| Befehle März 1940 |
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Armeeoberkommando 6
A.H.Qu., den 6.März 1940 Ia/Op Nr.145/40 g.Kdos.Chefs. Bezug: H.Gru.B. Ia Nr.1545/40 g.K.vom 9.März 1940 Betr.: Unterkunftskarte 1 : 100 000 Anliegend wird Unterkunftskarte 1 : 100 000 nach dem Stande vom 16.3.40 überreicht. Es ist beabsichtigt, durch Ausdehung des Unterkunftsgebietes der 20.I.D.(mot) nach Norden bis Mülheim - Werden und durch stärkeres Aufschließen der 2/3 81.I.D. nach Westen die Möglichkeit zu schaffen, die 1. und 11.I.D. noch näher an den Rhein heranzulegen. Anlage (nicht vorhanden) |
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Befehl AOK 6 Ia/op Nr.171/40 g.k.Chefs.
(A.H.Qu., den 27.3.40) Betrifft: Einsatz von Sonderverbänden am Südflügel der Armee. Bezug: AOK.6, Ia/op.Nr.106/39 g.K. Chefs.vom 24.12.39 Die Bezugsverfügung ist zu vernichten. Sie wird durch nachstehende Bestimmungen ersetzt. II. Zur frühzeitigen Gewinnung der Brücken über die Maas bei Maastricht und über den Albert-Kanal westl. und südwestl. dieser Stadt werden angesetzt. 1.) Von der Luftwaffe: a) Gegen das Fort Eben-Emael: Stoßtrupp der 7-Flieger-Div. mit dem Auftrag, die Waffenwirkung des Forts nach aussen so weit wie möglich auszuschalten; b) Gegen die Brücken Veldwezelt (Vw.), Vroenhoven (Vr.) und Canne (C.): Stoßtrupps der 7.Flieger-Div. mit dem Auftrag, die Zerstörung der Brücken durch die Belgier zu verhindern und die Brücken unzerstört in die Hand zu nehmen. 2.) Vom Heere: a) Gegen die 3 Maasbrücken in Maastricht: Sonderverband Hocke mit dem Auftrag, die Sprengung der Brücken zu verhindern und die Brücken in die Hand zu nehmen.. b) Gegen die Brücken über den Albert-Kanal bei Veldwezelt und Vroenhoven: Inf.Btl.z.b.V.100 (mot) (ohne Sonderverband Hocke) mit dem Auftrag, die an den betr.Brücken gelandeten Stoßtrupps der 7.Flieger-Div. zu entsetzen und die Brücken für die nachfolgende 4.Pz.Div. offen zu halten. Durch schwächere Teile ist gleichzeitig die Verbindung mit den an der Brücke Canne gelandeten Stoßtrupps aufzunehmen. III. Zeitliche Regelung a) X-45 Min.: Grenzübertritt des Sonderverbandes Hocke b) X: a) Landung der Stoßtrupps an den Brücken Vw., Vr., C. und auf E-K.: b) Getarnte Stoßtrupps des Inf.Btl.100 an der Brücke Maastricht; c) Eintreffen des Sonderverbandes Hocke an den Brücken in Maastricht; d) Grenzübertritt der Armee (dabei 4.Pz.Div. und Inf.Btl.100 (ohne Sonderverband Hocke) c) X+15 Min: a) Eingreifen getarnter Stoßtrupps des Inf.Btls.100 an den Brücken Vw. Und Vr.; b) Beginn der rollenden Luftangriffe zum Schutz der an den Brücken von Vw., Vr., C. und auf E-K gelandeten Kräfte (Feuerglocke!); d) X+40(?) Min.: Absprung je eines s.M.G.-Halbzuges bei Vw., Vr. Und C. e) Etwa -unleserlich- 80 Ende der ersten Welle der Luftangriffe für die Feuerglocke; f) Etwa -unleserlich- +90 a) Eintreffen der Anfänge des Inf.Btls.100 und der 4.Pz.Div. an den Brücken in Maastricht. a) Abwurf von Munition an den Brücken Vw., Vr. und C.; g) Etwa ab X+100 Min. Beginn der zweiten Welle rollender Angriffe Luftwaffe; h) Etwa X+120 a) Eintreffen der Anfänge des Inf.Btls.100 der 4.Pz.Div. am Albert-Kanal westl. Maastricht. b) Abwurf von Munition auf K-E. Bei ungünstiger Wetterlage fallen die Landungen der Stoßtrupps aus. Die Luftangriffe ab X+15 Min. werden planmäßig unter Ausdehnung auf Fort W-K. (dabei auch Hebek (?)) durchgeführt. IV. Heranführung des Inf.Btls.zbV.100 a) Um die Alarmierung des Inf.Btls.100 zu beschleunigen wird der Alarmbefehl in jedem Falle unmittelbar vom A.O.K. an Inf.Btl.100 fernmündlich durchgegeben. Zur Sicherheit ist jedoch der Alarmbefehl auch vom IV.A.K. innerhalb seines Bereiches durchzugeben. b) Das Inf.Btl.zbV.100 (Linnich) ist am A-1 Tag durch IV.A.K. zeigerecht an den Ort seiner Bereitstellung vorzuführen. c) Läßt sich ein Antreten hierfür bei Helligkeit nicht vermeiden, so ist die Marschkolonne nach der Tiefe aufzulockern. d) Bereitstellung an der Ablauflinie und Vorführen des Sonderverbandes Hocke und der Masse des Inf.Btls.100 ist durch IV.A.K., 7.I.D. so zu regeln, daß das zeitgerechte Überschreiten der Grenze gesichert ist für Sonderverband Hocke X-45 Min. südl.Wehr Inf.Btl.zbV.100 X Uhr bei Tuddern; e) Für die Verständigung des Inf.Btls.zbV 100 und des Sonderverbandes Hocke über Stattfinden, Verschiebung oder Absage des Angriffes gem.Verfg.AOK.6. Ia/op Nr.130/40 g.K.Chefs.v.11.3.40, Teil I, Ziff.3, und Teil II, B, Ziff.1., ist 7.Inf.Div., IV.A.K. verantwortlich. Unterbringung und Versorgung des Inf.Btls.zbV.100 im Falle der Verschiebung ist durch IV.A.K. zu regeln. V. Aufnahme der Verbindung mit ….Stoßtrupps der 7.Fliegerdivision 1.) Alle Vorhuten des Inf.Btls.100 und……… verpflichtet, in rücksicht…….als möglich zu den gelandeten Stoßtrupps der 7.Fliegerdivison durchzustoßen und sie zu entsetzen bzw. …… 2.) Im Vordergrund stehe hierbei die Gruppe Veldwezelt und Vroenhoven. Möglichst gleichzeitig ist durch besonders eingeteilte Kräfte Verbindung mit den Gruppen Canne und Eben-Emael aufzunehmen und der Entsatz zu ihnen vorzutreiben. Für letzteren Auftrag hat 4.Pz.Div. das durch Infanterie und eine Flakabteilung des Flakkorps II verstärkte Pi.Btl.(mot) 51 vorzusehen und es entsprechend im Vormarsch einzugliedern. Den zweckentsprechenden Einsatz dieses Btls. Befiehlt je nach der Lage der Kdr.4.Pz.Div. an Ort und Stelle. Entlastung bei Canne muß auch in dem Fall gewährleistet sein, daß die dortige Brücke zerstört ist. 3.) XXVII.A.K. ha durch rechtzeitige Verbindung mit 4.Pz.Div. dafür Sorge zu tragen, daß es bald Kenntnis von der Entwicklung der Lage bei Canne und auf dem Fort Eben Emael erhält und daß Kenntnis laufend ergänzt wird. VI. Es ist von größter Bedeutung für die Fortführung der Operation, daß die Meldungen über Gelingen oder Mißlingen der Unternehmungen gegen die genannten Brücken auf dem schnellsten Wege zur Kenntnis des A.O.K. gelangen. Mit der verantwortlichen Meldung an A.O.K.6 über die Entwicklung der Lage an den Brücken über die Maas und den Albert-Kanal wird die 4.Pz.Div. beauftragt. 1.) A.O.K.6 wird einen vorgeschobenen Gefechtsstand bei Richterich einrichten und ab A-1 Tag 20:00 Uhr besetzt halten. 2.) Die Entwicklung der Lage an den genannten Brücken (und am Fort EbenEmael) wird durch Aufklärungsflieger überwacht und zwar: a) Durch Flugzeuge der Luftflotte 2 bei Veldwezelt, Vroenhoven und Canne und beim Fort Eben-Emael. Außerdem erfassen diese Flugzeuge die Lage bei den 3 Maasbrücken und bei Maastricht mit. Die Meldung erfolgt an Luftflotte 2. b) Durch Flugzeuge des IV.A.K. (4.Pz.Div.) bei Veldwezelt, Vroenhovst (?), Canne, Eben-Emael und Maastricht. 3.) Die Maßnahmen zur Sicherung der Nachrichtenübermittlung gehen aus der Anlage hervor. A.N.F. sorgt für Sicherstellung der gegenseitigen Verbindung zwischen den vorgeschobenen Gefechtsständen des A.O.K.6, Fl.-KorpsVIII und 4.Pz.Div. Er stellt in der Frage kommenden Zeit Schaltung und dauernde Aufrechterhaltung je einer durchlaufenden Fernsprechverbindung: Vorgeschobener Gef.Std.A.O.K.6 – Heeresgr.B Vorgeschobener Gef.Std.A.O.K.6 – O.K.H., Op.Abt. sicher. Anlagen: Besondere Anordnungen für die Nachrichtenübermittlung. A) Drahtverbindungen 1.) Armee veranlasst Drahtverbindungen von …… Richterich nach: a) Vorgeschobenen Gef.Std. AOK.6 (2 Feldleitungen(?)) b) Funkstelle des vorgeschobenen Gef.Stdes. c) 4.Pz.Div. in Richterich d) AOK.6 in Rheydt e) Heeresgruppe B in Düsseldorf f) O.K.H.Op.Abt. über Gisela g) Gen.Kdo.XXVII.A.K. in Aachen (Vermittlung ……) h) Armeevermittlung Vorweiden i) Gef.Std.Fl.Korps VIII Alsdorf über Armeevermittlung Vorweiden 2.) Inf.Btl.zbV.100 wird in der Bereitstellung in Gillrath nach Wehr angeschlossen. Die Leitung liegt nach Fertigstellung in Wehr auf der Vermittlung der 7.I.D. in Gillrath auf dem Postamt (Dort Abholung durch Truppe) (Leitungsnummer H…33 158) 3.) Armee bereitet Schaltung einer unmittelbaren Leitung von Düsseldorf (Ständehaus) nach Linnich vor. Die Leitung ist durch die Truppe* in Linnich im Postamt abzuholen. B) Funkverbindungen 1.) Armee errichtet durch Armee-Nachr.Rgt.549 in Richterich am A- 1 Tag bis 20:00 Uhr einen großen Funktrupp a (mot) 2.) 4.Pz.Div. meldet Inbesitznahme bzw. Zerstörung der Brücken über die Maas und Albert-Kanal auf dem Funkwege unmittelbar an A.O.K.6 (vorgeschobenen Funkstelle in Richterich) durch besondere Zeichen (siehe Ziff.4) Frequenz: 580 kHz ohne Rufzeichen Ausweichfrequenz: 708 kHz ohne Rufzeichen Die Sendungen werden mit einem Trennungszeichen …. Geleitet. Die Zeichen sind dreimal zu geben. Der große Funktrupp des A.O.K. wiederholt auf Frequenz 295 kHz. ….V.A.K., A.O.K.6 …………. 3.) Funkverkehr des Inf.Btl.zbV.100….. folgt auf Frequenz 1445 (?) kHz mit Rufzeichen 20 (?)….. hört mit. ….. Abfassung der ersten…… ebenfalls die Zeichen in Ziff…..) Verwendung 4.) Bedeutung der Zeichen: ? = …..bahnbrücke Maastricht ? = …..inabrücke Maastricht ? = Brücke bei Veldwezelt ? = Brücke bei Vroenhoven ? = Brücke bei Canne a = Brücke unzerstört in Besitz b = Brücke zerstört 5.) Eine unmittelbare Funkverbindung eines Verbindungsoffiziers des O.K.W. bei der 4.Pz.Div. zum O.K.W. wird nach dessen besonderer Weisung eingerichtet. C) Lichtzeichen 1.) Die Flugzeuge der 4.Pz.Div. melden an ihre Division durch Abschießen folgender Leuchtzeichen: Gelbe Rauchstrichpatrone (wiederholt abgeschossen) für „Brücke Maastricht erhalten“ Blaue Rauchstrichpatrone (wiederholt abgeschossen) für „Brücke Veldwezelt erhalten“ Rote Rauchstrichpatrone (wiederholt abgeschossen) für „Brücke Vroenhoven erhalten“ Falls die Verhinderung der Zerstörung der Brücke nicht gelingt, wird dies nicht durch Leuchtzeichen sondern durch Meldeabwurf mitgeteilt. 2.) Die Flugzeuge der Luftflotte 2 werden sich neben ihrer Funkmeldung an die Luftflotte derselben Leuchtzeichen wie 1.) bedienen. 3.) Die Stoßtrupps der Luftwaffe (siehe……. und das Btl.z.b.V.100………. -Rest der Seite unleserlich |
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