Armeeoberkommando 8
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Befehle August 1939
                                                                       M e r k b l a t t
                                                                       =================
                                        für die Ausnutzung von Rohstoffen und Verpflegungsvorräten im besetzten Feindgebiet.

1.) Jeder Soldat muß sich immer vor Augen halten: Zum Kriegführen gehören nicht nur Waffen und Munition, ebenso wichtig sind Rohstoffe und Lebensmittel!
    Wer damit nicht sparsam umgeht, schädigt nicht nur sich und die Truppe, sondern auch die Heimat!
2.) Zur Entlastung der Heimat und des Nachschubes hat die Truppe die laufende Verpflegung möglichst unmittelbar dem besetzten Gebiet zu entnehmen. Diese
    Entnahme darf aber den dringend nötigen, augenblicklichen Bedarf keinesfalls überschreiten! Lebensmittel dürfen niemals sinnlosem Verderb ausgesetzt
    werden Jede unangebrachte Vorratswirtschaft hat zu unterbleiben! Die für diee Beitreibung gegebenen Anordnungen sind streng einzuhalten. Jeder denke
    daran: Was Du vergeudest, entziehst Du auch den Frauen und Kindern daheim!
3.) Was die Truppe nicht selbst unbedingt braucht, hat sie unberührt und in einwandfreiein Zustande zu hinterlassen. Das ist ein Gebot der Kämeradschaft!
    Auch die nachrückenden Truppen müssen verpflegt werden.
4.) Größere Bestände an Lebensmitteln und wichtigen Rohstoffen sind dem nächsten Vorgesetzten zu melden und sicherzustellen. Planmäßige Nutzbarmachung
    des besetzten Gebietes wird durch Sonderbefehle geregelt.
5.) Dieses Merkblatt ist allen Angehörigen der Armee bekanntzugeben. Durch eingehende und wiederholte Belehrungen muß jeder einzelne Soldat davon überzeugt,
    werden, daß er für Sicherstellang und sachgemäße sowie sparsame Verwendung der vorgefundenen Vorräte mitverantwortlich ist. Die Führer aller Dienstgrade
    haben die gewissenhafte Beachtung der getroffenen Anordnungen zu überwachen. Gegen jeden Verstoß werde ich unnachsichtlioh einschreiten.
                                        
                                                                                                        Blaskowitz, General der Infanterie
 
A.O.K.8                                                                                                                  A.H.Qu., 25.8.1939. 19.00 Uhr 
Koluft I Bild
Br.B.Nr.39/39 g.Kdos.

Bezug: Zugegangenes Luftbildmaterial.
Betr.: Auswebtung.
 
                                                 Ergebnis der bisherigen Luftbildauswertung
                                              das den Dienststellen am 24.8.1939 zugegangen ist.

1.) Die Luftbilder ergaben ostw.der Eisenbahn Kempen - Pleschen die teilweise Bestätigung der bisherigen Anlagen.
    Bestätigt wurden:
     a) Feldbefestigungen nördl.Kalisch zwischen Brudzewek und Jastrzeeniki,
     b) Feldbefestigungen 25 km südl.Kalisch, nördl.u.südl.Kraschewze,
     c) südl.Prhistainja,
     d) der Bau von Feldbefestigungen 18 km südl.Pyzdry zwischen Tormice und Niew.
     e) Teile der Feldbefestigungen südwestl.Stawiszyn.
     f) Erdarbeiten am Westrand Kalisch.
2.) Neu wurde festgestellt:
     a) Anscheinend leichte kleine Bunker ostw.Ostrowo.
     b) Feldflugplatz nordwestl.Kalisch bei Koszielna - Wies unbelegt; ferner anscheinend vorbereiteter Landeplatz 7 km westl.Kalisch,
        hart westl.Kotowiecko.
     c) Leichte Bunker auf dem Westufer der Prosna südl.Kalisch.
     d) Bunker westl.der Prosna nördl.Koscielnawies.
     e) Anlage von Baracken - anscheinend Unterkünfte - bei Jankow (20 km nördl.Kalisch).
3.) Alle übrigen bisher bekannten Angaben über feindl.Befestigungen usw.sind durch Luftbild nicht bestätigt.
4.) Wesentliche Veränderungen der Waldstücke westlich der Prosna wurden nicht festgestellt. Veränderung am Ufer der Prosna(neue Brückenschläge
    oder Furten) wurden nicht festgestellt. Minenfelder oder Straßensperren sind nicht festgestellt. Bereitgestellte Materialien für den Bau von
    Straßensperren oder neu anzulegenden Flußübergängen wurde nicht festgestellt.
5.) Einzelheiten zu 1) und 2) siehe Anl.Karte.
 
Armee-Oberkommando 8                                                                                                                 Breslau, den 26.8.1939.
Abt. Ia.Nr. 25/39 geh.

Betr.: Unterbringung der operativen Luftwaffe im Armeegebiet A.Ob.Kdo.8.
Geheim !

1.) Die starke Belegung der Ortschaften im Armeegebiet ostw. der Oder macht die Einschränkung des durch Luftgau-Kdo.IV und VIII angemeldeten Unterkunftsbedarfs
    für die operativen Teile der Luftwaffe erforderlich. Doppelbelegungen von Heer und Luftwaffe müssen in Kauf genommen werden. Ferner muß damit gerechnet werden,
    daß über die in der H.Dv.10 "Belegungsfähigkeit der Ortschaften des Reichsgebietes" vorgesehenen Zahlen hinaus Truppen untergebracht werden müssen. Alle auf
    einen Unterkunftsraum angewiesenen Teile des Heeres und. der Luftwaffe haben sich den Raumverhältnissen entsprechend zu beschränken. Einsatz und Arbeitsfähigkeit
    der im Armeegebiet zum Einsatz gelangenden Teile der Luftwaffe darf jedoch nicht in Frage gestellt werden, Die Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten trifft
    der dienstälteste Führer am Unterkunftsort.
2.) Darüber hinaus bleiben der Luftwaffe für Unterkunftszwecke vorbehalten:
      Um Feldflugplatz Juliusburg Nord:
         Nordrand Juliusburg
         Strehlitz.
      Um Feldflugplatz Juliusburg Süd:
         Südrand Juliusburg.
      Um Feldflugplatz Breslau Hundsfeld:
         Mirkau
         Marienhof
      Um E-Hafen Öls:
         Ostrand Öls
         Bruselwitz
         Spahlitz
         Zessel.
      Um E-Hafen Langenau:
          Langenau
          Kapsdorf
          Mahlen
          Gr.Raake mit Pappelhof,
3.) Von Belegungen müssen ferner alle für die Mobilmachung bereitgestellten Unterkünfte und Örtlichkeiten freigehalten werden. Nach
    Abschluß der Aufstellung gelten dieselben einschränkenden Bestimmungen.

                                                                               Für das Armeeoberkommando, Der Chef des Generalstabes
 
Armee-Oberkommando 8                                                                                                                 Breslau, den 26.8.1939.
O.Qu./Ic/A.O.Nr.602/39 geh.

Betrifft: Bekämpfung aller volks- und staatsgefährdenden Bestrebungen im Operationsgebiet des A.O.K.8

I.) Einsatz:
      1) Im Bereich des A.O.K.8 sind eingesetzt:
         A. Die Geheime Feldpolizei-Gruppe 540,
            die Gruppe Geheime Feldpolizei beim Grenzschutz-Abschnittskommando 14,
            die Gruppe Geheime Feldpolizei beim Grenzschutz-Abschnitsskommando 13,
         B. Die Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei.
II.) Aufgaben:
      2) Die Gruppe der Geheimen Feldpolizei und die Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei haben die Aufgabe, lle volks- und staatsgefährdenden Bestrebungen
         innerhalb des Operationsgebietes zu erforschen und zu bekämpfen.
      3) Die Geheime Feldpolizei bearbeitet die Fälle der Spionage, des Landesverrates, der Sabotage und Zersetzung.
         a) im Gefechtsgebiet,
         b) im rückwärtigen Armeegebiet, soweit sie sich innerhalb der Wehrmacht der Festungsanlagen, sowie in den Rüstungsbetrieben und den
            kriegs- und lebenswichtigen Betrieben ereignen. Soweit erforderlich, werden in den unter b genannten Fällen die örtlich zuständigen Staatspolizeistellen
           (Staatspolizeistelle Breslau und Staatspolizeistelle Liegnitz) mit der Bearbeitung beauftragt werden.
      4.) Der Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei obliegt die Bekämpfung aller übrigen reichs- und deutschfeindlichen Elemente im rückwärtigen Armeegebiet.
III.) Dienststellen der Geheimen Feldpolizei:
      5.)a) Hauptgeschäftsstelle der Geheimen Feldpolizei-Gruppe 540
                  Bres1au, Oppelner Straße 88/92
                  Fernruf: 20 384
                  Leiter: Feldpolizeidirektor Dr.Oehme.
         b) Kommissariate der Geheimen Feldpolizei Gruppe 540
                  G.F.P.Kommissariat Oels, zuständig für die Truppenteile des Generalkommandos XIII.A.K.
                  Oels,Mitte]schule (Knaben) Beethovenstr.127 fernmündlich zu erreichen durch Gen,Kdo XIII.A,X.
                  Leiter; G.F.P.-Kommissar Kurth.
                  G.F.P.Kommissariat Trebnitz. zuständig für die Truppenteile des Generalkommandos X.A.K.
                  Trebnitz, Hotel Schlesischer Hof. Breslauer Str. 21
                  Fernruf 211. Leiter: G.F.P.Kommissar Bauer.
         c) Gruppe Geheime Feldpolizei beim Grenzschutz-Abschnitts-Kommando 14
            Breslau, Festungskommandantur
            Fernruf: Postansohluß Nr. 42 071 Vermittlung Bürgerwerder Nr.223
            Leiter: Feldpolizeidirektor Arlt
         d) Gruppe Geheime Feldpolizei beim Grenzschutz-Abschnittskommndo 13
            Glogau, Hotel Hindenburg, Potsdamer Straße 17
            Fernruf: Glogau 1092
            Leiter: Feldpolizeidirektor Kreis.
         e) Veränderungen in den Dienststellen, sowie neue Dienststellen werden laufend bekannt gegeben.

IV.) Dienststellen der Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei:
       6.a) Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei Breslau, Polizeipräsidium
            Fernruf: 22 211
            Leiter: Ob.Reg.Rat SS,Obersturmbannführer. Dr. Fischer
            Vertreter u. Verbindunr;sführer zum A.O.K.8: Reg.Rat SS-Obersturmbannführer Schlotte.
         b) Unterteilung: Einsatzkommando I
            Leiter: Reg.Rat. SS-Sturmbannfüh. Dr.Scharpwinkel,
            Einsatzkommando II
            Leiter: Reg.Rat SS-Hauptsturmfüh. Liphardt.
         c) Veränderungen in den Dienststellen, sowie neue Dienststellen werden laufend bekannt gegeben.

V.) Meldeweg für die Truppe:
       7.Es sind zu melden
         a) Dem A.O.K.8 (Abwehrstelle) sämtliche Fälle volks-und staatsgefährdender Bestrebungen mit einem Nebenabdruck für den Chef der Zivilverwaltung
            soweit es sich um innerpolitische staatsfeindliche Akte (staatsfeindliche Äußerungen und Bestrebungen der Zivilbevölkerung) handelt,
         b) der Abwehrstelle des Generalkommandos VIII in Breslau alle Fälle der Spionage, des Landesverrats,der Sabotage und Zersetzung innerhalb der Wehrmacht, soweit sie
            sich auf Reichsgebiet abspielen,
         c) den Dienststellen der Geheimen Feldpolizei bzw. der Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei sämtliche Fälle volks- und staatsgefährdender Bestrebungen,
         d) dem Kommandanten des rückwärtigen Armeegebietes sämtliche Fälle volks- und. staatsgefährdenden Bestrebungen, die sich im rUcü Armeegebiet abspielen.

VI.) Meldeweg für die Dienststellen der Geheimen Feldpolizei und Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei:
      8.Sämtliche Spionagevorkommen und sonstigen staatsfeindlichen Akte sind unbeschadet der sofortigen Bearbeitung von den Dienststellen der Geheimen Feldpolizei über die
        Hauptgeschäftsstelle der Gruppe 540 und von den Dienststellen der Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei über die Einsatzgruppe an das A.O.K.8 (Abwehrstelle) zu melden.
        Soweit es sich um Staatsfeindliche Akte der Zivilbevölkerung handelt, ist ein Nebenabdruck für den Chef der Zivilverwaltung beizufügen.
      9.Die Dienststellen der Geheimen Feldpolizei und der Einsatzgruppe 3 der Sicherheitspolizei sind gehalten, bei ihnen eingehende Anzeigen, für denen Bearbeitung sie nicht
        zuständig sind, auf kürzestem Wege an die nächste zuständige Dienststelle abzugeben.

VII.) Unterrichtung der Truppe:
     10.Die Truppe ist soweit erforderlich - über den Inhalt dieser Verfügung, sowie über den Inhalt des beigefügten Merkblattes über die Uniform, die Rechte und Befugnisse
        der Geheimen Feldpolizei, sowie über das Verhalten bei Festnahmen zu unterrichten.

                                                                                                                        Für das Armee-Oberkommando der Chef des Generalstabes
 
A.O.K. 8                                                                                                              A.H.Qu., den 27.August 1939.
Koluft/Stabsbildabteilung
Br.B.Nr. 1/39 g.Kdos.-I Bild-

                                                                Ergebnis der Auswertung des Wartheabschnitts von
                                                                       Oniejow bis 10 km südl.Sieradz.

1.) Die gemeldeten Feldbefestigungen wurden in folgenden Gegenden durch das Luftbild bestätigt:
    a) Erdarbeiten von Wozniki (2 km ostw.Sieradz) bis Pstrokonie(10 km südostw.Sieradz).
    b) Erdarbeiten von Wilamow (5.km nördl.Uniejow) bis Kucki (3 km nördl.Uniejow).
    c) Neu wurde festgestellt Feldbefestigungen(kleine Bunker) nördlich von Uniejow und 5 km westlich von Zduneska-Wola. Genaue Lage der
       Feldbefestigungen und der Bunker siehe Anlage.
2.) Veränderungen der Uferverhältnisse (Waldstücke und Furten) wurden nicht festgestellt. Ein neuer Brückenschlag (schmale Brücke mit geringer
    Tragfähigkeit) hart nördlich Sieradz.
3.) Bereitgestelltes Material wurde im gesamten Abschnitt nicht festgestellt.
4.) Am gesamten Westufer der Warthe wurden keine Geländeverstärkungen festgestellt.

1 Anlage
Für das Armeeoberkommando Der Chef des Gen.Stabes I.A.
 
Oberlt.d.R. Fischer 1.(leichter)Zug
der Propaganda-Kompanie AOK 8
An
z.Zt.Öls,
Kaserne Reiterregiment 8
5.Schwadron
30.August 1939
An die Leibstandarde Adolf Hitler,
 N a m s 1 a u

Gemäss XIII.A.K. Ic werden zur Leibstandarde Adolf Hitler abgestellt:
 1.)Wortberichter Dammann
 2.)Wortberichter Höhn
 3.)Bildberichter Gofferje
 4.)Kraftfahrer Schlotthauer mit PKW. Diese Angehörigen der Propaganda-Kompanie des A.O.K.8 haben den Auftrag, gemäss besonderer Anweisung Berichte und Aufnahmen
    anzufertigen. Unterbringung und Verpflegung erfolgt lt. Ic XIII.A.K. durch die Division. Da die Leute heute weder Mittag noch Abendkost gefasst haben, wird
    auch um Zuteilung der heutigen Verpflegung gebeten.
    Weiter sind voraussichtlih heute abend noch ein Filmvorführwagen abgestellt, um nach Anweisung der Leibst.
    Adolf Hitler den Truppen und Einwohnern 2 Tonfilme zu bieten. Um Bereitstellung eines geeigneten Raumes wird gebeten.
    Um die Leute mit den täglichen Befehlen usw. für ihre Arbeit erreichen zu können, wird um fernmündliche Mitteilung ihrer Unterkunft über Ic XIII.A.K.
    gebeten.
    Nb. Der Absatz wegen des Tonfilnvorführwagens ist gestrichen, da wie ich soeben erfahre, nicht genügend Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
 
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