist durch I.A.K. dem XXVI.A.K, über Wyszkov so zuzuführen, daß bis 7.10. früh das Vorziehen der 217.Div. über Radzymin möglich ist.
    c) Es haben zu erreichen:
       I.A.K. bis 10.10. abends die Buglinie mit 11. und 217.Div.
       XXVI.A.K. bis 9.10. abends die Linie 5 km ostw. Malkinia Gorna bis 5 km ostw. Ostrolenka mit 61. und 1.Division.
       XXI.A.K. an 6.10.abends Suwalki
       am 9.10. abends die Linie nordwestl. Grodno und die polnisch-litauische Grenze bis Südspitze Wysztiter See mit Gruppe Brand.
    d) Die russischen Truppen sind angewiesen, ab 5.10. hinter die neue Demarkationslinie zurückzugehen.
       Zur Gruppe Brand wird Oberstleutnant Spalcke (Stab A.O.K.3) kommandiert, um die Bewegungen der deutschen und russischen Truppen in Einklang zu bringe.
5.) Der Vormarsch an die Demarkationslinie hat so zu erfolgen, daß starke Marschgruppen auf den Hauptstraßen vorwärts marschieren und das Zwischenglände durch
    kampfkräftige Streifen so durchzogen wird, daß etwa auf tretende Banden beim Vormarsch zersprengt werden.
6.) Nach Erreichen der Demarkationslinie ist diese mit Schwerpunkt an den Hauptstraßen und lebhaftem Streifendienst in den Zwischenräumen zu sichern.
    Weitere Befehle über Verhalten an der Demarkationslinie folgen.
7.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przesnysz.
    Die Generalkommandos melden ihre beabsichtigten Korpshauptquartiere.

                                                             Besondere Anordnungen zu Operationsbefehl Nr. 23.
I.Pioniere:
 1.)Pi.Regts.Stab 541 (z.Zt. bei I.A.K.) wird ab 4.10.39 dem A.O.K.3 unmittelbar unterstellt. Unterkunft in Zegrze. Eintreffen ist an A.O.K.3 zu melden.
    Dem Pi.Regts.Stab 541 werden unterstellt mit dem 4.10.
       Pi.Batl.505 mit 2 Br.Kol.B (z.Zt.Nasielsk)
       Pi.Batl.630 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Zegrze)
       Pi.Batl.651 mit 1 Br.Kol.B (z.Zt.Pultusk)
       Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow)
       Br.Kol.B 639 und 644 (Debe)
       Br.Kol.B 401 (Pultusk)
    Aufträge erteilt Arm.Pi.Offz.A.O.K.3 unmittelbar.
2.) Pi.Batl.41 mit Br.Kol.B 2/41 wird am 3.10. nach Graudenz in Marsch gesetzt und dort Oberstltn.Stammbach unterstellt.
3.) Folgende Pi.-Einheiten scheiden demnächst aus dem Verband der 3.Arnmee aus und werden zur Verfügung O.K.H. abbefördert:
       Pi.Regts.Stab 601
       Pi.Batl.627 mit Br.Kol.B
       Br.Kol.B 602 und 609
       Br.Kol.603 und 606, ihr Gerät bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät der Br.Kol.B 1/41 (Ciechanow) und 651 (Pultusk).
       Br.Kol.B 1 und 2/402,sie werden mit II.A.K. abbefördert. Das Gerät B 2/402 bleibt eingebaut, sie spannen sich vor das Gerät B 2/505 (Nasielsk).
    Das Umspannen des Geräts veranlassen I. und II.A.K. Einzelheiten über Zeit und Ort des Abtransportes werden noch befohlen.

II. Armee- und Heeresartillerie scheidet gem.Sonderbefehl aus dem Verband der 3.Amee aus.
III. Panzer-Abw.Abt.511 erreicht zur Verfügung A.O.K.3 bis 7.10. abends die Gegend um Krasne. Eintreffen und Unterkunft ist A.O.K.3 zu melden.
     Gleichzeitig tritt die zum Schutz des Armeehauptquartiers A.O.K. eingeteilte Kompanie Pz.Abw.Abt.12 zu ihrer Abteilung zurück.
 
Fernspruch A.O.K.3 an II.A.K., I.A.K., Abt.Qu., 2.10.39, 16.45 Uhr
Pz.Div.Kempf wird ab 4.10. auf H.St.O.V.Osterode hinsichtlich Verpflegung - hinsichtlich Verpflegungsempfang angewiesen. Ab 4.10. empfängt 11.Div. bei A.V.L.Nasielsk
Verpflegung. Bekanntgabe an Pz.Div.Kempf, bzw. 11.Div. nach II., bzw I.A.K.
 
A.O.K.3                                                                                                                   A.H.Qu.Krasne, 3.10.1939.
Ic 189/39 geh
                                                                       GEHEIM!
                                                                  ===================
                                                                Operationsbefehl Nr. 24.

1.) Heeresgruppe Süd hat am 3.10. als Oberbefehlshaber Ost den Befehl über die gesamte Ostfront, einschl. der Militärbefehlshaber, übernommen.
2.) Karte 1 : 300 000 mit eingezeichneter Demarkationslinie wird später übersandt.
3.) Gliederung: Oberost Stab in V.W.Helenow, 2 km südwestl. Pruszkow (südwestl.Warschau).
                A.O.K.14, A.O.K.8, A.O.K.3
                Militärbefehlshaber Danzig/Westpr.
                Militärbefehlshaber Posen.
4.) Die bisherige Heeresgruppe Nord hat am 2.10. den Befehl an A.O.K.3 abgegeben.
    A.O.K.3 besteht aus: I., XXI. und XXVI.A.K.
    Stellvertr.Gen.Kdo.
    1., 11., 61., 206., 217., 228.Div.
    Gruppe Brand
    1.K.B.
    Armeetruppen: I./Pz.10
                  A.A.(mot) 1
                  Pi.Rgts.Stab 541 mit unterstellten Pi.Truppen
                  Pz.Abw.Abt.511
                  Aufklärungsstaffel 4.(H)/21 (Einsatzhafen wird noch befohlen, Fliegerverbindungsoffizier zu A.O.K.3
5.) Die Generalkommandos teilen den Vormarsch ( siehe Operationsbefehl Nr.23) an die Demarkationslinie so ein, daß diese zu den befohlenen Zeitpunkten erreicht wird.
    Mit überraschendem Zusammentreffen mit kleineren Abteilungen von Polen nuß jederzeit gerechnet werden.
6.) Nötigenfalls ist Verbindung mit den gegenüberliegenden russischen Befehlshabern aufzunehmen. Hierbei ist nur von Offizier zu Offizier zu verhandeln.
    Etwaige Mißverständnisse bezüglich der Führung der Demarkationslinie sind aufzuklären.
7.) Nach Erreichen der Demarkationslinie kommt es darauf an, die Kräfte so zu gliedern, daß einerseits jedes Aufflackern von Widerstand sofort unterdrückt werden kann,
    andererseits zweckmäßige Unterbringung für den Winter und Schaffung planmäßiger Ausbildungsmöglichkeit gegeben ist.
8.) Verhalten an der Demarkationslinie
    Die Demarkationslinie ist vorläufig im Gelände durch aufgestellte Tafeln mit Aufschrift zu bezeichnen.Die Hauptübergangsstraßen sind stärker zu besetzen, das
    Zwischengelände ist durch Streifen zu sichern. Die Wege der Streifen sind in genügenden Abstand von der Demarkationslinie zu führen und deutlich zu kennzeichnen.
    Jedes Überschreiten der Demarkationslinie ist verboten. Aufklärung hat nur durch Beobachtung zu erfolgen. Über Grenzüberschreitung durch die Bevölkerung auf festzulegenden
    Übergangsstellen folgt bis 9.10. noch besonderer Befehl.
9.) Die erreichte Linie ist täglich bis 17.oo Uhr dem A.O.K. zu melden, ebenso die Hauptquartiere und Gerichtsstände bis Divisionen einschließlich. Morgen- und Abendmeldung ist
    wie bisher zu erstatten.
10.) A.O.K.3 verbleibt in Krasne und Przasnysz.
 
ObKdodH BdE Nr.3062/39 g.Kdos.AHA Ia (4)

Bezug: OKH/BdE Nr.3055/39 g.K. AHA Ia(4) v.3.10.39


1.Nachstehend aufgeführte Kommandobehörden, höher Stäbe und Divisionen verbleiben zunächst im Osten:
a) Im Bereich H.Gru.Süd.
  
A.O.K.14
   A.O.K.8
   Gen.Kdo.XVIII.A.K.
   Gen.Kdo.XVII.A.K.
   Gen.Kdo.IV.A.K.
   Gen.Kdo.XIV.A.K.
   Gen.Kdo.X.A.K. (alle Gen.Kdos.mit Korpstruppen ohne schw.Artillerie.)
   4., 10., 27., 44., 45., 50., 57., 213., 221., 239., 257. und 258.Inf.Div.
   29.Inf.Div.(mot), 2.Geb.Div. und 4.lei.Div.
b) Im Bereich der H.Gru.Nord.
  
A.O.K.3,
   Gen.Kdo.I und XXI.A.K. mit Korpstruppen,
   1., 11., 61., 206., 217. und 228.Inf.Div.
   Gruppe Brand und 1.Kav.Brig.
c) Im Bereich Mil.Bef.Danzig/Westpr.
  
207. und 218.Inf.Div.
   Brigade Eberhard

d)
Im Bereich Mil.Bef.Posen.
  
208. und 252.Inf.Div.

2.Notwendiger Ersatz für die unter Ziffer 1 aufgeführten Kdo.Behörden, Stäbe und Verbände ist so bereit zu stellen, dass die Ersatztransporte
  etwa ab 15.X.39 abgefahren werden können. Vor dem 15.10. ist die Zuführung von Ersatz aus transporttechnischen Gründen nicht durchführbar
  (Vergl.hierzu Bezugsverfügung Ziffer III.).
3.A.O.K.10 mit Stabstruppen wird entgegen der Bezugsverfügung Ziffer IIa zunächst nach Dresden verlegt.

4.Berichtigung zur Bezugsverfügung In Ziffer IIb) trage als letzte Zeile nach "Pi.Sperrkol.(mot) 548".
 
  Armeeoberkommando 3                                                                                                             A.H.Qu., den 8.Okt.1939
(Grenzabschnitt Nord)
     Abt.O.Qu.

                                                            Besondere Anordnungen für die Versorgung
                                                               der 3.Armee für den 9.Oktober 1939.

I. Verwaltungswesen:
  A) Erntehilfe.
     Um die Kartoffel- und Rübenernte ordnungsgemäß einbringen zu können und nicht gezwungen zu sein, im nächsten Jahr zur Ernährung der polnischen Bevölkerung im besetzten
     Gebiet Lebensmittelbestände aus dem Reichsgebiet nachschieben zu müssen, wird angeordnet daß die Div. und Kdt.des rückw.Armeegebiets Erntehilfe leisten. in den Landkreisen,
     in denen bisher keine Landräte eingesetzt sind, stellen die Div. und Kdt.rückw.A.Geb. unter eigener Verantwortung Arbeitskräfte udn Gespanne. Sie bewachen die geernteten
     Vorräte bis zum Eintreffen der Landräte, um Diebstählen durch die Bevölkerung vorzubeugen. Nach EIntreffen der Landräte sind die Bestände diesen zur Verfügung zu stellen.
     In den Landkreisen, in denen Landräte bereits eingesetzt sind, setzen sich die Div. und Kdt. des rückw.A.Geb. unittelbar mit den Landräten wegen Gestellung von Arbeitskräften,
     Gespannen und gegebenenfalls Wachpersonal in Verbindung. Amtssitze der Landräte siehe Anlage.
  B) Gebührnisabfindung.
     Frontzulage darf nach Beendigung der Kampfhandlungen nicht mehr gezahlt werden.

II.Kraftfahrwesen.
 1) Anfallende Altöle sind von der Truppe zu sammeln und an die nächste heereseigene Tankstelle abzuliefern. Erforderlicher Faßraum kann bei A.O.K.3/O.Qu. angefordert werden.
    Bei den Tankstellen werden Listen mit Angabe des Abgabedatums, der abgegebenen Menge und des Truppenteils geführt.
 2) Das vorgeschobene Reifenlager (K) (bisher Nasielsk) wird auf Anordnung O.K.H. mit 9.10. nach Allenstein verlegt.
 3) Von einem Skoda-Anhänger der Werkstattkp.502, der wegen Achsbruch auf der Strasse Siedlce - Nasielsk, 4km von Wegrow entfernt, liegengeblieben war, ist ein Schweissgerät
    entwendet worden. Nachforschungen erforderlich. Bei Auffinden Sicherstellung und Meldung an A.O.K.3/O.Qu.

III.Gerätwesen:
 1) Für I. und XXVI.A.K. ist das angeforderte Gerät bei Feldwerkstatt 502 in Ciechanow eingegangen. Sofortige Abholung ist zu veranlassen.
 2) 217.Div. veranlaßt Abholung des bei Feldwerkstatt 502 eingegangenen Geräts.
 3) 228.Div. veranlaßt Abholung von 2 Stahlflaschen kompr.Luft für I.R.325 von Feldwerkstatt 502.
 4) Rundfunkgerät.
    O.K.H. stellt zur Verteilung an die Truppen größere Anzahl Rundfunkgeräte zur Verfügung. Anforderungen der Korps - gesammelt für unterstellte Einheiten und Verbände -
    und Armeetruppen bis 15.10. an A.O.K.3/O.Qu. (getrennt nach Gleich- und Wechselstromgeräten).

Anlage zu Besonderen Anordnungen

In folgenden Kreisen sind Landräte eingesetzt:
1) Soldau
2) Mlawa
3) Sierpc
4) Plock
5) Ciechanow
6) Plonsk
7) Przasnysz
8) Ostrolenka
9) Pultusk
10) Ostrow
11) Suwalki
12) Makow

in den nächsten Tagen werden Landräte eingesetzt in:
13) Wegrow
14) Sokolow
15) Radzymin

Die Namen der Landräte werden noch bekanntgegeben.
 
   A.O.K.3                                                                                                                      A.H.Qu.Krasne, den 11.10.1939
Nr.220/39 geh.

An
Mil.Bef.Westpr.Danzig
XXI.A.K. mit N.A. für Pi.42 und Pi.50
M.G.Batl.9
Stab Pi.Regt.601 mit N.A. für Pi.627, Br.Kol.602, 603,606,609
                              l.Str.Baubtl.604,,
                              l.Str.Baubtl.3 (mot)
Kdt.d.rückw.Arm.Gebiets
A.O.K.3: Ia, Ic, O.Qu., Arm. Nachr.Führer, Arm.Pi.Offz.
         Arm.Straßenkdt., Arm.Feldpostmstr., M.V.O.
         Bv.T.O., Adjutantur (IIa, IIb), Kriegstagebuch

1.) Ab 18.10. abends werden zur Verfügung O.K.H. mit Eisenbahn abbefördert:
         Pi.Regts.Stab 601
         Pi.Btl. 627, 42, 50
         Br.Kol. 602. 603, 606, 609
         M.G.Batl.9
         B.Abteilungen 1 und 11.
         Einladung in Raum Schmentau - Laskowitz und Transport in Gegend um und ostw. Münster, wo Unterbringung durch W.Kdo.VI erfolgt.
2.) Es erreichen den Einladeraum:
    a) Gruppe Pi.Regts.Stab 601 (zugl.Marschgruppenführer)
                  Pi.Batl.627, Br.Kol.602, 603, 606,609.
       Marschweg: 16.10.Zegcze, Nasielsk, Plonsk, Sierpc.
       Unterkunft: 16./17.10. In und um Gegend Siery 17.10.Sierpc, Strasburg, Graudenz. Unterkunft 17./18.10. Graudenz.
       Durchmarsch durch Strasburg muß bis 17.10. 1400 Uhr beendet sein.
    b) Gruppe B.Abt. 1 und B.Abt. 11 (Führung Kdeur.B.Abt.1)
       Marschweg: 16.10. B.11 Pultusk, Makow, Przasnysz,Mlawa.
                          B.1 Przasnysz, Mlawa.
       Unterkunft 16./17.10. B.Abt.1 und 11 in Gegend Mlawa
       17.10. B.1 und B.11 Mlawa, Lautenburg, Strasburg (Durchmarsch erst ab 1400 Uhr) Rheden.
       Unterkunft 17./18.10. in und um Rheden.
    c) Gruppe Pi.42 und Pi.50 (Führung ältester Kdeur.)
       16.10. Ortelsburg, Allenstein, hier Unterkunft 16./17.10.
       17.10. Allenstein, Dtsch.Eylau, Riesenburg, Marienwerder, hier Unterkunft 17./18.10.
    d) Marschgruppe M.G.Batl.9 erreicht über Elbing am 17.10. Stuhm, hier Unterkunft 17./18.10.
3.) Vorausbefördertes Personal der Marschgruppen 2 a - d ist zur Transportkdtur. Posen bis 16.10. 1400 Uhr vorauszuentsenden. Transportstärken mitführen.
    Kdeur.Pi.Regts.Stab 601 regelt nach Empfang der Einlade-Übersichten Abmarsch der Marschgruppen aus den Unterkünften des 17./18.10. in die Einladebahnhöfe.
    Ankunft der Marschgruppen in Gegend Münster und Unterbringung gem. Anordnung W.Kdo.VI ist durch Kdeur.Pi. Regts.Stab 601 an O.K.H. Genstb.d.H. Op.Abt. (II)
    zu melden.
4.) L.Str.Baubtl.6o4 und 3 (mot) bleiben zunächst in ihren Unterkünften, sie werden bis zum Abtransport A.O.K.3 (O.Qu.) unterstellt.
 
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